Kategorien
FFP-Maske Gerichtsurteil Gesundheitssystem Maske Medizinische Maske

Staatsanwalt Feiler will unschuldigen Arzt (Dr. Weikl) hinter Gittern sehen

Dr. Weikl hat immer im Sinne seiner Patienten und seines ärztlichen Auftrags gehandelt. Die Patientengesundheit stand bei ihm immer ganz oben und deshalb ging er mutig voran. Nun droht ihm die Staatsanwaltschaft mit zwei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot. Morgen um 10:00 Uhr ist die Urteilsverkündung vor dem Landgericht. Das zahlreiche erscheinen vieler Menschen ist an dieser Stelle ausdrücklich erwünscht. Unterstützen wir Dr. Weikl und zeigen ihm, dass er nicht alleine ist.

Zahlreiches Erscheinen erwünscht

Morgen wird das Urteil bei dem Prozess von Dr. Ronald Weikl gesprochen. Einer der wenigen Ärzte der sich für seine Patienten einsetzt und deren Wohl über das eigene stellt. Wir im Team fühlen uns mit all den Ärzten und Menschen, die derzeit vom deutschen Staat verfolgt werden, sehr verbunden. Wir haben bereits mehrfach über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber Dr. Weikl berichtet, hier, hier, hier und hier.

Solidaritätsaufruf für Ronny Weikl
Ich habe gerade mit Ronny Weikl telefoniert,
am 15.11.22 findet um 10 Uhr am Landgericht Passau die „Urteilsverkündung“ statt!! Bitte seid wieder zahlreich dabei und unterstützt diesen Arzt

Bettina Gorzolla

Das Presseteam vom MWGFD hat einen aktuellen Zwischenstand veröffentlicht, welchen wir hier gerne etwas Raum geben möchten. Dort heißt es einleitend, dass am 08.11.2022 die letzte Verhandlung vor dem Urteil statt fand. Während die Verteidigung ganz klar auf Freispruch plädiert, fordert die Staatsanwaltschaft 2 Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Wie hier zwischen Richter und Staatsanwaltschaft ein enger Kontakt gepflegt wird, kann man in einem älteren Beitrag von uns nachlesen. Außerdem soll ihm ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt werden. Die Presse spielt weiter mit und befeuert die Hexenjagd gegen einen der wenigen aufrichtigen Ärzte.

Was ist für den 15.11, nächsten Dienstag, zu erwarten?
So sehr der Oberstaatsanwalt Herr Feiler den Passauer Arzt hinter Gitter und obendrein noch mit Berufsverbot belegt sehen möchte, wird dies, so hoffen wir alle, nicht eintreffen.

Ich möchte nochmals betonen, dass es mir in allen Fällen stets nur auf die
Richtigkeit der ausgestellten Atteste ankam und auf sonst nichts.

Dr. Weikl

Was bleibt, ist die Hoffnung und Zuversicht, denn es muss immer mutige Menschen geben, die voraus gehen. An dieser Stelle möchten wir uns bei all den Ärzten bedanken, welche uns kritischen und demokratischen Menschen zur Seite stehen und uns Mut machen.

Viel Kraft wünschen wir für den morgigen Tag und sind in Gedanken mit Herrn Dr. Weikl verbunden, weil er ein ganz toller Arzt ist.

39 Antworten auf „Staatsanwalt Feiler will unschuldigen Arzt (Dr. Weikl) hinter Gittern sehen“

Das ein NGO Land mit privaten Richtern solche Urteile sprechen zeigt, wie es in Deutschland abgeht! Der Weg zur Diktatur wird täglich breiter!

Ärzte dürfen/durften doch auch telefonisch eine Krankmeldung ausstellen. Ohne den Patienten gesehen oder untersucht zu haben. Der Arzt verlässt sich halt darauf, dass der Patient auch wirklich krank ist und stellt ein entsprechendes Attest aus. Ich frage mich, wieviele Leute das einfach ausgenutzt haben. Wäre interessant zu erfahren, wie sich die Anzahl der Krankmeldungen und auch die Anzahl der Krankheitstage von 2017 bis 2022 entwickelt haben. Gibt es darüber Statistiken?

Es soll auch Leute gegeben haben, die schlicht aufgrund positiver Testergebnisses blau gemacht haben, obwohl im Beipackzettel der Schnelltests steht, dass ein Testergebnis alleine nichts aussagt, solange man nicht auch die Symptome beachtet, sprich den Patienten tatsächlich untersucht. Ich möchte nicht wissen, wie viele Testzentrumsangestellte sich da der Gefälligkeitsattestiererei schuldig gemacht haben! 🙂

Staatsanwaltschaft und Urteil:
genauso menschenverachtend und feige wie das ganze perfide Menschheits-Vernichtungsspiel. Ein weiterer Baustein,der die Wahrheit offenbart.
Wenn alle Steine gesetzt sind,haben sie sich selbst eingemauert.
Aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus.
Sie sind korrupte Mitwisser.
Nach dem bevorstehenden Zusammenbruch des Lügengebäudes
gibt es diverse Wahlmöglichkeiten für diese Typen:
Selbstmord,“Unfall“,Knast.
Der Countdown hat begonnen,deren Daseinsfrist läuft durch eigenes Zutun wie diesem Urteil ab.
Herr Dr.Weikl hat Rückgrat und verlässt innerlich hocherhobenen Hauptes den Gerichtssaal. Grosse Hochachtung empfinde ich für ihn.
Er wird mit seiner Haltung überleben.
Die Anderen nicht.
Wir werden mit Fingern auf Euch zeigen.

Das ist alles nicht zu fassen. Er wird in Revision zum Bayerischen Obersten gehen müssen. Lesenswert die Gerichtsreportage, die „Wellenbrecher“ hier eingestellt hat mit Uhrzeit 10:17. Nur mal als Beispiel Seite 9, dritter Absatz von unten. Fernbehandlung und Telemedizin wäre eine Ausnahme; Pandemie könnte so eine Ausnahme sein wg Notstand; aber da Dr. W. die erforderlichen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten hätte, hätte es ja wohl keinen Notstand gegeben. Da kann man sich nur an den Kopf fassen. Wie kann man sich als Richter das so dermaßen herbeiargumentieren. Oder der Hinweis auf das Urteil des BayObLG, das die Frage der Strafbarkeit eines Arztes in einem Halbsatz lapidar erwähnt hat. Das (die fehlende weitere Ausführung dazu) ist soweit in Ordnung, weil es in dem Verfahren vor dem BayObLG nicht um einen Arzt, sondern um einen Attestbenutzer ging. Aber dann wäre doch hier und jetzt die Gelegenheit gewesen, diese Lücke, diese offene Frage unter Heranziehung des Rechtsgedankens des BayOb zu klären. Nun ja, vielleicht haben sie es ja auf ihre Art getan. Das Urteil von heute wird ja vielleicht veröffentlicht.

Danke für das Update. Das Urteil kann man nur als Kröte schlucken, wenn man zuvor mit einem deutlich schlimmeren gerechnet hatte. Die Forderung der Staatsanwaltschaft war ja unverhältnismäßig unanständig.

Kurze Zusammenfassung zum Thema für Neueinsteiger:
Dr. Weikl ist zusammen mit Prof. Dr.med. Sucharit Bhakdi im Vorstand der „Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ (MWGFD).

Prof.Dr. Bhakdi ist einer der bekanntesten „Corona-Maßnahmen-Kritiker“, der Prozess gegen seinen Vereinskollegen politisch willkommen, um in den Medien aus Kritikern „Kriminelle“ machen zu können. Jeder kennt die Methoden, mit denen die öffentliche Meinung durch einseitige und falsche Berichterstattung manipuliert wird.

Für die Karriere von Staatsanwalt und Richter dürfte sich ein „ordentliches“ Urteil auszahlen, wird es doch „von oben“ erwartet. Das verlinkte PDF zeigt, wie die Ermittlungsbehörde Zeugen durch Drohungen unter Druck setzte, um Aussagen gegen den Angeklagten zu erhalten.

https://www.mwgfd.de/wp-content/uploads/2022/10/2022-10-16-Gerichtsreportage-.pdf

Im PDF ist auch der Paragraph § 278 StGB abgedruckt im ursprünglichen Wortlaut aus dem Jahr 1871 und in der Neufassung von November 2021. Die Anklage beruft sich auf die Formulierung:
„Ärzte …welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen…“

Dr.Weikl wird beschuldigt, 24 Kindern ein Attest zur Masken-Befreiung ausgestellt zu haben ohne ausreichende Untersuchung. Die Atteste wurden in der Schule vorgelegt, also bei einer Behörde wie im Gesetz genannt.

Die Justiz argumentiert, durch eine Fern-Anamnese der Kinder (ohne persönliche Begutachtung) wäre das Attest „wider besseres Wissen“ erteilt worden. Die Verteidigung entkräftet diese Auffassung mit Hinweis auf eine Änderung der Gesetzeslage zur Fernbehandlung aus dem Jahr 2018 und der ausdrücklichen Empfehlung zur Telemedizin während den Corona-Zeiten.

Außerdem zitiert die Verteidigung ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2006 (OLG Frankfurt/M.), nach dem ein Verstoß gegen § 278 StGB sich nicht dadurch ergibt, dass keine körperliche Untersuchung erfolgt, sondern NUR durch (Zitat) „das sichere Wissen der Falschheit“.

Das „sichere Wissen“, dass den 24 Kindern eine Befreiung von der Maske nicht zusteht, kann das Gericht also nur erlangen durch die medizinische Untersuchung jedes einzelnen Kindes durch fachlich qualifizierte Gutachter. Will man das den Kindern wirklich zumuten, nur um ein Exempel zu statuieren?

Zudem war der Paragraph § 278 StGB bei seiner Entstehung vor 150 Jahren vermutlich gedacht für Atteste, mit denen Ansprüche auf Geldleistungen bei Ämtern und Versicherungen geltend gemacht werden. Zwei Weltkriege, drei Währungsreformen und die dazugehörige Not hat der Paragraph fast unverändert überlebt, die Corona-Plandemie nicht.

„Das „sichere Wissen“, dass den 24 Kindern eine Befreiung von der Maske nicht zusteht, kann das Gericht also nur erlangen durch die medizinische Untersuchung jedes einzelnen Kindes…“
M.E. könnte ein gerichtlicher Gutachter nur feststellen, dass eine Befreiung von der Maske dem Kind ggf. AKTUELL nicht zusteht. Nicht jedoch, dass die Gründe für ein Attest bei Ausstellung nicht vorlagen.

Hallo Grimcat, das ist richtig.
Ich hatte befürchtet, die Staatsanwaltschaft könnte von jedem Kind die gesamte Krankengeschichte plus eine intensive Untersuchung fordern, um dadurch abzuleiten, dass die Kinder immer gesund waren, also auch zum Zeitpunkt der Ausstellung des Attests.

Genau solch eine nachträgliche Untersuchung durch den Amtsarzt hatte nämlich die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei dem von Frau Lescaux genannten Urteil (BayObLG, 18.7.2022) von einer Frau mit Attest verlangt.

Aber im Fall von Dr.Weikl war der Gutachter gar nicht nötig, weil die Beweise auch so zur Verurteilung reichen. Die Urteilsbegründung wird vermutlich bei dejure veröffentlicht, so wie schon das erste Urteil (AG Passau, 02.05.2022 – 11 Ls 53 Js 14570/20).

https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html

„““…weil die Beweise auch so zur Verurteilung reichen…“““
Also nach Meinung des Richters und der 2 Schöffen zumindest.

Gartencenter waren doch vom Lockdown ausgenommen, ist dann ein Schöffe aus dem Gartenbau nicht voreingenommen?
Wurde das Maskentragen nicht besonders zum Schutz der vulnerablen Gruppen angeordnet, zu denen auch Senioren gezählt werden. Ist dann ein Rentner als Schöffe nicht voreingenommen?

Die nachträgliche Untersuchung hat das BayObLG dann abgelehnt. Außerdem – selbst, wenn sich durch eine solche nachträgliche Untersuchung noch der Ist-Zustand zum Zeitpunkt des Ausstellens des Attestes feststellen ließe. Damit hättte man ja immer noch kein „sicheres Wissen der Falschheit“ des Arztes zum damaligen Zeitpunkt.

Naja, Platz ist ja genug im Knast, Kinderfi**er und Gewalttäter sperrt man ja nicht mehr weg… Kranke Nation, krankes System.
Der M. Klöckner sieht es ganz richtig, die (die Coronazis) müssen alle bestraft werden, kein Verzeihen, kein Vergeben, kein Vergessen!
P.S. In Ostdeutschland haben die Menschen wieder demonstriert, laut MSM, gegen Energiekosten und UKR-Politik.

https://www.youtube.com/watch?v=A0vb7mV0DL4 Walter Feiler – hat wohl 2 Gesichter – wie kann man einen Arzt derartig verurteilen wollen, wenn er den Menschen zum atmen verhilft. Es muss anderes herum sein. Wenn jemand einem das Atmen verbietet und dafür einen Arzt verurteilen will, gehört der Staatsanwalt der sowas fordert in den Knast und aus dem Amt entfernt! Wo gibt es den sowas. – Der Richter der diesem Anspruch folgt gehört ebenso in die Abstellkammer versetzt.

Dr. Weikl und alle anderen sind auf dem richtigen Weg. Ebenso wie die gesund gebliebenen!

Die jetzt noch frei laufenden Ärzte sind überwiegend gespiket. Wenn ich zu einem richtigen Arzt will, muss ich also demnächst in den Knast, ja?
Darf man denn mit Maskenattest überhaupt in die Urteilsverkündung?

Aktuell darf man einfach durch die Tür wenn man durch die Sicherheitskontrolle ist. Nach Maske Attest Test QR- Code wird nicht gefragt…

Ich habe vor wenigen Wochen ein Gerichtsgebäude in Würzburg betreten.

Ist das schon die Berufung?

Irgendwie hat doch letztens diese Emily Oster was von Amnestie gesprochen. Das wäre doch hier mal ein Anwendungsfall.

Auch wenn diese Farce übel endet, bleibt doch der Trost, das Richtige getan zu haben, auf der richtigen Seite zu stehen, sich selbst und seinem Gelöbnis treu geblieben zu sein, sich nicht gegen die Wissenschaft und das Recht versündigt zu haben, sich nicht beschmutzt zu haben.

Die Gewissheit, aufrecht und ohne Scham in den Spiegel blicken zu können.

Im Gegensatz zu den schamlosen Staatsanwälten und Richtern, die Grund haben, die Selbsterkenntnis zu fürchten.

Lieber Dr. Weikl,
auch ich sende Ihnen viel Kraft für morgen. DAS RECHT IST AUF IHRER SEITE. Der Staatsanwalt UND der Rest der Unrechtsgesellschaft wird sich für sein Verhalten verantworten müssen, egal wie das Ganze ausgeht, denn Ihnen wurde durch dieses Verhalten Lebenskraft geraubt. Im Mai 2020 bin ich in einem Geschäft während des Einkaufens zusammen gebrochen, weil ich durch das Tragen einer Maske nicht richtig atmen konnte. Daraufhin bin ich zu meinem Hausarzt gefahren und ließ mir ein Attest ausstellen. Dieses Recht hat jeder Mensch! Ich bin sehr stolz auf Sie, weil Sie sich für so viele Menschen eingesetzt haben ♥♥♥ SIE HABEN SCHON LANGE GEWONNEN ♥♥♥

ich hoffe man kennt herrn feiler in passau und umgebung und weis seine andienende rolle hinreichend zu würdigen.

in indien würde man ihm in den tee und ins essen spucken, bevor es serviert wird.
guten appetit, herr staatsanwalt.

ich wünsche dr.weikl viel, viel kraft, viel mut und glück beim morgigen prozess termin. hoffentlich ist sein anwalt stark genug, die bande zurückzuschlagen.

Zwei Jahre Haft und drei Jahre Berufsverbot für Atteste, die letztlich keinem geschadet haben?
Oder doch? In diesem Falle müßte die Staatsanwaltschaft aber mächtig auf Zack sein und nach meinem Rechtsempfinden Fall für Fall aufzeigen, sowie die aus Weikls Tun angeblich geschaffenen Havarien konsequent darlegen. Mir liegen keine Informationen vor, daß durch sein Wirken Menschen geschädigt wurden.
Weiterhin mein Respekt für seine Anwaltschaft, die diesen Supisatz kreiert hat:
„Es kommt auf das sichere Wissen der Falschheit an.“
Schlußendlich lautet daher meine Prophezeiung, daß Dr. Weikl morgen freigesprochen wird und ich hoffe, daß sie sich tatsächlich bewahrheitet.
Schöne Grüße in den Äther
Thomas Bentzien

Warum wird das „offensichtliche Wissen der Falschheit“ nicht zum Thema gemacht, sondern jeder kocht stattdessen nur sein eigenes Süppchen? Die Anklage stützt sich – so habe ich das jedenfalls verstanden – in erster Linie darauf, dass der Arzt Atteste ohne eine ärztliche Untersuchung ausgestellt hat. Was darf sich der Laie darunter vorstehen? Denn dass Ärzte Patienten ohne Untersuchung krankschreiben, nur weil der Patient ihnen etwas vorjammerte, hatte das Vertrauen der Arbeitgeber in die Ärzte schon vor Jahrzehnten erschüttert. Fakten werden durch Treu und Glauben ersetzt.

Warum wird nicht die Grundsätzlichkeit der Maskentragepflicht als solche Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, da sie in die Grundrechte eingreift, obwohl völlig lebensfremd? Stattdessen gab es nur Privatklagen wie im Fall von Einzelhändlern, die sich gegen die Ungleichbehandlung zur Wehr setzten, so dass der Erfolg nur von kurzer Dauer war, da nicht die Regeln gelockert wurden, sondern entsprechend verschärft.

Im umstrittenen Weimarer Urteil, in dem die Maskentragepflicht an Weimarer Schulen per Einstweiliger Verfügung gekippt wurde, wird dem Richter zum Vorwurf gemacht, dass er seine Kompetenz überschritten habe. „Er sei nicht dafür zuständig, über Coronaregeln an Schulen zu entscheiden, heißt es in einer Mitteilung des OLG.“ Bei aller Emotionalität dürfen wir doch nicht den Sachverhalt aus den Augen verlieren. Der Knackpunkt sind die Coronaregeln in ihrer Gesamtheit, an denen ein Amtsrichter nun einmal nicht vorbeikommt.

Werden wir denn nur noch verarscht?

Für eine Verfassungsbeschwerde braucht es Beschwerdeführer, die einen RA beauftragen, eine solche Verf.beschwerde einzulegen. Entweder hat es solche Aufträge nicht gegeben oder die Beschwerden wurden vom BVerfG nicht angenommen.
Bei der Beantwortung fällt mir dann auch noch ein Kommentar der RAin Jessica Hamed ein, in einem Interview, das sie nach dem ablehnenden Beschluss des BVerfG bzgl der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gegeben hatte. Man müsse sich, so Frau Hamed, wirklich fragen, ob es derzeit überhaupt sinnvoll sei, das BVerfG anzurufen. Ob es nicht erfolgversprechender sei, Einzelverfahren bei den Untergerichten zu führen, da dies durch die unterschiedliche Ausübung von Ermessensregeln auf lange Sicht zu einer positiveren „ständigen Rechtsprechung“ führen kann, als eine einizige ablehnende Entscheidung des BVerfG. So sinngemäß hat sie sich geäußert. Das Interview war hier auf dem blog verlinkt zu dem Beitrag über den ablehnenden Beschluss.
Das Amtsrichter an den Regeln „nicht vorbeikommen“, ist so auch nicht richtig. Jeder Richter hat die Möglichkeit und auch die Pflicht einer Richtervorlage ans Landes- bzw Bundesverfassungsgericht, wenn er bei der Entscheidung eines Falles eine Norm anzuwenden hat, an deren Verfassungsmäßigkeit er zweifelt. Offenbar mangelt es an diesen Zweifeln.
Ich hoffe jedenfalls, dass der Rechtsgedanke der Entscheidung des BayObLG 203 StRR 179/22 vom 18.7.22, die zugunsten eines Maskenbenutzers ergangen ist, auch auf diesen Prozess gegen den Maskenaussteller angewendet wird. Dort hieß es sinngemäß, ein ärztliches Zeugnis ist falsch, wenn es sachlich falsch ist. Es ist nicht alleine deshalb falsch, weil keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, wenn es abgesehen davon richtig gewesen sein könnte.

Der Sinn von Einzelverfahren bei Untergerichten leuchtet mir nicht ein, weil ein einzelner Kläger sich in den seltensten Fällen eine Grundsatzentscheidung, die i. d. R. durch mehrere Instanzen geht und die Einholung kostenintensiver Gutachten erforderlich macht, leisten kann. Wenn ich lese, dass sich ein Rechtsanwalt in seiner Klageschrift auf die Seite von Reitschuster bezieht, dann frage ich mich, ob ich in einem schlechten Film bin. Wenn überhaupt könnte eine Klage gegen die Maskentragepflicht und/oder die Impfpflicht doch nur dann Sinn machen, wenn sich genügend Ärzte zusammenschließen, die die Nachteile der Maßnahmen dokumentiert haben. Aber das ist nicht geschehen soviel ich weiß.

Aber Beschwerdeführer könnte doch auch die Opposition sein. Warum legt eine Partei wie die AFD keine Verfassungsbeschwerde ein, was doch ihr Recht in einer Demokratie ist? Da sie zu wenig Sitze hat, um auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, bleibt ihr doch nur der Weg der Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, die aus dem einzigen Grund durchgewunken werden konnte, weil die Vorteile nur deshalb nicht bestritten werden dürfen, weil alle Tatsachenbehauptungen, die das Gegenteil nahelegen, als falsch verboten werden. WieSO können Gesetze auf Behauptungen gestützt werden wie: „Die Maßnahmen dürfen nicht in Zweifel gezogen werden, weil wir nicht wissen, was ohne die Maßnahmen gewesen wäre“?

Die Art und Weise, wie sich Politiker der AFD, aber auch manche „Querdenker“ in der Öffentlichkeit präsentiert haben, lässt Zweifel an deren Aufrichtigkeit aufkommen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Opposition unterwandert wird, um der eigenen Sache mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Das ist der Regierung offensichtlich gelungen, denn die Scheuklappen, die die Bürger m. E. völlig zu Unrecht bei dem Wort „Rechts“ aufhaben, sind unüberseh- und unüberhörbar. Solange der „rechte“ Etikettenschwindel nicht endet, wird die Bevölkerung wohl auch weiter Maske tragen (müssen) …

Ich muss mich noch in einem Punkt korrigieren. Weil Sie schreiben, warum macht es nicht die Opposition. Auch RAe müssten nicht warten, bis sie jemand beauftragt. Das sind auch Menschen, die von Maskentragepflichten betroffen sind. Sie könnten es auch in ihrer Eigenschaft als betroffene Person als Kläger bzw Beschwerdeführer mit der ganzen Infrastruktur ihrer Kanzlei machen. Ja, warum nicht. Ich frage mich das oft.

RAe als Beschwerdeführer?
Anderen würde ich jetzt antworten „Wovon träumen Sie nachts.“
Zu geschätzt 95 % !!! sind die Täter und nicht Opfer!!
Machen begeistert mit! Steigern sich richtig rein.
Im Foreno-Forum (für Rechtsanwalts-und Notarfachangestellte) wurden Anfang vorigen Jahres Tipps und Empfehlungen gegeben, wie man denn nun möglichst schnell an die Giftspritze kommen könnte.
Mir ist persönlich eine Einzel-RAe mit Kanzlei bekannt, da bekam man nur gespritzt einen Termin, Stand Dezember 2021, inzwischen fordert sie vermutlich die Boosterung!
Gegenwehr? Ich habe von keiner Gegenwehr gehört. Ok, in der Großstadt gibts an jeder Ecke RA, hier auf dem flachen Land siehts anders aus, leider kommen auch hier (auch im Sommer!) Mandanten mit Lappen im Gesicht in die Kanzlei, ich rede die ihnen immer aus, sind fast alle dankbar darüber.
Aber unsere RA haben noch keinem Mandanten den Lappen ausgeredet!
Ich selber hatte noch nie bei der Arbeit den Lappen auf, meine Kollegin pappt ihn dann immer ganz schnell auf, wenn Mandanten zu empfangen sind (danach kommt der Lumpen dann wieder in die Ecke oder in die Tasche, wird xfach genutzt und sieht drinnen entsprechen eklig aus, Hauptsache – Lappen !).

Danke für die Berichte aus der Praxis. Meine Hoffnung hatte sich auch mehr auf die berühmten AfA-Anwälte konzentriert, von denen ja teilweise vollmundig irgendwelche Verfahren angekündigt wurden nebst Spendenaufruf. Seit über einem Jahr ist der letzte Stand der Dinge irgendwelche Anfragen an BionTech etc von September 21.
Ich krieg nachts höchstens Alpträume, wenn ich daran denke, ich wäre noch berufstätig und müsste maskiert bei Gericht sitzen.

In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und darum kann sie niemals unabhängig sein.

Deutschland hat sich vom Dritten Reich niemals vollständig losgesagt. Der bedingungslose Gehorsam ist immer noch in der Gesellschaftsmitte fest verankert.

Dieses Verfahren & die angedrohte Strafe ist ein riesiger Skandal sowie ein Verbrechen. Mich erinnert es an die Inquisition des Mittelalters!
Das muss weitreichend publik gemacht werden, damit Menschen, die noch an Recht & Demokratie glauben, erkennen, was sich außerhalb ihrer Vorstellung tatsächlich abspielt!
Chapeau, Dr. Weikl & alles erdenklich Gute für die morgige Urteilsverkündung, möge das Recht siegen!!

Ich hoffe inständig, dass der Arzt morgen freigesprochen wird. Er hat es verdient, denn er hat Menschen aus einer Atemwegslosen Lage befreit.

Dr. Weikl ist einer der wenigen aufrichtigen und mutigen Menschen die es in seinem Berufsstand noch gibt. Ich habe den Glauben an die große Mehrheit seiner Kolleginnen und Kollegen schon längst verloren. Auch ihm wird dereinst ein „DENKMAL“ gesetzt werden.

Ich habe das Vertrauen in die meisten Ärzte verloren und werde nur im Notfall noch einen Arzt aufsuchen. Wie können Politiker und Anwälte sowie Richter beurteilen ob ein Attest nicht gerechtfertigt ist? Sind sie plötzlich alle Mediziner? In meinen Augen ist das Rechtsbeugung und hoffentlich werden diese Leute irgendwann dafür gerade stehen müssen!

Hat die Staatsanwaltschaft Angst?
Angst vor dem Grundrecht auf Atmen?
Ich weiß es nicht…….
Lieber Dr.Weikl ich wünsch Ihnen alles Gute und das der Anstand obsiegt.
Und an das ganze unfassbare Team vom
MWGFD.

Schreibe einen Kommentar zu der berliner Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert