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Rechtsanwältin Hamed spricht bei Schadensersatzansprüchen durch Ulbrich/Rogert für Impfgeschädigte von einer Mindermeinung

Laut ihr sind Schadensersatzansprüche bei Impfschäden wenig erfolgversprechend, denn der Staat habe durch seine Gesetzesänderung die Ansprüche durch die Verträge fast vollständig vereitelt. Aufgrund ihrer Stellungnahme bei Twitter sehen sich die beiden selbst ernannten jur. „Impfexperten“ dazu genötigt, Hamed auf ihren angeblichen Denkfehler mit dem Wortlaut „unzutreffende Rechtsansicht“ hinzuweisen. Der Kollege von Ulbrich spricht davon, dass er den Eindruck gewinne, dass Hamed daran gelegen sei die Pharmaindustrie zu schützen. Dabei lassen die beiden Anwälte ihr Honorar, welches sie für derartige „Fälle“ bekommen, aber gänzlich außer acht. Denn Hamed spricht von Prozesskosten (bei einem Streitwert von 150.000 Euro) in Höhe von 18.000 Euro. Selbst ein anerkannter Impfschaden birgt im Anschluss die Hürde, dass die Voraussetzung der groben Fahrlässigkeit oder der Vorsatz des Herstellers kaum nachgewiesen werden kann. Wir empfehlen an dieser Stelle allen die achtteilige Serie „Dopesick“, die anhand des Beispiels eines Schmerzmittels in Amerika einmal mehr aufzeigt, wie Zulassungsbehörden und Pharmakonzerne zusammenarbeiten und wie unfassbar schwer es ist, die Pharmalobby u.a. durch Politik zu durchbrechen. Am Ende steht, dass Ulbrich Hamed bei Twitter blockiert und damit zeigt, dass er einen weiteren Dialog unterdrücken will. Auch RA Becker sieht die Rechtslage wie Hamed und weist in diesem Fall auf die Aufklärungspflicht der Anwälte über die Erfolgsaussichten hin. Frau Lescaux (pensionierte RAin) weist in einem Kommentar darauf hin: „Wenn man böse wäre, könnte man jetzt sagen: die ersten Kläger sind Kanonenfutter in der Sturmspitze. Oder Versuchskaninchen. Aber die Rolle kennen sie ja schon.”

Können sich Impfgeschädigte mit einer realistischen Aussicht auf Erfolg an einen Gerichtsprozess wagen? Das scheint in den Fällen der Impfgeschädigten offensichtlich gar nicht so eindeutig, weshalb nun eine normale Diskussion unter zwei Anwälten mit gegensätzlicher Meinung, zu einem „Streit“ und einer Blockade bei Twitter führte. Aktuell wird ein Rechtsanwalt und dessen Kanzlei von unseren Öffentlich-Rechtlichen medienwirksam und kostenlos beworben. Der Haken daran: die Aussagen des Anwalts werden unwidersprochen durch die Öffentlich-Rechtlichen hingenommen. Jessica Hamed spricht dies an und fordert einen Diskurs mit dem Anwalt, doch der blockiert sie bei Twitter. Aber fangen wir von vorne an.

Eines kann man schon mal vorweg nehmen: dass eine Idealistin, wie Jessica Hamed, sich wohl schon länger für „juristische Gerechtigkeit“ in diesem Land einsetzt. Während manch ein anderer vielleicht auch nur ein lukratives Geschäftsmodell dahinter sieht – leisten können sich solch eine Klage ohnehin nur gut betuchte Menschen (wir haben berichtet).

Die pensionierte RAin Lescaux verwies in einem Kommentar auf zwei Prozesskostenrechner:

Zu den Prozesskosten. Hier sind zwei Berechnungen.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php
Die Tabelle vom DAV ist übersichtlicher. Das ist das Mindest-Kostenrisiko, wenn der Prozess in der ersten Instanz verloren wird. Beweisaufnahme, Sachverständigengutachten, sind noch nicht dabei.

Wer sich allerdings schon jetzt als „Spezialist auf Impfschäden“ bezeichnet, lässt gewiss nicht die Kirche im Dorf um sich selbst zu vermarkten. In diesem Alter einen TikTok Kanal zu betreiben zeigt wohl nicht die Leidenschaft für Kurzvideos, sondern eher eine Marketingstrategie. Sein „Sozius“, wie man das anscheinend in der Juristerei nennt, hat in seinem Abspann übrigens auch bereits „Impfschäden“ stehen.

In einem aktuellen TikTok Video geht er auf zwei Urteile vom Landgericht Hof und Kleve ein. Die kommen zu einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis der Corona-„Impfung“.

In einem aktuellen Artikel bei mittelhessen (leider hinter einer Bezahlschranke, eventuell kann uns diesen jemand für alle Leser zur Verfügung stellen) geht ein weiterer Anwalt auf die geschilderte Problematik durch Hamed ein, mehr dazu im weiteren Verlauf des Beitrags.

Wir vom Team sind es leid, wenn Menschen ihre eigenen Interessen und Vorteile als Nächstenliebe tarnen und Schwache dafür ausbeuten. Denn wir sprechen hier sicherlich nicht von CSR im Sinne einer gelebten Unternehmensverantwortung, sondern ganz einfach von Marketing. Also bitte offen kommunizieren und nicht davon sprechen, dass einem die Menschen am Herzen liegen.

Aber nun zum Wesentlichen.

In einem aktuellen Artikel aus der Allgemeinen Zeitung (eigentlich hinter einer Bezahlschranke verborgen), wird Rechtsanwälting Jessica Hamed interviewt. Dabei gibt sie im Hinblick auf eine Klage bei einem Impfschaden zu bedenken, dass der Schadensersatzanspruch schwer durchzusetzen ist. Diese Thematik griff sie bereits im Dezember bei einem Gespräch mit der Bild auf.

Rund 800 Euro monatlich: Das ist die maximale Rente, die man vom Staat erhalten kann, wenn man durch die Corona-Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Ist man durch den Impfschaden jedoch nicht mehr in der Lage zu arbeiten, kann selbst diese maximale Rente die Gehaltseinbußen vermutlich kaum kompensieren. „Dafür bräuchte man einen echten Schadensersatzanspruch, doch der ist schwer durchzusetzen“, sagt Jessica Hamed. Bei der Mainzer Rechtsanwältin, die in einer Kanzlei in Wiesbaden tätig ist, mehren sich die Anfragen von Betroffenen mit Impfschäden. Bisher hat sie jedoch kein Mandat übernommen, weil sie die Aussichten auf Schadensersatz für wenig Erfolg versprechend hält. 

Hamed möchte keine falschen Hoffnungen machen, denn die Hürden für Betroffene sind hoch: Sie müssten den Impfstoffherstellern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen – anders als im Arzneimittelgesetz geregelt. Und das, „weil der Staat den Verschuldensmaßstab großzügig zugunsten der Ärzte und Hersteller reduziert hat“, sagt Hamed. Als Folge des Contergan-Skandals haften pharmazeutische Hersteller nämlich seit 1976, wenn durch das von ihnen in Verkehr gebrachte Arzneimittel ein Mensch zu Schaden kommt – allerdings nicht im Fall der Covid-Impfstoffe. Hier wurde die sogenannte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung durch eine Rechtsverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium im Mai 2020 erlassen hat, außer Kraft gesetzt.

Einige Juristen, so auch die Mainzer Rechtsanwältin, halten das Ausschalten der Gefährdungshaftung zwar für nicht rechtmäßig, dennoch müsse man so realistisch sein und bedenken, dass die Gerichte dieser „Rechtsauffassung“ mutmaßlich nicht folgen werden, sagt Hamed. Da die Gefährdungshaftung bei Impfschäden durch die Covid-Impfung nicht greift, liege die volle Beweispflicht bei demjenigen, der glaubt, einen Impfschaden erlitten zu haben.

Dem Hersteller müsste eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden – zum Beispiel, dass er sein Produkt nicht entsprechend überwacht hat. Oder dass Erkenntnisse über Nebenwirkungen nicht in die Fachinformationen des Impfstoffes aufgenommen wurden. Die Rechtsanwältin erläutert: Es müsste eine Nebenwirkung sein, die zum Zeitpunkt der Impfung nicht bekannt war, die der Hersteller aber hätte kennen müssen. Allein dieser Punkt erscheint schwierig.

Hinzu kommt, dass auch die Kausalität nachgewiesen werden muss: Dass die Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen ist. Dazu sei ein Sachverständigen-Gutachten nötig – eine weitere Hürde. „Wen soll man da beauftragen – eine Neurologin, einen Kardiologen? Eine Fachärztin für Impfungen gibt es nicht“, so die Rechtsanwältin. Ganz besonders problematisch könnte der Nachweis der Kausalität zudem in den Fällen sein, wo die Betroffenen mit Impfstoffen von verschiedenen Herstellern geimpft wurden. „Wie kann man da noch feststellen, ob die Schädigung auf Biontech, Moderna oder Astrazeneca zurückzuführen ist?“, sagt Hamed.

Einer der wenigen, die trotz all dieser Hindernisse von Erfolgen bei Verhandlungen mit Impfstoffherstellern berichten, ist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Ich habe bereits ein paar Dutzend außergerichtliche Einigungen mit den vier großen Impfstoffherstellern für meine Mandanten erzielen können“, sagte er kürzlich gegenüber der „Welt“. Und auch dieser Zeitung hatte er im November berichtet, dass er 35 solcher Verhandlungen abgeschlossen habe. Ob erfolgreich oder nicht, ließ der Rechtsanwalt allerdings offen – und verweist darauf, dass es „so eine stillschweigende Geschichte” sei.

Er sagte auch, dass er gegen die Impfstoffhersteller insgesamt 18 Prozesse führen würde. Gegen Moderna klage er nicht, weil das Unternehmen „noch nicht einen Fall abgelehnt hat”, so Cäsar-Preller. Das Unternehmen bestätigt das allerdings nicht. „Moderna hat bisher noch keine einzige außergerichtliche Einigung im Zusammenhang mit Covid-19 getätigt“, teilt der Hersteller auf Nachfrage mit. Und auch Biontech, Astrazeneca sowie Janssen erklären, dass sie bisher keine einzige außergerichtliche Einigung im Zusammenhang mit den Covid-Impfstoffen getroffen haben.

Die Hersteller wüssten ganz genau, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass auch nur ein Fall den rechtlichen Vorgaben zu 100 Prozent entspricht, sagt Jessica Hamed. Aus diesem Grund bezweifelt die Rechtsanwältin, dass sich die Impfstoffhersteller auf außergerichtliche Einigungen einlassen. „Ich halte das derzeit für ausgeschlossen. Warum sollte sich der Hersteller auf außergerichtliche Vergleiche einlassen, wenn er ganz genau weiß, dass die Anspruchsteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diesen Anspruch gar nicht darlegen können?“

Hinzu komme, dass sich das zum Beispiel im Fall von Biontech negativ auf den Aktienkurs auswirken könnte. Das Unternehmen hätte Ad-hoc-Meldungspflichten und könnte nicht einfach eine Vielzahl an Vergleichen schließen, ohne die Aktionäre darüber zu informieren – selbst wenn Verschwiegenheitsabkommen mit den Anspruchstellern getroffen wurden.

Jessica Hamed bei „Viertel nach Acht“ am 07.12.2022:

„Menschen sind durch die COVID-Impfstoffe zu Schaden gekommen und haben z.B. Herzschädigungen erlitten. Bislang wissen wir nicht sicher, wie viele Menschen betroffen sind. Geschädigte wenden sich verzweifelt an Ärzte, damit sie ihnen helfen ihr Leid zu lindern, aber auch an Anwältinnen und Anwälte, um Schadensersatz zu erhalten. Neben den bekannten Versorgungsansprüchen gegen das Land gibt es grundsätzlich noch die Möglichkeit, den Hersteller oder die impfende Person in Anspruch zu nehmen. Das Problem dabei: die Versorgungsansprüche gegen das Land beinhalten keinen vollen Schadensersatzanspruch, dafür genügt hier aber wenigstens die einfache Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Leiden und der Impfung. Kein voller Schadensersatzanspruch heißt: Kein Schmerzensgeld, kein Ausgleich des Erwerbschadens, sondern nur ein kümmerlich kleiner Rentenanspruch. Der Staat ist – zumindest – in der ethischen Pflicht, Impfgeschädigten umfassend zu unterstützen. D.h. konkret: Einrichtung von Beratungsstellen, die Übernahme der vollen Haftung, Förderung der Forschung zu Impfschäden.“

Bei einem aktuellen Interview beim Deutschlandfunk Kultur geht sie ebenfalls ganz aktuell auf die Problematik aus ihrer Sicht ein.

Mit

@dlfkultur habe ich über #Impfschäden & die insbesondere aufgrund der sog. Spahn-Verordnung gegen null reduzierten Erfolgsaussichten von Klagen gegen Hersteller gesprochen. Aufgrund der desaströsen rechtlichen Lage, die der Staat bewusst geschaffen hat, sehe ich den Staat (

@Karl_Lauterbach) in der Pflicht, Geschädigten unbürokratisch zu helfen, weil er zudem massiv Menschen zur Impfung gedrängt hat & daher auch das Argument Eigenverantwortung nicht greift. Abschließend führe ich aus: „Hier hat er [der Staat] 1. Impfdruck erzeugt und 2. die Hürden für die Schadensersatzansprüche auch noch wie dargestellt nach oben gesetzt und das zusammen ist mindestens unanständig.“

Hier haben wir dankenswerterweise auch eine Einschätzung der pensionierten RA Lescaux.

Sie argumentiert wir folgt: durch die Spahn-VO (MedBVSV) sei die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung bzgl. C-Impfungen außer Kraft gesetzt. Es verbleiben Ansprüche aus dem Deliktsrecht (sie meint vermutlich § 823 BGB und § 826 BGB). Dabei – sagt ähnlich auch RA Ulbrich im obigen Video – müsse der Klager darlegen und beweisen, dass seine Schädigungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen sind. Diese Darlegung kann der Beklagte dann eben dadurch erschüttern, dass er andere Kausalitäten darlegt. Letztlich würde es zur Einholung von Sachverständigengutachten kommen. Sie hält die Erfolgschancen für zu gering.

Persönlich halte ich diese Auffassung für übervorsichtig. RA Ulbrich versucht das Risiko ja schon dadurch zu minimieren, dass er (sh. unten in einem anderen Kommentar mein Link zu einem Artikel im Focus) nur in den Fällen klagt, in denen der Impfschaden durch objektive Dritte bereits bestätigt wurde.
Die Chance zu einem Vergleich ergibt sich doch dadurch schon.

In einem anderen Interview, das ich letztlich mit ihm hörte, vergleicht er das mit den Abgasklagen gegen VW. Die ersten Prozesse gingen verloren, dann ein Erfolg und danach wurden in den verbleibenden Fällen Vergleiche geschlossen.

Wenn man böse wäre, könnte man jetzt sagen: die ersten Kläger sind Kanonenfutter in der Sturmspitze. Oder Versuchskaninchen. Aber die Rolle kennen sie ja schon.

Kritik von RAin Jessica Hamed, Tagesschau berichtet am 11.04. einseitig – RA Ulbrich spricht von Sachverständigenschlacht

Am 11.04. wird bei der Tagesschau ein Beitrag mit dem Titel „Zahlreiche Klagen wegen möglicher Impfschäden“ (etwas weiter unten zum Aufklappen zu lesen) veröffentlicht. Dabei werden eine Wiesbadener und Düsseldorfer Kanzlei erwähnt (Präller und Rogert/Ulbrich).

Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig.

BioNTech Sprecherin

Knackpunkt: Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden

Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden. Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden?

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person. Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Wieso wird RAin Jessica Hamed dazu nicht bei den Öffentlich-Rechtlichen für eine vollumfängliche Meinungsbildung gehört?

Aufgrund des Artikels fühlt sich Hamed dazu genötigt, bei Twitter dazu Stellung zu nehmen und zieht hierzu die oben im Beitrag aufgegriffenen Äußerungen von ihr bei der Bild und den AZNachrichten heran.

Liebes @ARDde,

Betroffene von #Impfschäden haben durch die per Verordnung gezielt enorm verschlechterte rechtliche Situation so gut wie keine Chancen auf Schadensersatz. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso hunderte Klagen anhängig gemacht werden. Der Staat hat durch seine Gesetzesänderung bewusst Schadensersatzansprüche, für die er am Ende aufgrund der Verträge mit den Herstellern haften müsste, letztlich fast vollständig vereitelt. Ich halte diese Änderung der Gesetzeslage per Verordnung zwar für rechtswidrig , aber dass dieser Ansicht ein dt. Gericht folgt, bezweifle ich nach den Erfahrungen aus 3 Jahren „Corona-Rechtsprechung“ doch sehr. Das einzig Richtige wäre daher, dass der Staat nun die Verantwortung übernimmt und den Geschädigten damit die so gut wie aussichtslosen äußerst kostspieligen (!) Klagen erspart. Alleine die 1. Instanz kostet die Geschädigten bei einem Streitwert von 150.000 Euro fast 18.000 Euro. Dass sich Hersteller auf außergerichtliche Vergleiche einlassen, halte ich aus den bereits Anfang des Jahres gegenüber @aznachrichten genannten Gründen ebenfalls für derzeit quasi ausgeschlossen. Den Betroffenen muss klar sein, dass sie selbst wenn ein Impfschaden als solcher bestätigt würde, kaum die weiteren Voraussetzungen, wie etwa die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Herstellers beweisen können. Ferner ist anzumerken, dass die Hürde für die – ungenügende – Entschädigung gemäß § 60 IfSG noch am niedrigsten ist. Ausführlich habe ich all das auch bereits im Dezember 2022 bei @BILD-TV erläutert. https://ardmediathek.de/video/plusminu

Sie führt in ihrem Tweet aus, dass sie nach den 3 Jahren Erfahrung die sich nun gesammelt hat, bezweifelt, dass die Gerichte der Ansicht von RA Ulbrich folgend wird. Sie geht weiter auf die enorm hohen Prozesskosten ein. Auch die Beweisbarkeit von Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Hersteller erachtet sie als unmöglich. Sie zitiert ein Bild aus einem aktuellen Plusminus Beitrag – wir haben berichtet – und zeigt die Kosten anhand eines Beispielrechners in ihrem Tweet auf.

Diese Ausführungen findet RA Ulbrich, dem im weiteren Verlauf dann sein Sozius Rogert zur Seite springt, unzutreffend. Ulbrich blockiert dann Hamed kurzerhand bei Twitter.

Hier noch das Bild zu dem Tweet bei diesem man auf „Show more“ für die gesamte Antwort klicken muss:

Hamed antwortet – zu diesem Zeitpunkt ist sie wohl von Ulbrich noch nicht blockiert – auf die Aussagen der beiden Herren:

Daraufhin folgte wohl eine Blockade bei Twitter für Jessica Hamed. Tobias Ulbrich möchte wohl keinen Dialog mehr führen, obgleich er in seinen Tweets etwas anderes signalisieren möchte, was Jessica Hamed in einem Tweet vom 11. April aufgreift.

Da Ulbrich Frau Hamed auf Twitter blockiert hat, sieht sich wohl sein „Sozius“ dazu veranlasst auf den Tweet zu antworten. Frau Hamed verweist dabei auf einen Tweet vom 7. April:

Hamed geht in ihren Posts auch auf zwei Fragen u.a. von Zacharias Fögen (Maskenstudie) ein.

RA Christian Becker teilt die Rechtsauffassung von Hamed

Auf den Artikel bei der mittelhessen können wir leider nicht zugreifen, er befindet sich hinter einer Bezahlschranke. Jessica Hamed zitiert daraus aber auf Twitter:

Auch der Kollege Christian Becker teilt meine erheblichen Bedenken bzgl. der Erfolgsaussichten von Klagen bei #Impfschäden und weist diesbezüglich zu Recht auf die Aufklärungspflichten von Anwältinnen und Anwälten hin.

@VRMwirbewegen „Insgesamt werden Medienberichten zufolge mehrere Hundert Betroffene anwaltlich vertreten, von denen einige bereits vor Gericht gezogen sind. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Doch ganz so leicht, wie mancher Bericht vermuten lässt, ist die Sache nicht, denn die rechtlichen Hürden sind enorm, wie Rechtsanwalt Christian Becker aus Trier sagt. Der Fachanwalt für Medizinrecht hält die Erfolgsaussichten einer Klage im Moment für sehr gering. […] Denn eigentlich müssen Patienten, die vermuten, einen Schaden durch ein Arzneimittel erlitten zu haben, nichts beweisen. Der Hersteller muss beweisen, dass der Schaden nicht von dem Medikament kommt. Doch das ist im Fall der Corona-Impfstoffe genau umkehrt. Und es sei momentan ziemlich unmöglich zu beweisen, dass der Corona-Impfstoff einen Schaden verursacht hat, sagt Becker – selbst wenn man sich hierbei auf wissenschaftliche Publikationen zur Schadhaftigkeit des Impfstoffes oder fehlende Wirksamkeitsstudien beziehen wolle. „Es reicht nicht, wenn man in einem Prozess irgendeine beliebige Studie zitiert“, so der Anwalt. Normalerweise würden solche Verfahren durch Sachverständige entschieden, die die Studien auswerten. Becker hat schon viele Arzthaftungsverfahren geführt und weiß, wie schwierig solche Fälle sind. Sie gehen oft über mehrere Instanzen und können Jahre dauern. Am Ende seien fast alle Verfahren davon abhängig, dass der Beweis gelingt. […] Er befürchtet, dass einige seiner Kollegen die Chance sehen, durch Impfschäden Geld zu verdienen. Und er gibt zu bedenken, dass auch Anwälte eine Aufklärungspflicht haben – zumal der Mandant unter Umständen hohe Kosten hat, wenn er aus eigener Tasche bezahlt. In jedem Fall wende er Nerven auf und man müsse aufpassen, dass zu seinem körperlichen Schaden nicht noch psychische Belastungen hinzukommen.“

@ARDde

@ZDF

@welthttps://mittelhessen.de/politik/politik-deutschland/impfschaeden-staat-vereitelt-schadensersatzansprueche-2461017

Rechtsauffassung von der pensionierten RAin Margot Lescaux

In einem Kommentar äußerte sich auch Frau Lescau zu den Klagen für Impfgeschädigte:

Zur Unstimmigkeit zwischen Hamed und Ulbrich. Da gibt es einen Punkt, über den sich wohl viele Kollegen nicht einig sind. So ganz sicher bin ich mir auch nicht, eben weil es immer heißt, wegen der Spahn-VO seien alle Ansprüche ausgeschlossen. RA Ulbrich sieht das offenbar anders. Ich neige dazu, ihm zuzustimmen. Frage mich aber, wo da evtl. der Denkfehler sein könnte.

Schauen wir uns mal § 3 MedBVSV (Spahn-VO) an.

Frau Hamed zitiert in ihrem twitterbeitrag die NJW und die NJW zitiert § 3 MedBVSV Absatz 4 Satz 1. Dort, in § 3 IV 1 wird sich im letzten Halbsatz auf § 3 Absatz 1 bezogen. Das bedeutet, für einen Schaden wird abweichend von § 84 AMG DANN nicht (bzw nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) gehaftet, wenn dieser Schaden deshalb entstanden sein kann („geeignet“), weil die in § 3 Absatz 1 genannten §§ des AMG ausgeschlossen wurden.

Da halten wir einen Moment inne und gehen zu § 84 AMG und gucken uns den an.
Da gibt es den Absatz 1. In Absatz 1 Satz 1 wird der Schadensersatzanspruch erwähnt. In Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 steht, in welchem Fall diese Schadensersatzpflicht besteht.
Nr. 2 lassen wir mal außen vor und bleiben bei Nummer 1.
Dort heißt es: „Bei schädlichen Wirkungen, die …. über ein vertretbares Maß hinausgehen“ .
Wir lesen weiter und finden in § 84 AMG den Absatz 3. Diese schädlichen Wirkungen aus oben Absatz 1 müssen ihre Ursache im Bereich der Entwicklung und Herstellung haben, sonst entfällt die Haftung.
Also irgendwas muss bei Entwicklung oder Herstellung passiert sein, was dazu geführt hat, dass der Schaden entstanden ist.

Jetzt gehen wir zurück zur MedBVSV § 3 Absatz 1. Und zu den dort aufgelisteten Normen des AMG, die gemäß dieses § 3 Absatz 1 eben alle nicht zur Haftungsbegründung herangezogen werden dürfen. Wenn ich mir die alle nach und nach einzeln angucke, finde ich nichts, was die Haftung nach § 84 AMG Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 iV § 84 Absatz 3 ausschließt.

Wenn einer in dem ganzen Paragraphenwust, der in § 3 Absatz 1 MedBVSV erwähnt ist, was findet, was die Haftung nach § 84 I AMG doch ausschließt – nur zu!

Die Haftung nach § 84 AMG Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 – von dem ich oben sagte, den lassen wir mal außen vor – die könnte ausgeschlossen sein. Weil zB dem Produkt keine Beipackzettel beigegeben werden müssen.

Aber eine Grundlage für die Gefährdungshaftung sehe ich. Und frage mich, warum andere die auch sehen und andere wieder nicht.

Wenn wir hier also den „Streit“ außen vor lassen und uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren, so stellt sich die Frage, inwieweit kann Impfgeschädigten juristisch geholfen werden?
Am Ende möchten wir einmal Danke sagen an Frau Lescaux, welche sich durch ihre Kommentare immer und immer wieder mit solch einer Thematik auseinandersetzt und uns als Laien damit Einblicke ermöglicht, die wir so nicht hätten. An dieser Stelle möchten wir auch ausdrücklich erwähnen, dass gewiss nicht alle Anwälte ausschließlich das Honorar im Blick haben.

Wir empfehlen an dieser Stelle allen die achtteilige Serie „Dopesick“, die anhand des Beispiels eines Schmerzmittels in Amerika einmal mehr aufzeigt wie Zulassungsbehörden und Pharmakonzerne zusammenarbeiten und wie unfassbar schwer es ist die Pharmalobby u.a. durch die Politik zu durchbrechen. Leider können wir diese hier nicht kostenlos einstellen, es wäre also eine Investition in einen – oder vermutlich mehrere – spannende Filmabende 😉

Allen Impfgeschädigten wünschen wir für ihre Prozesse starke Nerven und natürlich eine baldige Genesung.

39 Antworten auf „Rechtsanwältin Hamed spricht bei Schadensersatzansprüchen durch Ulbrich/Rogert für Impfgeschädigte von einer Mindermeinung“

„Rechtsanwältin Hamed spricht bei Schadensersatzansprüchen durch Ulbrich/Rogert für Impfgeschädigte von einer Mindermeinung“

Ich hatte selbst ein Arzthaftungsverfahren geführt und kann leider bestätigen, dass Richter genauso arbeiten.

Diese sind fachlich Laien und schauen, was die herrschende Meinung ist und die wird dann in ein Urteil gegossen, egal wie falsch diese ist, egal wie fachlich fundiert der Vertreter der Mindermeinung die herrschende Mehrheitsmeinung widerlegt.
Daran wird sich auch nichts ändern, solange reine Rechtsvorschriftenkenntnis für den Posten eines Richters oder die Tätigkeit eines Anwalts genügt.

Tja, recht haben und recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge.
Ich vermute mal die meisten Impfgeschädigten werden leer ausgehen.
Das Hauptproblem sind die Verfahrenskosten.
Ich hatte mal einen Zivilprozess, der hat über alle Instanzen knapp 60000 EUR gekostet und knapp zehn Jahre gedauert. Trotz der Tatsache das ich gewonnen hatte war das schon eine massive Belastung.
Die Wenigsten werden das auf sich nehmen. Zumal aktuell zumindest eher zu erwarten ist das die Gerichte dem vorgegebenen Meinungsbild folgen.
Die Abweichler in der Justiz bekommen ja schnell mal eine Hausdurchsuchung.

Für juristisch Interessierte: bereits im März schrieb Rechtsanwalt Sebastian Lucenti eine zweiteilige Analyse bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Carola-Maßnahmen und der „Impferei“:

https://rsw.beck.de/zeitschriften/nvwz/nvwz-extra-aufs%C3%A4tze-online

Darauf aufmerksam geworden bin ich durch einen Artikel bei den kritischen Richtern und Staatsanwälten:

https://netzwerkkrista.de/2023/04/02/aufsatzhinweis-lucenti-keine-lex-covid-19-fuer-corona-massnahmen/

Im zweiten Artikel widmet sich Lucenti dem Thema „Impfen“.

Er kommt darin unter anderem zu dem Schluß :
——— Zitat
Das IfSG ist im Hinblick auf die Feststellung und Bewältigung einer medizinischen Notlage evidenzbasiert zu reformieren. Hierzu gehört die dem RKI und PEI zugewiesene Rolle dahingehend zu ändern, diesen die alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit zu entziehen. Die Stellung und Gewichtung des RKI im Rahmen des § 4 IfSG ist auf eine Stimme eines weisungsunabhängigen interdisziplinär besetzten Expertengremiums außerhalb des Einflussbereichs des Bundesgesundheitsministeriums zu reduzieren.

Diesem Expertengremium sind sämtliche relevanten Rohdaten der Gesundheitsämter, Intensivstationen und Krankenkassen für die Einschätzung einer medizinischen Notlage nationaler Tragweite und Entwicklung von evidenzbasierten Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Die neutrale Evaluierung des Nutzen-/Schadensverhältnisses der Schutzimpfungen gegen COVID-19 erfordert die Einsetzung eines weiteren unabhängigen nicht personenidentischen interdisziplinären Expertenrats. Ebenso ist eine Umstellung des passiven Meldesystems von Impfnebenwirkungen in ein flächendeckendes aktives Monitoring mit Datenzugriffsrechten erforderlich, im Rahmen dessen das PEI ein Mitglied eines unabhängigen Gremiums zur Bewertung der Arzneimittelsicherheit ist.
———– Ende Zitat

Für mich sind die genannten Behörden (RKI, PEI) überhaupt erst wieder beteiligungsberechtigt, wenn das Personal in den Führungsetagen komplett ausgetauscht wurde!

Z

Sofern der Begriff „zielführend“ hinsichtlich (straf)rechtlicher Konsequenzen für die Giftmischer, die Freier und Abhängigen überhaupt angewendet werden kann, dann m.A.n. nur, wenn der Ansatz ein ganz anderer ist.

Ausgangspunkt muss das IfsG sein plus die darin willkürlich und rein politisch motivierten durchgedrückten Änderungen, aufgrund dessen u. a. das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausgesetzt bzw. abgeschafft wurde.

Darüber hinaus wurden und werden noch weit mehr Menschenrechte missachtet.

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte?etcc_med=SEA&etcc_par=Google&etcc_cmp=(p_Informieren)(u_Themen)(n_GSN)(f_text)(c_DE)(g_conversion)(g_traffic)(x_AOK)&etcc_grp=143323504512&etcc_bky=menschenrechte%20beispiele&etcc_mty=b&etcc_plc=&etcc_ctv=648435868715&etcc_bde=t&etcc_var=EAIaIQobChMI2YKpu8Or_gIVP41oCR0pSwnkEAAYASAAEgJ5X_D_BwE&gclid=EAIaIQobChMI2YKpu8Or_gIVP41oCR0pSwnkEAAYASAAEgJ5X_D_BwE

Alle durch das IsfG (auch schon in seiner ursprünglichen Form und mit den ab 2020) hergestellten Ermächtigungen sind Basis und Ursache für das damit gegen die Menschheit „legitimierte“ Verbrechen.

Und alle vor diesem Hintergrund diktierten und mit Zwang (ob aktiv oder passiv; ob physisch oder psychisch „hergestellt“) durchgesetzten Maßnahmen sind Straftaten.

Eine dieser Straftaten ist die erzwungene Teilnahme an einem betrügerisch als Impfung bezeichneten Experiment in Tateinheit mit dem erzwungenen (und spätestens damit per se Verstoß gegen das Recht auf körperliche/physische Unversehrtheit; von der psychischen Unversehrtheit spreche ich noch gar nicht) invasiven Eingriff mittels Injektion synthetischer Substanzen.

Wenn den globalen Verbrechern überhaupt auf irgendeine Weise beizukommen ist, dann sicher nicht auf diesem Weg durch einen durch und durch von langer Hand passend vorbereiteten §§-Dschungel.

Im Vordergrund muss der Mensch als von Geburt an freies Individuum stehen.

Und wenn die einstmals im Grundgesetz festgehaltenen Rechte für die Menschen als Schutz vor einem übergriffigen Staat sein sollen, von diesem Staat oder eben einer selbsternannten Elite und deren Gefolgschaft dann aber so manipuliert/außer Kraft gesetzt wurden, dass dieser Schutz nicht mehr gewährleistet ist,
dann ist es absoluter und potenzierter Irrsinn „auf Basis“ bzw. vor dem Hintergrund eines Gesetzes, welches eine Übergriffigkeit des Staates begünstigt bzw. „legitimiert“ und somit gegen grundlegende naturgegebene Menschenrechte verstößt, argumentieren bzw. Prozesse führen zu wollen.

Es wird sich von diesen Anwälten in unnötigen „Tweets“ (die sollten sich lieber mal zusammensetzen und wie erwachsene Menschen ernsthaft miteinander sprechen) ergangen und hinsichtlich der Folgen menschenrechtsverletzender Straftaten herumgeprokelt.

Sofern Menschen an dem in 2020 offiziell gestarteten Elend WIRKLICH etwas bewegen/verändern wollen, und zwar langfristig, resp. sofern ihnen WIRKLICH daran gelegen ist, für Menschen/die Menschheit. das Mensch-Sein und die Menschlichkeit etwas tun zu wollen, dann müssen sie gewohnte Denk- und Aktionsrahmen verlassen können, sich zusammenzuschließen, um einen anderen Blick auf die Dinge entwickeln zu können.

Die Aufgabe ist, daß die Menschheit endlich erkennt, dass sie es übertrieben hat, dass sie in fast allen Bereichen des Lebens Grenzen überschritten hat, sich komplett verirrt hat „in Gedanken, Worten und Werken“ und es dadurch zugelassen hat, dass Grenzen überschritten werden, die ihr längst nicht mehr nützen, sondern nur mehr und mehr schaden.

@Bine
Genauso ist es!
Hier wird über Rechtsanwälte diskutiert, die sich schon längst als „verbrannt“ herausgestellt haben, entweder „verbrannt“ wegen Inkompetenz oder wegen Falschspielerei (bewusst dem Gegner in die Hände spielen).
Nur die Besten unter den „blinden Hühnern“ haben das sofort erkannt:
1. Die damalige Anzeige die von einer RA-Kanzlei geschalten wurde, zur Aufklärung der verfolgten im Gesundheitswesen (Nachweispflicht…) – verbrannt!
2. Die RA welche die zwei Soldaten vertrat – verbrannt!
3. Marburger Klinik – verbrannt!
u. s. w.
Denn deren Ansätze zeugten schon von…. „Finger weg lassen von denen“.

Wie Sie sagen,
es kann nur der Ansatz bezogen auf das IsfG der richtige Weg sein. Doch auch hier sollte man sich an die Fallen der früheren Tricks der Rechtsverteidiger erinnern, wie Bspw. jene Falle, dass angebliche Patientenanwälte sich bei schwerem, medizinischen Pfusch weigerten, für den geschädigten Patienten ZUERST den Weg der Strafverfolgung zu wählen, und danach erst das Zivilrechtliche.
Es ist überhaupt kein Geheimnis mehr, dass so gut wie alles im IsfG auf einer Grundlage errichtet wurde, die es so wie vorgegeben gar nie, zu keiner Zeit beweisbar gegeben hat. Und auch, wenn diese Beweisbarkeit dadurch geschwächt ist, weil – wie Lauterbach schon mehrfach öffentlich zugab – versäumt wurde die notwendigen Daten zu sammeln, zur Auswertung. Denn alleine die Tatsache, dass die Bundesregierung zur Sorgfaltspflicht verpflichtet gewesen wäre in folgenden Punkten:
1. eine Aspiration vor jeder Injektion vorzuschreiben
2. auf keinen Fall verschiedene Impfstoffe, erstrecht nicht von verschiedenen Herstellern in eine einzige Person zu verspritzen
3. Obduktionen vorzuschreiben, bei allen Verstorbenen die unmittelbar nach einer Spritzung verstorben sind oder auch bei all jenen Verstorbenen nach Spritzung, die bis zur Spritze kerngesund waren.

Die Liste würde noch weiter reichen, aber für diese drei Punkte muss man kein Mediziner oder Jurist sein, wenn man vorhat über 80 Millionen Menschen in diesem Land etwas zu spritzen, das bis dato noch nie eine normale Zulassung bekommen konnte, trotz mehrfachen Versuchen…

Sprich,
bevor nicht jene Personen die das IsfG einführten, und auch all jene die das IsfG bestehen lassen, obwohl die basierenden Grundlagen schon bewiesenermaßen gar nicht vorlagen – solange all diese Personen noch frei herum laufen, geschweige immer noch in der Politik bis hoch an Führungsspitzen ihr Unwesen weiter treiben, solange sich die Juristerei NICHT an die unabdingbare Aufhebung der strafrechtlichen Immunität dieser Personen wagt, und damit auch Erfolg hat, solange werden wir von dieser Juristerei von vorne bis hinten nur verarscht, verkauft und verraten!

Es ist doch längst nachgewiesen, dass die „Impfstoff-Hersteller“ ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. Da fallen mir z.B. die Durchimpfung der Placebo-Gruppe und die Betrügereien bei den Studien ein. Außerdem hat es eine Veränderung der Rezeptur gegeben, die dazu führte, dass die LNPs stabiler wurden und dadurch eine geringere Lagertemperatur erforderlich wurde. Das erste Medikament wurde nicht vom Markt genommen, obwohl es noch nicht ausgereift ist. Die Nebenwirkungen schwanken von Charge zu Charge. Das kann man bei „How Bad is my Batch“ nachvollziehen. Es gibt keine unabhängigen „Qualitätskontrollen“. Die Hersteller schicken die zu untersuchenden Proben ein. Das alles sind Untersuchungsergebnisse, die man aus Studien entnehmen kann. Werden entsprechende Klagen eingereicht, so werden die Verhandlungen auf die lange Bank geschoben. Es kann nicht sein, dass Betroffene ihr Recht nicht bekommen können, weil unsagbar nachteilige Verträge geschlossen wurden.
Ich denke, man sollte zunächst die Pharmaunternehmen verklagen und ihren Betrug und die Fahrlässigkeit nachweisen um den Haftungsausschluss zu eliminieren. Das müssen unsere Volksvertreter vorantreiben. Erst dann macht es Sinn einen Schadenersatz einzuklagen. Da diese aber selbst in das gesamte Lügengebilde verstrickt sind, ist eine gerichtliche Aufarbeitung unwahrscheinlich. Wir sind den Pharmaunternehmen schutzlos ausgeliefert.

@maien56
Sie schreiben:

„Ich denke, man sollte zunächst die Pharmaunternehmen verklagen und ihren Betrug und die Fahrlässigkeit nachweisen um den Haftungsausschluss zu eliminieren.“

Haben Sie jemals den Vertrag zwischen EU und Pfizer gelesen?
Pfizer hat sich da nichts zu Schulden kommen lassen, denn Frechheit und auch Strafbarkeit wird immer siegen können, wenn zu viele Dummen oder Korrupte/Kriminelle schlafen oder wegsehen. Nicht Pfizer ist hier der Böse, ganz im Gegenteil, denn wer solch einen Vertrag zur Unterzeichnung vorlegt, der hat zu 100% mit offenen Karten gespielt, denn ein derartiger Haftungsausschluss zu erwarten, wenn man seine Scheiße noch nicht einmal nur zum Selbstkosten-Preis an die Staaten bringen will, das schreit doch förmlich zum Himmel:
„Nehmt unser teures Gift und übernehmt dafür alle Verantwortung.“!

Man muss nicht nur KÖNNEN.
man muss auch WOLLEN!

Nachzulesen auf der Internetseite:

https://drbetzler.de/anwaelte/hamed

„Der Lehre und der Wissenschaft ist Rechtsanwältin Hamed immer noch verbunden: Seit dem Wintersemester 2019/2020 lehrt sie an der Hochschule Mainz und seit April 2022 leitet sie gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Jörg Scheinfeld als stellvertretende Direktorin das Institut für Weltanschauungsrecht, das sich für den weltanschaulich neutralen Staat einsetzt.“ Zitatende

Lehrstuhl Prof. Dr. Jörg Scheinfeld
Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Rechtsphilosophie

Wo sind die Rechtsgelehrten, die den Betroffenen beistehen?

Ich kann auch niemandem dazu raten, einen Prozess anzustrengen wegen eines Impfschadens. Es kommt im Erfolgsfall einfach zu wenig dabei rum, und wenn einen der Impfschaden alleine nicht ins Grab bringt, dann wird es dieser Prozess sein. Selbst dann, wenn die Rechtslage eindeutig sein sollte: Überall da, wo politische oder Politiker-Interessen involviert sind, ist die Iudikative erfahrungsgemäß inzwischen bereit, auch die Grenzen zur Rechtsbeugung weit zu überschreiten. Weil den Richtern dann garantiert nichts passiert.
Aber meine Bewunderung gilt jedem, der es im vollen Wissen über den Zustand unseres Staates dennoch tut!

Kai I.sagt:
15. April 2023 um 0:16 Uhr
*
„Aber meine Bewunderung gilt jedem, der es im vollen Wissen über den Zustand unseres Staates dennoch tut!“👌👌
*
Gut auf den Punkt gebracht !👍👍

Schön, jetzt kommen die Juristen in Fahrt.
Kapitalismus heißt nicht nur „kapitalistische Wirtschaft“, sondern „kapitalistische Gesellschaft“. Der Kapitalismus frisst sich überall rein, frisst sich überall durch, ist eine Art Krebs. Er kannibalisiert alles, also auch die nichtmarktlichen Umgebungen, die ihn erst ermöglichen.

Es ist ein Geschäftsmodell, welches auf einer Illusion basiert. Kindermilchschnitte ist eine Extraportion Milch für ihr Kind !
Es ist keine Impfung sondern ein gentechnisches Experiment ( Menschenexperimente )
Das was als Nebenwirkungen bezeichnet wird, sind die Wirkungen.

Eine behandlungsbedürftige Krankheit Corvid 19 ist nicht nachgewiesen, weil kein Virus je
nachgewiesen worden ist.

Eine Pandemie hat es nie gegeben !

Es ist ein Geschäftsmodell, welches auf einer Illusion basiert. Kindermilchschnitte ist eine Extraportion Milch für ihr Kind !

Ohne die Wahrheit und nichts als die Wahrheit keine Erkenntnis !

Der Herr Anwalt vertritt ja scheinbar immer in diesen sehr Agenda-nahen Themen. Zuletzt ja beim Abgasskandal (sogenanntem), man könnte auch sagen Tesla-Promotion.

Wie waren denn seine „Erfolge“ beim Abgas? Immerhin dürfte hier die Agenda vorsehen, dass VW entschädigen muss, Deutschland soll ja deindustrialisiert werden.

Es wird sowieso in der Politik und vom WEF entschieden und nicht vor Gerichten.
Es wird der Zeitpunkt kommen, an dem die Entschädigungen in großer Breite fließen sollen (und die Steuerzahler bluten), dann werden die Gerichte entsprechend folgen.

Anwälten traue ich in der überwiegenden Zahl auch nicht über den Weg. Gerader der Ulbrich hat daraus ja eine regelrechte Industrie gemacht, scheint mir.
Die Hamed antwortet einem aber auch nicht auf Anfragen von Bußgeldbetroffenen, wenn ich richtig informiert bin.
Die einen machen das richtig große Geld, die anderen haben Schiss und wollen sich ihren „Namen“ nicht beschmutzen.
Ausnahmen wie Margot L. hier mit großem intrinsischem Gerechtigkeitsempfinden bestätigen wohl die ungefähre Regel.

Ja ja,
so kommt es wenn die einstigen „Naiven“ und „Optimisten“, die vom Dunkel der Welt noch völlig unberührt ihr Leben lebten, plötzlich wach gerüttelt dastehen und in schweren Zeiten mit einem Blog („angeblich“) für die gute Seite eintreten und kämpfen wollen.
Noch vor einem Jahr wollten sie nicht wahrhaben, welch mieses Spiel die Kanzlei um „Ulbrich/Rogert“ mit den Angestellten im Gesundheitswesen spielt (Thema: Nachweispflicht…), und nun kommt man doch ins Zweifeln – wäre da nicht diese tolle Frau Lescaux, die nichts über ihre Kollegen kommen lässt, und damit die „einst“ naiven Blogger wieder ins Wanken bringen kann.

Wenigstens seid ihr euch in Bezug auf diesen Dr. Kröner eins:
https://corona-blog.net/2023/04/14/wo-ist-impfluencer-dr-kroener-koennte-die-bislang-hohe-verguetung-und-das-jetzt-fehlende-budget-der-grund-sein/

Leider fällt es anscheinend immer noch sehr schwer, die einem ins Gesicht springenden Parallelen zwischen Kröner & Co und Ulbrich/Rogert & Co erkennen zu können.
Kröner hat den fetten Reibach die letzten 2 Jahre gemacht, den nun andere wie Ulbrich/Rogert machen werden.

Seid doch bitte nicht weiter naiv, schaut noch mal rein in den Video-Bericht (ARD Plusminus) und zwar genau bei Minute 2:02
https://corona-blog.net/2023/04/06/ard-fragt-bei-von-der-leyen-nach-wer-von-der-regierung-die-eu-kommission-beauftragt-hat-die-impfvertraege-abzuschliessen-wieso-diese-geheim-gehalten-werden/

Was bekommt ihr bei Minute 2:02 / 2:03 zu sehen?
Groß und fett wird der Prozessbevollmächtigte aufgezeigt 😀
ROGERT & ULBRICH
Wieso sollte man diese Werbung an die Impfgeschädigten heran tragen wollen?
Glaubt ihr das ist Zufall?
Oder hier wird die ARD politisch inkorrekt, selbstbewusst und plötzlich bürgernah/-freundlich? 😀

Auch Fr. Hamed wird nun davon profitieren können, dass sie bewusst den fetten Reibach mit Impfgeschädigten, aus gutem Grunde ablehnt.

Was es hier groß juristische Auslegungen, Verordnungen und Gesetze zu durchleuchten gibt ist mir rätselhaft oder eher, es ist lächerlich.
Alleine die Tatsache, dass gut ca. 65% aller Impfgeschädigten mit mehreren Spritzen von VERSCHIEDENEN Herstellern daher kommen – und dann liegt die Beweislast noch beim Geschädigten.

Warten wir besser auf jene Rechtsanwaltskanzlei, welche für deren geschädigten / spritzgeschädigten Mandanten nicht an die großen Hersteller heran treten wird, sondern an den letzten in der Spritzkette, Bspw. an den Hausarzt, den Betriebsarzt, u. s. w.
Warum?
Unter anderem auch darum, denn ich selbst konnte damals schon im März 2021 auf der Webseite von Bspw. Pfizer eine so lange Liste an Nebenwirkungen des C-„Impfstoffes“ nachlesen – das hätte jeder Hausarzt MINDESTENS recherchieren können und müssen!
Pfizer war mega clever! Oder anders gesagt, dessen Rechtsabteilung kompetent über alle Maßen. Es ist absolut lächerlich, nein eigentlich ein Armutszeugnis für jede deutsche RA-Kanzlei, deren Mandanten hier Hoffnung zu machen… Aber auch ein „Dr.“ Kröner scheißt wohl auf jedes Armutszeugnis, wenn man doch Millionen scheffeln konnte! Die Juristen sind jetzt am Zug mit Scheffeln. Auch die Ärzte, Kliniken wie Marburg & Co sahnen gerade mächtig hinten herum ab, denn deren gesammelten, medizinische Daten lassen die sich nicht nur vergolden, da rieselt es lupenreine Diamanten…

Die Anwältin hat ihren über Spenden finanzierten Prozess gegen das Land Berlin euphorisch gefeiert und mitgeteilt, dass jeder mit dem verkürzten Genesenstatus in Berlin klagen kann. Hatte ich dann auch gemacht. Das Verwaltungsgericht teilte mit, dass es die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht abwarten möchte und das anwaltlich vertretene Land ebenfalls. Das Oberverwaltungsgericht hat die Ansicht von der Anwältin in die Tonne geklopft. Hatte dann auch Sachstandsanfragen gestellt. Bekam die Antwort, dass in Berlin wegen dieser Thematik hunderte Verfahren anhängig sind.

Fazit … auf die Anwältin sollte man nicht unbedingt hören. Hat wohl auch vergessen in ihrem Ratschlag zu erwähnen, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und daher die Menschen Mal abwarten mögen …so viel zu ihrer anwaltlichen Aufklärungspflicht …

Hat mir und hunderte andere für Textbausteine des Gerichts paar hundert Euro gekostet

Jeder Geimpfte hat das Aufklärungsmerkblatt nach dem Aufklärungsgespräch unterschrieben und der Impfung freiwillig eingewilligt. Jeder wusste, worauf er sich einließ. Frau RAin Hamed ist wenigstens so ehrlich und lehnt jedes Mandat auf Schadensersatzansprüche wegen eines Impfschadens ab. Ein Schadensersatzanspruch sei schwer durchsetzbar. Die Produkthaftung greift hier nicht. Die selbsternannten Fachanwälte für Impfschäden halte ich für juristische Hochstapler. Sie haben noch keinen einzigen Prozess gewonnen. Sie wecken falsche Hoffnungen. Über das Recht entscheidet der Richter, bzw. das Justizministerium, das weisungsbefugt ist. Deutsche Richter sind weisungsgebunden. Oh, das sieht schlecht aus.

„Die selbsternannten Fachanwälte für Impfschäden halte ich für juristische Hochstapler.“

Ja, die trinken bestimmt schon längst einen mit diesem Dr. Kröner – nicht nur mit dem.

Aber das „Beste“ an dieser ganzen Sache ist ja zu allem Übel:
Ich bin ja auch schon das dritte Jahr nun hier auf der Seite, und wenn es um das Verzeihen bezüglich mancher Gespritzten geht, da stehe ich im Grunde so ganz bei Bspw. Fr. Breidenbach (sorry, wenn ich den Namen der Kommentatorin nun falsch schrieb, hatte nun wochenlang mal ne Pause beim Lesen eingelegt). Jedoch muss ich das nicht immer wieder aussagen, dass es für mich da kein Pardon mehr geben kann, weil ich eben genau DAS HIER schon lange wusste – die Spritzgeschädigten, besonders jene, die wir nun laut öffentlich nach Hilfe schreien hören, weil kein Arzt sie für voll nimmt, geschweige den Impfschaden erkennen will, diese Geschädigten werden weiter und weiter in einer Tour wie die Sau durch’s Dorf getrieben. Erst beim Arzt, dann in der Marburger Klinik, dann bei Ulbrich & Rogert, und am Ende steht der Gerichtsvollzieher vor der Türe und die Psychologen oder Psychiatrien sahnen dann parallel erst richtig ab…

Auch mein Rat an alle Geschädigten nicht nur bezüglich der Spritzerei:

Hört auf den Rat und die Erfahrungen von Nevaeh
Unterer Kommentar vom 14. April 2023 um 19:04 Uhr
Wer sich noch das letzte Bisschen Nerven, Lebensmut, etc. bewahren können möchte, geschweige sein letztes Geld, der lässt es einfach gut sein und verbucht es unter:

„Mangelndem Bauchgefühl“,
denn nicht jeder kann ein Querdenker, ähm „blindes Huhn“ sein, das „auch mal ein Korn findet“ 😀

„Jeder Geimpfte hat das Aufklärungsmerkblatt nach dem Aufklärungsgespräch unterschrieben und der Impfung freiwillig eingewilligt.“

Aufklaerungsgespraech? Gab es dass ueberhaupt, wenn fuer die Verabreichung der Impfung *und* das Aufklaerungsgespraech durch den Impfarzt zusammmen nichtmehrals einige wenige Minuten zur Verfuegung standen? Wurdedasmitden „Aufklaerungsboegen“ nichteingefuehrt, um auf das „Aufklaerungsgespraech“ verzichten bzw. es auf „Haben Sie noch Fragen, die durch den Aufklaerngsbogen nichtbeantwortet werden?“ beschraenken zu koennen? Und mal ehrlich: Wer wuerde sich nach einer solchen Frage die Bloesse geben, und sagen „ich habe den Aufklaerungsbogen nicht vertsanden.“? Warum gab es zuvor noch bei keiner anderen Impfung einen solchen „Aufklaerungsbogen“ (und danach auch nicht)? Der „Aufklaerungsbogen“ hat meiner Ansicht nach nur den einen Zweck, das „Aufklaerungsgespraech“ moeglichst zu verhindern, damit mehr Personen in immer kuerzerer Zeit „geimpft“ werden konnten.

@Juergen Ilse, mit der Unterschrift unter den Aufklärungsbogen ist es in etwa so wie mit der Einwilligung zu den Datenschutzbestimmungen, Häkchen und fertig – habe ich selbst noch nie durchgelesen. Nur, die mRNA-Impfung ist noch mal eine andere Hausnummer. Da ist ein gesundes Misstrauen angesagt. Das gebietet die Kardinaltugend der Klugheit. Diese ist bei den meisten Menschen verkümmert. Diese wäre auch jetzt angesagt, denn an jeder Ecke, bzw. Kanzlei oder Marburger Klinik, lauern Scharlatane – viel Spreu, wenig Weizen.

„mit der Unterschrift unter den Aufklärungsbogen ist es in etwa so wie mit der Einwilligung zu den Datenschutzbestimmungen, Häkchen und fertig – habe ich selbst noch nie durchgelesen.“

Deswegen ist ja (bzw. war bis vor Corona) *eigentlich* zwingend ein *AUFKLAERUNGSGESPRAECH* vorgeschrieben (bei *JEDER* medizinischen Behandlung, die den Koerper in irgend einer Art verletzt bzw. verletzenn kann) …

Auch wenn das laengst nicht immmer eingehalten wurde (wem wurden denn schon einmal im Rahmen eines Aufklaerungsgespraechs bei „Standard Impfungen“ die moeglichen Nebenwirkungen erlaeutert? Mir definitiv nicht, aber zum Glueck hatte ich noch nie gefaehrliche oder lang anhalteende Nebenwirkungen … Ich habe aber im Laufe der Jahrzehnte meines Lebens auch noch kein Dutzend Impfdosen erhalten, waehrend aktuell der „Impfkalender“ der StIKO bereits mehr als 20 Impfdosen allein im ersten Lebensjahr vorsieht, und so schnell werden das wohl bei mir auch nicht mehr werden).

Die fatale Idee, das Aufklaerungsgespraech durch ein Ankreuzkaestchen auf dem Aufklaerungsbogen „Ich benoetiige kein Aufklaerungsgespraech mehr“ zu erstzen, war eine bodenlose Frechheit, die erst mit dieser „Impmfung“ (IMHO gesetzeswidrig, aber meine Meinung scheint ja in demm Punkt nicht zu zaehlen) eingefuehrt wurde.

Ja, aber wenn erwachsene Menschen etwas unterschreiben und nicht gelernt haben, was das bedeutet, dann sind sie in meinen Augen keine mündigen Bürger.
Man kann nicht einerseits nach Wahlrecht schreien (dann die Grünen wählen, nur weil die so hip daherkommen und das Marketing gut greift) und andererseits solche Zettel unterschreiben und hinterher sagen, man hat es nicht gewusst.
Vielleicht ist das dann die harte Lehre, aus der sie etwas lernen werden. Die meisten Menschen lesen ja nichts mehr durch, was sie im Internet als AGBs und Datenschutzerklärungen bestätigen. Ich tu das fast immer und verzichte eben im Zweifel dann auch, geht halt nicht anders.

Ich sehe außerdem bei den Gepieksten null Entgegenkommen oder Veränderung. Ist auf irgendwen hier schon mal ein Gepiekster zugekommen und hat gesagt „Mensch, du hattest so recht“?

Ja, zu mir meinte vor ein paar Wochen eine dreifach gespritzte Person, die heftig an Corona erkrankt war: „Sie haben alles richtig gemacht, dass Sie sich nicht impfen ließen.“

Bei anderen merke ich, dass es denen dämmert. Sie würden aber niemals sagen, dass meine Spritzverweigerung richtig war, haben sie mich doch in den vergangenen Jahren ständig beschimpft wegen meiner aus ihrer Sicht fehlenden Solidarität, besonders die, die inzwischen unerklärbare Gesundheitsschäden haben.

@Juergen Ilse,
Sie schreiben:
„Wer wuerde sich nach einer solchen Frage die Bloesse geben, und sagen „ich habe den Aufklaerungsbogen nicht vertsanden.“?“

Die Oberflächlichkeiten des Daseins sind keine Tugenden!
„Bloesse geben“?
Ich gehöre zu den angeblich „blinden Hühnern“, die sozusagen nichts im Kopp haben sollen, lediglich einmal ein gutes „Bauchgefühl“ bewiesen. Und NEIN, ich empfinde es (schon lange) NICHT (mehr) als Beleidigung – ich trage sogar auch mit Stolz jene Bekleidung außer Haus, welche mit Löcher, Fäden, ausgeblassten Farben und/oder verfranzten, verwaschenen Bund klar aufzeigt, dass für ein gesundes Selbstbewusstsein wesentlich mehr notwendig ist als eine hübsche Oberfläche. Und, wenn mich heute ein Polizist oder gar ein Richter darauf hinweist, dass ich eine Tat begangen haben soll die in den Gesetzen klar unter Strafe gestellt ist, dann antworte ich ohne mit der Wimper zu zucken:

„In einer Zeit in der sogar die besten Juristen untereinander öffentlich streiten, ob die Spahn Verordnung aus 2020 tatsächlich einen derartigen Haftungsausschluss legal werden lässt, den wir im eigentlich sitten- und rechtswidrigen, geschlossenen Vertrag zwischen Europäischer Union und Pfizer nachlesen können – in solchen Zeiten vergibt der Staat / die Bundesregierung einem jeden Bürger im strafrechtlichen Sinne einen Freifahrtsschein. Und nicht nur den Armen, so wie es vor Corona war, die sich nicht für jede Unterschrift unter Verträgen oder Zustimmungen einen Rechtsanwalt zum vorherigen drüber schauen leisten können, sondern nun, nach Corona, da haben auch die Reichen diesen Freifahrtsschein, denn alles Geld nutzt nun auch nichts, wenn die Rechtsprechung noch nicht einmal von den besten Juristen richtig verstanden werden kann.“

Sich die Bloesse zu geben,
das bedeutet für mich demnach eindeutig:
So zu tun als würde man alles oder das Wichtigste verstanden haben.
Denn zu 90% wurde ein solches Verständnis dadurch unmöglich gemacht, da die Texte schon mit großem Interpretationsspielraum verfasst sind und/oder die mündliche Aufklärung von Personen absolviert wird, die entweder nichts Gutes im Schilde führen oder selbst niemals kapiert haben was genau sie da erklären und, ob das auch letztlich zutreffend ist was sie meist sogar überzeugt, sprich verbindlich aussagen – über Letzteres lachten schon lange alle Hühner.

Schon vor Corona war der Dumme jener, der so tat als würde er (alles) verstehen und/oder demjenigen vollen Glauben bei dessen Erklärungen schenken, obwohl die Existenz (finanziell, beruflich und letztlich bei Verlust dann auch privat) von demjenigen der „erklärt“ daran gebunden ist, dass das Gegenüber glaubt zu verstehen oder einfach vertraut und unterschreibt.
Wie oben erwähnt:
Als Armer Mensch hatte man schon vor Corona diesen „Freifahrtsschein“. Oder die „blinden Hühner“ könnten es auch so bezeichnen: „Die besten Chancen ein gesundes Selbstvertrauen entwickeln zu können.“.
Doch in Zeiten in denen sich nun sogar die Juristen uneins sind und sich öffentlich darüber streiten (Blockierung, statt gemeinsame Wahrheitsfindung), ob eine läppische „Spahn-VO“ mehrere Hunderttausend schwer, gesundheitlich Geschädigte im Regen stehen lassen kann:

Da nutzen einem seine Milliarden dann juristisch auch nur noch etwas auf den Korruptionsebenen, denn Fachwissen oder fachliches Verständnis ist K.O. gegangen. Dank der Bundesregierung – das war schon immer deren Verdienst / Ziel!

„Ich gehöre zu den angeblich „blinden Hühnern“, die sozusagen nichts im Kopp haben sollen, lediglich einmal ein gutes „Bauchgefühl“ bewiesen.“

Ich gehoere ebenfalls zu dieserGruppe. Und bei mmir war der Grund durchausnichtnur ein Baauchgefuehl“ sondern ie Expertise von ausgewiesenen Experten. Prof. Dr. Stefan Hockertz war eienr dieser Experten, der bereits im *Maerz* 2020 (!!!) sagte, dass dieses Virus weder neu noch auch nur annaehernd so gefaehrlich wie in den Medien behauptet waere (eine Meinung, die einer der „Panikmacher“ in dieser „Pandemie“, Christian Drosten, noch wenige MMonate zuvor teilte, siehe die Sendung „Tadeusz“ im RBB Ende Januar 2020).

Ich gehoerte zu den menschen, die sich im Maerz die Entwicklung der „Fallzahlen“ ansah und mit der Etnwicklung der „Testzahlen“ verglich und dann zu demm Schluss kam, dass es kein „exponentielles Wachstum der Faallzahlen“ gab, noch nichht einmal ansatzweise.
Ich war einer derjenigen, der bemerkte, dass die „Ziele zur Bekaempfung der Pandemie“ in der ersten Haelfte 2020 ein „moving target“ waren, und immer dann geaendert wurden, wenn das vorher propagierte Ziel erreicht wurde. Ich war eienr derjenigen, die ich noch sehr genau daran erinnerten, dass Frau Merkel ein Ende aller Massnahmen angekuendigt hatte, wenn denn der „R-Wert“ dauerhaft unter 1 laege. Als dann im epidemiologischen Bulletin des RKI am 14.04.2020 (noch *vor* Osterrn) verkuendet wurde, dass dieses Ziel bereits Ende maerz erreicht war, hoffte ich darauf, dass (wie angekuendigt) der Spuk vorbei waere, aber das Narrativ wurde mit allen nur erdenklichen Mitteln bis zur „Impfung“ aufrecht erhalten (zum Schaden der Bevoelkerung) und die kontraaproduktive Panik wurde durch „Staatspropaganda“ verschaeert. All das habe ich mitbekommen, und ess ist mir bis heute schleierhaft, wie gebildete Menschen daas alles *nicht* bemerkt haben sollen.

Nein, da war wirklich kein „Bauchgefuehl“ erforderlich, um das alles wahrzunehmen. Es war auch kein Bauchgefueehl dafuererforderlich, an einer „Impfung“ zu zweifeln, diein weniger als einem Jahr entwickelt und angeblich ausreichend getestet wurde, wenn bis dato selbst die „klinischen Phase3 Studien“ allein immer *mindetens* 3 Jahre dauerten (ausser bei einer sogenannten „bezugnehmenden Zulassung“ wie jedes Jahr bei der Grippe Impfung“, von der ich auch nie etwasgehalten habe und die ich mir nie habe verabreichen lassen).

Dieser kurze Testzeitraum *kann* fuer eine komplett neue Impfung *niemals* ausrreichend gewesen sein, selbst dann nicht, wenn durch „Teleskopierung“ (parallel ausfuehren der verschiedenen klinischen Testphasen) und grosse Anzahl von Testprobanden der gesamte Testzeitraum verkuerzt wurde. Man kann auch durch „Teleskopierung“ eine zuvor mindestens 3 Jahre dauernde klinische Phase 3 nicht in weniger als einem Jahr unterbringen, auch nicht durch eine groessere Anzahl von Testpersonen, das sollte einem allein schon der gesunde Menschenverstand sagen.

Und nein, dass waren keine „Verschwoeruungstheorien“, auch wenn in den Medien stets anderes behauptet wurde. Das waren einfache logische Ueberlegungen und Beobachtung der Daten, die damals bereits 2020 veroefffentlicht wurden. Ich habe mich damals schon gefragt, ob denn die Schulbildung (im Sinne von „Faehigkeit Daten zu lesen und logische Schlussfolgerungen zu ziehen) tatsaechlich seit meiner Schulzeit so sehr abgenommen hat. Die Behauptungen in den Medien und von offiziellen Stellen wie dem RKI stimmten nicht mit den damals veroeffentichten Daten ueberein. Das haette doch eigentlich viel mehr Leuten auffallen muessen. Warum wwar daas nicht der Fall? *Wollte* es vielleicht niemand wissen?

Es war wohl einfacher, sich auf die Aussagen von Politik und Medien zu verlassen. Eigene Recherche kostet Zeit und Mühe. Bei vielen kam da mit Sicherheit auch noch Angst vor einem unbekannten Virus dazu. Auch heute leugnen noch viele Menschen die widersprüchlichen Aussagen der Politik und deren willfährigen Experten während der letzten drei Jahre. Ich selbst wurde auch erst wirklich hellhörig, als diese sogenannte „Impfung“ ins Gespräch kam. Mein Bauchgefühl sagte nein und ich fing an, mich richtig zu informieren.

Das Blatt wird sich noch wenden, weil die Politik sich wenden wird.
Am Ende zahlt so oder so die Gesellschaft, ob es Sozial-Almosen, digitales Grundeinkommen, oder eben die Ergebnisse der Rechtsstreits sind.

Ich finde persönlich auch, dass die Geimpften selbst dafür verantwortlich sind, nicht so die Shedding-Opfer. Und bei Kindern und Soldaten muss man darüber diskutieren.
Für Kinder gilt das ja immer, dass sie ihren Eltern ausgeliefert sind (dem Staat wäre allerdings noch schlimmer), im Fall der Soldaten wurde ja regelrecht körperliche Gewalt angewendet.

Wenn Menschen „nur“ aufgrund drohenden Jobverlusts sich haben impfen lassen, sorry, das ist sehr bedauerlich, aber die Leute würde ich nicht alle entschädigen wollen.
Auch ich stand unter diesem beruflichen Druck, die Entscheidung war für mich aber immer klar.

Die Ungeimpften haben teilweise allein durch ihr Ungeimpftsein enormen Stress erlebt. Ich finde, dass es eine Anerkennung hierfür geben sollte, auch monetärer Art. Das sollte gesundheitlich nicht unterschätzt werden, allein der Anstieg des Cortisolspiegels. Es hat uns am Ende wahrscheinlich einige Jahre Lebenszeit gekostet, beim einen mehr beim anderen weniger.
Und das Shedding, die Gifte aus der Luft und mRNA die sie jetzt wahrscheinlich ja bereits über den Salat verbreiten, darüber reden wir noch gar nicht.

Es wird wohl Wunschdenken bleiben, die Reise geht in eine ganz andere Richtung. Statt entschädigt, werden wir aufs Brutalste enteignet werden, das geht erst richtig los.

Ein wunderschöner Kommentar @Ungepiekst,
den würde ich „blind“ 😉 zu 98% unterschreiben!
Nur eine Sache missfällt mir etwas, weil diese bei zu vielen wieder falsche Hoffnung weckt:

„Das Blatt wird sich noch wenden, weil die Politik sich wenden wird.“

Diese „falsche Hoffnung“ sieht man jetzt schon zu genüge, wenn es da heißt:
„Gott sei Dank, die öffentlich-rechtlichen Programmen berichten über Impfschäden“.
Das verstehen nämlich zu viele fälschlicher Weise auch als „das Blatt wendet sich“ – tut es jedoch nicht, läuft alles weiter genau nach Plan. Weder die Marburger Klinik & Co waren je ein Hoffnungsschimmer, noch sind es Kanzleien wie Ulbrich/Rogert & Co – das sind Player die für den Great Reset auf’s Spielfeld traten, bzw. für deren eigenen Taschen arbeiten.

Kurz gesagt:
DIESE POLITIK wird und kann sich nicht wenden, wer immer dies zu glauben scheint, der unterliegt einer Augenwischerei.
Diese Politik können nur wir BEENDEN.
Und „beendet“ diese Politik irgendwer a n d e r e s als wir = DAS VOLK / DIE BÜRGER in Gemeinschaft, dann können WIR sicher sein, dass wir der nächsten Augenwischerei unterliegen.

Im Beitrag sind zwei Urteile erwähnt. LG Hof und LG Kleve.
Die Entscheidung des LG Hof gehört zu dem Beitrag hier auf dem blog vom 14. März 2023 „Klage von Impfgeschädigter abgewiesen“. Dort ist auch das Urteil verlinkt.
Das Urteil des LG Kleve selbst finde ich nicht. Es ist aber auf der Website einer Kanzlei umfänglich zusammengefasst:
https://www.kanzlei-hersbruck.de/lg-kleve-astrazeneca/

In beiden Urteilen wird ausführlich auf die Voraussetzungen der Gefährdungshaftung nach § 84 AMG eingegangen und dargelegt, warum nach dieser Norm der Anspruch jeweils nicht begründet sei. Am Schluss schreiben dann beide Gerichte, dass es aus diesen Gründen auf den etwaigen Ausschluss aufgrund der MedBVSV nicht ankäme.
Wenn ein Gericht der Meinung ist, dass eine bestimmte Anspruchsgrundlage (also ein §, aus dem ich Ansprüche herleite) überhaupt gar nicht anwendbar ist, (zB weil sie wg MedBVSV ausgeschlossen ist) dann führt das Gericht genau diese Tatsache aus. Anstatt die Norm erst lang und breit rauf und runter zu deklinieren und dann am Schluss zu sagen, kommt nicht darauf an, ob sie gilt oder nicht. Das lernt jeder Jurastudent beim ersten Gutachten, das er anfertigt. Bevor ich einen Anspruch prüfe aufgrund von § X, gehe ich erst sämtlichen Zweifeln daran nach, ob § X überhaupt anwendbar ist oder womöglich ausgeschlossen sein könnte.

Letztlich ist das ein akademischer Streit, und dem Mandanten, der mit leeren Händen nach Hause geht, kann es egal sein, ob er nur wegen diesem oder auch noch wegen jenem § seinen Prozess verloren hat.

Aber jedenfalls ist das ein weiterer Hinweis darauf, dass RAin Hamed jedenfalls in diesem Punkt falsch liegt. § 84 Absatz 1 Nr.1 AMG kann grundsätzlich herangezogen werden.

Beide Klagen (Hof und Kleve) sind letztlich daran gescheitert, dass die gesundheitlichen Schäden nicht „unvertretbar“ gewesen wären.

§ 84 Abs. 1 AMG:

„(1) 1Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
2. Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn
1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder….“

Das „vertretbare Maß“ wurde nun danach beurteilt, ob bei Abwägung von Nutzen und Risiko das Risiko überwiegt oder nicht.

Und da, flapsig gesagt, die Krankheit C so ungemein gefährlich ist und die Impfstoffe so wirksam schützen, muss man die Risiken, (die, wenn man sich C eingefangen hätte, mindestens genauso hoch gewesen wären) eben in Kauf nehmen. Shit happens.

Da muss die Argumentation ansetzen. Anhand der ganzen immer mehr zu Tage tretenden Erkenntnisse über die Betrügereien und die Vertuschungen so argumentieren, dass die Hersteller jedenfalls wussten, wie hoch die Risiken tatsächlich sind. Und da stimme ich RAin Hamed zu – die Schwierigkeiten sind enorm und die Gefahr des Unterliegens ist hoch.

Aber soll man es deswegen bleiben lassen? Nein! Und unter diesm Aspekt sollte man vielleicht auch mal das aktive Marketing der Kanzleien betrachten. Je mehr Klagen sie einreichen können, umso größer ist die Chance, dass irgendwo irgendwann ein Gericht dann doch mal erkennt, dass es mehr Geschädigte gibt, als man uns weismachen will. Und dass das Risiko somit eben doch unvertretbar war.

Prozesse in den USA gegen Pfizer (?) wegen dem Opiate-Skandal haben auch Jahre gedauert.

„Aber soll man es deswegen bleiben lassen? Nein!“

Das st im Prinzip sicher richtig. Aber es waere denMmandanten gegenueber ausgesprochen unfair, sie nicht auf das (aktuell noch sehr hohe) Risiko des scheiterns und die nicht unerheblichen Kosten hinzuweisen. Inwiefern die Kanzlei Rogert & Ulbrich dieeigenen Mandatnten objektiv ueber die Risiken aufgeklaert hat, kann ich natuerlich nicht beurteilen. Womoeglich ist aber auch der Vorwurf von RAin Hamed durchaus nicht ganz unberechtigt, dass den Mandanten falsche Hoffnungen gemacht werden, um an ihnen zu vedienen …

Meine Erfahrung mit Anwälten ist folgende: die meisten klären über Erfolgsaussichten gar nicht erst auf- normalerweise läuft das so dass sie den Fall annehmen und Klage einreichen ohne irgendetwas einzuschätzen wenn die Klage dann verloren geht (oft wegen falscher oder umständlicher Klageanträge oder wegen zu komplizierten lückenhaften Darstellungen des Sachverhalts und weil der Richter nicht blöd ist zieht er sich bei so dummen Anwälten, bei denen offensichtlich ist dass sie keine Ahnung haben, halt irgendeine Begründung aus dem Hintern z.B. der Anspruch ist verjährt obwohl die 3 Jahre noch gar nicht um sind) heißt es dann aus Anwalts Mund plötzlich „ja die Klage hatte keine Aussicht auf Erfolg“.
Was will man dann machen?
Nochmal 20.000 Euro für einen Schadensersatzprozess investieren um den Anwalt zur Rechenschaft zu ziehen?
Rechtsschutz ist auch so eine Sache: die meisten Anwälte arbeiten nur mit Rechtsschutz wenn man selbst noch einmal mehrere tausend Euro drauf legt da heißt es dann „ja die Rechtsschutz deckt die Kosten für meine Arbeit nicht vollständig“.
Wenn man sich zum „Impfschaden“ obendrauf gerne weiter demütigen lassen will dann kann ich nur empfehlen Anwälte und Gerichte anzurufen denn wenn die eins gut können dann ist es das.

Das Netzwerk KRiStA hat bereits im letzten Jahr einen zweiteiligen Aufsatz zu Schadenersatzansprüchen bei Corona-Impfschäden veröffentlicht. Für einen juristisch interessierten Laien ist das spannend, aber inhaltlich sehr anspruchsvoll. Hier wird die Auffassung vertreten, dass die MedBVSV (Spahn-Verordnung) verfassungswidrig und die Aushebelung des AMG (u.a. dort getroffenen Bestimmungen) damit nichtig sei.
https://netzwerkkrista.de/2022/12/05/schadensersatz-fur-corona-impfschaden-teil-1/
https://netzwerkkrista.de/2022/12/29/schadensersatz-fur-corona-impfschaden-teil-2/

RA Ulbrich himself hat dort seinen Senf in Kommentaren dazu abgegeben. Dem konnte ich dann gar nicht mehr folgen (ist dort ja auch nicht Sinn und Zweck). Was jedoch hängen geblieben ist, dass er selbst höchst pessimistisch bezüglich der zuständigen Richter und ggf. Staatsanwälte ist.
Deshalb gehe ich davon aus, dass er dies auch ausführlich mit seinen potentiellen Mandanten durchdekliniert hat und verstehe nicht, warum eine Berufskollegin (RAin Hamed) öffentlichkeitswirksam schreit, dass es Aufklärungspflichten gäbe. So nachvollziehbar es ist, dass RAin Hamed für sich entschieden hat, solche Mandate nicht zu übernehmen, so verständlich ist es daneben, dass Rogert und Ulbrich anders entschieden haben. Und nur wenn einer mal anfängt, kann sich überhaupt etwas ändern.
Keine Ahnung, ob auf dem Klageweg der Impfopfer das Thema der Verfassungswidrigkeit der MedBVSV aufgeworfen und entschieden werden kann. Wenn ja: DAS wäre der wichtige Meilenstein in meinen Augen.

Um die Verfassungswidrigkeit festzustellen muss man das Bundesverfassungsgericht anrufen und wir wissen alle wie die Richter dort entscheiden werden.

„Und nur wenn einer mal anfängt, kann sich überhaupt etwas ändern.“

Früher wurden Straftäter gehängt.
Dann verurteilt, um sie in Gefängnisse zu stecken – die sind seit 2015 gnadenlos überfüllt.
Mittlerweile protestieren die Justizvollzugsanstalten, so dass säumige Bussgeldzahler, aber genauso schwere Rauschgiftdealer überhaupt nicht mehr verfolgt, geschweige inhaftiert werden.
Was ich damit sagen will:
Die Anfänge des Strafgesetzbuches waren auch „ein Anfang“, mittlerweile ist dieses Gesetzbuch maßlos vollgestopft bis unbrauchbar zugemüllt.
Hat dieser „Anfang“ etwas an der hohen Anzahl der Straftaten geändert? Geschweige diesen Einhalt bieten können?
Nein! 😀
Der politische Plan hinter dem Strafgesetzbuch ging lediglich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt besser auf, die zwei Klassen Gesellschaft bekam weiter ihren Feinschliff, und wer der Dumme hierbei meistens war, der bleibt auch heute noch immer auf der Strecke.

Nicht alle „Anfänge“ münden in befriedigende Ergebnisse oder anders gesagt:
Die meisten, wenn nicht sogar alle „Anfänge“, können gar nicht mehr uns zugute kommen, dafür haben wir zu lange geschlafen, weggesehen, unser eigenes Leben aus den Händen geben, zu viel mit uns ungestraft machen lassen, etc.
„Anfänge“, bzw. deren Endergebnisse, die kommen mittlerweile nur noch solchen wie Gates & Co zu Gute.

Es wird eben immer noch nicht kapiert,
dass es gilt derart „Anfänge“ zu unterbinden, um nicht weiter als Sau durch’s Dorf getrieben zu werden!

Nach alldem kann ich Impflingen – auch bei sogenannten klassischen sicheren Impfungen – nur dringendst empfehlen, die Finger vom Piks davon zu lassen. Weder aus Solidarität, noch Angst vor Jobverlust, noch Beugen vor Druck. Im Falle eines Impfschadens habt ihr nicht nur den Impfschaden, sondern, um an die kleine Minirente oder Schadenersatz vom Hersteller zu kommen, auch noch einen Gerichtsstreit mit Gutachterstreit und Kostenrisiko von zehntausenden Euro an der Hacke. Für mich einer der überzeugendsten Gründe, selbst bei einer Pikspflicht, auf jeden Fall dem Piks irgendwie zu entkommen. Wohlgemerkt, wir haben neben der Covid-Piks-Duldungspflicht bei der Bundeswehr nach wie vor die Masernpikspflicht in Kindergärten und Schulen und Kliniken.

Oh je, mal wieder Knatsch zwischen den Experten. Dabei haben doch beide Seiten irgendwie recht. Roger und Ulbrich gebe ich recht, dass man es versuchen sollte. Nicht, dass Leute gar nicht erst klagen, und die Pharmafritzen mit ihrem Betrug ungeschoren davon kommen. Andererseits muss man auch wie Frau Hamed darauf hinweisen, dass das Kostenrisiko für den Einzelnen enorm und die Erfolgsaussicht ungewiss ist. Deswegen würde ich sagen: Alle Betroffenen legen zusammen, damit eine Handvoll besonders aussichtsreiche Fälle gerichtlich durchgefochten wird. Aber dieses Zusammenlegen ist bereits im Prinzip in Rechtsschutzversicherungen verwirklicht.

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