Kategorien
Gastbeitrag Gerichtsurteil Impfpflicht Politik Rechtslupe

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht ab

Es ist soweit – nun hat auch das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchgewunken und einen Eilantrag gegen diese abgelehnt. Eine Leserin mit juristischem Hintergrund hat den Beschluss des Gerichts analysiert und in einfachen Worten zusammengefasst.

Update 18.05.2022: Wie das Handelsblatt schreibt, wird das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die endgültige Entscheidung zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ verkünden.

Im Dezember haben wir darüber berichtet, dass beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingegangen ist, die ab 15.03.2022 viele Personen betrifft, die im Gesundheitswesen oder in sozialen Bereichen arbeiten. Gestern, am 10.02.2022, hat das BVerfG den Beschluss „1 BvR 2649/21“ erlassen, in dem der Eilantrag abgelehnt wird. Mitunterzeichner der Entscheidung ist der mit der Politik verbandelte Präsident des BVerfG, Stefan Harbarth. Ein Grund, weshalb wir schon seit längerem an der „Unabhängigkeit“ der Gerichte (insbesondere des BVerfG) in Deutschland zweifeln.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und guter Freund von vielen Politikern, wie Angela Merkel

Eine Leserin unseres Blogs, die sich Margot Lescaux nennt und die einige vielleicht schon aus dem Kommentarbereich kennen, hat sich der Entscheidung des BVerfG angenommen. Sie ist selbst Anwältin mit vielen Jahren Berufserfahrung und hat den für Laien kaum lesbaren, geschweige denn verständlichen, Beschluss des BVerfG analysiert und in einfachen Worten erklärt. Schauen wir uns diese sehr aufschlussreiche Erklärung an:

Das Wichtigste – vereinfacht zusammengefasst

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen scheint grundsätzlich okay zu sein.
Die Regelung, dass das RKI / PEI definiert, wer geimpft bzw genesen ist, wird kritisch gesehen (das wird der Gesetzgeber dann nachbessern können und gut ist).
Impfungen können (lebens-)gefährlich sein, aber das passiert so selten, dass das Risiko einer (lebens-)gefährlichen COVID-Erkrankung überwiegt.
Und außerdem muss man sich ja nicht impfen lassen, dann hat man halt wirtschaftliche Nachteile.

Die Entscheidung im Detail

I. Es wurde der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Damit sollte erreicht werden, dass § 20a IfSG sowie die dazugehörenden Bußgeldtatbestände in § 73 Abs 1a Nr. 7e bis 7h IfSG vorläufig ausgesetzt werden.

Das heißt es sollte erreicht werden, dass die Beschwerdeführer bis zu dem Zeitpunkt, an dem das BVerfG eine endgültige Entscheidung, die sog. Hauptsacheentscheidung, fällt, den Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht nachkommen müssen und sich dadurch dann auch nicht ordnungswidrig verhalten.

II. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

1. Das BVerfG sagt:

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet.

BVerfG, 1 BvR 2649/21

Sie könnte also erfolgreich sein. Warum ist das so?

  • Das Gericht hat „keine durchgreifenden verfasssungsrechtlichen Bedenken“ gegen die Nachweispflicht an sich. Jedenfalls nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Stellungnahmen, die ihm bis dato vorliegen.
  • Das Gericht hat Bedenken gegen die Art und Weise der Regelung, d.h. gegen die sog. „doppelte Verweisung“. Das ist die Problematik, die wir kennen aus der Verkürzung des Genesenenstatus:
    Dass also im Ergebnis das RKI und das PEI auf ihren Internetseiten festlegen können, welche Voraussetzungen man einhalten muss, um als genesen oder als vollständig geimpft zu gelten.
    Diese Regelungstechnik, die Delegierung der Verantwortung an Behörden, die das auf ihren Internetseiten verkünden, hält das Gericht für „aufklärungsbedürftig“.

Also: Gegen die Nachweispflichten selbst (verkürzt die Impfpflicht) bestehen also derzeit keine größeren Bedenken. Wohl aber gegen das Prozedere – wer entscheidet was.

2) Da das Gericht jetzt also noch nicht weiß, wie es am Ende tatsächlich entscheiden wird, musste es jetzt eine Abwägung, d.h. eine sog. Folgenabwägung treffen.

  • Was passiert – wer hat welche Nachteile und wie schwerwiegend sind die – wenn das Gesetz im Ergebnis verfassungswidrig wäre, bis zu dieser Entscheidung aber uneingeschränkt gilt.
  • Was passiert – wer hat welche Nachteile und wie schwerwiegend sind die – wenn das Gesetz nicht verfassungswidrig wäre, bis zu dieser Entscheidung aber ausgesetzt werden würde.

Dazu müssen gegenläufige Interessen und Risiken gegeneinander abgewogen werden:

  1. Das Gericht räumt ein, dass eine Impfung irreversibel ist.
    Es räumt ein, dass durch eine Impfung „im Einzelfall“ schwerwiegende Nebenwirkungen entstehen können.
    Es räumt ein, dass „im extremen Ausnahmefall“ hierdurch der Tod eintreten kann.
    Aber: Es wäre ja gleichwohl niemand verpflichtet, sich impfen zu lassen. Man kann sich auch dagegen entscheiden. Dann kann man den Nachweis nicht erbringen. Dadurch entstünde dann aber nicht das Risiko körperlicher Folgeschäden, sondern ein wirtschaftliches Risiko, wie berufliche Nachteile, ein Wechsel der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes, ggf. Aufgabe des Berufes.
    Dieses Risiko – also berufliche Nachteile zu erleiden, die im Nachhinein als ungerechtfertigt erscheinen, wenn das Gesetz doch aufgehoben wird – gelte aber nur bis zur Hauptsacheentscheidung.
    Die Beschwerdeführer hätten nicht dargelegt, dass diese Nachteile irreversibel wären oder erschwert revidierbar oder überhaupt schwerwiegend wären.
  2. Dann hat man überprüft, welche Risiken bestünden, wenn dem Eilantrag doch stattgegeben würde:
    Die Gefährdung der vulnerablen Gruppen.
    Das Gericht räumt ein: Auch geimpfte Personen, speziell Angehörige der vulnerablen Gruppen, hätten ein erhöhtes Risiko einer schweren Erkrankung. Sei es, weil die Impfung bei ihnen von vornherein nicht gut wirkt. Sei es, weil die Impfwirkung nachlässt. Das Gericht räumt ausdrücklich ein, dass COVID-19-Impfungen einen mit der Zeit „deutlich nachlassenden Schutz“ bieten.
    Deshalb gilt: Ist ein in der Einrichtung Tätiger nicht geimpft, kann er sich selbst infizieren, kann ansteckend sein, kann die zu schützenden Personen anstecken, die ihrerseits trotz Impfung nicht hinreichend geschützt sind, schwer erkranken oder sterben können.

Anmerkung von mir. Der logische Bruch in dieser Argumentation: auch bei geimpftem Personal lässt der Schutz nach, so dass sie sich infizieren und ansteckend sein können, übergeht das Gericht m.E. recht leichtfüßig. Sinngemäß: viel hilft viel.

Somit waren im Ergebnis „nur“ die wirtschaftlichen Nachteile auf der einen Seite gegen die gesundheitlichen Risiken auf der anderen Seite abzuwägen.
Das hätte an sich ausgereicht, damit das Gericht seine Entscheidung begründen kann.

In der Zusammenfassung der Entscheidung, Randziffer 21 der Entscheidung, kommt dann aber noch ein Satz, der m.E. ein deutliches Anzeichen dafür ist, dass das Gericht Impfpflichten jeglicher Art grundsätzlich positiv und aufgeschlossen gegenübersteht.

Denn: Selbst, wer sich jetzt doch impfen ließe, dem würden

damit aber keine derart hohen Gesundheitsrisiken auferlegt, dass sie im Rahmen einer Folgenabwägung deutlich die Risiken, die für vulnerable Personen entstehen, überwiegen.

BVerfG, 1 BvR 2649/21, Randziffer 21

Weil: schwere Nebenwirkungen Wären „sehr selten“, sie würden insbesondere vom PEI und vom RKI „beobachtet“ und im übrigen könne sich ja jeder gegen die Impfung entscheiden. Mit der Inkaufnahme beruflicher/wirtschaftlicher Nachteile.

Wir danken vielmals Margot Lescaux für die Analyse und Zusammenfassung des Beschlusses.


Es geht um unser aller Gesundheit. Stehen nicht mehr genug Pflegekräfte und Ärzte zur Verfügung, wird das Gesundheitssystem zusammen brechen. Der Pflegenotstand ist real.


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

151 Antworten auf „Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht ab“

Die Frage erhebt sich doch letztlich, wie kann eine Pandemie für die Bevölkerung so bedrohlich sein, dass in der Zwischenzeit nach immerhin zwei Jahren zahlreiche Klagen gegen eine geplante Impfpflicht eingehen, die Menschen, Musse und die Ruhe dafür en masse vorhanden sind und wir einen Termin für eine allgemeine Impfpflicht einfach mal irgendwann für fernere Zeiten anberaumen, recht willkürlich und schwankend in der Terminfestsetzung, wo niemand sagen kann, wie sich bis dorthin alles entwickelt.
Es ist sonnenklar, dass die Standards hier andere sind und sein müssen z.B. des Grundgesetzes.
Man wäre entweder gefordert sofort radikal einzuschreiten oder gar nicht (die „Impfstoffe“ wären da).. Anderenfalls man sich in beiden Fällen strafbar machte.
Kein einziger entscheidender Punkt der Notwendigkeit ist erfüllt, auch schon ohne auf die Details zur Wirksamkeit bzw Unwirksamkeit der zur Anwendung gelangenden Stoffe sich zu stützen, sowie Einzelheiten im Virengeschehen wie Ansteckungsgrad etc.
Diese Argumentation sollte denn auch ihren Niederschlag finden vor Gericht .
Weiterhin sind auch ganz erhebliche Dinge die Giftigkeit der verabreichten Substanzen, samt allem daran sich Anschließenden. Allein dieses geltend zu machen sollte nachher erfolgen, zunächst stünden die ganz allgemeinen Tatsachen und Sachzusammenhänge, die nicht mal eben so leicht vom Tisch zu wischen sind.

Der ganze Wahnsinn läuft nach einem völlig trivialen, zweiseitigen Schema ab:

Seite A: das W.H.O. hat eine „Pandemie“ erklärt. Aus den Verpflichtungen, die Staaten durch korrupte Politiker eingegangen sind, muss überall auf der Welt diese „Pandemie“ bekämpft werden. (Die Nicht-Mitwirkunge hat verschiedenste Folgen, von öffentlichen Rügen bis hin zum Abschneiden von Geldströmen, oder Einbehaltung einbezahlter Beträge)

Seite B: die Medien (auch russische und chinesische!) zusammen mit einigen Institutionen (etwa Johns-Hopkins-Uni, Bloomberg School oH, …) und „Experten“ haben aus dieser (aufgrund einer völlig aufgeweichten Pandemie-Definition) erklärten „Pandemie“ eine scheinbare weltweite, gefährliche, tödliche Seuche gemacht.

Der Spuk endet erst dann, wenn

die „Pandemie“-Ausrufungs-Stelle W.H.O. die „Pandemie“ als beendet erklärt –
– und direkt damit zusammenhängend, wenn die Propaganda-Maschine aufhört, eine angeblich tödliche Seuche zu imaginieren. Denn natürlich verlöre die W.H.O. sofort jede Reputation, wenn der Glaube an die Seuche zusammenbricht, aber die Pandemie weiter erklärt bliebe.

Alles was läuft – auch dieses Agieren des BVG – stützt sich auf die „Pandemie“-Ausrufung (einem formalen halblegalen Akt) und der puren Behauptung der Existenz einer tödlichen Seuche (dem Narrativ der Groß-Medien).

Erst wenn das Zusammenbricht, endet der Irrsinn.

Entwickeln wir immer weiter Ideen, wie wir überall die ABWESENHEIT einer solchen Seuche, die völlige Gefahrlosigkeit von Kontakt und sozialem Umgang miteinander, offen demonstrieren können.

Öffentlich sichtbare Menschen ohne Angst vor Ansteckung sind der beste Beweis. Das für die Verschwörer bedrohlichste Mittel.

Die Naivität der Deutschen ist wieder bemerkenswert. Da leben wir seit März 2020 offiziell in einer Diktatur, in der das Recht zu dem wird, was es ist: eine Illusion, und die Leute diskutieren über Papierparagraphen, um mögliche Abwehr gegen ein autoritäres System zu finden.

Um es auch den Denkfaulen zu erklären.

Im September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze verabschiedet. Was sie beinhalteten, kann jeder Leser für sich selbst erarbeiten. Für mich dienen sie nur als Beispiel, um klar zu machen, dass es keine Rolle spielt, wie wir heute, jetzt und hier, diese Gesetze bewerten. Damals, zur Zeit der Nationalen Sozialisten, waren sie „legal“. Und sie wurden erst „illegal“ als die Diktatur beseitigt wurde.

In Österreich sind Hunderttausende „spazieren“ gegangen, trotzdem ist dort der Spritzzwang per Gesetz installiert wurden. So auch in Deutschland, vorerst der für Pflegekräfte, ab Oktober dann für alle (der wird kommen, weil es von Beginn an um keine Pandemie ging. Es gab keine).

Die einzigen Gesetze, die es gibt, die real sind, die kein Richter manipulieren, aushebeln, beugen kann, sind die Naturgesetze. Neben diesen herrschen die Naturrechte, so zb das Recht des Stärkeren. Die Papierparagraphen dagegen existieren nur auf dem Papier. Und die haben nur dann einen Sinn, wenn die Menschen gewillt sind, sich nach ihnen zu richten, um das Leben in einer Gesellschaft zu vereinfachen durch eine Ordnung. Sobald aber der entscheidende Teil (Politik, Gerichte, Polizei) sich davon verabschiedet, dann wird aus Ordnung Willkür. Und genau das erleben wir heute (wieder einmal nach NSozialisten und DDR).

Schaut euch dieses Video an:

https://www.bitchute.com/video/7Tkfu5mKyPK4/

Eine friedliche Demonstration wird durch brutale staatlich-faschistische Gewalt beendet.

Für die, die es noch nicht begriffen haben: es ist Krieg.

Die Bürger können nur noch durch die eigene Hand die Dinge ändern und die Diktatur beenden. Weder Polizei, noch Anwälte, noch weniger die Gerichte und am wenigsten die Politik werden ihnen helfen. Denn sie sind der Feind. Gleichgeschaltet, um gegen die Bürger vorzugehen, mit Gewalt. Denn auch hierbei greift das Naturrecht.

Wer als Bürger noch glaubt, mit Papierparagraphen eine Diktatur zu beseitigen, hat schon verloren. Wer nicht kapiert, was zu tun ist, wird am Ende ermordet durch die Spritze. Der Krieg hat bereits seine Opfer: weltweit Millionen von Spritztoten, von denen die gekauften Mördermedien nicht berichten.

Gegen ein Millionenheer, das die Bürger sind, haben die paar uniformierten Büttel keine Chance.

Die Bürger müssen sich entscheiden: entweder Versklavung oder Freiheit.

Schau an, wird plötzlich zensiert, weil ich einen Depp Depp genannt habe.

Wer mit sinnlosen Kommentaren und Videos antwortet, ist ein Depp.

@Andre

Weil ich von der lieben Blog-Gemeinde zensiert worden bin, lieber Andre, rate ich dir: schau dir nette Tierfilmchen an, und wenn der Onkel Doktor mit der Spritze kommt, dann halt das Ärmchen hin. Ist nur ein Piks. Tut nicht weh.

👍🏼! Stimme Ihnen zu …

Es ist Krieg. Die Regierung(en) haben der Bevölkerung den Krieg erklärt. Gleichzeitig sorgen sie auch mit allen Mitteln für Krieg innerhalb der Bevölkerung.

Dieses ganze endlose Rumdiskutiere führt zu nichts. Es sind alles nur Lippenbekenntnisse von denen, die den Irrsinn weiter mitmachen (testen, Gesichtslappen, usw.).
Gestern aus meiner Stamm-ARAL-Tankstelle wegen Maskenbefreiung rausgeflogen. Der Besitzer hätte angeblich wegen ? eine Strafe zahlen müssen. Werde nicht locker lassen und auch weiterhin dort tanken. Mal sehen, was passiert. Die Leute werden nicht schlauer, die meisten sind jetzt eingeschüchterter denn je, weil man jetzt wohl verstärkt auf die kleinen Unternehmen Druck ausübt.

Von der Stiftung Corona Ausschuss bin ich auch extrem enttäuscht. Sie haben wertvolle Fakten gesammelt. Und was tun sie damit? Dieses „Grand Jury“ ist für mich auch nur wieder eine Form der Selbstdarstellung.
Das Geld, was man da reinsteckt, hätte man auch dafür nutzen können, diejenigen aktiv rechtlich zu unterstützen, die wie Alexander Reis (s. Beitrag hier im blog) extremst in der Sch…. hängen.

Ich hatte anfangs gedacht, dass das das Ziel ist. Fakten sammeln, um eine breitgefächerte Argumentationsgrundlage gegenüber gerichtlicher Instanzen zu haben.

Wir verlieren kostbare Zeit. Zeit, die Menschenleben kosten kann und wird.

Nicht persönlich nehmen: der Inhalt des Videos ist grausam. Musste lange weinen, bin unendlich wütend und wünsche diesen unmenschlichen Staatssöldnern ein ebenso grausames Ende.

Volle Zustimmung:
Wir verlieren wertvolle Zeit, die Menschenleben kostet!

Genau ist das Problem, und das weiß auch die elitäre Staatsklasse. Sie spielen auf Zeit, mit Salami-Taktik, mit Hinhalten & Vertrösten, mit immer wieder neuen Gesetzen & vor allem Verordnungen, die widerrechtlich sind, und vor allem mit der Farce vor einer vermeintlich tödlichen Gefahr.

Auch ich habe vom Corona-Ausschuß deutlich mehr erwartet. Da war ich aber wohl zu euphorisch. Er war mir in der Anfangszeit, die für mich kaum zu ertragen war, ein Leuchtturm im dunklen Nebel; er half mir, meine Ängste zu verarbeiten, sodaß ich geistig gestärkt wurde, anstatt zu verzweifeln.

Ist die Situation so verfahren, so verzwickt, daß man die Erkenntnisse aus den Sitzungen nicht im Sinne der Menschen mit praktischen Maßnahmen umsetzen kann? Es liegt wohl beim Gewaltmonopol des Staates, daß das nicht gelingt.

Immerhin, so wie mir scheint, ist ein Ende absehbar, und daran hat in meinen Augen der Corona-Ausschuß einen erheblichen Teil beigetragen.

Dann kann man nur hoffen, daß die Aufarbeitungsphase Fahrt aufnimmt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden! Nürnberger Prozesse v2.0, wir kommen! Nur sind leider keine GIs da, welche die Verbrecher solange in U-Haft stecken. Das Volk sollte sich (wieder) mit Mistgabeln bewaffnen und in großer Zahl nach Berlin gehen…

Die RA Ellen Rohring erklärt das Urteil ganz gut und verständlich:

„In diesem Video erläutere ich euch, warum dies nicht bedeutet, dass eine Verfassungsbeschwerde im Hauptverfahren kein Erfolg haben kann und warum ich nach wie vor Hoffnung habe, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht tatsächlich nicht umgesetzt werden könnte“ – https://www.youtube.com/watch?v=w8d6b8ZvQPg

Der Eilantrag wurde zwar abgelehnt, aber das Gericht wird eine Hauptverhandlung dazu führen. Es ist also noch gar nichts entschieden.

Eine Frage an Magot Lescaux:
Vielen Dank für Ihre verständliche Erklärung.
So sehr ich über das Urteil enttäuscht bin, weil ich selber davon betroffen bin. Ein Gedanke kam mir beim Lesen ihres Beitrags.
Wie sie schreiben, kennt das BverfG an, dass aus der Impfung die Gefahr von schweren Nebenwirkungen bishin zum Tod resultiert. Es argumentiert, dass man als Betroffener dieser Gefahr ausweichen könne, indem man nicht mehr in dem Beruf arbeitet.
Ist mit dieser Feststellung nicht wenigstens ein Ausblick darauf zu sehen, dass das Gericht eine allgemeine Impfpflicht nicht befürworten wird? Denn einer Gefahrenabwägung, der ich nicht durch Berufswechsel ausweichen kann, weil sie per se besteht, wäre mir ja dann nicht mehr möglich.

Jein. Das hier war eine Eilentscheidung, bei der anders abgewogen und argumentiert wird als bei einer endgültigen Entscheidung. Sinngemäß sagt das Gericht: dann nimm halt wirtschaftliche Nachteile in Kauf, ist ja nur solange, bis wir in ein paar Wochen dann die endgültige Entscheidung treffen. Ist nicht so schlimm, als wie wenn du in der Zwischenzeit Oma Erna ansteckst. Welche Auswirkungen dieses Verfahren auf ein evtl Verfahren zu einer evtl allgemeinen Impfpflicht haben wird, kann man im Grunde erst ausdeuten, wenn die Hauptsacheentscheidung vorliegt und man die Begründung kennt. Ich schlussfolgere aus den letzten Sätzen dieser Entscheidung (sh. oben randziffer 21 der Entscheidung), dass die Tendenz dahin geht, auch einer allgem. Impfpflicht zuzustimmen. Andere Anwälte sehen das anders auf ihren Telegram-Kanälen. Aber: 2 Juristen = 3 Meinungen. Inzwischen befürchte ich, dass unsere Justiz es auch fertigbringt, zu sagen: Musst dich ja nicht impfen lassen, begehst du halt ne Ordnungswidrigkeit und zahlst wiederholte Bußgelder. Ich weiß es schlichtweg nicht und keiner kann es im Moment wissen.

Ja, und nun? Der Jäger Rakita sagt, man solle seine Intelligenz und sein Gehirn benutzen. Tun wir doch. Oder wie interpretieren Sie dieses Video?

Zu dieser zusammengefaßten Begründung des BVerfG:
„Impfungen können (lebens-)gefährlich sein, aber das passiert so selten, dass das Risiko einer (lebens-)gefährlichen COVID-Erkrankung überwiegt.
Und außerdem muss man sich ja nicht impfen lassen, dann hat man halt wirtschaftliche Nachteile.“
-.-.-.-.
Bei der Begründung der Impfungen wird stets davon ausgegangen, dass eine Covid-Erkrankung viel gefährlicher sei.
Argumente dagegen:
1. Ungeimpfte, die, weil sie gelernt haben, sich gut zu schützen, und somit nicht zu den „Genesenen“ gehören, haben bisher keine Covid-Erkrankung bekommen und werden diese womöglich nie bekommen.
Es sei denn sie lassen sich absichtlich anstecken, um als genesen zu gelten.
Die Covid-Erkrankung führte bei allen Wellen nicht automatisch zu einem gefährlichen Verlauf. In der aktuellen Omikron-Welle soll es noch mehr milde Verläufe geben als diese auch bei den vorherigen Wellen häufiger möglich waren.
2. Dass die Impfstoffe gefährlicher sind, als alle bisherigen Impfstoffe, zeigt das Verhältnis der gemeldeten Nebenwirkungen und Todesfälle bei den Covid-Impfungen einerseits und den Impfungen für andere Krankheiten der Jahre 2000 bis 2020 andererseits.
Grundlage:
Die PEI-Sicherheitsberichte für die Covid-Impfungen bzw. die UAW-Datenbank für die Impfungen der Jahre 2000 bis 2020.
Ein sehr krasser Unterschied zulasten der Covid-Impfungen.
Dabei werden noch lange nicht alle Fälle gemeldet, was bei den Covid-Impfungen angesichts des Zeitdruckes der Ärzte infolge der Impfungen sicher noch viel stärker sich auswirkt.
Lässt man sich impfen, kann man doppeltes Pech haben:
Die Impfung kann zu lebenbedrohlichen Erkrankungen führen und wird man trotz Impfung dann infiziert, was sehr oft vorkommt, kann man infolge der Infektion erneut schwerste Impffolgen haben.

Zu sagen, dass man bei einer Nichtimpfung „nur“ das bzw. die Bußgelder zahlen müsse, ist für mich ein Hohn:
Denn die Tatsache, dass es keine sicheren Impfstoffe gibt und dazu noch die Tatsache, dass man den potentiell Impfwilligen aus rd. 33 weltweit zgelassenen Impfstoffen nur 4 Impfstoffe anbietet aus nur 2 von mind. 5 Impfstoff-Typen, d. h. dass man keine breite Auswahl an Impfstoffen anbietet, lässt m. E. ein Bußgeld nicht zu.
Wer sagt denn, dass einer der vielen hier nicht angebotenenen Impfstoffe (wie u.. a. ein klassischer Totimpfstoff) für viele Bürger das Impfrisiko auf fast Null senkt?
Wieso sollen wir in D uns möglichst nur mit dem in D hergestellten Impfstoff impfen lassen?
Könnte das daran liegen, dass finanzielle Interessen dafür sorgen, dass nicht viel mehr Impfstoffe hier angeboten werden?
Die Tatsache, dass die Politik nicht richtig stellt, dass Novavax kein Totimpfstoff ist, zeigt, dass man mit falschen Karten spielt.
Ich kenne Menschen, die in der Pflegebranche arbeiten, die das nicht wußten und die, vielleicht sich damit hätten impfen lassen, weil sie nur einen echten Totimpfstoff wollten.
Das aber ist Novavax auf keinen Fall. Es ist ein proteinbasierter Impfstoff ohne die für Totimpfstoffe typischen abgetöteten Ganzviren. Novavax enthält nur Bruchstücke des Virus und wird dazu noch mit Gen- und Nanotechnik hergestellt.
Ich würde mich wundern, wenn Novavax nicht auch dieselben Impfschäden macht wie die übrigen hier verfügbaren Impfstoffe.
Es muss m. E: bei allen weltweit zugelassenen Impfstoffen erst gezeigt werden, ob darunter einer ist, der völlig unbedenklich ist.
Vielleicht gibt es diesen nicht …
Man weiß noch nicht einmal dazu Genaueres.

Bevor ich diese Seite geladen hatte, dachte ich an den Präsidenten Stephan Harbarth, der m. E. deshalb ungeeignet ist, weil er seit 1995 für eine Partei (CDU) politisch aktiv war und als Bundestagsabgeordneter für die CDU im BT saß. Die Nähe zur Politik macht ihn m. E. befangen.
Auch sollen in seiner Kanzllei die Cum-Ex-Geschäfte juristisch ausgetüftelt worden sein und es gibt weitere Kriitiken an seiner Person.
Dass gerade er dann die Impfpflicht für verfassungswidrig halten könnte, scheint mir angesichts seiner Nähe zur Politik für fraglich.
Er wird die übrigen Richter also beeinflussen beim endgültigen Urteil.
Ich halte nicht viel von diesem Mann.

Ich persönlich habe mit nichts Anderem gerechnet, und bin fest davon überzeugt, dass diese“ „Richter“ auch noch weiter gehen würden.
Denn falls nicht droht ihnen ja im schlimmsten Falle Hartz IV und Diffamierung.
Dann ist es doch eher besser, den „ehrlich arbeitenden“ Menschen das Wasser abzugraben und unsere Gesellschaft in ein neues Mittelalter zu befördern, wo man sich bspw. die Zähne demnächst wieder selbst ziehen muss oder kleinere Wunden selber näht. In „Erste-Hilfe-Kursen“ lernt man dann auch wieder, wie man Kugeln mit einem Messer herausoperiert, oder wie man Schmerzpatienten mit Schnaps sediert.
Entsp. Spirituosen gibt’s dann gegen Rezept in der Apotheke, aber natürlich nur gegen G-Nachweis!

Diese Richter würden auch einen „Schiess-Befehl“ noch zulassen;
EINSTWEILIG natürlich!

Mit Juristerei hat diese Entscheidung nichts mehr zu tun; …sie ist POLITISCH begründet und daher auch nicht uneigennützig gefällt worden.
Wo sind hier die Staatsanwaltschaften und sonst. Ermittlungsbehörden, die diesen Richtern nun die Türe einrennen (mit Durchsuchungsbefehl)
und mal u.a. deren Geld-Fluss prüfen?

Aber eines kann man daraus so gut lernen, wie nie zuvor;
„Auch eine Demokratie ist angreifbar und hat massive Schwächen,
wenn Diktatoren sie für ihre Interessen MISSBRAUCHEN wollen!“

Ich fand es ohnehin schon immer sehr befremdlich, dass in einer Demokratie bspw. die Stimmen der Nichtwähler (bei Wahlen) denen zugeschrieben wurden, die diese Wahl gewonnen haben.
Das ist für mich schon damals keine Demokratie gewesen, sondern
„Stimmen-Wäsche“ (also so etwas wie Geldwäsche, nur halt mit Wählerstimmen).
Habe ich bis heute nicht verstanden!

Denn die Meissten, die NICHT wählen, hätten schon seit 20 Jahren nicht das gewählt, was nun an der Macht ist (inkl. Merkel).
Im Prinzip ist es genau das Gleiche, wie mit der „GEZ“ (NEUDEUTSCH „Rundfunkgebühren“), die man auch aufgebrummt bekam, obwohl man die Formate weder gewünscht noch bestellt hatte!

Und welches Gericht hat darüber entschieden, dass man etwas BEZAHLEN muss, was man nicht möchte und nicht bestellt hat?
Das GLEICHE Bundesverfassungsgericht, dass sich auch jetzt noch immer nicht dazu zu schade ist eine Peinlichkeit nach der Anderen durchzuwinken (und dabei selbst NOCH PEINLICHER zu argumentieren)!

Ich zahle übrigens seit etwa 12 Jahren keine Beiträge mehr, nur nebenbei erwähnt!
Ungestraft? Jain, natürlich nicht!
Es flattern seit Jahren immer mal wieder unschöne Briefe bei mir herein!
Na und?
Unrecht wird nicht zu Recht, weil es von korrupten Richtern so beschieden wird!

Natürlich können Entscheidungen mal so ausfallen, dass sie einem selbst missfallen. Aber das hier (oder auch diese Zwangsgebühren)
überschreiten nicht nur jede Logik, sondern auch jedwedem Rechtsverständnis, da es keine FACHLICHEN Begründungen dafür gibt!

Ein Beispiel: Einige Äste meines Apfel-Baumes hängen über dem Grundstück meines Nachbarn. Darf er dann „meine“ Äpflel ernten und für sich beanspruchen?
Das waren tatsächlich einmal Rechtsstreitigkeiten, die auch interessant sind.
Theoretisch haben beide RECHT!
Der Eine sagt „MEIN, BAUM, MEINE FRÜCHTE“, der Andere sagt „JA, DEIN BAUM, ABER MEIN GRUNDSTÜCK, WO DEINE ÄSTE ÜBERHÄNGEN!“

Das/die Ergebnis/se solcher Rechtsstreitigkeiten kann man nachlesen, …da möchte ich nicht vorgreifen.
Fakt ist aber, dass man hier BEIDE Parteien zunächst einmal verstehen kann, da beide GUTE Argumente haben/hatten!

Hier gibt es aber weder GUTE noch FUNDIERTE Gründe eine sog. „Impfpflicht“ (wenn auch nur BEDINGT) zuzulassen!
Es gibt NICHTS, was dafür spricht; …gar nichts!

Und die Begründungen des „noch sog. „Bundesverfassungsgericht“ lesen sich eher so als hätte man seinem 12-jährigen Kind zur „Strafaufgabe“ gemacht, schriftlich zu begründen, warum es etwas falsch gemacht hat!

Und das Kind schreibt dann darauf hin „Ja, AABER so ist das nicht…, ja AAber alle Anderen sind DOOF…, ja, AABER ich finde…, ja AABER mir ist es sowieso EGAL, …und ICH WILL DAS JETZT SO, …FERTIG UND AUS!“

Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten! 🙂

Herzliche Grüße

Wir bekommen noch dieses Jahr Krieg und der Corona Ausschuss findet es „interessant“, dass es eventuell keine Viren gibt, hat sich in ganzen zwei Jahren nie selbstständig damit auseinandergesetzt, dass jede einzelne „Pandemie“ auf einer Viruslüge basierte, woraufhin traditionell erst Krankheit und Tod gespritzt wurde?

WOLLT IHR MICH VERARSCHEN?! In welcher Welt lebt ihr eigentlich, die ermorden uns und ihr kennt noch nichtmal den sog. AIDS-TEST?! Nach zwei Jahren?! Fake-Tests, die jeder denkende Mensch innerhalb von 10 Minuten Recherche als solche erkennt, sind euer Steckenpferd?! Weil die Viruslüge aufzuklären „juristischer Selbstmord“ wäre?! Scheiß auf diese Mörderjustiz, ihr eingebildeten und realitätsfernen Heuchler!!! Suizid ist das, was ihr macht. Sofern ihr selbst sicher seid, ist es sogar Mordbeihilfe!

.. möchte mich für den Ton hier entschuldigen, mir ist da der Kragen geplatzt, das tut mir leid.

Grundsätzlich soll jeder denken, was er will und ich habe auch kein Problem mit Leuten, die sich Dinge ausdenken, auch nicht mit Leuten, die sich Dinge ausdenken und fest an sie glauben, mitunter rede ich sogar besonders gerne mit denen, weil Fantasie faszinierend ist, aber in diesem Fall hat diese eine Lüge nunmal verheerende Konsequenzen seit geraumer Zeit und wird immer wieder in derselben Weise eingesetzt, deswegen ist es nicht egal, ob sie geglaubt wird oder nicht. An fliegende rosa Elefanten zu glauben ist harmlos, aber an Viren zu glauben leider ganz und gar nicht.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Es ist aber überhaupt nicht zu sehen, daß das Infektionschutzgesetz in der aktuellen Version den damit verbundenen Anforderungen auch nur annähernd gerecht wird. Insofern ist der Vorgang offen grundgesetzwidrig. Das BVerfG ist nicht willens, das zu sehen und operiert ausserdem implizit mit Falschbehauptungen, denn die sogenannte Impfung hat eben erwiesenermassen keinen Einfluss auf den Schutz vulnerabler Patienten. Die gesetzliche Grundlage für diese Impfpflicht ist also ungenügend und der Sachverhalt ist nicht zutreffend ermittelt. Ein weiteres rufschädigendes Versagen des BVerfG.

„Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kann durch ein Gesetz eingeschränkt werden.“

Haben wir jemals darüber abgestimmt? …

Ist das mit dem „Keiner muss das Sterbensrisiko eingehen, er kann ja auch einfach seinen Job verlassen“ nun Teil einer weiteren Scheibchen-Taktik oder dürfen wir hoffen, dass die allgemeine Impfpflicht später dann ebenfalls nach diesen Kriterien beurteilt werden wird?

Die Frage beantworte ich mir selbst: Natürlich Scheibchen-Taktik.
Jeder jetzt nicht Betroffene entwickelt hierdurch erst einmal latente unterbewusste Hoffnung und bleibt regungslos.

Alles halb so wild, da unsere überaus kompetente Bu.regierung bereits an einem Plan B arbeitet. Wie schon im Jahre 1945, als kurz vor Kriegsende noch der sogenannte „Volkssturm“ mobilisiert worden war, so sollen nun auch anno 2022 die letzten Reserven gehoben werden. Dieses Mal an der Pflege-Front.

Wenn wegen der Impfplicht bald zahlreiche Pflegekräfte wegfallen, dann sollen lt. einem Artikel der BZ (s. Link unten) dafür Menschen aus der jeweiligen Nachbarschaft einspringen, egal ob geimpft oder ungeimpft.

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/personalmangel-durch-impfpflicht-fragen-sie-ihre-nachbarn-li.211147

Und wider wälzt diese feige Bande Verantwortung
auf andere ab.
Meine Vermieterin würde mich wahrscheinlich bei
der Gelegenheit vergiften um an die Wohnung
zu kommen.

So ein Schandurteil darf unter keinen Umständen akzeptiert werden. Was sagt es denn konkret- nur Ungeimpfte Stellen eine „Gefahr“ für Heimbewohner usw. dar. Die Begründung des sogenannten „Urteils“ geht linear mit einer Begründung welche schon seit Anfang 2020 herangezogen, durch die akuten Ansteckungen durch geimpfte und geboosterte aber ad absurdum geführt wird.

Bernd Klaus

Das Einzige was abgewogen werden muss vom Bverf ist das mildeste Mittel zu wählen. Das mildeste Mittel ist die TESTUNG. Das Urteil hätte lauten müssen es gibt keine Impfpflicht, es gibt eine Testpflicht in Heimen. Aber warum wurde von 3 G auf 2 G verschärft? Weil das einzige und wirklich einzige Interesse dieser Verbrecher die Impfung als Solche ist. Wer immer es diesem politischen Abschaum eingetrichtert hat, Gates, die Pharmalobby, Biontechvisionäre, Börsengurus etc. Es muss der Impfmüll in die Menschen rein, auch wenn alle Argumente dagegen sprechen.

US-Komikerin reißt Witze über Ungeimpfte und fällt auf der Bühne um:
https://de.rt.com/inland/131332-schlechtes-karma-us-komikerin-reisst/

Hier das Video:
https://twitter.com/Based__UK/status/1491231715096166402

Und Nein, es gehörte nicht zum Programm, sie hat sich bei dem Kollaps den Schädel gebrochen:
https://www.tz.de/stars/corona-witz-schaedelbruch-news-heather-mcdonald-comedian-sturz-zusammenbruch-usa-zr-91288466.html

„Oh Gott, ich fühle mich so schrecklich. Ich bin noch nie in meinem Leben umgekippt.“

Ja, aber das Timing ist tatsächlich verblüffend und ich glaube nicht an Karma.

Ich glaube, dass es einen Mechanismus gibt, wie man Menschen, die zumindest einmal gespritzt wurden („at least one shot“ hieß es die ganze Zeit in Australien..), gezielt ansteuern und „ausschalten“ kann. Ich sehe einige dieser Zusammenbrüche als kognitive Vorbereitung auf das, was wir noch im großen Stil erleben könnten.
Einige Spritzgeschädigte glauben jetzt schon tatsächlich selber, dass ihre Schäden nichts mit der Spritze zu tun hätten. Medial werden Zusammenbrüche und Tode als normal und „natürlich“ hingestellt. Wenn die Folgen erst Monate nach der letzten Spritze und mitunter mittels weiterer Einflüsse ausgelöst werden, glauben sie erst recht, es wäre irgendwas anderes, das, was man ihnen dann erzählt.. Dazu müsste es aber ziemlich zeitgleich einsetzen.

Meine aktuellen Gedanken dazu.

Falls jemand taugliche Informationen über Strahlenwaffen hat, bitte teilen.
Falls mittlerweile irgendwo die Reaktion der Stoffe auf verschiedene Einflüsse erforscht wird, bitte unbedingt teilen!

Dass jetzt mehrere Ärzte unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen sind, die in Richtung Nanotechnologie geforscht haben, macht innerhalb der öffentlichen Inszenierung derzeit keinen Sinn.

Das ist ein groß angelegter Plan und es gibt auch für den nun eingetretenen Fall des breiten Widerstands in der Bevölkerung eine Strategie. Das hier ist sicher noch nicht vorbei, auch wenn man sich nun erstmal ein Stück Freiheit und Wahrheit zurückerkämpft hat.

Wir dürfen nicht vergessen, dass dies hier ein Krieg ist und dass wir es mit Massenmördern zu tun haben, die sich jahrzehntelang überlegt haben, wie sie ihre NWO errichten. Der Plan hört sicher nicht bei Massendemonstrationen gegen die Regierungen auf.

Auch was Mike Yeadon gesagt hat, sollte man nicht vergessen, obwohl es einen fertig macht. Sie kündigen immer alles vorher an. Ob Yeadon, der von Pfizer kommt, geschickt wurde (das geht auch, ohne dass er selbst weiß, welche Rolle er spielt..), weiß ich nicht, aber die Information über die todgeweihten Gespritzten, die er in die Welt gesetzt hat, ist nun da und wartet auf ihre Bestätigung..

Ich will jedenfalls wissen, ob es einen Mechanismus gibt, mit dem man Gespritzte individuell oder auch kollektiv targeten kann. Das kann ich selbst nicht untersuchen, habe keine Proben und keine Ausrüstung dafür, halte diese Abklärung aber für sehr dringend.

Was die Deutschen verlernt haben ist Zusammenhalt. Das kapitalistisch-ausbeuterische System hat die Gesellschaft sehr tief gespalten. Von den Neubürgern kann man durchaus was lernen. Die Leute müssen sich zusammenrotten und ihr Recht mit Bestimmtheit durchsetzen, ihr müsst den Schreibtischtätern das Fürchten lernen, sie dürfen keine ruhige Sekunde mehr auf diesem Planeten haben. Jeder der das Unrecht gegen die Menschen umsetzt ist ein Feind und Verräter. Wir haben hier längst Bürgerkrieg!

Ja, das ist genauso wie mit der angeblichen Meinungsfreiheit: Sie können Ihre Meinung ruhig frei äußern, Sie müssen nur die Konsequenzen tragen.

Prinzip der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Prinzip der körperlichen Unversehrtheit nicht verstanden. Wirtschaftliche Nachteile? So what? Kann ja nicht so schlimm sein, denkt sich so ein vollalimentierter Verfassungsrichter, man könnte auch sagen: steuergeldfinanzierter Regierungsunterstützer.

Ich möchte mal deutlich darauf hinweisen, dass dieses Urteil nicht in meinem Namen ergangen ist. Man sollte vielleicht künftig darauf drängen, dass die Namen der Teile des Volkes, die diese Urteile nicht unterstützen als Ausnahme unter das Urteil geschrieben werden. Wie lang das Urteil dann wohl werden würde?

Ja, ich bin sauer, obwohl ich nichts Anderes von diesem Bundes“verfassungsgericht“ erwartet habe.

Und nun die Frage: sollte dieses „Gericht“ wider erwarten die Impfpflicht als verfassungswidrig ansehen, was dann? Bekommen dann die gekündigten Krankenschwestern und Ärzte ihren Job zurück und die Gehälter nachgezahlt? Werden ihnen die Bußgelder erstattet und natürlich sämtliche Erstattungen entsprechend verzinst? Und wenn ja: wer erstattet und verzinst? Der Steuerzahler vermutlich mal wieder.

Ganz ehrlich: auch sog. Verfassungsrichter müssen mal ins Krankenhaus. Ich kann es dann keiner Krankenschwester verdenken, wenn sie diese Leute dann als Letztes aufsucht, wenn mehrere Patienten zur gleichen Zeit nach der Schwester klingeln. Und ich hoffe inständig, dass diese sog. Richter es am eigenen Leib erfahren, was sie mit diesen Urteilen anrichten. Nennt man Verursacherprinzip.

„Ja, das ist genauso wie mit der angeblichen Meinungsfreiheit: Sie können Ihre Meinung ruhig frei äußern, Sie müssen nur die Konsequenzen tragen.“

Natürlich, und solches wäre ja gerade das Schöne und Besondere an der Meinungsfreiheit, dass ich selbst die Folgen auf mich nehmen kann für mein Meinen. Nur dass andere bzw „der Staat“ als verlängerter Arm der Konsequenzen der Meinungsfreiheit per se auftreten, dieses ist das Anmassliche dabei!
Hier haben wir also wieder einmal recht geschickt eine Prise Wahrheit mit viel Unwahrheit verquickt!

Das war eh klar, denn das BVerfG hat doch schon deutlich gemacht, dass diese Regierung (genauso wie die vorherige) nichts vom BVerfG zu befürchten hat und dass dieses nicht die Verfassung (also das GG) schützt, sondern alles durchwinken wird, was die Regierung entscheidet.

Das BVerfG kann weg, ist unnnötig, kostet nur unnötiges Geld und dient nur dazu, sämtliche Entscheidungen der Regierung durchzuwinken.

Sollte mal die AfD an die Regierung kommen (was eher unwahrscheinlich ist), dann natürlich würde das BVerfG (vermutlich von sich aus) sämtliche Entscheidungen für nichtig erklären.

So jedenfalls meine Meinung zu diesem Gericht, was eine reine Alibifunktion hat, jedenfalls seit der Merkelfreund dort oberster Richter ist.

Zitat: Man sollte immer noch Respekt vor einer Entscheidung eines obersten Gerichts der Bundesrepublik haben. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat mit freier Justiz.

Vor einem Verbrechersystem, was durch und durch korrupt, bestechlich und kriminell ist soll man Respekt haben, meinen Sie das wirklich ernst? Eine Diktatur die sich demokratisch nennt, bleibt trotzdem eine Diktatur und Diktaturen sind immer menschenverachtend und dieser Schweinestaat hat bereits genug Menschen auf dem Gewissen. Es wird Zeit das Unrecht wegzufegen, um es nett auszudrücken.

Sie leben in einem Rechtsstaat? Wie kommen sie darauf, das sie noch Rechte haben? Hätten sie welche, würde kein Politiker solche miesen Impfungen mit schwersten folgen fordern!

Die Richter vom BVerfG sind offensichtlich genauso von Angst zerfressen wie der Paniker Lauterbach. Dass Omikron harmlos ist, hat sich offenbar noch nicht bis zu den Herren rumgesprochen. Eine Impfpflicht wegen Omikron ist geradezu lächerlich. Der durch die Impfpflicht zu erwartende Fachkräftemangel in den Krankenhäusern und in der Pflege wird ein bitteres Erwachen geben.

„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können“ (Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht, 10.02.2022). So sorgt die Justiz für ihre Bürger. Aber eben auch: So sorgen die Bürger für ihre Justiz! Denn Unrecht kann sich nur halten, wenn genügend Menschen das Unrecht dulden. Also die Hauptschuld liegt beim Volk. Trotz meiner über 25-jährigen Tätigkeit gibt es noch immer Vorwürfe gegen „die katholische Kirche“. Speziell der Rotarier Jorge Bergoglio mit seinem Masken- und Impf-Fetischismus wird als Beweis für die „Schuld“ und das „Versagen“ „der katholischen Kirche“ bzgl. „Corona“ hingestellt. Wer solches Unrecht gegen die Kirche toleriert oder gar – und wenn auch nur durch Schweigen – unterstützt, bei dem ist eine Mitschuld wenigstens zu vermuten an dem gegenwärtigen Treiben von Politik und Justiz.

„Denn Unrecht kann sich nur halten, wenn genügend Menschen das Unrecht dulden.“
Und wie viele UnrechtTÄTER (Büttel) ermöglichen erst, daß dieses Unrecht seit mindestens 2 Jahren praktiziert wird und Fortbestand hat ?

Ja, davor haben sie richtig Angst.

Die Kanadier haben nicht um Erlaubnis gefragt und lassen sich auch nicht von der Drohung mit Militär einschüchtern.

So isses; auch wenn ich hoffentlich nicht „gezogen“ werde.

Habe gestern mal wieder mit einem „Soldaten“ gesprochen.

Es gibt keinen „Big Bang“ sondern Urbanen Krieg mit Chaos.

Keine Smoothies mehr mit EC Karte kaufen, hahaha…
Mammas und Pappas Beamtengehälter fallen aus; wir lassen
die überwiegend arroganten Studenten am langen Arm verhungern.
Brauchen auch keine Verwaltungsleute usw. mehr! Alle weg.

Wir (der meinungslose Soldat und ich) sehen das ziemlich locker,
sind wie viele Leute bestens ausgebildet (handwerklich usw.).

@Jochen: die müssen aber sowas von Angst vor dem Volk haben. Schön, dann kann ja nun die Polizei die Stadt gegen LKW abriegeln. Als LKW-Fahrer würde ich nicht mehr in diese Städte fahren. Die Lebensmittel und sonstigen Waren können sich die Ladenbesitzer dann ja (wie früher) mit dem Handkarren am Stadtrand abholen. Das wird lustig.

Wenn keiner mehr einen Führerschein hat, dann fährt er entweder ohne oder es gibt dann eben keine LKWs mehr, die Waren liefern, mangels Fahrern.

Ich weiß nicht, aber ich habe den Eindruck, die Regierungen wollen es durch die Bank auf einen Bürgerkrieg ankommen lassen. Aber warum eigentlich so umständlich? Führt doch einfach 1G für Supermärkte ein, dann habt Ihr den Bürgerkrieg in spätestens 2 Wochen, weil dann sämtliche nicht voll Geimpften keine Lebensmittel mehr kaufen können und dann natürlich auf die Barrikaden gehen. Den Franzosen würde ich dabei sogar zutrauen, dass sie sich an ihre Geschichte erinnern. Genug Material für eine dieser historischen Maschinen werden sie auch ohne LKW zusammen getragen bekommen… (und die funktionieren sogar stromlos, also da hilft dann auch ein Blackout nicht mehr), 😉

Zu allererst einmal Danke für die Erklärung! Was hier als Grundlage für eine Entscheidung ausgelegt wird, ist die Aussage des PEI und des RKI.
Diese Einrichtungen haben ihre Aufgaben aber nur Oberflächlich getätigt und nachweislich keine Nebenwirkungen oder Meldungen der Ärzte in eine Datenbank verfasst! Das Urteil ist eine Augenwischerei eines Politisch gesteuerten Richters. Die in Deutschland dank der Medien vertuschten Nachwirkungen, die unmittelbar nach den Impfungen auftreten oder versetzt auftreten, werden schön unter den Tisch gefegt. Fragt sich nur, wie lange sich diese Nachträglichen Folgen der Impfung verschweigen lassen! Ich halte das Urteil für gut begründet, aber entsprechend oberflächlich!

M.E. kann man dass das PEI und das RKI sowieso nicht als neutrale Institutionen ansehen da hier gegen eine staatlich angeordnete einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtlich vorgegangen wird und das PEI als auch das RKI dem Staat unterstellt sind.

@Corona-Blog.net Team

Können Sie eventuell detailiertere Angaben zu den Beschwerdeführern bezüglich dem betreffenden Eilverfahren machen bzw. ob überhaupt die Möglichket einer Anfechtung dessen besteht? Ich würde den Anwälten gern ein paar dafür relevante bzw. maßgebliche Informationen auch für etwaige zukünftige Klagen zukommen lassen.

Des Weiteren würde mich sehr interessieren, ob es Ihres Wissens irgendwo möglich ist, die entsprechenden „Sachverständigengutachten“ genauer in Augenschein zu nehmen.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
André B.

Heißer Tip von mir, aber ohne Gewähr. Es gibt eine „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“, die ihre Tätigkeit inzwischen von Beschwerden gegen Masernimpfpflicht auf Corona-Impfpflicht erweitert hat. Die haben einen telegram-Kanal „Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht.“ Die aktuellen Beiträge dort klingen so, als ob es sich um deren Verf.beschwerde im Namen einer größeren Gruppe handeln würde. Die werden vertreten von Dr. Lipinski aus Heidelberg. Geht auch aus den Beiträgen hervor. Auf der website von Dr. L ist die Rede von einer Verf.beschwerde für eine Gruppe von rund 50 Personen. In der Entscheidung waren anonymisiert 46 Beschwerdeführer aufgelistet. Könnte passen. Aber wie gesagt: Ist nur Recherche und Schlussfolgerung, keine Gewissheit. Hatte mich nämlich auch interessiert. Beizeiten muss man sich nach einem Kollegen umsehen, den man beauftragen würde, wenn die allgem. Impfpflicht käme.

Hallo, diese Entscheidungen im Eilverfahren sind normalerweise unanfechtbar…wenn danach noch ein Hauptsacheverfahren statt findet dann kann man dort weitere Sachverhalte vorbringen.
Was mich ein wenig wundert ist dass das Gericht von einer sterilen Immunität nach „Impfung“ ausgeht obwohl mittlerweile eigentlich jedem bekannt ist dass die Injektion dies gar nicht leistet- es kommt mir so vor als hätte der Anwalt die Beschwer nur halbherzig begründet.

Nee, dass die von einer sterilen Immunität „ausgehen“ kann man so nicht sagen. Die fluppsen über diesen Punkt recht locker weg. Wenn Sie sich auf der Seite des BVerfG die Entscheidung angucken, dann gehen Sie zu Randziffer 19. „Eine geringere Impfquote …. geht mit einer erhöhten Gefahr“ einher. Da drin steckt irgendwie folgender Gedanke: Wer geimpft ist, steckt sich für eine gewisse Zeit weniger leicht an. Wer nicht angesteckt ist, kann nichts weitergeben. Je mehr geimpft sind, desto größer ist die Gruppe derer, bei denen die Impfung grad mal noch so gut wirkt, dass sie sich nicht anstecken, ergo niemanden infizieren. Das sagt das Gericht aber alles nicht so explizit. Wahrscheinlich, weil das Gericht das auch gar nicht mit wissenschaftlichen Daten untermauern kann. Das wäre ein Punkt, an den die Beschwerdeführer ansetzen müssen, wobei ich aber mal vermute, dass sie das bereits getan haben. Daten, Daten, Daten. Was spricht dafür, was spricht dagegen.

@Margot Lescaux

„Wer geimpft ist, steckt sich für eine gewisse Zeit weniger leicht an. Wer nicht angesteckt ist, kann nichts weitergeben. Je mehr geimpft sind, desto größer ist die Gruppe derer, bei denen die Impfung grad mal noch so gut wirkt, dass sie sich nicht anstecken, ergo niemanden infizieren.“

Also wenn das Gericht tatsächlich so denkt, dann irrt es sich mit ALL diesen Vermutungen, wie auch den von mir weiter oben angeführten Publikationen zu entnehmen ist. Die recht einfach zu verstehenden immunologischen Gegebenheiten dahinter sind zudem exakt die Gleichen, wie sie z.B. auch für die Grippeimpfungen zutreffend sind.

Daten bzgl. einer gesetzlich verordneten Körperverletzung hinsichtlich einer medial propagierten und nicht existenten Seuche sind für deren „Entscheidung“ doch nicht wichtig, da es nie um Gesundheit ging und weiterhin nicht geht.

Insofern ist es müßig, von einer rechtschaffenen Rechtsprechung auszugehen, und sinnlos bis naiv, auf dieser „Basis“ eine gerichtlche Entscheidung zu diskutieren, die, wie wir (alle) wissen, von einer politisch abhängigen und gekauften Justiz kommt.

@Nevaeh

Auch an Sie meinen Dank und ich stimmt Ihnen dahingehend zu! Ich habe mich ebenfalls gewundert, dass eben genau diese Thematik scheinbar entweder nicht ausreichend erörtert oder vielleicht auch vom Gericht ignoriert wurde.

Ich meinte, ich vermisse zwei Kommentare von mir, die ich hier geschrieben hatte, die aber nicht veröffentlicht wurden.

In Österreich wurde der Convoy gestern auch untersagt und bereits bei den – leider öffentlich bekannt gegebenen – Sammelpunkten hat die Polizei eingegriffen und zum Teil Kennzeichen abgenommen.

„Für diese ist auch im Hinblick auf die Omikronvariante des Virus weiterhin eine möglichst frühzeitige Unterbrechung von Übertragungsketten besonders wichtig, zu der ausweislich der weitgehend übereinstimmenden Stellungnahmen der angehörten sachkundigen Dritten eine COVID-19-Impfung in einem relevanten Maß beitragen kann.“

Wie begründen denn die sogenannten „Sachverständigen“ die vom Gericht hier angeführten Umstände, und auf welche wissenschaftlich evaluierten Informationen bezieht man sich? Die „Impfungen“ sind genauso wie Grippeimpfungen und ebenfalls aus den genau gleichen ursächlichen Gründen grundsätzlich NICHT dazu in der Lage, die Ansieldung und Vermehrung bzw. folglich Übertragung von Sars-CoV-2 in IRGENDEINER Art und Weise zu moderieren! Auch wenn das RKI seinen eigens dazu getätigten Aussagen folgend hanebüchene Schlüsse daraus zieht, aber auf deren Homepage ist diesbezüglich auch zu lesen:

„In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden“. (1)

Und weiter ist dort zu lesen:

„Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind.“ (1)

Trotzdem lügt das RKI hier zu großen Teilen, denn sehr wohl liegen dazu bereits zahlreiche wissenschaftliche Publikationen vor, die die theoretischen immunologischen Grundlagen diesbezüglich eingegend beleuchten (2,3) und auch eindeutig belegen, dass die „Impfungen“ dies einfach gar nicht leisten können. (4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16)

Daher sollte bzw. muss unbedingt genau eben dieses Narrativ wieder und wieder beleuchtet und besonders rechtlich massiv angegriffen werden! Es existieren zudem schlicht auch gar keine Studien, die überhaupt nur ansatzweise gegenteilige Aussagen dahingehend zulassen würden.

(1) https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

Zu den immunologischen Grundlagen:

(2) COVID-19 Vaccines May Not Prevent Nasal SARS-CoV-2 Infection and Asymptomatic Transmission >>> https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0194599820982633?url_ver=Z39.88-2003&rfr_id=ori%3Arid%3Acrossref.org&rfr_dat=cr_pub++0pubmed&

(3) Mucosal Immunity in COVID-19: A Neglected but Critical Aspect of SARS-CoV-2 Infection >>> https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7733922/

Weder sind Geimpfte vor einer Ansteckung geschützt noch vor einer Weitergabe des Virus, wenn sie sich infiziert haben:

(4) Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00648-4/fulltext

Weitere Studien, die zeigen, dass sich Ungeimpfte und Geimpfte dann, wenn es darum geht, als Infizierter SARS-CoV-2 zu übertragen, NICHT unterscheiden, dass eine Impfung als KEINERLEI Effekt auf die Verbreitung von SARS-CoV-2 hat:

(5) The epidemiological relevance of the COVID-19-vaccinated population is increasing >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00648-4/fulltext

(6) Nosocomial outbreak caused by the SARS-CoV-2 Delta variant in a highly vaccinated population, Israel, July 2021 >>> https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2021.26.39.2100822?crawler=true

(7) Increases in COVID-19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and 2947 counties in the United States >>> https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-021-00808-7#change-history

Studien, die die Virenlast untersucht haben, die Geimpfte und Ungeimpfte mit sich herumtragen und die die Zeit zum Gegenstand hatten, für die Infizierte das Virus verbreiten können, haben keinen Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften gefunden:

(8) Transmissibility of SARS-CoV-2 among fully vaccinated individuals >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099%2821%2900768-4/fulltext

(9) Covid-19: Fully vaccinated people can carry as much delta virus as unvaccinated people, data indicate >>> https://www.bmj.com/content/374/bmj.n2074

(10) Covid-19 Breakthrough Infections in Vaccinated Health Care Workers >>> https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2109072

(11) No Significant Difference in Viral Load Between Vaccinated and Unvaccinated, Asymptomatic and Symptomatic Groups When Infected with SARS-CoV-2 Delta Variant >>> https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.09.28.21264262v2

(12) Covid-19 Breakthrough Infections in Vaccinated Health Care Workers >>> https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2109072

(13) Transmission of SARS-CoV-2 Delta Variant Among Vaccinated Healthcare Workers, Vietnam >>> https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3897733

(14) Outbreak of SARS-CoV-2 B.1.617.2 (Delta) Variant Infections Among Incarcerated Persons in a Federal Prison — Texas, July–August 2021 >>> https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8459894/

(15) What is the vaccine effect on reducing transmission in the context of the SARS-CoV-2 delta variant? >>> https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00690-3/fulltext

(16) Nosocomial outbreak caused by the SARS-CoV-2 Delta variant in a highly vaccinated population, Israel, July 2021 >>> https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2021.26.39.2100822?crawler=true

Indem das Medizinpersonal durch „Impfung“ zu Invaliden oder tot gemacht wird, verschwinden unliebsame Zeugen, die sonst wichtige Aussagen hinsichtlich der Täterschaft der vielen „Impf“-Büttel machen könnten.

Und in den Folge-Youtubevideos wird sogar noch offen gesagt:
– nie Covid gehabt (läge ja nahe, den Unfall wieder mal als Longcovid-Schaden zu verkaufen!)
– nie zuvor ohnmächtig geworden.

Sie zählt all die vielen Impfungen auf: 3 mal Covid, zudem Grippe und Gürtelrose.
Aber sie sagen das alles lächelnd, ohne jeden Zusammenhang herzustellen.

Kommt jetzt ein Klimaschaden-Narrativ demnächst im Mainstream? Werden sie es denen so verkaufen?

Das ist keine Justiz sondern Politik!

Sobald so ein Satz hier geflochtern werden muss:

„Dazu müssen gegenläufige Interessen und Risiken gegeneinander abgewogen werden“

Ist das metaphorische Kind im Brunnen und reitet die glitschigen Wände der Bewertung und die Tiefe hinab, auf nimmer wiedersehen.

Ein Gericht bewertet nicht, es wendet Recht an.

(ich muss allerdings beobachten, dass ganz viele Menschen nicht klar denken können. Auch unter den Widerständigen. Das ist weil sie selbst ständig Bewerten.

… auch ein Grund warum es eine Minderheit ist, die sich mit ewig gleicher Methode stehts noch ein Stück weiter zerbröckeln lässt …)

Hat noch wer wirklich etwas anderes erwartet?

Zwar ist es nicht endgültig, und vielleicht soll gerade dieses scheinbare vorläufige Absegnen der Impfpflicht generell die Bevölkerung entmutigen und die Mehrheits-Masse mit Genugtuung ein Im-Recht-Sein verspüren lassen. Dennoch rechne ich nicht mehr damit, dass unser Verfassungsgericht auch nur einen Grund gegen die allgemeine Impfpflicht wird gelten lassen.

Richten wir uns darauf ein.

Flüchten oder demnächst als entrechteter Krimineller behandelt werden. Alles immer noch besser als sich die Giftspritze setzen zu lassen.

Es wird einen Schwarzmarkt für private Pflege geben. Wer es sich leisten kann, wird froh sein, noch gute Pflegekräfte zu finden, die zudem Zivilcourage und Rückgrat oder zumindest ein gutes Gespür für Gesundheit bewiesen haben.

Alle anderen werden zukünftig nur noch diese techno-„Medizin“ erhalten, mit automatischer Messung des Blutzustandes und Zwangsverabreichung entsprechender Medikation. Künstliche Intelligenz und Fortschritt und Wissenschaft wird man das schimpfen.

Ich hoffe auf baldig viele Impftote, die man hoffentlich nicht als Klima-Tote oder Russland-Tote wird verkaufen können.

Ja.

… und das wird Grabenkampf für jeden sein, praktisch Bürgerkrieg.

(vielleicht nicht mit Prügellei aber psychologisch und mit wirtschaftlicher Erpressung …)

@ Bernd Klaus

Genau umgekehrt, psychologisch und mit wirtschaftlicher Erpressung läuft ja schon seit 2 Jahren. Urbaner Krieg ist diesmal geplant.

Gesellschaftlenkung mit psychologischer + wirtschaftlicher Erpressung läuft seit >100 Jahren. Ich vermeise hier auf die Herren Bernays und Lippmann.

Urbaner Krieg ist die ganze Zeit gewollt, aber damit haben sich die Psycholenker und eine Sackgasse manövriert: die jungen Generationen der letzten ~40 Jahre sind zu dumm und zu weich für richtigen Krieg. Jedenfalls in den westlichen Ländern. Das ist eine Nebenwirkung des Barby&Ken-Haustraumlebensstils mit alle-sind-nett-und-gut-und-leer-und-machen-alles-mit-bei-dauergrinsen, der hier über Jahrzehnte hineinkonditioniert wurde.
Die Menschen wurden über Bequemlichkeit und Verweichlichung zum mitlaufen gebracht.

@ Gobi

Meine Prognose mal locker über den Daumen gepeilt:

-50 Mio Verluste von Menschen durch die Ömpfungen bis 2025.

-5 Mio durch „Auseinandersetzungen“ in der Gesellschaft.

Bleiben noch ca. 25 Mio über, um die 58 Personen pro Qkm.

Mehr dazu (wg. Rechenschaft) sage ich nicht. Ist Zeitvergeudung!

Dass Urteil ist dermaßen empathielos, dass es von einem Roboter stammen könnte. Und inhaltlich falsch sowieso, wie es hier eine Teilnehmerin aus einem anderen Forum treffend formuliert hat: „Eine ungeimpfte, aber täglich getestete, Pflegekraft darf ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen. Eine geboosterte Pflegekraft, die nachweislich Kontaktperson zu Infizierten ist, darf weiterarbeiten? Irrsinn vom Feinsten! Wer stoppt diesen Wahnsinn?“

@Eispickel: Es ist sogar noch schlimmer! In Berlin wurde schon ernsthaft überlegt, positiv getestete Geimpfte weiter arbeiten zu lassen, wenn die negativ getesteten Ungeimpften nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es ist eindeutig: die Menschen sollen in die Spritze getrieben werden. Es gibt keine andere logische Erklärung. Die Frage ist nur: warum das so ist.

Aber kürzlich hatte hier Jemand ein Video verlinkt wo ein ehemaliger Mitarbeiter des PEI einen Vortrag gehalten hat. Das hat mir deutlich gezeigt, dass schon vor Jahren weder PEI noch EMA ein Interesse daran hatten, die Sicherheit von Impfstoffen zu gewährleisten.

Lt. seiner Aussage sei die EMA ein Verein von Pharmalobbyisten. Und was ich auch nicht wusste: in Europa kann man der Placebogruppe z.B. bei einem Impfstoff auch etwas geben was nur die Adjuvantien enthält ohne das Virus. Der Impfstoff wird dann zugelassen, wenn die festgestellten Nebenwirkungen auf Placebogruppen-Niveau liegen. Da die Adjuvantien die Nebenwirkung verursachen (s. Pandemrix), bekommt man so praktisch jeden Impfstoff zugelassen. Und danach scheint auch kein Interesse mehr daran zu bestehen, Nebenwirkungen zu melden oder zu beachten. Sie beobachten nur. Und angeblich können EU-weit zugelassene Impfstoffe nur von der EMA wieder zurückgezogen werden. Das erklärt doch Einiges. Das Video ist wirklich sehenswert.

Das Verfassungsgericht verweist auf die geringen Risiken der Impfung. Als Nicht-Jurist frage ich mich schon lange: Wer hat denn schon mal geprüft, in wie fern die Risiken richtig ermittelt werden? Für mich ist unfassbar, dass sich Regierung und Gerichte auf ein System berufen, das aus meiner Sicht überhaupt nicht valide ist. Es reicht offensichtlich, wenn Herr Wieler und Herr Lauterbach feststellen, dass die Impfrisiken vernachlässigbar sind. Und scheinbar ist so eine Überprüfung des Erfassungssystems nicht einklagbar. Also Leute, in der Technik geht das nicht!

Das traurige an diesem Entscheid ist, dass nicht einmal formell die Defintion von „sehr selten“ passt.
Gemäß [1] ist „sehr selten“ definiert mit: < 1 aus 10.000 Behandelten
Das PEI (s. [2]) weist schwerwiegende Nebenwirkungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,2 aus 1.000 Impfdosen aus. Dies entspricht einer Wahrscheinlichkeit von 1 aus 5.000 Impfdosen und entspricht somit (gemäß [1]) einem „seltenen“ und nicht „sehr seltenem“ Ereignis.
Da das PEI die schwerwiegenden Nebenwirkungen auf Impfdosen bezieht und jeder zumindest 3 Impfdosen zum vollständigen Immunschutz benötigt, ergibt sich bei linearer Rechnung eine Wahrscheinlichkeit von 1 aus 1.666 Behandelten, was den Bereich „sehr selten“ nur knapp um den Faktor ca. 6 verfehlt.
Bei dem „sehr seltenen“ Auftreten einer schwerwiegenden Nebenwirkung kann man sich dann damit Trösten, dass das PEI das ganze sauber beobachtet (die „Akribie“ und Detailtreue des PEI kann jeder auf dieser Homepage nachlesen, s. [3]), was heute offensichtlich schon ausreicht, um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in die Tonne zu treten.
[1] https://www.test.de/Medikamente-Dieser-Mix-vertraegt-sich-nicht-1435578-1435579/
[2] https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html
[3] https://corona-blog.net/sicherheitsberichte-des-paul-ehrlich-instituts/

Kann es sein, dass die Klage nicht richtig ausgearbeitet war? Es ist extrem schade, dass sich das höchste Gericht so aus dem Thema hinaus argumentieren kann. Weiß jemand, ob weitere Klagen anhängig sind?

Auf den Vortrag der Betroffenen im zu veröffentlichenden Urteil bin ich schon sehr gespannt (auch wenn das noch nicht das Hauptsacheverfahren ist). Da werden wir sehen können, was vorgetragen wurde (und nicht zum Erfolg geführt hat). Ich hoffe nur, dass das „Flugzeugurteil“ vom Februar 2006 bei den Klagen thematisiert wird (und dass wir Todesfälle belegen können, die eindeutig auf die Impfung zurückzuführen sind).

Laut aerzteblatt.de soll es Stand 3.Februar 74 Verfassungsbeschwerden mit rund 300 Klägern geben, davon zahlreiche (ca. 60) verbunden mit einem Eilantrag. Eine präzisere Quelle habe ich grade nicht, vielleicht findet sich was in den Tiefen diverser Telegram-Kanäle von Anwälten. Die hier besprochene Entscheidung betraf ein Verfahren mit 46 Beschwerdeführern. Die Namen auch der Anwälte werden nicht mit abgedruckt.

@Sonnenschein: Sagen wir mal so: bevor das BVerfG urteilt, sollte es sich überhaupt erst einmal mit dem Sachverhalt beschäftigen. Das dort sind ja wohl Richter und nicht Mediziner oder Wissenschaftler, oder?

Eigentlich gehört es sich, hierzu verschiedene medizinische Sachverständige einzuholen. Man hat inzwischen den Eindruck, dass viele Gerichte einfach so aus dem Bauch heraus entscheiden und dabei nur das nachplappern was sie täglich in den ÖR-Medien vorgekaut bekommen. Sachverhaltsermittlung scheint inzwischen nicht mehr zum Repertoire zu gehören.

Und hier, so meine Meinung, steht natürlich auch der Verlust eines leckeren Abendessens im Raum, wenn man gegen die Regierung urteilt. Alleine, dass diese Richter so eine Einladung annehmen, zeigt doch deutlich wie „unabhängig“ sie sind. In meinen Augen darf ein Richter sowas überhaupt nicht annehmen, weil er sich damit absolut unglaubwürdig macht.

Aber ich gebe zu, ich habe eine etwas altmodische Auffassung von Rechtsstaat und Justiz. In meinem Alter werde ich diese aber auch nicht mehr ändern.

Ein Abendessen mit der Beklagten bedeutet für mich: der Richter ist befangen und kann daher nicht mehr neutral urteilen.

Wenn ich lese, was beim Impfen/Genexperimentieren als „selten“ oder „sehr selten“ definiert ist, wird mir schlecht. Insbesondere wo es ja in diesem Szenario darum geht, (kern)gesunde Menschen zu impfen. Wenn von einem verlangt wuerde, mit der gleichen Schadenswahrscheinlichkeit in ein Flugzeug zu steigen, waere die Hoelle los! In der Luftfahrt braucht es fuer die Kategorie „sicher“ – so dass sich die Leute beim Fliegen noch so halbwegs wohl in ihrer Haut fuehlen – einige Zehnerpotenzen mehr als nur ein Verhaeltnis von eins zu einigen Tausend. Nur mal so zum Vergleich…

Was anderes als eine solche Entscheidung, war ja nicht zu erwarten! Mir tut es für die Menschen besonders leid, die nun davon direkt betroffen sein werden! Die beiden genannten Institutionen sind ja ebenfalls, wie auch das BVerfG teil des Systems und werden somit auch nicht mit an einer Lösung für die Bürgerschaft interessiert sein! Das hat sich leider so entwickelt und tut einem schon sehr weh! Die Menschen in diesem Land können sich nur selbst befreien. Auf Hilfe von anderen zu hoffen und zu warten ist meiner Meinung nach zwecklos!

Allerdings ist gut, dass das Gericht auch klar gestellt hat, dass es ja keinen Zwang gibt, sich impfen zu lassen sondern einem freigestellt ist. D.h. kündigt einem der AG deswegen, dürfte nach dem Urteil klar sein, dass keine Sperrfrist zu erwarten ist.

Die Nachweispflicht stellt auch nicht die Berufsfreiheit generell vor ein Problem, da man sich ja einen neuen Job suchen kann oder abwarten kann, bis diese abgelaufen ist, schließlich wird 12 Monate ALG I ausgezahlt, während die Nachweispflicht „nur“ für ca 10 Monate gilt (ist zwar schon zynisch, aber dennoch wahr) – damit hat allerdings das Gericht auch eine ziemlich hohe Hürde für die allgemeine Impfpflicht gesetzt, denn eine solche würde sich ganz konkret auf die Berufsfreiheit auswirken, wenn der Gesetzgeber Unternehmen damit zu 2G zwingen würde.

Und zum Urteil als solches: Ich habe dazu nichts anderes erwartet. Unsere Gerichte in Deutschland sollten sich mal 10 Scheiben der spanischen oder der us-amerikanischen Richter abschneiden. Die Berufung von Richtern in das Bundesverfassungsgericht muss dringendst reformiert werden.

Man sollte immer noch Respekt vor einer Entscheidung eines obersten Gerichts der Bundesrepublik haben. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat mit freier Justiz. Ich und Sie kennen auch andere Staaten.

Die Unabhängigkeit der Justiz sieht man ja auf dem Bild oben eindeutig. Da gabs doch auch das ein oder andere „private Abendessen“, zwischen unserer (blinden?) Justiz und unserer ehemaligen Kanzlerin – kurz bevor Entscheidungen getroffen wurden.
Aber sogar Wikipedia sagt ja mittlerweile so einiges über Harbarth aus… Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz. Verstrickung in die Cum-Ex Affäre. Auch das Handelsblatt schreibt darüber, dass sich Harbarth gerne mal die Taschen vollstopft. Also ein richtig „geiler Typ“, dieser Harbarth und „sein“ BVerfG.

Herzliche Grüße

das Corona Blog Team

Ich denke es ist normal, dass sich eine scheidende Bundeskanzlerin bei den höchsten Deutschen Gerichten verabschiedet.

Wer Wikipedia in einer Dissertation oder fachlich anspruchsvollen Veröffentlichung heranziehen, bekommt 0 Punkte.

Da interpretieren Sie irgendwo zu viel herein. Das Motto unseres Blogs ist „Unabhängige Informationen – Nachrichten von Bürgern für Bürger“. Wenn Sie Informationen auf dem Niveau von Dissertationen wollen – dann müssen Sie solche lesen. Vor allem in den Kommentaren so einen Anspruch zu erheben, selbst aber mehr als meilenweit davon entfernt zu sein, spricht für sich selbst.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Hugo B. ist ein Troll:

https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

Es macht keinen Sinn, ihm ernsthaft zu antworten, da könnte man ebenso gut mit einem Algorithmus/Bot „diskutieren“ oder mit einer Taube Schach spielen..

Da hier ohnehin alles per Hand freigeschalten wird, könnte man Trolle gleich aussortieren und müsste nicht jeden Trollbeitrag extra als solchen markieren, damit neue Leser nicht mehr getrollt werden.

Ach Lilly; wieder mal danke & auf den Punkt gebracht…

Bist eine echte Bereicherung für diesen Blog
und erneut großes Lob an die ganze Mannschaft.

Noch kann man uns alle „leider“ nicht Klonen 😉

Naja, mal schaun was in 9 Monaten ist…

Naja, mal schauen was in 9 Monaten ist….

Dann kommen die nächsten kleine blöde Trolle auf die Welt.🤣🤣

@Hugo B.

Von einem Gericht welches sie erst mitgestaltet hat! Man beachte auch die causa Maassen und dessen Nachfolger Haldenwang. Alles Wertekonservative wurde abgesägt und durch mittelinks Claquere ersetzt. Wer es immer noch nicht kapiert hat, es ging spätestens seit 2015 darum die verfassungsmäßig geregelte Gewaltenteilung abzuschaffen und durch ein kleptokratisches System aus Unternehmens und Bankenlobbyismus zu ersetzen. Dieses Konglomerat wird durch den Academi/ Blackwater Wachschutz nach unten abgesichert. Leider kann eine gesunde Psyche nicht in diesem Allmachtsfantasiensumpf denken. Am ehesten noch Bankster. Wie gesagt unser System der sozialen Marktwirtschaft Erhards wird zerschlagen und durch ein System der freien und radikalen Märkte ersetzt. Vorreiter sind Leute wie Schwab, Sorros oder Thiel. Ziel ist dass Konzerne und Monopole die Welt regieren unter Hinwegsetzung aller bisher bekannten Regulierungsmethoden.

Wissen Sie, warum deutsche Staatsawnälte schon seit 2019 keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen?

Ich zitiere:

„Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gebe es „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.“ (1)

Die Beweisführung, ist damit, denke ich abgeschlossen, und für mich wäre das Wort „Rechtsstaat“ damit ein ganz heißer Anwärter auf das „Unwort“ des Jahres (gewesen).

Die von anderen hier bereits aufgezeigten Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen dem Verfassungsgericht und der Bundesregierung bedürfen zudem keinen weiteren Erörterungen.

(1) >>> https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html

Der Hugo (m.w.d) bekommt pro Eintrag eine Vergütung von 50 Cent. Damit das Billigbier fließen kann! Moderne Penner.

Das sind immer die gleichen Leute, die mit einer Saugglocke
oder Zange geboren wurden. Nur noch Hirnverbrannt…
Noch nie im Leben was „produktiv“ gemacht und labern was von Rechtstaat und blieb bla blub. Mit Spiegel Link; hahaha.

Solchen Leuten die komplette Ernährungsgrundlage entziehen. Sprich; weder Steuern zahlen noch online füttern.

Welch flache Sprache die Sie hier von sich geben. Niveau ist nicht Ihre Stärke. Das hat auch etwas mit Respekt vor anderen Ansichten und Menschen zu tun.

@Hugo B: würden Sie das auch sagen, wenn z.B. ein Gericht urteilen würde, dass Sie einen Kopf kürzer gemacht werden, weil Sie z.B. ungeimpft sind oder falsch geparkt haben?

Ich meine, das ist zwar ein sehr krasses Beispiel. Aber nehmen wir mal an die Regierung ärgert sich so dermaßen über Falschparker, dass sie ein Gesetz erlässt in dem drin steht, dass wer falsch parkt eine Straftat begeht für die als Mindeststrafe die Todesstrafe durch den Strang verhängt wird.

Wenn das BVerfG dann sagt, dass das ok ist, dann nehmen Sie das Urteil an? Ernsthaft?

Respekt vor Autorität. Eigenes Hirnorgan ausknipsen.
Das erinnert mich irgendwie an Mass-Formation und was Prof. Desmet dazu sagte.

Unser Hugo ist aber also offenbar wieder zurück, wie nett. Jetzt kommen wieder viele dumme Kommentare, die eh nie ernst gemeint sind.
So dumm wie die sind, werden die eh niemanden beeinflussen, lassen wir sie am besten unkommentiert.

Hallo Hugo B

„ Man sollte immer noch Respekt vor einer
Entscheidung eines obersten Gerichts der
Bundesrepublik haben.“

Respekt ist kein Gewohnheitsrecht,
den muss man sich erwerben.

Die Bundesreplik hat ein Grundgesetz!
( Beschlossen von Parlamentariern )
Das deutsche Reich hat eine Verfassung!
( Beschlossen vom deutschen Volk )

Das „Verfassungsgericht“ hat in den siebziger
Jahren festgestellt, dass das deutsche Reich
fortbesteht.
Demnach trifft das „Verfassungsgericht“
Entscheidungen für Reichsbürger und nicht für
Bundesbürger.
Solang die UN Feinstaaten Klausel besteht,
ist Deutschland nicht souverän und darf auch keine
Friedensverträge mit anderen Staaten schließen.
Wenn Deutsche wählen gehen ist das so,
als würde der Bauer den Schweinen gestatten
ihren Metzger zu wählen.

Sehr geehrter Herr Hugo B.: Ich finde es wirklich sehr schön, dass Sie dafür einstehen, dass jedermann Respekt vor der Entscheidung eines obersten Gerichtes haben soll. Würden Sie dem blog bitte freundlicherweise das Schreiben zur Verfügung stellen, welches Sie doch sicherlich vor einigen Wochen an Herrn Montgomery geschickt haben, als er sich in Missachtung vor Gewaltenteilung und Richterunabhängigkeit grob respektlos über „kleine Richterlein“ echauffierte, die es wagen, politische Entscheidungen als unverhältnismäßig zu betrachten. Ich bin sicher – auch da haben Sie wacker für den Rechtstaat gekämpft, nicht wahr?

Interessant auch dass das Gericht vom Schutz der vulnerablen Gruppen vor ansteckenden Pflegern spricht.
Das kann die Gen-Therapie doch gar nicht leisten.
Deswegen handelt es sich rechtlich betrachtet auch um keine Impfung sondern bestenfalls um ein Medikament.
Ich arbeite nicht im Gesundheitswesen aber würde mich das ganze betreffen so würde ich persönlich einfach kündigen.

Selber kündigen? Und dann?
Ich arbeite seit 40 Jahren in der Pflege, würde woanders gar nicht mehr unterkommen.
Büro (kann ich zwar auch) ist völlig überlaufen und als Arztsekretärin geht eine Beschäftigung ab 16.03. auch nur mit der Injektion.

Vielleicht teilt dem Verfassungsgericht mal jemand mit, dass das PEI die Impfnebenwirkungen nicht aktiv erfasst, sondern zum Jagen getragen werden muss.

Oh, das ist gar nicht verwunderlich…ich erwarte auch bei einer allgemeinen Impfpflicht nichts anderes.
Bezüglich des Bundesverfassungsgerichts kann man sich ja schon glücklich schätzen wenn man überhaupt eine Begründung erhält- meist bekommt man nur einen Zweizeiler ohne jegliche Begründung zurück geschickt.

Die Begründung ist doch bizarr!

Es wird eine Beschwerde über ein Gesetz der
Regierung eingelegt und die Ablehnung wird damit
begründet, das untergeordnete Behörden dieser
Regierung (PEI und vom RKI)
die Folgen „beobachten“ ?

Und wie geht es für Betroffene weiter?
Müssen Arbeitgeber dann fristlos kündigen?
Wenn es „nur“ eine unbezahlte Freistellung gibt, wovon sollen wir leben?
Als Zeuge in der ersten Reihe ist für mich diese Injektion indiskutabel.
Auch aus ethischen Gründen habe ich grosse Bedenken (Tierversuche, abgetriebene Babys etc.)

Da gibts hier im blog schon etliche Artikel zu dem Thema. Wenn Sie runterblättern bis Januar, Dezember, werden Sie fündig. Sonst auf der Seite von KRiStA (Kritische Richter und Staatsanwälte)

Erstmal vielen Dank🙂
Hab mich im Dezember bereits arbeitssuchend gemeldet und hatte schon einen Termin beim Arbeitsamt, die auch nichts wussten.
Ja, denke auch, dass man erst ein Verbot bzw. und Bußgeldbescheid abwarten muss und dann in den Widerspruch gehen kann.

Die Entwicklung geht zurück: keine professionelle Pflege mehr, sondern Ungelernte (Nachbarschaftshilfe etc.) sollen wie vor Florence Nightingale & Co in der Pflege tätig sein.
Passt schon ins Bild, dass die „Schwester“ Anrede ins lächerliche gezogen wurde und wird und Leute mit einem LG1 Schein fast alles dürfen!

Wünsche Ihnen alles Gute. Es ist alles nur noch entsetzlich. Als es losging im Frühjahr 2020 haben die Pflegekräfte geschuftet bis zum Umfallen und wurden gelobt und beklatscht. Also natürlich haben sie auch schon vorher geschuftet, ich meine jetzt rein corona-mäßig. Jetzt muss jeder einzelne von Ihnen damit rechnen, vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten gleichzeitig kämpfen zu müssen, ins wirtschaftliche und berufliche Aus katapultiert zu werden und kann sich dann noch von Herrn Lauterbach anhören, er wäre ja wahrscheinlich ohnehin nicht geeignet für den Beruf. Ich weiß, das hilft Ihnen jetzt nichts. Aber ich bin sicher, viele Menschen sind in Gedanken bei den Betroffenen und vielleicht helfen gute Gedanken ja doch.

Einen Garten zulegen und Gemüse anbauen. Das würde ich persönlich tun. Und am besten verheiratet sein, um der Krankenkasse zu entkommen.

Bitter.
Aber es wird hoffentlich nur eine Frage der Zeit sein bis ohnehin gesellschaftlich alles zusammenbricht.
Das will ja letzten Endes auch die Elite. Dann kommt die neue schöne Digital-Überwachungs-Transhumanismus-Welt. Aber normales Leben und normale Jobs wird es dann ohnehin für NIEMANDEN mehr geben.

Ist der bei den Anwälten für Aufklärung (Erreiche deren Webseite seit Tagen nicht) oder ein Trittbrettfahrer? So wie sich mir der Sachverhalt darstellt, haben alle Beschäftigten, die bereits jetzt oder VOR Meldung an die Gesundheitsämter freigestellt werden, gute Chancen bei den Arbeitsgerichten zu obsiegen. Wenn jetzt allerdings NACH der Meldung an das Gesundheitsamt das Betretungsverbot (Herr Mingers nennt es „Berufsverbot“ was es praktisch ist) ausgesprochen wird, müssen die Beschäftigten zusätzlich gegen das Gesundheitsamt klagen und was dann in dieser Übergangszeit bis zu einer Gerichtsentscheidung passiert, ist noch offen. Ein an Widerwärtigkeit nicht zu überbietender Spießroutenlauf, dem die Beschäftigten hier ausgesetzt werden.

Ich denke eher, dass er nicht bei den Anwälten für Aufklärung ist.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen- habe es auch nur aus dem Netz !

Die Seite von AfA wird wohl öfters von Viren heimgesucht und dann ist sie nicht erreichbar, wenn Sie die irgendwo hinterlegt haben und wieder anklicken (sorry, bin technisch nicht so bewandert, aber sie wissen, wie ich das meine). Wenn Sie die Seite frei googeln, müsste es im Moment gehen. Warum sollte der ein Trittbrettfahrer sein? Angeblich soll es über 70 Verfassungsbeschwerden zu dem Thema geben, da haben die AfA ja kein Monopol drauf.

Also zunächst mal muss man seine Impfbescheinigung vorlegen. Wenn man die nicht hat, kann man das natürlich nicht. Der Arbeitgeber muss dann dem Gesundheitsamt den ungeimpften Mitarbeiter nennen und das muss dann im Einzelfall entscheiden, ob dieser weiterarbeiten darf. Eine Kündigungspflicht für Ungeimpfte gibt es nicht. Sollte also der Arbeitgeber einen deswegen kündigen so wäre das vorauseilender Gehorsam und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, würde ich mal sagen. Man könnte dann eigentlich, sofern noch die Arbeitsgerichte sich an Recht und Gesetz halten, bei einer Kündigungsschutzklage erfolgreich sein. Jedenfalls sollten alle Betroffenen Widerstand leisten. Warum sie ihren Job verlieren ist ja letzten Endes egal, was kann ihnen noch passieren? Besser keinen Job mehr als kein Leben mehr oder ein Leben in Krankheit.

Die Geimpften sollten sich solidarisch zeigen, denn die müssen die Arbeit der Ungeimpften mit erledigen, wenn diese dort nicht mehr arbeiten. Also am besten legt Niemand eine Impfbescheinigung vor. Dann gelten alle als ungeimpft und dann möchte ich mal sehen, was das Gesundheitsamt macht, wenn 100% der Belegschaft eines großen Krankenhauses ein Berufsverbot bekommen sollte…

Ich kann Jedem nur empfehlen sich die Seite http://www.impfopfer.info anzutun. Danach vergeht es Einem echt bzgl. Impfung.

Ich weiß z.B. von einem Fall, im öffentlichen Dienst, wo die Dame nicht ins Homeoffice kann, weil ja doch der Eine oder Andere was vor Ort erledigen muss. Aber sie hat Kolleginnen die sind ganz normal zu Hause wie die Meisten auch. Trotzdem hat sie sich wegen der tgl. Testerei, die vom Testzentrum kommen muss, obwohl der Arbeitgeber einen arbeitsmedizinischen Dienst hat, nun impfen lassen. Nebenwirkung: einige Tage hohes Fieber.

Ich hätte es in ihrer SItuation drauf ankommen lassen und dem Arbeitgeber erklärt, er möge dann doch bitte für meine Tätigkeit einen geimpften Kollegen nehmen. Alleine das tägliche Testen mit diesen Stäbchen in der Nase ist ja schon Körperverletzung die man m.E. nicht dulden muss. Wenn der Rest der Truppe mit gleichem Verdienst von zu Hause aus arbeiten kann, dann sollte das bei dieser Dame auch kein Problem sein. Hoffen wir mal das Beste, dass nicht noch mehr nach kommt.

Die gehen davon aus, dass schwere Nebenwirkungen selten sind, daher ist ihnen dieses Risiko das geringere Risiko.

Da kaum Nebenwirkungen offiziell gemeldet werden, ist ihnen natürlich nicht bekannt wie viele es wirklich gibt.

Sehr traurig diese Entscheidung.

Der mentale/ seelische Stress derjenigen die sich an dem Experiment nicht beteiligen wollen- geht weiter !

Jetzt entscheiden die betroffenen Menschen .
Das sind erst einmal die Pflegekräfte und das könnte nicht gut ausgehen für uns alle.

Wenn man die Nebenwirkungen ausblendet, die bekanntermaßen absichtlich nicht umfänglich erfasst werden, weiter ausblendet, dass auch die Geimpften ansteckend sind und weiter ausblendet, dass die Betreuung der sog. vulnerablen Gruppen noch weniger gewährleistet sein könnte als bisher, kann man Verständnis für die Entscheidung haben.
Allerdings finde ich auffällig, dass Scholz heute Lockerungen in Aussicht stellt und gehe davon aus, dass erneut Absprachen zwischen Regierung und Bundesverfassungsgericht erfolgt sind. Man will sich ja nicht weh tun. Daneben glaube ich die EZB ist ebenso involviert. Zinserhöhungen würden das Ende der nicht mehr bezahlbaren Gewaltpolitik bedeuten. Da der Euro allerdings bereits an Wert gegenüber dem Dollar verliert, kann man gespannt sein wie lange dieser Wahnwitz noch durchgehalten wird. Für mich ist eine erzwungene Impfpflicht Körperverletzung. Ich hoffe, wenn schon nicht die Ethik den Ausschlag gibt, möge es am Geld scheitern.

Eher wird es an der Organisation scheitern. Und dafür muss man zivilen Ungehorsam einsetzen. Wenn die Krankenkasse nachfragt, ob man geimpft ist, ignoriert man das einfach.

Man muss die Impfpflicht so lange hinauszögern, bis die Schäden so offensichtlich werden, dass nicht mal mehr ARD und ZDF diese leugnen können. Kürzlich ein Video gesehen wo der Kameramann bei der Olympia-Berichterstattung plötzlich gesundheitliche Probleme bekam und die Kamera schon arg wackelte. Habe nur drauf gewartet, dass die plötzlich umfällt und gen Himmel zeigt. Es werden immer mehr Promis und Sportler die tot umfallen oder zumindest Infarkte, Embolien, Thrombosen, etc. bekommen.

Nur wenn die Mehrheit wirklich irgendwann mindestens eine im Zusammenhang mit der Impfung verstorbene Person kennt, kann man hoffen, dass sie es nicht durchsetzen können. Wenn sie dann demnächst noch den 2. Booster verordnen (ist ja schon im Gespräch), dann werden die Schäden noch größer. Da sind es ja inzwischen sogar schon ARD und ZDF, die die Warnung der EMA vor zu vielen Boostern bekanntgeben. Zumindest im Internet, über das TV-Gerät, vermute ich, werden sie das nicht sagen. Denn Oma und Opa die kein Internet haben und ARD und ZDF noch alles glauben, die sollen sich ja unbedingt weiter boostern lassen. Die Rentenkassen sind leer…

Eine andere Entscheidung hätte mich sehr verwundert.
Mein Vertrauen in eine unabhängige Justiz in Deutschland ist schon seit Längerem nicht mehr vorhanden.
Siehe Harbarth …..

Somit werden viele medizinische Fachkräfte ihren Beruf an den Nagel hängen. Die, die noch nachgeben, werden bald die Gegenkraft der schweren Impfnebenwirkungen kennenlernen.
Es ist ja auch davon auszugehen, daß die Kräfte bald genötigt werden, sich die nächste Spritze setzen zu lassen. Das kann doch alles nur scheitern. Wer viel Druck ausübt, darf sich nicht über den Rückstoß wundern. Und natürlich war vom korrupten Verfassungsrichter Stephan Harbarth nichts anderes zu erwarten. Er wurde ja von Merkel absichtlich in dieses hohe Amt katapultiert.

@Hans
Nächste Instanz – weiter klagen. Hier ist bereits der Nebel eingezogen, den Merkel hinterlassen hat. Die Verbrecher sitzen bereits in hohen Positionen, alles gekauft. Rechtsstaat nicht mehr existent. Brechen alle Eide, die Sie zum Wohle des deutschen Volkes geschworen haben.

Hier greift bereits schon dass Strafgesetzbuch.

@Hans: wir können nur hoffen, dass sich nicht noch mehr unter Druck setzen lassen und stattdessen lieber kündigen. Denn wenn die befürchteten Landzeitfolgen einsetzen, dann werden wir jeden ungeimpften Arzt und Pfleger und jede ungeimpfte Krankenschwester noch dringend benötigen. Oder wer soll die ganzen Kranken behandeln, wenn Ärzte und Pflegepersonal selbst darniederliegen oder tot sind?

Schreibe einen Kommentar zu Margot Lescaux Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert