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1. Prozesstag gegen BioNTech – Richter Hub zweifelt schon jetzt am Impfschaden wegen zu hohem Cholesterinspiegel

Nicht BioNTech und sein neues Genprodukt sind schuld, dass der Ingenieur Dietmar S. Auf einem Auge nichts mehr sehen kann. Schuld ist laut Richter Torsten Hub der erhöhte Cholesterinspiegel. Das diese Cholesterinspiegel seit Jahren gesenkt werden, damit die Pharmaindustrie sich auch hier die Taschen voll machen kann, das weiß Richter Torsten Hub nicht oder er will es nicht wissen. Schließlich spricht der 2023 immer noch von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis. Den Lipobay-Skandal kennt sicherlich auch niemand der Beteiligten, da kam es dank Lauterbach zu zahlreichen Todesfällen. Aber wo gehobelt wird, da fallen ja auch bekanntlich Späne. Der Richter ließ gestern nun schon durchblicken, obwohl noch kein einziger Gutachter zu Wort kam, dass sich Dietmar S. Wohl besser mit seinem Schicksal abgefunden hätte. BioNTech lehnt sich indes zurück, genießt den Reichtum und lacht über all die dummen Steuerzahler, die für deren teure Anwälte aufkommen dürfen.

Bundesweit hat nun der erste Prozess gegen BioNTech gestern am Rottweiler Landgericht gestartet, Anwalt ist Joachim Cäsar-Preller

Wieso die Tagesschau auf einmal von „vermuteten Impfschäden“ spricht, während es in der Corona-Pandemie doch so oft hieß „an Corona gestorben“ und nicht: „vermutlich an Corona erkrankt oder verstorben“. Die Tagesschau schreibt zu dem aktuellen Prozessen von BioNTech und AstraZeneca:

Zwei Gerichte beschäftigen sich von heute an mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen. In Bayern beginnt ein Berufungsprozess gegen AstraZeneca. Die Klägerin macht den Impfstoff des Unternehmens für starke Gesundheitsprobleme verantwortlich. In Baden-Württemberg wird die Klage eines Mannes gegen BioNTech verhandelt. Er führt die Verschlechterung seiner Sehkraft auf den Impfstoff des Konzerns zurück.

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Es ist eine enorme Lichtempfindlichkeit im Auge. Ich kann eine sich bewegende Hand erkennen, aber keine Finger und kein Gesicht mehr.

Dietmar S.

Mehr Details findet man dort nicht, außer dass wieder versucht wird, das Ganze als Marginalität abzutun. 192 Millionen Impfdosen, stehen 209 Klagen gegenüber. Das Underreporting wird weiterhin ignoriert und der enorme Aufwand für die Geschädigten, gerade finanziell, wird ebenfalls außen vor gelassen. Demgegenüber steht eine mediale Impfpropaganda, die Menschen ausgrenzte, wenn sie sich nicht für die „Impfung“ entschieden haben.

Bei der Bild spricht der Anwalt Joachim Cäsar-Preller (61) komischerweise von bundesweit 300 ähnlichen Klagen gegen BioNTech. Aber da können die Öffentlich-Rechtlich-Angestellten sicherlich nichts dafür, ging das Budget gewiss für Faktenchecks drauf – gewissenhafte Recherche war noch nie deren Stärke. Laut Cäsar-Preller litten die meisten Geschädigten unter Thrombosen, Herzerkrankungen und chronischer Erschöpfung.

Die Impf-Charge, die bei meinem Mandanten verwendet wurde, hat mehrere Tote und Schwergeschädigte verursacht.

Joachim Cäsar-Preller, Anwalt
Auch Zahnärztin leidet an einem Hörschaden nach AstraZeneca Spritze – Landgericht Hof sieht „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“

Über den Fall des Ingenieurs Dietmar S. haben wir bereits berichtet: Augeninfarkt als Folge der Corona-Impfung – BioNTech darf Kosten dem Steuerzahler in Rechnung stellen!. Es gibt aber offensichtlich bereits mehrere Fälle zum AstraZeneca „Impfstoff“. Von welchem Fall die Tagesschau berichtet und der Richter spricht ist uns nicht ganz klar.

  • Der Fall einer Zahnärztin die sich mit AstraZeneca hat impfen lassen, ist in der FAZ vermerkt. Im Prozess von Dietmar S. wies der Richter wohl u.a. auf die Entscheidung des Langerichts Hof hin, was derzeit vom Oberlandesgericht Bamberg geprüft wird. Ob das nun diese Entscheidung ist, können wir nicht beurteilen, wird hier von einer Dünndarmresektion gesprochen, während die Frau beim FAZ Artikel von einem Hörschaden spricht.
  • Auch gibt es bereits einen Fall mit Urteil vom 25.01.2023 (Aktenzeichen: 2 O 83/22) bei dem die Erben eines an einem Aneurysmas verstorbenen Familienvaters geklagt haben.

Der Südkurier schreibt zu dem ersten Prozesstag gestern, nachdem der Richter Torsten Hub, siehe FAZ, Dietmar S. fragte:

Was macht Sie subjektiv so sicher, dass die Impfung die Ursache für die Erkrankung war?

Torsten Hub, Richter

In Freiburg habe er sich im Juni 2021 zum zweiten Mal impfen lassen, dann bei seiner Schwester übernachtet, die dort lebt. Am nächsten Morgen sei ihm schwindlig gewesen, im Gespräch mit seiner Schwester habe er, der Fußballfan, keinen Namen der Nationalspieler mehr gewusst. Ein Brainfog, der mehrere Wochen anhielt.

Dass er nicht gleich zum Arzt ging, begründete Dietmar S. damit, dass auch jüngere Bekannte von ihm nach den Impfungen Konzentrationsprobleme hatten, „nur nicht so schlimm wie bei mir“. Und dass er in der Zeit arbeitslos war.

Dietmar S.
Richter zweifelt am Impfschaden – für den Impfschaden könnten auch andere Gründe in Erwägung gezogen werden – schon jetzt kommt er zu einem quasi Urteil

Und nun sind wir beim Thema angelangt, vor dem viele bereits gewarnt haben. Der vorsitzende Richter kann eben die Vorerkrankung die der 58-Jährige hat nicht ausschließen, dass diese nicht ursächlich für den Schaden sein könnten. Laut FAZ soll der Richter im Wortlauf gesagt haben: „Selbst wenn es damals doppelt so viele Augeninfarkte gegeben hätte, könnten auch andere Umstände hierfür verantwortlich gewesen sein.“ Weiter heißt es bei der FAZ: „Auch wies der Richter auf eine Entscheidung des Landgerichts Hof hin, die gerade vom Oberlandesgericht Bamberg überprüft werde. Danach gebe es bei den Corona-Impfungen ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“.

Cholesterinspiegel solle nun schuld am Augeninfarkt sein

In der Bild kann man lesen, dass von einem zu hohen Cholesterinspiegel gesprochen wird. Inzwischen wissen doch viele – beispielsweise der Focus 2015 oder die Süddeutsche Zeitung 2013 – dass besagter Cholesterinspiegel in den Jahren immer weiter nach unten gesetzt wurde um künstlich Patienten für die Pharmakonzerne zu schaffen. Vielleicht kennt auch noch irgendjemand aus der Akte Lauterbach den Lipobay-Skandal? Wir zitieren kurz aus unserem Beitrag:

1997 wurde von Bayer in den USA Lipobay zugelassen, ein Medikament zur Senkung des Blutfettspiegels. Genau zu dieser Zeit war Karl Lauterbach an der Universität in Köln tätig und wurde in demselben Jahr zum Professor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie. Noch während der Einführung von Lipobay führte Karl Lauterbach laut Recherchen des Spiegels aus dem Jahr 2004 – offensichtlich pharmafinanzierte – Studien zu dem Medikament durch und verharmloste schon damals die Wirkung des Medikaments. Kurze Zeit nach der Einführung starben alleine in den USA 31 Menschen in Folge der Nebenwirkungen und auch in Deutschland kam es zu zahlreichen Todesfällen. Das Medikament wurde 2001 vom Markt genommen.

Schon damals gab es allerdings Menschen und Fachleute – die es besser wussten, aber mit deren Tipps man keine Milliarden einfahren kann: „bei der Senkung des Bluttfettspiegels seien Medikamente immer nur die zweitbeste Lösung“, erklärt Heidi Braunewell von der Reformhaus-Fachakademie in Oberursel. Studien hätten gezeigt, dass leicht bis mäßig überhöhte Cholesterinwerte mit der richtigen Ernährung und ausreichender Bewegung dauerhaft um zehn bis 20 Prozent gesenkt werden können.

Bei der Süddeutschen heißt es beispielsweise 2013, was der Richter Hub einfach auch nicht wissen kann, so wie er eben von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis spricht:

Im Jahre 2005 empfahl die Europäische Kardiologenvereinigung sogar einen Wunschgrenzwert von 193 Milligramm pro Deziliter, was allerdings auch unter Ärzten erhebliche Proteste auslöste, da auf diese Weise drei Viertel aller Erwachsenen krankgeredet und für potenziell therapiebedürftig erklärt würden.
[…]
Aus den einschlägigen Statistiken geht hervor, dass fast fünf Millionen Menschen in Deutschland Statine einnehmen. Aber nur bei etwa zwei Millionen dieser Patienten ist das medizinisch schlüssig zu begründen – etwa nach einem Infarkt oder bei Diabetikern mit entgleisten Blutfetten. Der trotzdem therapierte große Rest umfasst eine diffuse Gruppe von Menschen, die ein bisschen zu dick und ein bisschen zu bewegungsfaul sind und die ein bisschen erhöhte Cholesterinspiegel aufweisen.

Diese undifferenzierte Verschreibungslust führt dazu, dass sich gleich mehrere Fettsenker regelmäßig unter den Top Ten der Medikamentenbestseller wiederfinden. Das bekannteste Mittel Atorvastatin (die Handelsnamen sind Sortis oder Lipitor) war 2011 mit mehr als 12,2 Milliarden Dollar das umsatzstärkste Medikament weltweit.

Beim Südkurier heißt es zu der Einschätzung des Richters:

Der Vorsitzende Richter Torsten Hub hatte dennoch seine Zweifel, ob der Impfstoffhersteller zu Schadensersatz verpflichtet werden könne. Es sei kaum nachzuweisen, dass der Augeninfarkt direkt mit der Impfung zusammenhänge. Immerhin habe der 58-Jährige einige Vorerkrankungen, die ebenfalls ursächlich sein könnten.

Auch sei fraglich, ob das Rottweiler Landgericht überprüfen müsse und könne, dass die Zulassung des Impfstoffs durch die Behörden rechtens war. „Der Anspruch ist sehr schwer nachzuweisen“, so Hub. Auch wenn das nicht heiße, dass das Gericht das schwere Schicksal von Dietmar S. nicht anerkenne.

Richter schlug gütliche Einigung vor, die von BioNTech natürlich abgelehnt wurde

Neben dem Vorschlag einer gütlichen Einigung durch den Richter (typisch), wird der Prozess nun im schriftlichen Verfahren geführt und ein Urteil wird bis 29. September verkündet. Wie dies ausfallen könnte, das kann man sich an dieser Stelle schon mal denken.

Er schlug eine gütliche Einigung vor, die jedoch von den beiden Vertretern von Biontech, Tobias Bomsdorf und Benjamin Hermes, abgelehnt wurde. „Wir sehen aus medizinischer und rechtlicher Sicht dafür keine Möglichkeit“, sagte Bomsdorf. Wenn berechtigte Ansprüche da wären, würde Biontech diese regulieren. Die lägen in diesem Fall aber nicht vor.

Der Prozess wird nun geführt, aber im schriftlichen Verfahren. Die Entscheidung wird das Gericht am Freitag, 29. September verkünden.

Wir können das menschlich sehr gut nachvollziehen.

Anwalt von BioNTech

Wo genau auf der Karriereleiter steht Richter Hub eigentlich und wie genau sieht seine Vergangenheit aus und wen kennt er alles? Aber sicherlich möchte er nicht enden wie der Familienrichter Dettmar, der aktuell selbst vor Gericht steht.

82 Antworten auf „1. Prozesstag gegen BioNTech – Richter Hub zweifelt schon jetzt am Impfschaden wegen zu hohem Cholesterinspiegel“

Interview bei Punkt.Preradovic mit RA Tobias Ulbrich.

https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/230706_Ulbrich:6

Er äußert sich zu den aktuellen Prozessen.
Einige Punkte hieraus:

– Er sieht eine Pflicht zur Informationsbeschaffung seitens der Ärzteschaft zu den Risiken der Impfung ab ca. Mitte 2021. Vorher, so meint er, hätten die den offiziellen Verlautbarungen erst einmal Glauben schenken dürfen. Ab Mitte 21 wären aber mehr und mehr Informationen bekannt geworden.
Das halte ich persönlich für sehr großzügig, gebe es aber hier nur so wieder.

– Er erwähnt Rechtsschutzversicherungen. Roland und HUK hätten bislang alle Anfragen positiv beantwortet; ARAG und LVM nach Hin und Her; DEVK deckt gar nicht.

– Er erläutert, warum er die Haftung nach 84 AMG als gegeben ansieht und erklärt, wer was darlegen und beweisen muss. Die Begründung, warum die Gefährdungshaftung nach AMG nicht durch die MedBVSV ausgeschlossen ist, deckt sich mit dem, was ich hier schon erklärt habe.
Nur, wenn ein Schaden ursächlich darauf zurückzuführen wäre, dass zB der Beipackzettel nicht beilag oder die Haltbarkeit des Impfstoffes überschritten war – dann wäre ein darauf beruhender Anspruch durch die MedBVSV ausgeschlossen. Die reine Gefährdungshaftung greift aber weiterhin. Wie er dann später gegen Ende des Interviews noch erläutert, sähe das LG Köln das auch so. Die dortige Arzthaftungskammer habe schon in drei Fällen Hinweis- bzw. Beweisbeschlüsse erlassen, um die einzelnen Voraussetzungen des § 84 AMG aufzuklären.

– Weiter geht es um die in den Beschaffungsverträgen vereinbarte Haftungsfreistellung. Er erwähnt, dass es bekannt sei, dass vier Personen namens der Bundesrepublik Deutschland an diesen Verhandlungen teilgenommen hätten als Abgesandte, dass aber nicht bekannt sei, wer das war. Er äußert dazu Vermutungen. ZB., dass Herr Drosten dabei war und hofft auf „mutige Journalisten“, die die Bundesregierung dazu befragen.

– Befragt zu Prozessen in anderen Ländern erwähnt er die USA. Dort gibt es Verfahren mit einem einfachen Argumentationsansatz, der aber so in Deutschland nicht möglich wäre. Die sog. fruit-of-the-poisonous-tree-doctrine. Etwas, das auf rechtswidrigem Wege erlangt wurde, dürfe nicht verwendet werden. Die Impfstoffe wären erlangt worden als Ergebnis der gain-of-function-Forschungen, die aber verboten wären. Dann hätte man die Stoffe gar nicht verimpfen dürfen. Bzw, sie hätten nicht zugelassen werden dürfen.
Ich finde den Gedanken interessant, zumal die These der „Früchte des verbotenen Baumes“ in Deutschland nicht gar so unbekannt ist. Das wird hier durchaus auch diskutiert.

@Margot Lescaux, die letzten Verfahren haben gezeigt, dass vor Gericht alle Beweisanträge abgelehnt wurden. Weitere Diskussionen erübrigen sich somit. Das ist guter Glaube, mehr nicht. Eine Aufarbeitung gibt es also so nicht. Wen interessieren bei politischen Prozessen Paragrafen? Übrigens steht die nächste Pandemie mit neuen Viren bereits vor der Tür, soll diesen Herbst kommen. Die wird dann allerdings nicht so harmlos sein wie die Corona-Pandemie. Das Theaterstück ist noch nicht zu Ende. Vorhang auf zum 2. Akt.

Ich habe selbst ein Arzthaftungsverfahren geführt, also kein Arzneimittelverfahren. Nachdem die Gutachterin Aufklärungsversäumnisse bejaht hat, wurde vom Richter einfach behauptet, der Verlust eines Körperglieds – nach § 226 StGB schwere Körperverletzung – sei kein nachgewiesener Schaden.
Dieser Richter wurde dann Präsident des Landgerichtes Leipzig.

Und das ist kein Einzelfall.
Der Schaden ist auch als GdB mit einem sehr hohen GdB verzeichnet in der Versorgungsmedizn-Verordnung: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Der Schaden wurde vor dem Berliner LaGeSo und anschließend vor den Sozialgerichten nachgewiesen und einfach nicht anerkannt.

Frau Margot Lescaux – Es spielt vor deutschen Gerichten überhaupt keine Rolle, was vorgetragen und was bewiesen wurde.
Die einzige Chance, da halbwegs erfolgreich sein zu können, ist das Licht der Öffentlichkeit.

Und gerade hier bei diesen Giftspritzen wo die Politik mit drin hängt, wird man alles tun, um irgendwelche Vorwände zu finden, die Klage abzuweisen.

Wenn ich lese, was Sie so schreiben, dann frage ich mich wirklich, ob Sie jemals ein Verfahren vor Gericht geführt haben.

https://uncutnews.ch/covid-spritzen-mit-erhoehtem-erblindungsrisiko-assoziiert/
uncutnews hat einen ausführlichen Artikel, in dem die Auswirkung der Spritze auf die Augen besprochen wird, mit über 20 Links zu entsprechenden Studien. Vielleicht sind Informationen dabei, die Dietmar S. nützlich sind.
Zitat:
/“Es ist wichtig zu wissen, dass das Hauptsymptom eines retinalen Gefäßverschlusses eine plötzliche Veränderung des Sehvermögens ist – sei es verschwommenes Sehen oder ein teilweiser oder vollständiger Verlust des Sehvermögens – in der Regel nur auf einem Auge.

Die kumulative Inzidenz von retinalen Gefäßverschlüssen war in der geimpften Kohorte im Vergleich zur ungeimpften Kohorte 2 Jahre und 12 Wochen nach der Impfung signifikant höher. Das Risiko eines retinalen Gefäßverschlusses stieg in den ersten 2 Wochen nach der Impfung signifikant an und blieb 12 Wochen lang bestehen.

Offensichtlich sind die medizinischen Wissenschaftler so besorgt über das, was sie bisher gesehen haben, dass die Fachzeitschrift Vaccine einen Aufruf zur Einreichung von Manuskripten für eine Sonderausgabe zum Thema „Ophthalmische Nebenwirkungen nach der SARS-CoV-2-Impfung“ veröffentlicht hat. Die Frist für die Einreichung von Manuskripten endet am 31. Dezember 2023″/

Das Problem dabei ist, dass es nicht beweist, dass im konkreten Fall tatsächlich die Impfung für die Schäden verantwortlich ist oder etwas anderes. Das klingt zynisch, ist es auch. Das ist nämlich so, als wenn man einem Schläger nachweisen müsste, dass das nekrotische Hämatom tatsächlich auf den Schlag zurückzuführen sei und nicht etwa darauf, dass sich das Opfer irgendwo gestoßen hat – und zwar mittels Gutachten von einem Kollegen des Schlägers.

Das Problem bei diesem Artikel ist, dass zwar die Voreingenommenheit des Richters zum Ausdruck kommt, aber eben darin nichts steht, womit der Anwalt des Beklagten vor Gericht erfolgreich sein könnte.

Derzeit sieht das nicht so aus, als wenn es die Voreingenommenheit des Richters ist, an der der Mandant scheitern wird, sondern an seinem Anwalt, der schlicht nichts vorgetragen hat, was notwendig ist, um Erfolg zu haben.

Laut Zeitung hatte der Kläger Vorerkrankungen am Auge: eine AugenMigräne von 2012 bis 2019 und ein Muttermal auf der Netzhaut, beides hat aber die Zeit vor der Impfung keine Probleme bereitet. Die (laut Gericht) Risikofaktoren Schlafapnoe und Bluthochdruck waren/sind? vorhanden. Die Spritzen bekam er am 1. Mai und 11. Juni 2021.

Vielleicht wäre ein Ansatz für seinen Anwalt, die bisher veröffentlichten Unterlagen der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA (die eigentlich 75 Jahre geheim bleiben sollten) danach zu prüfen, ob biontech vor Mai 2021 bekannt war (bekannt gewesen sein muss), dass ihre modRNA das Risiko für Durchblutungsstörungen im Auge (oder sonstige Augenprobleme) erhöht.

Dann könnte das Verschweigen dieses Risikos und das Versäumnis, bei entsprechenden Augenkrankheiten mit einer Kontraindikation vor der Anwendung von comirnaty zu warnen, vielleicht als „grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz“ gelten. Dann wäre nach § 3 Abs. 4 MedBVSV der Hersteller nicht von der Haftung befreit.

Geplant ist, das MedBVSV am 31.12.2023 zu beenden. Aber ähnliche Bestimmungen finden sich in der „AMG- Zivilschutzausnahmeverordnung“, die im Oktober 2022 geändert wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg1976zsausnv/AMGZSAV.pdf
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__//*%5B@attr_id='bgbl122s1806.pdf'%5D

Das wollte ich schon seit Tagen loswerden. Jetzt ist die Gelegenheit. Sie schreiben, die MedBVSV soll am 31.12.2023 enden.

Überraschung! Rufen Sie sich bitte die BT-Drucksache 20/7397 vom 21.6.23 auf. Diese enthält Beschlussempfehlungen und Berichte des Gesundheitsausschusses. Unter anderem zur BT-Drucksache 20/6871. Dort wiederum geht es um die Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln.

Auf Seite 13 finden Sie in der rechten Spalte Punkt „4b“. Dort steht eine etwas kryptische Formulierung, die ich so verstehe, dass die MedBVSV bis zum 31. Dezember 2027 weiter angewendet werden soll. Ferner heißt es, soweit dort die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies aber nicht für das Produkthaftungsgesetz. Bisher war unklar, inwieweit das Produkthaftungsgesetz überhaupt herangezogen werden könnte. Weil dieses für die Verwendung von Arzneimitteln normalerweise nicht gilt. Da ist das AMG lex specialis. Einige haben aber, zB bei KRiSta, diskutiert, ob es ggf doch angewendet werden könnte.

Ich bin mir im Moment aber noch nicht im Klaren darüber, ob das nun gut oder schlecht ist für die Betroffenen. Das ProdHaftG hat auch seine Grenzen.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007397.pdf
Auf Seite 60 der genannten BT-Drucksache 20/7397 wird das Datum 31.12.2027 begründet: die EU und damit auch Deutschland hatten sich zur Abnahme einer großen Menge comirnaty vertraglich verpflichtet. Die Nachfrage in der Bevölkerung nach der Impfung ist aber so gesunken, dass die Liefermenge (obwohl schon um 50% reduziert) trotzdem erst frühstens 2027 verbraucht sein wird.

Nach dem Merkel- Motto „nun sind die Impfstoffe nunmal da“, wird halt dann für die Ladenhüter das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) geändert.
Zitat:
„Mit dem neuen § 79 Absatz 4b ALBVVG wird es dem Bundesministerium für Gesundheit ermöglicht, die aufgrund der Abnahmeverpflichtung in den Jahren 2024 und 2025 anstehenden Lieferungen des COVID-19-Impfstoffs auch nach dem Außerkrafttreten der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungs Verordnung (MedBVSV) am 31. Dezember 2023 noch bis zum 31. Dezember 2027 unter entsprechender Anwendung des § 3 MedBVSV zu beschaffen, zu lagern und in den Verkehr zu bringen.“

Ich habe weitere Fragen:
Wer ist denn für das InVerkehrBringen dieser Spritzen verantwortlich? – Biontec oder der Staat?

Konnte denn BioNTec jemals den Nachweis bringen, dass diese Spritzen überhaupt einen gesundheitlichen Nutzen haben?
Konnte denn BioNTec jemals den Nachweis bringen, dass diese Spritzen gesundheitlich unbedenklich sind?

Natürlich konnte BioNTec für beides keinen Nachweis bringen.

Greift hier nicht die Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler gemäß Steffen/Pauge Arzthaftungsrecht Randnummer 515 ff, so dass BioNTec in der Beweislast ist, dass der Schaden nicht auf die Impfung zurückzuführen ist?

Laut Steffen/Pauge Arzthaftungsrecht Randnummer 519a genügt „Eignung zur Herbeiführung der Schädigung“.

Und wieso wollten die Hersteller den absoluten Freibrief ?!
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MedBVSV
„Danach kann der Hersteller vom jeweiligen Mitgliedstaat verlangen, dass dieser vollumfänglich für ihn eintritt, also die Schadensersatzansprüche übernimmt, wenn jemand einen Impfschaden erleidet und an einen Impfstoffhersteller herantritt. Auch dies verdeutlicht, dass die Impfstoffhersteller um die Gefahren der Zulassung der Impfstoffe wussten. Nichts anderes hätte dazu führen können, dass sie den Vertrag mit der Europäischen Union allein unter der Voraussetzung der Haftungsfreistellung unterschrieben haben“.

Oder

Auszug aus dem „ADVANCE PURCHASE AGREEMENT“ vom 20.11.2020 (nachfolgend: APA), welches zwischen der Kommission der Europäischen Union, unter anderem handelnd für die Bundesrepublik Deutschland und den Impfstoffherstellern geschlossen wurde:
„Daher entschädigt jeder teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer, seine Verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter (zusammen die „entschädigten Personen“) und hält sie schadlos für alle entstandenen Verbindlichkeiten, Entschädigungen gemäß Artikel 1.12. 6 und angemessenen direkten externen Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwalts- und sonstiger Kosten) im Zusammenhang mit Schäden und Verlusten gemäß der Definition in Artikel 1.12.2 (zusammen die „Verluste“) entstehen, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz der Impfstoffe in der Gerichtsbarkeit des betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaats ergeben oder da-mit zusammenhängen.“

Schon beachtlich was die Verantwortlichen zum Schutz der Pharmaindustrie und zum Ihrem eigenen Schutz auf den Weg gerbacht haben.

Denke viele kennen dies nicht !

Ich habe Fragen:

Es geht aus dem Artikel und auch aus dem verlinkten Artikel „Augeninfarkt als Folge der Corona-Impfung…“ nicht hervor, warum nicht der Arzt, der die Spritze gesetzt hat, sondern Biontec verklagt wurde. Für die Aufklärung ist der Arzt verantwortlich, nicht Biontec.
Das hätte ich gern beantwortet.

Außerdem sprechen die Ausführungen des Richters bezüglich der Beweise, die der Geschädigte führen muss dafür, dass der Anwalt des Klägers diese nicht vorgelegt hat.
Sollte das so sein, stellt sich wiederum die Frage, warum der Anwalt dann vor Gericht gegangen ist.

Aufgrund welcher vorgetragener Beweise meint der Anwalt des Klägers, hier erfolgreich Schadensansprüche durchsetzen zu können?

Es ist leider im deutschen Arzthaftungsrecht so, dass der Patient nachweisen muss, dass der Schaden tatsächlich auf diese Behandlung zurückzuführen ist. Kann er das nicht, verliert er das Verfahren.

Zitat:
„Schuld ist laut Richter Torsten Hub der erhöhte Cholesterinspiegel.“ „Der Richter ließ gestern nun schon durchblicken, obwohl noch kein einziger Gutachter zu Wort kam, dass sich Dietmar S. Wohl besser mit seinem Schicksal abgefunden hätte.“

Wenn der Anwalt des Klägers keinen Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Voreingenommenheit gestellt hat, dann wird hier der Kläger vom eigenen Anwalt in die Pfanne gehauen.

Meine Meinung.

Der Richterposten ist sicher keine gute Wahl für Geistig Extrem Behinderte.

Dieser Herr verfügt ja über geradezu galaktische Fähigkeiten:
Er kann ohne jede eigenständige Durchdringung den Sachverhalt beurteilen.
Er kann auch beurteilen, ob ein Sachverständiger die Wahrheit sagt. Die ausgeprägte Gabe des Glaubens gepaart mit einem sich absolut nicht mehr Einkriegens vor lauter Überzeugung befähigt Ihn dazu.

Man sollte endlich mal die Richtergehälter der Qualifikation dieser Leute anpassen:
Einfaches unterstes Facharbeiterniveau knapp über einer Hilfskraft.

ähm – sind diese Leute nicht sogar tatsächlich nur einfache Hilfskräfte der Poliitik?

Eigentlich müssten die Pharmafirmen nachweisen, dass es nicht von der Spikung kommt. Das können Sie aber auch nicht, da sie keine doppelblind Placebo-Studie vorweisen können, weil fast alle Studienteilnehmer nach sechs Monaten geimpft wurden.
Es wird vom Mainstream immer noch abgelehnt einen Impfschaden in Erwägung zu ziehen. Umgekehrt ist es möglich jede Erkrankung Covid19 in die Schuhe zu schieben. So z.B. im Kommentar der Tour de France. Der Reporter war in Erklärungsnot ob der strengen Maskenpflicht. Sinngemäß äußerte er: Es kam in letzter Zeit häufiger zu Herzmuskelentzündungen nach Corona-Infektionen und nun sei man vorsichtig geworden. Der Mainstream nimmt für dich in Anspruch den fehlenden kausalen Zusammenhang als Beweis für die Corona-Infektion als Ursache anzusehen. Es müsste also heißen „nach Impfung und Corona-Infektion“.

Hallo Frau Lescaux, Sie schreiben: „Da die Gefährdungshaftung gemäß § 84 Abs. 2 AMG nicht in der Spahn-VO erwähnt ist, auch nicht versteckt in § 3 Abs. 1 MedBVSV …“

In § 3 Abs. 4 Satz 1 MedBVSV steht: „Abweichend von § 84 AMG unterliegen pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen hinsichtlich der Auswirkungen der Anwendung der in § 1 Absatz 2 genannten Produkte nicht der Haftung…“

Die Formulierung lautet „abweichend von § 84 AMG…“, schließt das dann nicht den gesamten Paragraphen 84 ein, also die Absätze 1 bis 3? Wenn Absätze 2 und 3 nicht durch die MedBVSV tangiert werden sollen, müsste § 3 Abs. 4 Satz 1 MedBVSV dann nicht lauten „Abweichend von § 84 Absatz 1 AMG…“ ?

Ich Frage nur, weil mir das wirklich unklar ist, nicht um ihre Aussage anzuzweifeln.

Generell ist der Wegfall von § 32 Absatz 1 AMG (staatliche Chargenprüfung) durch die Ausnahme gemäß § 3 Abs 1 MedBVSV meiner Meinung nach eine eklatante Benachteiligung der Impfstoff-Konsumenten gegenüber den Herstellern. Es sollte mal überprüft werden, ob der Verzicht auf die staatliche Chargenprüfung gegen die Verfassung verstößt, weil dadurch die körperliche Unversehrtheit der Geimpften in unverhältnismäßig grober Weise gefährdet wird.

Nach § 32 Absatz 4 AMG ist der Verzicht auf die staatliche Chargenprüfung zwar möglich, aber nur, wenn der Hersteller einen hohen Entwicklungsstand bei seinen Herstellungs- und Kontrollmethoden erreicht hat. Diese Voraussetzung ist gleich zu Beginn bei einem völlig neuartigen Produkt wie den modRNA-Lipid-Vakzinen unwahrscheinlich.

„Schließt das dann nicht den gesamten § 84 AMG ein“?

Nein. Wichtig in dem zitierten § 3 Abs. 4 Satz 1 MedBVSV ist der Halbsatz, der nach dem Komma mit „wenn“ anfängt. Da stehen zwei Voraussetzungen. Einmal das Thema „in Verkehr bringen“. Wichtig ist die zweite Voraussetzung: der Schaden muss entstanden sein können, weil von einem der in Absatz 1 genannten §§ des AMG erlaubterweise abgewichen wurde.

Also muss man 84 AMG daraufhin untersuchen, ob das, was da drinsteht, sich irgendwo in den §§ des AMG wiederfindet, von denen laut MedBVSV abgewichen werden darf. Oder umgekehrt. Sie gucken sich die einzelnen §§ an, die in § 3 Abs. 1 MedBVSV erwähnt sind und prüfen dann nach, ob die etwas regeln, was sich auch in 84 AMG wiederfindet.

Sie werden bei dieser Prüfung dann zB die „Gebrauchsinformation“ aus 84 AMG wiederfinden. Nämlich in § 11 AMG. Oder umgekehrt. Sie lesen § 11 AMG, finden die Definition von Gebrauchsinformation und sehen dann, dass Sie diesen Begriff in 84 AMG wiederfinden. Wenn dann einer sagt – also, wenn ich das gewusst hätte, was im Beipackzettel steht, aber ich hatte ja keinen…. – dessen Anspruch wäre gemäß MedBVSV zumindest mit diesem Argument „gab keinen Beipackzettel“ ausgeschlossen.

Nach Ansicht etlicher Juristen und auch nach meiner Ansicht finden sich die Voraussetzungen des Absatzes 2 von § 84 – die Geeignetheit, die zur Beweislasterleichterung „Vermutung“ führt – nirgendwo in den §§ des AMG wieder, die nach § 3 Abs. 1 MedBVSV nicht gelten sollen. Also ist der Absatz 2 weiter anwendbar.

Wenn man das so formuliert hätte, wie Sie vorschlagen „Abweichend von § 84 Abs. 1 AMG“, dann hätte man die Beschränkung durch die Nutzen-Risiko-Abwägung, die ja in Absatz 1 drinsteht, gleich mit rausgekippt. Das wollte man ja wohl nun nicht.

Danke für die Erklärung.
Der Paragraph 84 AMG setzt ja schon ohne MedBVSV hohe Hürden für eine Entschädigung, denn die Formulierung „schädliche Wirkungen, die über ein nach denErkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“ bietet für Gutachter einen weiten Interpretationsrahmen.

Bei einem neuartigen Medikament mit BEDINGTER Zulassung können definitionsgemäß noch keine „objektiven“ Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vorliegen, weil die für die Zulassung vorgeschriebenen Studien teilweise noch nicht existieren. (Dass die Studien vom Hersteller stammen, unterstreicht die „marktkonforme“ Ausrichtung der Wissenschaft zusätzlich)

Wie soll ein Richter beurteilen, ob die „Zusammensetzung und die Dosierung des angewendeten Arzneimittels“ nach § 84 Absatz 2 AMG geeignet sind, Haftungsansprüche zu begründen, wenn das für die Zulassung der Impfstoff zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Zusammensetzung der Comirnaty-Chargen als Betriebsgeheimnis von biontech einstuft und die Dosierungsempfehlung von Studien abgeleitet ist, die teilweise noch nicht abgeschlossen sind (Stichwort bedingte Zulassung)?

Interessant ist eine Analyse aus Dänemark, bei der die gemeldeten Nebenwirkungen (NW) der biontech-Spritze (von 12/2020 bis 01/2022) der jeweiligen Charge zugeordnet wurden. Es ergaben sich 3 Linien: gelb/ quasi keine NW , grün/ moderate NW , blau/ schwere NW. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdfdirect/10.1111/eci.13998

Bei tkp.at wird diese Zusammenstellung erweitert durch eine Liste, die zeigt, dass die Chargen ohne NW nicht vom PEI geprüft wurden, die Chargen mit Nebenwirkungen aber vom PEI geprüft wurden. Die Prüfung erfolgte vor der Freigabe, also bevor die Chargen gespritzt und die Nebenwirkungen sichtbar wurden. https://tkp.at/2023/07/03/pfizer-c19-impfstoff-chargen-mit-placebo-just-die-vom-pei-nicht-geprueften/

Das ist doch ein Indiz, dass dem PEI (eine Bundesbehörde mit Verbindung zum Bundesgesundheitsministerium) bekannt war, dass die Hersteller unterschiedlich giftige Chargen abfüllen. Man könnte sogar vermuten, das PEI hat die gefährlichen Chargen extra mit einem Freigabestempel versehen, um biontech präventiv für den Fall von Schadensersatzstreitigkeiten abzusichern, nach dem Motto „die Charge hat sogar eine Freigabe vom PEI (die nach dem MedBVSV nicht zwingend vorgeschrieben ist), also ist es bestimmt nur ein Zufall, dass Ihr Gesundheitsproblem kurz nach der Impfung auftrat“ 🤕

Gute Idee, was Sie im letzten Absatz schreiben. Das könnte in der Tat sein.

Solange, wie alle Richter nur auf das gucken und kritiklos abschreiben, was das RKI und das PEI sagen, wird sich nichts ändern.

Wir blechen auch, wenn die Kläger NICHT erfolgreich sind, nämlich die Verfahrens- und Anwaltskosten des Beklagten, z.B. im Fall eines (unwahrscheinlichen) Vergleiches.
WIR blechen in JEDEM Fall!

Ja
Die Prozesskostenhilfe trägt nicht die Kosten der Gegners.
Außerdem kann Prozesskostenhilfe zurückgefordert werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse bessern.
Außerdem bekommt nicht jeder Prozesskostenhilfe. Der Vermögensfreibetrag liegt derzeit bei 5000 Euro für den Einzelnen. Ansonsten hängt es noch vom Einkommen, den Wohnkosten und Freibeträgen ab.

Und wer eine Rechtschutzversicherung hat, da bezahlt diese und die RV wird wieder die RV Kosten erhöhen, Folge noch weniger Mesnchen leisten sich dies oder die Kosten werden aben auf Kostensteigerung aller anderen Versicherung die Pflichtversicherungen eines jeden Bürgers sind umgelegt…
Und wer zahlt am Ende wieder, der kleine DUMME Bürger

Wir drehen uns immer wieder nur im Kreis

GEWINNE werden grundsätzlich PRIVATISIERT und RISIKEN und SCHADEN SOZIALISIERT !

Das sind die Spielregeln der WHO und der Mächtigsten auf dieser Welt und deshalb werden die REICHEN immer reicher und die Mittelschicht und die Armen immer ärmer.

Wie dem auch sei, der Gebührenzahler der Rechtsanwälte zur Vertretung von BioTech dreht kräftig mit. Und wer zahlt letztendlich diese Anwaltshonorare ???
Und je mehr Zivilklagen anhängig werden, um so mehr Beute -Verzeihung Honorar – machen die Anwälte der Beklagten- Oder etwa nicht?

Verehrte Schwester, d’accord!
Nach den (soweit bekannten) Geheimverträgen sind die Genspritzvertreiber, ist die Pharmamafia von – jeglicher – Haftung freigestellt. Haften wird der ohnehin schon gebeutelte Kläger auch für die ganz sicher üppigen Anwaltshonorare der Beklagtenseite im ganz wahrscheinlichen Fall der Abweisung seiner Klage. Im fast nicht vorstellbaren, gegensetzlichen Fall dürften wir, unsere Steuergroschen dafür herhalten müssen wegen der generellen Haftungsbefreiung.
Diese zu meiner Überzeugung richtig als Beute bezeichneten, juristisch als Auslagen, tatsächlich verklärend Honorare genannten Gelder sind zudem leicht verdiente Kohle, denn die Verteidiger können zwar nichts richtig machen, echt, ehrlich, wahrhaftig verteidigen, aber eben auch nichts falsch, außer vielleicht einen aus ihrer Sicht kontraproduktiven Vergleich schließen, der den Anwalts- und Gerichtsgebühren abträglich ist. Mutmaßlich werden sie den Prozess etwa durch – wahrheitswidrige – Beweisanträge und etwa auch ebensolche Gutachten bemüht sein, in die Länge und vor allem in ungeahnte Kostenhöhen zu ziehen: da ist noch mehr „Musike“ drin!
Dies wissen die den Kläger vertretenden Anwälte viel besser; haben sie diesen tatsächlich aufklärend beraten, mithin gewarnt? Bleibt für den mehr als doppelt betrogenen Kläger zu hoffen, dass deren Anwälte, wenn die hier beschriebene Kostenlawine ins Rollen kommt, die Notbremse ziehen, den Schwanz ein- und die Klage zurückziehen. Nur dadurch machten sie sich – für mich, spät – ehrlich.
Jedenfalls ein Trauerspiel – mit Voyeuren, Profiteuren und Bankrotteuren, ohne Moral. Nirgends wird so viel gelogen wie vor Gericht. Aber ein Abbild der kapitalistischen Profitmaschinerie, lehrreich für den, der sehen will.

Wenn es nach mir geht, erhält keiner der „Geimpften“ einen Cent meines Steuergeldes oder meiner Sozialabgaben oder über Enteignungen Teile meines hart Ersparten.
Die haben uns als Aluhüte verunglimpft, ausgegrenzt, …

Es läuft alles darauf hinaus, dass wir am Ende darüber enteignet werden sollen. Erst wird ein Fonds durch die Pharma-Firmen gefordert, wenn der nicht zustandekommt oder nicht ausreicht, aber das Empfinden in der Bevölkerung dafür gereift ist dass es das halt aus moralischen Gründen einfach geben muss, dann wird eben Steuergeld eingezahlt, es sind ja eh nur so wenige Opfer. Und dann, wenn das alles unter Dach und Fach ist, merkt man plötzlich, wie groß das Problem doch ist und muss halt, leider leider, die kleinen Eigenheimbesitzer enteignen. Jammerschade.

Freuen tun sich ganz am Ende wieder die großen Vermögensverwalter, deren Namen wir alle inzwischen kennen. Denn was die Opfer (genauso wie Migranten, etcpp) konsumieren, landet am Ende immer als Gewinn bei diesen Vermögensverwaltern.

Das ist ja alles vorhersehbar. Es wird keiner mit einer solchen Klage durchkommen. zum Einen will kein Richter für eine losgetretene Klagewelle verantwortlich sein, zum Anderen sind die sicherlich angehalten, solche Klagen abzuweisen oder zu Gunsten der Beklagten zu entscheiden, da ja in den Verträgen zwischen EU/Staat und Hersteller genau das definiert ist, besser gesagt, der Staat kommt für die Kosten der Klagen auf und ist angehalten, Schaden von den Herstellern abzuwenden. Das kann man doch nachlesen.
Des Weiteren haben ja sicherlich ALLE ins gleiche „pro-impfung“-Horn geblasen und würden sich ja mit einem Urteil zu Gunsten der Kläger outen, das sie Falsch gelegen und Leute zu Unrecht diffamiert haben. Das würden und können die sich ja schon aus eigenen, persönlichen Gründen nicht eingestehen. Eigene Fehlentscheidungen gibt es ja per se nicht. Zumal Richter ja auch Angestellte des Staates sind. Man beisst halt nicht in die Hand die einen füttert…

@Reiner-Zufall 4. Juli 2023 um 21:15 Uhr
„Das ist ja alles vorhersehbar. Es wird keiner mit einer solchen Klage durchkommen. “

Ich kann Ihnen nur zustimmen! All diese und kommende, medienwirksam publizierten Verfahren, die zudem abschrecken sollen, sind meiner Überzeugung nach auch Teil des Great Reset, also genauso (ein)geplant wie Politiker-Rücktritte und Entschuldigungen Teil eines Pandemie-Planspiels aus 2017 sind: report24.news, 03.02.2023: Pandemie-Planspiel 2017 SPARS.

Außerdem macht’s mich immer wieder wütend, für dieses hirnbefreite Impf-Volk auch noch deren aussichtslose Verfahren zu finanzieren sowie in die KK-Beitragserhöhungen gezwungen zu werden (während ich Arztpraxen möglichst meide) und was uns Nichtgespritzte sonst noch erwartet – Vorboten gibt’s ja reichlich…

Bei Richter Dr. Torsten Hub ist bestimmt der Hormonspiegel stark erhöht. „Je höher der Testosteron-Gehalt, desto besser die Redefähigkeit“ – auf diese Formel brachten Wissenschaftler der Universität Manchester die Ergebnisse ihrer Studie für die Weltgesundheitsorganisation WHO. Das wäre eine ganz banale Erklärung für die Plapperei des Richters. Nach dem Duktus des Richters kann das durchaus so gesehen werden. Wen kümmern vor Gericht schon Fakten?

Werden wir denn nur noch verarscht? Seit wann ist ein Richter ein Sachverständiger? Seitdem die Ärzte nur noch mit dem Schwanz zustimmend wedeln und mit glänzenden Augen zu ihren Herrchen hochblicken? 😆 Kommt jetzt die Retourkutsche für die „sachverständige“ Juristenschwemme, die mit dem Grundgesetz gewunken haben und sich damit mindestens genauso eine Blöße gegeben haben?

Im Übrigen haben LDL und HDL (*) im Blut gar nichts mit der Ernährung zu tun. Den Anteil dieser Stoffe im Blut regelt nämlich der Organismus selber. An diesen Werten herumzudoktern ist lebensgefährlich, denn sowohl LDL als auch HDL sind im Blut weil sie eben gebraucht und von daher in jeder Körperzelle gebildet werden.
Einzig der Fettspiegel steigt nach einer fettreichen Mahlzeit an in Gestalt feinst verteilter Fetttröpfchen die da transportiert werden. I.d.R. bestehen Nahrungsfette jedoch aus mit Fettsäuren veresterten Glycerin und nicht Cholesterin.

HDL, LDL: Das letzte L steht nicht für Lipid sondern für Lipoprotein!

@Erfurt:
„Cholesterin“ hat der Richter aber schon mal gehört und vor allem wir, die kleinen Leut. Aufregen sollen sich die Menschen über ihn ruhig, soll auch nicht gut „fürs Scholesterin“ sein, hab ich mal gehört. Nein, nein, auch der Richter hat wenig Chance, etwas wirklich falsch zu machen. Man muss es nur aus der richtigen Perspektive sehen, von oben herab, das fällt Ihnen sicherlich schwerer.
(Ich übe mich noch in trockener Ironie, die hier so en Vogue ist. Ich finde, trocken gelingt mir schon gut zuweilen.)

@Erfurt 4. Juli 2023 um 19:54 Uhr
„An diesen Werten herumzudoktern ist lebensgefährlich“

Richtig!
Arte-Doku, Frankreich 17. November 2016 „Cholesterin, der große Bluff“
https://www.youtube.com/watch?v=y0YpKjOgeHU

„Die Theorie, dass zahlreiche Herz-Kreislauferkrankungen auf einen hohen Cholesterinspiegel zurückzuführen sind, ist im Laufe der letzten 50 Jahre zu einem regelrechten Dogma geworden. Nur wenige forschten in eine andere Richtung und stießen dabei auf große Widerstände seitens der Pharma- und Lebensmittelindustrie. Die Dokumentation nimmt die Hintergründe unter die Lupe(…)

https://tkp.at/2023/03/25/fake-pandemien-und-gesundheitsschaedliche-medikamente-ohne-wirkung-von-lipobay-bis-comirnaty/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=daily-notification

„Fake-Pandemien und gesundheitsschädliche Medikamente ohne Wirkung: von Lipobay bis Comirnaty – Statine geg. angeblich zu hohen Cholesterinwert…
Wir wissen schon lange, dass hohes Cholesterin Hirn und Herz vor Schäden schützt, insbesondere, wenn es von Fettsäuren wie Omega 3 kommt. Trotzdem macht die Pharma immer mehr Milliardenumsätze damit, schließlich gibt es dank steigenden Kohlehydratkonsums immer mehr Fettleibigkeit und Diabetes. Dr. Ulrich Strunz schreibt in seinem Blog von dem „Betrug an 5 Mio. Deutschen … die täglich Statine einnehmen. Lipobay ist vom Markt verschwunden, aber zig andere Statine haben seinen Platz eingenommen…“
MfG!

Das trifft auf Blutdrucksenker in ähnlicher Weise zu.

Beim Sport wird der Blutdruck erhöht, um dem Körper das zur Verfügung zu stellen, was er dabei braucht. Das gilt auch bei hoher psychischer Belastung.
Früher war es ja die Bedrohung durch Fressfeinde, die ein hoher psychischer Stress waren, und mit einer Stressreaktion die notwendigen Kräfte zur Flucht oder Verteidigung zur Verfügung stellten. Über die anschließende Bewegung wurde das wieder abgebaut.

Daraus kann man folgern: Wenn der Körper im Normalbetrieb den Blutdruck erhöht, dann fehlt ihm etwas, was der dem Körper mit Erhöhung der Blutzirkulation und mit höherem Blutdruck zur Verfügung zu stellen versucht um die Lebensfunktion aufrecht zu erhalten.

Dass können Nährstoffmangel, zu dem auch Sauerstoffmangel gehört, sein, oder eben Mangelerscheinungen infolge innerer Erkrankungen.
Anstatt das abzuklären, senken die Ärzte einfach den Blutdruck und schädigen damit den Körper.

Sicher ist es nicht immer falsch, den Blutdruck zu senken. Das kann in einer Akutsituation mit Kopfschmerzen bei hohem Blutdruck IN MAßEN notwendig sein, aber niemals als Dauertherapie.

Denn die Blutdruckabsenkung kann dazu führen, dass der Druck nicht mehr reicht, um das Blut auch in die feinen Blutgefäße, den Kapillaren, zu drücken.

Und die Augen sind die ersten Organe, wo man Schäden auch wirklich merkt.
Und Nein – es ist nicht normal mit 60 eine Brille zu tragen. Ich darf das sagen, da ich über 60 bin und keine Brille brauch, weder für nah noch für fern.

Hallo, ich verstehe nicht, warum immer nur der Vergleich mit „192 Millionen Impfdosen“ vorgenommen wird.
Meiner Meinung nach müssen die „Personen“ herangezogen werden. Bei einem hat die erste Dosis Wirkung, beim nächsten erst die dritte.
Dann sieht nämlich das Verhältnis nicht mehr so lapidar aus.

Stimmt.
Kann aber halt auch so sein, dass es Russisch-Roulette ist und eben nur in machen das wirklich schlimme Zeugs drin ist, das dann schon bei einmal zuschlägt.

Das ist ein mathematischer Taschenspielertrick, nichts weiter. Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, dass jeder Impfling im Schnitt 3 Spritzen bekommen hat. 64 Millionen Geimpfte hört sich schon nicht mehr ganz so gut an wie 192 Millionen Impfdosen. Jede Risiko-Nutzen-Analyse würde sich automatisch um den Faktor 3 verschlechtern. Und das wollen weder die Hersteller, noch die Regierung(en).

Warum lässt sich ein erfahrener Anwalt so etwas von einem Vorsitzenden bieten? Wenn ein Richter Derartiges zum Besten gibt, ohne dass auch nur ein einziger Sachverständiger gehört worden ist, dann ist hier umgehend ein Befangenheitsantrag zu stellen. Dies gilt umso mehr, als der zeitliche Zusammenhang des Schadens mit der Giftspritze für einen unvoreingenommenen Beobachter die Wahrscheinlichkeit einer Impffolge zumindest nahelegt.

Nun werden Befangenheitsanträge zwar beinahe durch die Bank abgelehnt, aber vielleicht könnte man mit einem derartigen Antrag erreichen, dass Richter Hub sich wenigstens mal zu einer ordnungsgemäßen Verfahrensführung herablässt.

Und wenn die Gerichte Schadensersatzansprüche jetzt mit pauschalen Verweisen auf das ach so positive Nutzen-Risiko-Verhältnis abschmettern wollen, würde ich mir als Anwalt doch einmal überlegen, ob es nicht an der Zeit ist, vor Gericht die Virusbeweisfrage zu stellen, zumal es keinerlei wissenschaftliche Beweise für das Corona-Virus gibt.

Ganz grundsätzlich frage ich mich, was eigentlich in Juristen wie Cäsar-Preller und Ulbrich vorgeht, dass sie immer nur auf die Pharmafirmen losgehen, anstatt die giftspritzenden Ärzte zu verklagen. Bei den Weißkitteln könnte man schon bei der mangelhaften Aufklärung ansetzen, muss aber natürlich auch auf diesem Wege leider damit rechnen, im Prozess auf so ekelhafte Rechtsbeuger wie die zuständige Kammer des Landgerichts Heilbronn zu treffen.

„Fachkraft“ wird in Deutschland eben neu definiert. Seitdem die Politiker die Ärzte nach Strich und Faden verarschen können, weil die sich nicht anders zu helfen wissen, als ihre Inkompetenz durch gefälschte Impfertifikate unter Beweis zu stellen, wird jetzt eben nachgelegt. 99,9 % der Bakterien sind ja auch harmlos, haben Wissenschaftler jetzt herausgefunden. Aber seit „Corona“ wissen wir ja, dass Gesundheit eine Fehlfunktion des Immunsystems ist und dass der Mensch und seine körperliche Verfassung nicht mehr für die Gefährlichkeit einer Krankheit ursächlich sind, sondern nur noch der Mensch, der Träger der 0,1 % gefährlichen Bakterien ist, und Viren sind ja grundsätzlich alle gefährlich, weswegen eine Virusinfektion auch mit Immunsuppressiva behandelt werden muss. 🤪

Warum nicht die Ärzte? RA Ulbrich hat da mal was zu gesagt. Er geht nicht gegen Ärzte vor, weil er braucht die Ärzte. Seine Mandanten müsen schon irgendwas Handfestes in der Hand haben, um vor Gericht darlegen zu können, dass ihr Gesundheitsschaden tatsächlich von der Impfung herrührt. Er bringt nur gut belegte Fälle vor Gericht. Also entweder haben die Mandanten eine Anerkennung vom Versorgungsamt oder aber zumindest schriftliche Diagnosen dementsprechend. Deshalb will er jetzt die Ärzte nicht gegen die Patienten aufbringen.

Also wozu genau braucht Ulbrich die Ärzte? Zum Totspritzen?

Wenn Ulbrich Gutachter braucht, dann soll er sich an die aufrechten Sachverständigen wenden. Als da wären die Pathologen Lang und Mörz, der Immunologe Hockertz, der Mikrobiologe Bhakdi, die Statistiker Lausen und Kuhbandner, die Ärzte Wodarg, Dykta, Frank und noch viele andere.

Auf die Giftspritzer können wir gut und gerne verzichten. Die sollen ruhig mal mit ihrem Privatvermögen haften.

Es geht ihm um die Ärzte kreuz und quer durch die Republik, die seine Mandanten bisher sowieso schon behandelt hatten bzw zukünftige Mandanten jetzt oder in Zukunft behandeln. Und dann ggf bereit sind, die Impfung als Ursache bei der Diagnose hineinzuschreiben. Mehr hat er dazu nicht gesagt. Ich nehme mal an, er will nicht, dass es sich herumspricht, dass Patienten mit einer solchen Diagnose dann zu RA Ulbrich laufen, der grade dabei ist, sich einen Namen als Ärzte-Verklager zu machen. Dann mauert die Ärzteschaft noch mehr. Aber das läuft mal wieder unter anwaltlicher Taktik, die ja anscheinend viele Leute sehr erbost, wie ich hier immer wieder merke.

Dieses Mauern der Ärzte ist nichts anderes als der Verlust des Beweismittels Sachverständigengutachten im Medizinschadensprozess.

Derjenige, der den Verlust eines Beweismittels zu verantworten hat, ist in der Beweislast für die Tatsachen, die dadurch nicht mehr aufgeklärt werden können.

Wenn also die Schadensursächlichkeit der Impfung dadurch nicht mehr aufgeklärt werden kann, dann ist zugunsten des Geschädigten zu urteilen.

Das ist geltendes Recht und wird systematisch in Medizinschadensverfahren verletzt.

Anhand der Ergebnisse, welche die juristischen Spitzen des Widerstands in gut drei Jahren produziert haben, gibt es auch allen Grund, erbost zu sein.

Die feinen Damen und Herren Juristen trauen sich nicht, vor Gericht die Beweisfrage zu stellen, ob das Coronavirus jemals entsprechend den geltenden wissenschaftlichen Regeln – einschließlich Hochaufreinigung und dokumentierter Kontrollversuche – nachgewiesen worden ist. Stattdessen gehen Anwälte wie Ulbrich und Schmitz sogar noch auf diejenigen los, die im Detail auf die Unwissenschaftlichkeit der Wirrologie hinweisen.

Und wenn Ulbrich und Cäsar-Preller schon die ganz großen Konzerne verklagen, könnten sie doch wenigstens mal auf die Idee kommen, die mit der EU geschlossenen Verträge als sittenwidrig anzugreifen. Ob das geschieht, ist bislang nicht bekannt.

Bekannt ist allerdings der bisherige Tiefpunkt: Mit ihrer virusgeilen Sachverständigen Kämmerer haben Schmitz und Schwab es geschafft, dass das Bundesverwaltungsgericht den PCR-Test als „Goldstandard“ bezeichnet hat. Wenn das anwaltliche Taktik sein soll, frage ich mich wirklich, für welche Seite diese Leute eigentlich arbeiten.

Es fällt jedenfalls auf, dass gerade die Anwälte, die hier besonders im Licht stehen, am wenigsten erfolgreich zu sein scheinen. Füllmich Wordag gegen Volksverpetzer war ja auch so eine Lachnummer.

Tja, der Spiegel ist absolut irrelevant, auch LDL ist irrelevant, ja sogar nötig, schlecht ist es erst, wenn es oxidiert… Hmm, was passiert nochmal, u.a., wenn die kat.ion. Lipidplörre verabreicht wird, ach ja, max. oxidativer Stress für die Zellen, was soll’s, die Spritzen sind ja sicher, wirksam, kostenlos und vor allem frei von Nebenwirkungen, gemäß einem gewissen „““Prof.“““

Aber mal unabhängig von dem Elefanten im raum, den jeder kennt und vor allem die da oben fürchten, daß der mal um sich tritt und tobt… Was hat der Mann unterschrieben?!!!

Der Mann hat eine Aufklärung unterschrieben, die juristisch keine Gültigkeit hat, weil er nicht korrekt aufgeklärt wurde.
Der Arzt muss von sich aus korrekt aufklären. Der Patient muss nicht nachfragen.

Ich halte nach dem Artikel hier den Anwalt für einen, der gegen den eigenen Mandanten arbeitet.

Fakt ist doch, es wird hier lediglich an den Symptomen herumgedoktert und stets um den heißen Brei herumgeredet. Es ist bekannt dass die sog. Pandemie eine riesiges Lüge und ein exorbitantes Verbrechen war. Problem ist nur, es wird nicht weit genug kommuniziert dass dem so ist, weil den Tätern aufgrund ihrer Machtposition nicht beizukommen ist. Sie sind mächtig besitzen das Geld. Ja Geld regiert die Welt, weiß jedes Kind, aber die Frage zu stellen „äh, und wer regiert das Geld ?“, die bringt einen in Deutschland, wenn man sie denn ehrlich beantwortet, schnell ins Gefängnis.

Deshalb was soll der ganze Zirkus ? Die Wahrheit ist schmerzhaft, nicht moralisch oder politisch-korrekt – sie deshalb nicht auszusprechen, zu verbieten, auszublenden oder mit irgendwelchen depperten Diffamierungsbegriffen zu belegen hilft rein gar nichts. Von der Mondlandung bis zum Holohoax, 911, Saddam’s Massenvernichtungswaffen, der Corona-Plandemie usw. usw. wir werden ständig belogen – aber es kommt keine Wut auf, und weil die Gegenseite weiß, dass wir mittlerweile nur noch Memmen, umerzogenen dressierte Weichspüler und Ja-Sager Deppen sind, machen die weiter, bis wir komplett verwurstet sind.

Kann nur empfehlen, sich diesen Beitrag auf AUF1.TV einmal anzuschauen, die versuchen es
jetzt hinzubekommen den Sender ins reguläre Fernsehen zu bringen, werden aber natürlich
von allen Systemkräften massiv angegangen, damit deren Aufklärungs-TV nicht ins reguläre Fernsehen
kommt. https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/deep-state-so-wollen-ard-und-orf-den-tv-start-von-auf1-noch-verhindern Wenn man denen (Auf1.tv) hilft es ins reguläre TV zu schaffen, glaube ich bringt das weit mehr
als sich hier nun zum gefühlt zehntausendsten Mal über irgendwelche Selbstvergifter und deren sog.
„Impfschaden“ zu unterhalten oder darüber, dass die Pharmariesen und die sog. Regierung ( neue NGO – laut Sigmar Gabriel) unter einer Decke stecken und den Michel nach Strich und Faden abkassieren und anschließend meucheln ohne rot zu werden und ohne dass die Angehörigen der Gemeuchelten endlich
mal der Kragen platzt. Jedes Volk hat die Regierung die es verdient. Traurig aber wahr !

Geb Ihnen Recht bis auf Ihren „Holohoax“ – Also. Sie sollten mal das Zeitzeugnis „Anmerkungen über Hitler“ lesen. Es sind nicht nur mehrere Millionen (Schätzungen liegen am untersten Ende bei 4 am obersten bei 7) deutsche Juden industriell vernichtet worden, sondern auch z. B. Kranke oder Polen.

Trotz aller Rede-Offenheit: Den Holocaust bitte nicht weg-leugnen. Nur weil heutzutage sehr oft die Lüge herrscht, ist dennoch nicht alles Lüge.

Bitte trotz aller Dunkelheit in den Köpfen weiterhin „realativ“ denken, ,möglichst „das Totale“ vermeiden. 🙂

Ich bezweifle in keinster Weise, dass der Holocaust genau das war was wir erzählt bekommen, was die Greueltaten und Massen-psychologischen Phänomene betrifft.
Wir sehen ja gerade wieder, wie das funktioniert.

@Enteignungspläne

Sie schrieben:

„Ich bezweifle in keinster Weise…. das war was wir erzählt bekommen.“ (Zitatende)

Ja toll, und wie passierte es nochmal dass soviele Mio. Menschen
so gleichgeschaltet in die Corona-mRNA Giftspritze rannten ?

Wieso konnte das geschehen ? Kam das nicht vieleicht genau deshalb ? Eben weil diese „IN KEINSTER WEISE, das BEZWEIFELTEN, WAS sie ERZÄHLT BEKAMEN“ ???

Merken Sie nicht, dass es immer das gleiche Prinzip ist und nach dem selben Schema abläuft? Deshalb: Wir müssen leider wirklich alles hinterfragen, und dürfen nichts aber auch gar nichts was man uns erzählt hat einfach glauben, sondern haben als mündige, geistig noch gesunde Menschen wirklich die Pflicht alles aber auch wirklich alles zu hinterfragen – sonst passiert eben genau das was den ganzen Gespritzen passiert ist, auf die ein oder andere Art, immer wieder !!! Und vergessen Sie nicht alles steht Kopf. Das Böse erzählt uns es sei gut, und verkauft uns die Guten als die Bösen, Abnormales wird zu normal erklärt und Normales (bspw. hetero sein, Mann sein bzw. Frau sein) zu Abartigem erklärt. Wie mit dem LGBTQ-Kram, wo man jetzt ja auch den kleinen Kindern erzählt es gäbe 31 Geschlechter und sie könnten sich eins davon aussuchen usw. Es ist Satanismus, die böswillige Verdrehung von allem ins Gegenteil.

Und dass wir das erkennen, und beginnen die richtigen Fragen zu stellen, soll mit allen Mitteln verhindert werden. Deshalb sollten wir genau das tun. Fragen stellen und – ohne Ausnahme ! – alles hinterfragen was man uns erzählt !

Hierzu hier eine kurze, wie ich finde sehr gute Rede der türkischen Heilpraktikerin Ayse Meren, Quelle: https://n9.cl/08z3a und es ist bezeichnend, dass es immer wieder recht schnell ausgerechnet Ausländern auffällt, was hier in Deutschland los ist, während die Deutschen selber es leider in weiten Teilen, selbst jetzt nach 911, Asylinvasion, und Plandemie und nun immer stärker propagiertem Klimagelüge, immer noch nicht begreifen.

Wahrscheinlich haben die Westalliierten entgegen der wiederholten Bitten der Regierung der Sowjetunion deshalb keine 2. Front im Westen aufgemacht, weil man nichts mit dem Holocaust zu tun haben wollte – nicht mal mit dessen schnellem Ende.

Warum greifen die Gerichte dann auf einen propagandistisch erzeugten „Offenkundigkeitsbeweis“ zurück, anstatt echte Beweise beizuziehen?

Wenn denn der Holocaust offenkundig ist, worin besteht denn dann die Notwendigkeit, diejenigen, die den Holocaust bestreiten, als Leugner anzugreifen und zu verfolgen?
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Auch die drastischen Freiheitsberaubungen für eine falsche Meinung, die übrigens sehr wohl durch das Grundgesetz Artikel 5 gedeckt ist, sprechen doch klar dafür, dass es nicht um den Holocaust geht, sondern um die Absicherung der Politik, die damit gemacht wird.

Sabrina,

Sie schrieben: „Wenn denn der Holocaust offenkundig ist, worin besteht denn dann die Notwendigkeit, diejenigen, die den Holocaust bestreiten, als Leugner anzugreifen und zu verfolgen?
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?“ (Zitatende)

Ja klar, natürlich ist das ein Widerspruch, da haben Sie vollkommen Recht. Und wenn man sich mit dem Thema befasst und darüber nachdenkt und mit Leuten darüber diskutiert fallen einem mehr und mehr ja eigentlich nur noch Widersprüche auf. Es gibt Anti-Semitismus, aber es gibt keinen Semitismus. Oder was ist denn ein „Corona-Leugner“, wieso „Klima-Leugner“? Leugnet da jemand die Existenz des Klimas? Es gibt Verfassungsschutz aber das Grundgesetz ist keine Verfassung. Ja welche „Verfassung“ schützt denn der Verfassungsschutz ? Usw. usw. Und dann beginnt es einem zu dämmern.

Was ja auch der Grund ist warum die Regierung faktisch das ganze Thema, und jegliches ernsthafte Gespräch darüber mit brachialer Strafe bedroht. Meinungsfreiheit nur solange man „die richtige Meinung“ hat, die darf man äußern, sobald man eine abweichende in fundamentalen Bereichen hat, ist es plötzlich keine Meinung mehr, sondern eine Straftat, welche aber geahndet wird wie ein Verbrechen. Konsumiere (Medien,Gift,Nahrung) glaube und gehorche, oder du erleidest den bürgerlichen Tod, und wirst person non grata, verfolgt, eingesperrt oder ggf. gleich ermordet. Das ist die traurige Realität – deswegen trauen die Leute sich nicht mehr selber nachzudenken – aus Angst !!

Wie bei 911 – „Flugzeuge“ fliegen in 2 Türme (wobei die Spitze des einen „Flugzeuges“ auf der anderen Seite des Hauses teils wieder herauskommt (ein absolutes Ding der Unmöglichkeit)). Und dann stürzen deshalb 3 Hochhäuser ein. Im US-Regierungs Nachforschungs-Bericht wird aber gezielt das 3te Haus (WTC-7) verschwiegen. Widersprüche über Widersprüche – interessiert keinen, und nur ein Bruchteil der Masse hat’s mitbekommen bzw. der Rest will es auch lieber gar nicht so genau wissen. Also alles ganz normal.

Das Problem heutzutage ist einfach, dass die Menschen nicht mehr selber denken und nichts hinterfragen (genau wie Herr Wieler es befohlen hat). Sonst würde der Masse schon lange aufgefallen sein, dass, wenn doch, wie man ihnen ja erzählt „die Bösen“ den Krieg verloren haben, es doch seltsam ist, dass wir heute in einer so miesen, kaputten und abartigen Welt leben.

Krass ja auch, dass die meisten Deutschen gar nicht wissen, dass der § 130 selbst ein eklatanter Verstoß, ja ein Bruch der UN-Menschenrechtskonvention, und damit des Völkerrechts, ist. Und Völkerrecht steht weit über Grundgesetz bzw. Bundes- und auch über EU-Recht. Quelle siehe Webseite der United Nations (UN) selber:

http://undocs.org/en/CCPR/C/GC/34

Im Genfer Beschluss, 102te Sitzung
(vom 11. – 29. Juli 2011) zur UN-Menschenrechtskonvention,
heißt es unter Absatz 49, CCPR/GC/34 wörtlich(Zitat):

„Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for
freedom of opinion and expression. 116 The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events.“ (Zitatende)

Übersetzung:

„Gesetze, welche die Äußerung von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind
unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. 116 Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot der Äußerung einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse. … “

Hier nochmal der Link zur UNO Webseite:
http://undocs.org/en/CCPR/C/GC/34

Ich bin der Auffassung, dass der Artikel 5 des Grundgesetzes gerade die Leugnung schützt. Andernfalls könnte ja jeder kommen, eine ihm nicht genehme Meinung zur Leugnung erklären und damit die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz aushebeln.
Ich bin also der Meinung dass § 103 Abs. 3 StGB bereits gegen nationales deutsches Recht verstößt.

Vor allem muss den Menschen doch auffallen, dass die Medien ständig Leute niedermachen, die nicht die gewünschte Weltsicht vertreten.

911 war ganz auffällig, dass ein, zwei Tage später George W. Bush die angeblichen Täter al-Qaida präsentierte, wo man doch von dem Anschlag soooo überrascht war.
Dieser schnelle Ermittlungserfolg ist ja wirklich ein Fall für das Guinnessbuch der Rekorde. In höchstem Maße merkwürdig. Auch die Videos von den in die Hochhäuser fliegenden Flugzeugen damals waren als Computeranimationen erkennbar. Es gab Videos vom Einsturz eines dieser Türme. Da kamen aus den unteren Etagen Rauch-Staubwolken geschossen und anschließend ist das Gebäude wie bei einer normalen Abriss-Sprengung in sich zusammengesackt. Genauso in höchstem Maße merkwürdig, dass dann der Krieg gegen den Terror ausgerufen wurde, womit man Überfälle auf andere Staaten meinte und nicht etwa konkrete Täter zu verfolgen.
Das passte von Anfang an gar nichts zusammen.

Richtig, Sabrina. Vom Golf von Tonkin-Betrug, über 911, die gefakte Mondlandung (die Originalaufnahmen sind der NASA ja angebl. leider „verlorengangen“ Quelle siehe: https://www.abendblatt.de/vermischtes/article107534552/Spaetes-Nasa-Gestaendnis-zur-Mondlandung-Wir-haben-die-Baender-nicht-mehr.html), die Holo-Pandemie, den Holohoax, die Ermordung von J.F. Kennedy durch die CIA im Zentralbanker-Auftrag, die Deutschland aufgedrückte Kriegsschuld (gleich 2mal), die USA als unsere lieben „Befreier“, die notwendige Verteidigung DE’s am Hindukusch bis hin zur „alternativlosen“ Politik Frau Merkel’s usw. usw. es sind soviele Dinge, wo klar ist, was los ist, aber die Leute wollen die Wahrheit nicht sehen, hören, noch sich mit dieser auseinandersetzen, weil sonst deren Weltbild und damit einhergehend auch deren Selbstbild zu Bruch ginge. Und da die meisten Menschen eitel, selbstverliebt und ego-manisch durchs Leben schreiten, ist die Konfrontation mit der ungeschönten Wahrheit für sie nahezu gleichbedeutend mit dem Tod ihres Selbst.

Ohne diese Maske, müssten sie sehen, was wirklich ist, und wer sie wirklich sind und wie plump sie sich haben verschaukeln und zu Bütteln von Verbrechern haben machen lassen. Und dagegen wehren sich diese Heuchler und Mitläufer, die dem System seit eh und je brav gedient haben, und nun bestenfalls zum Schein ein wenig „auf Aufklärung und Widerstand“ machen, in Wirklichkeit aber weiterhin Schlafschafe und Mitmacher, Ja-Sager und Unterstützer der Demokratur sind. Und oft merken diese noch nicht einmal, dass sie nach wie vor unter dem Einfluss von, ihnen bereits in frühester Jugend EINGEIMPFTER(!), Hirnwäsche und Umerziehung stehen. Und selbst die die es erahnen, wollen es in ihrem wohligen Selbstbetrug, in dem sie leben und es sich gemütlich gemacht haben, lieber nicht wissen, und verwehren sich faktenresistet, jeglicher echter Diskussion zu den entsprechenden Themen.

Deutschland schreibt uns durch Strafgesetze vor, wie wir über entscheidende Phasen der Geschichte zu denken haben. Es sperrt Historiker in Gefängnisse, verbietet das Singen friedlicher Lieder, verbrennt wissenschaftliche Bücher, diktiert uns, wie und was wir zu denken haben. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Diktatur. https://vho.org/dl/DEU.html Germar Rudolf, Diktatur Bundesrepublik Deutschland. Die Zerstörung von Demokratie und Menschenrechten unter dem Einfluß von Kriegspropaganda | PDF: 6.5 MB

Nur echte Meinungsfreiheit garantiert auf lange sich auch Frieden und weltweite Völkerverständigung, sowie die geistige Gesundheit zukünftiger Generationen. Sobald sich aber jemand aufschwingt und sich herausnimmt anderen die Meinung verbieten zu dürfen, sind wir ganz schnell wieder in der Diktatur. Wie sagte schon Voltaire sinngemäß: „Deine Meinung ist mir ein Greuel, aber ich werde mein Leben dafür geben, dass du sie aussprechen darfst“.
Und genau darum geht es. Gibt es ja auch einen Verlag namems derschelm.com bei welchem man Bücher bekommt, die das System nicht will, daß man sie bekommt. Und ob es nun um „Corona-Leugnung“ oder Bestreiter des sog. „menschgemachten Klimawandels“, Nachweise bzgl. globalistischer Verschwörungen und illegaler Großgeldströme, oder aber Revisionisten bzgl. der Holo-Pandemie oder des Holohoaxes geht. Sie alle haben ihre Berechtigung, es muss erlaubt sein alles zu hinterfragen, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht Sabrina, denn nur die Wahrheit macht uns frei !

Bei uns sind leider sehr viele Menschen so erzogen wurden, dass sie meinen, sie müssten irgendwie was darstellen. Sie definieren sich immer nur in Bezug auf andere, anstatt einfach zu fragen, was Ihnen selbst gut tut. Man hat Sie zu Herdentieren gemacht.
Was wir aber brauchen sind eigenständige Individuen, die sich mit ihrer Eigenständigkeit bereichernd in die Gemeinschaft einbringen können, statt Stillstands zementierende Idioten, die immer die richtige Meinung des Häuptlings haben.

Im Prinzip ja. Aber daß jedes Volk die Regierung bekommt die es verdient hat ist falsch. Nach Habeck gar gibt es gar kein Volk und den anderen Handlangern des Großkapitals ist ihr Volk völlig Wurst. Gucken Sie doch mal in die Verfassung (GG) welche Artikel es da gibt die das Zusammenleben, Sprache und Kultur von mehr als 50 Nationen auf Deutschem Boden regeln: Nicht einen Artikel gibt es da! Kein Volk der Welt hat sowas verdient! MFG

Wenn alles eine Lüge war, warum schlagen die Ärzte dann nicht Alarm oder berufen sich auf den Ärzte-Kodex? Hier passt doch nichts mehr zusammen! Vermutlich haben die linken Linken dem Immunsytem im „Kampf gegen Rechts“ den Kampf angesagt. Das ist mittlerweile die einzige Erklärung für mich, da das Immunsystem per se rassistisch ist. Es lässt nicht jeden rein. 😆

Das war mir von Anfang an klar, dass Biontech und Konsorten alles empört von sich weisen werden. Das Gros der Kläger wird gar nicht für voll genommen. „Sie haben Schäden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Impfung bekommen? Tja, so ein Pech aber auch, lieber Kläger. Das kann doch von allem möglichen herrühren. Sehen Sie mich an, guter Mann. Ich, als Richter, bin ebenfalls mit der „Wunderwaffe“ geimpft und fühle mich topfit. So fit, dass ich Ihr Anliegen nach Schadensersatz leider abschlägig beurteilen muss.“ Genau so wird es ausgehen. P.S. Bevor ich es vergesse, das war schon wieder ein super gut geschriebener Artikel.👍

Vielleicht stirbt dieser Herr im Richteramt während des Verfahrens. Da können dann seine Angehörigen gegen BionTec klagen.

Soweit in dem Text von Rechtsgrundlagen gesprochen wird, handelt es sich um in erster Linie um § 84 AMG.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__84.html

Das ist die Norm, von der so oft behauptet wird, sie wäre durch die Spahn-VO ausgeschlossen worden. Ist sie aber nicht, wie hier schon unter anderen Artikeln erörtert wurde. Frau Hamed meinte, sie wäre ausgeschlossen. Auch KRiSta hatte sich ähnlich geäußert. RA Ulbrich war der Erste, der klar gesagt hat, dass sie anwendbar ist. Offenbar sehen die Gerichte das auch so, da diese Norm in den bisher ergangenen Urteilen eben auch erwähnt ist.

Falsch ist, was die Bild schreibt. Wenn auch andere Ursachen in Frage kommen, dann ist deswegen der Schadensersatz nicht automatisch ausgeschlossen, sondern es entfällt die Vermutung, dass der Impfstoff die Ursache für die Erkrankung war. Somit trägt dann der Kläger die Beweislast für den Ursachenzusammenhang. Dafür braucht es ein Sachverständigengutachten und das wird der Anwalt ja wohl auch beantragt haben.
Schon erstaunlich, was der Richter alles zu wissen meint, bevor ein Gutachten überhaupt vorliegt. Aber er hat natürlich die Hoffnung auf einen Vergleichsschluß, dann hätte er die Akte vom Tisch.

Alle die, die sich unbedingt impfen lassen sollten, weil sie irgendeine Vorerkrankung hatten und deswegen angeblich besonders von C gefährdet gewesen sein sollen, sind jetzt gekniffen, weil sie die volle Beweislast haben.

Die (vorher) Kerngesunden, bei denen sich keine Vorerkrankung findet und die auch unter Mainstream-Kriterien nicht durch C gefährdet gewesen wären, scheitern dann zwar nicht an einer Vorerkrankung, aber sie scheitern am allgemeinen Nutzen-Risiko-Verhältnis. Problematisch ist eben das Nutzen-Risiko-Verhältnis. Problematisch deshalb, weil die Gerichte diese Grundsatzfragen nicht anpacken wollen.

Ob am 29. September ein Urteil verkündet wird, ist noch nicht gewiss. Es soll eine Entscheidung verkündet werden. Diese Entscheidung kann aber auch ein Beweisbeschluss sein zwecks Einholung eines Gutachtens.

Ich füge hier noch einen Kommentar aus anderer Stelle ein, damit man sieht, welche Großkanzlei (auf Steuerzahlers Kosten) auf der Gegenseite tätig ist.

„In dem Artikel sind nun auch endlich mal zwei Namen der gegnerischen Anwälte genannt.

https://cms.law/de/deu/personen/tobias-bomsdorf
https://cms.law/de/deu/personen/benjamin-hermes

Jetzt wissen wir, welche Kanzlei auf Steuerzahlers Kosten für BioNTech tätig wird. CMS Law. Einer der ganz großen Player. Laut Wikipedia in Deutschland auf Platz 2 der umsatzstärksten Anwaltskanzleien.“

Lese immer wieder gerne Ihre Beiträge, wobei ich aufgrund einiger Diskussionen, die ich hier mitgelesen habe, einigen Beteiligten eine Empfehlung meines Anwalts ans Herz lege, mit der ich bisher gut leben konnte / musste: „Rechtskonflikte muss man sportlich sehen“.

Was den zitierten § 84 AMG betrifft habe ich gleich mal nachgeschlagen und fand Absatz 1 Nr. 2 interessant: „Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.“ Was ist jetzt eigentlich mit Fällen, wo den Impfstoffen überhaupt keine Gebrauchsinformation beilag? Darüber wurde oft berichtet. Oder ist das jetzt die neue Masche? Ich füge keine Gebrauchsinformation bei, damit Du mich nicht wegen dieser zur Rechenschaft ziehen kannst?

Der von Ihnen zitierte Passus, Absatz 1, Ziffer (2) – die Notwendigkeit, einen Beipackzettel beizulegen – wurde durch die Spahn-VO für diese Stoffe außer Kraft gesetzt. Und insoweit ist die Haftung erheblich eingeschränkt.

Herleitung:
§ 11 AMG enthält die Notwendigkeit, eine Gebrauchsinformation beizulegen.
§ 3 Abs. 1 MedBVSV (Spahn-VO) nennt die Bestimmungen des AMG, die alle nicht gelten. § 11 AMG ist auch genannt.
§ 3 Abs. 4 Satz 1 MedBVSV besagt, dass keine Haftung besteht, wenn der Schaden deshalb entstanden sein kann, weil gemäß Abs. 1 vom AMG abgewichen werden durfte. (Sinngemäß, aber Sie werden das ja sicher nachlesen.) Das Nicht-Vorhandensein von Gebrauchsinformationen ist also unschädlich (für die Haftung der Hersteller).
§ 3 Abs 4 Satz 2 MedBVSV: Es sei denn, dem Hersteller sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Darauf wollen einige bei den Astra-Zeneca-Fällen hinaus. Da ergingen ja Warnhinweise. Aber evtl. zu spät. Also später, als es aufgrund des Kenntnisstandes möglich und erforderlich gewesen wäre. Das ist in dem Fall vor dem OLG Bamberg von Bedeutung. Da argumentieren die RAe u.a. auch damit, dass die Warnhinweise schon eher hätten ergehen müssen. Die ergingen wohl für Leute unter 60 genau einen Tag nach der Impfung der Klägerin. Das LG Hof hatte das Argument in der ersten Instanz zurückgewiesen – konnte der Hersteller vorher nicht wissen. Somit kein vors. oder grob fahrl. Versäumnis.

Da die Gefährdungshaftung gemäß § 84 Abs. 2 AMG nicht in der Spahn-VO erwähnt ist, auch nicht versteckt in § 3 Abs. 1 MedBVSV, besteht diese Gefährdungshaftung mit der Beweiserleichterung durch die Vermutungsklausel eben weiter. Ist das Arzneimittel geeignet, den Schaden zu verursachen? (Schaden und Geeignetheit muss der Kläger beweisen).
Wenn ja – dann Vermutung, dass dies auch die Ursache ist. Es sei denn (Beweislast Beklagte) es gibt eine andere geeignete Ursache. Dann SV-Gutachten.

Es sei denn, der ganze Anspruch scheitert ohnehin schon an der Risiko-Nutzen-Bewertung gemäß § 84 Abs. 1 Ziffer 1. Dann kann man sich das alles sparen.

Es bräuchte also ein Gericht, das sich mal intensiv mit der Risiko-Nutzen-Frage beschäftigt, dabei zu einem anderen Ergebnis kommt als bisher, um sich dann im nächsten Schritt mit der Geeignetheit und der Vermutung zu befassen.

Bei der Risiko-Nutzen-Bewertung müsste man mal endlich davon absehen, die gesamte Bevölkerung, alle Altersklassen, in einen Topf zu werfen. Ich kann doch nicht das leicht erhöhte Risiko eines 85jährigen, am nächstbesten Grippevirus zu versterben und deshalb ggf eine Impfung zu nehmen in der Hoffnung, den nächsten Winter auch noch zu überleben, mit dem Risiko jüngerer Leute gleichsetzen, um dann zu sagen: Das Zeug war für alle von Nutzen. Ich nehme doch wegen einer Unpässlichkeit oder leicht verrutschten Schilddrüsenwerten auch keine Medikamente mit Nebenwirkungsrisiko, die für jemanden mit völlig entgleisten Werten vielleicht vertretbar wären. Und wenn man mir dieses Medikament dann doch aufschwatzt und ich krieg Probleme, sagt man doch auch nicht, Ihre alte schwerkranke Nachbarin profitiert da aber von bzw der geht es so schlecht – die nimmt das in Kauf.

Den Richter möchte ich sehen, der dieses heiße Eisen anfasst.

Frau Lescaux;

Im RKI-Ratgeber Tetanus steht der Satz:
„Ein überstandener Tetanus hinterlässt keine Immunität.“

Also der Kontakt mit dem „Erreger“, nicht „abgeschwächt“, sowie dessen Toxine hinterlassen keine Immunität.
Die angebliche Immunisierungswirkung von Impfungen wird aber gerade mit diesem Kontakt mit dem Erreger behauptet.
Tatsächlich gibt es aber wohl weder Beweise für die Existenz von Viren, noch irgendwelche Beweise für eine Immunisierung von Impfungen.

Die Impfung war schon deswegen von vornherein rechtswidrig, weil sie noch nicht mal theoretisch immunisieren und damit einen gesundheitlichen Nutzen haben konnte.

Warum wird das nicht vor Gericht gebracht?

Warum greift man den Medizinbetrug nicht direkt an?

Diese Vorerkrankten waren sowieso immer schon gekniffen, das nur kurz als Anmerkung, denn ist ja logisch, dass ein eh schon scheppes Gerüst so einen Eingriff viel weniger wegstecken kann als ein scheinbar Kerngesunder.

Warum unterschlagen Sie, dass die volle Beweislast für die korrekte Aufklärung des Patienten der Arzt hat?

Hat der Arzt nicht korrekt aufgeklärt, dann ist die Aufklärung rechtsungültig und damit die gesamte Behandlung rechtswidrige Körperverletzung und der Arzt Schadenersatzpflichtig für den Schaden, soweit er auf die Behandlung zurückzuführen ist.

Dieser Staat ist (zensiert). Andernfalls müsste der Arzt bereits dann haften, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass der Schaden von der Behandlung herrühren kann.

Wir haben hier nämlich den von der Ärzteseite zu verantwortenden Sachverhalt des Verlustes des Beweismittels Sachverständigengutachten vorliegen, da ärztliche Sachverständige in den allermeisten Fällen lügen, um die Quacksalberkollegen zu verteidigen.

Da sagt nämlich das Zivilrecht:
In der Beweislast für diejenigen Tatsachen, die durch den Verlust des Beweismittels nicht mehr aufgeklärt werden können, ist die Partei, die den Verlust des Beweismittels zu verantworten hat.

Die derzeitge Praxis des Arzthaftungsverfahrens mit Sachaufklärung durch ärztliche Gutachter ist somit rechtswidrig.

Könnte man wissen, wenn man Recht studiert hätte und nicht nur Rechtsvorschriftenkenntnis.

Sh Kommentar von gestern. Das ist der Fall vor dem OLG Bamberg. In einme anderen Artikel dazu steht: eine Frau Anfang 30, Mitarbeiterin in der IT-Verwaltung einer Diakonie, deshalb priorisiert geimpft im Frühjahr 21.

„Gegen dieses abweisende Urteil des LG Hof aus Januar 2023 – Schadensersatzklage gegen Astra-Zeneca –

https://openjur.de/u/2463401.html

findet heute vor dem OLG Bamberg die Berufungsverhandlung statt.

https://www.nordbayern.de/politik/gerichtsprozess-in-bamberg-gegen-astrazeneca-beginnt-manklagt-wegen-impfschaden-1.13391544

»„Wir können das menschlich sehr gut nachvollziehen.“ – Anwalt von BioNTech«
Das werden sie menschlich erst nachvollziehen können, wenn sie den BioNTech-Stoff selbst nehmen. Und zwar den mit den echten Inhaltsstoffen aus einer der besonders wirksamen Chargen.

Den Argumenten „Vorerkrankung“ und „Risikopatient“ würde ich entgegen halten, dass problematische Vorerkrankungen bitte vor dem Piksen im Rahmen einer ausführlichen Anamnese zu klären sind und nicht danach bzw. das die Pikse gerade den Risikopatienten besonders empfohlen wurden.
Außerdem hatte ein französisches Gericht oder war es sogar der EuGH bei einem verstorbenen mutmaßlichen Impfopfer (noch vor Corona) bereits geurteilt, dass man Piksopfern nicht die Pflicht auferlegen kann, den allerletzten Zweifel an der Ursächlichkeit des Piksens auszuräumen.

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