Die Whistleblowerin aus dem Gesundheitsamt erzählt: Aus Angst sich „neue Fälle“ ins Haus zu holen, greifen manche Einrichtungsleitungen zu Methoden, die vor Corona vermutlich noch als „freiheitsentziehende Maßnahme“ einen richterlichen Beschluss gebraucht hätten. Auch wenn ich im Moment noch sehr unklare Vorstellungen davon habe, wie es für mich beruflich weitergehen kann, steht für mich fest, dass ich meine derzeitige Tätigkeit so bald wie möglich aufgeben werde, da ich sie nicht mehr mit meinem Gewissen und mit meinen Wertvorstellungen in Einklang bringen kann.
Kategorie: Covid-19
Eine tatsächlich sterile Immunität, bei der Geimpfte niemanden mehr anstecken können, ist derzeit durch keinen der Impfstoffe möglich. Denn auch wer geimpft ist, kann trotzdem noch ansteckend sein, wenn er sich mit dem Coronavirus infiziert.
Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums – das Ministerium um Jens Spahn – wurde nun ein Projektbericht durch die Technische Universität Berlin veröffentlicht. Im Jahresdurchschnitt waren lediglich 2% der Betten mit Covid-19-Fällen belegt. Gesamt gab es ein Minus von 2.464.988 Fällen im Jahr 2020.
Erste Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse. Doch den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist, wie der Präsident des Bundesverfassungsgericht Stephan Harbarth.
In der europäischen Datenbank für Impfnebenwirkungen haben wir uns ein Bild von der Gefährlichkeit der Corona Impfungen für Mütter und Kinder gemacht. Beim Lesen der anonymisierten Berichte läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Ein Beitrag über Fehlgeburten, „versehentlich“ zu Tode geimpfte Babies und Menstruationsbeschwerden nach der Impfung.
Gegen das Urteil legen wir selbstverständlich Rechtsmittel ein. Notfalls gehen wir durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Das Netzwerk KRISTA wurde von dem Brandenburger Richter Dr. Pieter Schleiter, er ist durch seine umfassende Verfassungsbeschwerde bekannt, gegründet. Nun analysieren die Richter die Verfahren nach § 1666 BGB „Kinderschutzverfahren“.
Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.
Ein Mann aus Weimar hatte Ende April 2020 zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Hauses Geburtstag gefeiert. Das Amtsgericht hat in einem am 20.01.2021 bekanntgemachten Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig gewesen sei: das Kontaktverbot. Die Staatsanwaltschaft Erfurt reichte daraufhin den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein.
Spendenaktion wird, für Mutter aus Leipzig, welche 18.654 Euro Gerichtskosten wegen einem Kindeswohlverfahren zahlen soll, ins Leben gerufen. Inzwischen haben 993 Menschen gespendet und der Betrag der Gerichtskosten die 18.654 Euro kamen inzwischen mehr als deutlich zusammen. Es wurden gesamt 30.864 Euro gespendet.