Kategorien
Gastbeitrag Impfpflicht Pflege Politik Rechtslupe

Post vom Gesundheitsamt – was nun?

Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Richtig, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Möglichkeiten man hat, auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, erklärt eine Krankenschwester in einem Gastbeitrag. Dabei finden u.a. die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RA Croset und RA Boehme-Neßler Anwendung.

Update 30.05.2022:
Die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski wurde in diesem Beitrag detailliert thematisiert:
Die Podcastfolgen von RA Christ findet ihr in diesem Beitrag.

Wir möchten hier einen Beitrag einer Krankenschwester veröffentlichen, welcher eine Sammlung von Musterbriefen, hilfreichen Videos mit der Beantwortung konkreter Fragen und verschiedene Vorgehensweisen beinhaltet. Wer sich aus dem Gesundheitswesen vernetzen möchte, findet hier auf der Seite entsprechende Anlaufstellen.

Viele erhalten nun langsam die Schreiben von den Gesundheitsämtern, hier haben sich bereits einige Rechtsanwälte die Mühe gemacht, ein paar Schreiben – die immer individuell im Einzelfall eingesetzt werden müssen – für jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Am Ende des Beitrags habe ich euch die Dokumente zum Download eingefügt.

Auf mich erweckt es den Eindruck, dass man so oder so dabei nicht herum kommt einen Anwalt einzuschalten, der sich am Ende seine Tätigkeit wohl vergüten lässt. Damit komme zumindest ich zu dem Schluss, dass sich in Deutschland eben derjenige, der sich dies finanziell erlauben kann, gegen derartige Willkür wehren kann. Alle anderen fallen dabei einfach hinten runter. Dass Anwälte in dieser Pandemie nicht die Verlierer sind, sollte wirklich jedem bewusst geworden sein.
Ein Mittel, welches ich an dieser Stelle empfehle, ist kollektiv die Arbeit niederzulegen. Inzwischen hat man aufgrund des Pflegenotstands diese Machtposition inne und sollte sie nutzen. Denn nur so werden sich die generellen Bedingungen in der Pflege ändern. Wer weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich nichts verändert.

Nachfolgend nun einige Musterschreiben, wobei ich hier der Argumentationsweise von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ mit dem 124 Seiten Gutachten durch Prof. Volker Boehme-Neßler, am ehesten mein Vertrauen schenken würde. Bei einer Anhörung – wenn ich mich dieser Schikane weiter ausliefern lassen möchte – würde ich neutral, ohne auf die Impfung und deren Wirksamkeit an sich einzugehen, darauf hinweisen, wieso ich für den Betrieb relevant bin.
Das Video von RA Croset finde ich sehr gelungen, er erläutert im Detail anhand eines Schreibens aus Hannover, wie dieses einzuordnen ist. Aber Vorsicht: auch dies stellt nur eine einzelne Rechtsauffassung dar.
Die beiden Musterschreiben von RA Ludwig und RAin Röhring erwecken bei mir den Eindruck, man möchte lediglich auf Zeit spielen. Aber sind wir ehrlich: der Großteil – so wie dieser auch Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, bezahlt – wird den Aufforderungen nachkommen. Nachfolgend nun eine kurze Zusammenfassung aller hier zur Verfügung gestellter Videos und Dokumente, die ihr am Ende dann zum Download findet.

Rechtsauffassungen einzelner Anwälte

In einem Aufklärungsvideo geht der RA Ludwig auf die Datenschutzgrundverordnung ein, welche bei den Aufforderungen von Gesundheitsämtern beachtet werden müssen. Weiter geht er darauf ein, dass derzeit noch strittig ist ob die Aufforderung, Dokumente zu übersenden, ein Verwaltungsakt ist oder zumindest eine Vorbereitung zu einem Verwaltungsakt. Wobei er darin selbst einen Verwaltungsakt sieht, was dazu führt, dass man andere Handlungsmöglichkeiten hat.

RAin Röhring thematisiert in ihrem Musterschreiben einen Aufklärungsbogen vom Januar 2022 aus den USA und geht weiter darauf ein, dass dabei auf Amtswegen ermittelt werden muss.

Außerdem findet ihr in dem Beitrag ein Musterschreiben von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, in diesem wird Bezug auf das Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, genommen. In dem Musterschreiben wird auf die Bundesverfassungsbeschwerde eingegangen und dass es hierbei noch keine Entscheidung beim Hauptverfahren gibt.
Ein weiteres ähnliches Schreiben ist unter dem Reiter „Dokument (Verfasser unbekannt)“ zum Download eingefügt.

Von RA Tietje wurde offensichtlich unautorisiert ein Schreiben veröffentlicht, zu finden war es bislang bei RAin Röhring, es wird darum gebeten dieses nicht zu nutzen, da dieses fallbezogen erstellt wurde!

Auch das Thema Rechtsbehelfsbelehrung wird durch zwei Anwälte aufgegriffen: Das betrifft wohl überwiegend die Betroffenen in den Bundesländern Bayern, NRW und Niedersachsen, laut RAin Rohring.

Außerdem findet ihr 4 weitere Videos zu der Rechtsauffassung, unterschiedlicher Bereiche – also Fragen von Betroffenen – zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht, von RA Mauritz.

Die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski (ich habe hier davon berichtet) ist weiterhin, auch wenn andere Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen wurden, im Rennen. Es ist korrekt, dass die meisten der Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richtern des 1. Senats angekommen.

RA Hannig äußert sich in einem aktuellen Video und spricht an, dass der allgemeine Weg mit seiner Verfassungsbeschwerde (es geht hier nicht um die von RA Lipinski) nicht zur Entscheidung angenommen wurde. In dem Video geht es nun darum, dass sich jeder individuell wehren muss. Er stellt 2 Musterschreiben, einmal für den Arbeitgeber und ein weiteres für das Gesundheitsamt, zur Verfügung – inhaltlich sind beide gleich. Im Allgemeinen geht es in dem Schreiben um die Erfassung personenbezogener Daten.

Gerne möchte ich euch noch ein Video von RA Croset zur Verfügung stellen, er geht im Detail auf ein Schreiben aus der Region Hannover ein. Für den Zuschauer erläutert er die einzelnen Textpassagen, sehr verständlich.

Ihr findet außerdem die wesentlichen Argumente, medizinisch und rechtlich, gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, ebenfalls von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“. Den Handlungsleitfaden von „Klinikpersonal steht auf“ ist ebenfalls zum Download verfügbar.

Wichtig ist, alle Schreiben durchlesen und auf die eigene Position anzupassen und eventuelle nötige Korrekturen vorzunehmen. Teilt mir gerne in den Kommentaren mit, welche Schritte ihr eingeleitet habt und was eure nächsten Wege sein werden.

Zunächst gibt es eine vorläufige Einschätzung von RA Ralf Ludwig (Video ab Minute 33:45 dazu relevant), mit einem Widerspruch, begründet durch die Datenschutzgrundverordnung, denn diese fordert eine Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr. c DSGVO). Er argumentiert hier, dass dies eine EU Richtlinie ist, welche Vorrang hat.
In seinem Video dazu geht er darauf ein, ob ein Gesundheitsamt überhaupt eine derartige Aufforderung machen darf und welche Qualität diese hat. Begründung dafür ist laut RA Ralf Ludwig der § 20a Abs. 2 IfSG (was ich hier schon sehr detailliert thematisiert habe), in dem es heißt, dass der Leitung der Einrichtung ein jeweiliger Nachweis vorzulegen ist (Impfnachweis, Genesenennachweis, Zeugnis über Kontraindikation). Hier spricht er deutlich an, dass keine Kopie gemacht werden darf, auch keine Aufnahme in die Akten, sondern lediglich das Dokument in Augenschein genommen und eine Notiz über den Vorgang angefertigt werden darf, in der festgehalten wird, um welches Dokument es sich handelt und wann beispielsweise der Genesenenstatus abläuft.
Weiter ist hier zu erwähnen, dass nach der Systematik – also dem Aufbau im Gesetz – zunächst nur der Arbeitgeber abfragen darf, dies an das Gesundheitsamt meldet und erst dann darf diese tätig werden. Laut RA Ludwig darf das Gesundheitsamt vorher nicht tätig werden, da es kein Selbsteintrittsrecht gibt.

Aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes muss deshalb hervorgehen, dass dieses vom Arbeitgeber eine Information erhalten hat und Zweifel an der Echtheit bestehen und deshalb selbst Kontakt aufgenommen wurde. Der reine Verweis auf § 20a Abs. 5 reicht nicht aus.

§ 20a Abs. 2

§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

§ 20a Abs. 5

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Art. 5 Absatz 1 Nr. c

Wenn es nun aber dazu kommt, dass das Gesundheitsamt berechtigt ist die Daten von mir nach § 20a Abs. 5 einzuholen, dann sind Anwälte derzeit unschlüssig, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Nach der Rechtsauffassung von RA Ludwig ist es genau solch ein Verwaltungsakt (man muss einen Bescheid erhalten, der entsprechend zugestellt und zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss – man kann hierbei also Widerspruch/Klage einlegen/einreichen).

Kommentar von RA Ralf Ludwig aus seinem Telegram Kanal dazu:

Hier ist ein von mir gefertigtes Musterschreiben für den Fall, dass das Gesundheitsamt zur Vorlage von Dokumenten auffordert. Ich habe dies in meiner Sendung „Corona aus Sicht des Juristen“ heute erklärt.
Aus meiner Sicht ist das Gesundheitsamt nicht zuständig, solange der Arbeitgeber an den vorgelegten Dokumenten nichts auszusetzen hat. Das würde auch Art. 5 Abs. 1 Ziff. 3 DSGVO (Datenminimierung) widersprechen.
Sollte also jemand eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, kann diese nach meiner Rechtsauffassung zunächst zurückgewiesen werden. Sollte weiterhin auf Übersendung bestanden werden, kann auf Art. 13 Abs. 1, 2 DGVO verwiesen werden. Demnach muss das Gesundheitsamt zunächst erklären, wie die Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Den Gesundheitsamtsmitarbeitern rate ich aktuell, aufgrund der Studienlage keinerlei Betretensverbote oder Beschäftigungsverbote auszusprechen.

Nachfolgend das Dokument von RA Ralf Ludwig, als bearbeitbares .docx Dokument und als PDF:
RALudwigMuster_WiderspruchImmunitaetsnachweispflichtVorlage
Muster_WiderspruchggImmunitaetsnachweispflichtVorlage

RAin Brigitte Röhring greift in ihrem Schreiben, ebenfalls aufgrund vieler Zuschriften von Betroffenen, die Thematik unter Bezugnahme eines Aufklärungsbogens vom Januar 2022 aus den USA auf:

Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht
Muster für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt nach Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises

Entgegen vorheriger Annahmen scheinen doch schon zahlreiche Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schreiben der Gesundheitsämter erhalten zu haben, mit denen sie zur Vorlage eines Immunitätsnachweises aufgefordert werden.

Ich habe einige mir vorliegende Schreiben als Grundlage für einen Musterbrief für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt genommen und werde Euch / Ihnen im nächsten Post ein Muster eines Antwortschreibens in word- und pdf-Format zur Verfügung stellen. Ich empfehle, den Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ebenfalls beizufügen und habe ihn deshalb auch dem Post beigefügt.

2 Aspekte habe ich in dem Antwortschreiben angesprochen:

* die sich aus dem Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ergebenden Fragestellungen sowohl im Hinblick auf die Risiken als auch im Hinblick darauf, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes im Lichte des Aufklärungsbogens als „Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment“ mit einem Wirkstoff anzusehen sein kann, der sich laut Aussage der Hersteller noch im Entwicklungsstadium befindet

und

* den Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz des Gesundheitsamtes nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) einschließlich der entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetze. Nach dieser Vorschrift hat die Behörde den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ergibt, von Amts wegen zu ermitteln. Dabei sind gemäß § 24 Absatz 2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“.

Teilweise wurde die Auffassung bei den Gesundheitsämtern geäußert, der Arbeitgeber hätte zu prüfen, ob im jeweiligen Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht gegeben seien. Das ist nach dem verwaltungsrechtlichen Untersuchungsgrundsatz unzutreffend!

Das Schreiben kann jeweils auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Musterschreiben
RAinRöhring

Aufklärungsbogen USA Pfizer Januar 2022
Substudy-C_Informed Consent

Musterschreiben unter Bezugnahme eines 124 Seiten Gutachtens von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, als docx. Dokument und als PDF. Geschrieben wurde das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Word Dokument
Mustertext_Widerspruch_gegen_Anordnung_Vorlage_Immunitätsnachweis

PDF

Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler

Woran ich mich persönlich etwas stoße ist die Werbung auf seiner Website zu zwei Rechtsschutzversicherern. Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass diese jetzt noch greifen!

Zu seinem YouTube Video schreibt er selbst:
„Die Umsetzung der umstrittenen partiellen Impfpflicht schreitet voran – Gesundheitsämter und Arbeitgeber versenden die Aufforderungen, Nachweise vorzulegen oder sich die Impfung geben zu lassen. Viele sind verunsichert, haben Angst um ihren Job oder Angst vor Bußgeldern.“

Musterschreiben Arbeitgeber, einmal als Word Dokument und einmal als PDF:
STN-Arbeitgeber-2
STN-Arbeitgeber-1

Musterschreiben Gesundheitsamt als Word Dokument:
STN-Gesundheitsamt-1

Post vom Gesundheitsamt bekommen – Was tun? (Tipps + Beispiel)

0:00 Einleitung
1:53 Reales Beispiel – Anhörung aus Niedersachsen
12:44 Solltet ihr antworten?
13:42 Video Attest über Kontraindikation
15:12 Tipps zur Antwort
18:42 Tätigkeitsverbot
21:00 Welche Erfahrung macht ihr?

Wesentliche Argumente gegen eine Impfpflicht im Gesundheitswesen:
ÄFI_Onepager_IP_im_Gesundheitswesen

Handlungsempfehlungen „Klinikpersonal steht auf“:
HandlungsempfehlungKlinikpersonalHerunterladen

Wir haben hier die Ablehnung des Eilantrags mit eingepflegt und die Begründung der Klägergruppe für den Eilantrag

Aktuell kursieren 3 Artikel, welche behaupten, dass alle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden. Das Team – also die Menschen die für uns alle klagen – um RA Lipinski hat in seinem Telegram Kanal für Klarstellung gesorgt, die Nachricht möchte ich hier als Zitat einfügen.

In eigener Sache…

Heute ist ein Artikel auf Jouwatch erschienen:

👉 https://journalistenwatch.com/2022/05/04/bundesverfassungsgericht-verfahren-impfpflicht/

… letzten Freitag ein ähnlicher auf Junge Freiheit:

👉 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/einrichtungsbezogene-impfpflicht-karlsruhe-lehnt-alle-verfahren-ab/

… und am Mittwoch letzter Woche einer auf Tichys Einblick:

👉 https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/nichtannahme-von-verfassungsbeschwerden-gegen-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Diese Artikel haben leider zu einer sehr großen Verunsicherung geführt und werden gerade sehr viel geteilt, so dass wir hier etwas intervenieren müssen.

Das Wichtigste vorweg:

Nein, unsere Beschwerde wurde noch nicht in der Hauptsache entschieden. Wir sind nach wie vor „im Rennen“.

Zwar verweist der Artikel auf Tichys Einblick auf unseren Eilantrag (auch wenn dort versehentlich das falsche Aktenzeichen 2 BvR 2649/21 statt 1 BvR 2649/21 genannt wird), aber auch wenn die Überschriften vermuten lassen, dass unsere Hauptsache nun ebenfalls abgelehnt wurde, stimmt das nicht!

Ich bitte euch auch noch einmal wenigstens die Pressemitteilung des BVerfG zur Ablehnung des Eilantrages zu lesen: Wir haben auf Impfkomplikationen und Impfschäden bis hin zum Tod hingewiesen und das Gericht hat dies auch in der Ablehnung mit aufgeführt.

„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können.“

👉 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html

Also muss das BVerfG in den Ablehnungen zu anderen Verfahren behauptet haben, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, nicht aber bei der Ablehnung vom 10.02.2022.

Zitat aus dem Tichy-Artikel:

„Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben.“

Es ist korrekt, dass die meisten unserer Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richterinnen und Richtern des 1. Senats angekommen.

Bitte macht euch also keine Gedanken, dass nun alles aus ist 🙏

Wenn sich vom BVerfG in Sachen einrichtungsbezogene Impfpflicht betr. unserer Beschwerde etwas tut, werden wir euch hier auf @masernschutzgesetz informieren und ihr erfahrt es nicht über zwei oder drei Ecken aus der Presse.

Eilantrag abgelehnt von den Richtern des ersten Senats

Verfassungsbeschwerde der Klägergruppe

Das Team um RA Lipinski hat in einem aktuellen Beitrag auf Telegram auch das Urteil aus Hannover aufgegriffen und gibt ein kurzes Statement dazu wie es in Karlsruhe weiter geht:

Weiter geht’s in Karlsruhe…

Kurzes Update von uns:

Dr. Lipinski hat gestern einen erneuten Schriftsatz mit fast 50 Seiten beim BVerfG eingereicht, wieder mit vielen Anlagen, darunter wissenschaftliche Studien, und Medienberichte.

Wir setzen uns auch mit dem aktuellen Beschluss des VG Hannover

👉 http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE220005934&psml=bsndprod.psml&max=true

kritisch auseinander, welches zwar im Ergebnis den dortigen Fall korrekt entschieden haben dürfte, das aber im bereichsbezogenen Impfpflichtgesetz allen Ernstes eine Freiwilligkeit der Impfentscheidung sieht (🙈) – letzteres deshalb, weil es angeblich keine Impfpflicht gäbe, sondern nur eine Nachweispflicht.

Wir haben richtig gestellt, dass das Gericht u.a. deshalb falsch liegt, weil es Impfzwang (= physischer Zwang zum Impfen; diesen allerletzten Schritt ist der Staat zumindest bislang noch nicht gegangen) und eine Impfpflicht verwechselt.

Erfreulicherweise setzen aber die ersten Gesundheitsämter in Niedersachsen bereits den Beschluss des VG Hannover um und haben von der „freiwilligen Impfpflicht“ betroffenen Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen einen Brief geschickt und die Androhung von Zwangsmaßnahmen zurückgenommen 👍

Ferner gehen wir in unserem Schriftsatz natürlich auch auf die aktuellen Entwicklungen ein, etwa, dass die Zahl der bundesweiten Corona-Intensivpatienten unter die Marke von 1000 gefallen ist.

Einem neuen Beschwerdeführer (Nr. 60), einem angestellten Arzt, wurde fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Er hat damit nicht nur seinen Beruf verloren, sondern darf in Deutschland aktuell auch in keine neue Einrichtung hinein, um dort zu arbeiten, da er weder geimpft noch genesen im Sinne des IfSG ist.

Mittlerweile sind wir 61 Beschwerdeführer. Eine weitere Medizinstudentin, die dringend Praktika und Vorlesungen absolvieren muss, dies als Ungeimpfte aber nicht darf, ist ebenfalls noch hinzugekommen.

Wenn ihr Fragen habt, schreibt uns gerne in den Chat.

Und wenn ihr Leute kennt, die Leute kennen, die vielleicht Leute kennen, die Unterstützung brauchen, leitet ihnen die Infos weiter. Auch die dürfen natürlich im Chat fragen 😉

Themen: Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruch

„Rechtsbehelfsbelehrung: Dann Klage!“ – hier die Rechtsauffassung von RAin Ellen Rohring
Viele informative Videos findest du auf ihrem YouTube Kanal. Hier möchte ich das Video zum Thema Rechtsbehelfsbelehrung verlinken.

Unter dem YouTube Video schreibt die Anwältin: „Bei Schreiben vom Gesundheitsamt mit „Rechtsbehelfsbelehrung“ kann eine Klage erforderlich sein! Das betrifft die Betroffenen in den Bundesländern Bayerm, NRW und Niedersachsen. Hier wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Informationen zur Musterklage können bei Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth hier angefordert werden: klagemuster.impfnachweis@gmail.com“

RA Andreas Mauritz geht im Video Teil 2 ebenfalls auf die Rechtsbehelfsbelehrung ein: „Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Wann notwendig, wann nicht? Und was ist, wenn sie fehlt?“. Das Video findet ihr direkt darunter.

Widerspruch unzulässig?
Viele von Euch haben schon ein 2. oder 3. Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen. In manchen Schreiben wird Euch nahegelegt, den „Widerspruch“ zurückzunehmen, weil kein Verwaltungsakt vorliege. In diesem Video erfahrt Ihr,
* wie Ihr auf diese Schreiben reagieren könnt,
* Was Ihr bei einer Anhörung beachten müsst und
* warum der Bußgeldtatbestand nicht erfüllt sein dürfte

Zitierte Entscheidungen, die einen Verwaltungsakt bejahen:
VG Ansbach, Beschluss vom 05. November 2021, AN 18 S 21.01884 OVG Sachsen- Anhalt,
Beschluss vom 21.Oktober 2021 – 3 M 134/21

Rechtsauffassung von RA Andreas Mauritz:

Teil 1

2:16 Sperrzeit bei Arbeitslosengeld in Verbindung mit § 20a IfSG
5:29 Lohn nur bis 15.03. erhalten, danach auch dem Dienstplan genommen, keine Kündigung erhalten (de facto Freistellung ohne Lohnfortzahlung)
9:25 Schadensersatzansprüche gegen Arbeitnehmer, weil Betrieb wegen Beschäftigungsverbot bedroht ist
12:45 Beschäftigung in Umfeld mit sehr geringen Kontakt / gar keinem Kontakt mit vulnerablen Gruppen (auch mittelbar) – was ist zu tun?
18:57 Müssten nicht auch Besucher von Pflegeheimen etc. immunisiert sein? Auch Patienten. Müssten nicht Bewohnerverträge gekündigt werden können?
20:48 Läuft das Gesetz einfach aus, wenn der Gesetzgeber nichts mehr macht?
21:25 Selbst gekündigt? Keine gute Idee.
23:33 Regierungspräsidium schreibt in Hannover die Personen an, nicht das Gesundheitsamt an. Droht Bußgelder an, wenn keine Nachweise erbracht werden. Einzelfallprüfung, wann wird diese durchgeführt?
29:05 Was ist bei 100% Homeoffice-Tätigkeit?
30:13 „Würdigung“ selten dämlicher Kommentare
32:14 Klärende Worte zum Thema „Kündigung von ungeimpften Arbeitnehmern“

Teil 2
1:40 Besteht nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung noch eine Impfpflicht?
3:42 Kann der Arbeitgeber Impfstatus beim Betreten des Betriebsgelände verlangen oder hilfsweise eine Testpflicht anweisen? Und wer bezahlt die Tests?
7:06 Wie sieht es bei Praktikanten (Ableistung eines Pflichtpraktikums z.B.) oder Auszubildenden aus? Was gebe diese an bei der „Anhörung“ an?
16:14 Wofür wird die Geldbuße seitens des Gesundheitsamts angedroht?
17:55 Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Wann notwendig, wann nicht? Und was ist, wenn sie fehlt?
20:20 Was ist, wenn es keinen wichtigen Grund gibt, sich nicht impfen zu lassen? Weitere Gründe im Anhörungsverfahren.
25:29 Gibt es schon Klagen zum Thema „unentgeltliche Freistellung“?
29:48 Was ist, wenn ich krank bin/werde? Eventuell längerfristig. Weitere Gründe für das Gesundheitsamt.
32:50 Was ist, wenn ich eine Autoimmunkrankheit habe, z.b. Multiple Sklerose?
35:04 Was ist mit Menschen, die sich in Elternzeit befinden?
36:55 Wichtige Ergänzung, die in jedes Anhörungsschreiben gehört.

Teil 3
12:19 Was ist bei Mutterschutz/Elternzeit/Krankheit? Es kommt auf den konkreten Fall an!
6:00 1x geimpft + 1x genesen bzw. „nur“ 2x geimpft. Was passiert ab dem 30.09.2022?
8:19 Welche Erfolgsaussicht hat ein Antrag auf Fristverlängerung?
10:03 Spezialfall Novavax: Boosterimpfung mit Novavax? Weiter Infos zu Novavax: www.zusammengegencorona.de
13:20 Müssen „Solo-Selbstständige“ sich selbst beim Gesundheitsamt melden?



Teil 4
1:16 Was ist bei einem Schnelltest (positiv) und einem „nicht analysierbarem” PCR-Test? Gilt das als coronapositv = genesen? 3:15 Soll ich ein „nur eine Stellungsnahme zur meiner Impfabsicht“ abgeben?
8:07 Zwei Mal positiv = zwei Mal geimpft?
8:44 Was ist mit Praktikanten etc.?
11:39 Was ist mit befristeten Arbeitsverträgen?
13:17 Komme ich raus aus Verpflichtung mich zu boostern, wenn ich eine komplette Freistellung mit Urlaub und Überstundenabbau ab dem 01.10.2022 bis 31.12.2022 habe?
14:50 Kann ich weiterarbeiten, wenn ich das Bußgeld bezahle?
17:16 Hinweis auf Reaktionsmöglichkeiten, bzw. -Notwendigkeiten auf die Schreiben der Gesundheitsämter, insbesondere Fristen. Daher: Musterschreiben gibt es bei diesem Thema nicht.
19:47 Wie sieht es aus, wenn der Betriebsratsvorsitzende ein Betretungsverbot erhält. Sitzung außerhalb des Unternehmens möglich?
21:48 Was ist nach dem 31.12.2022? Hier der Link zur angesprochenen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 27.04 2022 und den erwähnten Stellungnahmen. www.bundestag.de
24:18 Was ist wenn jemand bereits eine bestimmte Vorerkrankung hatte, die eine mögliche Risikonebenwirkung darstellt, z.B. Hirnvenenthrombose oder bereits einen Herzinfarkt hatte?
25:50 Endet ein Beschäftigungsverbot automatisch mit Ablauf des 31.12.2022? Bis wann ist das Gesetz gültig? 26:15 Was ist, wenn ich geimpft und genesen bin?
27:02 Muss der Arbeitgeber arbeiten lassen/Kann der Arbeitgeber freistellen? Muss der Arbeitgeber bei Freistellung den Lohn bezahlen?
29:52 Hygienekonzept des Arbeitgebers unterscheidet zwischen Geimpften und Ungeimpften. Ist das erlaubt?
32:01 Differenzierung des Testkonzepts für Geimpfte und Ungeimpfte. Ist das erlaubt?
33:07 Bei Betretungsverbot ohne Kündigung: Kann ich ab 01.01.2023 wieder arbeiten? Habe ich Anspruch auf ALG auch ohne Kündigung?

Meine Empfehlung: Sollte ein Bußgeld eingehen, muss man binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen, dann ist erst mal wieder die Behörde im Zugzwang.
Ganz wichtig, per Einwurf-Einschreiben abschicken, damit ihr einen Nachweis habt. Wie so ein Widerspruch aussieht kann ich euch zeigen, da ich bereits 2 – bei anderen Angelegenheiten – eingelegt habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bußgeldbescheid vom XY.XY.XYZX, Aktenzeichen XY, zugestellt am XY, lege ich Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Sollten hier wichtige Musterschreiben, Artikel, andere Hilfestellungen oder auch Videos fehlen, schreibt uns gerne eine E-Mail (info@corona-blog.net) oder hinterlasst einen Kommentar unter dem Beitrag, wir ergänzen dieses dann gerne.


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

132 Antworten auf „Post vom Gesundheitsamt – was nun?“

Denken Sie aber daran, dass das eine österreichische Seite ist. Wenn man davon, also z.B. von den Mustertexten, etwas übernehmen möchte, macht es wenig Sinn, wenn man österreichische Fachtermini übernimmt, die in Deutschland nicht passen. Dann sieht es ja sofort abgeschrieben aus.

Danke für die Zuarbeit!
was unerwähnt bleibt, ist der Zustand, dass ein Rechtsstreit mit einem Gesundheitsamt z.Bsp. über die gewöhnliche Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt ist. Dazu bedarf es die Erweiterung der Rechtsbereiche um den Bereich Verwaltungsrecht. Das habe ich und viele Andere nicht in der Police stehen. Erweitert man aber die bestehende Versicherung mit dem Gedanken, das dem Antwortschreiben an das G-Amt ein Rechtsstreit mit dem G-Amt beginnt, greift die Versicherung nicht, da sie nach Vertragsabschluss erst drei Monate bestehen muß, bevor ein Rechtsstreit übernommen wird. Das ist insofern wichtig, damit man guten Glaubens, die Versicherung wird den Fall doch übernehmen, letztendlich auf den Kosten sitzen bleibt.
Nur wer das Verwaltungsrecht mit versichert hat, kann bedenkenlos eine Anwaltliche Vertretung beauftragen.

in meinem Fall kann ich mit meiner Antwort, die bis Ende Mai von mir erwartet wird, keinen kritischen Brief an das G-Amt senden. Selbst Anwälte klären nicht immer allumfänglich auf, erst Mal schnell übernehmen, die Kostenfrage wird nicht vorrangig gestellt.
Hier bitte aufpassen und überprüfen, ob die Versicherung das Verwaltungsrecht mit abdeckt.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. Hab ja eigentlich nie was. Durchgeknallte Eliten und Politiker hatte ich eher nicht auf dem Schirm🙄

Aber mir fiel noch was ein: handelt es sich um eine Strafsache, wenn man keinen Impfnachweis gegen Covid, keinen Genesenennachweis oder eine Bescheinigung über eine Contraindikation bis zur Frist einreicht🤔
Wenn ja, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten vergünstigt anwaltliche Hilfe zu erhalten? Also einen Anwalt für Strafrecht für Strafrecht einzuschalten?

Ansonsten bin ich im Berufsverband. Keine Ahnung, ob es dahingehend Unterstützung geben könnte. Zumal die Pro Impfung sind. Da fragt man sich sofort, ob Bill Gates die Scheine fliegen liess. Man kann offensichtlich niemanden mehr trauen.

Hallo Susanne, wir sind hier im Bereich des Verwaltungsrechts. Auch OrdnungswidrigkeitenR gehört dazu. Die Frage, ob Sie finanzielle Hilfe bekommen können, ist unabhängig vom Rechtsgebiet. Dachten Sie an so etwas wie Pflichtverteidigung? Nein, das greift hier nicht. Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen einerseits und Ihre fin. Verpflichtungen ( Kinder z.B) sind, könnten Sie prüfen lasen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wenn es denn mal zum Prozess kommt. Versuchen Sie es doch erst einmal selbst. Es gibt jetzt so viele Tips, wie man im Anhörungsverfahren vor dem Gesundheitsamt argumentieren kann. Wir hatten hier ja auch schon mehrere Artikel im blog, wo dann im Komm.bereich fleissig Argumente ausgetauscht wurden. Und in den ganzen Videos oben werden Sie doch auch fündig. Auch wenn macnhe Kommentatoren das hier anders sehen: Argumentieren Sie am besten so konkret wie möglich. Sie müssen im Anhörungsverfahren kein kompliziertes juristisches Gutachten schreiben. Das interessiert im Gesundheitsamt keinen Menschen. Die können und dürfen das Gesetz nicht „nicht anwenden“. Die können und müssen aber ein Ermessen ausüben. Das können die aber nur, wenn SIE denen genügend konkrete Argumente an die Hand geben, damit dieses Ermessen ausgeübt werden kann. Wer sind Sie / was tun Sie / wie ist Ihr Kontakt zu den „vulnerablen Gruppen“ / wie sind die Hygienemaßnahmen im Betrieb / wie wichtig sind Sie persönlich für die Aufrechterhaltung des Betriebs, die Versorgungssicherheit etc etc.
Man muss es aber auch tun. Man kann mir jetzt wieder Besserwisserei und Empathielosigkeit vorwerfen – aber wenn Sie 6 Wochen nach dem 15.3. immer noch nicht wissen, ob Ihr Berufsverband Ihnen evtl helfen könnte…. Man muss den Stier schon bei den Hörnen packen. Schreiben Sie drauflos, Sie können doch schreiben. Und noch ein persönlicher Tip von mir: Lassen Sie im Brief an das Gesundheitsamt Bill Gates aus dem Spiel. Ich halte es da mit RA Mauritz in einem seiner Videos: Ihr Brief landet dann auf dem Stapel „Unverbesserliche“ und Sie gehören zu den ersten, die ein Betretungsverbot kriegen. Ich würde soweit gehen, zu sagen, dass die migrantische Putzfrau, die in holprigem deutsch erzählt, dass sie gar keine Patienten zu Gesicht bekommt und immer alles mit Sagrotan einsprüht, bevor sie die Praxis wieder verlässt, größere Chancen hat als jemand, der lange Vorträge hält, 20 Studien verlinkt und ansonsten nichts zu seiner konkreten Situation vorträgt.
Pack ma’s – viel Glück

Vielen Dank🙂
Was denn für ein Anhörungsverfahren? Es gibt lediglich die Aufforderung, innerhalb von 4 Wochen eine der geforderten Unterlagen einzureichen. Und die habe ich nun mal nicht. Damit kann das GA laut dem Schreiben ein Bußgeld und ein Tätigkeits/Betretungsverbot verhängen.
Das ich im Ambulanten Pflegedienst gebraucht werde, ist doch offensichtlich. Wer soll die Leute denn sonst versorgen? Der MdK gibt zudem eine Mindestzahl von Pflegefachkräften in den Verträgen vor. Aber K.L. und das Bundesverfassungsgericht sagen, dann ist es eben so und die Fachkräfte sollen den Beruf verlassen.

Sie können jetzt innerhalb der 4-Wochen-Frist antworten. Sagen Sie erst, dass Sie über keinen der geforderten Nachweise verfügen. Erwähnen Sie ihre individuellen Gründe, warum Sie sich nicht impfen lassen. Schreiben Sie selbst authentisch mit eigenen Worten. Haben Sie eine Auto-Immunkrankheit, Allergien? Liegt Thrombose in der Familie. Hatte Ihr Vater einen Herzschaden. Irgendwas, aber nicht lügen oder phantasieren. Zur Not werden Sie es nachweisen müssen. Auch, wenn das an sich keine offiziell anerkannten Gründe sind – aber Sie zeigen dadurch, dass Sie sich Gedanken machen. Und dass Sie nicht zur „Corona-gibts-gar-nicht-Fraktion“ gehören. Darauf warten die Gesundheitsämter nämlich grade. Den Gefallen darf man denen nicht tun. Gibt es partout nichts Individuelles? Dann schreiben Sie in dem Sinne – man hört so viel, es werden immer mehr Impfschäden publik, auch letztens im Fernsehen haben Sie schon gehört, dass… etc etc. Sie haben Angst.
So, und dann gehen Sie über zu Ihrer beruflichen Situation. Sie sagen, „das ist doch offensichtlich“. Ja, mag sein, aber trotzdem. Sie sollten es dem Gesundheitsamt mundgerecht und eindringlich nahelegen. Wieviele Patienten betreut Ihr Dienst, wie groß ist der Einzugsbereich. Wieviele Kolleginnen haben Sie, was passiert, wenn eine ausfällt. Füllen Sie das alles mit Leben aus, mit Zahlen, mit Beispielen. Erläutern Sie ausführlich, wie vorsichtig Sie sind, welche Hygienemaßnahmen Sie an den Tag legen. Ja, das ist alles selbstverständlich, aber geben Sie dem Gesundheitsamt nicht die Möglichkeit, zu sagen, Schwester Susanne hätte nichts Konkretes vorgetragen. Je präziser Sie schreiben, desto schwieriger wird es für das Gesundheitsamt, das Ermessen GEGEN Sie auszuüben. Schreiben Sie gar nichts, steht da irgendwann, die Betroffene habe nichts vorgetragen. Machen Sie es denen nicht so einfach. Versuchen Sie, ein bißchen Struktur in den Brief hineinzubekommen, mit 1. 2. 3., so dass es gut leserlich ist.
Und hören Sie sich die Videos oben v. RA Mauritz an. Der ist ziemlich hemdsärmelig, aber gibt praktische brauchbare Tips.
Bitte entschuldigen Sie den „Kommandoton“, aber ich hab nicht die Zeit, in jeden Satz reinzuschreiben „m.E. sollten Sie“ o.ä.
Nur Mut und viel Glück

Der Merksatz im Umgang mit Behörden lautet: antworte nie auf etwas, wonach du nicht gefragt worden bist!
Deshalb bin ich sehr zurückhaltend, zumal es wohl die erklärte Absicht ist, Leute aus dem Beruf zu jagen und die Pflege zu Deprofessionalisieren (siehe Leute mit LG1-Schein als Fachkraftersatz oder Nachbarschaftshilfe).
Frau Lescaux, ich verstehe schon, wie Sie das meinen und habe mir bereits reichlich Videos von Anwälten angesehen.
Aber es werden bezahlte Auftragsschreiber im Internet eingesetzt, die eben Pro Impfung argumentieren und wie ich bereits schrieb, habe ich den Verdacht, dass auch in der Pflege Stimmung gegen uns gemacht wird.
Ich beobachte die Pharmalobby in Verbindung mit der Bundesregierung seit ca. 8 Jahren!
Im Moment habe ich 3 Baustellen mit Behörden, was alles nicht an mir liegt!
Mein Beruf ist nicht einfach, wenn ich am Tag 1000 Treppenstufen hoch und runter, mich durch den Berufsverkehr in der Innenstadt gewühlt habe, pünktlich bei den Patienten erscheinen muss, dazu noch GP, Verbandswechsel etc. bin ich einfach nur noch groggy und frage mich, was das soll. Wenn auch nur 1 kleine Nebenwirkung auftritt und ich ausfalle, müssen Ungelernte mit LG1 Schein Doppelschichten schieben und dabei meine Fachkraftaufgaben übernehmen, was ich für unverantwortlich halte. Aber es ist politisch so gewollt.
Unser Gesundheitsamt kenne ich, es ist voll auf Linie, wie alle Gesundheitsämter. Schließlich wollen oft auch verbeamtete Mitarbeiter Karriere machen.

Nein, man muss bei Lauterbach ansetzen, ihn aus dem Amt des Gesundheitsminister schmeißen und Harbath absägen!
Das wird sonst nichts!

Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der anfing, kleine Steine abzutragen.
Konfuzius.

Ich verstehe Sie, Susanne, und ich beneide Sie wirklich nicht um Ihre aktuelle Lage (auch wenn es uns wohl bald allen ähnlich gehen wird). Ich würde aber auch sagen, dass es für den Moment nur darum gehen kann, Zeit zu schinden und sich individuell erst einmal zu retten, was die eigene Existenz angeht.
Aber wenn Sie einen Weg wissen, wie wir Größeres bewegen, dan bin ich der Erste, der mitrennt 😉

@Margot Lescaux:

Das sind sicherlich gute und wertvolle Ratschläge, die Sie da geben, vorausgesetzt, man glaubt immer noch, in einem Rechtsstaat zu leben und es hier mit einer Behörde zu tun zu haben, die einem Gutes will, die irgendwie an der Wahrheit und an der Gesundheit der Menschen interessiert ist und die für sachliche Erwägungen zugänglich ist. Anderenfalls würde man viel Zeit und Energie darauf verwenden, gegen eine Wand zu argumentieren, und man müßte zum Heuchler werden, indem man so tut, als würde man nicht durchschauen, was wirklich Sache ist.

Ich könnte das wahrscheinlich nicht. Ich würde zunächst einmal darauf bestehen, einen menschlichen Ansprechpartner beim Gesundheitsamt zu bekommen, und mich nicht mit einem anonymen Drohbriefschreiber abspeisen lassen. Diesen Menschen würde ich dann fragen – ausführlich und sachlich wohlbegründet natürlich – warum er mir nach der Gesundheit oder sogar nach dem Leben trachtet. Abschließend würde ich ihm dann noch mitteilen, daß ich seine Spritze ablehne und Tod durch Erschießen bevorzuge.

Gut, Ihr Vorgehen wäre vielleicht „klüger“. Aber Hoffnungen, daß es was bringen würde, hätte ich keine.

Die Regierung mit ihren Behörden sind darin erprobt. Auch Hartz 4 schwappte aus den USA zu uns (Reagan hatte die Idee, Clinton legte los), obwohl unser Grundgesetz es nicht hergab. Es wurde ähnlich umgesetzt: der Erwerbslose beschimpft und verächtlich gemacht, dadurch zum Feindbild des arbeitenden Bürger erklärt, was eine Akzeptanz für die Armut erzeugte. Die meisten sehen auch keine Zusammenhänge zwischen Hartz 4 und niedrige Renten, Niedriglohnsektor usw.
Die Hartz 4 Mühlen sind ähnlich gestrickt wie jetzt die Corona- und Impfpolitik.
Bevor die verfassungswidrigen Sanktionen am Bundesverfassungsgericht bearbeitet wurden, wurde es so lange hinausgezögert, bis Harbarth Präsident wurde. Folglich hatte sich nicht viel geändert, ausser das die Sanktionen etwas entschärft wurden.
Ähnlich ist es mit der Masernimpfpflicht. Zumal es keine Impfung nur gegen Masern gibt, sondern in Kombination mit Masern-Mumps-Röteln.

Auch bei der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzt man sich über das GG hinweg. Wohlgemerkt: Entschärfen der Hartz 4 Sanktionen hat 10 Jahre gedauert, so lange wurde rumgedaddelt.

Was bringt ein Ansprechpartner beim Gesundheitsamt? Vermutlich ein Gespräch mit einer Dame mit FFP2 Maske, die sich später an nichts mehr erinnern kann.

Auf uncutnews.ch habe ich gerade die Beiträge über die Piloten und den Daten aus England gelesen.
Es ist ein globales Problem durch den WEF.
Wo liegt der Berg? Denke, in den USA, Washington!
So wie ich mal gelesen habe, hat der CIA Schwab dafür ausgewählt.

Och, dass eine Behörde mir was Gutes will, das würde ich gar nicht erwarten oder voraussetzen. Mir reicht es, wenn Behördenmitarbeiter nicht wollen, dass ihre mehr oder weniger schlunzigen Ermessensentscheidungen vom Verwaltungsgericht aufgehoben werden. Das kommt nämlich durchaus noch vor. Und auch einige Oberverwaltungsgerichte haben in den letzten zwei Jahren noch kluge Entscheidungen gefällt. Also, ich würd die Hoffnung nicht aufgeben. Eine Behörde muss mir nicht gerne und mit Freuden recht geben. Es reicht, wenn sie es tut. Sie sind jetzt persönlich aber nicht betroffen von der einr.bez. Impfpflicht? Sonst dürfte ich mir erlauben, Ihnen von Ihrer vorgeschlagenen Argumentation aber allerdringlichst abzuraten. Aber a.g. der vielen „könnte“ und „würde“ gehe ich mal davon aus, dass das eh reine Theorie war. Ja, ich bin auch sehr gespannt, wie das ausgehen wird mit den ganzen Verwaltungsverfahren und Einsprüchen.

@Margot Lescaux:

Was Sie mit Ihrem Hinweis auf die „vielen ‚könnte‘ und ‚würde'“ jetzt insinuieren wollen, weiß ich nicht. Ich bin jedenfalls eher nicht dafür bekannt, anderen – auch keiner Behörde – Honig ums Maul zu schmieren, um irgendwelche Ziele zu erreichen. Und, ja, ich glaube, daß man auch anders argumentieren kann, als Sie es vorschlagen. Zum Beispiel, indem man die Täter – auch die zahllosen „kleinen“ – in die Verantwortung nimmt und sie zwingt, ganz klar Position zu beziehen bzw. ihre Maske fallenzulassen und sich wenigstens offen zu ihrem Verbrechen zu bekennen. Mag sein, daß das nicht zum Erfolg im Sinne einer behördlichen „Begnadigung“ führt. Aber die Zeiten, wo mir das Leben in dieser Gesellschaft besonders lebenswert vorkam, sind ohnehin seit mindestens 10 bis 15 Jahren vorbei, so daß ich nicht mehr viel zu verlieren habe und mein Hinweis, von den Tätern eher eine Erschießung zu verlangen als deren Spritze zu akzeptieren, durchaus ernst gemeint war, auch wenn Sie sich das vielleicht nicht vorstellen können.

Antwort an Tabul A. Raza auf den Kommentar von 21:44
Warum so empfindlich? Insinuieren!? Ich hatte Sie höflich gefragt, ob Sie evtl selbst betroffen sind von der Impfpflicht im Gesundheitswesen. Da Sie Ihre Formulierungsvorschläge im Konjunktiv II (tempus irrealis) verfasst hatten – „ich könnte das nicht / ich würde sagen / ich würde schreiben“ habe ich daraus geschlossen, dass das theoretische Erörterungen waren für den Fall, dass Sie betroffen wären. Es aber in Wirklichkeit nicht sind und auch nicht sein werden, weil Sie sonst : „ich kann das nicht / ich werde schreiben / ich werde sagen“ formuliert hätten. Somit habe ich nicht „insinuiert“, sondern mir meine selbst gestellte Frage auch gleich selbst geantwortet. Diese Antwort bzw Schlussfolgerung mag falsch gewesen sein. Und da man ja zur Zeit wirklich jedes Wort auf die Goldwaage legen muss: Nein,das war keine Kritik an Ihrem Sprachstil. Ja, Sie können gerne schreiben und formulieren, was und wie Sie wollen.

Sehr geehrte Frau Lescaux,

es freut mich, daß Sie meine Ausführungen anhand des „Konjunktiv II“ richtig dahingehend interpretieren konnten, daß ich von der „einr.bez. Impfpflicht“ zur Zeit genauso wenig unmittelbar betroffen bin wie vermutlich Sie. Ich frage mich nur, warum Sie auf diesem für die Sache völlig irrelevanten Aspekt so herumreiten, und da fällt mir als einzige mögliche Erklärung eben ein, daß Sie die Aufrichtigkeit und/oder Glaubwürdigkeit meiner Äußerungen (die übrigens keine „Formulierungsvorschläge“ waren) damit in Zweifel ziehen wollen. Ich glaube, die meisten hier sind dank der Beschäftigung mit Propaganda in der Lage, auch zwischen den Zeilen zu lesen.

Antwort an Tabul A. Raza 13:02
Dass sich hier viele mit Propaganda beschäftigen, ist mir auch schon aufgefallen. Danke, dass Sie den Eindruck bestätigen. Manche Leute lesen soviel zwischen den Zeilen, dass es ihnen doch glatt entgeht, was in den Zeilen steht. Schönen Gruß ans Propagandaministerium.

„Schönen Gruß ans Propagandaministerium.“

Entschuldigen Sie bitte, aber für dieses Niveau fühle ich mich zu erwachsen.

Das finde ich jetzt sogar als Noch-Nicht-Betroffene-Person total hilfreich, Danke. Gerade dieses mit dem Strukturierten und Durchnummerieren und dass man konkret und individuell sein soll und (natürlich, so schwer es auch fallen mag) nichts von Billi oder anderen Zusammenhängen, die einem auf dem Herzen liegen, auch gleich mit in die Waagschale zu schmeißen 😉

Vielen Dank für Ihren wunderbaren wertvollen Einsatz hier einmal wieder. Wie immer mit Hirn und Verstand.
Danke.

Auch ich (als Nichtbetroffener) finde es einfach toll und bewundernswert, wie viel Zeit sich Margot Lescaux nimmt, um Betroffenen zur Seite zu stehen. Obwohl ich selber nur Halbjurist bin (ÖD), kann ich all Ihre Anmerkungen zu 100% nachvollziehen. Wie sie schon hingewiesen hat, ist es wichtig, dass die Antwort ans Gesundheitsamt nachvollziehbar und zur Not auch belegbar ist. Mein Hauptargument wäre die Angst vor der Impfung auch mit Hinweis auf die Sendebeiträge der ÖRR (also die MSM). Und vielleicht kennt der eine oder die andere Betroffene aus der unmittelbaren Arbeit auch konkrete Fälle, in denen ein/e Pfleger/in oder ein/e Gepflegte/r nach der Impfung sichtlich „abgebaut“ haben.
Und wenn jemand ärtztlich nachgewiesene Allergie-Probleme hat, dann sollte hier auch noch ausgeschlossen werden (müssen), dass es keine allergischen Reaktionen auf die Bestandteile des Impfstoffs geben kann. Wer sich jetzt aber gar nicht äußert, läuft Gefahr zu einer Nummer (im Gegensatz zu einem persönlichen Einzelschicksal) degradiert und auch entsprechend behandelt zu werden (oder wird – noch schlimmer – automatisch in der „Querdenker-Szene“ verortet).

Also in RLP ist es laut der Handlungsanweisung, die die Gesundheitsämter dort bekommen haben, so, dass 1) zunächst an die gemeldeten Personen ein Brief verschickt wird, in welchem diese noch einmal zur Vorlage eines Immunitätsnachweises bzw. Attestes innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert werden.

Und erst wenn man daraufhin keinen Nachweis vorlegt bzw. vorlegen kann, kommt ein 2) ein weiterer Brief bzw. zweite getrennte Briefe, in denen dann das Anhörungsverfahren bzw. das Bußgeldverfahren eröffnet wird. Anhörung bedeutet (hat Frau Lescaux ja auch gesagt), dass man die Gelegenheit hat seine persönliche Situation zu schildern und seine Argumente vorzutragen in der Hoffnung, dass das Gesundheitsamt dann sein Ermessen positiv für einen (= kein Betretungs-/Tätigkeitsverbot) ausübt.

Für mich klingt das so, als hätten Sie zwar den Brief 1) schon erhalten, aber Brief 2) sei noch nicht eingetroffen. Das ist dann die gleiche Situation, in der ich mich befinde. Brief 1) kam schon im März, Brief 2) ist bis heute nicht da.

Ich habe für mich entschieden auf Brief 1) gar nicht zu reagieren (weil ich keinen Nachweis habe) und meine Stellungnahme erst einzureichen, sobald der Brief 2) eintrifft. Die Stellungnahme hab ich mit Hilfe von Frau Lescauxs Tipps schon selbst geschrieben und von zwei Freunden kritisch („Sagt mir, ob da Argumente drin sind, die auch gegen mich verwendet werden könnten!“) gegenlesen lassen. Werde die Stellungnahme nun nur aber in Kleinigkeiten noch mal anpassen müssen, da es sich so lange hinzieht und daher manche Detailangaben (zum Verhalten/Regeln beim Arbeitgeber) nicht mehr exakt stimmen.

Update:

Das GA hat mich erneut angeschrieben und eine weitere Frist gesetzt, bis der ich die angeforderten Unterlagen einreichen soll. Ansonsten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Ich habe zurück geschrieben und etliche Argumente (u.a. zu wenig 3-jährig ausgebildete Pflegekräfte im Betrieb, die ganze Corona Zeit durch gearbeitet ohne krank zu werden) angeführt.

Keine Ahnung, wie es weiter gehen soll.

Die haben Sie tatsächlich mehr als einmal jeweils mit Frist zur Vorlage des Nachweises aufgefordert – und drohen erst jetzt beim zweiten Brief mit der Eröffnung des Verfahrens? Interessant. Bei mir wurde schon im ersten Brief gedroht, seither ist aber nichts passiert.

Vielleicht ist es ein gutes Zeichen für Sie? Vielleicht will Ihr Gesundheitsamt nicht wirklich ran die Verbotssache und hat es daher erst Mal mit mehreren Aufforderungen zur Vorlage des Nachweises versucht, in der Hoffnung, dass einige noch nachgeben oder die Politik in der Zwischenzeit zur Vernunft kommt. Vielleicht heißt das dann auch, dass man Ihre Argumente sehr ernst nehmen wird und das Ermessen so ausüben wird, dass Sie kein Verbot erhalten. Vielleicht denke ich zu hoffnungsvoll, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt! 🙂 Drücke Ihnen auf jeden Fall die Daumen für einen positiven Ausgang!

Ich habe mich auch lange Jahre gegrämt, keine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Bis mir dann nach und nach dämmerte (man möge mich korrigieren), dass im Fall der Fälle dann sowieso das spezielle Gebiet immer gar nicht abgedeckt wäre, und dass man sowieso dann oft gar nicht so frei ist in der Wahl der Beratung usw. Also dann doch lieber die Prämien sparen und sie dann, wenn man sie braucht, ganz nach dem eigenen(!) Bedarf einsetzen.

Ich selbst habe nur die Pflichtversicherungen und eine Privathaftpflicht (kostete bei mir weniger als 50 Euro im Jahr).
Berufsunfähigkeit wurde oft empfohlen, ich bereute dann, das nicht in jungen Jahren abgeschlossen zu haben (später wäre es zu kompliziert geworden wegen ärztlicher Behandlungen usw.). Aber heute denke ich auch hier wieder: War genau richtig so.

Ich bin auch nicht so ein Typ, der gegen alles mögliche eine Versicherung braucht. Aber selbst wir haben eine RSV, obwohl man ja glauben könnte, die brauchen wir nicht. Aber in eigener Sache wird man auch leicht betriebsblind. Es gibt schon Rechtsstreitigkeiten, in die man verwickelt werden kann, die verd…. teuer werden können. Unverschuldete Unfälle zB, wo es dann um Schmerzensgeld und Schadensersatz geht. Und für so gravierende Sachen find ich das schon beruhigend. Frei in der Wahl Ihres Anwaltes sind Sie schon. Empfehlungen der RSV sind Empfehlungen, mehr nicht. Aber Sie haben natürlich Recht: Wer das nicht will, muss dann eben u.U. bereit sein, seine Kosten selber zu tragen. Man kann ja auch das Modul wählen, was man brauchen könnte. Bei Rentnern kann dann das Arbeitsrecht wegfallen, dafür rechnet man vielleicht mit Ärger mit Sozialgerichten, wenn es mal um Pflegefallprobleme geht oder so. Unangenehme Überraschungen können entstehen, wenn sich die RSV mit dem Anwalt über die Honorarrechnung streitet und der den nicht erstatteten Restbetrag mit Ihnen abrechnet. An sich gibts bei der Frage, brauche ich die oder nicht, keine richtige oder falsche Antwort für jeden.

Vielen Dank für die wertvollen Orientierungs-Hilfen. Ich muss gestehen, bei mir ist es letztlich auch immer daran gescheitert, dass ich partout nicht wusste, welcher Bereich welche Situationen Themen abdecken würden und ob ich etwas also mit drin haben sollte oder nicht.
Vielleicht mögen Sie ja bei Gelegenheit noch einmal hierzu ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern, aber wahrscheinlich ist das sehr komplex.
Medizinrecht, Arbeitsrecht, Vermieterrecht, früher wären noch „Universitäten“ (Verwaltung dann wahrscheinlich) wichtig gewesen für mich. Aber Sie merken schon an meiner Formulierung, dass ich keinen Plan habe, haha.

Ich hatte auch den Eindruck, je nach konkretem Fall kann der selbe Bereich einmal in das eine Rechtsgebiet und einmal in das andere fallen.
Beispiel Medizin: Ein Arzt kann einen Kunstfehler begehen. Gleichzeitig kann dieser aber vielleicht sogar strafrechtlich relevant sein (hatte solch einen Fall leider mal, da musste ich dann selbst die Kosten tragen, und ich denke, das war Strafrecht).
Das macht es für Laien total schwierig, abzuschätzen, was für einen wichtig oder mit besonders unkalkulierbarem (also extremem) Risiko behaftet sein könnte und was eher nicht so sehr.

… Bei Unfällen (als Fußgänger/Fahrradfahrer und erstrecht wenn ohne eigene Schuld?) zum Beispiel hätte ich Naivling so ad-hoc angenommen, dass da meine Privathaftpflicht reicht (bzw. wenn mich gar keine Schuld trifft, ohweh… stimmt, nachweisen muss man es, wenn es dumm läuft, ja dann trotzdem noch), aber wahrscheinlich weit gefehlt.

Gut, dass Sie auf die Sache mit der RSV und dem Modul „Verwaltungsrecht“ hingewiesen haben. Aber warum können Sie bis Ende Mai keinen Brief an das Gesundheitsamt schreiben? Natürlich halte ich es für klüger, die Sache einem Anwalt zu übergeben, weil juristische Laien leider dazu neigen, Unwichtiges aufzubauschen, Wichtiges rauszulassen und sich im schlimmsten Fall noch selbst ein Beinchen zu stellen mit ihrer Argumentation. Aber wenn Sie partout keinen Anwalt (bezahlen) wollen – selbst ist der Mann. Ich hab grad weiter unten eine Antwort an „Susanne“ geschrieben. Vielleicht ist das für Sie auch interessant. Nutzen Sie die Chance des Anhörungsverfahrens, Ihre persönlichen konkreten Argumente einzubringen, achten Sie auf die Fristen und warten Sie dann das Weitere ab. Wenn Sie sich einen Anwalt leisten können, beissen Sie dann evtl in den sauren Apfel, wenn es zum Prozess kommen sollte. Wenn Sie sich keinen leisten können, kommt evtl. Prozesskostenhilfe in Betracht. Ich finds auch schlimm, dass die gesamte Pflegebranche im weitesten Sinne jetzt mit diesem Kokolores konfrontiert ist und kämpfen muss, aber hilft doch nichts.

„Die Menschen müssen begreifen, dass sie das gefährlichste Ungeziefer sind, das je die Erde bevölkert hat.“
Friedensreich Hundertwasser
**
Wenn wir das begriffen haben, glaube ich, dass wir noch eine Chance haben.

Inzidenzen nach Impfstatus werden nicht mehr erhoben

Soll so Impf-Versagen vertuscht werden? Neuer RKI-Bericht ohne Wirksamkeits-Analyse

Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist seit Beginn der sogenannten Corona-“Pandemie” fast jedem Bürger ein Begriff. Sein Chef Lothar Wieler sorgte immer wieder mit Forderungen nach scharfen Maßnahmen, wie einer Lockdown/2G-Kombination, für Unmut. Aber die Einrichtung erhebt auch in deutscher Gründlichkeit zahlreiche Corona-Daten, die sie stets in ihren Wochenberichten veröffentlichte. Nun, wo die Unwirksamkeit der experimentellen Gen-Behandlungen immer offensichtlicher wird, schränkt sie dies im aktuellen Bericht vom 5. Mai aber scheinbar ein – und veröffentlicht keine Zahlen zur Wirksamkeit mehr.

https://www.wochenblick.at/corona/soll-so-impf-versagen-vertuscht-werden-neuer-rki-bericht-ohne-wirksamkeits-analyse/

IMPFSCHÄDEN: WO BLEIBEN AUFSCHREI UND AUFARBEITUNG.

Jetzt ist es amtlich: Impfschäden und sogar -tote aufgrund der sogenannten Corona-Impfungen treten wesentlich häufiger auf, als im Mainstream der Berichterstattung immer behauptet wurde. Dies geben die Leitmedien nun offiziell zu (Ansage! berichtete). Auf diversen Kanälen, unter anderem im „Mitteldeutschen Rundfunk“ und anderen ARD-Sendern  oder auch auf „Bild Live”   wird neuerdings über Impfnebenwirkungen auf ähnlich offene Weise berichtet, wie es bislang nur in den alternativen Medien der Fall war (wofür diese stets angefeindet und torpediert wurden). Erneut ist damit wieder eine sogenannte Verschwörungstheorie wahr geworden. Dass die etablierten Medien zwar noch immer in kaum einen Bericht ohne das notorische „Nebenwirkungen sind sehr selten“ oder auch „dennoch überwiegt der Nutzen der Impfung den Schaden“ auskommt, ändert nichts an dem offensichtlichen Umdenken. Man versucht jetzt eben gesichtswahrend zu retten, was irgendwie zu retten ist.

https://ansage.org/impfschaeden-wo-bleiben-aufschrei-und-aufarbeitung/

• Neue Daten: Impfen richtet offenbar mehr Schaden an als Omikron!

• Die Corona-Impfungen sollen schwere Krankheitsverläufe verhindern, um die Intensivstationen vor Überlastung zu schützen. Doch das tun sie offenbar nicht, wie neue Daten belegen. Gleichwohl sorgt Omikron für mehr milde Verläufe, sodass die Medizin sogar schädlicher sein könnte als die Krankheit.
• Hochgerechnet auf derzeit rund 64 Millionen mindestens einmal Geimpfte in Deutschland ist demnach davon auszugehen, dass mehr als eine halbe Million Menschen durch die Impfung so schwer krank wurden, dass sie in einer Klinik behandelt werden mussten, lebensbedrohliche oder bleibende Schäden erlitten oder sogar starben.
• Diese Zahl nannte Matthes auch gegenüber dem MDR. Er beklagte, dass diese vielen Betroffenen nicht ernst genommen würden, häufig sogar ihre Behandlungen selbst bezahlen müssten, und forderte spezielle Ambulanzen für Impfgeschädigte.

Dr. Frank streitet für Impfpflicht-Opfer!
Letzten Mittwoch sprach Dr. Gunter Frank als Sachverständiger in Sachen „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
https://www.youtube.com/watch?v=aBr-2u-775c

Ebenso noch einmal ein hervorragender Vortrag von Herrn Prof. Dr. Arne Burkhardt auf dem Ärzte-Symposium zu Corona-Impfungen im Dr.-Bruker-Haus, Lahnstein!
https://www.youtube.com/watch?v=QNhflLpDyg4

Sind das denn immer noch nicht Beweise genug, um diese GEN-Spritzen SOFORT zu stoppen????

Dame um die 60(?) mit Maske vor mir am Leergutautomat. Mustert mich kritisch.
Danach sie am Getränkeregal und ich ebenfalls. Böse Blicke, denn ich stehe anscheinend im Weg und verhindere ihre x Meter Abstand.

Danach sie mit einer anderen Masken-Lady zwischen den Nudelregalen.
Ich höre „Die GEIMPFTEN trifft es alle so schlimm“.
Ich denke „Hoppla. Meine Chance?“, bevor ich recht überlegen kann, werfe ich im Vorbeigehen ein „Ich kenne einen ungeimoften 94-Jährigen, der hatte einen richtig milden Verlauf“. Die eine „Ja, zum Glück“. Ich „Es wird total übertrieben“ und wende mich schon zum Gehen. Die andere wieder „Ja, aber manche erwischt es ja wirklich richtig schlimm“, ich „Ja, die Geimpften“ [die Gesprächsfetzen von davor imitierend, Fuchs bin ich aber auch]. Daraufhin die andere wieder „Weil die WENIGER AUFPASSEN!“. Ich gucke verdattert und bringe nur noch ein entschiedenes „DAS glaube ich NICHT!“ heraus.
Die Dritte dann etwas schnippisch „Da haben wir halt alle andere Meinungen, gehen wir jetzt besser, bevor wir uns das Wochenende verderben“.

Fazit der logischen Argumentation anscheinend also: Die Geimpften passen weniger auf, daher infizieren sie sich, wenn sie sich infizieren, irgendwie schlimmer. (Nur so macht es in Anbetracht des Über-90-Jährigen Sinn, der ungeimpft einen milden Verlauf hatte: so sehr aufgepasst haben wird er in deren Logik ja dann wohl nicht, oder hielt er eben Abstand aber nicht GENUG???)

Die sind so dermaßen hoffnungslos verloren.
Und wir alle leider mit denen.

Die Masken-Dame hat sich übrigens ein Mineralwasser in den Wagen gepackt, von welchem ich weiß, dass es mit Fluorid versetzt ist. (Abfallprodukt der Industrie und schwer in der Kritik! Hat im Körper nichts zu suchen.)
Ich zuckte einen Moment lang und überlegte, ob ich sie freundlich darauf hinweise (ich selbst wusste es nämlich eine Zeit lang nicht und hätte mich gefreut, jemand hätte es mir gesagt).
Dann ließ ich es bleiben und dachte mir „Auch diese Dame hat ein Stimmrecht und übt es aus, ihre bösen Blicke sprachen Bände, die wird niemals klug abstimmen. Wieso soll ich ihr Leben noch durch Aufklärung verlängern.“
Habe ich wohl recht behalten.

Das Bußgeld von 2500 Euro ist höher als mein monatliches Bruttoeinkommen.
Dazu noch Anwalt- und Prozesskosten…
Ich kann es mir nicht leisten, aber die sogenannten Impfungen gehen gar nicht. Hinzu kommt noch die Kündigungsfrist. Hab zwar gekündigt, muss jedoch die Kündigungsfrist einhalten.
Das ist wie ein „fertigmachen“!

Susanne, nicht aufgeben. Ich kenne Ihre persönliche Situation nicht, aber wenn Sie familiär/privat nicht total gebunden sind, dann würde ich(!) ins Ausland gehen.
Warum nicht erst einmal in die Schweiz oder nach Liechtenstein? Das hätte den angenehmen Nebeneffekt, dass die Rente (falls denn davon überhaupt noch etwas übrig bleiben wird, das steht ja auf einem ganz anderen Blatt geschrieben, wahrscheinlich eher nicht mehr, wenn man sich die Notenbankpraxis der letzten 15 Jahre ansieht) von dort dann später deutlich über der deutschen liegen würde.
Medizinisches Personal wird doch anscheinend überall händeringend gesucht!
Ich wäre froh, wenn ich selbst mit meiner Tätigkeit nur annähernd solch eine Option hätte. Ich wäre längst weg.

Und ja, ich gebe Ihnen Recht, Spritzen gehen gar nicht. Da würde ich sogar letzten Endes lieber verhungern, wenn es denn sein muss (soweit wird es nicht kommen, das meine ich damit nicht).

Minderjährigen Kind, geteiltes Sorgerecht. Für die Schweiz müssen beide Eltern unterschreiben – daran hat es leider gehapert.

Insbesondere die Videos von Herrn RA Mauritz sind ja sehr herzerfrischend und bodenständig. Teilweise scheint er mir etwas sehr optimistisch zu sein, insbesondere scheint er nicht damit zu rechnen, dass die Regelungen ggf auch noch über den 31.12.22 hinaus verlängert werden könnten. Sollte mich wundern, wenn die Politiker sich das nicht rechtzeitig hin argumentieren . Ich habe mir die Videos von ihm nicht komplett angeschaut, aber was ich gesehen habe, war m.E. alles sehr hilfreich. Viele Tips zu Argumenten, die man einbringen sollte, etc.

Bei RA Mauritz fehlt mir schon zu Beginn das Problembewusstsein, denn der wichtige Grund dafür, dass man sich nicht spritzen lässt, ist nichts geringeres als die Wahrung des Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch das Recht auf Selbstbestimmung. Arbeitgeber unterzeichnen ja auch keine Haftungsübernahmen für den Schadensfall. Wieso sollte hier also kein wichtiger Grund erkennbar sein? Der ist offenkundig.

Dazu erklärt sich RA Mauritz aber auch. Er sagt, das sind die verfassungsrechtlichen Argumente und die spielen im Verfahren vor dem Gesundheitsamt keine Rolle. Im Gesetz (IfSG) ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt worden – die Entscheidung, ob dies rechtmäßig ist oder nicht, obliegt dem BVerfG. Dieses hat bislang darüber aber noch keine Entscheidung getroffen. Das Gesundheitsamt hat nicht das Recht, eigenmächtig das IfSG zu „verwerfen“. Und die werden das auch nicht tun. Wenn man keine konkreten persönlichen Gründe hat, kann man das ja alles schreiben – besser, als wenn man gar nichts schreibt. Aber der konkrete Sachverhalt ist wichtiger und nur der zwingt das Gesundheitsamt dazu, eine Ermessensentscheidung zu treffen und diese auch konkret zu begründen. Und dann sieht man weiter. Wenn die Ermessensentscheidung schlecht oder gar nicht begründet ist oder womöglich gar nicht vorgenommen wurde, hat was in der Hand für das weitere Vorgehen.

Man kommt innerhalb dieses Konstrukts an Falschbehauptungen aber auf keinen grünen Zweig, deswegen wurde es ja aufgebaut. Wenn RA Mauritz ernsthaft meint, dass es verständlich sei, dass sich ein Mensch, der in einem Pflegeheim arbeitet, spritzen lassen muss, dann steckt er schon mitten drin im Lügenkonstrukt und – noch schlimmer – reproduziert es auch noch selber. Es ist keine Impfung und sie bewirkt auch keinen Fremdschutz. Er übernimmt also selbst eine falsche Konklusion, die auf falschen Prämissen beruht. Je weiter man diesen Baum der falschen Prämissen und falschen Konklusionen hinaufklettert, umso mehr Halt zur Realität verliert man und landet zwangsläufig bei einer Entscheidung zwischen Lügenvariante A oder Lügenvariante B und es wurde vorgesorgt, dass bei jeder Variante am Ende die Spritze wartet.

Er meint ja nicht, dass es verständlich ist, dass man sich spritzen lassen muss, sondern dass die Gesundheitsämter jetzt dieses Gesetz anzuwenden haben und man sich dieser Problematik stellen muss. Keinem Mandanten, der mit einem Brief vom Gesundheitsamt zum Anwalt geht, ist mit solchen theoretischen Erörterungen gedient. Die Menschen wollen hier und jetzt eine praktische Lösung. Die wollen ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Die wollen auch in drei Monaten beim Aldi ihren Einkaufswagen noch vollpacken können. Wer was anderes will, braucht die Videos ja nicht zu gucken und sich die Tips nicht zu Herzen nehmen.

Sie wollen es nicht verstehen: man stellt sich der Problematik nicht und man kommt auch nicht zu einer Lösung, indem man sich selbst mit der konstruierten Parallelrealität voller Unwahrheiten gemein macht.

Wenn Sie anerkennen, dass wir einen Gesundheitsnotstand haben, dass ein gefährliches Virus, das Sie noch nie gesehen haben, in Umlauf ist, dass unser Gesundheitssystem dadurch überlastet wird und dass es eine sichere und wirksame Behandlung in Form einer genbasierten mRNA-Therapie dagegen gibt, dann haben Sie schon verloren –
dann haben Sie sich bereits gefügt, sich unterworfen, den eigenen Verstand ab- und den eigenen Willen aufgegeben. Aus dieser Position heraus erreicht man gar nichts, das kann ich Ihnen jetzt schon versprechen – das Ganze hier wurde nicht an einem Tag erdacht, sondern penibel durchgeplant und durchgespielt, nachweislich.

Auch die Gesundheitsämter stehen in der Pflicht, sich an evidenzbasierte Fakten zu halten und korrekt zu evaluieren sowie zu begründen. Hier meint jede Institution, sich an einer anderen abputzen zu können, indem man die eigene Verantwortung stets weiterschiebt und alle Rechtsunterworfenen immer tiefer in einen Dschungel aus Unlogik, Unrecht und Verantwortungslosigkeit schickt, in dem sie sich immer tiefer verfangen sollen, bis sie gar nicht mehr herausfinden.

Klarerweise muss man vor allem auch auf den unteren Ebenen, wie zB bei den Gesundheitsämtern, einfordern, dass behauptete Gesundheitsgefahren nachgewiesen werden, dass behauptete Notstände im Gesundheitssystem belegt werden, dass behauptete Schutzmaßnahmen tatsächlich wirken und mehr nutzen als sie schaden.

Ohne diesen Bezug zur Realität und auch zum Recht selbst wiederherzustellen, kann man es sich gleich sparen, denn es kommt niemand, der einem dies abnimmt und es ist der einzige Ausweg aus der „neuen Normalität“.

„Wenn Sie anerkennen, dass wir einen Gesundheitsnotstand haben,.. etc etc“

Ich hoffe ja wohl mal sehr, das war kein Anrede-Sie, sondern eher ein „Sie“ in Bedeutung von „man“. Ansonsten wäre das ja schon eine unfundierte Unterstellung.
Und was Gesundheitsämter als Teil der Exekutive können, dürfen oder müssen, das diskutier ich mit den Leuten, die sich eine elitäre Haltung à la „interessiert mich alles nicht“ schlichtweg nicht leisten können, weil sie in ihrem konkreten Alltag mit diesem Zirkus konfrontiert werden und dadrunter leiden.

Sie lesen hier meine Kommentare, wie kommen Sie also zu der Aussage „elitäre Haltung à la interessiert mich alles nicht“? Und wie kommen Sie darauf, dass ich selbst nicht auch betroffen wäre? Die Ursache Ihrer Respektlosigkeit mir gegenüber liegt eindeutig bei Ihnen und nicht bei mir. Diskutieren Sie gerne mit von Ihnen ausgewählten „Experten“, ich kann Ihnen jetzt schon sagen, was dabei herauskommt. Ich habe Sie also bereits gewarnt und mehr kann ich auch nicht mehr für Sie tun – will ich auch nicht, nachdem Sie hier immer tiefer in völlig unangebrachte Animosität abfallen.

Ihr Kommentar von 10:09
Sie haben mich gewarnt und wollten was für mich tun?
Danke, ich bin schon groß

Merkt man hier nur leider so gar nicht, vielmehr wirkt es ziemlich infantil, wie Sie den sachlichen Diskurs abwürgen, sich persönlich angegriffen fühlen und mich respektlos anschreiben.

Hut ab jedem, der sich dem stellt und in dem Wirrwarr Oberwasser bewahrt.
Das wird noch auf uns alle zukommen, das Gesundheitswesen ist jetzt als erstes dran, mein Beleid und weiterhin viel Kraft.

Was wir brauchen, um das System zu durchbrechen, ist ein Generalstreik! Ich weiß, das viele Pfleger niemals Menschen in ihrer Not alleine lassen würden, aber ohne diesen Streik würden die Systemlinge weiter alle Pflegekräfte nach und nach zu den Todesspritzen zwingen! Menschen sind nach den Impfungen immer stärker in Krankheiten verstrickt und obwohl aus vielen Ländern Studien vorliegen, werden sie Ignoriert. Es hilft nur ein gnadenloses Verhalten, wie das unserer Staats-Mafia!

NRW, das für mich zuständige Gesundheitsamt, hat bereits im März Briefe zur berufbez. Impfpflicht versendet.
Ich bin dazu übergegangen eine Fristverlängerung anzufragen. Das war unkompliziert, eine weitere Fristverlängerung wurde mir bereits im Antwortschreiben angeboten. Inzwischen habe ich die Sachbearbeiterin angerufen und eine weitere Fristverlängerung erhalten. Die Sachbearbeiterin benannte für ihren Fachbereich geht es erstmal lediglich um eine Antwort auf das Schreiben, das weitere Vorgehen wäre dann im Ermessen des Gesundheitsamtes, z.B. ein Immunitätsnachweis mittels Blutuntersuchung wäre lt. dieser Sachbearbeiterin auch möglich, ein Schreiben (zur Arbeitsplatznotwendigkeit des AN) seitens des Arbeitgebers wird ebenfalls hoch gewertet.
Ich arbeite gern in meinem Job, das Vorgehen hat mir die Sorge des Arbeitsplatzverlustes, aufgrund irgendwelcher politischer Entscheidungen erstmal genommen.

Das ist gut. 🙂 Drücke die Daumen, dass Sie auf die Art ganz aus der Sache rauskommen (bzw. lange genug, bis die Impfpflicht vielleicht doch noch aufgehoben wird.)

Scheint unter den G-Ämtern das ein oder andere vernünftige zu geben (oder zumindest mutige Mitarbeiter).

Hohe Dunkelziffer
Die Charité-Studie von Professor Harald Matthes hat es in sich. Seinen Untersuchungen an fast 40.000 Geimpften zufolge müssten etwa 516.000 (0,8 Prozent) von derzeit laut RKI rund 64,5 Millionen  mindestens einmal Geimpften an schwerwiegenden, länger anhaltenden Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung gelitten haben oder leiden.
Das PEI hatte in seinem vorletzten Sicherheitsbericht bis Jahresende 2021 allerdings „nur“ knapp 30.000 schwere Fälle gemeldet. Bezogen auf die damals rund 61,7 Millionen mindestens einmal Geimpften sind das rund 0,049 Prozent – also knapp fünf von 10.000 Menschen. Die Charité-Studie legt damit eine riesige Dunkelziffer nahe. Die tatsächliche Zahl der schweren Schäden dürfte die PEI-Angaben damit etwa um das 16,5-fache übersteigen – vermutlich auch bei Kindern und Jugendlichen.

Nachdem eine Charité-Studie eine massive Untererfassung schwerer Impfkomplikationen aufgezeigt hatte, ließ das Paul-Ehrlich-Institut diese Fälle aus seinem Bericht verschwinden. Auch wichtige Angaben zu Kindern fehlen. Brisant: Babys können offenbar über Muttermilch und Plazenta geschädigt werden.
Mehr als eine halbe Million Menschen könnten in Deutschland inzwischen von schwerwiegenden Nebenwirkungen einer Corona-Impfung betroffen sein. Das wären 16,5-mal mehr Fälle als vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet wurden. Dies besagt eine Charité-Studie, der zufolge jeder 125. untersuchte Geimpfte einen klinisch behandlungsbedürftigen, bleibenden, lebensbedrohlichen oder sogar tödlichen Schaden erlitt. 
Das PEI wäre verpflichtet, dem nachzugehen. Doch das tut es nicht. Stattdessen hat es konkrete Angaben zu schweren Nebenwirkungen nun ganz aus dem Bericht entfernt, oder versteckte sie im Fließtext hinter Promille-Angaben mit teils unklarem Bezug. Für Kinder veröffentlichte das Institut diesbezüglich fast keine Zahlen mehr – obwohl zuletzt vor allem sie geimpft worden waren. Doch eine besonders brisante Information findet sich in dem neuen Papier: Dutzende gestillte Säuglinge erlitten mutmaßliche Impfnebenwirkungen – möglicherweise erkrankten sie über die Muttermilch. Ein Neugeborenes starb, nachdem sich seine Mutter in der Schwangerschaft hatte impfen lassen.

Vielen Dank für diesen Link. Der reicht ja schon als Begründung für einen Widerspruch!

Man ist grundsätzlich frei in seiner Begründung und kann alles anführen, was einem seit Spritzbeginn (oder auch schon davor) zur Kenntnis gelangt ist und dazu geführt hat, dass man diese Behandlung für sich ablehnt. Von Anwälten ist man dabei nicht abhängig und man muss auch nicht so tun, als sei man Jurist oder Arzt (sofern man das nicht ist), kann aber Argumente anderer, die man selber teilt, auch einbauen.

Wie mit dieser schwer spritztgeschädigten Pflegekraft umgegangen wurde und wird, spricht Bände. Ärger und lähmende Verzweiflung macht sich breit, diese Menschenverachtung ist das Allerletzte.

@ Eva

Ihr Linkhinweis ist ein lehrreiches Beispiel, welche Tragweite die Problematik letztlich hat.

Post vom Gesundheitsamt
Bei einer Stellungnahme zur Anhörung bestätigen die Betroffenen moglicherweise ja schon, dass sie zum 16.03.2022 der Nachweispflicht nicht nachgekommen sind.
Und dann reden diejenigen sich um Kopf und Kragen, dass sie fahrlässig oder gar vorsätzlich das unterlassen haben.
Bevor sich ein Beschuldigter äußert, sollte sie schriftlich anfragen, woher das Gesundheitsamt die gespeicherten Daten hat .
Wenn Sie nämlich einen Fragebogen mit ihren Daten ausfüllen, dann haben sie ja nachträglich ihr Einverständnis zur Verarbeitung dazu gegeben.

Und so haben die Behörden die Arbeitgeber als Rechtsgehilfen auf ihre Seite. Das ist der Kniff dabei.

Wir sollten uns mehr auf Bußgeldverhandlungen vorbereiten. Eine Bußgeldverhandlung ist die seltene Gelegenheit, Behördenvertreter im Zeugenstand zu befragen, wo sie antworten müssen und nicht ausweichen können. Da kann man ihnen kritische Fragen zur Impfstoffsicherheit stellen und das ganze ins Gerichtsprotokoll bringen.

Es gibt doch längst tausende Opfer dieser faschistischen Genplörre. Die Gespikten sind nicht mehr erreichbar und reden sich ein, die Plörre hilft, auch wenn sie trotzdem Corona bekommen haben. Ziel eine sinnvollen Impfung war bisher, das einen die Krankheit nicht treffen kann. Bei Corona wurde die Definition einer Schutzimpfung zur Farce, es wurde von Anfang an gelogen, weil die Genplörre keine Impfung ist, sondern ein faschistisches Experiment mit dem Ziel die Bevölkerung schrittweise zu reduzieren. Bei allem was man jetzt weiß, ist ein Zwang zur Impfung (besser Gentherapie) ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Verstoß gegen die Grundrechte. Jeder der da in welcherForm auch immer mitmacht ist keinen Deut besser, wie die Drecksbande, die bis 1945 mitgemacht hat. Alle haben nur ihren Job gemacht ohne das Einsehen das es in Wahrheit schwerstkriminelle Verbrecher ohne jede Moral waren, weil Verbrecher-„Gesetze“ festgeschrieben wurden, heute ist das nicht anders, nur noch perfider, aber genauso faschistisch und menschenverachtend wie damals. Diese Bande mit ihren Bütteln ist der Abschaum der Menschheit.

Auch ich kenne die ganze Problematik des rechtlich korrekten Einordnens aus eigener anwaltlicher Erfahrung und ja, man kann in erster Linie nur versuchen auf Zeit zu spielen. Leider gibt es auch keine einheitlich Erfolg versprechende Vorgehensweise. Dennoch glaube ich, dass ich durchaus Mandanten helfen konnte und das auch weiterhin machen werde.

Der Kampf geht weiter. Wenn diese Regierung und ihre Mafia glaubt das bleibt so wie sie es treibt, dann irrt sie sich. Auch Richter werden irgendwann wieder das Recht erkennen, spätestens wenn Menschen auf die Barrikade gehen, weil ihre Angehörigen oder ihre Frauen schwere Schäden der Lügen-Impfung nicht mehr loswerden.

Bekannte von mir sind jetzt trotz Booster an Corona erkrankt. Die Verwandte, die mich darüber informierte (da ich kurz vorher Kontakt zu ihnen hatte – bin aber gesund), sagte gut dass sie geimpft sind, sonst hätten sie einen schweren Verlauf (wobei ich persönlich flach liegen seit einer Woche mit Fieber nicht als leicht bezeichnen würde).
Andere Bekannte, die seit November an einem Infekt der Lunge leidet und endlich Besserung hatte, ist jetzt nach der 4. Spritze wieder krank und bekommt kaum Luft. Würde sich aber jederzeit wieder „impfen“ lassen.
Heute erzählte eine Freundin dass sie seit knapp einem Jahr Probleme mit der Atmung hat, die immer schlimmer werden. Bei 100m Fußweg wurde sie kurzatmig. Berichtete gleichzeitig ganz stolz, dass sie die 4. Spritze bekommen hat.
Ihre Tochter durfte übrigens nur die Magenverkleinerung bekommen wenn sie voll geimpft ist (wurde im März diesen Jahres operiert). Ohne Spritze keine OP, notfalls hätte man sie im Krankenhaus gespritzt.

Gegen Dummheit helfen nun mal keine ähh… Spritzen!
Die Impflemminge sind indoktriniert wie in einer Sekte, die völlig ersichtliche Realität wird mit aller Gewalt verleugnet!
Der 11-jährige Sohn eines ehemaligen Freundes (ja, wegen der Coronapolitik) ist nach zwei (3x?) Impfungen nur noch krank und sieht auch so aus, schuld daran ist natürlich alles andere.
Der Vater würde überhaupt nicht auf die Idee kommen das es evtl. an den Impfungen liegen könnte.
Er ist überhaupt nicht mehr „erreichbar“ als wäre er auf Drogen und ich kann sehen das er tatsächlich Angst davor hat seine „Überzeugungen“ aufzugeben!
Er glaubt mir nicht einmal das ich völlig ungeimpft bin und trotzdem nicht krank wurde!
Was der Mainstream aus den Menschen macht ist wirklich absolut bösartig und hochgradig kriminell…

@ 2024

Tja, so ist das nun mal. Nur noch Psychopathen unterwegs!

Sehr viele geömpfte die ich kenne, sind am „Abnippeln“.

@2024

„Was der Mainstream aus den Menschen macht ist wirklich absolut bösartig und hochgradig kriminell…“

Nein, die Covidlüge hat gezeigt, wer die Menschen in Wirklichkeit sind. Niemand hat aus den Menschen irgendetwas gemacht, sondern eine fiktive Seuche hat dazu geführt, dass alle Menschen ihr wahres Gesicht zeigten.

Lesen Sie das Buch im Westen nichts Neues Teil 2. Ja, es gibt tatsächlich eine Folgeroman. Diesen verlegt Remarque in die Zeit nach dem 1. Weltkrieg. Die Soldaten kehren in die Heimat zurück und jeder versucht irgendwie im neuen Deutschland zurecht zu kommen. Da gibt es einen Satz, den ich nur sinngemäß wiedergeben kann. Da schreibt Remarque, dass nun, im „Frieden“ Männer groß raus kommen, die sich während des Krieges an der Front vor Angst in die Hose geschissen haben. Und auch umgekehrt. Tapfere Männer, die echte Kameraden waren, finden im neuen Deutschland keinen Platz mehr. Weil im neuen Deutschland andere Werte herrschen, Werte, mit denen aufrechte Männer nichts mehr anfangen konnten.

So ähnlich sehe ich das mit der fiktiven Seuche Covid. Die Masse der Menschen waren schon immer Feiglinge, Bücklinge, regierungstreue Dummköpfe, die durch die fiktive Seuche ganz offen ihren miesen Charakter ausleben konnten, da sie durften. Wenn vorher die Menschen noch ihren sittlichen Schleier trugen, um in der Gesellschaft als Mensch zu gelten, rissen sie ihn von ihrem Schädel, als es darum ging, ihr kleines mieses Leben zu schützen. Jeder wurde dem anderen zum Feind, eine Viren- und Bakterienschleuder, die man auf Distanz zu halten hat, will man überleben. … zumindest glaubte die verdummte Masse das. Nur wenige begriffen von Beginn an, was wirklich gespielt wurde.

Nein, niemand hat was gemacht, sondern die Menschen zeigten, wer sie in Wirklichkeit sind.

Wissen Sie, wenn ich ehrlich bin hat sich mein „Freundeskreis“ in den letzen zwei Jahren drastisch reduziert, diese langweilige Oberflächlichkeit gemischt mit überheblicher Dummarroganz hat sich zu oft „im engeren Kreis“ auf unerträgliche Weise gezeigt.
Das charakterlose Verhalten vieler nach dem Tode meines Vaters war schon ein gewaltiger Bruch in meinem sozialen Verhältnis, aber dieses lächerliche faschistische Wichtiggetue von Feiglingen die auch noch Solidarität GEFORDERT haben, hat bei mir eine endgültige Ablehnung dieser heuchlerischen Gesellschaft bewirkt.
Mein Opa sagte „im Krieg sieht man das wahre Gesicht eines Menschen“, die „Pandemie“ war nur ein Ausnahmezustand und schon bei viel zu vielen offenbarte sich ironischerweise durch die Maskenpflicht ihre eigentliche ekelhafte Fratze…

„Brave new world“ dürften Sie ja kennen, ist Ihnen auch das PC-Game „Deus Ex“, oder die SciFi- Serie „Babylon 5“ bekannt?
Da gibt es zig Beispiele die zeigen das Schriftsteller, Drehbuchautoren, Scripter usw. alle einen besonderen Draht zur Zeitlinie haben, ein völlig reales und äußerst verblüffendes Phänomen.
Die meisten behaupten das sie die Idee zu ihren Werken durch Eingebung, Träume oder sogar Visionen bekamen.

Schon laengst in der Bibel beschrieben. Und diese Autoren die Du erwaehnst, bekamen diese Visionen von den Daemonen. Ich sage kurz: wer noch nicht zu Jesus Christus gekommen ist, der sollte das schnellstmoeglich tun. Die Zeit ist knapp. Und die Menschen denken es geht hier nur ums Geld oder Macht. Hier geht es um deutlich mehr. Lest Evangelium nach Matthaeus ab 24. Und die Offenbarung. Ich segne Euch im Jesus Christus
Namen

Meine Güte, schon wieder einer! 🙄
Lasst mich mit Eurem „Gott“ in Ruhe, Religion ist Schwäche und Unterwerfung, das ist für mich GENAU das gleiche wie an die „Seriösität“ von Staatspropaganda zu glauben!
Du hast NULL Ahnung was in der geistigen Welt abgeht, NULL, erzähle mir also nichts von Dämonen!
Was willst du mir von einem Gott erzählen der absolut NICHTS für die Menschen getan hat, außer nur immer dabei zuzusehen wie in seinem Namen gefoltert, versklavt und gemordet wurde!?
Belästige mich nie wieder mit diesem Fanatismus!

Höre so etwas im Umfeld. Leute sind krank (4x geimpft), müssen ins Krankenhaus, massive Herzprobleme usw. Und was ist das? Long covid! Impfprobleme gibt es gar nicht, nur long covid. Gut, das die Impfung „das Schlimmste verhindert“…

Vermutlich wissen Sie es selbst, aber „Long Covid“ gab es als Krankheitsbild „CFS“ schon vor der ähh…“Pandemie“.
Die Symptome sind überwiegend identisch und werden oft durch (upps) Medikamente bzw. (nochmal upps) Infektionen ausgelöst, also NULL präventiver Schutz durch die Impfung!
Vor Covid 19 wurden CFS-Erkrankte oft als „Simulanten“ abgeschrieben, heute ist sie dagegen für die Corona-Inquisition äußerst praktisch…

Schön das es hier noch mal weitergeleitet wurde.
Ohnehin in beiden Foren tätig, da Krankenpfleger ist mir die Arbeit dort bekannt.
Aus meiner Sich als Krankenpfleger sind das halt alles helfende und vor allem moralisch unterstützende Dinge.
Was man dann macht und wie es dann abläuft ist dann fast egal.
Die immer noch stattfindende regelrechte psychische Zerstörung in fast allen Kliniken gibt einem so oder so den Rest.

BW hatte wohl eine Zeit lang die Versendung von Briefen pausiert, aber den Amtsärzten ist offensichtlich zu langweilig geworden.
Daher setzen sie jetzt wieder ihre erworbene Macht ein und terrorisieren fleißige und eifrige arbeitende Menschen willkürlich wie es ihnen gerade in den Kram passt.

Ich werde auf den ersten Brief nicht antworten und warte auf die nächste „Kann-Androhung“.
Die erste Antwort bringt nur Arbeit und wird weder gelesen noch berücksichtigt.
Sachlich betrachtet kann man den ersten Brief auch nicht beantworten, denn ich werde keinen Staus vorlegen, was sie davon halten ist mir einfach egal.
Was dann kommt ist mir mittlerweile auch egal.
Das schlimmste war doch die Angst die ganze Zeit.
Darüber bin ich längst weg.
Das macht mir keine Angst mehr.
Sollen sie machen, was sie wollen.
Das Zeug bekommen sie nicht in meinen Körper, das ist meine Entscheidung.
Die Krankenhäuser werden für ihre Dummheit noch ewig leiden müssen.
All die arroganten Mediziner und Verwaltungsheinis sägen längst an ihrem eigenen Stuhl ohne das sie auch nur ansatzweise verstehen würden was derzeit passiert.
All die Kollegen, die jetzt schon sich als Denunzianten und Spalter raus kristallisiert haben, auch damit kann ich gut leben.
Es macht sie alle auch nicht glücklicher. Irgendwann werden sie es merken.

Riesen Dankeschön an den Blog für diese Infos. Ich hoffe sie helfen den Betroffenen.

An alle anderen:
Das schon gelesen?
Statement auf Twitter gestern vom bayrischen „Gesundheitsminister“…
„Bayern dringt seit Wochen darauf. Nun schließt sich Hessen an: Der Bundeskanzler muss ein Konzept zur #Impfpflicht vorstellen und mit allen demokratischen Parteien und dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz eine mehrheitsfähige Lösung finden.“
https://twitter.com/klausholetschek/status/1522123862632284163

Das ging ja schnell. Die Wunden sind geleckt und jetzt sammeln sich die Kombattanten wieder. Die werden doch wirklich keine Ruhe geben, es ist einfach nur noch zum ….

Ab Juli soll der Grüne Pass von der EU in allen Mitgliedstaaten verpflichtend umgesetzt werden. Sie bleiben also im Zeitplan des Herrchens und lassen sich von der Realität im Land nicht beirren, was sie wiederum als Irre erkenntlich macht. Satz mit x.

Liebe Lilly, falls Du hier noch mitliest, weißt Du Näheres zu diesem Datum und dem Pass? Was bedeutet das konkret? Ich bin verwirrt von verschiedenen Meldungen hierzu, bei manchen hieß es später, sie seien veraltet vom letzten Jahr.
Soll das ein 3G-Pass sein? Für Grenzüberschritte innerhalb der EU nötig? Zwingend in digitaler Form?

Zunächst einmal: es ist alles im Fluss und nichts wird so heiß gegessen wie gekocht, also immer schön die Ruhe bewahren.

Verordnung 2021/953 über das digitale COVID-Zertifikat:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0953

„Momentan gilt die Verordnung derzeit bis zum 30. Juni 2022. Mit dieser Initiative wird eine Verlängerung um 12 Monate vorgeschlagen.“
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de

„Das digitale Covid-Zertifikat der EU mit dem wir uns frei in der EU bewegen dürfen, läuft am 30. Juni ab. Die Abgeordneten werden sich deshalb in der kommenden Woche auch über die Verlängerung dieses Zertifikats einigen.“
https://www.europarl.europa.eu/austria/de/aktuell-presse/meldungen/meldungen-2022/april-2022/pr-2022-april-7.html

Grundsätzlich ist hier einmal anzumerken, dass es sich um eine EU-Verordnung handelt. Im Unterschied zu einer EU-Richtlinie ist eine Verordnung ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.

Richtlinien hingegen sind umsetzungsbedürftige Rechtsakte, bei welchen die Mitgliedstaaten eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie zu erlassen haben.

Hier wurde das „scharfe“ Instrument der Verordnung gewählt, d.h. sie gilt unmittelbar, sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen (wie bei einer Richtlinie) tätig werden müssen.

So stellt die EU bzw. die EU-Kommission sich das zumindest vor, dass sie mit einer Verordnung Tatsachen schaffen, aber: das ist hier schonmal nicht geschehen, die Verordnung gilt schon seit Juli 2021 und wird seitdem überwiegend nicht angewendet.

Die EU hat ausser der Kommission keine Exekutive. Sie ist also immer abhängig davon, dass die nationalen Exekutiven tun, wie sie ihnen befiehlt. Das ist hier nicht der Fall, war es schon letztes Jahr nicht, man konnte und kann ohne Zertifikat reisen, aus folgenden Gründen:

Erstens ist die Anwendung dieser Verordnung in der Praxis um einiges aufwendiger als in der bloßen Theorie, zweitens sind einige Mitgliedstaaten auf oberen aber vor allem auch unteren exekutiven Ebenen nicht sonderlich gewillt zur Durchsetzung und drittens gibt es allgemein breiten Widerstand, auch in Form von schlichter Ignoranz dieser Verordnung.

Wenn Sie sich an letztes Jahr erinnern, konnte man in der Regel ganz normal reisen und die Verordnung wurde nur in einzelnen Bereichen tatsächlich überwiegend angewendet, wie zB beim Flugverkehr.

Auf Unionsebene gilt stets das Juncker-Prinzip. Sie versuchen es und wenn es nicht genug Widerstand gibt, legen sie es als Erfolg aus und machen weiter, sie gehen Stück für Stück vor.

Italien hat den Grünen Pass am 1. Mai 2022 abgeschafft.

Italien: Die Abschaffung gilt innerhalb des Landes, also für den Besuch von Einrichtungen etc. Es gilt nicht für die Einreise. Da ist weiter 3 G erforderlich, Ausnahme z.B. Transit. Tagesaktuell und korrekt sind immer die Informationen vom ADAC. Wer verreisen will, kann sich da jeweils aktuell über die Bestimmungen informieren.

Wie bereits erläutert, das gilt offiziell nun schon seit einem Jahr, aber eben nur offiziell. Man kann ganz normal einreisen. Wer sich selbst an die Bestimmungen hält, hat das Juncker-Prinzip immer noch nicht verstanden.

Die Bestimmungen zu kennen und bereit zu sein, sich an die Bestimmungen zu halten, sind zwei Paar Schuhe. Wenn sich jemand aufmacht, mit Sack und Pack in den Urlaub zu fahren, sollte er die Bestimmungen kennen. Und daraus seine individuellen Schlüsse ziehen. Welche auch immer. Nur wundern sollte man sich dann hinterher nicht, wenns schiefgeht. Ich hab kurz hinter der Grenze NL – D schon Polizei gesehen, die Einreisende kontrolliert. Was nutzt einem Urlauber die Kenntnis des Juncker-Prinzips, wenn er mit Gepäck, Hund und knatschenden Kleinkindern im Auto irgendwo festgehalten wird?

Das Bewusstsein, dass man sich egal unter welchen gerade „geltenden“ Bestimmungen, die sich zur allgemeinen Verwirrung auch noch ständig willkürlich ändern, nicht beugt und auch nicht davon abhalten lässt, ein freier Mensch zu sein, bewirkt hier, dass es keinen Unterschied macht.

Dazu gehört, dass man u.U. auch einmal von der Polizei angehalten wird. Es ist ja nicht so, dass das hier ein Spass wäre, nein, das ist schon ein ganz ernster Versuch der totalen Unterwerfung, Überwachung und Kontrolle. Wer also meint, dass er hier ohne jede potenzielle Konfrontation bequem Widerstand mit Zuschauen leisten könnte, der irrt.

Zu den Reisevorbereitungen gehört mMn nun also nicht, dass man sich die Regeln im Detail reinzieht, an die man sich sowieso nicht halten will, sondern dass man einplant, dass es zu Verzögerungen oder Umwegen kommen könnte und auch jedem, der fragt, direkt ins Gesicht sagt, dass man keine Ahnung hat, welche von diesen zahlreichen und komplett sinnlosen Schikanen gerade eingefordert wird und einen das auch nicht mehr im geringsten interessiert.

Agieren statt Reagieren lautet die Devise. Aktiv handeln, statt sich passiv behandeln zu lassen.

Ich teile ja Ihre „psychologisch-strategisch-politische“ Einschätzung, Lilly. Ich denke auch, dass da solche Strategien und Manipulationen hinter stecken.
Ich glaube, wir sollten aber dennoch trennen zwischen „Einverstanden sein“ und „Gesetze kennen“.
Nur wenn ich die Gesetze kenne, kann ich meinen persönlichen Weg suchen, mich irgendwie im Notfall, wenn ich unbedingt schnell raus muss, drumrum zu schlängeln. Besser man weiß, was einen erwartet! Ich bin nun mal kein Superheld. Empört über die gesamte Chose bin ich dennoch in unbeschreiblichem Maße. Und auch ich denke, dass wir Widerstand leisten müssen. Aber es ist auch klug, seine eigene Macht realistisch einzuschätzen. Gegenüber Waffengewalt beispielsweise sind wir nunmal ziemlich machtlos.

Wo sehen Sie hier Waffengewalt? Sie lassen sich vorauseilend in Angst versetzen, womit Sie Ihre eigene Kraft schonmal deutlich selber schwächen.

„Wo sehen Sie hier Waffengewalt?“

Ich denke, es dürfte außer Frage sein, dass die in letzter Instanz auch davor nicht mehr zurückschrecken, falls sie keine subtilere Methode finden sollten.

Ich bin nicht die Sorte Mensch, die in totaler Selbstüberschätzung immer nur das Beste annimmt und sich dann auf irgendein Gesetz der Anziehung (früher nannte man es Self-fullfilling prophecy) beruft, falls das Ihre Motivation für diesen Kommentar gewesen sein sollte.

Es gehört zu meiner Art, den Dingen ins Gesicht sehen zu wollen, auch das mitzudenken.

Ich sehe trotzdem derzeit auch keinen anderen Weg für mich als weiter meinen Widerstand öffentlich sichtbar zu machen, aber im Grunde denke ich, dass es wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg hat, wenn uns nicht die Mainstreammedien oder vergleichbare Instanzen doch noch zur Seite springen. Da ich auf Letzteres keinen Einfluss habe, gehe ich eben weiter meinen Weg. Aber deshalb glaube ich eben nicht, dass ich damit Berge werde versetzen können.
In den Nachrichten brachten sie heute schon wieder die Nachricht, dass es so viel Kriminalität gegeben habe, weder bei Linksextremismus noch bei Rechtsextremismus habe es nennenswerte Zuwächse gegeben, aber die Corona-bezogene Gewalt habe eben stark zugenommen. Dann wurde sofort die Brücke geschlagen zu Mord.

Es wird wahrscheinlich gerade schon daran gearbeitet, noch gesteigerte Staatsgewalt gegen uns zu rechtfertigen.

Nichts anderes schreibe ich hier ja die ganze Zeit, dass es viel wichtiger ist, Widerstand zu leisten, als Orwell-Gesetze zu studieren. Denn da steht erstens nichts als Unrecht drinnen und zweitens herrscht Willkür.

Ich kann Ihnen versichern, dass Sie ganz normal reisen können, denn ich kann es auch. Ich schreibe hier nicht, wie viele Grenzen ich passiert habe und in wie viele Länder ich seit Juni 2021 gereist bin, aber denken Sie daran, dass auch die Beamten, die hier tätig werden sollen, in vielen Fällen auch keine Lust auf dieses Theater haben. Noch kontrollieren hier Menschen und mit denen kann man reden. Und genau das sollte man auch tun – sofern man überhaupt angesprochen wird, in den allermeisten Fällen ist einfach gar nichts, auch wenn offiziell Kontrollen festgeschrieben sind.

Die Waffen, die hier benutzt werden, sind Propaganda, Psychotechniken und psychische Foltermethoden. Sie wollen, dass die Menschen „freiwillig“, von sich aus mitmachen, ohne besonders eingreifen zu müssen, denn das hier ist doch alles gut und menschenfreundlich, es geht doch um unseren Schutz..

Ich verstehe das wie folgt:
Es gibt seit letztem Jahr das digitale Covid-Zertifikat der EU. Wenn (!) ein EU-Land zur Einreise einen Nachweis verlangt, z.B. 3G, dann kann man diesen durch Vorzeigen dieses Zertifikates erbringen. Diese Regelung hätte jetzt zu Ende Juni auslaufen sollen. Der Anwendungsbereich wurde noch mal um ein Jahr verlängert. Gleichzeitig wurde ein neue App entwickelt, die jetzt Green Pass heißt. Diese App soll „mehr“ können, als das bisherige digitale Zertifikat.
https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de

https://greenpassapp.eu/

Die Rechtsgrundlagen – wird ein Nachweis in dem Land X verlangt oder nicht – wurden dadurch m.W nicht verändert. Nur, wenn man es braucht, kann man den Green Pass benutzen. Aus der EU-Seite geht nicht hervor, dass man nun zwingend die eine App und nicht die andere nehmen muss. Da lass ich mich gerne aufklären.
Nur: die Frage, ob ich das überhaupt brauche, um von dem Land X in das Land Y zu reisen, hat sich dadurch nicht verändert. Das entscheidet jedes Land selbst und es gibt innerhalb Europas unterschiedliche Voraussetzungen.
Wollen Sie beispielsweise in die Niederlande reisen, brauchen Sie da zur Zeit überhaupt keinen Nachweis. Wollen Sie dann wieder zurück nach Deutschland, brauchen Sie einen. Ausnahmen stehen in der Einreiseverordnung.
Wie auch immer: es ist ein 3 G Pass.

„Die Rechtsgrundlagen – wird ein Nachweis in dem Land X verlangt oder nicht – wurden dadurch m.W nicht verändert.“

Die Verordnung ist dahingehend formuliert, dass zwar strengere Vorschriften erlassen werden können, aber woraus Sie schließen, dass auch weniger oder gar keine Beschränkungen im Sinne dieser Harmonisierung zulässig wären, erschließt sich nicht und es wäre auch unlogisch, da nicht im Sinne der Erfinder:

Der gesamte Verordnungstext ist darauf ausgelegt, dass in allen Mitgliedstaaten generell ein harmonisiertes COVID-Zertifikat zur Anwenung kommt (mit der wiedermal extrem verlogenen Begründung, die Freizügigkeit in der Union möglichst wenig einzuschränken, denn ohne Zertifikat könnte man ja gar nicht reisen, das wäre ja viel zu gefährlich..).

Es liegt doch auf der Hand, was hier läuft und ich habe es auch bereits erklärt. Ich zitiere Juncker nun noch einmal im Wortlaut, damit das auch wirklich bei jedem endlich ankommt:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Diese Verordnung wurde letzten Sommer in den Raum gestellt. Wer die Probe aufs Exempel gemacht hat, konnte feststellen, dass der Versuch im ersten Anlauf gescheitert ist, denn ob offiziell Beschränkungen oder nicht, es wurde kaum kontrolliert und viel zu viele haben sich ohnehin nicht daran gehalten. Nun kommt der zweite Anlauf, dann der dritte, Stück für Stück, bis es kein Zurück mehr gibt.

Weder muss man sich also über diese Bestimmungen informieren, weil man doch sowieso schon weiß, was als nächstes kommt, noch soll man sie selbst befolgen, das schon gar nicht, sondern man macht es weiterhin genau so wie seit einem Jahr und rückt bitte keinen Millimeter davon ab, denn

es ist wieder das eigene Verhalten, mit dem man hier Recht schafft – oder eben Unrecht durch eigenes Verhalten manifestiert. Wer Zertikate vorzeigt, anstatt sich zu weigern, trägt selbst dazu bei, dass er offiziell weiterhin Zertifikate vorzeigen muss und das kann dann soweit gehen, dass es auch inoffiziell nicht mehr möglich ist, sich frei zu bewegen. Das ist deren klares Ziel.

Das ist doch jetzt einfach nicht zu fassen. Es gibt Himmel noch mal Länder in Europa, in denen zur Zeit absolut überhaupt keine Einreisebeschränkungen gelten. Nicht nur nicht angewendet werden, sondern nicht gelten. Es gibt dort einfach keine. Und das steht Himmel noch mal auf der in der Antwort an „Anonym“ verlinkten EU-Seite auch klipp und klar so drin. Und wer von einer Urlauberfamilie, die an einer Grenze zum Vorzeigen von Zertifikaten aufgefordert wird, erwartet, dass diese Familie einfach sagt, nö machen wir nicht, der lebt irgendwo im Wolkenkukucksheim, aber nicht in der Realität.

Kann es sein, dass Sie sich persönlich angegriffen fühlen, sobald diese Bestimmungen auf deutliche Ablehnung stoßen? Lesen Sie die Verordnung, es ist nicht so gedacht, dass es weniger strenge oder gar keine Beschränkungen geben sollte. Das Gegenteil ist das Ziel, das ist die Realität.

Wie bereits einleitend geschrieben ist die Gesetzgebung hier im Fluss. Ich habe hier den Beginn und Verlauf inklusive Zielpunkt aufgeführt. Zusätzlich habe ich erklärt, wie diese Entwicklung effektiv gestoppt werden kann, was dafür nötig ist. Sollten Sie diesbezüglich eine bessere Idee haben: nur zu.

Worauf Sie hier hinaus wollen, erschließt sich nicht, denn die sich ständig verschärfenden Bestimmungen, die zwischendurch immer wieder zum Weichklopfen gelockert werden, um sie dann noch ein Stückchen fester zu ziehen, zu studieren und rauf- und runterzubeten, ohne darüber nachzudenken, wie man sie schnellstmöglich wieder losbekommt, bringt ja überhaupt nichts. Sie scheinen zu glauben, dass man diese Attacken auf die Menschen und die Freiheit in Gesetzesform hier aussitzen oder sich damit arrangieren könnte. Das ist der sichere Weg in die Manifestation der Dystopie, die hier auf den Weg gebracht wurde. Ist Ihnen das gar nicht klar?

Antwort auf Ihren Kommentar von 16:40:
Ertappt! Ich bin verärgert! Warum? Weil Sie eine Verordnung zitieren, aus der sich angeblich etwas ergeben soll, was sich daraus nicht ergibt. Und weil ich mir die Zeit nehme, darauf auch noch zu antworten.
Absatz 6 der verlinkten Verordnung: Die Mitgliedsstaaten können das Recht auf Freizügigkeit einschränken.
Können einschränken.
Das ist eine Ermächtigung, aber keine Verpflichtung. Wer etwas einschränken, kann, kann es auch lassen. Das haben Sie abgestritten. Und da frag ich mich, warum.

Das habe ich nicht abgestritten, vielmehr habe ich den Verordnungstext in seiner Gesamtheit erfasst und das sollten Sie auch tun, denn sich hier einzelne Halbsätze herauszupicken, verkürzt die Sicht und verklärt die tatsächliche Lage. Ich habe schon erläutert, wohin die Reise geht, weil diese Verordnung jetzt verlängert wird und Anonym wissen wollte, wie die Entwicklung dazu aussieht. Die sieht so aus, dass gemäß dieser Verordnung alle Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Zertifikat einzuführen haben – und das schon seit einem Jahr. Nun kommt die zweite Auflage.

Dass Sie verärgert sind, liegt also sicher nicht an mir. Sie sind ja auch nicht die Familie, die mit Hund und Kindern in den Urlaub fährt. Das ist ein Strohmann. Sie sollten mehr bei sich bleiben, wenn Sie mich fragen. Jeder sollte hier bei sich bleiben, denn jeder Einzelne soll eingefangen werden und es bringt wie gesagt nichts, sich anzupassen.

Mir ist schon klar, dass das anstregend ist, besonders wenn man daran gewöhnt ist, nach bestimmten Mustern an eine Sache heranzugehen. Da diese Muster vorhersagbar sind, handelt es sich aber leider um Sackgassen, denn Sie haben genauso wenig Einfluss darauf, was dort verabschiedet wird, wie alle anderen. Aber Sie allein bestimmen, wie Sie damit umgehen.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, das beginnt im eigenen Kopf. Es kommt auf jeden Einzelnen an.

Vielen Dank, Frau Lescaux, das hat jetzt bei mir für mehr Klarheit gesorgt.
Ich muss mir die Links noch genauer ansehen.
Was ich mich nämlich noch frage ist, ob es ein digitales Zertifikat sein muss (falls denn was verlangt wird) oder ob auch das frühere schnöde Papier-Zertifikat vom Testzentrum um die Ecke oder vom Hausarzt reichen würde.
Das würde ich dann zähneknirschend in Kauf nehmen. Digitales Zertifikat will ich hingegen auf gar keinen Fall jemals nutzen müssen.
Ich denke auch nicht an Urlaube sondern an eine Flucht, falls ich mental noch rechtzeitig den Absprung schaffen sollte 😉

Das digitale Zertifikat wird als „großer Vorteil“ verkauft, ist, soweit ich das seh, aber nicht zwingend. Geht aus dem einen Link, dem zum Zertifikat vom letzten Jahr, hervor. Papierenes Testergebnis sollte reichen. Nee, wegen Urlaub würd ich solchen Quatsch auch nicht mitmachen. Zieh daraus aber auch die Konsequenz, nicht mehr in Urlaub zu fahren.

Sie haben die Verordnung gar nicht gelesen, denn Absatz 6, auf den Sie sich beziehn, zählt zu den Erwägungsgründen, die Verordnung selbst beginnt mit Artikel 1.

Wenn Sie meinen, dass mit Beschränkungen der Freizügigkeit in Punkt 6 der Erwägungsgründe das Zertifikat gemeint wäre, liegen Sie falsch. Genau das ist damit eben nicht gemeint, denn das gilt laut dieser Verorndnung als Mittel zur Wiederherstellung von Freizügigkeit, zur Aufhebung von Beschränkungen.

Als Beschränkungen gelten zB gesonderte Tests, Quarantäne und Selbstisolierung. Nicht als Beschränkung im Sinne dieser Verordnung gilt das Vorweisen des Zertifikats selbst (Impfzertifikat gem. Art. 5, Testzertifikat gem. Art. 6, Genesungszertifikat gem. Art. 7).

Dass strengere Regeln erlassen werden können, finden Sie in Art. 11 und die schrittweise Einführung in Art. 15, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt.

Woraus Sie also ableiten wollen, dass das Zertifikat nicht in allen Mitgliedstaaten eingeführt und gelten würde, erschließt sich also immer noch nicht, weil Sie damit falsch liegen.

Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis hatte ich auch bereits lang und breit erklärt. Vorübergehende Aussetzung von Kontrollen udgl. sind vorübergehend. Next step sind die ersten allgemeinen „Impf“pflichten.

Entweder haben Sie die Verordnung also wirklich gar nicht gelesen oder Sie haben sie nicht verstanden.

Nichtsdestotrotz führen Sie sich hier unglaublich auf, unterstellen mir Fehler, die gar keine sind und das alles aus einem reinen Ego-Trip heraus, um „Recht“ zu haben, um es „besser“ zu wissen und dabei juckt es Sie nichtmal, dass Sie hier die rechtliche Lage falsch darstellen – Anonym dankt. Wie viel kostete denn so ein Theater bei Ihnen pro Stunde? Nach diesem Auftritt hier muss man fragen, ob Sie überhaupt jemals Anwältin waren.. voll daneben, Margot Lescaux!

Wer sich testen lässt, macht mit.

Wozu suche ich Ihnen hier die Links heraus und mache mir die Mühe, damit Sie einen Überblick bekommen, damit Sie dann das System füttern? Immer noch nichts verstanden?

Langsam wird es mühsam..

Weiter oben schreiben Sie „Jeder muss für sich selbst entscheiden“.
Hier fragen Sie „Anonym“, der/die sich nicht so entscheiden will, wie Sie das für richtig halten, ob er denn immer noch nichts verstanden habe.
Die Frage, ob man aus den Fakten X die Schlussfolgerung Y ziehen will, ist das eine. Selbst, wenn jemand hinsichtlich der Schlussfolgerung mit Ihnen konform geht, bedeutet das aber immer noch nicht, dass man daraus auch die gleichen Konsequenzen für sein persönliches Handeln ziehen muss. Das zu verlangen oder zu erwarten, halte ich für intolerant. Die Menschen sind unterschiedlich, setzen unterschiedliche Prioritäten und haben unterschiedliche Veranlagungen. Selbst bei allergrößter Gefahr kann ich angesichts des angreifenden Tigers wegrennen, auf einen Baum klettern, mich betend zu Boden werfen, ihm starr in die Augen gucken oder versuchen, das Tier zu erwürgen. Das werden Sie nie ändern können. Was natürlich jetzt meine Meinung ist, die Sie nicht teilen müssen.

Wissen Sie, Lilly, im Gegensatz zu Ihnen oder vielleicht auch einfach nur Ihrem Bild davon, wie es idealerweise zu sein hätte, habe ich gerne ausreichend Informationen, um dann in der Situation bestmöglich reagieren zu können.
Im Zweifel würde ich möglicherweise abwägen: Einen Papier-Test für die Möglichkeit der Flucht, das könnte es dann schon wert sein.

Ich habe doch auch längst dargestellt, dass ich mich so lange wie möglich nicht werde testen lassen. Vielleicht würde ich auch im Fall der Fälle eine Möglichkeit finden, drum herum zu kommen, aber wenn es ans Digitale geht, dann sieht die Welt bekanntlich schon etwas schwieriger aus.
Insofern war diese Frage zur Einschätzung dessen, was da auf uns zukommt oder zukommen könnte, für mich interessant.

Dass der Zug insgesamt in eine ganz schlechte Richtung fährt, dass die immer noch eine Scheibe drauflegen und sich schon lange nicht mehr an Verfassung oder Moral halten, das ist uns allen mehr als klar, denke ich.

Wieso streiten wir uns hier also eigentlich, so ganz verstehe ich es nicht.

Hallo Anonym,
soweit „Lilly“ weiter unten behauptet, ich hätte behauptet, dass das Zertifikat nicht in allen EU-Ländern eingeführt wird, ist das nicht richtig. Ich habe gesagt, es werden nicht in allen EU-Ländern zwingend Freizügigkeitsbeschränkungen in Form von Einreisebeschränkungen eingeführt. Das kann jedes Land selbst entscheiden. Es kann also nach der Verordnung sein, dass ein Land überhaupt keine Einschränkung auferlegt, um einreisen zu können. So, wie es derzeit in mehreren EU-Ländern auch der Fall ist. WENN ein Land aber solche Beschänkungen einführt, DANN gilt das Zertifikat. Also nichts anderes, als was ich seit Tagen schreibe. Ich wiederhole das auch nur noch einmal deshalb, damit SIE jetzt nicht in die Irre geleitet werden.

Die Einzige, die hier andere irre führt, sind Sie und Sie brauchen nach Ihrer leidigen Einmischung hier auch gar nicht abermals respektlos und feige an mir vorbeizuschreiben. Sie hat niemand gefragt.

Sie haben die Verordnung nicht verstanden und verstehen Sie immer noch nicht, denn das Zertifikat gilt laut dieser Verordnung nicht als Freizügigkeitsbeschränkung. Sie haben mir falsche Unterstellungen gemacht, nicht andersrum. Sie unterstellen mir Fehler, die gar nicht da sind, wollen „korrigieren“, obwohl es gar nichts zu korrigieren gibt und Sie auch niemand darum gebeten hätte.

Sie machen sich hier einfach nur wichtig, stiften selbst Verwirrung und beleidigen mich dabei noch. Eine Entschuldigung erwarte ich bei einem dermaßen aufgeblasenen Ego sowieso nicht, aber Sie brauchen sich nicht einzubilden, dass ich mir sowas gefallen lassen würde. Reißen Sie sich mal zusammen, Sie führen sich hier auf, als ob Anonym ein Mandant und ich Ihre Konkurrenz wäre, Sie sind voll im falschen Film.

Unmöglich..

Bei aller generellen Wertschätzung von Lillys Kommentaren und auch den unterschiedlichen Inputs hier im Forum … vermutlich überflüssig, aber ich möchte doch noch einmal bekräftigen, wie dankbar ich Ihnen bin, Frau Lescaux, gerade für Ihre uneigennützigen (gar nicht geltungsbedürftigen), sachlich-differenzierten, empathischen und gleichzeitig fachlich erfahrenen Beiträge hier.

Bei [Zitat] „das alles aus einem reinen Ego-Trip heraus, um „Recht“ zu haben, um es „besser“ zu wissen“ hätte ich jetzt spontan genau an die derzeitigen Kommentare von jemand anderem gedacht.
Ich kann es nicht mal richtig verübeln, unser aller Nerven liegen derzeit/immer wieder mehr oder weniger blank, und den ganzen Frust und die Ungeduld und das „ich weiß aber, wie jetzt alle denken solle „, das ich da heraushöre, das kann ich nur zu gut verstehen. Trotzdem sind mir hier gerade manche Anschuldigungen nicht ansatzweise nachvollziehbar.

Nein, haben Sie nicht. Sie werden hier von einem Fachidioten wie ein Idiot behandelt und bedanken sich auch noch dafür.

Der Grüne Pass gilt in allen EU-Mitgliedstaaten seit Juni 2021. Jetzt gerade wird er verlängert. Ob er kontrolliert wird oder nicht, wird willkürlich festgelegt. Vorübergehende Aussetzungen von Kontrollen sind vorübergehend und ändern nichts an der grundsätzlichen Geltung.

Sie haben mich gefragt, was es mit dieser Verordnung auf sich hat und ich habe es Ihnen sehr ausführlich erklärt. Viel wichtiger als das, was da drin steht und was M.L. falsch darstellt, indem sie den Grünen Pass als Beschränkung wertet, was eine falsche Auslegung der Verordnung darstellt, ist, welche Schlüsse man daraus für sein eigenes Verhalten zieht.

Wenn Sie jetzt also schreiben, Sie hätten verstanden, dass der Grüne Pass in der gesamten EU gilt und mal kontrolliert wird und dann wieder nicht, was ist dann der Erkenntnisgewinn? Was nutzt Ihnen das? Nichts.

BITTE TEILEN:

ÖSTERREICH

Zwei Volksbegehren gegen die Impfpflicht bzw. für die Abschaffung des vorübergehend ausgesetzten Impfpflichtgesetzes in Österreich liegen noch bis Montag Abend, 9.5.2022, zur Unterschrift auf. Auch Samstag und Sonntag kann unterschrieben werden.

Volksbegehren gegen Impfzwang: Eintragungswoche vom 02. Mai bis 09. Mai
https://www.wochenblick.at/oesterreich/volksbegehren-gegen-impfzwang-eintragungswoche-vom-02-mai-bis-09-mai/

NEIN zur Impfpflicht
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/NEIN_zur_Impfpflicht/start.aspx

Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflichtabstimmung_NEIN_respektieren/start.aspx

Die Volksbegehren können auf jedem Gemeindeamt oder Magistrat oder auch mittels Handysignatur unterschrieben werden.

Ich bin entsetzt, wütend, fassungslos und finde keine Worte mehr.
Die Nebenwirkungen von leicht bis tödlich sind so offensichtlich, dass NIEMAND sagen kann… Wir haben nichts gewusst! Trotzdem gibt es immer noch das Thema 💉 Pflicht.
In welchem Land leben wir? Ist alles egal, was mit den Leuten passiert?
Der größte Skandal in der Geschichte!
Es gibt so viele Fragen, jedoch wird sie niemand beantworten.

Ich habe mir gestern bei Servus TV die Diskussion zwischen Weltärztechef Montgomery und Dr. Harald Matthes zu diesem Thema angeschaut. Sehenswert, aber mein Tablet war mehrmals in Gefahr, an die Wand zu fliegen.

Wie schon Weltärztechef Ulrich Montgomery schon sagt:

Was keine Nebenwirkungen hat, hat auch keine Wirkungen!!!!
https://www.youtube.com/watch?v=nHTiayNXbOc

Solange solche Äußerungen wie die von Herrn Montgomery existieren, wird auch immer das Thema Impfpflicht weiter existieren!

ACHTUNG: Vor dem Schauen des Videos bitte Blutdrucktabletten nehmen, sonst steigt der Blutdruck ins Unermessliche beim Betrachten des Videos!!!

Die Ärzte werden geschmiert, es ist auch kein Geheimnis. Nur wird es oft nicht wahr genommen, weil Ärzte ein hohes Ansehen haben.

Mein Onkel war Pharmareferent u.a. bei Hoechst. Ohne z.B. die gesamte Belegschaft für teures Essen gehen einzuladen, wurde er erst nach stundenlangem Warten zum Arzt gelassen.
Und ich weiß auch, dass Hoechst finanzkräftig Ärzte im Rahmen ihrer Selbstständigkeit finanzierten, wenn die Ärzte nur ihre Produkte verwendeten.
Deshalb halte ich Ärzte wie Montgomery eher für ein Symptom.

Ich kann mich noch erinnern, wie Mitte der 90er Jahre in meinem Beisein mein damaliger Hausarzt solchen Referenten die Tür gewiesen hat. Drr ließ sich nicht schmieren. Ist leider schon lange im Ruhestand. Die heutigen fühlen sich offensichtlich nicht mehr an den Hippokratischen Eid gebunden. Vielleicht kennen sie ihn gar nicht mehr oder es ist ihnen schnurz. Nur Geld zählt. Ich bemerke immer mehr, wie man uns Medikamente oder Behandlungen aufschwatzen will, deren Wirkung bei näherer Betrachtung eher gering bis grenzwertig ist.

Ein typischer Nazist, hat er ja auch selbst schon von sich zugegeben. Was will man von so einem erwarten, solche Leute ignoriere ich einfach, schont meinen inneren Frieden und den Blutdruck 😉

das „dokument (verfasser unbekannt) welches sich auf die stellungnahme des bundesverfassungsgericht bezieht“ ist wohl aus dem ordner gerutscht. kann passieren 🙂

„Soziale Distanz“, „solidarischer Akt“, „Maskenpflicht“, „Schutzimpfung“.. Parolen aus dem Wahrheitsministerium für Covid-1984.

Die Nebenwirkungsdatenbank wurde geschlossen und Information über Spritzgeschädigte werden geframed, unterdrückt und geleugnet, um Spritzschäden als Virusvariante hinzulügen.

Geht bitte alle weiter auf die Straße, auch wenn ihr davon nicht betroffen seid, die nächsten könntet nämlich ihr sein. Am Montag gehe ich wieder auf die Strasse.

Schreibe einen Kommentar zu Lilly Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert