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Maskenprozess: 20.000 Euro Strafe für Dr. Weikl – dabei wollte er nur Kinder schützen

Der Arzt, Herr Dr. Andreas Triebel, wurde durch das zurücknehmen der Revision der Staatsanwaltschaft bereits im August freigesprochen. Auch er stand wie Dr. Weikl wegen angeblich unrichtig ausgestellter Befreiungen vor der Maskenpflicht vor Gericht. Heute lief ein weiterer Verhandlungstag gegen Dr. Weikl aus Passau. Er ist ein Arzt, der sich stets uneigennützig für seine Patienten eingesetzt hat, ihr Wohl über alles stellte. Es ist bedauerlich zu sehen, wie er nun einem solchen Prozess gegenüberstehen musste und eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen soll. In der Mitteilung vom MWGFD heißt es: „Die Zahl der Unterstützer ebbte selbst nach drei Jahren Verfahrensdauer nicht ab.“ Florian Machl war vor Ort und schreibt: „Man hätte es bei einer Nullstrafe (Verwarnung) belassen können, doch man verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro für am Ende 10 übrig gebliebene Fälle. Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe.“ Die Verteidiger Weikls kündigten an, dass die verbliebenen Fälle bis zum Ende durch alle Instanzen gebracht werden.

Nach 3 langen Jahren soll Dr. Weikl in 10 Fällen 20.000 Euro Strafe zahlen

Richtigstellung und Update 21. Nov. 2023 durch eine Kommentatorin:

Ich fasse das nochmal zusammen, worum es bei dem Verfahren gegen Dr. Weikl heute ging, was noch zu entscheiden war, was möglich gewesen wäre bzw. was nicht möglich gewesen wäre.

In der Revisionsentscheidung vom 5.6.23 hat das BayObLG in 10 von den verbliebenen 24 Fällen die Strafbarkeit bejaht. Zu diesen 10 Fällen war vorher von der 2. Instanz – LG Passau als Berufungsgericht – teils eine Einzelfreiheitsstrafe (in 4 Fällen) und teils eine Einzelgeldstrafe (in 6 Fällen) verhängt worden. Die Geldstrafen waren vom BayObLG nicht aufgehoben worden – die hätte das LG Passau deshalb auch heute nicht aufheben können. Die Einzelfreiheitsstrafen waren vom BayObLG aufgehoben worden – mit der Maßgabe, dass das LG Passau hierüber erneut entscheiden muss. „Hierüber“ heißt: nicht über die Strafbarkeit an sich, sondern über das Strafmaß.

Damit verblieben also noch 14 Fälle, die das BayObLG zur erneuten Überprüfung und Beweisaufnahme an das LG Passau zurückverwiesen hatte. Zu diesen 14 Fällen war also alles möglich – auch ein Freispruch. Da die Anwälte von Dr. Weikl nun davon reden, dass die „verbliebenen 10 Fälle“ „durch alle Instanzen gebracht“ würden – also 10 und nicht 16 oder 20 oder 24 – gehe ich davon aus, dass das LG Passau tatsächlich in diesen 14 Fällen Dr. Weikl heute freigesprochen hat. Unter Vorbehalt – eine Pressemitteilung o.ä. habe ich noch nicht gefunden.

Ein kompletter Freispruch war hier und heute demnach also von vornherein unmöglich gewesen. Weil das LG Passau über die 14 Fälle, zu denen vom BayObLG die Strafbarkeit bejaht worden war, eine neue Gesamtstrafe bilden musste. Das haben sie getan. Anders, als Florian Machl schreibt, wäre eine „Nullstrafe“ nicht möglich gewesen. Weil – sh. oben – ein Teil der Geldstrafen aus der 2. Instanz vom BayObLG nicht aufgehoben worden waren. Die mussten zwangsläufig in die neue Gesamtstrafenbildung mit einfließen. Das Bundesverfassungsgericht kann das ändern. Das LG Passau konnte und durfte das nicht ändern. Euro X plus nix oder plus etwas gibt immer noch Euro X. Glück im Unglück – die Freiheitsstrafe scheint ja zumindest vom Tisch zu sein.

Hinsichtlich der 10 Fälle, zu denen das BayObLG bereits die Strafbarkeit festgestellt hatte, hat Herr Dr. Weikl bereits kurz nach der Revisionsentscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt.


Ein weiterer Verhandlungstag gegen Dr. Weikl hatte heute begonnen. Vor Gericht sitzt ein Arzt der das Wohl der Patienten im Mittelpunkt seiner Arbeit sieht, nicht der Weg der Bereicherung oder des Profits. Einer der wenigen Ärzte die aufgrund ihres menschlichen Handelns vor Gericht stehen. Nun soll Dr. Weikl 20.000 Euro Geldstrafe zahlen, weil er seinen Patienten Maskenatteste ausstellte.
Unsere Gedanken und Wünsche sind bei dem sympathischen Arzt in dieser herausfordernden Zeit. Denn solche Prozesse rauben nicht nur Zeit, sondern können auch psychisch sehr belastend sein.

AUF1 verkündet auf Telegram:

Von wegen Corona-Versöhnung: Auch im zweiten Berufungsprozess wurde dem kritischen Arzt Dr. Ronny Weikl eine saftige Geldstrafe aufgebrummt. Obwohl er nur aus höheren Zielen gehandelt hat, um Kinder zu schützen, und sich nicht bereichern wollte, kannte das Gericht keine Gnade. 20.000€ Strafe muss der Arzt nun für seinen Mut zahlen!

Report24.news war mit Florian Machl vor Ort und berichtete in seinem Telegram Kanal über den Prozess gegen Dr. Weikl – für alle die kein Telegram besitzen hier das Video dazu. In dem Artikel von Machl erfährt man nähere Details:

Juristisch war zum aktuellen Stand in diesem Prozess kein Freispruch mehr möglich. Es ging stattdessen um die Bemessung der Strafhöhe. Man hätte es bei einer Nullstrafe (Verwarnung) belassen können, doch man verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro für am Ende 10 übrig gebliebene Fälle. Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe. Die Vorinstanzen hätten einen Regelverstoß festgestellt. Subjektiv sei Dr. Weikls Hintergrund für die Ausstellung der Atteste ehrenwert gewesen und er habe nie versucht, sich zu bereichern.

Dr. Weikls Verteidiger erklärte allerdings, die bisherigen Urteile wären nicht auf Basis von geltendem Recht erfolgt und würden entsprechend weiter bekämpft werden. Die verbliebenen zehn Fälle müssten dazu bis zum Ende durch alle Instanzen gebracht werden.

Report24.news

Wir erleben eine Justiz außer Rand und Band! Eine kleine Gruppe von bösen Menschen will die ganze Welt unterwerfen! Aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse ist mächtig, aber die Guten, Gott ist allmächtig, es wird nicht mehr lange dauern!

Dr. Weikl

Es muss zum Freispruch kommen!

Dr. Weikl

Vor dem Urteil – Dr. Weikl

Soeben hat der wohl letzte Verhandlungstag gegen Dr. Weikl begonnen, der allen Ernstes immer noch wegen Masken gejagt wird. Dagegen ist Dr. Andreas Triebel nunmehr von dem Landgericht Bochum nach Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft wegen des gleichen Vorwurfs vorgestern rechtskräftig freigesprochen worden.

Die Zahl der Unterstützer ebbte selbst nach drei Jahren Verfahrensdauer nicht ab. Neben der üblichen Mainstreampresse und einigen Protestmaskenträgern ist erfreulicherweise auch Report 24 am Start.

Der Blick der Verteidiger und Dr. Weikl ist voller Unverständnis und wie man sieht Verzweiflung auf die im Zuschauerraum sitzenden Schnabeltiere gerichtet, die nicht mehr einatmen, sondern nur noch ausatmen. Das Einatmen erledigen sie durch die Haut. Das soll nachhaltig vor Viren schützen.

Telegram MWGFD

Der Freispruch des Arztes Dr. Andreas Triebel

Auch der Arzt Andreas Triebel (Facharzt für Innere Medizin) ist Opfer eines um sich schlagenden Staates geworden, der vom Verein MWGFD in seiner Telegram Mitteilung erwähnt wird. Die Praxis des Arztes wurde zweimal, im November 2020 und im Februar 2021, von der Polizei durchsucht. Im Artikel 2022 war das Urteil noch nicht rechtskräftig, in der Mitteilung vom MWGFD wird von einem rechtskräftigen Freispruch gesprochen.

Gesinnungsprüfung durch die Justiz ist in Deutschland schon sehr lange her und soll auch nicht wiederkommen.

Andreas Triebel

Die 1. Strafkammer hatte aber „Zweifel“, ob sich Triebel strafbar gemacht hat. Alle betroffenen Patienten hatten im Zeugenstand bekundet, dass Triebel mit ihnen vor dem Ausstellen des Attests in seiner Praxis gesprochen und sich dabei einen persönlichen Eindruck von dem Masken-Problem verschafft und teilweise auch ein Stethoskop eingesetzt habe. Außerdem wurden in einigen Fällen ärztliche Unterlagen von früheren Untersuchungen gesichtet. Deshalb sei es „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ feststellbar, dass der Arzt „von vornherein zur Attestausstellung entschlossen“ gewesen wäre, wie Richter Thorsten Fülber sagte. Er verwies auch auf ärztlichen „Ermessensspielraum“ und Therapiefreiheit. Einige Patienten hatten auch psychisch bedingte Probleme mit der Maske.

Zwar gebe es „Indizien“, so Fülber, die den Angeklagten belasten würden. Diese seien aber nicht ausreichend für eine Verurteilung.

13.12.2022

Die Staatsanwaltschaft hat die Revision zurückgenommen

Martin Schwab veröffentlicht dies bereits im August 2023.

Liebe Community,

Erinnern wir uns: Mit Urteil vom 13.12.2022 wurde Dr. Andreas Triebel vor dem Landgericht Bochum vom Vorwurf freigesprochen, falsche Masken-Atteste ausgestellt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen nach wenigen Tagen Revision eingelegt. Die Revisionsbegründung wurde sodann meinem Mit-Verteidiger (Herr Rechtsanwalt Stefan Schlüter aus Löhne/Westfalen) und mir Anfang März 2023 zugestellt. Wir haben damals fristgerecht auf die Revision erwidert.

Und jetzt kommt die Nachricht aus Bochum: Die Staatsanwaltschaft hat die Revision zurückgenommen! Und damit ist der Freispruch endgültig in trockenen Tüchern!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

Martins Post auf FB, 30.08.23

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21 Antworten auf „Maskenprozess: 20.000 Euro Strafe für Dr. Weikl – dabei wollte er nur Kinder schützen“

Warum stehen wir da, wo wir jetzt stehen?
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Weil die Menschen denen am dankbarsten sind, die ihnen helfen, sich selbst zu betrügen. Als da wären, Weißkittel, Schwarzkittel und Politiker, und andere Lügner. Ja, Realitätsblindheit und Selbstbetrug, haben uns dahin gebracht!
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„Glücklicherweise werden manche mit einem spirituellen Immunsystem geboren, das früher oder später der illusorischen Weltanschauung, die ihnen von Geburt an durch soziale Konditionierung aufgepropft wurde, eine Absage erteilt.
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👉Sie beginnen zu spüren, daß etwas nicht stimmt und suchen nach Antworten.
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Inneres Wissen und anomale äußere Erfahrungen zeigen ihnen eine Seite der Realität, DIE ANDERE NICHT WAHRNEHMEN:‼‼
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Und so beginnt ihre Reise des Erwachens. Jeder Schritt auf der Reise wird getan, indem man dem Herzen folgt, statt der Menge zu folgen und indem man sich für Kenntnis und nicht für die Schleier der Ignoranz entscheidet.
Henri Bergson
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Warum „Mutter Natur“ nur so Wenigen eine Orientierungslampe mitgegeben hat, wird wohl für immer ein Rätsel bleiben. Apropos Mutter Natur, dieses Scheusal, sie frisst ihre Kinder. Mutter Natur, Vater Staat, Onkel Doktor, alles Lügen‼

Was mir hier fehlt ist die Nennung der konkreten Tatbestände,was denn angeblich Unrichtiges bezeugt worden sei und wieso es unrichtig sei.

Auch scheint man hier die Beweislast umzukehren.

DasGericht muss nachweisen, dass die behaupteten Tatbestände vorliegen und nicht der Angeklagte seine Unschuld.

Das Gericht muss beweisen, wieso eventuell genannte gesundheitlichen Sachverhalte unzutreffend sein sollten, obwohl sie allgemeingültig und aus Studien zu den Masken bekannt sind.

Die meisten Schöffen haben keinen Dunst und nicken einfach nur ab, was der Vorsitzende beschließt.

## Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe ##
Seit wann kennen denn Richter in Deutschland Regeln? Was als größte Lüge in der Welt begann wurde zur Diktatorischen Zwangswahnverfolgung. Richter, die immer noch eine Europäisch-Politische Lüge verfolgen kennen keine Regeln und auch keine Rechte. Die Würde des Menschen ist unantastbar, was wohl nicht für alle Menschen zählt. Wer hat jemals diesen Virus vollständig nachgewiesen und untermauert? Keiner!

Aktualisierung vom 18.11.2023:

https://report24.news/das-sagt-dr-weikl-nach-strafmassverkuendung-wegen-maskenattesten-fuer-kinder/

(inkl. zweier kurzer Video-Gespräche)

„Report24 war gestern vor Ort, als in einem Prozess vor dem Landgericht Passau das Strafmaß für angebliche Vergehen des bayerischen Frauenarztes Dr. Ronny Weikl verkündet wurde. Weikl gab uns im Gericht noch ein längeres Statement – ein weiteres veröffentlichten wir bereits über Soziale Medien. Laut seinen Anwälten liegen keine Tatbestandsmerkmale vor, eine gesetzliche Änderung 2019 würde Fernbehandlungen zudem ausdrücklich gestatten. Hier sollte wohl ein kritischer Arzt – Weikl ist 2. Vorsitzender der MWGFD – eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden.

Dr. Weikl erklärte gegenüber Report24 Chefredakteur Florian Machl, dass jeder Schuldspruch in Deutschland hinsichtlich Maskenattesten ein Fehlurteil ist – denn ein gewissenhafter Arzt muss speziell bei Beschwerden schon aus Gewissensgründen ein solches Attest ausstellen. Doch es ist generell bekannt und belegt, dass das permanente Tagen solcher Masken zu Gesundheitsproblemen führt. Vor Gericht kam auch zur Sprache, dass der Gesetzgeber Polizisten beim Tragen der (gegen Viren völlig sinnlosen) Masken besser gestellt hatte – für sie gab es maximale Tragdauer und Ruhepausen, wie sie bis 2020 auch arbeitsrechtlich für alle Menschen vorgeschrieben waren. Nur Kinder konnte man damit offenbar ohne Probleme quälen, da sie nirgendwo eine starke Lobby haben.“

Ich bin da etwas zwiegespalten. 2020-2021 hatte ich selber geglaubt, es wäre eine 90 % todbringende Krankheit. Ich benutze kein Social-Media. Personen ohne Maske fand ich extrem furchteinflößend. Ich war froh, dass es gesetzlich vorgeschrieben war, in öffentlich zugänglichen Räumen eine Maske zu tragen. FalscheAtteste-Aussteller hatten mich damals verärgert.
Er hätte den Asthmakranken Kindern empfehlen sollen, ihre Maske unauffällig zu durchlöchern.
20.000 € Strafe ist für viele von uns sehr viel Geld; allerdings sind solche Strafen meistens an der Höhe des Einkommens orientiert.
Wenn die 20.000 € an die notleidenden Tierheime oder an Soko-Tierschutz verteilt werden, dann ist das schon alles o. k. so.
Eine Gefängnisstrafe für einige solcher vergleichbaren Fälle halte ich aber für vollkommen übertrieben.

Widersprechen Sie sich jetzt nicht selbst? Wo soll denn der Nutzen einer „durchlöchterten“ Maske sein? Worum geht es Ihnen denn? Geht es Ihnen um einen wirksamen Schutz oder geht es Ihnen nur um Maßnahmen, die Ihnen eine Sicherheit vorgaukeln, die es aber de facto niemals geben kann?

Sogar Drosten hatte das Zauberwort „Aerosole“ demaskiert, als er im Herbst 2020 feststellte, dass die Maske den Bürger in trügerischer Sicherheit wäge. Abstand und Kontaktbeschränkungen seien nach wie vor die wirksamsten Maßnahmen. Und was war die Konsequenz? Zunächst kam die Community-Maske „außer Mode“ (Zitat Merkel), und die medizinische Maske wurde zur Pflicht, bis auch diese durch die FFP2-Maske abgelöst wurde. Die Tatsache, dass die Maske einen „korrekten Sitz“ voraussetzt (und wir sprechen hier von Feinstaub, den man sogar mit bloßem Auge sehen kann, so dass wohl kaum einer auf die Idee käme, dessen Existenz zu bezweifeln), bedeutet im Umkehrschluss, dass körperliche Anstrengung – und dazu gehören bei einem großen Teil der Gesellschaft bereits das Treppensteigen oder ein flotter Gang – zwangsläufig zur Luftnot führt.

Wie kann es also sein, dass Maßnahmen befürwortet werden, die in der Praxis überhaupt nicht durchsetzbar sind? Denn Potemkinsche Dörfer (Innenlagen werden herausgepfriemelt und Masken werden so aufgesetzt, dass überall genug Luft ein- und ausströmt – letzteres funktioniert gerade bei FFP2-Maßnahmen wegen des Bügels sogar noch besser als bei den medizinischen Masken) führen die Tragepflicht doch völlig ad absurdum!

Aber was spricht gegen die Masken? Vor Hautreizungen, schlechter Abheilung bereits bestehender Hauterkrankungen wegen des ständigen Feuchtmilieus unter der Maske schützt auch ein schlechter Sitz nicht. Die Problematik der Kontaminierung der Maske mit Krankheitserregern ist ebenfalls nicht vom Tisch, da es völlig lebensfremd ist, dass Masken im Alltagsgebrauch nicht ständig zurecht gerückt werden. Die Problematik der CO2-Konzentration bleibt ebenfalls bestehen, so dass Menschen, die bereits alters- und/oder krankheitsbedingt unter Kurzatmigkeit leiden (und wer jemals erkältet war, weiß, wie schnell man da aus der Puste kommt), dürften die Maske ohnehin niemals tragen.

Ergo: Gesunden Menschen nützt sie nicht, Kranke dürften sie niemals tragen.

Aber eines hat die Gesellschaft offensichtlich überhaupt nicht auf dem Schirm. Die Atemschutzmaske VERHINDERT, dass ich meinen Mitmenschen ansehen kann, ob sie krank sind. Und während man früher automatisch auf Abstand gehen konnte, kann es jetzt passieren, dass der Zeitgenosse, der direkt vor einem steht, ungehemmt in die Maske niest und damit mehr Keime verbreitet als mit dem anno dunnemals üblichen Griff zum Taschentuch …

Ich bin nicht der Meinung, dass es OK ist, auf Basis willkürlichen Annahmen ohne eines jeden Beweises Menschen zu verfolgen und zu verurteilen.

Der Staat kann genausowenig wie jeder Normalbürger ein Recht haben, Straftaten zu begehen und dies Recht zu nennen.

Falsche Verdächtigungen
Verleumdung
ehrverletzende herabwürdigende zurechtweisende Äusserungen
Verfolgung Unschuldiger
Rechtsbeugung
Belästigung / Stalking
Nötigung
Entziehung des Eigentums
Schutzgelderpressung
Freiheitsberaubung

Hier geht es doch gar nicht mehr um Recht fuer den Menschen. Die Gesundheit und das Leben von Menschen will doch die WHO, das WEF, die UN, wie auch das GAVI Richtung Transhumanismus veraendern. Wieso ueber den Transhumanismus nicht so viel berichtet ist ein Raetsel. Es ist das Endspiel fuer die Spezies Mensch.

Ich fasse das nochmal zusammen, worum es bei dem Verfahren gegen Dr. Weikl heute ging, was noch zu entscheiden war, was möglich gewesen wäre bzw. was nicht möglich gewesen wäre.

In der Revisionsentscheidung vom 5.6.23 hat das BayObLG in 10 von den verbliebenen 24 Fällen die Strafbarkeit bejaht. Zu diesen 10 Fällen war vorher von der 2. Instanz – LG Passau als Berufungsgericht – teils eine Einzelfreiheitsstrafe (in 4 Fällen) und teils eine Einzelgeldstrafe (in 6 Fällen) verhängt worden. Die Geldstrafen waren vom BayObLG nicht aufgehoben worden – die hätte das LG Passau deshalb auch heute nicht aufheben können. Die Einzelfreiheitsstrafen waren vom BayObLG aufgehoben worden – mit der Maßgabe, dass das LG Passau hierüber erneut entscheiden muss. „Hierüber“ heißt: nicht über die Strafbarkeit an sich, sondern über das Strafmaß.

Damit verblieben also noch 14 Fälle, die das BayObLG zur erneuten Überprüfung und Beweisaufnahme an das LG Passau zurückverwiesen hatte. Zu diesen 14 Fällen war also alles möglich – auch ein Freispruch. Da die Anwälte von Dr. Weikl nun davon reden, dass die „verbliebenen 10 Fälle“ „durch alle Instanzen gebracht“ würden – also 10 und nicht 16 oder 20 oder 24 – gehe ich davon aus, dass das LG Passau tatsächlich in diesen 14 Fällen Dr. Weikl heute freigesprochen hat. Unter Vorbehalt – eine Pressemitteilung o.ä. habe ich noch nicht gefunden.

Ein kompletter Freispruch war hier und heute demnach also von vornherein unmöglich gewesen. Weil das LG Passau über die 14 Fälle, zu denen vom BayObLG die Strafbarkeit bejaht worden war, eine neue Gesamtstrafe bilden musste. Das haben sie getan. Anders, als Florian Machl schreibt, wäre eine „Nullstrafe“ nicht möglich gewesen. Weil – sh. oben – ein Teil der Geldstrafen aus der 2. Instanz vom BayObLG nicht aufgehoben worden waren. Die mussten zwangsläufig in die neue Gesamtstrafenbildung mit einfließen. Das Bundesverfassungsgericht kann das ändern. Das LG Passau konnte und durfte das nicht ändern. Euro X plus nix oder plus etwas gibt immer noch Euro X. Glück im Unglück – die Freiheitsstrafe scheint ja zumindest vom Tisch zu sein.

Hinsichtlich der 10 Fälle, zu denen das BayObLG bereits die Strafbarkeit festgestellt hatte, hat Herr Dr. Weikl bereits kurz nach der Revisionsentscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Der kasus knacksus liegt am BayObLG. Weisungsgebunden an MP Söderistan und Co. Haben keine Eier und ihnen ist auch wieder einmal das eigene Hemd näher als eine richtige Rechtsprechung. Bin sehr enttäuscht! Sonst haben die schon viele gute Urteile gefällt. Aber der Corona-Müll, Klausi Mausi geht ja bei Markus auch schon ein – und Mistres Scharfhunde werden in ganz Bayern absichtlich auf die Ärzte angesetzt. Auch in NRW und natürlich im Ossi-Land. Schämen sollten Sie sich die „ehrenwerten Richter“, Politiker und Abgeordnete! – Die Hetzjagd auf die Ungeimpften sollten wir nicht vergessen! – EU Plan im Dezember in Marakesch: Massenmigration soll legalisiert werden und hate speech gegen Migranten kriminalisiert werden. Das Grauen geht weiter!

Wer das logisch durchdenkt, der darf sich nicht wundern, wenn demnächst das gesellschaftliche Leben wie in Sci-Fi-Dystopien nur noch in unterirdischen Katakomben stattfindet und jeder mit drakonischen Strafen rechnen muss, der sich in die „kontaminierte Umwelt“ begibt.

@Erfurt, der Staat schützt vor ehrlichen wahrhaftigen und aufrichtigen Menschen. Das sind die Feinde eines jeden Verbrecherregimes. Jeder Unrechtsstaat hat vor solchen Menschen Angst. Das können Sie in jeder kommunistischen Volksherrschaft beobachten.

„Wir erleben eine Justiz außer Rand und Band! Eine kleine Gruppe von bösen Menschen will die ganze Welt unterwerfen! Aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse ist mächtig, aber die Guten, Gott ist allmächtig, es wird nicht mehr lange dauern!
Dr. Weikl“

👍🏼!

Einzig zwei kleine Anmerkungen meinerseits bezüglich dieses Zitats:

– nicht nur die Justiz ist außer Rand und Band.
Nahezu alle Menschen sind/ die ganze Welt ist außer Rand und Band. Und das nicht erst seit 2020. Rastlos, immer unruhig, getrieben, unzufrieden, egoistisch, aggressiv und permanent verbissen darauf aus, sich irgendwie und/oder irgendwo mit irgendeinem unnötigen Unsinn hervortun und/oder gar in Endlosschleife das Rad neu erfinden zu müssen.

Schon längst liegt der Krug bereits zerbrochen am Brunnen … .

– es wird mindestens noch ein bis eineinhalb Jahre dauern bis die Mehrheit der Menschen innehält, um die Scherben, wenn überhaupt, wahrzunehmen/als solche zu erkennen.
Denn es wird noch lange dauern
bis die, die es sich noch immer leisten kann, dem Materialismus/dem persönlichen Wohlstand zu fröhnen,
bis die, die während der vergangenen Jahre aufrecht kämpfende und in Folge aus der Gesellschaft mehr oder weniger „rausgeworfene“ Mitmenschen Ignorant und von oben herab als Sozialschmarotzer abwerten,
bis diese es schaffen auch nur eine Sekunde die eigene Blase zu verlassen., um das Elend um sie herum zu sehen/sehen zu wollen und als solches zu begreifen und
bis diese Menschen endlich aufhören, sich alles schönzureden.

Ich hasse diese Floskel: Alles ist gut! Denn nichts ist gut.

Aber: Am Ende wird alles gut.
Und solange es noch nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

Außer Rand und Band ist höchstens eine Gesellschaft, die völlig lebensfremde Maßnahmen als der Weisheit letzter Schluss sieht. Und Ärzte, die nach dem Motto handeln: „Wer am lautesten schreit wird gefüttert“, erweisen der Sache einen Bärendienst!

„Rastlos, immer unruhig, getrieben, unzufrieden, egoistisch, aggressiv“

Das sind typisch menschliche Eigenschaften als Reaktion auf „Gefahr in Verzug“, denen man angemessen begegnen muss, aber die man sicherlich den Menschen nicht mit der Moral- oder Rassismuskeule herausprügeln kann.

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