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Impfpflicht Impfung Rechtslupe

Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

„Spritze oder raus“: Der Druck auf die Bevölkerung wächst. Vor allem im Gesundheitswesen, aber auch im Bereich der Bildung sehen sich viele Arbeitnehmer jetzt einem indirekten Impfzwang ausgesetzt. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten, zumal der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist? Antworten findest du hier.

Kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?

Wir möchten hier allen, die derzeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesetzt sind, hier eine kompakte Hilfestellung an die Hand geben – wir haben dies auch in diesem Beitrag bereits getan. Das Thema Corona Tests haben wir hier thematisiert, das Thema Quarantäne und Entgeltfortzahlung hier. Eine bereits eingegangen Verfassungsbeschwerde findest du in diesem Beitrag.

Inzwischen haben sich unterschiedliche Juristen geäußert: Elmar Becker (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Martin Friedrich Schwab (Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld), Volker Görzel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und auch die Medizinrechtlerin Beate Bahner.

Es gibt derzeit noch keine offiziellen Gerichtsurteile bezüglich einer Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers, dass man sich impfen lassen muss. Beate Bahner (Rechtsanwältin für Medizinrecht) hat derzeit eine Verfassungsbeschwerde, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen die Masernimpfpflicht, welche im letzten Jahre eingeführt wurde, eingereicht (PDF am Ende). Dies kann aber Monate dauern bis es zu einer Antwort kommt, bei ihrer letzten Verfassungsbeschwerde hat dies 1 1/2 Jahre gedauert.

Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht darf der Arbeitgeber schon gar nicht den Impfstatus abfragen, dem pflichtet auch Ralf Ludwig (Sozialrechtler) bei. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

Martin Friedrich Schwab ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bielefeld. Seit 2021 ist er Politiker der Basisdemokratischen Partei Deutschlands. Er sagt im Interview mit Epoch Times (am Ende eingefügt): „wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung – muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.“

Rechtsanwalt Mario Bögelein ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er klagt aktuell für eine Mandantin gegen die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, d.h. für eine Testpflicht auch für Geimpfte.

Wichtige Punkte, von Elmar Becker, die du unbedingt beachten solltest wenn du mit deinem Arbeitgeber ins Gespräch gehst:

  1. Generell gibt es derzeit keine ordnungsgemäße Aufklärung. Ein Arzt muss vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – eine Anamnese erstellen.
  2. Es ist immer noch nicht erforscht ob der Impfstoff wirkt, dies geht auch beispielsweise aus dem geleakten Vertrag von BioNTech/Pfizer hervor.
  3. Mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.

Leitfaden für einen sachlichen Diskurs mit deinem Vorgesetzten

  1. Gehe mit deinem Arbeitgeber in den Dialog und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll, was wurde wann (Datum, Uhrzeit) mit deinem Vorgesetzten besprochen. Lass dir die Aufforderung zur Impfung auch immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen.
    Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
  2. Ein wichtiger Faktor der gegen die Aufforderung zur Impfung spricht: Es fehlen bislang Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat.
  3. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht oder der Arbeitgeber hat ein besonderes Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
    Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.
  4. Ich kann mich als Arbeitnehmer darauf berufen, dass sowohl von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn versichert wurde, dass es keine Impfpflicht geben wird und die Aussagen bis heute nicht revidiert wurden.
  5. Speziell für den Pflegesektor: Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist, weißt ihn darauf hin, dass ihr die Schutzkleidung in diesem Fall die FFP Maske oder Mund-Nasen Bedeckung zum Schutz der Bewohner/Kunden tragt und ihr diesbezüglich kooperativ und gewillt seid, keinen Bewohner/Kunden einer Gefahr auszusetzen.
  6. Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
  7. Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
  8. Und wenn alle Stricke reißen, dann zieht vor das Arbeitsgericht und lasst dies arbeitsgerichtlich klären! Klar kostet dies ein paar Euro, aber ist es das nicht Wert, für Selbstbestimmung und Freiheit? Ein Rechtsschutz ist immer von Vorteil, denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst. Eventuell schließt ihr euch mit mehreren Kollegen zusammen und tragt gemeinsam die Kosten.
    In diesem Beitrag sind unten die möglichen Klagewege aufgeführt.
    Unter unseren Initiativen findest du gute Anwälte die dir helfen können.

Dein Chef droht mit einer rechtswidrigen Aufforderung, unterbreitet dir einen Aufhebungsvertrag oder stellt gar die Gehaltszahlung ein?

Bei solchen Gesprächen mit dem Vorgesetzten immer einen Vertrauten, beispielsweise Kollegen, dazu holen. Evtl. ist auch der Betriebsrat eine Möglichkeit, dass muss man im Einzelfall entscheiden. Am Besten nach solchen Gesprächen immer ein Gedächtnisprotokoll anlegen, man erinnert sich zu einem späteren Zeitpunkt kaum mehr an das einzeln gesprochene Wort.

1. Rechtswidrige Aufforderung

Wenn dein Arbeitgeber auf dich zukommt, und dich dazu nötigen will, dass du dich impfen lässt und möglicherweise mit einem Schreiben, also einem Aufhebungsvertrag, wedelt, welchen du unterschreiben sollst, dann beachte bitte folgende Schritte.
Das stellt zunächst einmal eine Nötigung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB) dar.
Solltest du den Vertrag, weil du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast, unterschrieben haben, kannst du innerhalb einer Woche diese Aufhebungsvereinbarung anfechten, mit der Folge, dass sie von Anfang an rechtsunwirksam war. Du kannst einen Aufhebungsvertrag auch anfechten wenn du dir nicht über alle Konsequenzen im Klaren warst.
Durch Aufhebungsverträge erlischt in der Regel der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

2. Konsequenzen bei FreistellungKündigungsschutzklage – binnen 3 Wochen einreichen

Eine Kündigung trotz mangelnder Rechtslage aufgrund einer Impfverweigerung ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf Kündigungsschutz (KSchG, Kündigungsschutzgesetz), unter der Voraussetzung, dass du bei dem Arbeitgeber 6 Monate beschäftigt warst und der Arbeitgeber mehr als 10 Personen beschäftigt. Die Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen (§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts) beim Gericht eingereicht werden und der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund.
Wir haben weiter unten alle uns bekannten Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage aufgeführt.

Wenn eine Personen, welche das Kündigungsschreiben unterzeichnet hat, nicht Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann man binnen einer Woche die Kündigung zurück weisen, wenn eine original Vollmacht nicht beigefügt ist.

Spritze oder raus“: Der Druck auf die Bevölkerung wächst. Vor allem im Gesundheitswesen, aber auch im Bereich der Bildung sehen sich viele Arbeitnehmer jetzt einem indirekten Impfzwang ausgesetzt. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten, zumal der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist? Epoch Times fragte den Rechtsexperten Professor Martin Schwab.

Die aktuelle Debatte über eine mögliche Impfpflicht bewegt die Gemüter. Impfanreize wie die Zurückgewinnung der Freiheiten sollen dazu dienen, die Impfquote zu erhöhen. Doch wie sieht es in anderen Bereichen aus, beispielsweise an Schulen und Universitäten? Wie ist ein indirekter Impfzwang aus rechtlicher Sicht zu werten? Darüber sprach Epoch Times mit Professor Martin Schwab, Rechtswissenschaftler der Universität Bielefeld. Er ist seit fast 18 Jahren Hochschullehrer und war drei Jahre Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin.

Epoch Times: Wie sehen Sie die aktuelle Diskussion zur Impfpflicht aus rechtlicher Sicht?

Martin Schwab: Die Grundfrage lautet, warum eine solche Debatte überhaupt geführt wird. Wenn nämlich die Menschen daran glauben, dass das Ausmaß der Bedrohung durch SARS-CoV-2 so groß ist wie offiziell dargestellt, und wenn sie ferner daran glauben, dass die Impfung wirksam und sicher ist, müssten doch die Menschen in Scharen alle freiwillig zur Impfung schreiten. Dann würde sich die Frage nach einer Pflichtimpfung bereits im Ansatz nicht stellen.

Wenn diese Frage nun aber doch gestellt wird, kann das für mich im Umkehrschluss nur bedeuten: Entweder glauben viele Menschen nicht an die Notwendigkeit der Impfung, weil sie nämlich der Pandemie-Darstellung nicht in allen Teilen vertrauen, oder aber sie glauben nicht daran, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind.

Im Mai 2021 wurde an der HU Berlin eine Studie angefertigt, die sich mit der Frage beschäftigte, wie man den Menschen einen Anreiz setzen könnte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Alle möglichen Anstöße wurden diskutiert: Rückgewähr von Freiheiten, finanzielle Belohnung, Impfen beim Hausarzt. Mich hat gewundert, dass dann aber der am nächsten liegende Anreiz nicht thematisiert wurde: Wie schaffe ich Vertrauen in die Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen?

Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die aktuelle Diskussion um eine Impfpflicht: Sie wird allein deshalb geführt, weil Regierung und Medien es nicht geschafft haben, den Menschen eben dieses Vertrauen zu vermitteln.

ET: Was wäre aus Ihrer Sicht eine angemessene Vorgehensweise der Regierung in dieser Situation?

Schwab: Bevor die Regierung über eine Pflichtimpfung nachdenkt, muss sie sich selbst hinterfragen: Warum vertrauen die Menschen uns nicht? Gibt es Widersprüche oder Lücken in der Art und Weise, wie wir die Pandemiesituation und die Wirkungen der Impfung darstellen? Müssen wir die Bedenken, die gegen die Impfungen, aber auch gegen die Pandemie-Darstellung an sich geäußert werden, vielleicht doch ernster nehmen als bisher?

Das ist nicht nur eine politische, sondern ebenso eine juristische Forderung. Wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung –, muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist.

ET: Was bedeutet das konkret?

Schwab: Um die Notwendigkeit nachzuweisen, muss die Regierung zunächst den Immunitätsstatus in der Bevölkerung feststellen. Denn soweit Immunität bereits vorliegt, erübrigt sich jegliche Immunisierung durch Impfung. Um aber festzustellen, wie weit die Immunität in der Bevölkerung schon verbreitet ist, benötigt die Regierung unabhängigen immunologischen Sachverstand – unabhängig in dem Sinne, dass jene, welche die Regierung beraten, keine finanziellen Verstrickungen zur Impfindustrie unterhalten.

Gleichermaßen muss die Regierung sicherstellen, dass etwaige Nebenwirkungen der Impfung zuverlässig an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Der Corona-Ausschuss hat vor einigen Monaten ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart enthüllt, worin den Staatsanwälten im gesamten Bezirk des OLG Stuttgart verboten wird, Verstorbene allein deshalb obduzieren zu lassen, weil sie kurz vorher die COVID-Impfung empfangen haben.

Da frage ich mich: Wie soll denn das Paul-Ehrlich-Institut von Impftoten erfahren, wenn die Rechtspflege die Gewinnung einschlägiger Erkenntnisse gezielt blockiert? Mir liegt eine Vielzahl von Medienberichten über eine signifikante Häufung von Todesfällen in Pflegeheimen im nahen zeitlichen Zusammenhang mit COVID-Impfungen vor, und ich vermisse das Engagement von Medien und Staatsanwälten, diesen Ereignissen auf den Grund zu gehen.

Epoch Times: Ist eine Impfpflicht rechtlich haltbar?

Schwab: Solange alle diese tatsächlichen Grundlagen über Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen nicht geklärt sind, ist eine Pflichtimpfung in keiner Weise rechtlich belastbar. Und zwar nicht einmal dort, wo es direkten Impfzwang dem Grunde nach schon gibt, nämlich in Paragraf 17a Abs. 2 Nr. 1 Soldatengesetz.

Nach dieser Vorschrift hat der Soldat einen medizinischen Eingriff zu dulden, wenn dieser Eingriff der Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient. Der Eingriff „dient“ diesem Zweck nur, wenn er geeignet und bestimmt ist, die Ausbreitung solcher Krankheiten einzudämmen. Und deshalb muss kein Soldat eine COVID-Impfung dulden, solange die Bundeswehr nicht seinen Immunitätsstatus festgestellt hat.

Außerdem ist die Pflicht eines Soldaten, das Risiko von Impfschäden auf sich zu nehmen, durch die Zumutbarkeitsgrenze nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz begrenzt. Impfungen sind danach jedenfalls dann unzumutbar, wenn die Bundeswehr nicht wenigstens in ihrem eigenen Wirkungskreis alles unternimmt, um Impfschäden zuverlässig zu erfassen. Und wenn sich dann ein ernsthaftes Risiko von schweren Impfschäden ergibt, ist die Impfung als Ganzes unzumutbar – und zwar für jeden einzelnen Soldaten.

Folgende Kontrollüberlegung bietet sich an: Müsste eine Zulassungsstudie für einen Impfstoff abgebrochen werden, wenn sich während des Studienverlaufs derartige Nebenwirkungen ergeben hätten, wie sie jetzt beobachtet werden? Sobald diese Frage zu bejahen ist, darf ein Soldat die Impfung nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz verweigern. Mindestens an eben diesen rechtlichen Maßstäben wäre eine Pflichtimpfung, wenn sie denn eingeführt werden sollte, auch für andere Berufsgruppen oder gar für die gesamte Bevölkerung zu messen.

Epoch Times: Also wäre eine allgemeine Impfpflicht zwar heute noch nicht darstellbar, aber grundsätzlich denkbar?

Schwab: Da bin ich sehr skeptisch. Selbst wenn nämlich die Impfung nachweislich notwendig, wirksam und sicher ist, ist eine Pflichtimpfung nicht allein schon deshalb gerechtfertigt. Man muss sich nämlich jetzt die Frage stellen, mit welchem Ziel die Menschen zur Impfung gezwungen werden sollen. Wenn es nur um Impfungen zum Eigenschutz geht, müsste ich sagen: Über den Schutz seiner Gesundheit muss das Individuum schon eigenverantwortlich entscheiden; das kann ihm der Staat nicht abnehmen.

Wenn es aber um Impfungen zum Fremdschutz geht, etwa um die Erlangung der Herdenimmunität, führen wir eine ganz andere Diskussion: Muss der einzelne Mensch an seiner eigenen Gesundheit Opfer bringen, um zu einem solchen Allgemeinschutz beizutragen? Muss der einzelne Mensch um dieses Ziels willen das Risiko auf sich nehmen, der nächste bedauerliche Einzelfall zu sein, bei dem die Impfung nach hinten losgegangen ist? Ich sage dazu ganz klar: Nein! Das menschliche Leben steht nicht unter Gemeinwohlvorbehalt.

Im März 2020, am Anfang der Corona-Krise, war ich – damals noch viel weniger eingelesen in das Thema als heute, vielleicht auch noch selbst unter dem Eindruck einer Häufung von Schreckensmeldungen – offen für die Vorstellung, dass allgemeine Pflichtimpfungen verfassungsmäßig sein könnten. Daran halte ich heute nicht mehr fest.

Die Entscheidung für eine Impfung muss freiwillig und höchstpersönlich bleiben. Das Individuum muss auch das Recht haben, die eigene Impfentscheidung vor allen anderen geheim zu halten. Alles andere ist verfassungswidrig. Dies alles gilt jedenfalls für die COVID-Impfung. Ich meine aber, wir sollten auch die Debatte über die Masernimpfung noch einmal neu aufrollen.

ET: Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

Schwab: Der Impfdruck vonseiten des Arbeitgebers ist ein weit verbreitetes Problem. Betroffenen Arbeitnehmern empfehle ich, diesem Druck mit der folgenden Erklärung zu trotzen:

„Wenn Sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, dass ich mich impfen lasse, bedeutet dies, dass ich ab sofort nicht mehr wirksam in die Impfung einwilligen kann. Denn diese Einwilligung würde ich ab sofort nicht mehr aus freien Stücken, sondern unter Zwang erteilen. Würde die Impfung dann durchgeführt, wären Sie (sc. der Arbeitgeber/Vorgesetzte) wegen Nötigung und wegen Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft straf- und haftungsrechtlich verantwortlich.“

Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.

Und damit kommen wir zu einem ganz generellen Problem des indirekten Impfzwangs: Die Impfung ist entweder von einer – und zwar wirklich – freiwilligen, das heißt nicht erzwungenen Einwilligung gedeckt, oder sie ist es nicht. Das Problem stellt sich auch in anderen Lebensbereichen.

ET: Nämlich zum Beispiel im Bildungswesen?

Schwab: An den Universitäten wird schon jetzt darüber gesprochen, ob im kommenden Winter wieder zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden kann, und natürlich steht im Raum, dass der Vorlesungsbesuch an Tests oder Impfungen gebunden wird. Und wenn man hinzunimmt, dass die Tests vielleicht demnächst Geld kosten, und dabei berücksichtigt, dass der chronisch spärlich gefüllte studentische Geldbeutel dafür kein Budget hergibt, bedeutet das: Teilnahme an der Vorlesung nur gegen Impfung.

Und jetzt spinnen wir das mal weiter: Wenn auch Präsenzklausuren ohne Impfung nicht mitgeschrieben werden dürfen, ohne die Klausurteilnahme aber das BAFöG gestrichen wird, kommt im Ergebnis heraus: Impfen oder Studienabbruch! Wer Studierende mit solchen Mitteln zur Impfung nötigt, macht sich nach meiner Ansicht strafbar und haftbar.

Und jetzt kommen wir zu den Schulen: Was ist, wenn ein Impfstoff für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zugelassen wird und es dann heißt, ohne Impfung kein Schulbesuch? Dann stürzen wir in eine echte Pflichtenkollision: Auf der einen Seite müssen die Kinder die Schule besuchen, auf der anderen Seite dürfen sie aber ohne Impfung die Schule nicht besuchen. Dann wirkt sich die Schulpflicht wie ein – und zwar direkter! – Impfzwang durch die Hintertür aus.

Ich war am 1. Juli 2021 zu einer Expertenanhörung im Unterausschuss Corona-Pandemie im Deutschen Bundestag eingeladen. Thema: Lehren und Lernen in der Pandemie. Es ging kaum um die Universitäten, wohl aber viel um die allgemeinbildenden Schulen. Professor Dittmer, Virologe am Essener Universitätsklinikum, ließ sich in diesem Zusammenhang zu folgendem Statement hinreißen: Die Kinder würden von der Impfung zwar nicht sonderlich profitieren. Aber man brauche die Impfung der Kinder, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Mit anderen Worten: Die Kinder sollen nicht um ihrer selbst, sondern um anderer Menschen willen geimpft werden! Ich drücke es noch drastischer aus: Mal wieder sollen unsere Kinder auf dem Altar der „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin geopfert werden – jener Doktrin, die ja schon im Panik-Papier des Bundesinnenministeriums aus dem März 2020 als Fundament der Risikokommunikation ausgegeben wurde; jener Doktrin, die dann auch zur Grundlage von Masken- und Testzwang an den Schulen wurde.

Ich muss dazu ganz ehrlich sagen: Ich fasse es nicht! Wir reden die ganze Zeit nur von Solidarität der Jüngeren mit den Älteren, und ich (der ich mich mit meinen 53 Jahren zu den Älteren zähle) frage mich: Wo bleibt denn die Solidarität der Älteren mit den Jüngeren? Wenn die Kinder von der Impfung nicht profitieren, heißt das: Die Impfung für Kinder ist nicht notwendig. Der Nutzen der Impfung ist gleich null und kann das Risiko daher schon im Ansatz nicht überwiegen. Und das bedeutet, dass der Impfstoff für die Kinder gar nicht erst zugelassen werden darf. Die Diskussion um die Kinder-Impfung ist, und zwar bereits aus Rechtsgründen an dieser Stelle zu Ende! Hände weg von unseren Kindern!

ET: Wie schätzen Sie die Forderung ein, dass Ungeimpfte benachteiligt werden sollen?

Schwab: Es fehlt in diesen Tagen – leider – nicht an hochrangigen Staatsrechtslehrern, die eine solche Benachteiligung von Menschen befürworten, welche die COVID-Impfung nicht empfangen haben. Die Begründung lautet dann immer: Der Mensch sei ja frei in seiner Entscheidung, ob er sich impfen lassen wolle oder nicht, müsse dann aber auch mit den Konsequenzen leben, wenn er sich der Impfung verschließe. Der offensichtliche Fehler in dieser Ableitung besteht darin, dass jemand, der sich nicht impfen lassen will, sich diese Konsequenzen nicht etwa selbst aussucht, sondern besagte Konsequenzen ihm vom Staat aufoktroyiert werden – in Gestalt von Lockdown-Maßnahmen und Ähnlichem.

Im Übrigen kann ich an das bereits Gesagte anknüpfen: Der Staat, der darauf angewiesen zu sein glaubt, für Geimpfte einen anderen Grundrechtsstatus festzulegen als für nicht Geimpfte, gesteht sich damit selbst ein, dass er es nicht geschafft hat, die Menschen dazu zu bewegen, sich aus gänzlich freien Stücken impfen zu lassen – weil er offenbar das Vertrauen in die Pandemie-Darstellung und/oder in den Impfstoff nicht hat einwerben können.

Weniger Grundrechte für Ungeimpfte bedeutet indirekter Impfzwang. Und auch dieser darf, wenn überhaupt, nur eingeführt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Von diesem Nachweis sind wir gegenwärtig noch weit entfernt.

Ganz abgesehen davon funktioniert der Deal „Spritze rein – Freiheit zurück“ auch in der Praxis nicht. Nehmen wir mal das Beispiel der Portugal-Urlauber. Da lassen sich die Leute impfen, fliegen nach Portugal in der vermeintlichen Gewissheit, sich die bürgerlichen Freiheiten zurückgekauft zu haben – und dann heißt es plötzlich mitten während des Urlaubs: Tut uns leid, Leute, in Portugal wütet jetzt die Delta-Variante, also wenn Ihr heimkommt: Erst mal 14 Tage häusliche Quarantäne!

14 Tage zu Hause eingesperrt – das ist schon ein ziemlich schwerwiegender Grundrechtseingriff! Die Regierung hat also ihr Versprechen, den Menschen im Gegenzug gegen die Impfung die bürgerlichen Freiheiten zurückzugeben, nicht eingelöst. Und als ob das nicht schon betrüblich genug wäre, wird jetzt unter Hinweis auf eben diese Delta-Variante für die Impfung geworben – nachdem es gerade eben noch geheißen hatte, dass die Impfung dagegen gar nicht schützt. Wie will eine solche Regierung das Vertrauen der Menschen gewinnen?

Die Infektionszahlen steigen, das Impftempo stockt: In den USA reagieren die Regierung und Unternehmen und verabschieden eine Impfpflicht am Arbeitsplatz. Auch in Frankreich werden bestimmte Berufsgruppen zur Corona-Impfung verpflichtet. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, wie die Rechtslage dazu in Deutschland ist.

ZEIT ONLINE: Facebook, Google und Uber haben eine Impfpflicht für ihre Angestellten in den USA beschlossen. Ginge so etwas auch hierzulande?

Volker Görzel: Nein, das ist in Deutschland aktuell nicht möglich, weil das ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht eines Menschen darstellen würde. Ohne ein entsprechendes neues Gesetz kann es also keine Pflicht zur Impfung geben. Das würde nur gehen, wenn es entweder eine allgemeine Impfpflicht gäbe oder aber, wenn bestimmte Berufsgruppen zur Impfung verpflichtet wären, doch auch das ist zumindest bei Covid in unseren Gesetzen nicht vorgesehen.

ZEIT ONLINE: Bei anderen Impfungen gibt es eine Pflicht?

Görzel: Nur bei der Masern-Impfung, da gibt es seit dem 1. März des vergangenen Jahres ein Gesetz, das nach einer langen Debatte verabschiedet wurde. Mit diesem sogenannten Masernschutzgesetz hat Gesundheitsminister Jens Spahn dafür gesorgt, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule zu einer Impfung verpflichtet werden. Und diese Pflicht gilt auch für Erzieher, Lehrerinnen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.

In der EU gibt es keine allgemeine Impfpflicht.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wie regeln das andere Länder in der EU? Gibt es da schon Corona-Impfpflichten?

Görzel: Es gibt in der EU keine allgemeine Impfpflicht, aber einige Länder wie Griechenland, Frankreich oder Italien haben eine Impfpflicht für besondere Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärztinnen oder das Militär verabschiedet.

ZEIT ONLINE: Darf meine Chefin denn wenigstens wissen, ob ich gegen Corona geimpft bin?

Görzel: Nein, in keinem Fall. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder eine Vorgesetzte darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

ZEIT ONLINE: Gibt es da Ausnahmen, beispielsweise für katholische Arbeitgeber mit gesondertem Arbeitsrecht?

Görzel: Auch wenn diese Arbeitgeber viel Spielraum haben, was sie von ihren Angestellten erwarten dürfen, beispielsweise die Religionszugehörigkeit, haben sie hier keine Möglichkeit zur Impfpflicht. Auch sie müssen sich an das Bundesgesetz halten und das sieht keine generelle Impfpflicht vor, also kann es auch keine Sonderfälle geben. Das ginge erst, wenn Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz verabschieden würden.

Ich bin skeptisch, ob die Richter eine Impfpflicht durchgehen lassen würden.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE:Wie sieht es mit Belohnungen für Angestellte aus, die sich impfen lassen?

Görzel: Arbeitgeber können tatsächlich Bonuszahlungen oder Geschenke an ihre Angestellten verteilen, wenn sie freiwillig ihren Impfnachweis zeigen oder sich bei einem Infoabend die Spritze geben lassen. Allerdings geht das nur dann, wenn auch der Betriebsrat damit einverstanden ist, falls es im Unternehmen einen gibt. Denn auch da gilt: Jede Angestellte kann sich immer noch gegen die Impfung entscheiden und auf eine Belohnung verzichten.

ZEIT ONLINE:Wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob sich seine Mitarbeiter impfen lassen, kann er dann Tests zur Bedingung für die Arbeit machen?

Görzel: Auch das geht nicht. Der Arbeitgeber ist zwar seit der neuesten Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, seinen Angestellten regelmäßig Tests anzubieten, doch er kann sie nicht dazu zwingen, sie auch zu machen.

Laut Beate Bahner ist ihre Verfassungsbeschwerde auf eine eventuelle Corona-Impfpflicht übertragbar.

Hier ihre Nachricht dazu auf Telegram:
Liebe Alle, hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:
Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.
Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner
P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Gestern bekamen wir vom Bundesverfassungsgericht das Aktenzeichen 1 BvR 437/21 👍
Die erste Hürde ist damit genommen, aber die Entscheidung kann jetzt dauern!
Jeder darf diese Verfassungsbeschwerde zur Vorlage und Argumentation bei Schulen, Kindergärten, Gesundheitsämtern verwenden! 🍀

Kurz gesagt, will Rechtsanwalt Bögelein damit vermutlich erreichen, dass auch geimpfte Personen getestet werden müssen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht wenn es dieses so feststellt, eine Bevorteilung von Geimpften untersagt.

Gleichbehandlung von negativ getesteten Personen und geimpften Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rechtsanwalt Bögelein reicht am 11.08.21 für eine vollständig geimpfte, erfahrene Krankenschwester zwei Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ Getesteten ein. Die Eilanträge die gleichzeitig am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und am Verwaltungsgericht Berlin (gegen die Bundesverordnung) eingereicht wurden, erfahren durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eine erhöhte Brisanz.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Grundlagen der Verordnungsgeber nach wie vor davon ausgeht, dass die Infektionsgefahr, die von einem Geimpften ausgeht, genauso niedrig ist, wie von einem negativ Getesteten. Das Gegenteil ist der Fall.

„Der Verordnungsgeber ignoriert vollständig, dass bei einem negativ getesteten eine Sicherheit von bis zu 99,68 % besteht, dass die negativ getestete Person das Virus nicht übertragen kann. Die Impfung schützt aber gerade bei den vulnerablen Gruppen nur zu einem deutlich geringeren Maß vor einer Übertragung des Virus. Gründe hierfür sind nach den uns vorliegenden Studien die mittlerweile dominierenden Delta- Variante und (schnell) abnehmenden Antikörpermengen. Wenn der Verordnungsgeber das deutlich höhere Infektionsrisiko eines ungetesteten Geimpften ignoriert, muss man eher vom Team „Leichtsinn“ sprechen, als vom Team „Vorsicht“.
Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem, dass durch die Gleichbehandlung von Geimpften und Getesteten gerade die Geimpften einem völlig unklaren Infektionsrisiko durch andere ungetestete Geimpfte ausgesetzt sind.

Dem wird beispielsweise in der Klinik der Antragstellerin dadurch Rechnung getragen, dass sich sämtliche Besucher und Patienten vor Betreten der Klinik einem Test unterziehen müssen, egal ob sie vollständig geimpft sind oder nicht.

„Sollten die Eilverfahren erfolgreich sein, dürfte es sich um die erste gerichtliche Feststellung handeln, dass auch vollständig geimpfte Personen weiterhin als infektiös gelten und daher die Impfung keine Lösung der Corona-Krise darstellt. Sollten die Anträge von den Gerichten abgewiesen werden, wäre dies ein Nachweis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchstmöglichen Infektionsschutz ankommt, was ebenfalls ein sehr interessantes Ergebnis wäre“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Hintergründe des Verfahrens.

Eine Entscheidung der Gerichte wird schon aus diesem Grund mit Spannung erwartet.

Alle wichtigen Schreiben

Dieses Formular ist eine Vorlage um ein Schreiben zu erstellen, mit dem du der Aufforderung deines Arbeitgebers, dich einer Corona-Schutzimpfung zu unterziehen, in begründeter Weise widersprichst.

Nachfolgend findest du den einfachen Widerspruch gegen einen Aufhebungsvertrag.
Hat dich dein Arbeitgeber mit einer widerrechtlichen Drohung dazu bewegt, einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsvertrags („Aufhebungsvereinbarung“) mit ihm zu schließen? Mit diesem Schreiben kannst du diese anfechten:

Optional wird in dem Video von Rechtsanwalt Elmar Becker davon gesprochen folgende Textpassage zu ergänzen:

„fechte ich wegen arglistiger und widerrechtlicher Drohung den Aufhebungsvertrag an“

Hier ein weiteres Musterschreiben:

Wir haben dir hier ein ausgefülltes Muster (von Klagepaten hochgeladen), du erstellst es entweder über Klagepaten oder kannst dich an diesem orientieren und individuell gestalten.

Mit diesem Formular kannst du eine Kündigungsschutzklage erstellen, die du bei deinem zuständigen Arbeitsgericht gegen eine Kündigung, die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast, einreichen kannst. Mit der Klage begehrst du vom Gericht feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst wird, sondern unverändert fortbesteht.

WICHTIG: Bitte sende diese Klage per Einschreiben an dein zuständiges Arbeitsgericht.
Denke bitte daran die Klage zu unterschreiben und füge die in Klage aufgeführten Anlagen hinzu.

Eine Kündigungsschutzklage ist nicht kostenlos. Zweifelst du als Arbeitnehmer daran, dass eine Kündigung durch deinen Chef wirksam war, kannst du eine Kündigungsschutzklage anstreben. Nach Eingang der Kündigung hast du dafür drei Wochen Zeit. Gewinnst du die Klage, besteht das Arbeitsverhältnis wie gewohnt fort.

Abgesehen von den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind bei einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht immer auch die Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen. Hier gilt wie vor jedem Gericht: Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtsgebühren. Wer den Prozess gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren.

Das Gesetz sieht keine Anwaltspflicht vor. Du kannst die Kündigungsschutzklage selbstständig beim Arbeitsgericht einreichen. Und kannst dich später auch selbst im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Arbeitgeber vertreten.

Relevante Fragen die du für so eine Kündigungsschutzklage immer individuell beantworten musst:

  1. Wie wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt?
    Ob fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde, geht in der Regel aus dem Kündigungsschreiben hervor.
  • außerordentlich / fristlos
  • ordentlich / fristgerecht
  • mündlich
  • Weiß ich nicht.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung sind aus Sicht des Arbeitgebers beispielsweise Arbeitsverweigerung, Beleidigung, geschäftsschädigende Äußerungen, Betrug, Diebstahl, angedrohtes Krankfeiern, Konkurrenztätigkeiten und anderes.

2. Besonderer Kündigungsschutz besteht wegen:

  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Pflegezeit
  • Mitglied des Betriebsrats
  • Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
  • Bestellung zum internen Datenschutzbeauftragten

3. Nachweise für das Gericht
Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Eine Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag
  • Die Kündigung

Bleiben Mahnungen erfolglos, kann die Zahlungsklage ein wirksames Mittel sein, um offene Rechnungen, Mietrückstände oder ausstehenden Lohn durch ein gerichtliches Urteil einzutreiben. Das Gericht ermittelt nicht selbst, sondern urteilt nur auf Basis der Informationen, die Kläger und Beklagter zuliefern. Aussagekräftige Beweise und eine starke Argumentation in der mündlichen Verhandlung entscheiden über das Ergebnis. Der Verlierer des Verfahrens trägt die Prozesskosten.

Mit einer Zahlungsklage macht man vor Gericht den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend. Bis zu einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000 sind für diese Klagen die Amtsgerichte zuständig. Sobald der Streitwert über EUR 5.000 liegt, ist die Klage beim Landgericht eizureichen – hier besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt muss bereits die Klageeinreichung für dich übernehmen.

Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Deine letzte Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag

Findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt, kannst du die Klageschrift selbst verfassen. Stil, Aufbau und Form sind nicht vorgeschrieben. Damit die Klage nicht vom Gericht zurückgewiesen wird, kann es ratsam sein, die folgenden Informationen aufzuführen:

  • Angaben zum Kläger: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Beklagten: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Gericht: Bezeichnung (Amts- oder Landgericht) sowie Anschrift
  • Klagegrund: z. B. nicht bezahlte Rechnungen oder Mietrückstände
  • Klageziel: Im Falle einer Zahlungsklage z. B. Verpflichtung zur Zahlung von X Euro plus Zinsen
  • Datum und Unterschrift

Wer in der Klageschrift neben den Pflichtangaben zusätzlich präzise den Sachverhalt schildert, Beweismittel beilegt und Zeugen benennt, kann seinen Anspruch argumentativ untermauern und das Ergebnis beschleunigen.

Wer zahlt die Corona Tests auf Arbeit?

Das Thema haben wir auf dieser Seite aufgegriffen: 2G und 3G am Arbeitsplatz? Wer kommt für die Kosten der Tests auf?


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

47 Antworten auf „Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?“

Liebes Corona Blog Team,
Sie leisten hervorragende Arbeit mit den Seiten, die Sie auf corona-blog.net zusammengestellt haben und durch neue Beiträge und Informationen aktualisieren bzw.ergänzen. Ich habe auch wiederholt die Infos zum Thema Impfdruck durch den Arbeitgeber genutzt. Besten Dank für diese hilfreichen Informationen!!!

Doch leider sind diese nicht mehr ganz aktuell.
Zwischenzeitlich wird seitens der neuen Regierung nicht nur über eine Impfpflicht für Beschäftigte im Pflegebereich, sondern sogar eine generelle Impfpflicht für alle nachgedacht. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Infos im Hinblick auf die aktuelle Situation angepasst werden könnten.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Vorfeld.
Beste Grüße
Christine

Hallo,

wir wissen, dass über eine Impfpflicht in einigen Berufen nachgedacht wird, aber außer in der Bundeswehr ist das noch nirgendwo der Fall (wir berichteten).
Es kommt uns eher so vor, als ob der Druck auf Ungeimpfte so erstmal noch erhöht werden soll.

Was kann man gegen so eine drohende Impfpflicht tun? Der Regierung klar sagen, was man davon hält.
Wie? Bei uns sind (neben Wahlen) Demonstrationen das nahezu einzige Mittel, mit denen Bürger der Politik ihre Unzufriedenheit zeigen können. Oben im Reiter „Initiativen-Medien-Aktivitäten“ finden Sie zahlreiche, lokale Gruppen zum Vernetzen und austauschen.

Bleiben Sie standhaft und viele Grüße

das Corona Blog Team

Wer setzt diesem Albtraum endlich mal ein Ende, mittlerweile hat man doch genügend Studien, Untersuchungen und jede menge Fakten. Das der Impfstoff weder eine ausreichende Wirksamkeit noch die Zauberformel ist um die Lage in den Griff zu bekommen. Auf der einen Seite lässt man die Geimpften ohne Schutz und Abstand Herdenfeste feiern ( siehe Karneval in Köln, Fußballspiele, Fernsehshows) und im selben Moment beschwert man sich über die ansteigenden Infektionszahlen????
Bestraft die Ungeimpften dafür obwohl gerade diese sich wahrscheinlich mehr schützen als alle sonst, eben auch aus Selbstschutz!!!
Wo ist da der gesunde Menschenverstand geblieben, wahrscheinlich auch eine der grauenvollen Nebenwirkungen der Impfstoffe.
Bis jetzt habe ich immer nur eure Artikel verfolgt und mir ist das Blut in den Adern gestockt, aber mittlerweile habe ich schon persönlich einiges im Bekanntengreis an schlimmen Impfnebenwirkungen mitbekommen.
Ich komme mir wie in einem schlechten Film vor, was wird da mit meinen Freunden, Kollegen und Familienangehörigen getan.??
Hört endlich auf damit!!!
I

Könnt Ihr nochmal das Dokument nochmal hier reinstellen, das man den Arbeitgeber und Arzt vorlegen kann, wenn es zu einer Impfpflicht kommen sollte. Vielen Dank im Voraus 👍

Liebes Coronablog Team, ich möchte mich an dieser Stelle für die zahlreichen und gut belegten Informationen herzlich bedanken. Sie sind wirklich enorm hilfreich. Ein genereller Zwang zur „Impfung“ mit einem solchen Gift, deren schreckliche Konsequenzen schon jetzt sichtbar sind, ist eigentlich überhaupt nicht durchsetzbar. Wenn Menschen, egal aus welchen Gründen ihr Einverständnis dazu verweigern, ist das zu akzeptieren. Die meisten Menschen kommen gesund auf die Welt und erhalten nach der Geburt all die immun und lebensschwächenden Impfungen. Auch die meisten Lebensmittel und Medikamente tun ihres dazu.(Nebenwirkungen,Wechselwirkungen..) Die meisten Menschen gewöhnen sich an das Gift, aber am Ende entstehen Erkrankungen, die zu Siechtum, ja zur Degenaration von Geist und Körper führen. Warum haben wir soviele Demenzerkrankte? Und das auch schon in den jüngeren Jahrgängen. Ich war früher eigentlich nicht gegen Impfungen, aber wenn man sich mal mit der Geschichte des Impfens u. der Pharmaindustrie befasst, mit all den Drahtziehern dahinter, (Rockefeller uvm.)dann kann man nur sagen: Finger weg, generell von etlichen Angeboten der Pharmamafia. Wir müssen uns besinnen auf eine natürliche und pflanzliche Ernährung und bei Erkrankungen gibt es Heilpflanzen, die wirksam und bei richtiger Anwendung den Körper bei der Heilung von Krankheit unterstützen können. Wir sind so wunderbar und einzigartig geschaffen, ausgestattet mit einem Immunsystem, das nicht durch Impfungen und Medikamente der Pharmamafia geschwächt und gar getötet werden sollte.

Liebes Corona-Blog Team,
wie sind die tollen Infos, Dokumente etc. von Euch auf verbeamtete Lehrkräfte in Hessen anzuwenden? Wir haben keinen Arbeitsvertrag. Inwieweit handelt es sich bei uns um Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Ein Unternehmen muss die Tests kostenlos zur Verfügung stellen, so habe ich das hier gelesen. Ist das Land Hessen, mein Dienstherr, ein Unternehmen? Und dann die ganzen Institutionen darunter.
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Ihnen freuen, wie diese Möglichkeiten auch für Lehrkräfte in Schulen und Förderschulen anzuwenden sind.
S.

Nur zur Klarstellung:
Durch das ImpfOpfer erwirbt man keine Arbeitsplatzgarantie!

Wenn die „Crise“ kommt, wird eh aus allen Rohren gefeuert.
Ich hatte eine Lieferkette
Eine läng’re findest du nit

Hallo in die Runde,
ich bitte um Hilfe! Ich bin momentan als freier Schauspieler für ein Theaterstück mit Probenphase, in welcher ich mich gerade befinde, am Theater beschäftigt. Ich bin der einzige ungeimpfte in der Produktion und unterliege allein daruch schon einem massiven psychischen Druck, da meine Kollegen und andere Beschäftigte Angst vor mir haben. Nun gelten ja seit heute neue Regelungen und mir wurde einerseits durch die Blume gesagt, ich möge mich testen lassen, sonst könnten wir nur schwerlich weiter zusammen arbeiten (auch was zukünftige Engagements betrifft). Und andererseit wurde mir direkt mitgeteilt, ich möge alle 48 Stunden einen PCR-Test machen lassen , welcher vorerst vom Theater gezahlt wird, aber nur noch für 2 Wochen.
Speziell was die PCR-Test angeht würde ich sehr gern wissen, ob ich darüber hinaus nun verpflichtet bin, die Kosten dafür zu tragen.
Selbst wenn es nur ein poc antigen schnelltest sein sollte, so werden diese ja ab Oktober kostenpflichtig. Müsste ich diese dann aus eigener Tasche zahlen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank

Hallo Tom, ich kann nicht anders als Sie zu fragen, wollen Sie diese Test-Arie wirklich mitmachen? Und warum? Um Ihren Job zu behalten? Das verstehe ich zwar, aber wenn nicht endlich alle aufhören, den ganzen Mist mitzumachen, dann hört die Sch… nie auf. Und wenn Sie nicht krank sind, müssen Sie das auch niemandem beweisen.
Tut mir leid. Das ist nicht das, wonach Sie gefragt haben, aber wenn es Ihre einzige Sorge ist, ob Sie die Tests selbst zahlen müssen, dann haben Sie nichts verstanden. Oder glauben Sie wirklich, die Tyrannei wird irgendwann von selbst aufhören, wenn alle brav immer weiter mitmachen und den Verbrechern nach der Pfeife tanzen? Ansonsten empfehle ich Ihnen zu Ihrer Frage, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Hallo Bine, da haben Sie absolut Recht. Ich weigere mich auch, meine Kontaktdaten anzugeben, verzichte dann eben auf den Besuch des Ladens oder suche mir einen in einem anderen Bundesland. Ich kann aufgrund meiner Wohnlage innerhalb von kurzer Zeit mit dem Auto in 3 verschiedenen Bundesländern und entsprechend auch in 6 verschiedenen Landkreisen sein.

Das hat inzwischen schon mehr als einmal dazu geführt, dass ich dann eben ein paar km weiter gefahren bin um eine Filiale des Ladens in einem anderen Landkreis aufzusuchen. Da eh Stau war, hat mich das zeitlich ca. 5 Minuten gekostet. Die hätte ich aber schon durch das Aufschreiben der Kontaktdaten verloren, denn eine App werde ich mir dafür sicherlich nicht installieren.

Erst kürzlich wollte ich in einen Laden und wunderte mich über eine ältere Dame die an einem Stehpult stand und einen Zettel ausfüllte, bis mir bewusst wurde: ach Mist, hier herrscht ja der Bürgermeister der Söder Konkurrenz machen will. Habe dem Türsteher dann auch unmißverständlich gesagt: Das mache ich nicht mit, Tschüß!

Man stelle sich vor ein Besucher des Ladens wird positiv getestet, dann muss ich schlimmstenfalls in Quarantäne (obwohl der vielleicht ständig mind. 20 Meter von mir entfernt war) oder ich kann wieder 154 EUR für einen PCR-Test löhnen. Danke, das brauche ich nicht.

Es tut mir leid für den Laden, denn der macht das ja auch gezwungenermaßen, aber wenn die nicht aufstehen und das mit sich machen lassen, dann müssen sie eben pleite gehen. Oder eben nur mit Geimpften Geschäfte machen. Sorry, aber ich mache da nicht mit und ich sage das auch ganz offen.

Aber ich treffe immer wieder Menschen, die das genauso sehen wie ich und das macht Mut. Und je mehr Druck sie ausüben, umso härter bleibe ich bei meiner Entscheidung.

Hallo U.L.K.,

es geht mir in keinster Weise um irgendwelche finanziellen oder pragmatischen Gründe, weshalb ich ALLES ablehne, was mit der Lüge um ein Virus zu tun hat.

Mir geht es ums Prinzip!

Von Anfang an bis heute war NICHTS bei diesem inszenierten Irrsinn auch nur im Ansatz logisch und somit nachvollziehbar.

Ich bin von Haus aus auch ein eher vorsichtiger Mensch im Sinne von aufmerksam und wach sein, wenn man „der Welt begegnet“.

Alles um „C.“ gleicht einem extrem miserablen, geschmacklosen und menschenverachtenden Theaterstück. Und man musste sich für das Drehbuch noch nicht mal große Mühe geben, weil die Menschen bereits vorher so weit verdummt worden waren, dass sie sogar mit Begeisterung mitspiel(t)en.

Ich hätte es nicht für möglich gehalten, von wievielen „dummen“ Menschen wir umgeben sind, und damit meine ich nicht die Akademiker, Hochschulabsolventen, Studenten, etc., die sich ihre Köpfe mit angelerntem Wissen füllen, aber ansonsten der Realität völlig entrückt in einer Art „Parallelwelt“ leben.
Ich meine mit „dumm“ eine Form von naiver, gutgläubiger oder auch gehorsamer Ignoranz und Arroganz.

Zitat:
„Im engeren Sinne bezeichnet Dummheit die mangelhafte Fähigkeit, aus Wahrnehmungen angemessene Schlüsse zu ziehen beziehungsweise zu lernen. Dieser Mangel beruhe teils auf Unkenntnis von Tatsachen, die zur Bildung eines Urteils erforderlich sind, teils auf mangelhafter Intelligenz oder Schulung des Geistes oder auf einer gewissen Trägheit und Schwerfälligkeit im Auffassungsvermögen beziehungsweise der Langsamkeit bei der Kombination der zur Verfügung stehenden Fakten (siehe Urteilsvermögen). In diesem Sinne nennt Kant den „Mangel an Urteilskraft“ als „das, was man Dummheit nennt“, und postuliert, dass „einem solchen Gebrechen … gar nicht abzuhelfen“ sei.[1] Weitere Ursachen liegen im emotionalen Bereich (emotionaler Widerstand gegen Einsichten, Abhängigkeit von Meinungsbildnern) und in der Indoktrination und Manipulation durch andere. Auch kognitive Programme wie Weltanschauungen und Religionen könnten als „maladaptive Programme“ wirken und so die kluge Bewältigung der realen Anforderungen behindern, so James Welles (1988) in seiner anthropologisch-kulturgeschichtlichen Analyse, die auch Akte politischer Dummheit (Kreuzzüge, Schweinebucht-Invasion) einschließe.“

Ich lehne alles ab, was mit dem inszenierten Wahnsinn zu tun hat! Und werde da auch bei überhaupt nichts mitmachen!
Und, wie Sie auch schreiben, Alternativen gibt es immer, auch wenn Sie vielleicht unbequemer sind.

Ich habe dieses Jahr leichtes Fieber gehabt und was man sonst noch so an Erkältungssymptomen aufweist. Meine Ärztin wollte daraufhin, dass ich einen PCR-Test machen lasse. War natürlich negativ. Hat mich aber (privat versichert) 154,- EUR gekostet. Wenn ich mir vorstelle, alle 2 Tage 154 EUR auszugeben, nur um am Leben teilnehmen zu dürfen…

Ich weiß nicht, ob es da nicht preiswerter ist, ALG zu beziehen, denn wer verdient schon tgl. mehr als 75 EUR netto? Und selbst wenn: reicht die Differenz aus zum Leben? Bei mir wäre das definitiv zu wenig, da wäre ich mit Hartz IV finanziell wohl besser dran als mit dem, was übrig bleiben würde.

Wer sowas verlangt, der begeht in meinen Augen eine Nötigung und die ist strafbar (§ 240 StGB). Würde ich gekündigt, würde ich neben einer Klage wohl auch noch eine Strafanzeige stellen. Würden das alle Arbeitnehmer machen, wäre es ganz schnell vorbei mit den Nötigungen. Vorausgesetzt natürlich, man findet noch mutige Richter die sich trauen, die Gesetze entsprechend anzuwenden. Denn die Verantwortlichen fordern ja geradezu dazu auf, Ungeimpfte zu diskriminieren. Sie betreiben auch hier ganz einfach Outsourcing, so wie sie ja auch bereits die Zensur an private Institutionen outgesourct haben. Meine Meinung.

Gemäß Tagesspiegel Berlin vom 20. August 2021 habe die TU Berlin vor, die Kennzeichnung der „Geimpften“ und „Nicht-Geimpften“ mittels Bändchen, das die Studierenden zu tragen hätten, vorzunehmen.
Ab 1933 hieß das Bändchen „Judenstern“.
An der TU Berlin ist das große Zentrum für Antisemitismus-Forschung. Interessant wäre es zu wissen, ob sich die Mitarbeiter/innen von der Antisemitismus-Forschung gegen die Markierung der Studierenden auflehnen.
Zum Unterschied zu 1933 ist es im Jahre 2021, dass die Schreibtischtäter der TU die neuen Aussonderungskennzeichen einführen. Der Präsident der TU Berlin ist übrigens strammes spd-Mitglied.
Link zu der Veröffentlichung:
https://plus.tagesspiegel.de/zum-semesterstart-durchgeimpft-mit-kontrollbaendchen-zurueck-auf-den-campus-222905.html

Mein Sohn muß sich testen lassen, wenn er an Universitätsveranstaltungen teilnehmen will. Ab Oktober muß er die Tests selbst bezahlen. Das könnte leider schnell unsere finanziellen Verhältnisse übersteigen und so das Studium beenden. Ist hier rechtlich irgendetwas zu machen?

Hallo Team,
Ich bin bei einem Medizin Produkte Hersteller angestellt, muss bis zu täglich in wechselnde Kliniken. Die Kliniken lassen Besucher nicht eintreten, Medizin produkte Support aber schon. Muss ich als damit rechnen in die Klinik nicht mehr eingelassen zu werden um zu arbeiten? Neg. Test selbstverständlich zum vorzeigen vorhanden.

Eine generelle Impfpflicht wird es in Deutschland nie geben. So blöd sind die Politikmarionetten in Berlin nun auch nicht, indem sie sich selbst ein Bein stellen.
Die Frage, ob sich eine Person bei dieser Faktenlage impfen lassen soll, stellt sich doch gar nicht. Notfalls kündigen lassen, ein bis zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit gehen und danach wieder durchstarten. Bis dahin wird das Lügenhaus in Deutschland zusammengebrochen sein. Kein Land hält den Zustand, den wir hier beklagen müssen, lange aus. Es geht ja weit über die Coronainszenierung hinaus und der Wiederaufbau braucht gesunde Menschen.

Abtauchen und Schnorcheln!
Bis hoffentlich wieder Vernunft einkehrt, allerdings stimmen die 20 Jahre Afghanistan mich nicht optimistisch.

Inhaltlich soweit richtig!
Wenn ich auch eigentlich nicht mehr kämpfen wollte, aber das müssen wir!
Und es werden mehr.
Das alles ist zu groß und eigentlich merken alle Menschen, dass das ein abgekartetes Spiel ist. Es wird den Verantwortlichen und auch den Drahtziehern auf die Füße fallen.
Aber bleibt stark und informiert weiter!
Gemeinsam gewinnen wir das und tun es vor allem für die Kinder.
Die 4-12 jährigen wollen sie jetzt impfen.
Stehen schon in den Startlöchern.

Ich habe den Eindruck, selbst sehr große und renommierte Arbeitgeber mit großen Rechtsabteilungen halten sich nicht an die hier beschriebenen Rechte.

Wie passt es zur Gesetzteslage in NRW, dass man nach 5 Tagen Urlaub (selbst wenn zuhause verbracht), den Vorgesetzten immer einen 3G-Nachweis vorlegen muss?

Mußte ich auch, aber in Nds. Ein Schnelltest und gut ist. Übrigens alle Geimpften ebenfalls. Immer schön daran denken, die Geimpften sind die Ungeimpften von morgen. Und ich kenne mittlerweile sehr viele, die sich auf keinen Fall die dritte Spritze geben lassen wollen

Hallo Hans, danke für Ihre Mut machenden Worte. In meinem Fall ist das mit „zwei Jahre aussetzen und dann neustarten“ sehr schwierig. Mein Lebenslauf ist brüchtig, es war ein absoluter Sechser im Lotto, dass ich jetzt meinen Job habe. Sowas bekomme ich nicht wieder.

Wir leben leider in Zeiten, in denen leider viel zu viele, trotz Talenten, in den Schulen und Universitäten nichts mehr lernen durften (ich sage bewusst „durften“). Aus lauter Ideologie.

Insofern habe ich auch nichts „Praktisches“ oder „Handwerkliches“ gelernt. Ich bin auch kein IT-Spezialist oder so, der sich als Arbeitnehmer „alles“ erlauben kann, weil er ganz konkret gebraucht wird mit seiner Arbeit.

Sonst hätte ich nichts gegen 2 Jahre Auszeit einzuwenden. Ich würde mich schon irgendwie über Wasser halten. Etwas Erholung wäre nach der langen Psychostress-Phase à la Impf-Druck auch nicht verkehrt.

Wenn eine konkrete Impfpflicht kommt und nicht mehr nur „Mobbing“/Ausgrenzung/Stigmatisierung, dann werde ich wohl erstmal ein paar Wochen krank geschrieben sein. Denn das wird mir erstens den Rest geben, zweitens werde ich dann Zeit brauchen, um zu schauen, wie es irgendwie „weitergehen“ kann.

Ich gehe davon aus, dass nach der BTW sowieso die (generelle?) Impfpflicht per Gesetz kommt.
Was wird uns davor schützen?
Wie einfach kann man aus einer „bedingten Zulassung“ (formal) eine stink-normale machen?
Ich habe kein Vertrauen mehr in unsere Gerichte. Es ist zu viel passiert zuletzt. Siehe GEZ-Urteil, siehe Euro-Bonds und EZB-Urteile,…

Diese Selbsterkenntnis kommt reichlich spät. Vor ca. 10 Jahren wäre die richtige Zeit dafür gewesen, dem Merkel-Treiben ein Ende zu setzen. Jetzt ist es nach zwölf.

Verstehen Sie es bitte nicht als Kritik, aber ich sage „man DARF die Altparteien auf keinen Fall mehr wählen“.

Hier mal etwas „fürs Gemüt“ – Jens Spahn war zu Besuch in Ludwigshafen/Rhein, wohl genau in dem Klinikum, was sich mit den „Impf“nötigungen bei den eigenen Mitarbeitern so hervorgetan hat (es gibt hier einen Blog-Beitrag dazu), und wurde „herzlich“ begrüßt:

https://youtu.be/BeVPLiz_xOw

und auch hier:

https://m.youtube.com/watch?v=PBWsl3GQ_ZE

man beachte die Abstände, wie die Menschen im Hörsaal sitzen … .

In der AFD sehe ich keinerlei Alternative. Wenn die an der Macht wären, würde ich auswandern. Warum wird denn nicht gesehen, dass sich im Umfeld dieser Partei übelste Nazis tummeln?

Sehr geehrter Herr Möschel,

ich halte generell nichts von einem Parteiensystem und finde in keiner der bekannten Parteien das, wozu ich sagen würde, ja, dem stimme ich, mindestens zu 70-80%, zu.

Also, sofern eine Wahl überhaupt stattfindet und man eine wahrscheinliche Manipulation des Ergebnisses mal großzügig außen vor läßt, kann man nur das kleinere Übel wählen, um das Parteiensystem abzuschaffen.

Wer das für den einzelnen sein wird, muss jeder für sich entscheiden.

Eins ist aber ganz sicher, die übelsten Verbrecher befinden sich bereits in der noch amtierenden Regierung.

Wer DAS nicht sieht, ist zu dumm oder zu ignorant, es zu sehen, oder beides zusammen.

Auch wenn mir diese Partei AfD nichts sagt, ist das aktuell das kleinste Problem, das wir haben.

Und noch einmal, die „Nazis“, wenn Sie schon den Ausdruck benutzen, man könnte auch sagen, Menschen, deren Handlungen und Untaten denen in der Nazi-Zeit begangenen Verbrechen in Ausführung und Konsequenz sehr, sehr nahe kommen, sind schon längst wieder an der Macht.

Schauen Sie mal über den Tellerrand hinaus. Es geht um viel, viel mehr als, welche Partei wir evtl. im September wählen oder nicht … .

Genauso ist es.
Mit Gestapo Methoden wird im Hintergrund gearbeitet. Bei der Gutachterin, weil das Gutachten nicht gefiel und dem Richter, auch sein Urteil gefiel nicht, wurden Hausdurchsuchungen gemacht. Und das waren nicht die einzigen.
Lieber Herr Möschel, wachen Sie bitte auf!
Das beste Ablenkungsmanöver ist schon immer dieses gewesen: „Der wars, da läuft er!“
Jüngste Beispiel Scholz. Heute gehen sie auf ihn los, weil er zu viel Zuspruch bekommt

Wir haben es im September selbst in der Hand, indem wir Protest wählen. Aber immer wieder höre ich von Menschen, die stinkesauer auf diese Politik sind, dass sie wieder eines der Mitglieder der coronistischen Einheitspartei wählen werden.

Ja, dann darf ich mich auch nicht wundern. Wenn ich immer wieder die Gleichen wähle, wieso sollten die eine andere Politik machen? Sie haben doch keine Veranlassung, denn egal was sie tun: es hat keine Konsequenzen für sie.

Vielleicht sollten wir Deutschland doch wieder teilen, so gespalten wie das Land inzwischen ist, wäre das wohl die beste Lösung.

Danke an die Betreiber dieses Blogs, dass Sie sich diesem Thema angenommen haben.

Ich selbst habe zwar noch keine Abfrage seitens des Arbeitgebers erhalten, es wurde lediglich die Möglichkeit gegeben, sich beim medizinischen Dienst impfen zu lassen. Aber wer sich dort nicht impfen lässt, kann dennoch schon geimpft sein. Eine Abfrage gab es bisher auch noch nicht, ist ohne Kundenkontakt bei Homeoffice auch nicht wirklich notwendig. Anders sieht es wohl bei Denen aus, die Kundenkontakt haben, aber das müssen die mit sich selbst abmachen. Die Meisten sind ja begeisterte Impflinge, insofern…

Ich empfehle immer diesen Blog, weil man hier viele Infos zum Thema erhalten kann. Natürlich macht das nur Sinn bei Menschen die grundsätzlich kritisch eingestellt sind. Wer begeisterter Impfbefürworter ist, den wird man sowieso nicht erreichen. Aber inzwischen sehe ich das entspannt, ganz nach dem Motto: wer nicht will, der hat schon.

Schließlich bin ich nicht verantwortlich für diese Menschen, die sind alle alt genug.

Sollten Rechtsanwält/innen des Corona-Ausschusses bei den i Herbst in D. und in den USA verhandelt werdenden Klagen in Sachen „Corona“-Stuss obsiegen, kann sich das rechtliche „Blatt“ unmittelbar wenden.
Die cdu-ler sind gierig, von diesen Polit-Horden kann man nichts erwarten, was die Beibehaltung des wenigstens gesagten Nicht-Imfpzwanges anbelangt.
Die Parteinicks der anderen Parteien mit sozialem Anstrich kann man ebenso nix erwarten.
Am S-Bahnhof Prenzlauer Allee in Berlin stand heute eine Frau mit ihren Wahlwerbezetteln. Eine Abeordnete, die wiedergewählt werden wollte.
Der habe ich deutlich ins Gesicht gesagt, was ich von der coronisierten Link(sch)e halte, nämlich nichts und dass die, die den Corona-Stuss mitmachen, alles Verbrecher seien.
Die Linke, außer rühmliche Ausnahmen, wie Lafontaine und Dr. Wagenknecht, kann mich mal …!

Die Wagenknecht war noch bei der Afghanistan Abstimmung dabei und bei der Verlängerung der pandemischen Lage war sie nicht da.
Kubicki ist erst gar nicht gekommen, obwohl er gesagt hatte, dass er dagegen stimmt.
Ob man den Mist mit den Nazis glaubt oder nicht, die AfD ist die einzige Partei, die über die gesamte Zeit dagegen gestimmt hat.
Wenn SPD kommt, dann kommt nicht rot, rot grün. Dann kommt der selbe Mist, nur mit umgekehrten Vorzeichen.
Das ist doch alles nur eine weitere Finte

Tolle Seite, schlimmes aber leider dringendes Thema. Danke!

Bei uns in der Bank (nullkommanull Kundenkontakt und Homeoffice 100%) wurde seitens Vorgesetzter ganz unverhohlen in großer Runde der Impfstatus aller Mitarbeiter abgefragt. Offenbar null Unrechtsbewusstsein bei einigen Vorgesetzten. Andere stellten sich subtiler an, aber mit dem selben Ergebnis, da wurde dann indirekt ausgehorcht.

Kein Muks vom Betriebsrat.

Bei Vor-Ort-Terminen wird Bürgertest fällig (oder eben Impfpass/Genesenennachweis). Vorzuleigen beim Vorgesetzten.
Wer den ab Oktober dann bezahlt? – Völlig offene Frage, die nicht mal thematisiert wurde. Stimmung, die herrscht: „Wer ungeimpft ist, ist eh selbst schuld und darf sich nicht beschweren“. Man schweigt lieber und macht sich im Stillen seine Gedanken.

Ich bin sicher, dass in den Abteilungen auch längst inoffiziell Listen mit Ungeimpften existieren. Wozu sonst die systematische Abfrage? Anfangs wurde dies sogar bei Abteilungsversammlungen auch so angekündigt, dass es Listen darüber geben werde, später wurde man sich vermutlich der Datenschutz-Brisanz bewusst und das Thema wurde nicht mehr angesprochen.

Wie sieht das denn mit der Testpflicht aus? Ich möchte mich auch nicht ewig testen lassen. Kann der Arbeitgeber dieses von mir fordern? Als Beispiel: Ich soll auf eine zweitägige Dienstreise mit Hotelübernachtung gehen. Im Hotel muß ich einen Corona-Test machen. Dies möchte ich nicht (z.B. aus Datenschutzgründen). Kann ich die Dienstreise deswegen verweigern?

Ich habe eher 2 Fragen :

1. Gilt dies auch beim Testen, denn ein Test – außer vielleicht ein Spucktest – zählt doch auch als invasiven Eingriff?

2. Bei welchem Anwalt/ welcher Anwältin sollte man sich zur Zeit melden, wenn Hilfe benötigt wird?

Ja, diese Nasebohrtests sind auch invasive Eingriffe. Zudem wird dabei mit der rauhen Oberfläche des Teststabs an der Schleimhaut entlanggekratzt, wodurch diese dabei oft verletzt wird.

Mir fällt dazu Rechtsanwältin Beate Bahner in Heidelberg ein. Sie ist Fachanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht. Sie wird sicher überhäuft mit Anfragen. Aber wenn es ganz dringend ist, würde ich’s trotzdem probieren.

Es gibt auch bei der Stiftung Corona Ausschuss Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus P. Hoffmann, beide in Berlin und u.a. auch Fachanwälte für Medizinrecht.

Hallo! Vielen Dank für Ihre Informationen.
Könnten Sie noch Informationen hinzufügen für den Fall, dass der Arbeitgeber tägliche Selbsttests verlangt und ab Oktober diese nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen wird? D.h. verlangt, dass der Arbeitnehmer diese Tests dann auch selbst bezahlt?
– Ja, ich bin mir bewusst, dass der Kostenfaktor für 20 Selbsttests im Monat eher gering ist, möchte dies aber nicht einfach so vom Arbeitgeber hinnehmen.
Vielen Dank.

Naja, Frau Müller, ich bin mir nicht sicher, ob das nicht viel kostet: Aus einem Drogerie-Selbsttest zuhause kann sehr schnell eine 20-Euro-Test im Testzentrum werden…

Hallo,
betriebliche Tests muss der Arbeitgeber zahlen – an dieser gesetzlichen Regelung hat sich nichts verändert.
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich zwei Tests pro Woche anbieten (für Mitarbeiter vor Ort) und diese natürlich selbst zahlen.
Wenn er mehr will, muss er diese auch zahlen.
Siehe z.B.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-schnelltests.html
oder
https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/coronaschutz-im-betrieb/corona-tests-fragen-und-antworten-fuer-betriebe

Wir haben das als Hinweis oben im Artikel ergänzt.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Vielen Dank für diese hilfreichen Tipps. Die indirekte Abfrage des Impfstatus ist bereits mit der mehrfachen Nachfrage ob man ein Impfangebot benötigt erfolgt. Kann man als C ungeimpfte Person dazu genötigt werden an der Arbeit täglich Test durchführen zu lassen und müssen das offizielle Tests sein? Eine Universität hat bereits 3G eingeführt und verweigern ansonsten den Zutritt zur Arbeit.

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich arbeite im Krkh und der Arbeitgeber will jetzt auch das wir die Tests ab Oktober selber bezahlen.
Ich habe denen aber vorgelegt an Fakten das diebImpfdurchbruchsrate ernorm hoch ist und das ich es gerecht finden würde, dass auch die geeimpften eine Test machen müssen weil sie ja genauso den Virus übertragen können und ihn auch selber daran erkranken können.
Was meines Sie ob dieser Einwand irgendwie zur Geltung kommen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Predojevic

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