Update 24.05.2023: Der von uns erwähnte Artikel der EpochTimes mit den Antworten des PEI ist am Ende dieses Beitrags eingepflegt.
Auch die EpochTimes berichtete über die beiden Aufsätze von Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, die in einer der bekanntesten Zeitschriften (NVwZ) für Verwaltungsrecht erschienen. Hier auf dem Blog erfolgte dies durch die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux:
Teil I „Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu“ und Teil II „Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ“.
Die EpochTimes ging den Vorwürfen nach und stellte eine Anfrage bei dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Doch dieses wies die Vorwürfe ein paar Tage später zurück. Frau Lescaux schrieb in ihrer Ausführung:
Zu dem Punkt „Ignorieren der Krankenkassendaten“ schreibt er, dass dies „ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit“ des PEI begründet (Seite 4, linke Spalte). Dass das PEI nicht „mit allem gebotenem Nachdruck“ die Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 13 V IfSG fordert, sei „befremdlich“ und bewirke, dass die Bewertungen durch PEI und STIKO „nicht belastbar“ seien.
Die EpochTimes veröffentlichte die Antworten des PEI, was Lucenti dazu veranlasste erneut einen „Aufsatz“ darüber zu verfassen. Die PDF Datei haben wir am Ende des Artikels eingepflegt.
Der Artikel, in dem die Epoch Times die Antworten des PEI unkommentiert veröffentlichte, veranlasste Lucenti, erneut in die Tasten greifen. Er stellte der Epoch Times seinen jüngsten Text exklusiv zur Verfügung, in dem er die PEI-Stellungnahme von Mitte April erneut einer kritischen Analyse unterzog.
Underreporting, mangelhaftes Spontanmeldesystem
Im EpochTimes Artikel heißt es:
Nach Auffassung Lucentis ist der Standpunkt des PEI, nach dem das passive „Spontanmeldesystem“ zu Verdachtsfällen von Impfstoffnebenwirkungen, -schäden und -todesfällen aufgrund der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach Paragraph 6, Absatz 1, Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verlässliche Zahlen liefert, nicht haltbar.
Wir haben bereits im 19. PEI Sicherheitsbericht (unter 3.2) auf das Underreporting (Dunkelzifferrate), welches dem PEI mehr als bekannt ist, hingewiesen. Wir zitieren kurz aus unserem Beitrag vom 27. November 2022:
Bei weiteren Recherchen stießen wir aber auf den Bulletin zur Arzneimittelsicherheit vom März 2017, der mit vom PEI herausgegeben wurde. Dort werden Probleme der Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen (UAW-Datenbank), die es seit dem 01.01.2000 gibt, beschrieben und man stößt in dem Bulletin auf einen interessanten Satz:
Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (underreporting).
Das heißt es gibt durchaus „handfeste Schätzungen“ der Dunkelzifferrate beim PEI. Nimmt man an, dass nur 6% der realen Impfnebenwirkungen (wie vom PEI geschätzt) auch wirklich nur gemeldet wurden, haben mittlerweile 5.394.734 Menschen in Deutschland eine Impfnebenwirkung erlitten. Vielleicht sollte das PEI diese eigenen Überlegungen in die OvE Analysen einbeziehen – wie gesagt, die aktuellen Ergebnisse (mit Werten nahe der „0“) müssten eigentlich jedem der „Experten“ ins Auge stechen und zeigen, dass die Methodik einfach nichts taugt. Rechnet man auch hier mit nur 6% gemeldeten Todesfällen (bei BioNTech-Pfizer), kommt man auf eine SMR von 1,6. Alles kein Problem?
Verdacht der Interessenkollision
Die EpochTimes schreibt dazu in ihrem Artikel:
Der Jurist sieht im Gegenteil „erhebliche strukturell angelegte Meldehindernisse“, über die unter anderem das „Ärzteblatt“ bereits 2016 berichtet habe. Sogar das „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ (Seite 30) des PEI selbst sei noch im März 2017 offiziell von einem „Underreporting“, also einer Untererfassung bei Impfnebenwirkungen ausgegangen: Die Meldungen über alle „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ (UAW) entsprächen wahrscheinlich nur sechs Prozent der tatsächlichen Fälle, hieß es damals. Bei „schweren UAW“ würden wohl nur „fünf bis zehn Prozent“ beim PEI ankommen.
Der Hauptgrund liegt für Lucenti auf der Hand: Für „impfende Personen“ würde eine lückenlose Meldung all ihrer späteren UAW-Verdachtsfälle einen „vergütungslosen Zeitaufwand“ bedeuten. In vielen Impfpraxen, -zentren oder -bussen, so Lucenti, sei die Spritze aber sehr schnell bei sehr vielen Menschen gesetzt worden – auch wegen des politischen Drucks der Impfkampagne und wohl auch aus finanziellen Gründen.
Hier sehe er eine klare „Interessenkollision“: Welcher Impfarzt würde sich nun dem Risiko aussetzen, zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen, wenn herauskäme, dass er die Unterschriften für die COVID-19-Impfeinwilligungen seiner (geschädigten) Patienten eingeholt hatte, ohne den „weitreichenden Aufklärungspflichten aus §§ 630e I, II BGB“ genügt zu haben?
Auch geht Lucenti auf den Monitor Beitrag vom Januar 2022 ein – wir haben berichtet.
Angabe zu schwerwiegender unerwünschter Reaktionen wird verschleiert
Lucenti spricht von einer Dunkelziffer von über 90% – also 10 mal so viele Menschen die eigentlich betroffen sind. Auch die Angabe zu schwerwiegender unerwünschter Reaktionen kritisiert er, wie wir im 19. PEI Sicherheitsbericht. Wir schrieben damals:
Der 19. Sicherheitsbericht des PEI enthält Daten bis zum 30.06.2022. Bis dahin wurden offiziell 323.684 Nebenwirkungen gemeldet – die Anzahl der schwerwiegenden Nebenwirkungen wird immer noch vom PEI verschwiegen. Anhand der Melderaten errechnen wir 45.861 schwerwiegende Impfnebenwirkungen.
Bei Lucenti heißt es:
Die Zahl der Verdachtsfälle wegen schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bis zum 30. Juni 2022 hatte das PEI in seinem eigenen Sicherheitsbericht vom 7. September 2022 (PDF) nicht absolut, sondern nur prozentual angegeben: Im Bericht war lediglich von „0,3 Prozent pro 1000 Impfdosen“ zu lesen, nicht aber die absolute Zahl von 46.703 Fällen. Diese Informationspraxis hält Lucenti für „intransparent“.
Bußgelder in Höhe von 25.000 Euro – für jeden einzelnen Verstoß
Auch thematisiert er in seinem Aufsatz (erstmals von Tom Lausen thematisiert) die Diskrepanz zwischen der Zahl der abgerechneten und codierten Krankenkassenabrechnungsdaten und den vom PEI erfassten Verdachtsfällen für schwere bis tödliche verlaufende Impfschäden“ stehen könnte. Im Artikel heißt es dazu:
Dabei blende das PEI schlicht „den gesetzlichen Auftrag aus § 13 V IfSG aus“, meint Lucenti. Dieser begründe nämlich keineswegs nur das Recht, „Abrechnungsdaten grundsätzlich für zusätzliche Auswertungen im Rahmen der Überwachung der Arzneimittelsicherheit zu erhalten und zu verwenden“, wie das PEI gegenüber der Epoch Times argumentiert hatte, sondern sei durchaus verpflichtend. Das gehe aus Gesetzesbegründung zur Neufassung des Paragraphen vom 3. November 2020 (Bundestagsdrucksache 19/23944, Seite 28. [PDF]) hervor. Dort heißt es:
„Die Begrenzung der auf Einzelfallmeldungen basierenden Überwachung der Arzneimittelsicherheit (passiven Surveillance) soll […] mithilfe der pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeglichen werden. Diese zusätzliche Datenbasis ist besonders wichtig bei der Einführung neuartiger Impfstoffe in den deutschen Markt sowie bei Veröffentlichung neuer Impfempfehlungen, da es bei diesen noch an breiten Erfahrungswerten fehlt.“ (Hervorhebungen: Epoch Times).
Und weiter: „Abrechnungsdaten der Ärzte sind ein wesentlicher Bestandteil der Daten, die bislang dem RKI von den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Bewertung von Impfquoten und Effekten von Schutzimpfungen zur Verfügung gestellt werden.“ Dabei, so präzisiert die Begründung der Gesetzesänderung, müssten sogar „Informationen zum spezifisch verwendeten Impfstoff vorliegen“.
Lucenti folgert auch angesichts der Bußgeldvorschriften aus Paragraph 73 Abs. 1a Nr. 2a IfSG(b), dass das „PEI die Krankenkassendaten von Beginn der Impfkampagne an [27. Dezember 2020] fortlaufend stringent [hätte] anfordern müssen.“ Davon ist laut Lucenti aber nichts bekannt. Bußgelder in Höhe von 25.000 Euro stehen im Raum. Für jeden einzelnen Verstoß.
Verdachtsfälle
Er kritisiert weiter, dass beim PEI lediglich Verdachtsfälle geführt werden, aber keine Anstrengung unternommen wird eine Überprüfung durchzuführen. Besteht ein impfbedingter Kausalzusammenhang zu dem betreffenden Krankheitsbild oder dem Todesfall. Er kritisiert, dass das PEI und der Gesetzgeber es unterlassen haben ein Nebenwirkungsmonitoring, neben der Impfkampagne, zu installieren.
PEI unterbesetzt
Die geringe Personalausstattung des PEI kommt ebenfalls zu sprechen. Beim Wehrbeschwerdeverfahren gaben die beiden PEI-Experten Dr. Doris Oberle und Dr. Dirk Mentzer an, dass sich lediglich 13 Personen mit der Erfassung von Impfkomplikationen beschäftigten, u.a. Werkstudenten.
Am Ende des Artikels der EpochTimes heißt es:
Die Epoch Times hat beim PEI um eine neue Stellungnahme gebeten. Sobald diese vorliegt, werden wir darüber berichten.
13 Antworten auf „Rechtsanwalt Lucenti kritisiert PEI: Liegt die Dunkelziffer von Impfnebenwirkungen bei 90% und verschleiert PEI Angaben?“
Oh Wunder, ein neuer Sicherheitsbericht vom Paul-(Un-)Ehrlich-Institut ist im Juni erschienen! Immerhin gesteht man nun 3.315 Tote und 56.432 schwerwiegende Impfschäden bis 30.03.2023 ein! Selbstverständlich wie imemr nur als Verdachtsfälle. Auf die hier sicher bald folgende Auswertung bin ich gespannt. Ich versuche die aktuellen Zahlen immer aus den Daten der Europäischen Arzneimittelagentur hochzurechnen, die aktueller sind und mehr Fälle aufweist. Ich dachte imemr, die erfasst nur die Daten des europäischen Wirtschaftsraumes ohne Großbritannien, doch unter Impfnebenwirkungen.net gibt es eine Aufteilung in „Gesamt“ und „EWR“. Zu den Gesamtzahlen gehören wohl noch die Schweiz und die Türkei. Allerdings kann ich mir an Hand der Einwohnerzahlen dieser Länder nicht erklären, wieso nur 42,6% der Toten im EWR anfallen sollen, während dort fast 83% der Einwohner leben. Hat jemand eine Erklärung dafür?
@ Erfurt 24. Mai 2023 um 19:47 Uhr
Das möchte ich doch schwer hoffen, dass Sie nicht mich damit meinen!
Ich bin der „Paul Ehrlich“ der hier schon lange über die mRNA Varianten aufklärt:
https://www.gelbe-liste.de/atc/Covid-19-Impfstoffe_J07BN
Glückliches Totspritzen. Mein Kumpel Robert Koch meinte heute: Nur noch ab 59J. pieksen!
Beste Grüße nach drüben; hoffe Sie haben es „anders“.
Ohne dauerhaftes; Lalü lala, lalü lala…
Ich bin extra nochmal ins Seminar gefahren und habe alle NVwZ (mit NVwZ-RR) seit Jahresanfang durchgeblättert. Die Aufsätze von RA Lucenti habe ich nicht gefunden.
NVwZ Online-Aufsätze
https://rsw.beck.de/zeitschriften/nvwz/nvwz-extra-aufs%C3%A4tze-online
Wäre es denn möglich, uns auch den Artikel der Epoch Times zur Verfügung zu stellen, in dem die Antworten des PEI „unkommentiert“ veröffentlicht werden? Und evtl. auch den Fragenkatalog selbst, falls den Antworten des PEI nicht die Frage jeweils vorangestellt wurde?
Die Kommentierung von Antworten zu lesen, ist noch interessanter, wenn man auch die Antworten kennt.
Hallo,
wir haben den Link oben als Update eingefügt und bieten ihn am Ende des Beitrags als PDF zum Download an. Hier nochmal der Direktlink.
Viele Grüße
Anne vom Corona Blog Team
Das ist der Artikel nicht. Das ist ein Artikel vom 17.12.2022, in dem keine Antworten des PEI unkommentiert abgedruckt werden, sondern der einen eigenständigen redaktionellen Inhalt hat zum Thema Krankenkassendaten (Tom Lausen und die Auswertung der von der AfD angefragten Daten).
Der Artikel, den Sie im Text erwähnen, ist vom 14.4.2023. Er trägt die Überschrift: „Covid-19-Impfungen führen nicht zu einer Übersterblichkeit.“
Mehr kann man nicht lesen, dann ploppt die Bezahlschranke auf.
Hallo,
dann haben wir uns da vertan – hier ist der von Ihnen genannte Artikel.
Viele Grüße
Anne vom Corona Blog Team
Schon der Name, alles klar. Un ich meine nicht Paul–
Diese Wegguckerei ist einfach unerträglich und ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Am „Heiligenschein der Wunder-Impfungen“ darf auf keinen Fall gekratzt werden. So sieht’s aus. Es wird auf Dauer nur nichts nützen, denn in den USA sind bereits Journalisten und Richter unerbittlich auf der Spur des größten Medizinskandals der Geschichte.
Wieso lamentieren diese Rechtsanwälte nur? Sie sollten das PEI verklagen weil es den gesetzlichen Auftrag aus § 13 V IfSG nicht wahrnimmt.
Der Auftrag ans PEI wäre mit „bewusst weggucken und Schnauze halten“ sicherlich nicht ganz falsch beschrieben. Wer wirklich wissen wollte, was abläuft, hätte doch Personal und Ressourcen akquiriert, um die Aufgaben zu erfüllen. Geld genug war ja auch da für allen möglichen Mist. Aber es war eben nicht gewollt.
Geht nicht, die waren alle schon in Impf- und Testzentren abberufen und wurden in Gesundheitsämtern zur Kontaktverfolgung benötigt.