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Wehrbeschwerdeverfahren: Auswertung des 96 seitigen Urteils zur Duldungspflicht bei Soldaten

Die Analyse der ehemaligen Anwältin „Margot Lescaux“ in diesem Gastbeitrag lässt zumindest uns nur noch den Kopf schütteln und bestätigt wieder einmal unser Bild von der ach so „unabhängigen Justiz“: „Nach alledem überwiege das Öffentliche Interesse das Einzelinteresse. Der Soldat wäre schließlich freiwillig Soldat geworden. Ihm werde jetzt nur abverlangt, was die Mehrheit der Bevölkerung freiwillig (!?) macht. Außerdem gäbe es ja auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. (Somit bedingen die Impfpflichten sich quasi gegenseitig).“

Wir möchten heute die Auswertung des Wehrbeschwerdeverfahrens durch die pensionierte RAin Margot Lescaux (Pseudonym) hier auf dem Blog veröffentlichen. Diese hat sich die Mühe gemacht die 96 Seiten auf nur 14 zusammenzufassen. Wir danken ihr herzlich dafür, dass sie dieses umfangreiche Urteil so anschaulich erklärt:

I.

Das BVerwG hat die schriftliche Begründung zu den Beschlüssen in den Wehrbeschwerdeverfahren – Duldungspflicht von C-Impfungen durch Soldaten der Bundeswehr – an die Parteien verschickt. RA Schmitz hat den Beschluss zu seinem Verfahren veröffentlicht. Zwei Verfahren wurden miteinander verbunden. Der andere Beschwerdeführer wird Von RA Tobias Ulbrich vertreten.

Das BVerwG war erste und letzte Instanz. Es wurde nach der mündlichen Beschlussverkündung eine Anhörungsrüge eingereicht mit der Begründung, die Parteien wären nicht gehört und ihre Beweisvorträge nicht gewürdigt worden. Außerdem wurde ein Befangenheitsantrag gegen die Richter des Senats gestellt, damit nicht die gleichen Richter, die das Verfahren geführt hatten, über die Anhörungsrüge entscheiden dürfen.
Der Befangenheitsantrag wurde inzwischen zurückgewiesen. Über die Anhörungsrüge selbst ist noch nicht entschieden worden.

II.

Die Parteien sind ein Bundeswehrsoldat als Antragsteller (Ast) und das Bundesverteidigungsministerium als Antragsgegner (Ag).

Beantragt wurde, dass die Anweisung, Covid-19-Impfstoffe als zu duldende Pflichtimpfung in das sogenannte Basisschema der Bundeswehr aufzunehmen, wieder aufgehoben wird.

Der Antrag wurde zurückgewiesen.

Es hat eine ausführliche Beweisaufnahme mit u.a. Vertretern des RKI und des PEI stattgefunden. Für die Bundeswehr traten Zeugen auf, z.B ein Oberstabsarzt. Die Ast. hatten selbst ernannte Parteisachverständige auftreten lassen, u.a. Tom Lausen, Prof. Dr. Bhakdi und Prof. Dr. Ulrike Kämmerer.

Der Beschluss umfasst 96 Seiten. Die interessanten Passagen, nämlich die Würdigung der Aussagen und das Ergebnis der Beweisaufnahme beginnen ab Seite 53 ab Randziffer (Rz) 136.

III.

Kurze Inhaltsangabe der ersten 53 Seiten für die, die ggf das eine oder andere schwerpunktmäßig auffinden und nachlesen wollen.

1. Zuerst kommt der sogenannte Tatbestand. Da werden ohne jegliche Wertung die Argumente und Begründungen der Parteien wiedergegeben. Sinn ist, dass eine Partei daran sieht, dass das Gericht verstanden hat, worum es ihr geht und wie sie argumentiert. Das soll knapp und wesentlich sein. Hier ist es so dermaßen knapp gefasst, dass schon alleine deshalb die Anhörungsrüge gerechtfertigt scheint.

Wenn man beim Lesen der Meinung ist, dass an dieser Stelle Unsinn steht und sich darüber ärgert, dass das Gericht das einfach umkommentiert so wiedergibt: das muss so und das soll so an dieser Stelle.

In Rz 4 – 11 stehen die Argumente des Ast.

In Rz 14 – 22 die Argumente des Ag.

2. Danach folgen ab Seite 9 Ausführungen zur Zulässigkeit des Antrages. Das ist eher unspektakulär.

3. Ab Rz 30 beginnt die Begründung zur Sache.

Einzelne interessante Punkte hierzu:

Rz 31: Es geht hier nur um die Aufnahme von C-Impfungen allgemein in das Basisschema. Nicht um einen konkreten Befehl dahingehend, dass ein bestimmter Soldat X sich mit einem bestimmten Impfstoff Y impfen lassen soll oder darum, ob dieser Soldat überhaupt impffähig ist oder ob es bei ihm Kontraindikationen gibt. Derartige Einzelbefehle könnten nach wie vor mit einer Beschwerde angegriffen werden.

Es geht dann ab Rz 40 ausführlich erst einmal darum, warum es überhaupt solche Duldungspflichten gibt, was der Sinn und Zweck ist (körperliche Ensatzfähigkeit, die Pflicht zur Gesunderhaltung).

Die Duldungspflicht ergibt sich aus § 17a Absatz 2 Satz 1 Soldatengesetz

Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1. der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen, …..

§ 17a Abs. 4 Satz 2 SG:

Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

In Rz 45 – 55 wird ausgeführt, dass § 17a SG in die Grundrechte „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ und „Berufsfreiheit“ eingreift.

Auch in das Grundrecht auf Leben?

Rz 49: Nein. „eine Erhöhung des Sterblichkeitsrisikos wird weder bezweckt noch bewirkt, sodass ein finaler Eingriff in das Grundrecht auf Leben nicht vorliegt“.
Seltene Fälle tödlich verlaufender Komplikationen wären ein „unvermeidlicher Umstand“.

Eingriff in das Persönlichkeitsrecht?

Rz 50: Nein. Weil kein körperlicher Zwang ausgeübt werde und keine Psychopharmaka verabreicht würden.

Warum diese Eingriffe in die Grundrechte von Soldaten grundsätzlich gerechtfertigt seien, wird bis Seite 28, Rz 74, ausgeführt.

Ab Rz 75 geht es dann um die C-Impfungen.

Die Frage, welche Impfungen gegen welche Krankheiten in die Liste aufgenommen werden, wäre eine Ermessensentscheidung. Die Impfung müsse geeignet, erforderlich und verhältnismäßig / medizinisch angemessen sein. Es handele sich um eine Daueranordnung, die ständig überwacht und auch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch gerechtfertigt sein müsse.
Das Gericht könne nur prüfen, ob Ermessensfehler vorliegen, es könne aber nicht das Ermessen des Dienstherrn durch sein eigenes ersetzen.

Das gleiche gelte – Rz 79 – für die Prognoseentscheidung. Wie gefährlich ist die Krankheit, wie wirksam die Impfung, wie hoch die Gefahr von Nebenwirkungen. Der Dienstherr habe einen Prognosespielraum; das Gericht dürfe nicht stattdessen seine eigene Prognose zugrundelegen.

Das wird dann im einzelnen ab Rz 80 erörtert. Dabei werden die üblichen Narrative „brav“ abgearbeitet.
Erst geht es um die Erforderlichkeit.
C sei eine gefährliche Krankheit. 100%iger Schutz vor Infektionen wäre nicht erforderlich, auch weniger effektive Impfungen dienten noch der Vorbeugung und schwere Verläufe würden dadurch reduziert.
Der Dienstherr musste zu Beginn der 4. Welle im Herbst 2021 mit steigenden Infektionszahlen rechnen.

Rz 89:

Ob eine Überlastung des Gesundheitswesens … unmittelbar bevorstand, ist hierfür nicht maßgeblich. Daher kommt es auf die vom Parteisachverständigen Tom Lausen hierzu vorgelegten Daten nicht an.

Man merke: Auf eine angebliche Überlastung des Gesundheitswesens kommt es nur dann an, wenn man sie brauchen kann. Sonst nicht.

Rz 90/91: Auf die Daten von RKI und StIKo durfte vertraut werden. Beide seien „in ihren Bewertungen unabhängig. Die StIKo sei „politisch und weltanschaulich neutral“. Das stünde so in deren Geschäftsordnung.

Ab Rz 99 geht es um die Geeignetheit.

Dienstherr durfte auf die Einschätzung des RKI vertrauen. Deshalb seien alle Annahmen und Prognosen vertretbar – weil sie auf Einschätzungen des RKI beruhten.

Auch der selbst nach offizieller Lesart inzwischen eingeräumte nachlassende Schutz vor Infektionen ficht das Gericht nicht an.
Rz 107: Laut Studien aus Skandinavien sinke der Übertragungsschutz nach drei bis vier Monaten auf 20% bis 40%.

Sinngemäße Schlußfolgerung: Das ist egal, mehr als nichts ist es immer noch.

Mildere Mittel wären alle nicht wirksam. Vitamin D zur Vorbeugung? Nein – wäre ein „Hausmittel“, Effektivität nicht nachgewiesen.
Rz 114: Antikörpertests? Nein, es gäbe keine wissenschaftlich klar definierte Menge an Antikörpern, ab der ein ausreichender Schutz vorhanden ist. (Komisch, da muss man es dann plötzlich ganz genau wissen. Und warum weiß man es eigentlich immer noch nicht?)

Anmerkung: Auf einer Pressekonferenz ca Ende September, als es um die Vorstellung der neu angepassten Impfstoffe ging, wurde KL gefragt, woraus er schließe, dass diese nun wirksamer wären als die bisherigen. Er bezog sich auf eine Studie aus Israel, man hätte da die Antikörper gemessen, und nach Einnahme der neuen Impfstoffe hätten die Leute einen Antikörpertiter von 1000 (?Einheit?). Da sei sich die Wissenschaft einig, dass das ausreichend wäre. Da hat keiner nachgehakt, das ist so untergegangen. Also, man kennt den erforderlichen Wert schon, benutzt ihn aber nur dann, wenn es in den Kram passt.

Ab Rz 115 geht es um die Angemessenheit. Der Zweck dürfe nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen.
Ab Rz 120 geht es endlich um die Nebenwirkungen.

Stichworte, die fallen: Einzelfälle / Verdachtsfälle / nicht von Dauer / im ganz extremen Ausnahmefall auch tödlich.
Laut PEI beträfen 0,02 % der Berichte schwere Komplikationen „deren Kausalität allerdings nicht weiter erforscht ist“. (Warum auch, mit Nichtwissen lässt sich herrlich weiter durchregieren).

Ab Rz 123 geht es um den Nutzen der Impfung. Das Gericht schlägt einen Bogen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und weist darauf hin, dass auch Soldaten Kontakt zu vulnerablen Gruppen hätten – bei Katastropheneinsätzen, beim Einsatz im Impfzentrum oder in Pflegeeinrichtungnen.

Rz 127: Warum überwiegt der Nutzen auch heute noch, obwohl die Wirkung gegen die Omikron-Variante „weniger effektiv“ ist?
Da muss man etwas schmunzeln und an den Spruch denken, dass der Deutsche erst eine Bahnsteigkarte kauft, bevor er eine Revolution anzettelt. Weil, so das Gericht – ein Einsatz von Soldaten in anderen Ländern wäre sonst nicht möglich, weil „ein Wegfall der Impfnachweispflicht für die Einreise in ausländische Staaten ist bis dato überwiegend nicht erfolgt“.

Nach alledem überwiege das Öffentliche Interesse das Einzelinteresse. Der Soldat wäre schließlich freiwillig Soldat geworden. Ihm werde jetzt nur abverlangt, was die Mehrheit der Bevölkerung freiwillig (!?) macht. Außerdem gäbe es ja auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. (Somit bedingen die Impfpflichten sich quasi gegenseitig).

Rz 134: Für weitere Auffrischungsimpfungen sei eine erneute Ermessensentscheidung angezeigt. Weil C weniger gefährlich würde und die „aktuell verfügbaren Impfstoffe“ weniger effektiv seien.

IV.

Ab Rz 136, Seite 53, kommt man nun zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme.

Die oben geschilderten tatsächlichen Einschätzungen und Prognosen sind nach dem Ergebnis der … Beweisaufnahme durch die Einwendungen …. nicht erschüttert worden.

Einschub: Hätte das Gericht unabhängige Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten beauftragen müssen? Im Ergebnis laut Gericht nicht. Amtliche Auskünfte, wie zB vom RKI oder vom PEI, gelten als amtssachverständige Auskünfte, die ein Gutachten ersetzen können. An deren wissenschaftlicher Aussagekraft habe das Gericht keinen Zweifel. Es heißt: deren wissenschaftliche Aussagekraft konnten

… durch den Ast. und die in seinem Namen auftretenden Parteisachverständigen nicht erschüttert werden.

Das bezieht sich auf die Aussagen von Tom Lausen, Prof. Bhakdi, Prof. Kämmerer u.a.
Vielmehr hätten die Fachleute vom RKI und vom PEI alle Unklarheiten ausräumen können.
Die Sicherheitsberichte vom PEI werden hinsichtlich „Aussagekraft und Verwertbarkeit“ nicht in Frage gestellt. Weil Ärzte, auch Bundeswehrärzte, verpflichtet seien, Impfkomplikationen zu melden.

Rz 144: Die Melderaten der Bundeswehr entsprechen denen beim PEI. Es wäre unplausibel, dass Impfkomplikationen nicht gemeldet würden, schließlich gäbe es Anrecht auf Versorgungsansprüche. Es sei „fernliegend, anzunehmen, dass Soldaten auf solche Ansprüche verzichten wollten“.

Rz 146 – 148 Prof. Bhakdi
Er behaupte das Vorhandensein von Hintergrundimmunität. Die Studien, die er vorlegt, bewiesen das nicht.
Er behaupte, schwere Krankheitsverläufe bei Covid-19 entstünden durch Behandlungsfehler wie z.B. künstliche Beatmung.
Sinngemäß: das könne er gar nicht beurteilen.

es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass der nicht selbst kurativ tätige Prof. B. diese Einschätzungen auf eine wissenschaftlichen Standards genügende Datenerhebung stützen kann.

Rz 150 – 153 Prof Kämmerer mit dem Argument „Testpandemie“, Tests wären nicht aussagefähig
Nein, wäre alles nicht wissenschaftlich fundiert. Prof. K. forsche nicht selbst, habe keine eigenen Studien durchgeführt, nur medizinische Literatur „selektiv“ ausgewertet.
Senat habe keine Zweifel, dass PCR-Tests „Goldstandard“ seien.

Ab Rz 154 Prof. Bhakdi mit dem Argument, Impfstoffe seien unwirksam
Seine These sei nicht wissenschaftlich fundiert, er habe selbst keine Studien dazu durchgeführt, seine aktive Dienstzeit läge mehr als 10 Jahre zurück. Er habe „ein Bündel“ an Texten und Aufsätzen vorgelegt und eine „sehr selektive Textexegese“ vorgenommen.

Alle Ausführungen der Wissenschaftler Prof. Kämmerer und Prof. Bhakdi würden von dem Zeugen der Bundeswehr, Oberstabsarzt Prof. Dr. Wölfel, „widerlegt“. Seinen Ausführungen folge das Gericht ausnahmslos.

Anmerkung: Der Zeuge der einen Partei, ein Arzt, sagt also, die Aussagen der Sachverständigen der anderen Partei, alles erfahrene Wissenschaftler, seien falsch. Daraus schlußfolgert das Gericht, dass der Ast. nicht substantiiert vorgetragen habe und deshalb wiederum steht fest, dass das Gericht keinen Zweifel an den amtlichen Auskünften von PEI und RKI hat. Weitere neutrale Sachverständige brauchte man also nicht mehr.

Dass das Gericht sich mit den Thesen von z.B. Prof. Bhakdi gar nicht selbst auseinandergesetzt hat, sondern ausnahmslos der Bewertung des Zeugen der Gegenseite, dem Oberstabsarzt, folgt, wird an mehren Stellen deutlich.

Z.B. Rz 156 Prof. B beziehe sich auf Veröffentlichungen,

die nach den nachvollziehbaren und schlüssigen Erläuterungen von Oberstabsarzt Prof. Dr. Wölfel … die … Daten gar nicht enthalten bzw Prof. B’s Schussfolgerungen nicht tragen.

Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht.

Weiter mit Prof. Bhakdi.
Rz 160 Argument, mRNA-Impfstoffe bewirkten die Produktion toxischer Spike-Proteine.
Prof. B weise doch nur auf Nebenwirkungen wie Thrombosen u.a. hin. Aber die kenne man doch schon als Risiko. Dass die kausal was mit den Spikeproteinen zu tun hätten, sei nicht belegt. Das sei durch die Fachleute der Bundeswehr nachgewiesen.

Rz 161 Argument, Nanolipide seien entzündungserregend.
Prof. B lege Studien an Mäusen vor, von denen 80 % starben. Die wären bloß deshalb gestorben laut Gericht, weil sie bei den nasalen Tests zuviel Impfstoff in die Lunge bekommen hätten.

Wie Oberstabsarzt Prof. Dr. W. zutreffend ausgeführt hat, belegt diese Studie … allenfalls die Grenzen der Aussagekraft von Tierversuchen.

Anmerkung: ich erinnere an die angepassten Impfstoffe, die an 8 Mäusen getestet wurden.

Rz 165 – 167 Argument verunreinigte Impfstoffe.
Da gäbs nur vage Befüchtungen. „How bad is my batch“ werde von „Impfskeptikern“ betrieben. Und evtl. Mängel der Chargenprüfung in den USA hätten nichts mit Europa oder D zu tun.
Zu diesem Thema hat Prof. Werner Bergholz die PEI-Vertreter ausführlich befragt. Er wird vom Gericht respektlos noch nicht einmal namentlich benannt. Es ist nur die Rede von „ein Parteisachverständiger“. Dieser habe zwar behauptet, man könne noch effektiver die Chargen prüfen, aber nicht konkretisiert, wonach man denn noch suchen solle. Das Gericht sei davon überzeugt, dass die Kontrollen die verunreinigungsfreie Zusammensetzung gewährleisten.

Ab Rz 168 Argument Nebenwirkungen.

Die Randziffer 169 sollte man selbst komplett nachlesen und „genießen“.
Seien alles nur Einzelberichte / impfkritische Ärzte und Anwälte / Rechtsanwälte der US-Streitkräfte – alles nicht entscheidungserheblich. Senat werde Einzelfällen oder den Meinungen von Bloggern nicht nachgehen und auch keine behaupteten Nebenwirkungen im Ausland erforschen.

Die Zahlen des PEI reichten aus – würden durch Einzelfallberichte und nicht-wissenschaftliche Meinungsäußerungen nicht erschüttert.

Kapitalanlegerwarnung von BioNTech? Das habe nichts mit tatsächlichen Risiken zu tun.

Rz 171: Laufende Studien von Prof. Schirmacher (Heidelberg) oder Prof. Matthes (Berlin) sollen angeblich Nachweise über Dunkelziffern belegen. Dem könne der Senat nicht nachgehen – die Studien wären ja noch gar nicht abgeschlossen.

Anmerkung: Ich erinnere daran, dass es um Prof. Schirmacher erstaunlich ruhig geworden war, nachdem er Berichte über ca. 40 Obduktionen bekanntgemacht hatte und dass Prof. Matthes von der Charité quasi kaltgestellt worden war.

Rz 174: Der Senat scheint davon auszugehen, dass Wissenschaft auch bei der Erforschung neuartiger Impfstoffe eine demokratische Veranstaltung wäre, bei der es auf Mehrheitsmeinungen ankäme. Denn, alles was Prof. Bhakdi vorlegt, seien nur „Einzelstimmen und -studien“, die sich „mit ihrer Kritik an der medizinischen Mehrheitsmeinung nicht durchsetzen konnten“.

Rz 175 Prof. Burkhardt
Natürlich darf auch hier wieder der Hinweis des Senats nicht fehlen, dass Prof. B. „pensioniert“ ist. Die von ihm „behaupteten“ Obduktionsnachweise müsse das PEI nicht berücksichtigen. Nicht, wenn die Fälle nicht ordnungsgemäß mit allen Daten ans PEI gemeldet wurden. Auch die Ergebnisse der „sogenannten Pathologie-Konferenz“ müssten nicht berücksichtigt werden. Sie genügten nicht den Qualitätsstandards.

Rz 179 – 181 Argument unzureichende Meldung von Nebenwirkungen an das PEI.

Thema BKK ProVita
Diese Randziffern empfehle ich ebenfalls zur Lektüre. Die Daten der BKK seien nicht belegt, BKK selbst habe sich distanziert, die Veröffentlichung sei von der persönlichen Haltung des Vorstandes geprägt gewesen und der wäre dann ja auch entlassen worden. Es gäbe keine verwertbaren Erkenntnisse, es fehle an einer nachvollziehbaren Auswertung. Die Datenanalyse von Tom Lausen sei nicht belegt, alles intransparent und unklar. Könne alles die Bewertung der Sicherheitsberichte des PEI nicht erschüttern.

ab Rz 182 Thema Underreporting
Was dem PEI gemeldet werde, werde auch erfasst. Ein Underreporting sei zwar von einem Zeugen des PEI bestätigt worden. Aber sinngemäß: Nichts Genaues weiß man nicht. Es sei nicht überzeugend, dass gerade schwere NW nicht gemeldet würden.

ab Rz 184 Thema fehlende Meldungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
Ihrer gesetzlichen Pflicht nach § 13 Abs. 5 IfSG kämen die KV’en unstreitig nicht nach.
Aber das stört das Gericht nicht.
Dazu Rz 186:
Trotz dieses „Vollzugsdefizites“ wäre die Datenlage ja nicht „völlig unzureichend“, zusätzliche Daten würden den Erkenntnisstand auch nicht ausschlaggebend verändern.
Dies wird dann u.a. mit den Meldungen ans PEI begründet, die ja ihrerseits an Underreporting leiden, was aber nicht so schlimm ist, weil es ja noch andere Erkenntnisquellen gibt. Somit glaubt das Gericht offenbar, dass eine Anzahl von Erkenntnisquellen, die jede für sich unzureichend ist, zusammen dann was Brauchbares ergeben. Hauptsache, man hat ein bißchen was.
Und im übrigen habe das PEI, so das Gericht, ohnehin keine rechtlichen Mittel, die Datenübermittlung durch die KV’en zu erzwingen.

Frage: warum stehts dann im IfSG, wenn es keinen interessiert, ob es gemacht wird? Oder hat man diesen Papiertiger gleich absichtlich ohne Sanktionsmöglichkeit ausgestaltet?

Rz 189 – 196 Observed-versus-expected-Analyse
Wir erinnern uns. Das PEI sagt, in einem bestimmten Zeitraum versterben in einer bestimmten Alterskohorte durchschnittlich eine bestimmte Anzahl Menschen. Sämtliche Ursachen einschließlich. Dem wird die Zahl derjenigen gegenübergestellt, die verdachtshalber an der Impfung verstorben sein könnten. Da letzterer Wert aber niemals den ersten Wert erreichen oder sogar übersteigen kann, er also immer sehr viel niedriger sein muss, erkennt das PEI auch kein Risiko.

Obwohl sich aus den Mitschriften der Gerichtssitzungen und den Schriftsätzen ans Gericht ergibt, dass das in der Beweisaufnahme genauso vom PEI bestätigt wurde, behauptet das Gericht in Rz 194, das würde ganz anders ermittelt. Und daher gäbe es keinen logischen Fehler.

Ich habe die Rz 194 mehrmals gelesen und verstehe es nicht. Dazu werden die Prozessbevollmächtigten sicher noch eigene Stellungnahmen abgeben.

Weiter wird in Rz 190 behauptet, der Vertreter des PEI habe gesagt, den Verdachtstodesfällen sei in jedem Einzelfall nachgegangen worden und man hätte Krankenakten angefordert. (Hat man sie auch bekommen?) Meines Wissens hat er aber ausgesagt, man habe versucht, telefonisch jemanden zu erreichen – meistens die Angehörigen – und diese dann so gut wie möglich befragt. Ärzte erreiche man meistens gar nicht.

Am Schluss geht man dann ab Rz 200 noch auf Fragen der Zulassung durch die EMA ein und auf arzneimittelrechtliche Vorschriften.

Zulassung durch die EMA
Das wäre alles nicht streitgegenständlich, da käme es nicht drauf an und das Gericht wäre nicht zuständig. Das Zulassungsverfahren läge jetzt anderthalb Jahre zurück und da käme es jetzt nicht mehr drauf an (Rz 211).
Man könnte auch sagen: Nun sind sie halt da.
Für angebliche Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Strafvorschriften gelte das gleiche. Sie sind zugelassen und dann könne man vermuten, dass das rechtmäßig erfolgte (Rz 215).

Ab Rz 217 Widerspruch Impfstoff – Gentherapeutika
Sinngemäß das Gericht: Da kommt es nicht drauf an. Hauptsache, sie haben einen medizinischen Nutzen. Im übrigen seien es deshalb Impfstoffe, weil die EMA festgelegt habe, dass es welche seien und keine Gentherapeutika. Ausserdem (Rz 220) würden sie vom RKI empfohlen, dann könne man davon ausgehen, dass der Nutzen das Risiko überwiegt.

Rz 221 Inhaltsstoffe, die nicht im Arzneibuch enthalten seien
Sinngemäß: Egal, solange wie das die Qualität nicht erheblich mindere. Außerdem würden sie von der StIKo empfohlen, dann wäre das schon in Ordnung; das sind ja alles Experten.

Ab Rz 223 Verstoß gegen höherrangiges Recht?

226 – Das Recht auf Leben sei, wie gesagt, nicht berührt. Tötung wäre nicht beabsichtigt.

234 – Nürnberger Kodex

Völkerrechtlich nur verbindlich, soweit es um medizinische Experimente an Gefangenen oder Verfolgten geht. Hier nicht einschlägig.
Ansonsten seien die Grundsätze des Nürnberger Kodex kein geltendes Recht und auch nicht verletzt. Die Impfstoffe seien zugelassen und deshalb auch kein Experiment.

Ach, Gerichtskosten muss der Antragsteller übrigens nicht tragen. Immerhin.

48 Antworten auf „Wehrbeschwerdeverfahren: Auswertung des 96 seitigen Urteils zur Duldungspflicht bei Soldaten“

Haben Sie vielen Dank für den Aufwand & die Mühe, die Sie sich mit der Analyse des Urteils gemacht haben, werte Frau Lescaux!

Es ist schier unfaßbar, mit welcher Doppelmoral das Gericht hier agiert. Man nehme nur das Beispiel, daß das Gericht ja gar nicht beurteilen könne, ob man die „Corona-Impfung“ in die „Duldungspflicht“ aufzunehmen hätte, weil das nur dem Dienstherren zustünde, frei nach dem Motto: medizinischen Kram können wir nicht beurteilen. Weiter unten im Urteil liest sich dann aber plötzlich doch eine einschlägige Aussage zu Tierversuchen an Mäusen. — Ach? Hier ist das Gericht dann plötzlich doch medizinisch kompetent genug?

Man dreht & wendet sich so, wie es einem gerade paßt (nennt sich Opportunismus). In der einen Randnotiz spielt man den Unbedarften ohne entsprechende Kompetenz, während man sich im selben Schriftstück in einer anderen Randnotiz Dinge anmaßt, die dem Gericht nicht zustehen und sich sogar über Gutachter mit langjährigen Erfahrungen und bewiesener Kompetenz hinweg setzen. Tut mir leid, aber ich brauche keine Gutachter einzubestellen, wenn das Ergebnis von vornherein fest steht. Dem Gericht war mit Sicherheit im Vorfeld klar, daß mit kritischen Schwergewichten wie Bhakdi & Kämmerer kein „passendes“ Ergebnis im Sinne der politischen Leitlinie zu erwarten war, getreu dem Motto: wir blenden aus, was die Gen-Präparate in einem schlechten Licht erscheinen lassen könnte.

Das Gericht agiert oberflächlich, willkürlich, realitätsfern und den Bürger, in diesem Fall die Soldaten, vorsätzlich gefährdend. Da kann man jedem Soldaten nur raten, mit sofortiger Wirkung die Truppe zu verlassen. Ferner sollte Jeder, der plant, dort einzutreten, sich diese Idee ganz schnell wieder aus den Kopf schlagen. Deutschland mit seiner Bundeswehr braucht keine Feinde mehr — diese sitzen in den eigenen Reihen und dezimieren die Truppenstärke mit gefährlichen Vorgaben von ganz alleine. Der nächste echte Feind kann dann widerstandslos einmarschieren.

Wie kann sich ein Gericht nur derart unglaubwürdig machen, vom Vertrauensverlust in das gesamte juristische System Deutschlands ganz zu schweigen? Egal, wie hoch der Druck oder die Angst vor der eigenen Existenzruinierung der zuständigen Richter auch sein mag: hier werden vorsätzlich Menschenleben riskiert.

Rz. 167: „Auch die Befragung des zuständigen Fachgebietsleiters Dr. Wagner durch die vom Antragsteller hinzugezogenen Parteisachverständigen hat nicht zu einer Substantiierung und Konkretisierung der vagen Befürchtungen des Antragstellers oder zum Nachweis einer Kontrolllücke geführt.“

Das ist eine glatte Lüge des Senats. Bergholz, Matysik und Kremer haben die relevanten Fragen Punkt für Punkt abgearbeitet und nahezu ausnahmslos Verneinungen vom PEI gehört.

Wenn Schmitz und Schwab das Verhandlungsprotokoll vorliegen haben, sollten sie diese Verwaltungsrichter wegen Rechtsbeugung anzeigen (auch wenn es natürlich nichts bringen wird).

Noch ein kleiner Hinweis für die Anhörungsrüge. Der Bundesgerichtshof entschied vor einigen Jahren Folgendes:

„Klärt das Gericht entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters nicht hinreichend auf, sondern folgt es ohne logische und nachvollziehbare Begründung den Ausführungen eines von ihnen, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts und ist damit das rechtliche Gehör derjenigen Partei verletzt, die sich das ihr günstige Beweisergebnis (vorliegend in Form eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens) zu eigen gemacht hat.“

Also eine „logische und nachvollziehbare Begründung“, warum hier die Sachverständigen des Antragsgegners in allem Recht und die Sachverständigen des Antragstellers in allem Unrecht haben, kann ich diesem Beschluss nun wirklich nicht entnehmen.

Schmitz und seine Mitstreiter haben es doch tatsächlich geschafft, dass ein Bundesgericht den PCR-Test als „Goldstandard“ bezeichnet.

Und ja, es wäre die Aufgabe der Sachverständigen Kämmerer gewesen, den Senat darauf hinzuweisen, dass der PCR-Test allein schon deswegen unbrauchbar ist, weil kein Virusisolat zur Eichung vorliegt – was lustigerweise auch bedeutet, das SARS-CoV-2 nicht existiert.

Kämmerer hat ihren Job gemacht, Untauglichkeit sehr schlüssig nachgewiesen. Außerhalb der Lanka-Dunstblase sch… der Hund drauf, ob es keine Viren gibt. Das können die Lanka-Jünger mit Lanka diskutieren. Für den Nachweis der Untauglichkeit der Tests braucht das keiner. Und keiner wird mehr ernst genommen, wenn er an die flache Erde glaubt oder sich auf den totalen Außenseiter Lanka beruft.

Niemand bestreitet, dass Kämmerer ihren Job gemacht hat. Sie hat ihn nur eben sehr schlecht gemacht.

Deswegen nur zu Ihrer Information: der Nachweis der Test-Untauglichkeit ist ihr nicht gelungen. Sie hat es sogar geschafft, dass ein Bundesgericht den PCR-Test zum „Goldstandard“ erhoben hat.

Ebenfalls nur zu Ihrer Information: Lanka ist keinesfalls der Einzige, dem aufgefallen ist, dass die Virolügner sich nicht an die wissenschaftlichen Vorgaben halten.

In der Geschäftsordnung der StIKo steht auch, dass sie nur in Deutschland zugelassene Impfungen empfehlen dürfen. Sind die COVID-Shots aber nicht. Zum Zeitpunkt der Anordnung waren die 1. und 2. Injektion nur bedingt zugelassen, für alles über 3 gab es gar keine Zulassung, da die EMA Dies auf nationale Ebene delegiert hatte.

Es zeigt sich einmal mehr, dass es nichts bringt, eigene Experten als Zeugen mitzubringen. Die will das Gericht eh nicht hören. Man sollte sich vor allem darauf konzentrieren, die Gegenseite mit guten Fragen in die Enge zu treiben. Dann käme das Gericht auch nicht auf die Idee einer Beweislastumkehr, sprich, dem Kläger abzuverlangen, die Unsicherheit der Impfung zu nachzuweisen.

Das Gericht hat sie gehört. Sie sind ausführlich zu Wort gekommen. Es wurde auch die Gegenseite ausführlich befragt. Ich nehme nur mal das Beispiel BKK ProVita. Wir alle wissen, wie der Ablauf war. Der Vorstandsvorsitzende wusste selbst, dass die Daten, die er hatte, Rohmaterial waren, das noch weiter hätte ausgewertet werden müssen. Das PEI war – so sagten sie jedenfalls – auch sehr daran interessiert. Es wurde ein Termin vereinbart für „nächste Woche Dienstag“. Am Montag, 24 h vorher, wurde der Vorstandsvorsitzende nach 20jähriger Tätigkeit im Schweinsgalopp wie ein alter Feudel entsorgt. Die BKK hat den Termin mit dem PEI abgesagt und die Daten versenkt. Tom Lausen, der sie hatte und der der BKK mit Fristsetzung androhte, die Daten selbst weiterzugeben, falls die BKK es ihrerseits nicht macht, wurde genau dies untersagt. Das alles ist mehr oder weniger unstreitig. Der Zeuge vom PEI hat während der Gerichtsverhandlung gesagt, das PEI wäre sehr interessiert gewesen, sie hätten die Daten zur Auswertung gerne gehabt, aber dazu wäre es dann ja nicht mehr gekommen. Das hat das Gericht alles gehört. Und was sagen die – man sieht die grümpfte Nase und den angewiderten Gesichtsausdruck förmlich vor sich – also nein, das ist ja alles gar nicht ausgewertet, also was sollen wir denn damit und überhaupt war das ein Imfgegner. Also bitte – da kann man noch so viele Sachverständige zu Wort kommen lassen und die Zeugen noch so sehr befragen. Die wesentlichsten Punkte sind sogar unstreitig, und trotzdem versteht das Gericht entweder nur Bahnhof (Thema OvE-Analyse) oder es sagt, ist alles nicht wichtig (unzureichende Daten, siehe fehlende KV-Mitteilungen). Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Es bleibt nur eine Erkenntnis. Das Gericht wollte nicht. Es wollte einfach nicht. Punkt. Aus.

Das lustige ist: Wir haben den Fall BKK ProVita zum Anlass genommen, selber bei Krankenkassen per IFG anzufragen und wir haben die Impfnebenwirkungsabrechnungsdaten bekommen. Das PEI könnte und kann immer noch bei der BKK selbst eine IFG-Anfrage stellen und würde die Daten erhalten. Es ist gar nicht so unüblich, dass Behörden das IFG für Anfragen untereinander nutzen.

Ich kann mich erinnern. Sie waren der Hartnäckige, der auch bei der Techniker nachgefragt hatte. Bei dem Prozess saß ja ein junger Anwalt (F. Däblitz) im Saal als Zuschauer, der stichwortartig mitprotokolliert und das auf telegram veröffentlicht hat. Der hat entweder an dieser Stelle (BKK) oder bei dem Thema KV mitgeschrieben, dass der PEI-Vertreter gesagt hätte, sie wären die letzten, die an solchen Daten nicht interessiert wären, aber das wäre eine politische Entscheidung. Oder vielleicht hat er auch gesagt, aber da könne man nichts machen. Irgendwie so sinngemäß. Das Schlimme ist – es ist egal. Ich glaub, das PEI könnte sich hinstellen und lauthals verkünden, es wurde uns verboten, NW zu erfassen – die Gerichte würden immer noch sagen, ach das macht doch nichts, ein paar Daten habt Ihr ja, passt schon.

Fakt ist, das die Mächtigen Konsequenzen für sich fürchten.

Kann man nicht diese Richter für ihr Handeln später anklagen? Wenn das was vor Gericht passieren kann (es geschieht ja wie gesehen), dann dürften Richter auch irgendwann Konsequenzen tragen müssen.

Genau so ist es. Die wollten nicht und durften wohl auch nicht. Spritzen-Abenda wäre sonst sofort kollabiert, Aktien von Big Pharma sicher auch, die Regierung voll blamiert worden.

Von Fr. Dr. Wagner (als eine von nur vier Forschern im Bereich Immuntoleranzinduktion über Nanocarrier weltweit und Spezialistin im Bereich internationale Arzneimittelzulassung) ist in der schriftlichen Urteilsbegründung auch überhaupt keine Rede. Sie hat ja komplett die EMA-Zulassung widerlegt und ein Cichutek-Dokument vorgehalten, nach dem auch Impfstoffe mit modRNA unter die RL 2001/83 Anhang II fallen. Wäre schon interessant gewesen, wie man darauf reagiert hätte.

„…Wie Oberstabsarzt Prof. Dr. W. zutreffend ausgeführt hat, belegt diese Studie … allenfalls die Grenzen der Aussagekraft von Tierversuchen…“

Also mit anderen Worten, es könnte beim Menschen sogar noch viel schlimmer kommen…
Oder seit wann ist der Tod von Tieren bei Tierversuchen jetzt (auch) für den betreffenden Stoff ein gutes Zeichen?
Und Impfstoff in der Lunge – wie gut, dass er beim Menschen fest und sicher lokalisiert ist…

Sogar nach drei Jahren gibt es noch immer keinen Anhaltspunkt für eine besondere Gefahr durch die Grippe („Covid 19“). Die „Abwehr einer Gefahr“ kann aber erst dann in Angriff genommen werden, wenn es Anhaltspunkte für die Gefahr gibt. Also die ganze C-Impfung-Diskussion hatte niemals eine Existenzrecht.
Dagegen war es seit Jahrhunderten bekannt, dass es ohnehin keine Schutzimpfungen gibt. Die ganze Lüge des Satanisten Edward Jenner (Hochgradfreimaurer) mit den Kuhpocken (Kuh – vacca – vaccine) war das trojanische Pferd (oder die trojanische Kuh) schlechthin.
Die Warnungen seriöser Ärzte vor Impfungen wurden die gesamte Zeit ignoriert, und diese Ignoranz, dieses krankhafte Festhalten an der Illusion einer „Schutzimpfung“, hat den Weg bereitet für den Great Reset.
Lesetipp: Heinrich Hansjakob, Ein Büchlein über Das Impfen, Freiburg 1869

Ich bin bisher unauffällig (straffrei) über die Runden gekommen. Allerdings wäre ich im Kontext des Corona-Wahnsinns zu einigen Handlungen bereit gewesen, schließlich wurden wir Ungeimpften quasi körperlich bedroht. Glücklicherweise hätte mir mein Hausarzt (ein konservativer Landarzt) im Ernstfall mittels Attest geholfen. Ohne diese Option wäre ich (im Falle einer Impfpflicht) binnen 24h dreimal gespritzt gewesen (natürlich nur formal). Die Politik der letzten Jahre (insbesondere seit 2015) zwingt einen (zuvor anständigen Bürger) regelrecht zu kriminellen Handlungen.

Feste Regelwerke beinhalten allerdings das Risiko, dass sie im Laufe der Zeit ihren Sinn verlieren, wenn ihr Geist nicht täglich gelebt wird. Seit 73 Jahren wird das Bonner Grundgesetz denn auch bundesweit von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig ignoriert, Grundrechteträger systematisch grundgesetzwidrig ihrer Grundrechte beraubt.
Publiziert am 9. Oktober 2022 von admin

Feste Regelwerke beinhalten allerdings das Risiko, dass sie im Laufe der Zeit ihren Sinn verlieren, wenn ihr Geist nicht täglich gelebt wird. Seit 73 Jahren wird das Bonner Grundgesetz denn auch bundesweit von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig ignoriert, Grundrechteträger systematisch grundgesetzwidrig ihrer unmittelbar geltendes Recht gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bildenden Grundrechte Tag für Tag beraubt.

Die diesbezüglich relevanten Fakten und Details lesen sich in diesem gesamten Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 73 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Quelle: http://grundrechte-netzwerk.de/?p=4303

R194: „Diese Kritik verkennt, dass das PEI nicht alle in einem Zeitraum aufgetretenen Erkrankungs- oder Todesfälle mit den im selben Zeitraum impfbedingten Erkrankungs- und Todesfällen vergleicht. Dann könnte sich schon rein mathematisch nie ein Wert von 1:1 = 1,0 ergeben. Vielmehr stellt es die in vergangenen Zeiträumen (ohne Covid-19-Impfungen) ermittelten durchschnittlichen Erkrankungs- und Todesfallraten pro 100.000 Einwohner dem im aktuellen Zeitraum als Covid-19-Impfschaden gemeldeten Erkrankungs- und Todesfällen pro 100.000 Einwohner gegenüber. Verglichen werden also Erkrankungs- und Todeszahlen ohne Impfung mit als Impfschäden gemeldeten Krankheits- und Todesereignissen. Den behaupteten logischen Fehler im Berechnungsverfahren gibt es darum nicht.“

Mir geht es wie dem Autor dieser Analyse. Wieso soll die Rz194 die Kritik an der Methode des Observed-Expected Verfahrens, so wie vom PEI angewendet, widerlegen? Mir scheint das Gericht hat die Kritik nicht verstanden. Denn die Kritik war doch der Vergleich von lediglich impfbedingten Todesfällen einerseits mit Todesfällen aufgrund aller möglichen Todesursachen (ohne Impfung) andererseits, wodurch sich eben wegen des schrägen Vergleichs kein Sicherheitssignal ergibt. Vielmehr müssten bei Observed ebenfalls wie bei Expected alle Todesfälle aufgrund aller Todesursachen zählen.

Genau – es geht um Übernahme der Immobilien und Länderein – siehe Holland – Enteignung der Landwirte. Und wenn die Leute tot sind und keine Erben mehr da sind, ist das ein einfaches Spiel. Die US-Army-Ärztin sagt jetzt auch nichts mehr … – und ja, wie einige hier schon vorgeschlagen haben: Leben oder Spritze – die Entscheidung sollte doch klar sein, wenn man inzwischen genau wissen kann, worum es hier geht. Siehe icic.law das letzte Video …

@ Q. Danke. Ich habe es mir angesehen. Die ZDF-Reportage auf YouTube habe ich an alle Bekannten und Freunde geschickt. Zwei Minuten später hatte ich die ersten Rückantworten von dreifach geimpften. Sie wünschen solche Informationen nicht. Hier zeigt sich einmal mehr wie perfekt Menschen in der Lage sind zu verdrängen und das ihnen das Schicksal von schwer impfgeschädigten am Hintern vorbei geht. Sehr solidarisch.

Was haben Sie erwartet? Dankesbekundungen? Sie haben den Gespritzten unter Ihren Bekannten und Freunden ihr mögliches, wenig erfreuliches Schicksal gezeigt. Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie sich in gutem Glauben haben spritzen lassen und Sie erfahren, dass man Ihnen ein langsam wirkendes Gift injiziert hat, dessen Folgen irreversibel sind? Anbei dann noch ein paar abschreckende Beispiele, was einem blühen kann.

@ Q. Mit Ihrer Antwort kann ich nicht viel anfangen. Zum einen weil es fast allen geimpften die ich kenne (zum Glück!) gut geht – und ich mit dem Versenden der Doku an meine geimpften Freunde und Bekannten eher das Ziel verfolgte, dass sie sich möglichst nicht weiter impfen lassen. Zum anderen weil ich glaube, dass jede zusätzliche Impfung das Risiko für schwere Impfschäden erhöht. Mir liegt etwas an den Menschen. So einfach.

Das war auch meine Reaktion, je weiter ich mich durchgepflügt habe. Vor allem bei den Randziffern, die ich zur besonderen Lektüre noch mal extra erwähne. Das wollte ich mit möglichst vielen Zitaten der interessierten Öffentlichkeit bekannt machen, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Entsprechendes Vorwissen bei den Lesern hier, was es zu den einzelnen Namen oder den Stichworten (BKK zB) zu wissen gibt, habe ich unterstellt. Deshalb überwiegen diesmal die Zitate die Erläuterungen. Es spricht für sich und jeder kann sich ein Bild machen. Trotzdem Ihnen und allen einen schönen Adventssonntag.

Tja, das kommt eben dabei heraus, wenn man der Gegenseite nicht existierende Viren und eine nicht existierende Erkrankung zugesteht.

RKI, PEI und STIKO sind letztlich auch nur Parteisachverständige.

„Somit glaubt das Gericht offenbar, dass eine Anzahl von Erkenntnisquellen, die jede für sich unzureichend ist, zusammen dann was Brauchbares ergeben. Hauptsache, man hat ein bißchen was.“

GENAU SO haben auch der Sachverständige und die Gerichte im Masernprozess argumentiert. Damit hätte man sich vielleicht mal vorher befassen sollen.

Na immerhin haben wir jetzt die Bestätigung, dass der Rechtsbruch von Krankenkassen und PEI in der Tat protokolliert und von einem Bundesgericht legitimiert worden ist.

Das ist ein Lanka-Jünger, der sich vor Gericht gerne damit blamiert hätte, dass er nicht an Viren glaubt. Da hätte er dann gleich einen Beweisantrag zur Existenz der flachen Erde stellen können. Einige raffen einfach nicht, dass es niemandem dient, sich mit absoluten Außenseiter-Ansichten von Lanka & Co. vor Gericht zu blamieren.

Das ist wie der Hauptmann von Köpenick. Der schon damals die Fehlbarkeit der Autorität der Uniform aufgezeigt hat. Status der Obrigkeit und deren Nichthinterfragung .. Es kommt von dort und muss gut sein. Egal welche Widersprüche es gibt.
Irre!

Vielen Dank für die informative Zusammenfassung und allen einen netten 2. Advent 🕯️🕯️

Zitat: /“Eingriff in das Persönlichkeitsrecht?
Rz 50: Nein. Weil kein körperlicher Zwang ausgeübt werde und keine Psychopharmaka verabreicht würden.“/

Ich habe mal gehört, dass bei psychischem Schmerz die selben Gehirnregionen reagieren wie bei physischem Schmerz. Wenn körperlicher Zwang das Persönlichkeitsrecht verletzt, dann müsste seelischer Druck genauso bewertet werden, weil die biologische Stress-Reaktion (Nerven, Hormone, Herz-Kreislauf-System) identisch ist und das dafür verantwortliche vegetative Nervensystem nicht bewusst gesteuert werden kann, sondern selbständig (wie von der Evolution vorgegeben) agiert.

Neben gekauften Politikern gibt es auch gekaufte Richter, die gerne zum Essen eingeladen wurden oder werden! Anders kann man diese Zwangsimpfung im Land der Impf-Freiheit nicht sehen! Soldaten zeigt euch von eurer Solidarischen Seite und legt eure Pflichten als Soldaten ab! Eure Erfahrungen werden irgendwann im Widerstand erneut gebraucht, um den Kampf gegen Diktatur und Tyrannei nach Art. 20 GG aufzunehmen! Dies ist kein Aufruf zum Widerstand sondern eine Überlegung, der euch einen gesünderen Weg vorschlägt!

Mir fehlen die Worte, dass ist kein Rechtsstaat. Alle spielen mit, gab es das nicht schon einmal? Im übrigen ist es sehr wohl eine Gen- Injektion, wurde sogar bestätigt von Bayer auf einer ,,Eliten“ Veranstaltung, er hatte sogar zugegeben, dass ohne C die mRNA Technologie nicht möglich gewesen wäre, weil sie freiwillig niemand genommen hätte. Unter dem Deckmantel Impfung glauben aber die Menschen dass sie genauso sind wie die üblichen Impfstoffe. Die sollen übrigens auch auf mRNA umgestellt werden, so wie die Grippe Impfung.

Hallo Missy, in dem von Ihnen weiter unten zitierten Film Died Suddenly bezeichnet eine Ärztin die Gen-Injektion ausdrücklich als Biowaffe. Das soll verschleiert werden. Keiner merkt es und das soll so bleiben. Die Verwaltungsrichter zementieren all die Falschbehauptungen am Ende: „Der Beschluss ist unanfechtbar.“

Wow, die deutsche Corona-Justiz bemüht sich wirklich intensivst darum, dass es auf jeden Fall eine Fortsetzung zu Ingo Müllers „Furchtbare Juristen“ geben wird.

Mehr fällt mir zu diesem Pamphlet gerade nicht ein; zumindest nichts, was nicht hochgradig justiziabel wäre.

Was mir mit dem Wissen und der historischen Erfahrung der „Furchtbaren Juristen“ als Frage durch den Kopf schießt: wieso sind „wir“ nicht „handlungsfähig“, offensichtlich ? Ist „Aufklärung“ unser einziger „Schutz“, den „wir“ uns gestatten? Warum sind wir nicht in der Lage „Un-Menschen“ aus unserer menschlichen Gesellschaft auszuschließen? Ihre Macht zu brechen? ich weiß, um die Schwierigkeit dieser frage, aber sie treibt mich um, weil ich dieses System so satt habe! Die Lügen, die Gewalt (des Staates), die tägliche Ausbeutung allerorten….und egal ob ihr Soldaten oder Finanzbeamte seid…. es muss aufhören!!!! P.S. Ursula K. LeGuin „Das Wort für Welt ist Wald“

Die Auswertung des Wehrbeschwerdeverfahrens durch die pensionierte RAin Margot Lescaux ist einsame Spitze. Besser hätte Frau RAin Lescaux die Richter nicht vorführen können. Ein Narrenkostüm würde den Verwaltungsrichtern besser stehen als die Robe.

Soldaten der Bundeswehr sollten sich inzwischem aber auch fragen, warum sie einem derartigen Staat noch dienen sollten. Was gibt es hier noch zu verteidigen?

Eine Ärztin der Armee US- sagte in Died Suddenly Zitat: in 5 Jahren spätestenz befürchtet sie eine nicht einsatzbare Armee. Im Klartext, Soldaten werden bis dahin krank oder Tot sein. Das gleiche gilt natürlich dann auch für die Bundeswehr. Den Film gibt es übrigens auf Bit Chute mit Deutscher Sprache , ist angenehmer als mit d-Text.

Was gibt es hier noch zu verteidigen? Nichts, meine Vermutung ist D- soll gar nicht verteidigt werden, denn es geht um Bevölkerungsreduzierung.

Genau – es geht um Übernahme der Immobilien und Länderein – siehe Holland – Enteignung der Landwirte. Und wenn die Leute tot sind und keine Erben mehr da sind, ist das ein einfaches Spiel. Die US-Army-Ärztin sagt jetzt auch nichts mehr … – und ja, wie einige hier schon vorgeschlagen haben: Leben oder Spritze – die Entscheidung sollte doch klar sein, wenn man inzwischen genau wissen kann, worum es hier geht. Siehe icic.law das letzte Video …

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