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1. Gerichtsurteil zu Impfbescheingungen: Dr. Habig sitzt seit 13 Monaten in U-Haft, heute wurde er zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt

Dr. Habig wurde heute zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken. Es interessiert in diesem Land nicht mehr, wenn Menschen kein gerechter Prozess gewährt wird und sämtliche Argumente, Sachverständige und sonstige Anträge ignoriert werden. Gehandelt wird nach dem politisch Vorgegebenen. Damit zeigte die vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping, obwohl ausgerechnet sie Habig eine rechtsfeindliche Gesinnung vorwirft, wie viel Verständnis sie für diese Art der Notlage mitbringt. Denn als Dr. Habig nach dem Plädoyer am Dienstag das Wort erteilt wurde, sagte er: „Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.“ Daraufhin applaudierte das Publikum und die Richterin Petra Breywisch-Lepping lies die Türen des Gerichtssaals verschließen, um die Personalien der Personen für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängen. Da das Publikum dagegen aber deutlich protestierte, lies sie die Türen wieder öffnen. Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass vor deutschen Gerichten nur noch Urteile im Sinne der regierenden Parteien gefällt werden!

Ein Update (17:08 Uhr 30.06.) RA Schmitz äußert sich selbst zum Gerichtsprozess. Das Video ist am Ende des Beitrags eingefügt.

Ein Update (15:27 Uhr 30.06.) von RA Haintz von seinem Telegram Kanal wurde am Ende dieses Artikels eingepflegt.
Auch über ein Feedback freut sich die Richterin sicherlich, im Kommentarbereich wurde dies bereits aufgegriffen.

Heute wurde Dr. Heinrich Habig zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft vor dem Landgericht Bochum verurteilt. Wer mit den genauen Hintergründen nicht vertraut ist, den empfehlen wir folgende Beiträge:

Richterin lässt Türen des Gerichtssaals verschließen, weil ihr Applaus missfällt

Dr. Paul Brandenburg (der selbst auch betroffen ist) schreibt in einem aktuellen Artikel über das dreieinhalbstündige Plädoyer von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, was er am Dienstag gehalten hatte. Auch kommt zur Sprache, wie sich Richterin Breywisch-Lepping während einer solchen Verhandlung verhält:

Die Vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping eröffnete die Verhandlung mit 30-minütiger Verspätung. Sie wies und wies darauf hin, dass Beifallsbekundungen während und nach dem Plädoyer nicht erlaub seien und gegebenenfalls mit Ordnungsgeldern geahndet würden. Dann erteilte sie Rechtsanwalt Schmitz das Wort.

Am Ende kam auch Dr. Habig zu Wort der sich für das überragende Engagement seines Anwalts bedankte und sich und sein Handeln nochmal begründete.

Nach einer kurzen Pause erteilte die Richterin dem Angeklagten das Schlusswort. Habig bedankte sich zu Beginn beim Publikum, bei seinen Freunden und seiner Frau für die Unterstützung. Ein besonderer Dank ging dabei an seinen Wahlverteidiger. Er habe noch nie einen Anwalt kennengelernt, der sich so intensiv in die Materie eingearbeitet und sich so sehr für seinen Mandanten eingesetzt habe.

Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.

Dr. Heinrich Habig

Als das Publikum daraufhin doch applaudierte und damit seinen Widerwillen gegen die Richterin zum Ausdruck brachte, reagierte diese wohl sehr erbost. Denn dem Wort eines Amtsträgers, hat niemand zu widersprechen.

Nach dieser emotionalen, bewegenden Rede applaudierten die Zuschauer spontan. Daraufhin veranlasste die Richterin, dass die Justizbeamten die Türen des Gerichtssaals verschlossen und die Personalien der Applaudierenden feststellten. Nach deutlichem Protest der Anwesenden wurden die Türen wieder geöffnet und keine Ordnungswidrigkeiten verhängt.

Heutiges Teilurteil zu Impfbescheinigungen

RA Moser schreibt in seinem Kanal heute Morgen:

Tag der Entscheidung

Im Verfahren Heinrich Habig wird heute vom Landgericht Bochum das Urteil zum abgetrennten Verfahren gefällt. Vor dem Gerichtssaal und im Besucherbereich herrscht großer Andrang. Auch Presse ist reichlich vertreten, so der WDR und RTL/NTV. Einige der Zuschauer tragen T-Shirts mit der Aufschrift „Wir für Heinrich“ und fiebern dem Urteilsspruch entgegen, der alsbald zu hören sein wird. 

@RAStBChrisMoser

Das Teilurteil kann nun in Telegram bei RA Moser eingesehen werden. Wir haben es aber hier für alle zur Verfügung gestellt, da nicht jeder Telegram nutzt.

Dr. Habig wurde laut RA Moser zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken. Außerdem wird ihm eine rechtsfeindliche Gesinnung vorgeworfen. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen laut der Richterin nicht vor und Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.

Recht gesprochen?

In Sachen Heinrich-Habig hat das Landgericht Bochum soeben das Teilurteil über 207 Fälle verkündet.

Es hat Heinrich Habig verurteilt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken.

Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig. Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ vor.

Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.

@RAStBChrisMoser

Danke an dieser Stelle an die Freie Presse Sauerland für die Einblicke in den Prozess.

RA Christ Moser leitet in seinem Kanal außerdem eine Nachricht von Polizisten für Aufklärung weiter.

Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfüllt. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmumgsmethoden nach 136a StPO lagen nicht vor. Die Patienten wurden auch nicht durch die PB (oder die StA) getäuscht. Begründung: Grundlage für die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. Unzulässiger Druck wurde nicht ausgegübt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. Gewerbsmäßig hat H. Habig nicht gehandelt. 2 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung. Der Haftbefehl bleibt in Vollzug. Rechtsmittel sind möglich.

@polifa_channel

Einschätzung von RA Schmitz, dem Anwalt der Dr. Habig vor Gericht vertritt

Die Aufsätze in der NVwZ, die RA Schmitz erwähnt, findet ihr in einem Zweiteiler (Teil 1 und Teil2), geschrieben von der pensionierten RAin Lescaux.

Einschätzung durch RA Haintz

Das Landgericht Bochum hat heute den Arzt Heinrich Habig in einem Teilurteil zu 2 Jahren und 10 Monaten Haftstrafe verurteilt, weil dieser 207 falsche Impfbescheinigungen ausgestellt hat. Ich halte dieses Urteil für rechtswidrig. Habig hätte wegen Nothilfe und unter Anwendung der Radbruchschen Formel freigesprochen werden müssen. 🔗

Die Radbruchsche Formel besagt:
„Dieser These zufolge hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann – und nur dann – gegen das Gesetz und stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist oder
die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten „bewusst verleugnet“.“

Diese Formel wurde beispielsweise bei den Mauerschützen-Prozessen angewandt. Nach geltendem DDR-Recht war es legitim und Pflicht der Grenzsoldaten, notfalls auf „Republikflüchtlinge“ zu schießen und diese ggf. zu töten. Zumindest 140 Menschen wurden an der DDR Mauer von Grenzschützern getötet.

Ich halte die Anwendung der Radbruchschen-Formel hier für angezeigt, jedenfalls bei einem Teil der 207 Einzeltaten. Wenn ein Staat unter Zuhilfenahme der Medien Millionen von Bürgern in eine experimentelle Gentherapie mit zumindest tausenden potentiellen Todesfällen nötigt, dann ist dies Unrecht, egal was die Gesetze sagen, jedenfalls dann, wenn die Nötigung durch existenzielle Drohungen mit Verlust des Arbeitsplatzes und der Existenz einhergeht.
Der Staat darf nicht töten, der Staat darf nicht Leben gegen Leben abwägen, egal aus welchen Gründen (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz). Die politisch Verantwortlichen in Deutschland wussten genau, dass Menschen durch diese Nötigungen in den Tod getrieben werden. Und selbst wenn es sich nur um einen einzigen Toten handeln würde, wäre dies nicht zu rechtfertigen. Es wird der Tag kommen, an dem diese Unrechtsrechtsprechung aufgearbeitet werden wird.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Berufsordnung für Rechtsanwälte. § 1 (3),
Freiheit der Advokatur:
„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ (Hervorhebung durch den Verfasser)

Telegram

104 Antworten auf „1. Gerichtsurteil zu Impfbescheingungen: Dr. Habig sitzt seit 13 Monaten in U-Haft, heute wurde er zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt“

https://reitschuster.de/post/patientin-flehte-ich-will-nicht-dass-mein-sohn-stirbt/
Zu dem Vortrag von Dr. Habig im Gerichtssaal während der Verhandlung am Landbericht in Bochum.
Dieser Vortrag wurde in seiner vollen Länge transkribiert.

Umd die Worte des Vortrages zu lesen, muss man sehr starke Nerven haben.

Ich fordere, dass Lauterbach sofort verhaftet wird! Und den Vortrag des Herrn dr. Harbig gezwungen wird, laut vor Publikum vorzulesen. Laut vorlesen deshalb, weil die Worte sich dann besser im Gehirn des Lauterbach festsetzen und ihn beschäftigen.

@Dian C.: zu Ihrem Kommentar:

„Dian C.sagt:
1. Juli 2023 um 6:03 Uhr
@Baschan2023 schrieb weiter oben:
„Die verordnete Coronazeit war eine traumatische Ausnahmezeit!“ ……
Damit nehme ich mir das Recht heraus, Sie selbst als Schwächling zu betrachten, schwach an Empathie.“

Wie kommen Sie darauf, daß sich Empathie beweisen und Rückgrat zeigen gegenseitig bedingen.
Ich kann Empathie gegenüber Menschen haben, die etwas aus einer (Not)Situation heraus getan haben, was ich nie in Erwägung gezogen hätte, zu tun.
Ich verhalte bzw. re-/agiere also anders und zeige Rückgrat zeige, indem ich mich der vorgegebenen (Problem)situation nicht „anpasse“ (resp. sie damit auch nicht als solche akzeptiere), sondern mich verhalte, wie es meiner Überzeugung (Bauch-Herz-Verstand) entspricht.

„Sie merken wahrscheinlich nicht, wie sehr Sie damit das Betreiben von Gericht, Richtern, Staatsanwälten und Staat im weiteren unterstützen.“

Auch wenn ich mich wiederhole – die, die das Betreiben von Gerichten, usw. unterstützen sind nicht die Menschen, die sich sogar von denen verraten fühlen, welche sich maßnahmenkritisch, widerständig, andersdenkend, querdenkend, etc. auf die Fahnen geschrieben haben, aber das Verbrechen täglich mit Tests, Gesichtslappen und literweise Desinfektionsmittel gespeist haben.

Das Verbrechen unterstützt und mit vorangetrieben haben es diejenigen, welche auch mitgemacht haben, obwohl sie es „eigentlich nicht wollten“, „eigentlich gegen die Maßnahmen waren“. Wie inkonsequent bzw. absurd ist das denn? Und wo ist hier der Unterschied zu denen, die aus diesem „unfreiwilligen Mitmachen“ dann auch noch großzügig Profit gezogen haben, bspw. Mediziner, Prominente und allen voran Politiker?

Menschen sind schwach, ja. Aber es gibt einen Unterschied zwischen schwach sein und kein Rückgrat haben, lieber kuschen, nach „oben“ buckeln, nach „unten“ treten … nur nicht auffallen … pssst … die Leute … . Sie verwechseln da schwach sein mit feige sein.

Zu Dr. Habigs Handlungen mag jeder seine eigene Einstellung haben. Ich verurteile weder ihn noch seinen Hilfeversuch mit den Impfausweisen (auch wenn es KEINE Impfung ist!).
Er hat das getan, was er für richtig und gut hielt. Und er hat niemandem damit geschadet, ganz im Gegenteil.
Und auch im Gegensatz zu denen, die den Leuten die Spritzen mit aller Gewalt in die Oberarme gezwungen haben und noch immer zwingen.

Ich kritisiere zum einen diejenigen, die Dr. Habig erst in die Situation gebracht haben, solche Atteste auszustellen.
Was, wenn niemand mit dieser Bitte an Dr. Habig herangetreten wäre?
Was, wenn Dr. Habig diese Bitten abgelehnt hätte? Wäre keine unterlassene Hilfeleistung gewesen. Oder er hat es eben doch so empfunden.
Er empfand sich wohl verantwortlich für seine Patienten, denen er diese Ausweise ausstellte. Und dennoch frage ich mich, hätte es nicht auch andere Lösungen gegeben?

Und ich sehe auch die Herangehensweise vieler Anwälte kritisch. Es wird über „Symptome“ eines weltweiten Verbrechens verhandelt.

Warum wird das nicht endlich thematisiert? Es gibt doch dahingehend bereits ausreichend Fakten. Wer seine sieben Sinne beisammen hat, bemerkt es täglich und überall.
Ist es, weil Anwälte Sorge haben, auch in die Querdenker bzw. rechte Ecke gestellt zu werden? Oder weil die wenigsten dieser Anwälte selbst durchblicken? Oder weil Anwälte auch nicht von vorgefertigten und eingefahrenen „Mustern“ loskommen, um endlich zu erkennen, daß sie an alle „Agenda 2030“-Fällen anders herangehen müssen?

Es muß doch mittlerweile jedem Anwalt, der sich mit solchen Mandaten beschäftigt klar sein, daß mit den bisherigen anwaltlichen/juristischen Ansätzen und Strategien bei den staatlich eingenordeten Gerichten kaum etwas bis nichts zu bewegen ist.
So, als ob jemand am Geldautomat die ihm von seiner Bank mitgeteilte PIN eingibt, der Zugriff ihm aber fortwährend verweigert wird, weil der Bankautomat entsprechend manipuliert wurde.

Solange nicht offiziell dieses globale Verbrechen an der Menschheit als Verbrechen kommuniziert wird, werden alle in diesem Zusammenhang aus persönlicher Not heraus von verzweifelten Menschen begangenen Handlungen immer nur entlang „geltendem (politisch eingefärbtem) Recht“ abgehandelt werden.
Und wenn Rechtsprechung noch nie etwas mit Gerechtigkeit zu tun hatte, wird sie das unter diesen Bedingungen immer seltener/weniger.

Danke an Markus Hainz.
Ich sehe es genau so, habe es aber nicht so formulieren können, weil ich da nicht ausreichend drin stecke.

Vergesst Dr. Habig nicht!
💖
Wir wissen, dass Menschen vergessen, was Dr. Habig gesagt hat, wir wissen, dass Menschen vergessen, was Dr. Habig für sie getan hat, aber niemals vergessen die Menschen, welche Gefühle Dr. Habig in ihnen hervorgerufen hat. Weil das Herz niemals vergisst! 💖💖
*
Das Zitat von Charles Kingsley beschreibt vorbildhaft den Charakter von Dr. Habig.
*
„Es gehört zum Wesen der Aufopferung und darum des Heldenmutes, daß er freiwillig sei; er ist ein überverdienstliches Werk, d.h. eine Tat, zu der der Held oder die Heldin nicht durch die Pflicht gezwungen ist, sondern eine Tat, die über der Pflicht steht und nicht gegen die Pflicht ist.“

Hallo Tom Gross,
ich denke, daß Dr. Habig nicht in Vergessenheit geraten wird!
Leider ist er an ein Duo Infernale geraten, wobei ich die Staatsanwältin als treibende Kraft und die nicht unbedingt souverän wirkende Richterin eher mit Scheuklappen behaftet ansehe.
Habigs Handeln unterlag der Prämisse der Menschenfreundlichkeit.
Mit dem Ausstellen der Impfbescheinigungen hat er sich nicht gewerbsmäßig bereichert, sondern immer versucht, seinem christlich geprägten Nothilfegedanken zu folgen.
Anscheinend ticken die Uhren in Hessen anders, wenn es um gefälschte Impfpässe geht.
Ich zitiere auszugsweise die HNA vom 30. Juni in der Rubrik „Aus den Ländern“ auf Seite 19 den Artikel „Angeklagte geben Fälschungen zu“:
„ES GING UMS GELD
Ein mitangeklagter 44 Jahre alter Mann gab zu, Menschen, die einen gefälschten Impfpass haben wollten, an seinen 38 Jahre alten Bekannten vermittelt zu haben. Beide erklärten, es sei ihnen um das Geld gegangen. Pro Pass hätten sie im Schnitt 200,- Euro bekommen.
Das Gericht hatte nach einer Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung für Geständnisse Haftstrafen zwischen 16 Monaten und zwei Jahren angekündigt, die zu Bewährung ausgesetzt werden sollen.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 4. Juli, fortgesetzt.“
Die zwei Jungs sind in 57 Fällen angeklagt, aber keiner von beiden hat bislang das Los von Dr. Habig erleiden müssen, und es scheint ihnen wohl auch zukünftig nicht zu blühen.
Möglicherweise könnte der Ausgang dieses Prozesses in Darmstadt der Revision Heinrichs hilfreich sein.
So far, so bad.
Schöne Grüße
Thomas Bentzien

Sich finanziell bereichern zu wollen, scheint weniger verwerflich zu sein, als sich als Arzt schützend vor seine Patienten zu stellen und sich mehr dem Berufsethos als dem Interesse der Pharmaindustrie verpflichtet zu fühlen. Solche Ärzte sind für die zukünftige neue Welt viel gefährlicher.

Margot Lescaux, Ihr hier (vermeintlich) gegebener Sarkasmus kommt bei mir nicht gut an, hat etwas von Kaltschnäuzigkeit. Ich hoffe, Sie können nur nicht zu Ihrer – abermals vermeintlichen – Erschütterung, Verzweiflung über das offensichtliche Unrecht stehen. Da wird ein zutiefst menschlich, selbstlos handelnder Arzt unter Verdrängung seiner hoch ethisch motivierten Absicht, lebenslangen gesundheitlichen Schaden abzuwenden, schwer bestraft, und andererseits werden skrupellose Geschäftemacher, die sich eine Notlage von Menschen zur Goldgrube machten, eigentlich Schweigegeld erpressten, um jetzt wortbrüchig und abermals zum eigenen Vorteil, für eine milde Verurteilung, die vielleicht gar eine Benennung oder namentliche Bestätigung der „Käufer“ in die Justiz-„Waagschale“ warfen, eventuell auch nur – hintenherum -, vielleicht „auf Bewährung“ verurteilt. Bewährung? Kommt solch ein Geschäftsmodell wieder? Nein, das ist DAS Geschäftsmodell unserer Gesellschaft, der Betrug. Und deshalb, weil sie damit dem System dienen, werden sie milde, erstinstanzlich(!) bestraft. Zur Bewährung gibt es unzählige Helfer …
Das ist jetzt auch bloß, mein Sarkasmus? Na dann machen Sie es besser: Wie empfinden Sie wirklich dieses Unrecht?

@Dian C. Ich lese die sachlichen Beurteilungen von der Juristin Lescaux tausendmal lieber als Ihre emotionsgeladenen und grottigen Postings. Das war mein letzter Kommentar zu Ihnen.

Danke. Ich kann es mir nur so erklären und somit auch ein bißchen verstehen, dass jeder aufgrund der letzten Jahre traumatisiert ist und deshalb hinter jedem, der nicht an der richtigen Stelle entweder „Hurra“ oder „Zeter und Mordio“ in der jeweils gewünschten Lautstärke schreit, einen bösen Feind sieht. Ich nehme mir weiter die Freiheit, auch beim querdenken quer zu denken. Oder mich in trockener Ironie zu äußern.

Was ist hier los? Aggression? Okay, muß raus. Aber so? Und warum hier?

Ich verstehe Ihren Kommentar zwar inhaltlich, aber ich verstehe Ihre Motivation dahinter nicht.

Es paßt nicht.
Frau Lescauxs Kommentar sagt doch inhaltlich genau das, was auch Sie hier thematisieren. Nur mit weniger Worten und eher sachlich feststellend.

@Bine. Sie schreiben oft ganz vernünftige Sachen, aber Ihre Penetranz mir bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit Aggression zu unterstellen, weil ich nicht „so lieblich“ formuliere wie Sie, geht mir langsam auf den Zeiger. Ich werde auch künftig so schreiben, wie ich es für richtig halte. In diesem Sinne alles Gute für Sie.

@Bine
M.L. schreibt z.B. von „solche(n) Ärzte(n)“ und meint damit nach meiner Lesart Ärzte wie Dr. Habig. Das allein stellt für mich (s)eine Zurücksetzung dar.
Noch besser aber wird es dann folgend, dass Ärzte wie Dr. Habig gefährlich werden. Eine Gefahr stellte er bisher nicht dar. Aber er soll – „für die zukünftige Welt“ eine sein. Für meine nicht. Für die M. Ls.? Nein wahrscheinlich für die dystopische des WEF?! Nein, auch für diese wird er keine – Gefahr – darstellen. Er könnte in dieser ein Hoffnungsschimmer sein.
Er könnte den Verfechtern – dieser neuen Welt – im Wege stehen, so wie er jetzt schon zum Ärgernis der Herrschenden geworden ist. Sie haben vielleicht auch Angst vor ihm, seinem Agieren, seiner tätigen Liebe.
Habe ich Ihnen, Bine, verdeutlichen können, warum mir M. Ls. sarkastische Knappheit zu kurz und zu schwammig ausfällt?

Bine sagt:
1. Juli 2023 um 12:47 Uhr
*
Es paßt nicht. 👍🏻👋🏻
Frau Lescauxs Kommentar sagt doch inhaltlich genau das, was auch Sie hier thematisieren. Nur mit weniger Worten und eher sachlich feststellend.
*
Jeder Aussage , gesprochen oder geschrieben, trägt in sich das Risiko des Mißverständnisses.
*
Wenn man aber das Bedürfnis zum Mißverstehen hat, scheut man keine Kraftanstrengung. Der Wunsch ist dann des Gedankens Vater!

Ihr Kommentar vom
1. Juli 2023 um 18:56 Uhr:

Nach meinem Verständnis haben Sie den Kommentar von Frau Lescaux v.
30. Juni 2023 um 23:32 Uhr total mißverstanden.

Mit „solchen Ärzten“ meinte Frau Lescaux die, welche sich finanziell bereichern wollen anstatt sich schützend vor ihre Patienten zu stellen. Diese Ärzte sind für die zukünftige neue Welt viel gefährlicher. Also dieses „viel gefährlicher“ bezog sich auf die im ersten Satz bezeichneten profitgierigen.

Alles Andere macht im Zusammenhang mit und in Frau Lescauxs Antwort auf Thomas Bentzien auch gar keinen Sinn. Weshalb sollte sie Dr. Habig für gefährlich/gefährlicher (als wen?) halten?

Zudem, wenn Sie andere Kommentare von Frau Lescaux sowohl in diesem Strang als auch in anderen lesen, so daß Sie einschätzen können, welche Position Frau Lescaux durchgängig vertritt/vermittelt. Oder nicht?

Es sollte am besten immer die komplette Aussage eines Kommentars von demjenigen aufgegriffen werden, der darauf antwortet.

Im Idealfall entsteht so eine fortlaufende Unterhaltung, ein Austausch, welcher inhaltlich besteht aus Fakten, persönlichen Anschauungen und Meinung und der im Ausdruck sachlich ist/bleibt oder auch emotional unterlegt ist.
Dabei entsteht auch eine Art „Bild“ desjenigen, mit dem man schreibt. (Also wenigstens bei mir ist das so.)

Manchmal ist derjenige, der auf einen Kommentar reagiert, aber vielleicht selbst so vertieft bzw. festgelegt in die eigenen Wahrnehmungen, Anschauungen und Emotionen, so daß er vor diesem Hintergrund etwas aus einem Kommentar herausliest und/oder hineininterpretiert, was dieser Kommentar so gar nicht hergibt/aussagt.

Deshalb ist es ja auch eher schwierig, sich auf die Weise, wie wir es hier tun, auszutauschen: der Blog ist anonym, wir sitzen uns nicht gegenüber, können uns nicht hören und nicht sehen.
Sprache definiert sich nicht nur über geschriebene oder gesprochene Worte, sondern auch durch die Wahrnehmung des Gegenübers.

Und selbst wenn man sich gegenübersitzt, kann es in der Kommunikation zu Mißverständnissen kommen, wenn Gesprächspartner sich zwar über dasselbe Thema, aber auf unterschiedlichen Gedanken-Ebenen austauschen.

„Dian C.“ ist sehr seltsam unterwegs. Bei dem hapert es nicht nur am grundsätzlichen Textverständnis, wie man hier deutlich demonstriert bekommt, sondern seine kruden Gedanken sind auch teils unerträglich.

Naja, so Leute gibt es halt …

@Margot Lescaux 30. Juni 2023 um 23:32 Uhr
„…scheint weniger verwerflich zu sein, als sich als Arzt schützend vor seine Patienten zu stellen und sich mehr dem Berufsethos als dem Interesse der Pharmaindustrie verpflichtet zu fühlen. Solche Ärzte sind für die zukünftige neue Welt viel gefährlicher.“

Genau so ist und funktioniert es – ich kann mich Ihrer Aussage nur anschließen, sie trifft passgenau die grausame Realität, und: Verbrechen und Verbrecher fanden schon immer mehr Schutz…

Aber genau den Ärzten, die sich „schützend vor ihre Patienten stellen“, verdanken wir doch, dass wir nach drei Jahren Pandemania kein Stück weiter gekommen sind und sich das Szenario jederzeit wiederholen kann. Denn diese Ärzte verteidigen nicht ihre Patienten gegen die Impfung, sondern unterstützen im Gegenteil noch die in der Öffentlichkeit vertretenen Meinung von der „völlig nebenwirkungsfreien Impfung“. Jemand der nicht geimpft wird, hat auch keine Nebenwirkungen. Aber ein Arzt, der nicht einmal in der Lage ist, zum Ärzte-Kodex zu stehen und seine Bedenken gegen die Impfung dort vorzubringen, wo sie gehört werden müssen, hat seinen Beruf verfehlt.

Wir brauchen keine Juristen, die als Wissenschaftler glänzen und auch keine Ärzte, die sich als Juristen aufspielen. Wir brauchen Juristen und Ärzte, die das machen, was sie gelernt haben und sich nicht von Staatstrollen ins Bockshorn treiben lassen, die ihnen die Welt neu erklären wollen. Denn nur deshalb konnte es doch überhaupt so weit kommen!

Thomas Bentzien sagt:
30. Juni 2023 um 22:29 Uhr
*
Leider ist er an ein Duo Infernale geraten, wobei ich die Staatsanwältin als treibende Kraft und die nicht unbedingt souverän wirkende Richterin eher mit Scheuklappen behaftet ansehe.
*
Da bin ich ganz ihrer Meinung!
*
Was für Martin Luther galt, gilt auch für Dr. Habig: „Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Diese berühmten Worte hat Martin Luther 1521 auf dem Reichstag zu Worms gesagt. Gewiss, diese Worte hat Dr. Habig nicht gesagt, aber er hat danach gehandelt. Seine Handlungsweise war positiv determiniert!
*
Dazu Arthur Schopenhauer:
*
„Daher kommt die wunderliche Tatsache, dass Jeder sich a priori für ganz frei, auch in seinen einzelnen Handlungen, hält und meint, er könne jeden Augenblick einen andern Lebenswandel anfangen, welches hieße ein Anderer werden. Allein a posteriori, durch die Erfahrung, findet er zu seinem Erstaunen, dass er nicht frei ist, sondern der Notwendigkeit unterworfen, dass er, aller Vorsätze und Reflexionen ungeachtet, sein Tun nicht ändert, und vom Anfang seines Lebens bis zum Ende denselben von ihm selbst missbilligten Charakter durchführen und gleichsam die übernommene Rolle bis zu Ende spielen muss.“
*
Die Neurobiologie bestätigt heute Arthur Schopenhauer!
*
Ein gerechtes Urteil kann nur im Freispruch münden!

Mit freundlichem Gruß

Tom Gross

Mal ehrlich, und dann wundern sich wieder irgendwelche Politker, wenn sich Menschen radikalisieren und das Gesetz in die eigene Hand nehmen?

Mich wundert sowas nicht… Nun, auch der Name dieser Unrechtsprecherin wird wohl auf wirhabenmitgemacht erscheinen…

Dieses Land, seine Gesellschaft sind zu tiefst gespalten, bis zu inneren Kern gespalten, das ist nicht mehr zu kitten. Denke ich zumindest und was ich selber denk und tu, das trau ich auch anderen zu…

Der Mord an Benno Ohnesorg radikalisiertrte die RAF.
Ich denke, dass dieses System des Unrechts, der Verachtung , Nötigung, Versklavung,Verhöhnung, Verarmung des Volkes mit einem Duppelwumms gegen die Wand fährt.
Es brodelt im Volk. Ich erwarte Zustände wie in Frankreich. Keiner der staatsorgane ist daran ohne Schuld.

@johanna 30. Juni 2023 um 18:42 Uhr
„Es brodelt im Volk.“

Der war gut…
Wie hab ich mir ein sediertes Volk samt massenhaft desinteressierter Migranten (die „gut und gerne“ in Dummland leben…) und Ausländer als „brodelndes Volk“ vorzustellen???

Brodeln heißt in De bei den meisten meckern. Dem Deutschen wird ja auch täglich, stündlich eingeredet, dass er in einer funktonierenden Demokratie und Rechtstaat lebt
Die Daumenschrauben werden von gesteuerter politik immer enger gezogen bis sogar der Schlafmichel auf die Straße geht.
http://www.ralfhascher.de/wp-content/uploads/2014/08/Carl-Friedrich-von-Weizs%C3%A4cker-Der-bedrohte-Frieden.pdf
Das deutsche Volk bewertete
er wenig schmeichelhaft wie folgt: Absolut Obrigkeitshörig, des Denkens entwöhnt,
typischer Befehlsempfänger, ein Held vor dem Feind, aber ein totaler Mangel an
Zivilcourage! Der typische Deutsche verteidigt sich erst dann, wenn er nichts mehr hat,
was sich zu verteidigen lohnt. Wenn er aber aus seinem Schlaf erwacht ist, dann schlägt
er in blindem Zorn alles kurz und klein, auch das was ihm noch helfen könnte.

„Richterin lässt Türen des Gerichtssaals verschließen, weil ihr Applaus missfällt“

Die Visage der Richterin, vom Spießertran gezeichnet (ich darf mal den früheren Lindenberg zitieren…), sagt mir bereits viel: verbissen, lebensfeindlich, emotionsfrei, unerbittlich – sie muss ’ne schwere Kindheit gehabt haben…
Ich empfinde nur Wut und Verachtung für diese Person, die sich mittels Robe das Recht herausnimmt, das Leben eines Menschen maximal zu zerstören – und da ist sie in bester Gesellschaft anderer Zombies seit 3 Jahren, Diktatur vom „Feinsten“.

Verehrte BeBe, das Einsperren der vors. Richterin zeigt doch deren Dünnhäutigkeit, die mir scheinend aus ihrem eigenen Unrechtsbewusstsein, Ihrer vorgenommenen Rechtsbeugung und mutmaßlich Ihrer Angst vor eigener Strafverfolgung in späterer Zeit, gar einem aufbrandendem Volkszorn erwächst. Dass sie den Verurteilten nicht einschüchtern konnte, dürfte sie bemerkt haben; nun sollten die Zuhörer durch Strafandrohung verängstigt werden. Ich kann mir noch keinen schlüssigen Reim darauf machen, dass sie von Drohung dann doch – vorerst (?) – Abstand nahm. Vielleicht sahen Anwesende das weiße in ihren Augen, was dann doch Anzeichen ihrer Bewusstwerdung möglichen Volkszorns wäre. Egal, Kaffeesatzleserei.
Wichtiger als ihr ist unser Agieren: Da wurde vor unseren Augen ein Märtyrer geschaffen, das nimmt uns Freiheitskämpfer in die Pflicht. Wie werden wir weiterkämpfen, werden wir uns endlich organisieren?

„Dian C.“, was für ein abgehobenes, abwegiges Gewäsch.

Üben Sie schon auf ihrem Steckenpferd den Sturm auf die Bastille?

Was soll man von solchen weltfremden Äußerungen denn auch halten, bitte?

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“

Das Ergebnis einer Grenzenlosen EU-Diktatur übergreifend in allen Amtsstuben. Eine Impfung, die Angeblich freiwillig ist bzw. sein sollte, wurde genutzt, um Menschen gegen ihren Willen und unter Staatszwang mit unbekannten Medikationen zu vergiften! Keiner weiß, was er da wirklich bekommen hat, aber in der EU wurde eindeutig erklärt, das man nicht wisse, ob diese Seren (es könnte auch Abwaschwasser sein) wirken! In Amerika stehen die Hersteller vor schweren Vorwürfen und vor Gericht, in der EU stehen sie vor UvdL und reiben sich die Hände! Jetzt weiß man, wer da wirklich hintersteckt, die Politik im Auftrag eines WEF!

ich bin dafür, das wir dieser unfähigen Richterin mal ein paar KlimaAktivisten vorbeischicken, die ihr Auto und ihr Haus etwas umgestalten…

@susi-macht-mit. Das war keine Dummheit von Susan, sondern ein knallharter Aufruf mit Gewalt gegen die Richterin vorzugehen. Es wird immer ätzender, was sich hier an Bodensatz alles tummelt.🤮

Aus einem Interview vom 5.Juni 2023 mit der Ehefrau von Dr.Habig: https://paulbrandenburg.com/interview/im-dienste-der-gesundheit-und-trotzdem-angeklagt/
„Frage:
Es gab im Mai 2022 den Versuch, Ihren Mann gegen eine Kaution frei zu bekommen. Warum scheiterte das?
Antwort:
Ja, das ist richtig, gegen 50.000 Euro sollte er wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Wir haben das Geld dann in kurzer Zeit zusammenbekommen und unsere Bedingungen für die Freilassung erfüllt. Die Staatsanwältin Nina Linnenbank lehnte die Vereinbarung allerdings ab, weil sie behauptete, dass die falschen Leute, wie Querdenker oder Maßnahmen-Leugner uns das Geld gegeben hätten.“

❓ Ist es gängige Praxis, die Annahme einer Kaution zu verweigern, indem den Geldgebern eine falsche Gesinnung unterstellt wird? Gibt es ein Gesetz, dass „legales“ Geld (also das ehrlich erworben wurde und nicht aus kriminellen Quellen stammt) nicht angenommen werden muss?

Weitere Antworten:
„Bei den anderen Untersuchungshäftlingen befindet sich ein Justizvollzugsbeamter während der Besuche vor der offenen Tür, bei uns sitzt immer eine Person unmittelbar bei uns.“

„Er wird auch von den Mithäftlingen mit „Doc“ angesprochen und viele fragen ihn um seinen Rat. Bei einem medizinischen Notfall während des Hofgangs durfte er den betroffenen Häftling nicht ärztlich versorgen. Dieser Häftling musste dann circa 30 Minuten in seiner Notlage auf den Gefängnisarzt warten.“

❓ Wenn unterlassene Hilfeleistung strafbar ist, müsste es doch eigentlich auch strafbar sein, einen anwesenden Mediziner davon abzuhalten, bei einem Notfall, Erste Hilfe zu leisten.

Zitat: https://paulbrandenburg.com/interview/rechtsanwalt-fair-ist-in-diesem-verfahren-gar-nichts/
„Unsere Politik empfindet den kritisch-denkenden, nur seinem Ethos und der Menschlichkeit verpflichteten, verantwortungsvoll agierenden Arzt offenbar als ein Übel, das man bekämpfen muss. Bei der nächsten inszenierten Pandemie soll es offenbar keine Ärzte mehr geben, die noch einmal aufmucken und einem Narrativ der Regierung widersprechen.“
Die wegen Maskenattesten verurteilte Ärztin Dr.Ströer ist vor 2 Monaten verstorben: https://twitter.com/RealWsiegrist/status/1656015458766659622

Weiß hier jemand, wie man diese „Richterin“ irgendwie kontaktieren kann?
Ich würde ihr gerne meine grenzenlose Verachtung aussprechen!

Landgericht Bochum
Frau Richterin Petra Breywisch-Lepping
Josef-Neuberger-Str. 1
44787 Bochum

oder rufen Sie an und/oder erfragen Sie die E-Mail dieser Person:

Telefonzentrale
Tel.: 0234 967-0

Faxstelle
Fax: 0234 967-3106

E-Mail LG Bochum:
lg-bochum@egvp.de-mail.de

Zuständig ist am Landgericht Bochum die 12. große Strafkammer für Allgemeine Strafsachen. Die Durchwahl zu dieser Kammer lautet: 0234 967-3204
Die Zentrale ist erreichbar Telefon 0234 967-0 oder per Email : poststelle@lg-bochum.nrw.de
Aktenzeichen:
II-12 KLs 34/22
II-12 KLs 6/23

Bei http://www.dastelefonbuch.de ist unter dem ersten Nachnamen der Person eine Telefonnummer mit der Vorwahl 0231 zu finden aus Lünen oder Dortmund (das an Bochum angrenzt).

Ich betone ausdrücklich, dass mir nicht bekannt ist, ob das die Telefonnummer der Richterin ist. Da die Nummer aber im Internet frei zugänglich ist, fällt der Hinweis nicht unter Geheimhaltung. Jeder Telekommunikationskunde mit dem Wunsch nach Anonymität kann der Veröffentlichung seiner Telefonnummer im Telefonbuch widersprechen.

Das Landgericht Bochum hat eine eigene Webseite mit Adresse. U.a. weist das Impressum Herrn Prof. Dr. Dieter Coburger als Präsident des Landgerichts Bochum aus. Vielleicht leitet er ja persönliche Briefe weiter, wobei es vielleicht nicht schaden kann, dass er von der Reaktion auf dieses Urteil ebenfalls Kenntnis nimmt.

Machen Sie doch Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung und bringen Sie diese in die Öffentlichkeit.

Im Berliner Raserprozess, bei dem ein wohlhabender Autofahrer zu Tode kam, hat das Gericht auf Mord entschieden, weil die Raser den Tod Unbeteiligter in Kauf genommen hätten. Das Urteil hat mittlerweile Bestand.

Ausweislich der Impfschadensdatenbank ist es durch Impfungen mindestens zu hunderten von Todesfällen und zehntausenden weiterer Impfschäden gekommen.

In Analogie des Raserprozesses nimmt ein Arzt der impft, den Tod des Geimpften in Kauf was somit der Versuch eines Mordes ist.

Die Patienten denen der Arzt Heinrich Habig ein Impfzertifikat ausstellte – ohne einen versuchten Mord zu begehen – waren vor die Situation gestellt, schwerste teilweise existenzielle Rechtsverletzungen wie Arbeitsplatzverlust in Kauf zu nehmen, oder sich einem versuchten Mord in Form einer Impfung auszuliefern.

Ein Impfnachweis ohne Impfung war der einzige Ausweg sich kriminellen Handlungen und deren Folgen zu entziehen.

Heinrich Habig durfte diese Atteste ausstellen. Denn er durfte Menschen vor den Straftaten der Impfungen schützen und den Straftaten im Falle der Nichtimpfung schützen.
Das ist durch das Deutsche Recht ganz einwandfrei gedeckt.

Diese Richterin hat aber nicht das Recht interessiert. Sie hat das Recht entsprechend politischer Wünsche gebeugt. Außerdem hat sie die Straftat der Freiheitsberaubung begangen.

Gemäß dem Raserprozess hat sich diese Richterin auch der Straftat der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht. Denn sie setzt mit ihrem Urteil die Impfungen und damit die entsprechenden schweren Erkrankungen und Todesfälle mit durch.

Machen Sie Strafanzeige und gehen Sie damit in die Öffentlichkeit..

Sehr gut! Schreiben Sie der Richterin das!

Sie wird sich eines Tages für Ihre Entscheidung verantworten müssen! Das Blatt wird sich wenden! – Die Entscheudungsträgerin sollte jetzt unruhige Nächte wegen ihrer Entscheidung haben und wird sich hoffentlich endlich mit dem Thema mRNA-Impfungen und deren Hintergründe auseinandersetzen..! Scheinbar ist ihr eigener Frust so hoch, selber auf die „Impfung“ hereingefallen zu sein…?! Oder sie wurde genötigt, diese politische Entscheidung zu treffen…?! Eigentlich ist sie zu bedauern!

Da die fraglichen mrna-Substanzen vor nichts schützen, aber zu Schaden und Tod führen, hat man einen Arzt dafür bestraft, dass er Menschen durch Falschatteste vor Schaden und Tod bewahrt hat. Gesetzt die horrende anhaltende Übersterblichkeit ist im Wesentlichen auf die Massenspritzung zurückzuführen, was hindert einen dann daran, diese mit den Aktivitäten von Dr. Josef Mengele zu vergleichen, mit dem Unterschied, dass (gesetzt den anfangs erwähnten wahrscheinlichen Fall) solche tödlichen und schädlichen Experimente nicht an Hunderten, sondern allein in Deutschland an 63,5 Mio Menschen begangen wurden. Zwar war die Todesrate bei Mengele möglicherweise höher (warten wir´s ab), aber das mrna-Verbrechen wird durch die schiere Zahl der genötigten und getäuschten Probanden wettgemacht. Das Wesentliche an der Situation, wie ich es geschildert habe, ist so ungeheuerlich, dass viele vermutlich ins juristische Kleinklein flüchten aus schierer Angst vor der Wahrheit. Den Prozess musste man nach den Spielregeln der Verbrecher führen, dafür habe ich Verständnis. Ich wäre geflohen. Aber das sagt sich leicht, dieser Arzt hat hier seine Wurzeln.

pantau, Sie fragen: “ … was hindert einen dann daran, diese [Gen-Spritzen, m. Anm.] mit den Aktivitäten von Dr. Josef Mengele zu vergleichen …“ ?
Darauf gibt es spätestens seit letzem Jahr eine juristische Antwort durch StAe und Ri. Noch schlimmer, nicht nur der Vergleich wird kriminalisiert, allein die plakative Formulierung einer historischen Tatsache, Mengele spritze auch Kinder tot, kann zu amtsgerichtlicher Strafe gereichen. Lesen Sie dazu z. B. hier mehr:
https://sciencefiles.org/2022/08/02/furchtbare-juristen-eine-phantasie-in-mengele-17-cs-327-amtsgericht-oranienburg/

@pantau 29. Juni 2023 um 23:35 Uhr
„dass er Menschen durch Falschatteste vor Schaden und Tod bewahrt hat.“

Durch „Falschatteste“???????
Jedes dieser Atteste hatte seine Berechtigung!!! Dazu muss man natürlich wissen, wie schädlich die Inhaltsstoffe der Lappen sind und wie das Tragen des Lappens -auch unabhängig von den gefährlichen Giftstoffen- der Gesundheit grundsätzlich schädigt.

@pantau – 29. Juni 2023 um 23:35 Uhr
„dass er Menschen durch Falschatteste vor Schaden und Tod bewahrt hat.“

Entschuldigung für meine Antwort auf die Falschatteste – ich hatte übersehen, dass es um Atteste wegen „falscher Impfbescheinigungen“ ging – hatte die Lappen im Kopf…

Trotzdem möchte ich die ausgestellten Bescheinigungen nicht als „Falschatteste“ resp. „falsche Impfbescheinigungen“ bezeichnen – das ist irreführend, da es sich nicht um Impfungen handelt und die Nachweise lange schon existieren, dass die Giftbrühe eine Biowaffe ist und zu schweren Erkrankungen bis hin zum Tod führt… Somit hatte jedes dieser Atteste seine Berechtigung!!!
MfG

Dr. Habig ist ein Held, ein Bonhoeffer mit Stetoskop. Der Name der Richterin hingegen ein Witz, der von Loriot stammen könnte: Breywisch-Lepping. Passt ins Versmaß wie Dünnpfiff-Lampe oder Freisler-Läppisch. Es ist ein Skandalurteil.

Interressant ist der Vorwurf der „rechtsfeindlichen Gesinnung“. Ist das nicht von Frau Faeser angeordnet, dass wir gegen rechts feindlich eingestellt sein müssen?

„Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet.“

Ich übersetze das mal:

Ob es sich beim Durchstoßen des Brustkorbs mit einem Messer um eine Schutztherapie handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber dies als solche bezeichnet und einordnet.

Diese Frau Breywisch-Lepping würde jedes Verbrechen begehen – jedes.
Die gehört in die geschlossene Psychiatrie.

Diese Dame ist der weibliche Abklatsch von Klabauterbach. DER gehört ebenfalls auf unbestimmte Zeit in die Geschlossene. Wie auch die Verbrecherin Merkel.

„Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet.“

Nur ein kleiner Schritt noch, dann heißt es:

Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da die WHO die Impfung als solche bezeichnet und einordnet.

!!!

GENAU deshalb sind die neuen, menschenverachtenden Verträge der WHO (World Hell Organisation) überaus ernst zu nehmen! Genau darauf werden sich nämlich dann die linientreuen Richter in naher Zukunft berufen: die WHO schreibt die Handlungsweisen bindend/zwingend vor, also haben sich die Menschen in diesem Land auch daran zu halten.

Von einem Arzt, der nicht aus medizinischer Indikation ein Arzneimittel verabreicht, sondern weil er sich damit eine goldene Nase verdient, würde ich mir nicht einmal einen Pflaster aufkleben lassen.

(Wobei „Arzneimittel“ oder „Impfstoff“ noch ein schmeichelhafter Ausdruck ist.)

Diese Injustiz kann ja in 10 Jahren ihr Hundertjähriges feiern ! Glückwunsch dazu …! Das sind einfach gelebte Tradition und Regimetreue ,die als verlässliche Anker einem jedem bis dato klarmachen konnten , was er von der Obrigkeit zu erwarten hat . Es sei denn , es handelt sich um „nichtdeutsche“ Täter , Mord ,Totschlag oder Vergewaltigung . Da greifen dann die UNO Statuten . Mit viel Milde und Nachsicht

Organisierte Justizkriminalität.

Nicht den geringsten rechtlichen Spielraum einer Verurteilung gab es.

Denn der von der durch dieses Gericht begangenen Straftat der Freiheitsberaubung Betroffene hat nichts anderes getan, als Menschen vor Straftaten nach § 224 StGB zu schützen.

Diese Richter sind juristisch einwandfrei Straftäter, Kriminelle.

Fallbeispiel: In Osnabrück vergewaltigte ein betrunkener Syrer ein 15-jähriges Mädchen. Er bekam eine Bewährungsstrafe. Laut Richter sei er auf einem guten Weg, ein ganz normaler Mitbürger zu werden, so die Neue Osnabrücker Zeitung. Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/auf-gutem-weg-normaler-mitbuerger-zu-werden-syrer-vergewaltigt-15-jaehrige-und-kommt-mit-bewaehrung-davon_id_187339753.html

Hat die die vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping Entzugserscheinungen, wenn das die gängige Rechtsauffassung von erwünschten „ganz normalen Mitbürgern“ sein soll? Was hat der Syrer, was Herr Dr. Habig nicht hat? Vergleiche sind durchaus sinnvoll.

An Margot Lescaux: Was ich als Nichtjurist nicht verstehe: Wieso läßt man sich unter den vorherrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen überhaupt auf das anwaltlich – staatsanwaltliche Ping- Pong ein? Worin liegt da der Sinn? Wäre es nicht im Sinne eines effektiveren Hoffnungsmanagements und auch unter Sparsamkeitsaspekten besser, nicht für teuer Geld einen Wahlverteidiger zu engagieren, der dreieinhalb Stunden plädiert ohne erkennbaren Nutzen, sondern gegenüber Behörden, Gericht und Pflichtverteidiger sich jeglicher Aussagen außer zu den Personalien enthielte?
Nach Paul Watzlawick („Anleitung zum Unglücklichsein“), könnte es da nicht am nützlichsten in jeglicher Hinsicht sein, einfach nicht mitzuspielen?
Herzlich, Steffen Duck!

Ganz erfolglos waren die Wahlverteidiger ja nicht: Ursprünglich sollte Dr. Habig gemäß dem schmutzigen Deal seines Pflichtverteidigers mit der StA 3 Jahre und 6 Monate bekommen, also 8 Monate mehr.

Schauen Sie bitte mal weiter unten, was ich in meiner Antwort an Kai I. zu den vier Prüfungsschritten geschrieben habe. Sie müssen als Angeklagter damit rechnen, dass das Gericht Ihnen den objektiven und den subjektiven Tatbestand nachweist (Punkt 1 und 2). In diesem Fall gibt es Unterlagen und Hunderte von Zeugenaussagen etc. Die Gefahr des Nachweises bestand also. In diesem Fall bestand die Gefahr von Anfang an. Ist ja keine Tat nachts im dunklen Wald ohne Zeugen. Auch dagegen hat RA Schmitz anargumentiert mit seinen Beweisverwertungsverboten. Was dabei rauskommt, weiß man erst hinterher. Darüber hinaus kann Dr. H. sich mit Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen verteidigen. Die muss man aber auch vortragen. Sie können ja nicht darauf hoffen, dass das Gericht von selbst anfängt, Ihnen in den Kopf zu gucken und darüber nachzudenken. In den Fällen der Maskenbefreiungsaussteller beruhten die Teilerfolge in Form von Reduzierung der abgeurteilten Anzahl der Fälle bislang ausschließlich auf einer guten Verteidigung zum Tatbestand. (Dieses Attest und jenes Attest und noch 100 weitere waren deshalb nicht falsch, weil ….). Das Argument, dass das Ausstellen der übrigbleibenden Atteste gerechtfertigt oder entschuldbar sein könnte, hat zwar bislang m.W. in der Tat noch keinem Arzt geholfen. Da haben Sie recht mit Ihrer Frage. Aber soll man deshalb tatsächlich zu den Punkten schweigen? Das ist ein alter Mann, ein harmloser Hausarzt, kein abgebrühter Mafiosi, der einen Gefängnisaufenthalt sozusagen einpreist. Also, Ihre Frage mag von akademischem Interesse sein, aber ernsthaft kann man es einem Angeklagten in einem solchen Fall nicht zumuten, zu seinen wahrscheinlich einzigen Verteidigungsargumenten zu schweigen und alles über sich ergehen zu lassen.

Ich habe mal eine Frage:

Nach Artikel 6 EMRK – von der BRD ratifiziert – darf sich ein in einem Strafverfahren Angeklagter selbst vertreten – was natürlich auch die vollständige Akteneinsicht, wie sie einem Anwalt möglich ist, einschließt.

Das heißt ja, dass man sich nicht mit einem sogenannten Pflichtverteidiger, der ja in der Regel von Gericht bestimmt wird, um dem Gericht die beabsichtigte Entscheidung zu ermöglichen.

Das heißt auch, dass man als Angeklagter die vollen Verfahrensrechte eines Anwalts haben muss, einschließlich Gang in die Revision.

Akzeptiert die Deutsche Justiz diese Rechte der Angeklagten überhaupt oder setzt sie rechtswidrig direkt oder indirekt (über die fehlende Rechtskenntnis – ich erinnere an die kriminellen Praktiken der Verhandlungsmaxime im Zivilrpozess) den Anwaltszwang durch?

Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig. Deshalb kann man auch keine (von der Regierung) unabhängigen Urteile erwarten.

Es ist aber trotzdem schäbig, diesen Arzt fast drei Jahre(!) ins Gefängnis zu schicken. Für falsche „Impf“bescheinigungen. Welche in dem Fall praktisch nichts aussagen und eigentlich völlig wertlos sind. Weil das eingesetzte Zeug weder eine Impfung ist, noch wie eine Impfung schützt. Aber das ist ja egal, weil die Regierung gesagt hat, dass es eine Schutzimpfung ist. 👍

Wenn die Regierung morgen sagt, dass Hundesche***** ab sofort essbar ist, dann kann ich also auch vergeblich dagegen klagen, dass das nicht rechtmäßig ist, wenn man mir Sche***** in der Kantine serviert. Weil die Regierung hat ja definiert, dass Sche***** bekömmlich, sicher und nahrhaft ist. Wohl bekomms.

Der Dreck der da gespritzt wurde – und wohl immer noch gespritzt wird – schützt sehr wohl wie eine Impfung – nämlich gar nicht.

Ich bin erstaunt, dass Sie sich nicht auch mal nach kontrollierten Studien zu den gewöhnlichen Impfungen kundig gemacht haben.
Die Medizin ist ja ganz toll – und Contergan – das kann ja mal passieren – dass der Arzt so was verabreicht – der kann doch nicht wissen – der muss sich doch nicht kundig machen – der ist doch Akademiker der muss sich doch auf andere verlassen können – als Arzt ist er auch kein Selbstbeschuldiger und kein Entschädiger – was interessieren Ihn die Opfer seiner extrem hochqualifizierten Tätigkeit – gelle.

Und je weniger man sich mit Medizin befasst hat, desto überzeugter ist man davon dass der Arzt Fachmann ist und nicht etwa Betrüger.
Besonders überzeugt sind Juristen – woraus man schließen kann, dass deren Beschäftigung mit Medizin unter der Nachweisgrenze liegt.

„Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig“
Wenn ich das richtig verstehe, hätten nach Ansicht dieser Richterin also alle diejenigen einst im Herrschaftsbereich des Dritten Reichs lebenden Personen,
– die sich einer Deportation widersetzt haben, oder
– die eine zur Deportation bestimmten Person vor dem Zugriff der Staatsgewalt geschützt oder versteckt haben,
illegale Notwehr bzw. Nothilfe ausgeübt. Denn schließlich war das damals Gesetz!
Dasselbe gilt für den Schießbefehl an der DDR-Grenze, der somit niemals hätte bestraft werden dürfen, sondern nur die Verweigerung desselben. M.W. wurden aber einige „Mauerschützen“ nach der Wende gerade für die Ausführung des Schießbefehls rechtskräftig verurteilt, weil sie die Unrechtmäßigkeit des Befehls (nach überstaatlichen Recht?) hätten erkennen müssen.
Ich würde gerne einmal von einem Juristen wissen, ob eine solche Rechtsauffassung der Richterin Breywisch-Lepping in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt angehen kann. Meiner Ansicht nach verstößt das gegen jede Idee von Rechtsstaatlichkeit. Kann mir hier jemand helfen und ggf. die Unterschiede zu den genannten historischen Parallelfällen nennen?

Das sind sehr prägnante und aus meiner Sicht gerechtfertigte Vergleiche. Beim Lesen einiger Kernsätze haben sich mir buchstäblich die Nackenhaare gesträubt, wollte derartige Äußerungen einerr Frau im Richteramt, welche augenscheinlich absolut rein gar nichts von Empathie und Mitmenschlichkeit hält, nicht glauben. Dachte ich die Staatsanwältin im Bhakdi-Prozess sei der Höhepunkt des Undenkbaren, wurde ich hier eines Besseren belehrt. Einfach nur un-glaub-lich. Diese Art von Rechtsprechung müsste wirklich publikums- und öffentlichkeitswirksam an die große Glocke gehangen und diese geläutet werden, damit hier alle endlich mal begreifen, was aus unserer Rechtsprechung geworden ist. Das Urteil verletzt jede Form des gesunden Menschenverstands.

Danke für den zustimmenden Post, aber bevor nun einer der hier nur „Mitlesenden“ hyperventiliert, möchte ich doch klarstellen, daß ich gar keine „Vergleiche“ angestellt habe. Vielmehr habe ich einen richterlichen Leitspruch auf historische Sachverhalte angewendet und geschaut, was dann nach meinem laienhaften Rechtsverständnis herauskommt.

Ich erinnere daran, dass in den Holocaustleugnungsverfahren – Stichwort Freiheitsberaubung versus falsche Meinung – einfach behauptet wurde, der Holocaust sei offenkundig. Das hat als Beweis genügt. So sind die Leute ins Gefängnis gesteckt worden – Horst Mahler ca. 10 Jahre.

Das über offenkundige Tatsachen kein Beweis erhoben werden muss, ist geltendes Recht. Das dient dazu, das Verfahren nicht mit Sinnlosbeweisanträgen, ob Wasser nass ist oder Quadrate quadratisch sind torpediert werden können.
Die Frage, ob es einen Holocaust gab oder nicht, ist ein komplexer Sachverhalt und somit per se nicht offenkundig, egal wie überzeugt Sie davon sind.

Zum Thema „Schießbefehl“ und „Mauerschützen“ können Sie zB bei Wikipedia unter „Mauerschützenprozesse“ nachlesen, wie dort argumentiert wurde.
Laut BGH waren die entsprechenden Gesetze der DDR grundsätzlich rechtsgültig. Es liesse sich auch der Verfassung der DDR entnehmen, dass dort Menschenrechte grundsätzlich geschützt waren und bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden müsse.
Dann hat der BGH geprüft, ob die Grenzgesetze der DDR so verstanden und ausgelegt werden können, dass man sie so anwendet, dass die Menschenrechte dabei gewahrt bleiben. Das hat der BGH bejaht. Die gezielte Tötung unbewaffneter Flüchtlinge wäre menschenrechtswidrig – das wäre auch nach DDR-Recht so gewesen und deshalb hätten Mauerschützen verurteilt werden können. Weil sie sich eben bereits nach DDR-Recht rechtswidrig verhalten hätten. Das Grenzgesetz konnte also keine Rechtsgrundlage sein für das gezielte Töten unbewaffneter Flüchtlinge. Hätte dieses Gesetz aber nicht so menschenrechtsfreundlich ausgelegt werden können (wenn zB ganz klar dringestanden hätte, dass auch gegenüber Flüchtlingen ein gezielter Todesschuß zulässig oder sogar verpflichtend wäre) dann wäre diese Regelung insgesamt menschenrechtswidrig gewesen. An menschenrechtswidrige Gesetze oder Befehle dürfe man sich aber nicht halten. Macht man es trotzdem, kann das strafbar sein.

Wenn Sie diese Überlegungen jetzt auf Ihre Beispiele aus dem Dritten Reich anwenden, sehen Sie, dass man die damaligen Gesetze nicht menschenrechtswürdig auslegen kann, so dass diese Gesetze per se gegen den „Kerngehalt des Völkerrechts“ verstoßen. Dazu finden Sie auch was bei Wikipedia unter dem Stichwort „Gehorsamsverweigerung“. Da geht es zwar um Soldaten, aber den Rechtsgedanken können Sie verwenden.

So, und jetzt müssten wir diese Rechtsgedanken auf die heutige Zeit und konkret auf die Impfanforderungen übertragen. Beantworten Sie sich die Fragen selbst. Ist zB die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht eingeführt worden, um („Um“ im Sinne von: Absicht, Zweck) Menschen zu töten? Ich weiß, dass es jetzt Stimmen gibt, die mir hier reinschreiben: Ja, das war Absicht zwecks Bevölkerungsreduktion. Aber das lässt sich juristisch nicht halten. Die Corona-Jahre und die Impfanforderungen waren alles Mögliche. Aber sie waren nicht gleichzustellen mit der Deportation in Vernichtungslager oder mit der gezielten Tötung von Flüchtlingen. Wer will, soll das anders sehen, aber das ist meine juristische Einschätzung.

Ein weiterer Unterschied. Kein Arzt wurde gezwungen, Menschen zu impfen. Es geht hier also nicht um die Frage, ob Dr. Habig gegen einen Impfbefehl verstoßen hat oder gegen einen Impfbefehl verstoßen durfte. Oder womöglich um einen Befehl, Menschen vermittels der Spritze gezielt und absichtlich zu töten. Sie können das zwar mit Ihren Beispielen aus vergangenen Zeiten vergleichen, aber Sie können es im Ergebnis nicht gleichsetzen. Natürlich darf man die Zeiten miteinander vergleichen und man kann auch nur „Anfängen wehren“, wenn man Vergleiche anstellt. Aber vergleichen ist nicht gleichsetzen.

Zum Prozess selbst:
Man muss immer, und zwar exakt in der richtigen Reihenfolge, vier sog. Tatbestandsmerkmale prüfen.
Liegt die Tat objektiv vor. Wurden falsche Urkunden erstellt, ja oder nein. Warum das geschah, ist an dem Punkt irrelevant.
Liegt die Tat subjektiv vor. Wusste Dr. H, dass er etwas Falsches bescheinigt. Falsch iSv: etwas beurkunden, was nicht stattgefunden hat. Auch an dieser Stelle fragt man noch nicht, ob er glaubte oder glauben durfte, dieses „Falsche“ tun zu dürfen.
Zu beiden Punkten müssen die Tatsachen vom Gericht nachgewiesen werden. An der Stelle wurden von RA Schmitz die Beweisverwertungsverbote erörtert. Die Zeugenaussagen vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft hätten nicht verwertet werden dürfen, weil die Zeugen belogen bzw unter Druck gesetzt wurden. Das hat das Gericht offenbar anders gesehen.

Wenn ich dann bis hierher zweimal zu „JA“ komme, prüfe ich die Rechtswidrigkeit der Tat. Da kommt jetzt die Notwehr bzw die Nothilfe ins Spiel. Die Urkundenfälschung war nicht rechtswidrig, wenn sie die Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff war. Da wird es wieder haarig.
Wenn H. Habig Patienten hatte, die der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht ausgesetzt waren, hätte das Gericht also prüfen können, ob diese Nachweispflicht ein rechtswidriger Angriff war. Ob es das IfSG insoweit für verfassungswidrig hält – dann hätte es diese Frage dem BVerfG vorgelegt. Nur – zu dem Thema gibt es bereits eine Entscheidung des BVerfG. Die Argumentation ist an der Stelle eine Sackgasse nach heutiger Rechtslage.
Dann gibt es in den Plädoyers und wohl auch in Dr. Habigs Schlußwort das Beispiel von der frischgebackenen Mutter, die nach kurzem Verlassen des Krankenhauses ungeimpft nicht wieder zu ihrem Neugeborenen gelassen wurde. Worauf beruhte das zu dem Zeitpunkt? Auf einer Rechtsverordnung des Bundeslandes? Auf Hausrecht? Falls ja, hätte das Gericht m.E. die Verfassungsmäßigkeit selbst prüfen und ggf verneinen können. Dann könnte man den „rechtswidrigen Angriff“ bejahen, gegen den man Nothilfe hätte leisten dürfen. Dann fragt sich aber immer noch, ob diese Nothilfe eine falsche Impfbescheinigung sein durfte (dann hätte er nicht rechtswidrig gehandelt) oder ob er, salopp gesagt, mit der Urkundenfälschung „übertrieben“ hat. Wie da die Voraussetzungen sind, kann man bei Interesse unter dem Stichwort „Notwehrexzess“ oder „Nothilfeexzess“ nachlesen.

Wenn das Gericht den rechtswidrigen Angriff durch eine verfassungswidrige Anforderung verneint, weil es meint, alle Regelungen waren rechtmäßig, muss es sich immer noch fragen, ob Dr. H irrtümlich davon ausging, ein rechtswidriger Angriff läge vor. Damit wären wir bei dem vierten Prüfungsschritt, der Schuld,. Die könnte durch diesen Irrtum vermindert sein oder wegfallen. Bei Interesse nachlesen unter „Erlaubnistatbestandsirrtum“.

Wenn ich oben lese, dass das Gericht für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe noch nicht einmal Anhaltspunkte sieht, die es durchprüfen muss, dann halte ich das allerdings auch für einen Skandal. Eine ausführliche Prüfung und Erörterung zumindest zur „Schuld“ wäre erforderlich gewesen. Spätestens an der Stelle hätte das Gericht die Kurve kriegen können.

Ratlos bin ich zu der Frage, wieso es hier ein Teilurteil hat geben können und wie das Aufteilen vom Gericht begründet wird. Was geschieht mit den abgetrennten Tatvorwürfen? Da bin ich gespannt auf evtl. weitere Erkenntnisse.

Mir tut der Arzt leid, dem ich unterstelle dass er nur helfen wollte. Allerdings frage ich mich, ob er soweit gehen musste? Immerhin gab es tausende von Menschen die alle möglichen Zumutungen, bis hin zu Kündigungen, auf sich nahmen und nie auf die Idee gekommen wären sich eine falsche Impfbescheinigung ausstellen zu lassen. Ganz ehrlich, denen gebührt mein Respekt. Der Weg „üb‘ immer treu und Redlichkeit“ war sicher ein wesentlich schwerer Weg als sich mit einer gefälschten Impfbescheinigung einen schlanken Fuß zu machen. Für mich wäre das selbst in meinen verzweifelten Zeiten nie infrage gekommen. Aber Menschen sind eben nicht gleich und handeln demzufolge in Ausnahmesituationen auch vollkommen unterschiedlich. Denn eines steht außer Frage: Die verordnete Coronazeit war eine traumatische Ausnahmezeit!

Für mich war das auch nie eine konkrete Option, aber ich mußte auch nicht reisen oder sonst irgendetwas. Es wäre für mich eine Alternative geworden, hätte die Regierung eine allgemeine Impfpflicht verhängt, und hätte ich einen vertrauenswürdigen Arzt persönlich gut gekannt, der nicht auf der Querdenker-Liste steht und daher nicht wahrscheinlich früher oder später ausgeräumt würde. Da dies aber auch nicht der Fall war und ist, hätte ich mich schlicht aus dem Staub gemacht.
Aber denken Sie mal an diejenigen, denen der Chef sagte: Entweder läßt du dich impfen, oder du fliegst! Und die keine Rücklagen hatten, sondern eine Familie zu ernähren und womöglich noch einen Kredit aufs Haus abzubezahlen. Der kann auch nicht einfach abhauen. Mit Verlaub, wenn man selber nicht in solchen Zwängen steht, sollte man die eigene Redlichkeit doch lieber nicht rühmen.

Nein, kenne ich nicht, habe ich auch nicht behauptet. Genauso wenig wie Sie die Lebensumstände derjenigen kennen, die Sie in „redlich“ und „unredlich“ unterteilen. Oder?

„Aber denken Sie mal an diejenigen, denen der Chef sagte: Entweder läßt du dich impfen, oder du fliegst! Und die keine Rücklagen hatten, sondern eine Familie zu ernähren und womöglich noch einen Kredit aufs Haus abzubezahlen. ….“

Ja, „man“ kann im Leben nicht alles haben. Irgendwann kommt der Punkt, an dem jeder Farbe bekennen muß. Und dann zeigt jeder sein wahres Gesicht.
Genau das erleben wir seit über drei Jahren in nie da gewesener Weise.

Wer schon länger oder sogar schon immer aufrecht durchs Leben geht, sich nicht von materiellen und „neuen“ Werten leiten läßt und wen dieses seit geraumer Zeit moderne schwachsinnige „Alles gut“ noch nie täuschte, der hat die Begegnung mit den wahren Gesichtern seiner Mitmenschen (Ausnahmen mag es geben) schon häufiger gemacht.

Ich wurde gekündigt, genau wie Sie es beschreiben. Nichts von dem ganzen Maßnahmenschwachsinn habe ich mitgemacht, weil ich mich sonst selbst verachtet hätte.

Alle die, die dieses Verbrechen mitgetan oder mitgetragen haben und die, die es weiterführen, haben nichts verstanden. Sie haben nicht verstanden, daß es um das Überleben der Menschheit geht.

Und mitgetan und mitgetragen haben dieses Verbrechen auch die, die angeblich maßnahmenkritisch waren/sind, sich aber täglich bis ins Kleinhirn haben bohren lassen, um sich bei der Arbeit dann zusätzlich benutzen zu lassen, um essen zu gehen oder sonst irgendeinen unnötigen Kram machen zu dürfen. Allein dieses „dürfen“ – die meisten haben sich zu unmündigen Kindern machen lassen. Und besonders die, die bei der Erziehung der eigenen Kinder ja so auf antiautoritär schwören. Aber ja, die sind ja sowieso noch Kinder und leben in Ihrer heiapopeia-Welt … .

Es sind auch alle die, die sich den Lappen vors Gesicht geschnallt haben, obwohl sie wußten, daß das Unsinn und schädlich ist, und sie „eigentlich“ (und was wären sie uneigentlich?) dagegen waren/sind.

Es sind auch alle die, die sich die Spritzen haben setzen lassen, obwohl sich alles in ihnen dagegen gesträubt hat, obwohl sie wußten, welches Risiko sie dabei eingehen und obwohl es so viele Menschen gab/gibt, die auf- und erklär(t)en und warn(t)en.

Ach, diese Aufzählung läßt sich ewig so weiterführen.

Das letzte Hemd hat keine Taschen und alles, was am Ende übrig bleibt, sind Erinnerungen und Werte, die unsere Kinder von uns mitbekommen.

Zu diesen Werten gehören in keinem Fall die mißbräuchlichen Umdefinierungen von Solidarität, (Mit)Menschlichkeit oder (Nächsten)liebe.

Und zu diesen Werten gehören auch kein Haus, kein Auto, kein gut gedecktes Bankkonto oder sonst ein materieller Besitz.

Alle, die sich nicht mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen dieses weltweite Verbrechen gestellt haben/stellen, sind verantwortlich für das Elend, was der kompletten Menschheit daraus entstehen wird.

Wen interessiert dann noch eine Arbeitsstelle, ein Haus, etc. …?

@ Bine. Das sehe ich in diesem Fall ganz ähnlich wie Sie. Bei so existentiellen Fragen muss man sich für Sekt oder Selters entscheiden. Meine Wahl (war wie die Ihre für Selters). Mir sind Menschen suspekt, die ihr unredliches Handeln damit begründen, dass sie eine Familie zu ernähren oder ein Haus abzubezahlen hatten. Hatten andere auch und trotzdem anders gehandelt. Diese wachsweichen Typen dürfen auf jeden Fall nicht damit rechnen, dass ich ihr Verhalten toll finde. Leute mit gezinkten Impfzertifikaten sind für mich Schwächlinge. Es steht aber jedem Menschen frei das völlig anders zu sehen als ich.

@Baschan2023 schrieb weiter oben:
„Die verordnete Coronazeit war eine traumatische Ausnahmezeit!“ – Und jetzt: „Leute mit gezinkten Impfzertifikaten sind für mich Schwächlinge.“
Damit nehme ich mir das Recht heraus, Sie selbst als Schwächling zu betrachten, schwach an Empathie. Oder anders, Sie scheinen der unendlich Starke zu sein, stark im Verurteilen – scheinbar – schwächerer Menschen. Sie merken wahrscheinlich nicht, wie sehr Sie damit das Betreiben von Gericht, Richtern, Staatsanwälten und Staat im weiteren unterstützen.
Jeder Mensch hat starke und schwache Seiten. Sie können Ihre schwache Seite stärken, Ihre Mitmenschlichkeit, indem Sie vor Ihrer Haustür kehren. Verurteilen ist das Leichteste, deshalb wird es nicht nur von minder Bemittelten nicht nur so gern bevorzugt, sondern sogar zur ihrer vermeintlichen, „moralischen“ Stärkung geradezu mit Eifer betrieben. Ihre Verurteilung der „Schwächlinge“ richtet sich genauso gegen Sie selbst wie das Urteil der hier beklagten Richter über den Menschenfreund und wirklichen Arzt gegen diese. Ich bin sicher, sie werden es noch zu spüren bekommen.
Sie, Baschan23, haben im Gegensatz zu denen den Vorteil, sich meiner Belehrung gegenüber dankbar erweisen zu – können!?

Sie haben vollkommen recht. Auch ich habe mich nicht den Maßnahmen gebeugt. Als es am Anfang nur um das Tuch- oder Masketragen ging, habe ich anderen Leuten immer erklärt, das System kommt mit diesem Unfug nur durch, weil zu viele mitmachen. Aber die allermeisten waren zu feige, hatten Angst vorm Sicherheitsdienst und der geringen Geldstrafe. Dieses Verhalten ging dann weiter und endete dann bei der Impfung, die jetzt sehr viele bereuen. Gott schützt die Mutigen und nicht die Feiglinge!!

Jein. Wir wissen ja wenig über die konkreten Fälle und Beweggründe der einzelnen Patienten von Dr. Habig. Aber wenn ich alleine an das Beispiel von der jungen Mutter denke, dreht sich mir der Magen um. Da hätte kein Rechtsweg und keine einstweilige Anordnung geholfen. Selbst, wenn es erfolgreich gewesen wäre. Die verlorenen Tage wären unwiederbringlich dahin gewesen. Da ist dann die Angst um die Verlustängste, die das Kind durchsteht, wohl noch größer als die Sorge um das eigene Wohlergehen. Wenn man nicht wegen eigener Krankheit am Kontakt verhindert ist, sondern aus Sturheit und borniertem, bösartigem Festhalten an unsinnigen Regeln, wird man noch eher verzweifeln. Da hilft dann wahrscheinlich auch kein geimpfter Kindsvater oder eine geimpfte Oma, die zum Kind darf.

Da braucht eine Richterin auch gar nicht emotional zu werden, das kann man ganz trocken mit dem Argument „handelte ohne bzw. mit verminderter Schuld“ abhandeln. Hat sie aber offenbar nicht. Noch nicht einmal Anhaltspunkte für eine derartige Pürfung soll sie ja gesehen haben.

@Margot Lescaux. Mir dreht sich der Magen nicht um, weil eine Mutter im genauen Wissen, als sie das Krankenhaus verließ, wusste, das sie ihr Kind ohne Impfzertifikat nicht mehr sehen würde. Interessanterweise wurde der „wichtige Grund“ warum die Mutter das Krankenhaus verließ nicht genannt. Mir stellt sich die Frage, warum nicht? Zu banal, der Grund? Auf jeden Fall sehe ich keine Rechtfertigung dafür sich ein gefälschtes Impfzertifikat zu besorgen. Ich bleibe entweder bei meinem Kind oder delegiere den wichtigen Grund an eine Person meines Vertrauens oder ich verlasse die Klinik mit meinem Kind. Das wären meine 3 Optionen gewesen.

Die Menschen haben nichts anderes gemacht, als sich gegen Kriminalität verteidigt. Schon deswegen ist ein „falsches“ Impfzertifikat selbstverständlich zulässig, weil die Rechtsverletzung hier vom Staat ausging.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, Frau Lescaux! Das bringt etwas Klarheit.
Das Beispiel mit der Mutter und ihrem Neugeborenen hatte ich bei meinem Ausgangspost ebenfalls im Hinterkopf. Die Trennung einer Mutter von ihrem Neugeborenen, hier hatten die Corona-Regelungen m.E. klar eine menschenrechtswidrige Auswirkung, die auch jeder Arzt sofort erkennen muß! Dr. Habig hätte auch gar keine andere Möglichkeit gehabt, der Mutter zu helfen, denn auch eine – ohnehin in solcher Situation nötigende und somit wiederum menschenrechtswidrige – „Impfung“ hätte ihr nicht das sofortige Zutrittsrecht zur Entbindungsklinik verschafft, da ja mindestens noch zwei Wochen abzuwarten gewesen wären, bis der angebliche Impfschutz gewährleistet gewesen wäre.
Er hätte ihr höchstens noch empfehlen können, den Rechtsweg zu beschreiten und sich per sofortiger einstweiliger Verfügung Zutritt zu verschaffen. Nun ja – ich kann mir denken, wie das ausgegangen wäre.
Es geht jedenfalls nicht an, daß eine Richterin so einen Satz raushaut und dann vorgebrachte mögliche Ausnahmetatbestände nicht einmal prüft. Aber wie gesagt, bin ja nur Laie.

„Die gezielte Tötung unbewaffneter Flüchtlinge wäre menschenrechtswidrig – das wäre auch nach DDR-Recht so gewesen und deshalb hätten Mauerschützen verurteilt werden können.“

Warum ist das dann nicht auf BRD-Grenzer angewandt worden, die dMenschen bei Versuch des Grenzübertritts gezielt getötet haben?

„Die gezielte Tötung unbewaffneter Flüchtlinge“

Dazu muss ich auch noch was sagen:
Die Grenzer wussten in der Regel nicht, ob die diese Flüchtlinge unbewaffnet waren. Sie wussten auch nicht, wer da überhaupt aus welchen Gründen die Grenze überschreiten wollte.
Die Grenzverletzer wurden angesprochen, es wurden Warnschüsse abgegeben und wenn sie dann immer noch nicht aufgaben wurde auf die Menschen geschossen.
Das war in der BRD nicht anders, wenn man Menschen am Grenzübertritt hindern wollte – also Flüchtlinge aus der BRD, die in die DDR fliehen wollten.

“ Beantworten Sie sich die Fragen selbst. Ist zB die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht eingeführt worden, um („Um“ im Sinne von: Absicht, Zweck) Menschen zu töten? Ich weiß, dass es jetzt Stimmen gibt, die mir hier reinschreiben: Ja, das war Absicht zwecks Bevölkerungsreduktion. Aber das lässt sich juristisch nicht halten.“

Doch – das lässt sich juristisch halten.

Eine Zwangsbehandlung ist immer „legalisierter“ Mord. Das schon deshalb, weil der Tod billigend in Kauf genommen wurde – Rechtsprechung im Raserprozess in Berlin.

„Aber sie waren nicht gleichzustellen mit der Deportation in Vernichtungslager“

Bitte unterlassen Sie Äußerungen zu Themen, mit denen Sie sich nicht befasst haben.

Ich möchte daran erinnern, dass trotz wiederholter Bitten der Regierung der Sowjetunion die Westallierten keine zweite Front im Westen aufgemacht hatten. Da wäre nämlich der Krieg und damit der Holocaust wesentlich schneller beendet gewesen. Bislang wurde nicht davon gesprochen, dass die Westalliierten hier einen Holocaust unterstützt hätten.

„Ein weiterer Unterschied. Kein Arzt wurde gezwungen, Menschen zu impfen. Es geht hier also nicht um die Frage, ob Dr. Habig gegen einen Impfbefehl verstoßen hat oder gegen einen Impfbefehl verstoßen durfte.“

Hier ist relevant, dass seine Patienten gezwungen wurden, sich impfen zu lassen. Er hat diese vor einem versuchten Mord geschützt. Das ist relevant.

Es ist per se rechtswidrig ist, eine Mutter nicht zu ihrem Neugeborenen zu lassen. Es ist per se rechtswidrig ist, gesundheitliche Maßnahmen gegen Menschen anzuordnen – selbst dann, wenn diese tatsächlich zum Nutzen der Menschen wären. Schon allein deswegen, weil die Schädigung der Menschen im Bereich des möglichen liegt – BERLINER RASERURTEIL:

Die Nazis haben nicht anders argumentiiert, als Sie es hier vortragen.

Auch übersehen Sie Art. 1 Absatz 3 Grundgesetz, der die Gerichte an das Grundgesetz bindet und ausdrücklich nicht an das Bundesverfassungsgericht. Das dient dem Schutz vor Grundgesetzverletzungen aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Die von Ihnen nicht weiter ausgeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war hier gar nicht zu beachten, dass diese selbst einen Bruch des Grundgesetzes darstellt.

Ansonsten möchte ich noch Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz erwähnen:

„In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Diese Antastung liegt mit dem „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ ohne jeden Zweifel vor.

Auch soll die Namensähnlichkeit zu einem anderen Gesetz, das natürlich genauso nur gute Zwecke verfolgte, nicht unerwähnt bleiben:
„Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

Selbstverständlich sind beide Gesetze zusammen zu denken, weil sie dem identischen
Denken und Geist entspringen.

Du bist in der Dauerschleife mit dem irrlichternden Holocaustleugner Horst Mahler, der zu Recht aufgrund seines verpfuschten Lebens 10 Jahre im Knast sitzt
Mein Beileid

Der sitzt schone eine ganze Weile nicht mehr im Gefängnis.

Der saß schon aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig wegen Holocaustleugnung im Gefängnis.

„Was geschieht mit den abgetrennten Tatvorwürfen?“

RA Wilfried Schmitz hat sich dazu im Interview mit Reitschuster geäußert (Video auf YT), Zitat von reitschuster.de:

„Das Gericht habe für sein Urteil nur einen Teil der mehreren Hundert Fälle zu Grunde gelegt, um dann in noch weiteren Fällen weitere Strafen zu verhängen, so der Anwalt. Dies verstosse gegen elementare rechtliche Grundregeln und sei offenbar nur geschehen, um zu verhindern, dass der Arzt nach über einen Jahr Untersuchungshaft freigekommen wäre, wenn nicht bald ein Urteil gefallen wäre.“

Schon irre, dass eine Impfbescheinigung als Urkunde gilt.

Meiner bescheidenen Meinung nach dient oder diente zumindest die Impfbescheinigung iW dazu, Impfstoff, Charge, Datum zu dokumentieren. Als Erinnerungsstütze für Patient und Arzt. „Habe ich bzw. hat er, diese oder jene Impfung (etwa Tetanus) vollständig und immer noch wirksam?“
Oder auch etwa als Beleg für die Impfung bei einem Impfschaden. Ah! Und genau da wird es dann haarig.
Anders wie etwa bei den Bonus-Heftchen für Zahnarzt-Besuch kann aus einer Impfbescheinigung evtl. eine Herstellungs-Haftung abgeleitet werden.

Ansonsten ist aber eine Impfbescheinigung doch eigentlich erst mit der Masernimpflicht ein juristische relevantes Objekt? Obwohl es wohl auch Berufe gibt, die einer behördlichen Impfpflicht unterliegen, Beschäftigte im Nahrungsmittel-Gewerbe vielleicht? (Rede jetzt immer von Vor-Coronawahn-Zeiten, danach war eh alles nur noch verrückt).

Ich frage mich auf welcher Rechtsnorm aufbauend eine Bescheinigung über Impfungen (eigentlich eine Angelegenheit die auch unter die ärztliche Schweigepflicht fallen müsste, wie alles zwischen Arzt und Patient!) zu justiziablen Urkunden aufgebläht werden konnten.
Das unsägliche Attest-Wesen kommt ja auch aus dem Militär-Bereich (Untauglichkeits-Attest, die Triage im Front-Lazarett: Patient A zurück an die Front, Patient B: ausmustern)

Ein Kassenzettel ist auch eine „Urkunde“. Hier in diesem Fall heißt die Urkunde „Gesundheitszeugnis“. § 278 StGB

Ihre Schlussfolgerung ist richtig. Diese Frau Breywisch-Lepping ist justizmäßig sowas von anschlussfähig zum Dritten Reich, dass sie hyperventiliert, wenn sie dies hier liest. Sie hätte im Dritten Reich auch eine mittelmäßige Richterkarriere hingegelegt. Ich kann mir auch vorstellen, dass es gute Gründe gibt, warum ausgerechnet sie als Richterin für diesen Fall ausgesucht worden ist. Alle Richter mit Ethos oder wenigstens mit Restverstand, haben den Fall nicht machen wollen. Dann bleibt eben ein gewisser Bodensatz übrig. Und es ist auch nicht ungewöhnlich, wenn man bei solchen Leuten Schnapsflaschen im Rollcontainer unterm Schreibtisch findet. Sowas gibt es in allen Berufen und Branchen, dass man solche Leute durchschleppt und dann dürfen sie solche Arbeit machen. Auch stellt so eine Person ein geringes Risiko dar aus Sicht des Staates.

Die zitierten Äußerrungen zeugen nicht gerade von einer Richterin von Verstand, Empathie und Selbstbewusstsein, was die Schnapsflaschentheorie erhärtet.

Hallo alle miteinander, es ist schon irre. „Die Impfung ist sicher!“ Nichts, aber auch gar nichts stimmte davon. Lug und Trug bei der Beantragung, von vorn bis hinten, von hinten bis vorn. Bergamo, New York u. ä., alles Fake. Exekutive und Legislative sowie PEI, RKI, Leopoldina, Ethikausschuss, Charité, egal welcher Ebene, in Korruption ohne Ende involviert. Masken, Tests, „Impfungen“, „Impf“-Zentren, Intensivbetten, überall Betrug, begleitet von Warburg, CUM-EX & Co., Plagiate bei Dissertationen und Lebensläufen höchster Würdenträger, Lügnern wie MP von Sachsen (Impfpflicht wären Verschwörungstheorien, später für die Impfpflicht), Diskriminierung (siehe „Ich habe mitgemacht“), Ausgrenzung, Diffamierung, Lockdowns, Schließungen, Home-Schooling, Masken für Kinder, sinnlose Tests selbiger, schrittweise Auflösung des Grundgesetztes (siehe an die 160 Folgen des Corona-Ausschusses u. ä. Auswertungen). Jeder Amtsträger hat versucht, den Blödsinn seines Kollegen zu übertreffen (einer darf zwei, aber zwei dürfen nicht einen besuchen) u. v. a. m. Und die Judikative? Tja, was soll man dazu noch sagen. Der braune Faschismus hat 12 Jahre gedauert, der rote Faschismus 40 Jahre. Folgt man der mathematischen Logik, dann wird der jetzige Faschismus (grün, bunt, rosa, woke oder was auch immer) 133 Jahre dauern. Wie sagte es Heinrich Heine im Exil? „Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht.“ Ich auch. Danke.

@TvdL 29. Juni 2023 um 17:21 Uhr
„Wie sagte es Heinrich Heine im Exil? „Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht.““

Ich darf das korrigieren: Heinrich Heine bedauerte und betrauerte in diesem Gedicht die lange Trennung von seiner Mutter – es ging NICHT um Politik, wie stets kolportiert wird…
Das Gedicht entstand zwar im Pariser Exil: Heine war ja als politisch-literarischer Schriftsteller und Journalist gezwungen, als politischer Flüchtling im Pariser Exil zu leben.
Er gedenkt in dem Gedicht seiner alten, in Deutschland lebenden Mutter, die er seit 12 Jahren nicht besuchen konnte, da er lt. Haftbefehl polizeilich ausgeschrieben war.
MfG

Die Hampelmänner in den schwarzen Roben könnten auch in den letzten Szenen von Sofie Scholl mitspielen – wahrscheinlich müssten diese sich schauspielerisch nicht mal anstrengen.
„Rechtsstaat“

Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass vor deutschen Gerichten nur noch Urteile im Sinne der regierenden Parteien gefällt werden!

Kann man. Ist aber falsch. Richtige Schlüsse können Sie erst dann ziehen wenn Sie Gerichte und Parteien als Organe des Staates begreifen welcher die Interessen der herrschenden Klasse vertritt.

MFG

Mir läuft ein kalter Schauer über den Rücken. So weit sind wir.

Hier soll ein Exemple statuiert werden. Dr. Habig hat meine größte Hochachtung, nur so, wie er das begründet, kann man dieses Urteil in Würde und ohne selbstzerstörerische Verbitterung hinnehmen. Er hat das Richtige getan. Möge es viele geben, die den Mut besitzen, es ihm gleich zu tun (ich bezweifle es arg). Er sollte in die Geschichte eingehen, aber nicht einmal diesbezüglich bin ich hoffnungsfroh, denn wer soll in einem weltumspannenden Totalitarismus denn noch die Geschichtsschreibung akkurat halten?

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