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Der tut nix – der will nur spielen…

… oder: Was das Landgericht Ellwangen über den Wahrheitsgehalt der Äußerungen unseres Bundesgesundheitsministers sagt.
In den letzten Tagen schlug ein Gerichtsurteil in den sozialen Medien hohe Wellen – allerdings wird dort das Urteil oft missverstanden. In diesem Gastbeitrag analysiert die pensionierte Anwältin „Margot Lescaux“ dieses und erklärt anschaulich die Argumentation des Gerichts. Ein Beitrag über die Ernsthaftigkeit von Aussagen unserer demokratisch gewählten Repräsentanten.

Die pensionierte Anwältin, die hier schon zahlreiche Beiträge unter dem Pseudonym „Margot Lescaux“ verfasste, hat schon im Februar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts analysiert. Später hat sie sich mit den Gesetzesentwürfen zur anstehenden „Allgemeinen Impfpflicht“ befasst und die Thematik aufgegriffen, weshalb die Corona Impfstoffe auf so „wunderbare Weise“ ganz unbürokratisch immer wieder ein längeres „Haltbarkeitsdatum“ bekommen.
Außerdem hat sie Textbausteine für Flyer gestaltet und sich mit der rechtlichen Situation der Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen auseinander gesetzt. In diesem Beitrag geht sie nun auf ein brandaktuelles Urteil ein:

Das Landgericht Ellwangen in Baden-Württemberg hatte über eine Unterlassungsklage gegen Herrn Karl Lauterbach (im weiteren: KL) zu urteilen.
Eingereicht wurde die Klage von RA Markus Haintz sowohl im eigenen Namen als auch als Vertreter seiner Kanzlei Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH.

Hintergrund war ein Dialog auf twitter zwischen KL und Prof. Stefan Rahmsdorf. Das Ganze fand statt am 14. August 2021 nachts gegen halb zwei, also im Vorfeld der Bundestagswahl. Zu dem Zeitpunkt war KL nicht Gesundheitsminister, galt aber in der Öffentlichkeit als ausgewiesener Gesundheitsexperte der SPD:

Prof. Rahmsdorf schrieb: „Kann es sein, dass der Wahlkampf sich grade auf die Alternativen „Currywurst retten“ oder „Welt retten“ zuspitzt?“

KL antwortete auf seinem eigenen Twitter-account:
„Stimmt. Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch, was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft.“

Diese drei Sätze enthalten:

  • in Satz 1 eine Meinung;
  • in Satz 2 mehrere Tatsachenbehauptungen (nebenwirkungsfreie Impfungen, können eigenes und fremdes Leben retten);
  • in Satz 3 eine Meinung.

Die Kläger, im weiteren vereinfacht RA H., hatten beantragt, KL dazu zu verurteilen, es zu unterlassen, die in Satz 2 enthaltenen Aussagen zu behaupten, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Er begründet das wie folgt: Die Behauptungen seien unwahr, jedenfalls nicht erweislich wahr. Durch derartige Äußerungen würden Ungeimpfte verächtlich gemacht. Ihnen würde unterstellt, sie würden sich an der Tötung Dritter beteiligen bzw. deren Rettung unterlassen. Das wäre eine Verleumdung. Da RA H selbst ungeimpft sei, wäre er persönlich von diesen Verleumdungen und den Auswirkungen betroffen. Die Kanzlei wäre ebenfalls betroffen, da sich – sinngemäß – das Ansehen des RA auf die Kanzlei erstrecke.

KL bestreitet lang und breit, dass die Äußerungen irgend etwas mit den Klägern zu tun hätten. Zum eigentlichen Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptung sagt er lediglich: „hierbei handele es sich um eine zulässige Meinungsäußerung,…“.

Anmerkung
Das kann man nun wie folgt interpretieren: Er behauptet, die Impfung wäre nebenwirkungsfrei und würde Fremd- und Eigenschutz bewirken. Stellt man ihn daraufhin zur Rede, windet er sich heraus mit „war doch nur meine Meinung“.

Die Klage auf Unterlassung wurde am 19.10.2022 abgewiesen. Interessant ist die Begründung.
Es ist zu vermuten, dass sich die Richter des LG nun vor einem Dilemma sahen, Sie konnten die Klage nicht abweisen mit der Begründung, die Tatsachen wären nicht unwahr. Weil ihre Unwahrheit inzwischen hinreichend bekannt und zugestanden ist. Jedenfalls die Existenz von Nebenwirkungen hat KL inzwischen selbst eingeräumt.
Wenn sie der Klage aber stattgegeben hätten, hätte die Erkenntnis: „Karl Lauterbach sprach die Unwahrheit und hat das zukünftig zu unterlassen“ Wogen und Wellen geschlagen, deren Urheber die Richter wohl nicht gerne gewesen wären.
Somit entschieden sie sich für einen Ausweg, den man kurz und knackig auf folgende Aussage reduzieren kann:

Das muss man alles nicht so ernst nehmen.

Juristisch geht die Begründung wie folgt:
Das LG sagt: In diesen drei Sätzen seien sowohl tatsächliche Elemente als auch wertende Meinungselemente enthalten. Der twitter-Kommentar insgesamt mit seinen drei Sätzen stelle also eine Vermengung dar. Der Meinungsäußerungsgehalt überwiege aber. Daher unterliege die gesamte Äußerung, also auch der tatsächliche Teil, der Meinungsfreiheit. Die in Satz 2 behauptete Tatsache diene nur der Begründung der in Satz 3 geäußerten Meinung.

Bei einer derartigen Vermengung dürften an den Wahrheitsgehalt hinsichtlich der tatsächlichen Elemente aber keine zu eng gefassten Anforderungen gestellt werden. Es wird dann in dem Urteil weiter darauf hingewiesen, dass es sich um eine Äußerung im politischen Meinungskampf gehandelt habe. Derartige Äußerungen würden aber, laut BGH, weder „Neutralität noch ein Vertrauen in deren Objektivität in Anspruch…. nehmen“.
Somit habe der Beklagte, also KL, Stellung im politischen Meinungskampf genommen.

Wörtlich das LG:

Neutralität nimmt er hierbei – wie ausgeführt – ebenso wenig für sich in Anspruch wie ein Vertrauen in die Objektivität seiner Äußerung“.
Vielmehr seien auch „polemische Überzeichnungen und vereinfachende Verkürzungen “ […] „hinzunehmen“, und zwar grundsätzlich auch „auf die Gefahr hin“, „dass der Empfänger den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzt.

Dass KL auf Kriegsfuß mit der Wahrheit steht, hat er selbst einmal zugegeben. In einem Interview, das laut Faktencheckern in einer Sendung des WDR zum Thema Diäten (Essen, nicht Geld) im Dezember 2019 ausgestrahlt wurde und in dem er gefragt wurde, was insbesondere bei gesundheitlichen Themen so falsch daran sei, die Wahrheit zu sagen, antwortet er:

Die Wahrheit also, also die Wahrheit führt in sehr vielen Fällen zum politischen Tod, ich bitte Sie.

Karl Lauterbach

Das Video dazu ist auch auf YouTube zu finden:

Und auch einer der „berüchtigten Faktenchecker“ (MIMIKAMA) hat sich der Sache angenommen.

Jetzt hat ihm aber auch ein deutsches Landgericht attestiert, dass man an den Wahrheitsgehalt seiner Äußerungen keine allzu großen Ansprüche stellen darf. Jedenfalls dann nicht, wenn irgendwelche tatsächlichen Aussagen mit Meinungsäußerungen „vermengt“ sind. Und wann sind sie das nicht? Selbst in Schuld, wenn man ihm trotzdem glaubt.

Außerdem endet der politische Meinungskampf ja wohl nicht am Wahlabend. Ist nicht auch jede Äußerung bzgl einer von der Opposition kritisierten Maßnahme – Gesetzesvorhaben o.ä. – Teil des politischen Meinungskampfes?
Somit kann man in jeder Diskussion – wenn das Gegenüber meint, KL hätte nun dies und das gesagt und das wäre doch dann auch sicher richtig – entgegnen: Es wurde noch kürzlich vom LG Ellwangen bekräftigt, dass an derartige politische Äußerungen keine übertriebenen Anforderungen an Objektivität und Neutralität gestellt werden dürften. Jedenfalls dann nicht, wenn auch eine Meinungsäußerung damit verbunden ist.

Haben die Richter in ihrem Bemühen, die Sache vom Tisch zu bekommen, nicht gemerkt, was man aus dieser Urteilsbegründung machen kann? Oder hat man bewusst und gewollt, verpackt in feinsinnig verklausulierte juristische Begründungen, genau das kundgetan, was so viele Menschen – aber leider noch nicht viele genug – schon lange wissen.


An dieser Stelle bedanken wir uns (wie schon so oft) bei Margot Lescaux für die anschauliche Auswertung des Urteils und freuen uns auf eine lebhafte Diskussion im Kommentarbereich.
Hier noch das gesamte Urteil zum Download:

67 Antworten auf „Der tut nix – der will nur spielen…“

RA Haintz hat nun am 11.11 die Bundesärztekammer angeschrieben und „angeregt“, KL wegen des tweets „nebenwirkungsfreie Impfung'“ die Approbation als Arzt zu entziehen. Er bezieht sich in dem Brief auch auf das Urteil des LG Ellwangen und schreibt: „Die Wertung, dass der Arzt Karl Lauterbach einen „politischen Meinungskampf“ führt, mit welchem er die Gesundheit von Menschen riskiert, ist erschreckend“. Außerdem kündigt er an, Strafantrag zu stellen wegen des Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz, § 3 Nr 2 b).
Quelle leider nur telegram.
RA Haintz ist eine schillernde Persönlichkeit, die auch viel Kritik auf sich zieht. Aber er ist meines Wissens der einzige Anwalt, soweit bekannt, der nicht darauf wartet, von zahlenden Mandanten beauftragt zu werden, sondern der auf eigenes Risiko derartige Verfahren betreibt.

Offenbar kennt sich die Autorin nicht wirklich mit der Rechtsprechung zum Äußerungsrecht aus. Die Begründung hat sich das LG Ellwangen nicht ausgedacht, um sich geschickt aus der Affäre zu ziehen. Die Begründung ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, so wird Art. 5 GG in Fällen von öffentlichem Interesse umgesetzt. Die Begründung findet sich so in entsprechenden BGH- und BVerfG- Entscheidungen.

Die Rechtsprechung ist sehr korrekt, Gerichte sind nämlich aus guten Gründen keine Faktenchecker im öffentlichen Meinungskampf. Deshalb dürfen aus einem Vortrag / Zusammenhang nicht einzelne Aussagen herausgegriffen und isoliert als Tatsachenbehauptungen gewertet werden! Das ist sehr gut so und gehört zu den Grundlagen der Rechtstaatlichkeit.

Es gibt genug Möglichkeiten KL zu kritisieren. Jeder Bürger kann seinen Rücktritt fordern. Journalisten müssten kritisch berichten. Die Opposition müsste Widersprechen. Aber es kann und soll nicht sein, dass jemand im öffentlichen Meinungskampf durch etwa ungeschickte oder unbedachte Äußerungen gerichtlich sanktioniert und aus der Diskussion ausgeschlossen wird.

Und man kann sich ja einmal vorstellen was passiert wären, wenn der Klage stattgegeben worden wäre. Dann könnte jeder ähnlich wie MH Lauterbach zivilrechtlich verklagen. Und nicht zuletzt redet jeden Tag irgendein Politiker irgendeinen Bullshit, in dem man Tatsachenbehauptungen suchen und finden könnte…

Das LG Ellwangen hat hier also sehr korrekt geurteilt und den Kern der Rechtstaatlichkeit nach ständiger Rechtsprechung geschützt.

Vielen Dank für die Bestätigung und die klare Formulierung, dass die Äußerungen Karl Lauterbachs zur angeblichen Nebenwirkungsfreiheit der Impfungen ungeschickter, unbedachter Bullshit waren. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen. Darf man Sie damit namentlich in anderen Medien zitieren?

Hier noch ein Beitrag von Prof. Dr. Martin Schwab zum gleichen Urteil. Er schlägt vor, den Spieß umzudrehen. Beim Hinweis auf z.B. impfkritische Studien in den sozialen Medien immer einige Meinungsäußerungen dazu schreiben und sich auf die Aussagen von Politikern beziehen (damit man in den Genuß des „politischen Meinungskampfes“ kommt), dann könne man nicht gelöscht werden. Nun, versuchen kann man es. Problem: Otto Normalverbraucher, der kein Politiker ist, nicht mal Kommunalpolitiker der Dingens-Partei in Pusemuckel, wird besonders gut argumentieren müssen, um mit diesem Argument im Verfahren gegen Facebook etc zu obsiegen.
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/gericht-entscheidet-keine-luege-karl-lauterbach-darf-weiter-nebenwirkungsfrei-behaupten

Mittlerweile schlägt Panik-Karl doch schon wieder ganz neue Töne an. Bei „hart aber fair“ hat er ganz enthusiastisch erklärt, dass Hirnvenenthrombosen als klare Impfnebenwirkung gesehen werden müssten. Gestern waren die Impfungen noch nebenwirkungsfrei, heute verursachen sie schwerste Schäden. Sagt ein und derselbe Mann. Irren und Verwirren, eine Vorgehensweise die offenbar von Erfolg gekrönt zu sein scheint. Karl setzt mit seiner „Also-Logik“ klardenkende Menschen immer wieder außer Gefecht. Warum? Weil es ihm offensichtlich Spaß macht und ihn die meisten gnädig gewähren lassen.

Echt? Ist das aktuell? Wenn ich das google, find ich nur, dass er ca im März 2021 sowas gesagt hat, als die Schäden durch AstraZeneca aufkamen und sich nicht mehr verheimlichen ließen. Sollte er tatsächlich jetzt was Böses über PfizerModerna gesagt haben?

Vielen Dank für den Link. Ich hoffe das geht nicht mehr so weiter – oder haben wir nur eine kurze Verschnaufpause bis der Klimawahn, der wohl in Vorbereitung ist oder die nächste Pandemie (Gates) durchgezogen wird. – Gestern haben wir erfahren, dass unser lieber Tischler D.N. mit 54 an einem Aneurisma verstorben ist. Saubande – elendige – . War viel zu jung, fair und viel zu nett dafür!

Das Ganze könnte auch zu einem Bumerang für die wirschaftlich-politischen Kartelle werden, indem sie die Bevölkerung unter Androhung empfindlicher Strafen zwingen, offensichtlich unlogische Forderungen zu befolgen. Das führt dazu, daß sich ein breites Spektrum der Bevölkerung intensiver mit genau diesen Themen auseinander setzt, wodurch -unfreiwillig- ein erhöhtes Maß an Aufklärung einher geht, das man nicht ohne diese Maßnahmen erreicht hätte. Sie hätten 2020 das Internet abschalten sollen. Dann hätte es aber auch weder Menschen gegeben, die sich im „Home Office“ wohlfühlten, noch solche, die sich 24/7 zu Hause hätten beschäftigen können. So hat alles seine zwei Seiten. Man kann eben nicht das ganze Volk die ganze Zeit belügen.

Bumrang. Ja, das wäre schon ganz schön. Es müssen mehr Richter, Staatsanwälte, Beamte, I-Opfer, Bundeswehrler, Polizisten, Unternehmer, Mitarbeiter, Ärzte, Pflegepersonal werden, die nicht mehr mitmachen. Es waren ja schon genügend Sachen eingeleitet … ich finde, die müssen nicht mehr werden, sondern gehören abgeschafft, sofort, unwiderrufbar. Keine Masken, keine Impfpflicht, kein Bußgeld. Freie Bewegung und Demos auf den Straßen. Keine Berufsbeschränkung etc. … Anklagen für alle I-Antreiber – Doch der Ausverkauf D geht weiter, ein Pack hilft dem anderen – ohne Kontrolle, ohne Widerspruch …

Die Lügerei geht ungehindert weiter.
Egal von welcher Seite betrachtet,alles gelogen.
Die Justiz schützt die Lügner und unterstützt die Lügen.
Jetzt sind die Kinder im Focus,um sie mit Lügen in die Spritze zu treiben.Perfide und gewissenlos.
Die Gehirnwäsche geht weiter.Erwachsene und Alte sind „abgearbeitet“,da ist nichts mehr zu holen.
Die Unwilligen werden mehr und lassen sich nicht beeinflussen.
Die Gekauften machen mit und halten die Lügen aufrecht.
Gekauft,geschmiert,korrupt,gierig,sadistisch,feige,obrigkeitshörig,
selbstgerecht,
Charakterschweine,Psychopathen,Größenwahnsinne und vieles mehr verbirgt sich dahinter.
Der Justizapparat ist komplett eingebunden.
Dementsprechend lauten die gesetzlosen Urteile.
Der Rechtsstaat ist passé.
Sich abwenden und sein eigenes Ding durchziehen.
Zeit- und Energieverschwendung,sich andauernd mit dieser komplexbeladenen Missgeburt und seinem kranken Gehirn zu beschäftigen.

„Warum muss man es von der AfD erfahren?“

Was spielt das für eine Rolle?

Einfach mal das aufgedrückte Schubladendenken ablegen.

Mich k…. dieses Parteiengesülze so dermaßen an.

In ALLEN dieser unnötigen Selbstbeweihräucherungsvereinen (Parteien) sitzen gleichermaßen Verbrecher vielfältigster Art.

Super sind die Kommentare dazu:

Beispiel:
„Antwort an @BMG_Bund
Ich kenne niemanden, der sich nochmals mit diesen unausgereiften und untauglichen Stoffen impfen lassen will.
Nachdem klar ist, wie sehr man uns im Hinblick auf die Wirkung und vor allem die Nebenwirkungen belogen und betrogen hat, ist das auch nicht verwunderlich.“

Hier unterstellt man, dass zum Zeitpunkt der Aussage angeblich noch nicht bekannt war, dass es Nebenwirkungen gibt. Aber heute ist es bekannt. KL verharmlost immer noch die schwerwiegenden Nebenwirkungen. Und auf genau diese Aussagen haben sich Millionen auch zu diesem Zeitpunkt in die Spritze jagen lassen. KL gilt bei den meisten Leuten als absoluter Topexperte, auch schon mit Gesundheitsminister Spahn. Gerade in diesem Fall muss bei KL ein harter Maßstab angelegt werden und die Tatsachenbehauptungen auf denen die Meinung fußt müssen stimmen. Sonst kommt es wie eine Lüge daher. Es kann nicht sein, dass Meinungen Fakten schlagen. Die Einschätzung des Gerichts kann ich nicht verstehen.

„Man konnte das ja alles vorher nicht wissen“ – so hört man es zurzeit allerorten immer häufiger. Die Regierung sei klug „auf Sicht“ gefahren und würde ihr Handeln stets an die neugewonnenen Erkenntnisse anpassen, so tönte es schon 2021 aus dem Munde mir bekannter Impf – und Maßnahmenverfechter. Daß diese ach so umsichtige Regierung von Anfang an mit Absolutismen wie „Die Impfung schützt zu 95% vor Ansteckung“, „Der Impfschutz hält ein Leben lang“, „Die Impfung ist nebenwirkungsfrei“ etc. um sich warf und wenige Wochen später klammheimlich ihre Aussagen auf den eigenen Ministeriumsseiten relativierte oder gar löschte, scheint niemand zu stören. Das sind die Momente, in denen mir dann regelmäßig die Hutschnur platzt.

Wenn man liest, das man KL nicht wirklich ernst nehmen sollte, dann frage ich mich warum wir diese Richter ernst nehmen sollen? Das die Corona-Impfungen, die eine Übersterblichkeit nach den Impfungen Weltweit auslöst, nicht ernst nehmen sollte halte ich auch nicht für akzeptabel! Richter sprechen also KL ein Attest aus, das seine Aussagen in frage stellen!

„Die Wahrheit führt in sehr vielen Fällen zum politischen Tod!“
Karl Lauterbach
*
Und dem haben Millionen Menschen ihre Gesundheit anvertraut !
*
„Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er nur genügend große Ausmaße annimmt.“
*
Wenn man nach einer komplett lückenlosen Impfung schriftlich angemahnt wird, sich weiter boostern zu lassen und nach einer erschöpfenden Impfung sich immer noch einem Test unterziehen muss und nach einer Impf-Orgie immer noch eine Maske tragen muss und nach einer vollumfänglichen Impfung immer noch an Corona erkranken kann und nach einer vollständigen Impfung immer noch mit einem schweren Verlauf ins Krankenhaus eingeliefert werden kann, dann muss man sich schweren Herzens eingestehen, dass man das größte Schlafschaf unter der Sonne ist.

„Und dem haben Millionen Menschen ihre Gesundheit anvertraut !“

Nö (Deppenleerzeichen im Original): Der schimpft sich einfach nur „Gesundheitsminister“, obwohl man ihn eher „Pharma-Lobbyist“ nennen sollte. Der Staat™ tut seine Funktion.

„Die Wahrheit also, also die Wahrheit führt in sehr vielen Fällen zum politischen Tod, ich bitte Sie.“

Karl-der-über-Leichen-geht-Lauterbach sagt mal wieder die Wahrheit – und die Richter des LG folgen ihm…

„Jeder hat so viel Recht, wie er Gewalt hat.“ Baruch de Spinoza

„Wenn das Recht, das objektive Recht, soweit es Menschen zu finden wissen, nicht oberste Richtschnur ist – dann fängt ein Volk an zu faulen.“ Kurt Tucholsky

Schaue sie einmal im ÖPNV herum, wie viele Menschen bereitwillig den Geßlerhut im Gesicht tragen, obwohl nicht einmal jemand da ist, der kontrolliert:

Die Deutschen™ sind bereits am Verwesen.

Masken sind ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit nicht per Gesetz oder Verordnung umsetzbar, schon gar nicht ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung. Damit erübrigt sich auch das Eintreiben jeglicher Bußgelder.

Wir können gerne die hervorragenden Gutachten von Weimar wieder herauskramen; diese haben immer noch Gültigkeit.

Das erübrigt sich eben leider nicht. Tatsächlich geschieht es doch – hehre Worte über Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit hin oder her. Jeder einzelne muss sich wegen Bußgelder vor Amtsgerichten herumschlagen, würde sich Zugang zu Arztpraxen oder Krankenhaus oder Besuchsrecht zu einem Angehörigen erklagen müssen. Und wir wissen alle, wie diese Verfahren ausgehen. Unzählige Menschen werden sich noch vor den Gerichten die Schädel blutig schlagen müssen im übertragenen Sinne und für die Verfahrenskosten die Taschen leeren müssen, bis da mal Bewegung in die Sache kommt.

Aufklärung ist das A & O. Nur, wenn man beim Kopf anfängt und die Sache gleich zu Anfang auf die Füße stellt, kann man Mißstände aus dem Weg räumen. Ich habe insgeheim nur darauf gewartet, daß der unsägliche Maskenzwang auf meiner Arbeitsstelle wieder Einzug halten wird, um dagegen aufzubegehren. Was haben wir nur für eine Gesellschaftsordnung, in der selbst Atteste nichts Wert sind und Richter Unrecht sprechen?! Mir sind Kollegen an meiner Seite sicher, die genügend Krach beim Arbeitgeber machen können, um dem Schwachsinn ein Ende zu bereiten. Irgendwann muß auch vom kleinen Bürger ein Schlußstrich gezogen werden.

Was wäre denn Ihr Vorschlag, wie wir das anders in den Griff kriegen könnten, abseits vom Feststellen des juristischen Ist-Zustandes, gepaart mit zivilem Ungehorsam? Sollten wir Lügen verbreiten und uns unhehren Zielen verschreiben?

Nein, natürlich sollten wir das nicht, was Sie im letzten Satz fragen. Nur bringt es doch nichts, zu sagen, dieses ist Unrecht und jenes erübrigt sich. Solange, wie etwas geltendes Recht ist – Recht iSv Gesetz, nicht iSv Gerechtigkeit – erübrigt es sich eben nicht und muss ich irgendwie damit umgehen. Diese Dinge, die Sie oben beschreiben, sind umsetzbar und werden umgesetzt. Auch, wenn sie nicht verhältnismäßig sind. Sie entsprechen der geltenden Rechtslage und dann muss ich mich entscheiden, wie ich damit umgehe. Nachgeben, ausweichen oder den (Rechts-)Streit aufnehmen. Ich propagiere auch nicht, sich mit dem Feststellen des Ist-Zustandes zu begnügen, sondern bin jedem dankbar, der demonstriert, protestiert, prozessiert. Meines Erachtens liegt die Lösung neben der Aufklärung im Rechtsweg – Erfolg nicht heute, aber vielleicht morgen oder übermorgen. Das wird Sie nicht verwundern, dass ich ausgerechnet das für den Weg halte. Wer was anderes für aussichtsreicher hält, soll es machen. Wenn Sie aber sagen, dieses und jenes braucht man nicht zu beachten oder das kann nicht umgesetzt werden, müssen Sie doch spätestens bei der Pfändung des nicht bezahlten Bußgeldes Farbe bekennen. Zahlen oder prozessieren. Mit „Giltet alles nicht“ und „mach ich nicht“ können Sie sicher im Einzelfall etwas erreichen. Wenn also der Arbeitgeber überobligationsmäßig meint, irgendwas durchsetzen zu müssen und sich sogar noch mehrere Kollegen im Protest einig sind. Dann ja. Sobald, wie der Arbeitgeber das Gesetz auf seiner Seite hat bzw sich dem beugen will oder muss, kommt der Einzelne mit „mach ich nicht“ doch nicht weiter. Wir sind gar nicht so weit auseinander. Nur, wer sagt, will ich nicht, mach ich nicht, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Problem damit in vielen Fällen nicht beenden wird, sondern dass der Kampf dann erst losgeht.

Ich muss Ihnen insofern „widersprechen“, als über den sogenannten „Rechtsweg“ ich keinesfalls jemals eine Bewegung oder gar Veränderung in der Sache für realistisch halte.

Eher bekommt ein Totschläger Bewährung resp. kommt auf freien Fuß oder ein Verfahren gegen einen Vergewaltiger wird mit den absurdesten Begründungen eingestellt.

Es ist falsch und fatal, darauf zu hoffen.

Auf lange Sicht kann nur ziviler „Ungehorsam“ jedes einzelnen, dem sein und vor allem das Leben seiner Kinder, Kindeskinder oder der jüngeren Generationen wichtig sind, etwas bewirken. Und das in allen (auch alltäglichen) Lebensbereichen.

Und nach dem zivilen Ungehorsam kommt eine irgendwie geartete Sanktion, mit der Sie konfrontiert sind und sich fragen müssen, wie Sie damit umgehen. Der unmaskierte Rausschmiss aus dem Zug kommt nicht aus heiterem Himmel, sondern aufgrund einer Aktion des zivilen Ungehorsams. Dann gehen Sie zu Fuß nach Hause, und mit dem Bußgeldbescheid gehen Sie dann zum Anwalt? Oder zahlen Sie den nicht? Was dann? Der Gerichtsvollzieher wird sich mit Ihnen auf keine Diskussion über Recht und Unrecht einlassen und der Polizist, der Sie zur Ersatzfreiheitsstrafe abholt, auch nicht. Ihr „ziviler Ungehorsam“ führt Sie entweder persönlich ins Unglück oder Sie ertragen das alles stoisch oder er führt Sie zu mir (im übertragenen Sinne, nicht persönlich). Ich versteh gar nicht, warum hier immer so ein Widerspruch zwischen zivilem Ungehorsam und Rechtsweg behauptet wird. Das eine resultiert aus dem anderen. Wo sind unsere Unterschiede? Vielleicht in der Duldungsfähigkeit; der Bereitschaft, Nachteile zu erleiden. Sie sind eine der Wenigen hier, der ich das abnehme, weil ich Sie nicht nur für eine Heldin an der Tastatur halte.

Margot Lescaux sagt:
12. November 2022 um 17:07:

Dieses Problem wird sich ausschließlich mit Widerstand und der Verweigerung, offensichtlich unsinnige Maßnahmen zu befolgen, lösen lassen.

Der Rechtsstaat führt sich selbst ad absurdum, wenn er sich hinstellt und das willkürliche Erlassen von Verordnungen durch Gremien, in deren Kompetenz das gar nicht liegt, als „gültiges Recht“ hinstellt.

Mir ist nicht bekannt, daß in der bundesdeutschen Nachkriegszeit Landesverordnungen Grundrechte aushebeln durften. Auch war bisher eine Gesetzesänderung unrechtmäßig, welche alleinig der Bundesregierung einen Freifahrtschein ausstellt, nach Gutsherrenart zu regieren. Genau dafür wurde doch die Gewaltenteilung durchgeführt, damit sich eben einzelnen Organe gegenseitig kontrollieren, damit nicht der Willkür Tür & Tor geöffnet wird.

Ich bin kein Jurist; das können Sie sicherlich besser beurteilen, aber ich weigere mich ganz einfach, offensichtlich rechtswidrige Verordnungen und Gesetze als valide Rechtsgrundlage zu bezeichnen. Wenn man nicht die Ursachen an der Wurzel packt und dieser Regierung klar macht, daß sie so nicht weiter machen dürfen, dann wird sich nie etwas ändern, weder in Bezug auf die Rechtsprechung noch auf das Erlassen von irgendwelchen Gesetzen.

Entweder stellen wir als Bürger den Rechtsstaat wieder her, oder wir sehen uns in einem totalitären System à la China wieder.

Wir reden aneinander vorbei, obwohl wir auf der gleichen Seite stehen. Ein in Kraft getretenes Gesetz ist da. Es existiert. Es wird angewendet. Egal, wo es herkommt und ob es bei der Verabschiedung mit rechten Dingen zugegangen ist. Sie werden aufgrund eines solchen Gesetzes ohne Maske nicht ins Krankenhaus gelassen, Sie werden evtl. als Arbeitnehmer entlassen, Sie werden aus dem Zug geworfen und ggf von der Polizei hinausgetragen, Sie erhalten einen Bußgeldbescheid usw. Dann müssen Sie doch irgendwas tun. Das Wissen alleine, dass das Unrecht ist, hilft Ihnen nicht. Sie können sich auf den Kopf stellen und zehnmal rufen, das ist alles falsch und unrecht. Es nutzt nichts. „Den Rechtsstaat wiederherstellen“ ist ein schönes Wort. Wie machen Sie das denn konkret? Man geht gegen Gesetze, die man nicht für richtig hält, vor. Auf dem vorgesehenen Weg. Und wenn Sie sich stattdessen das Konto pfänden lassen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, waren Sie ganz toll ungehorsam. Erreicht haben Sie nichts. Wir können es auch machen wie die Klimaterroristen. Nur werden Sie dann von der Polizei von der Straße geprügelt und nicht auf dem EKD beklatscht und bejubelt. Die haben eine Lobby, wir sind minderwertige Schwurbler. Jeden Montag Zehntausende auf den Straßen würde auf lange Sicht auch was bewirken. Wo sind die denn alle? Hab ich was übersehen? Letzte Woche wurde in München eine Demonstration vom Veranstalter (RA Haintz) aufgelöst, nachdem ihm 5 oder 10 Minuten lang von einem Menschen angeblich jüdischer Herkunft grinsend „ich fühl mich nicht respektiert“ entgegengestammelt wurde. Da löst der die Demo auf, weil sich das „alles nicht gut anfühlt“. Und das Häuflein von 350 Demonstranten, die angereist waren, zieht bedröppelt ab. Na Klasse. Und da reden Sie von „wir müssen es der Regierung klarmachen“. Sagen Sie mir Bescheid, wenn Sie konkret wissen, wie? Ihr offener Brief damals an die Gewerkschaft war eine gute Aktion. Deshalb wundert es mich jetzt ein bißchen, dass Sie sich so in Allgemeinplätzen verlieren.

zu Ihrem Kommentar vom 12.11.2022, 19.36Uhr:

ich schrieb ja ziviler „Ungehorsam“ in allen (alltäglichen) Lebensbereichen. Dazu gehören auch Widerstand gegen alles oder Ablehnung von allem, was auch nur ansatzweise die Agenda stützt.

Und da kann Mensch schon im Kleinen beginnen: bspw. zahle ich nur bar, besitze keines dieser Handys mit Fremdsteuerung, besuche keine Lokalität (mehr), welche nach Anweisung unterwürfigst mit 1,2,3 …G diskriminiert hat (das habe ich auch jeweils dort so mitgeteilt), fahre kein Zug, verweigere bei Ämtern jegliche Form persönlicher Übergriffigkeit, lege mich immer wieder mit Mitmenschen zu/bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten an, um ihnen ihr krankes und unterwürfig blindes Tun zu spiegeln. Auch in der Arbeit fallen ab und an ein paar Zwischenbemerkungen, bspw. wenn von anderen mal wieder „Weisheiten“ über russische Menschen von sich gegeben werden..
Sonst lebe ich einfach so, dass ich in meiner Freizeit Dinge tu, die mir Freude machen, aber bei denen mir dieser Irrsinn von der Backe bleibt.

„Ich versteh gar nicht, warum hier immer so ein Widerspruch zwischen zivilem Ungehorsam und Rechtsweg behauptet wird. Das eine resultiert aus dem anderen. Wo sind unsere Unterschiede? Vielleicht in der Duldungsfähigkeit; der Bereitschaft, Nachteile zu erleiden. Sie sind eine der Wenigen hier, der ich das abnehme, weil ich Sie nicht nur für eine Heldin an der Tastatur halte.“

Warum Widerspruch? Nein.

Vielmehr geht es darum, abzuwägen zwischen Nutzen und Kosten. Resp. was kostet mich der Rechtsweg und was bringt dieser am Ende?

Die erste Hürde ist hier sowieso, erstmal einen wirklich guten Anwalt finden. Mit den AfA bin ich durch, nachdem Frau Bahner sich vergangenen Herbst nichtmal nachträglich auf meinen „Hilferuf“ gerührt hat.

Das zweite ist, wie lautet der Tatvorwurf bzw. wie hoch ist die Geldstrafe?

Das dritte ist, bekomme ich dafür einen Pflichtverteidiger zugeordnet oder nicht? Weil, wenn ICH einen Anwalt wähle, sitze ich am Ende auf dessen Kosten, sofern die RSVers. nicht zahlt. Und die meisten RSVers. zahlen nur, wenn ein Vorsatz ausgeschlossen werden kann. Und das muss dann auch erst noch bewiesen werden.

Das vierte ist, welche reellen Chancen bestehen, den Rechtsstreit zu gewinnen? Resp. in welcher Relation stehen Tatvorwurf/Geldstrafe zu dem zu erwartenden Gerichts-Urteil/Beschluss und den sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen?

Und fünftens und überhaupt das Wichtigste: will ich diesen ganzen Zirkus überhaupt? So etwas zehrt nicht nur am Geldbeutel, sondern auch an den Nerven.

Und wenn davon auszugehen ist, dass es die psychopathischen Ideologen eines WEF mit ihren weltweit eingesetzten Gefolgsleuten um Demütigung, Unterdrückung und Schwächung von mir aus auch bis hin zur Abschaffung der Spezies Mensch, wie wir ihn zeitlebens kennen, geht, dann tu ich denen nicht den Gefallen und laß mich zusätzlich zu all diesen Schwachsinns-„Maßnahmen“ und kursierendem Irrsinn und Verbrechertum auch noch psychisch fertig machen bzw. lass mich erst recht nicht auf deren als wilden und wirr gesponnenen Unsinn getarntes Ablenkungsmanöver ein, indem ich womöglich Geld für eine „Diskussion“ (Rechtsstreit) über ideologische Einzelphantastereien kranker bzw. gekaufter Schwerverbrecher zahle, welche sowieso alle rechtswidrig sind.

Soll heißen, ich spiele die Inszenierung nicht mit. Denn sobald ich mich auch nur auf irgendeine Weise darauf einlasse, und sei es ein Rechtsstreit wegen einer der großen C-Maßnahmen, in welchem über einen hausgemachten Unsinn diskutiert wird, spiele ich das Stück „das große C und seine Geschwister“ mit.
Und zahle womöglich auch noch dafür. Nein, danke!

Danke für die ausführliche Antwort. Ich verstehe Sie jetzt besser. Könnte es sein, dass wir uns missverstanden haben, weil Sie den Ausdruck „ziviler Ungehorsam“ benutzen für Handlungen bzw Nicht-Handlungen, die also eher ein Nicht-Mitmachen, ein Ausweichen sind? Beispiel Zugfahren. Ziviler Ungehorsam wäre, Sie setzen sich ohne Maske rein, nehmen den Zirkus mit Kontrolle, Bahnpolizei, Rauswurf, Bußgeld in Kauf. Und dann käme meine Frage: Was machen Sie dann? Sie sagen, ich fahre erst gar nicht Zug. Das ist aber kein Ungehorsam. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz ohne ÖPNV nicht erreichen könnten, weil kein Auto da ist und es fürs Fahrradfahren zu weit ist, haben Sie dieses Privileg des Verzichten-Könnens nicht. Ich selbst benutze auch keine öfftl Verkehrsmittel und verkneife mir seit drei Jahren Familienbesuche innerhalb Deutschlands, weil ich nicht in die Gefahr einer Autopanne kommen möchte, um dann meinen Weg per ÖPV fortsetzen zu müssen. Oder womöglich Unfall plus Krankenhaus plus Maskenzwang zu riskieren. Nur nenne ich das nicht zivilen Ungehorsam, sondern ich gehe den Gefahren aus dem Weg. Und zahle dafür einen persönlichen Preis, den ich lieber akzeptiere als den Maskentanz. Im Restaurant das gleiche. Jegliche Freizeitvergnügen bis auf Spazierengehen sind mir in D auf alle Zeiten vermiest. Ich brauche das nicht mehr und es widert mich einfach nur an. Aber das ist kein ziivler Ungehorsam, sondern Konsequenz und schulterzuckendes Ausweichen. Ihre Diskussionsfreudigkeit auf Ämtern und am Arbeitsplatz ist Zivilcourage. Usw. Somit meinen wir vermutlich das Gleiche, nennnen es nur anders. Auch Ihre Ausführungen zur Abwägung bei der Frage, ob Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen wollen, unterstreiche ich voll und ganz. Habe früher selbst meine Mandanten so beraten, dass ich ihnen empfohlen habe, erst noch mal in sich zu gehen und sich darüber klar zu werden, ob sie sich das bei nicht eindeutiger Rechtslage auch nervlich antun wollen. Und das finanzielle Risiko eingehen wollen. Aber die Konsequenz ist dann ggf, dass man zB ein tragbares Bußgeld zahlt. Aber es ist schlichtweg unmöglich, von der gesamten Bevölkerung zu erwarten, dass sie alles nicht mitmacht. Es scheitert schon am konsequenten Verweigern von nicht-lebensnotwendigen Vergnügungen. Wer irgendwelchen Situationen nicht ausweichen kann, dem nutzen diese Ratschläge nichts. Denen kann auf lange Sicht neben stetiger Aufklärung der Massen eben doch nur helfen, dass u.a. die Dinge vor Gericht ausgefochten werden. Und wenn der A es nicht will, weil er das Geld und die Nerven nicht hat, dann versteh ich den A, bin aber dankbar für den B, der den Kopf hinhält und es durchsteht.

Margot Lescaux sagt:
12. November 2022 um 19:22

Ich verliere mich in Allgemeinplätzen?

Seit der 2. Woche in 2020, als die „Mund-Nase-Bedeckung“ eingeführt wurde, habe ich ein Befreiungsattest. Damit habe ich mich doch tatsächlich erdreistet, auf meiner Arbeitsstätte mit unverhülltem Gesicht zu erscheinen. Ich wurde, zum ersten Mal in meinem Leben, aus meiner Arbeitsstätte geworfen, von dem damaligen Betriebsarzt, einigen Vorgesetzten aus der Leitung wie auch der Personalabteilung mit an den Haaren herbei gezogenen Argumenten gedemütigt und habe bis heute eine Abmahnung deswegen in meiner Akte. Diesen Fall habe ich inhaltlich meinen Kollegen bekannt gemacht. Seither wurde größtenteils akzeptiert, daß man die OP-Maske auf „halb acht“ trägt, als es noch diese Pflicht gab. Aus anderen Betrieben wurde mir berichtet, daß da wesentlich strenger auf korrekten Sitz geachtet wurde, teils mit der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Wäre diese „Lockerung“ (wie im Strafvollzug!) vielleicht auch akzeptiert worden, wenn ich nicht die Abmahnung riskiert hätte, da ich mich nach Treu & Glauben im Recht wähnte? Die Nicht-Akzeptanz von Attesten hatte überhaupt keine Rechtsgrundlage, nirgendwo, noch nie gehabt.

2021 bin ich absichtlich nicht nach Bayern mit dem Zug gefahren, weil damals tatsächlich vorgeschrieben wurde, entgegen der ärztlichen Schweigepflicht, daß die Befreiungsgründe auf dem Attest anzugeben seien. Auf genau dieser Fahrt wurde mir von einer Person berichtet, die, wie ich, „nur“ über ein „generisches“ Attest verfügte, tatsächlich aus dem Zug entfernt wurde.

Auch 2021 wurde ich von ver.di aus einem BR-Fortbildungsseminar wieder ausgeladen, nur weil ich freundlich darauf hinwies, daß ich über ein Attest verfüge. Für den Austausch von Argumenten war man nicht bereit, stattdessen drohte man mir indirekt mit einer Rechtsanwältin, als ich mir vorbehielt, den Rechtsweg zu bestreiten, weil ich diesen Affront nicht akzeptieren wollte. Leider fand sich kein Anwalt, sonst hätte ich damals schon meine eigene Gewerkschaft verklagt. Die haben eine echt schräge Vorstellung von „Solidarität“.

2022, nachdem viele Kleinigkeiten wie auch die etwas größeren Dinge in die Mainstreampresse gesickert sind, die sich auch bei bester Hetze und Unterdrückung nicht mehr leugnen ließen, was Widersprüche in Bezug auf Masken & „Impfung“ betrifft, habe ich mich getraut, mit genau diesem Attest nach BaWü in einen ICE zu steigen, obwohl nun bundesweit eine (widerrechtliche!) FFP2-Pflicht herrscht. Die Kontrolleure haben freundlich einen Blick auf mein Attest geworfen, sonst ist nichts passiert.

Ich habe das Gefühl, daß immer mehr Leute die Widersinnigkeit dieser Vorschriften erkannt haben, wodurch es weniger „Richter & Henker“ gibt. Polizisten im ÖPNV, die ich jeden Arbeitstag auf der Strecke sehe, fragen mich schon gar nicht mehr nach meinem Attest, lassen aber auch die anderen Leute in Ruhe, die keine Maske tragen. Nur die Kontrolleure hauen noch Menschen ohne den Lappen im Gesicht an, zumeist aber auch freundlich. Diese Kontrolleure werden höchstwahrscheinlich mit genau diesem Regelwerk dazu erpreßt. Auch sieht man immer mehr Menschen, die es absichtlich ohne den Lappen probieren, bis sie darauf angesprochen werden.

Ja, ich habe ver.di fristlos gekündigt, was ich auch konsequent durchziehe. Die letzte Aktion: Ich erhielt vom Landesverband die Aufforderung, eine Einzugsermächtigung abzugeben. Darauf schrieb ich nur: „- fristlos gekündigt – §314 (1) BGB“ — bis jetzt ist erstmal Funkstille. Wenn die Kohle von mir sehen wollen, dann werden wir vor Gericht landen. Ich bin mir nicht sicher, ob die sich eine solch schlechte Publicity leisten wollen, habe ich dann vor, das ganze Verfahren so weit öffentlich zu machen, wie es geht.

„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.“
-Abraham Lincoln

Je weiter Gesetze von der Realität entfernt sind, desto größer wird die kognitive Dissonanz, die auf lange Sicht Zweifel sät. Wenn die Menschen Zweifel an der Korrektheit des politischen Systems kriegen, dann wird es schwierig, fragwürdige Erlasse gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Wir sind als Gesellschaft auf einem guten Weg, die „Maßnahmen“ werden stetig weniger & es kommen kaum Neue hinzu. Das klappt freilich nicht, wenn man sich hinstellt und meint, daß auch die fragwürdigste Rechtsverordnung ohne Wenn & Aber zu befolgen sei — oder einem schlimme Folgen bei Nichtbefolgung in Aussicht gestellt werden.

Stellen Sie sich doch einmal vor, Sie fahren im ÖPNV mit der Bahn, und alle Menschen im Zug nehmen die Masken ab. Ist das nicht eine schönere Vorstellung, als mit Polizeigewalt aus dem Zug getragen zu werden?

Ich bleibe dabei:
Ein Bürger dieses Staates muß nicht jeden Unfug mitmachen, der von der Regierung über das Volk ausgegossen wurde. Weder bin ich ein Befehlsempfänger noch ein Bittsteller, sondern ein Mensch mit Würde. Daher erwarte ich, daß ich von der Exekutive wie auch der Judikative mit dem gleichen Respekt behandelt werde, den ich ebenfalls anderen Menschen stets entgegen bringe.

Auch Ihnen, wie weiter oben in meiner Antwort an Bine, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Sie legen sehr viel Zivilcourage an den Tag. Ich hoffe, Sie haben mich nicht so verstanden, dass ich der Meinung sei, man müsse „die Rechtsordnung ohne Wenn und Aber befolgen“. Wenn man sie nicht befolgt, muss man damit rechen, dass man mit genau dieser Rechtsordnung konfrontiert wird und dann muss man sich damit auseinandersetzen. Genau das habe ich gesagt und mitnichten zum Dulden und Resignieren aufgerufen. Ihr Maske-auf-halb-acht-Tragen wurde letztlich akzeptiert, weil Sie gezeigt haben, dass Sie sogar eine Abmahnung in Kauf nehmen. Es hätte aber auch anders ausgehen können. Wäre die Sache weitergegangen, hätte ihr Arbeitgeber das Maskentragen buchstabengetreu Ihnen abverlangt, Ihnen widrigenfalls gekündigt, hätten Sie sich in letzter Konsequenz eben doch mit der Rechtsordnung auseinandersetzen müssen. Maskenpflicht angreifen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder ggf neue Arbeit suchen. Und Sie sagen es doch selbst – Sie hatten sich überlegt, ob Sie wg der Sache mit der Fortbldungsveranstaltung Ihre Gewerkschaft verklagen. Jeder, der nicht mitmacht, muss damit rechnen, dass ein Punkt kommt, an dem er sich überlegen muss, ob er sich rechtlich zur Wehr setzt oder irgendwie anders ausweichen kann. Dass man überhaupt erst in diese Situation gerät, wenn man vorher sagt – ziviler Ungehorsam / XYZ akzeptier ich nicht / dies und das kann nicht rechtens sein (iSv gerecht) etc, ist doch logisch. Aus dem einen folgt das andere. Ihre vorherigen Kommentare klangen so, als ob Sie beim Nein-Sagen und Nicht-Mitmachen stehen bleiben wollten, ohne zu akzeptieren, dass man ggf den Rechtsweg in Kauf nehmen muss. Und das scheinen Sie ja so doch nicht gemeint zu haben.

Man stelle sich einmal bildlich vor, man sitze beim Arzt und er äußere einem gegenüber, als es ums Impfen geht, folgende Rede:

„Stimmt. Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch, was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft.“

Dann würde ich dem Passus:

„Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann.“

vertrauen und mich impfen lassen.

Faktisch hat der Arzt mich aber falsch informiert (nebenwirkungsfrei) und man könnte ihn drankriegen.

Nun könnte man sagen, dass speziell ein Arzt in einem gewissen Vertrauensverhältnis zum Patienten steht und ein Politiker nicht und deswegen die Aussage eines Arztes mehr Gewicht hat.

Dass die Aussage eines ranghohen Politikers aber beliebig sein darf, sagt wohl so einiges über unsere Führungskräfte, gleichwohl man an diese – zumindest früher – eine ebenso hohe Erwartungshaltung gestellt hat.

Es gab Zeiten, da hatte das Wort eines Politikers noch Gewicht und galt als in Stein gemeißelte Wahrheit.

Der Fehler im System – zumindest hier – liegt in der Immunität der Politiker begründet, die diese schamlos ausnutzen zu anderen Zwecken, als sie gedacht war.

Das die Richter überdies auch noch „Gefälligkeitsurteile“ abliefern, macht es dann auch nicht besser.

Ursula im Abendkleid … iss mir schlecht.

Muss bei ihrem Anblick schon lange an General Engel denken; Frisur passt fast. Komischer Zufall.

Lauterbach und Rahmstorf ergänzen sich so wunderbar. In den Medien hieß es stets „führende Klimatologen wie Stefan Rahmstorf sagen …“ und heute heißt es „führende Gesundheitsexperten wie Karl Lauterbach sagen …“ Der Punkt ist, es ist immer der gleiche Experte. Es ist immer Rahmstorf bzw. immer Lauterbach. Die Formulierung täuscht eine Übermacht an Experten vor, die in Wahrheit nur aus einem einzelnen Irrlicht besteht.

Wenn es eines weiteren Beweises bedurft hätte, daß im heutigen Deutschland weder Logik noch Recht herrschen, dann haben wir den in diesem Urteil. Eine Vermengung von Meinung und Tatsachen ist Unsinn, die Aussagen sind natürlich alle separat nebeneinander und unabhängig zu werten und zu würdigen. Ich meine Alles andere ist Rechtsverdrehung oder Rechtsbeugung.

Also in diesem Sinn:
• Ich meine die Corona genannten Erkältungs/Grippewellen sind nach der korrekten klassischen Definition keine Pandemie, und die nur grippewellentypischen Sterbefallzahlen beweisen das
• Ich meine es gibt sehr gute medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten, vielfach von echten Wissenschaftlern bewiesen
• Ich meine, die beschönigend „Impfung“ genannten experimentellen Genspritzen schützen kaum vor „Corona“, retten fast keine Leben und haben erwiesenermaßen erhebliche Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen. Daher meine ich alle Personen sind Mörder, die diese Spritzen setzen oder andere dazu zwingen, denn das Risiko ist bekannt und sie wissen, das ein Teil der Gespritzten daran sterben wird
• Ich meine, die Spritzen sind nicht kostenlos, denn direkt oder indirekt über Schulden zahlt der Deutsche Steuerzahler die überhöhten Preise für das oft tödliche Gift
• Ich meine die Staubschutzmasken haben erwiesenermaßen keinerlei Schutzwirkung gegen „Infektionen“, das ist wissenschaftlich erwiesen und steht sogar auf dem Beipackzettel; sie sind daher nur ein medizinisch nutzloses Unterwerfungssymbol wie der Schleier im Islam

Alte Weisheit sinngemäß: Auf hoher See und vor Gericht muß man leider mit Allem rechnen

Solche Analysen interessieren mich brennend. Vielen Dank.

Wie oft fragt man sich als Laie, wieso eigentlich hier und dort niemand klagt, an anderer Stelle dann aber wieder doch. Wann welches Gesetz anwendbar ist, ist für unsereins ein reinstes Mysterium.
Dass dann Recht nochmal anders gesprochen wird, ist eine davon unabhänige Frage und ohne Zweifel skandalös.

Wer jetzt immer noch alles glaubt, was Lauterbach von sich gibt, will sich selbst nicht eingestehen, dass er Fehlinformationen geglaubt hat.
Reiner Selbstschutz. Und solange die Realität, Schmerzen, Krankheit und Tod von Angehörigen und Freunden nicht mehr schmerzt, als sich selbst eigene Dummheit einzugestehen, solange wird Lauterbach und Konsorten geglaubt.

Die dt. Justiz ist „obrigheitstreu“. Ich daher nie erwartet, dass das Gericht ein Urteil gegen Lauterbach fällt.
Der darf sagen, was er will und er bekommt „Recht“.

„Wenn Wahlen was bewirken würden, wären sie verboten.“

In jedem Atemzug, wird von den Machthabern auf den „Rechtsstaat“ verwiesen, damit jeder sich der Entscheidung der Justiz unterwirft und nicht infrage stellt. Die Justiz sorgt mit seinen Entscheidungen dann für „Gerechtigkeit“, gerecht nur aus der Perspektive von Justizia natürlich. Diese Konstruktion sorgt quasi „perpetuum mobile“ dafür das Oben oben und Unten weiter unten bleibt.

Tunlichst sollte man vermeiden, sich nach diesem Urteil Äußerungen hinzugeben, die in der Konstruktion: „1. und 3. Meinung und 2. Tatsache.“ aufgebaut sind. Justizia weiß seine Minister zu schützen.

Vielen lieben Dank Frau Lescaux für die Analyse und Einordnung des Urteils.
Folgende Frage ergibt sich für mich daraus und ich habe diese auch schon mehrfach in den sozialen Medien gelesen:

Kann man im Umkehrschluss jetzt nicht hergehen und sämtliche Verfahren, Anklagen und Anzeigen, die gegen die Maßnahmengegner unter dem Label „Verbreitung medizinischer Falschinformationen“ oder „Volksverhetzung“ laufen, mit diesem Urteil und seiner Begründung entkräften? Das wäre doch eigentlich nur logisch. Haben die Ellwanger Richter hier ungewollt, und vielleicht sogar ohne es zu merken, einen Präzedenzfall geschaffen?

Für Ihre Antwort schon im Voraus besten Dank.

Eddi

Straftatbestände wie Volksverhetzung oder Beleidigung sind ja grade eben keine vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen. Da muss man ein Stück weiter vorne anfangen mit der Verteidigung – dass das Geäußerte eben gar nicht unter die Definition der Volksverhetzung fällt. Vergleichbar wäre aber: Ein Oppositionspolitiker sagt, C ist eine harmlose Infektionskrankheit und deshalb bin ich für die sofortige Einstellung aller Maßnahmen. Gibt es Strafverfahren nur, also wirklich nur, wegen des angeblichen Verbreitens medizinischer Fehlinformationen? Ohne, dass es nicht vordergründig um zB ein angeblich falsches Attest geht? Das Problem wird doch eher erörtert bei Sperrungen auf youtube, facebook etc. Wer die Nerven hat, gegen sowas gerichtlich vorzugehen, scheint ja durchaus Chancen auf Erfolg zu haben. Auf „Ach Gut“ wird regelmäßig über sowas berichtet.

PS zur ersten Antwort. Interessant wäre auch der umgekehrte Fall. Dass „Die“ von „Uns“ wegen Volksverhetzung angezeigt werden. Ich meine, gelesen zu haben, dass RA Haintz Anzeige erstattet hat gegen diese Schauspielerin Heidelinde Weiss, die im Fernsehen dazu aufgerufen hat, Demonstranten „zu prügeln“.

Und wie ist diese Aussage von Herrn Dampz zu betrachten? Handelt es sich dabei um eine Meinungsäußerung, um eine Tatsache oder ein Gemenge davon? Oder ist das als Aufruf zu Gewalt zu betrachten?:

Nils Dampz, ein Mitarbeiter des ARD-Studios in Los Angeles:
„Musk hat auch angekündigt, dass Twitter zum ‘Marktplatz der Debatte‘ werden solle. Aber auf seinem ‘Marktplatz‘ sollen offenbar auch rassistische oder verschwörerische Ratten aus ihren Löchern kriechen dürfen. Twitter kann nur relevant bleiben, wenn genau diese Ratten – um im Marktplatzbild zu bleiben – in ihre Löcher zurück geprügelt werden.„

Eine Tatsache nicht. eine Meinungsäußerung ja. Und dann könnte man prüfen, inwiefern das unter Beleidigung und/oder unter § 130 StGB Volksverhetzung fällt. Wie das ausginge, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Nur, was man dabei alles prüfen würde. Man braucht erst einmal eine konkret abgrenzbare Gruppe, die von der Äußerung betroffen ist. Hinreichend überschaubar und abgegrenzt. Daran wirds wahrscheinlich schon bei der Beleidigung scheitern.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-023.html
Sie brauchen bei der Volksverhetzung eine weltanschauliche oder politische Gruppe, die ein gemeinsames Ziel hat. Andere Gruppen gibts natürlich auch, aber das passt hier alles nicht. Alle „Rassisten“ und „Verschwörer“ können Sie nicht unter das gleiche Ziel und auch nicht unter die gleiche Weltanschauung packen.
Sie brauchen einen Gewaltaufruf. Da wird der Verfasser dieser Schmutzbemerkung gleich einwenden, dass das ja alles nur symbolisch gemeint war. Sich auf den „Marktplatz twitter“ bezog. Und die Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens brauchen Sie auch noch. Somit ist eigentlich schon ziemlich wahrscheinlich vorauszusagen, wie es ausginge.
Ich würd mein Geld für so einen Prozess nicht verwetten.

Also braucht man sich derlei faktenbefreites Gerede gar nicht mehr anhören, da er ja morgen schon ganz anderer „politischer Meinungskampf-Meinung“ sein könnte, wenn es die Lage für die nächste Wahl oder Agenda erforderlich macht?

Das selbsternannte „Team Wissenschaft“ passt Naturgesetze eben dem Tagesbedarf an!

PS: Man sieht draußen auf weiter Flur wieder vermehrt Maske und kann somit die sich selbstentlarvenden Trottel schon von Weitem erkennen!

Wenn ich also in einer Tageszeitung eine Anzeige veroeffentlichen wuerde mit den 3 Saetzen:

1. meiner Ansicht nachh ist das Wetter in letzter Zeit sehhr angenehm.
2. Karl Lauterbach ist ein Vollidiot und geistig nicht gesund.
3. Ich denke, deswegen ist die Corona-Politik so schlimm wie sie halt ist.

Dann ist das ein Gemenge aus 2 Meinungsaeusserungen (1. und 3.) und einer Tatsachenbehauptung (2.), die dazu dient, die zweite Meinungsaaeusserung (3.) zu begruenden. Unabhaengig vom Wahrheitsgehalt von (2.) faellt das ganze dann unter „freie Meinungsaeusserung“ und ist somit keinesfalls eine Beleidigung.

Habe ich das richtig verstanden? Die Urteilsbegruendung wuerde ja auch auf diesen Fall passsen …
Aber mit solchen Begruendungen koennte man auch durchaus Saetze, die fuer sich allein andere Tatbestaende wie z.B. Volsverhetzung erfuellen wuerden, durch geeignete Einbettung in „Meinungsaeusserungen“ als „freie Meinungsaaeusserung“ durchgehen lassen und sie waeren somit in diesem Kontext *nicht* strafbar. Ist das wirklich so gemeint?

Genauso wie Sie habe ich mir das auch zu Anfangs vorgestellt:

1. 2+2=4
2. Die Erde ist eine Scheibe.
3. 5+3=8

1. und 3. Meinung und 2. Tatsache.

Wer könnte schon was dagegen sagen?

Na ja, hier ging es eher nicht um strafrechtliche Beurteilungen. Nur am Rande. RA Haintz hat versucht, zu erreichen, dass die Äußerungen auch als Verleumdung angesehen werden können. Das ist aber schon daran gescheitert, dass sich dieses „man könnte sich und andere retten“ nicht konkret als Vorwurf an eine bestimmte Person gerichtet hat. Das war zu allgemein. Das so zu beurteilen, dass das deswegen keine Verleumdung ist, ist durchaus ständige Rechtsprechung. Den reinen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Behauptung der nebenwirkungsfreien Impfung hätte ich schon als aussichtsreich angesehen. Theoretisch. Also, das Urteil bezieht sich auf einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch hinsichtlich Behauptungen, die aber für sich keinen Straftatbestand erfüllen.
Wenn Sie im Strafrecht sind, müssen Sie erst einmal einordnen, ob etwas, eine Äußerung, jetzt einen Straftatbestand erfüllt. Dabei spielt der Kontext bei der Überprüfung des Tatbestandes eine Rolle. Wenn Sie den Tatbestand dann bejaht haben, trotz oder wegen des Kontextes, können sie ihn nicht im nächsten Satz trotz oder wegen des gleichen Kontextes dann wieder verneinen. Zwei Kumpel, die sich mit „na du alter Knacker begrüßen“, erfüllen keinen Straftatbestand. Aber sagen Sie das mal zu einem Polizisten…. Bei den Kumpels sagt man nicht: War eine Beleidigung, wird aber nicht wie eine behandelt. Sondern man sagt gleich: War keine. Sagen Sie das zu einem Polizisten, fällt die Wertung anders aus. Bei Volksverhetzung ist es ähnlich. Ach, es ist schwierig zu erklären. Diese Straftatbestände sind ja im Grunde bereits eine Art der Meinungsäußerung – ob diese dann strafbar ist oder nicht, ist dann eine Frage der Wertung.
In dem Urteil ging es nicht darum, ob die Meinungen strafbar sein könnten oder nicht, sondern darum, ob sich die Meinungsfreiheit überhaupt auf den gesamten Text bezieht oder nicht. Und nachdem man das Ganze dann erst einmal unter dem Schirm der Meinungsfreiheit versammelt hatte, war die Überprüfung beendet. Es hat sich – anders als in einem Strafverfahren – gar nicht die weitere Frage gestellt, ob das Geäußerte irgendwie strafbar sein könnte. Ich brauchte nur die Einordnung: Meinung nicht oder doch. In einem Strafverfahren brauche ich zusätzlich: Ist die Meinung strafbar? Wenn Sie fünf Meinungen äußern und eine oder zwei sind strafbar, dann sind sie es. Die fallen dann aus der Meinungsfreiheit raus. Auch, wenn die anderen drinbleiben.
Theoretisch. Wenn die Schauspielerin Heidelinde Weiss, die im TV dazu aufgerufen hat, Demo-Teilnehmer „zu prügeln“, wegen Volksverhetzung angezeigt wird, werden wir sehen, was dabei rauskommt.

„Ist die Meinung strafbar? Wenn Sie fünf Meinungen äußern und eine oder zwei sind strafbar, dann sind sie es. Die fallen dann aus der Meinungsfreiheit raus.“ – Demnach steht jeder Satz für sich. Ferner, wenn der Gesundheitsminister, bzw. ein ihm in Ansehen gleichgestellter Opositionspolitiker (1. Rang in der Gesellschaft), in seinem Resort (2. Fachmann, weiß wovon er redet), wofür er ja lenkend seine Partei vertritt, solch eine Äußerung von sich gibt, während einer Pandemie (3. Ernst der Lage), und das LG dies (1., 2. und 3.) lediglich als „Meinungsäußerung“ einstuft, ist das nicht offensichtlich Rechtsbeugung?

Müssen Richter ihre „Einstufung“ nicht begründen, fällt das in ihre Deutungshoheit?

Und noch etwas:
Wenn jemand (KL) solch eine Position (Unikat in Deutschland) bekleidet, dann bringt das auch Pflichten mit sich. Seine Worte, insbesondere in der Öffentlichkeit, nehmen eine besondere Stellung und Bedeutung ein. Das ist eben nicht eine beliebige Hans-Wurst-Kasperle-Position. Wenn das Volk diesen Beamten bezahlt, dann erwartet es im Gegenzug auch Verantwortung für Handeln und Worte. Aber wem erzählen wir das?

Dies wird deutlich, da aktuell die Medien über den WM-Botschafter Katars sich echauffieren: „WM-Botschafter zieht böse über Schwule her, dann wird ZDF-Interview abgebrochen“
( https://m.focus.de/sport/fussball/wm-botschafter-zieht-boese-ueber-schwule-her-dann-wird-zdf-interview-abgebrochen_id_178894200.html )

Mit der Argumentation des LG könnte nun jeder behaupten, es sei Meinungsfreiheit des WM-Botschafters gewesen, dass er in einem Cafe sitzend geäußert hätte!

Dieses Urteil verschiebt somit alle Koordinaten und Leitlinien.

Aber wir wussten bereits, es wird in diesem Rechtsstaat mit zweierlei Maß gemessen. Es kommt eben nicht auf das „Wort“, sondern den „Mund“ an aus dem es kommt.

„Mein Körper, meine Entscheidung.“ – wurde bereits bei Impfung ausgesetzt.

„Katar wirft Deutschland Doppelmoral vor„
https://www.tagesschau.de/ausland/katar-doppelmoral-101.html

Großartig interpretiert. Das Argument der Impfbefürworter, der Politiker – auch der Gesundheitsminister – hätte das gesagt und daher sei das ernst zu nehmen, weil es die Wahrheit sei, führt künftig ins Leere. Dank dieses Urteils haben es wir schwarz auf weiß: Was ein Politiker sagt, zählt 11.

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