Sicherheit vor einer Covid-19 Erkrankung bietet nun ein Impfausweis. Denn mit 55% „Schutz“ gilt man jetzt als vollständig geimpft und das Grundgesetz tritt für denjenigen teilweise wieder in Kraft.
Kategorie: Covid-19
Wir alle kennen die Horrorbilder und Schreckensszenarien der Corona-Pandemie, die uns tagtäglich in den Quantitätsmedien präsentiert werden. Aktuell wird gerade Indien dafür herangezogen. Mit – mehr oder weniger aktuellen – Bildern wird hierzulande versucht ein dramatisches Bild von der Situation dort zu verbreiten.
Im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung der Sicherheitsberichte für den Impfstoff Vaxzevria würden Daten zu aufgetretenen Fällen des Guillain-Barre-Syndroms (GBS) unter die Lupe genommen, teilte die EMA mit, ohne die Zahl der Fälle zu beziffern.
Die Whistleblowerin aus dem Gesundheitsamt erzählt: Aus Angst sich „neue Fälle“ ins Haus zu holen, greifen manche Einrichtungsleitungen zu Methoden, die vor Corona vermutlich noch als „freiheitsentziehende Maßnahme“ einen richterlichen Beschluss gebraucht hätten. Auch wenn ich im Moment noch sehr unklare Vorstellungen davon habe, wie es für mich beruflich weitergehen kann, steht für mich fest, dass ich meine derzeitige Tätigkeit so bald wie möglich aufgeben werde, da ich sie nicht mehr mit meinem Gewissen und mit meinen Wertvorstellungen in Einklang bringen kann.
Eine tatsächlich sterile Immunität, bei der Geimpfte niemanden mehr anstecken können, ist derzeit durch keinen der Impfstoffe möglich. Denn auch wer geimpft ist, kann trotzdem noch ansteckend sein, wenn er sich mit dem Coronavirus infiziert.
Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums – das Ministerium um Jens Spahn – wurde nun ein Projektbericht durch die Technische Universität Berlin veröffentlicht. Im Jahresdurchschnitt waren lediglich 2% der Betten mit Covid-19-Fällen belegt. Gesamt gab es ein Minus von 2.464.988 Fällen im Jahr 2020.
Erste Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse. Doch den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist, wie der Präsident des Bundesverfassungsgericht Stephan Harbarth.
In der europäischen Datenbank für Impfnebenwirkungen haben wir uns ein Bild von der Gefährlichkeit der Corona Impfungen für Mütter und Kinder gemacht. Beim Lesen der anonymisierten Berichte läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Ein Beitrag über Fehlgeburten, „versehentlich“ zu Tode geimpfte Babies und Menstruationsbeschwerden nach der Impfung.
Gegen das Urteil legen wir selbstverständlich Rechtsmittel ein. Notfalls gehen wir durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Das Netzwerk KRISTA wurde von dem Brandenburger Richter Dr. Pieter Schleiter, er ist durch seine umfassende Verfassungsbeschwerde bekannt, gegründet. Nun analysieren die Richter die Verfahren nach § 1666 BGB „Kinderschutzverfahren“.