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Achtung Verjährungsfrist von 3 Jahren: Zivilrecht einzige Chance bei Impfschaden? Negativer Feststellungsbescheid kann Verfahren ungünstig beeinflussen!

BioNTech/Pfizer ist wohl einer der mächtigsten Prozessgegner der Welt. Während in Deutschland die Termine immer weiter nach hinten verschoben werden (Juli 2022 in Frankfurt), ist man in Frankreich schon etwas weiter. Dort laufen seit einem Jahr bereits zwei Zivilprozesse. Den Stein ins Rollen brachte der Fall des 13-jährigen jungen, der nach der Impfung fast sein gesamtes Augenlicht verlor und dem RA Lazarone zu seinem Recht verhelfen will. In Frankreich ist derzeit das Problem, dass Pfizer behauptet, nicht der richtige Adressat zu sein, sondern BioNTech und die Pfizer-Tochter in Belgien. In Deutschland hat sich RA Ulbrich an die Spitze gesetzt und strebt über das Zivilrecht eine Gefährdungshaftung an. Impfgeschädigte müssen jetzt nicht mehr Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen, sondern aufzeigen, dass der Schaden vorher eben nicht da war. Der Gegner muss nun erstmal Ersatzkausalitäten finden. Dabei hinderlich seien negative Feststellungsbescheide, denn sie mindern die Chance, über das Zivilrecht zum Erfolg zu kommen. Denn man muss nun erstmal gegen den negativen Bescheid Widerspruch einlegen, was mit einer zivilrechtlichen Klage einhergeht. Auch bringt Ulbrich nun eine Verjährungsfrist von 3 Jahren mit ins „Spiel“. Inzwischen gibt es auch einen Prozessfinanzierer für solche Impfschadensfälle. Enders war damals bereits beim Dieselskandal sehr aktiv. Bei Corona-Impfgeschädigten hat er wohl bereits hunderte solcher Fälle akquiriert, 60% sind aus Österreich, 30% aus Deutschland und 10% aus der Schweiz.

Rechtsanwalt Ulbrich bringt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ins Spiel – Sonja Tirsch (33J.) leidet an einem Impfschaden

Heute gibt es ein wenig Gemischtes. Wir greifen hier zwei Artikel auf, einmal aus der Welt und ein weiterer vom Deutschlandfunk Kultur.

Als Impfgeschädigter zumindest diejenigen, welche eine Entschädigung für ihren Impfschaden erhalten wollen, läuft die Zeit. Denn Rechtsanwalt Ulbrich bringt nun eine Verjährungsfrist ins Spiel, er spricht von 3 Jahren.

Das sind drei Jahre ab Kenntnis von dem Schaden. Wir gehen davon aus, dass spätestens ab dem 31.12.2024 eine Verjährungsproblematik entstehen könnte.

RA Ulbrich
BioNTech/Pfizer, einer der mächtigsten Prozessgegner der Welt – in Frankreich kämpft ein Anwalt bereits seit einem Jahr gegen den Pharmakonzern

Der erste Prozess soll nun im Juli diesen Jahres in Frankfurt am Main stattfinden. Doch in Frankreich, genauer gesagt in der Hafenstadt Marseille, ist RA Eric Lanzarone deutlich weiter (WELT Artikel dazu am Ende des Beitrags). Seit einem Jahr laufen hier schon Zivilprozesse. BioNTech wurde dort bereits in zwei laufenden Verfahren als möglicher Klagegegner angehört. Gestartet hat es mit einem Fall eines 13-jährigen Jungen, der nach der Impfung fast vollständig erblindet war.
Problem ist derzeit, dass Pfizer nun behaupte, sie wären nicht der richtige Adressat, denn den Impfstoff habe das deutsche Unternehmen BioNTech und eine Pfizer-Tochter in Belgien herstellt. Einen kleinen Sieg konnte Lanzarone wohl schon erlangen, er konnte erreichen, dass die Gerichte medizinische Experten hinzuziehen, damit geklärt werden kann, ob die Krankheiten ursächlich sein könnten. Allerdings wird natürlich noch über die Auswahl der Ärzte gestritten.

Ich reiche nun alle Klagen wegen möglicher schwerwiegender Impfnebenwirkungen in Frankreich systematisch gegen beide Konzerne ein, Pfizer und Biontech.

RA Lanzarone

Ulbrich will hier in Deutschland über das Arzneimittelrecht im Rahmen des Zivilrechts eine Anspruchsgrundlage, eine sogenannte Gefährdungshaftung, durchsetzen. Impfgeschädigte müssen bei diesem Vorgehen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit darlegen, sondern aufzeigen, dass er vorher keine Schäden hatte. Nach der Impfung aber diese Schäden aufgetreten sind.
Dabei kommt dann eine gesetzliche Beweislastvermutung ins Spiel, konkret heißt es im Artikel: „Denn der Gesetzgeber schreibt dann rein, es wird zugunsten des Geschädigten vermutet, dass sein gesundheitlicher Schaden auf der Impfung beruht. Das heißt, die Aufgabe des Gegners ist, Ersatzkausalitäten zu finden, woran es denn noch gelegen haben könnte, dass jetzt dieser konkrete Schaden eingetreten ist.“

Hinderlich ist dabei allerdings ein negativer Feststellungsbescheid, denn der mindert die Chancen, über das Zivilrecht zum Erfolg zu kommen, deutlich. Nun muss nämlich erstmal gegen den negativen Bescheid Widerspruch eingelegt werden, mit der ein zivilrechtliche Klage einhergeht. Eine sofortige Zivilrechtliche Klage ohne diesen Feststellungsbescheid hat laut Ulbrich bessere Aussichten auf einen Erfolg.

Prozessfinanzierer aus Liechtenstein sammelt Impfschadensfälle – Sammelklagen gegen Impfstoffhersteller und Behörden sind in Vorbereitung

Über den Prozessfinanzierer heißt es im Artikel, dass Enders Spezialgebiet Rechtsstreitigkeiten mit zahlreichen Geschädigten sind. EAS finanzierte wohl die Prozesse von Glücksspielsüchtigen gegen Online-Casinos aus Malta und im Skandal um manipulierte Dieselautos war EAS ebenfalls in Österreich beteiligt. EAS übernahm die Prozesskosten und das Klagerisiko von geschädigten Dieselkäufern. Bei Corona-Impfgeschädigten hat er bereits hunderte solcher Fälle akquiriert, 60% sind aus Österreich, 30% aus Deutschland und 10% aus der Schweiz.

Sobald es ein erstes Urteil im Sinn unserer Kunden gibt, werden wir massenhafte Klagen anstrengen. Ob sich diese dann gegen Behörden oder Impfstoffhersteller richten, ist uns dabei vollkommen gleich.

Ender
RAin Schuld musste erstmal arzneimittelrechtliche Auskunftsansprüche zivilrechtlich einklagen um nun Schadensersatzansprüche geltend machen zu können

Eine weitere Rechtsanwältin Yvonne Schuld, spezialisiert auf Medizin- und Wirtschaftsrecht, wird ebenfalls interviewt. Sie vertritt in Mainz zwei Menschen mit Impfschäden. Um Schadensersatz einzufordern, heißt es in dem Artikel, müsste sie mehr über die Nebenwirkungen wissen, was der Pharmakonzern selbst und auch die Behörden nicht tun. Deshalb musste sie jetzt arzneimittelrechtliche Auskunftsansprüche zivilrechtlich einklagen. Dies ist laut ihr nur ein erster Schritt. Schuld wartet derzeit auf einen Prozesstermin gegen BioNTech.

Erst wenn die entsprechenden Daten von Biontech vorliegen, kann man beurteilen, ob Biontech tatsächlich alle Nebenwirkungen des Impfstoffs rechtzeitig an die Behörden gemeldet hat. Sollte es hierbei zu Verzögerungen gekommen sein, würden die Erfolgsaussichten bei Schadenersatzklagen deutlich steigen.

RAin Schuld

Natürlich waren diese laut BioNTech zu jeder Zeit immer aktuell. Schuld sagt, dass die Verfahren lange dauern werden, kostenintensiv sind und der Ausgang ungewiss sei.

Nachfolgend nun noch die relevanten Textpassagen von Ulbrich und ein „neuer“ Impfschaden von Sonja Tschirch (33J.).

RA Ulbrich vertritt Impfgeschädigte zivilrechtlich

Menschen, die durch die Coronaimpfung dauerhaft geschädigt worden sind, haben die Möglichkeit, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu fordern. Die Bundesregierung empfiehlt den Weg über das Infektionsschutzgesetz, Paragraf 60.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert und Ulbrich in Düsseldorf, der Geschädigte zivilrechtlich vertritt, hat dafür folgende Erklärung: „Als Erstes muss man wissen, dass die Bundesregierung ein großes Interesse daran hat, jedweden Schaden von der Pharmaindustrie aufgrund der Vertragsgestaltung mit der Pharmaindustrie von der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten. Deshalb auch das große Interesse daran, so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Und was liegt da näher, die Geschädigten in ein Verfahren zu treiben, das zur überwiegenden Ablehnung führt.“

Sollten die Coronaimpfstoffhersteller in einzelnen Fällen verurteilt werden, könnten sie sich das Geld allerdings vom Staat zurückholen. Denn die Europäische Union hat 2021 Vereinbarungen mit den Produzenten getroffen, wonach die Mitgliedsstaaten mögliche Entschädigungsverpflichtungen übernehmen. Also der Steuerzahler.

Bis April haben etwas mehr als 8.000 Betroffene Anträge auf Entschädigung gestellt. Die meisten werden noch bearbeitet. Genehmigt worden sind bislang 335. Das entspricht etwas mehr als fünf Prozent.

Die Betroffenen leiden überwiegend an neurologischen Krankheiten, an Nervenerkrankungen wie dem Guillain-Barré-Syndrom, bei dem es zu Muskelschwäche kommt, Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen sowie Thrombosen.

RA Ulbrich – ein negativer Feststellungsbescheid beeinträchtigt die Chancen erheblich, über das Zivilrecht zum Erfolg zu kommen

Ein negativer Feststellungsbescheid beeinträchtigt die Chancen erheblich, über das Zivilrecht zum Erfolg zu kommen. Dafür muss zunächst Widerspruch eingelegt und dann ein sozialgerichtliches Verfahren durchlaufen werden. Wer sich jedoch sofort für eine zivilrechtliche Klage entscheidet, hat nach Einschätzung der Kanzlei Rogert und Ulbrich bessere Aussichten. 

Anspruchsgrundlage Gefährdungshaftung – Gegner muss Ersatzkausalitäten finden

Tobias Ulbrich: „Wir haben im Arzneimittelrecht im Rahmen des Zivilrechts eine Anspruchsgrundlage, eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt, die Geschädigten müssen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit darlegen. Der Geschädigte muss einmal darlegen, dass er eben die Schäden vorher nicht hatte. Anschließend hatte er die Schäden. Dann sollte er das nach Möglichkeit durch Ärzte nachweisen können. Dann gibt es eine gesetzliche Beweislastvermutung. Denn der Gesetzgeber schreibt dann rein, es wird zugunsten des Geschädigten vermutet, dass sein gesundheitlicher Schaden auf der Impfung beruht. Das heißt, die Aufgabe des Gegners ist, Ersatzkausalitäten zu finden, woran es denn noch gelegen haben könnte, dass jetzt dieser konkrete Schaden eingetreten ist.“

Verjährungsproblematik von 3 Jahren

[…]
Der erste zivilrechtliche Prozess in Deutschland soll Anfang Juli vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnen. Mutmaßlich Betroffene, die eine Klage erwägen, müssen beachten, dass es Verjährungsfristen gibt. Tobias Ulbrich: „Das sind drei Jahre ab Kenntnis von dem Schaden. Wir gehen davon aus, dass spätestens ab dem 31.12.2024 eine Verjährungsproblematik entstehen könnte.“

Impfgeschädigte Tschirch

Bei Deutschlandfunk Kultur kommen drei Impfgeschädigte zu Wort. Neu ist in diesem Zuge die Osnabrückerin Sonja Tschirch (33J.). Sie ist Sozialarbeiterin und arbeitet beim Jugendamt. Sie hat sich boostern lassen und leidet seit seitdem Spätsommer im September 2021 an Müdigkeit, Magenschmerzen und an einem aufgedunsenen Bauch, sowie aufgedunsenen Beinen. Sei selbst sagt: „Ich spürte ein Stechen rund um mein Herz. Es strahlte aus in den Arm. Es kamen weitere Wassereinlagerungen dazu. Ich hatte schlechte Leberwerte, schlechte Nierenwerte, allerlei Sehstörungen, Schwindel, Kreislaufprobleme, Schlafstörungen, massive Erschöpfungen bei ganz einfachen Geschichten, im Alltag ein bisschen hin und her laufen, mal zum Briefkasten oder so.“

Der Impfschaden wurde durch die Ärztin an das PEI gemeldet. Es handelt sich bei ihr um eine Überreaktion des Immunsystems auf die mRNA-Impfung.

Sonja Tschirch, 33 Jahre, Kraft-Dreikämpferin und Gewichtheberin, Sozialarbeiterin: „Da ist am Ende fast egal, ob das Long Covid nach einer Coronaerkrankung ist oder Post Vac nach einem Impfschaden. Es muss eine Behandlung her für all diese Menschen. Die wollen alle nur eins: gesund werden.“
[…]
Sonja Tschirch arbeitet im Osnabrücker Jugendamt im Allgemeinen Sozialen Dienst. Sie lässt sich impfen, weil sie damit vor allem die Erwachsenen und Kinder schützen möchte, mit denen sie täglich Kontakt hat. Sonja Tschirch: „Im ersten Moment nach den Impfungen, insbesondere nach den ersten beiden, habe ich mich erst mal ganz normal gefühlt. Ich konnte relativ schnell für mich wieder zum Sport gehen. Ich habe da erst mal keinerlei Bedenken gehabt. Dann fing das im Spätsommer 2021 an. Ich war immer müde, ich hatte immer Magenschmerzen, einen ganz aufgedunsenen Bauch, ganz aufgedunsene Beine.“
[…]
In Osnabrück geht Sonja Tschirch im September 2021 aufgrund anhaltender Magenprobleme zu ihrer Hausärztin. Zunächst geht diese von einer Magenschleimhautentzündung aus, ihre Vermutung: Stress bei der Arbeit.

Nach der Boosterimpfung treten bei der Kraftsportlerin und Gewichtheberin jedoch neue Symptome auf. Sie überlegt zum ersten Mal, ob es einen Zusammenhang zur Impfung geben könnte.

Sonja Tschirch: „Ich spürte ein Stechen rund um mein Herz. Es strahlte aus in den Arm. Es kamen weitere Wassereinlagerungen dazu. Ich hatte schlechte Leberwerte, schlechte Nierenwerte, allerlei Sehstörungen, Schwindel, Kreislaufprobleme, Schlafstörungen, massive Erschöpfungen bei ganz einfachen Geschichten, im Alltag ein bisschen hin und her laufen, mal zum Briefkasten oder so.“

Vor allem aufgrund der Herzprobleme macht sich ihre Ärztin Sorgen und überweist Sonja Tschirch an ein Krankenhaus. Im März 2022 meldet die Hausärztin die Komplikationen von Sonja Tschirch im Zusammenhang mit der Coronaimpfung an das Paul-Ehrlich-Institut.
[…]
Auch bei Sonja Tschirch geht es nach einem vierwöchigen Medikationsversuch mit Cortison und Schmerzmitteln aufwärts. Ihre Konzentrationsfähigkeit hat sich verbessert, und auch die Sehstörungen sind so gut wie verschwunden. Durch tägliches Neurotraining und angepasste Ernährung, glutenfrei, histamin- und zuckerarm, sowie regelmäßiger, aber deutlich reduzierter Bewegung versucht sie, die noch vorhandenen Symptome zu mildern.

Schriftlich ist ihr bestätigt worden, dass es sich bei den Symptomen um eine Überreaktion des Immunsystems auf die mRNA-Impfungen handelt.

RA Ulbrichs Statement bei der Bild – die Hauptgruppe der Impfgeschädigten sind Frauen

Die Wiederholung einer Lüge wird irgendwann als Wahrheit begriffen. Und das ist das was wir eben auch die ganze Zeit wahrnehmen, ja. Wir haben tatsächlich empirisch betrachtet keinerlei Nutzen, nur Schaden. Und die tatsächlichen Aufsätze, wir haben 1.300 wissenschaftliche Aufsätze zu dem Bereich gesammelt, die geben eigentlich auch an, Aufschluss darüber, dass im Sinne des Arzneimittelrechts es sich um bedenkliche Arzneimittel handeln könnte, es ist aber nicht erforderlich, dass sie es tatsächlich sind. Bedenklich sind sie schon, wenn aus der Wissenschaft ersichtlich erhebliche Gefahren mit dem Stoff verbunden sind. Und die wissenschaftlichen Gutachten die schreien es geradezu heraus. Und es ist eigentlich eine Schande, dass wir keine Institution haben die sich in vernünftiger Art und Weise eben dieser wissenschaftlichen Literatur gewidmet hat.

RA Ulbrich
Artikel Welt

An dieser Stelle möchten wir uns erstmal bei der Person bedanken die es uns ermöglicht hat diesen Welt Artikel hier auf dem Blog zu veröffentlichen und sich zudem die Mühe gemacht hat, diesen Text in eine TXT-Datei zu schreiben. Der Artikel erreichte uns schon vor längerer Zeit, aber leider haben wir im Team das ganze etwas „verschlafen“.

MIT ALLEN MITTELN (WamS 07-05-2023, S.7)

In Deutschland stocken die Prozesse wegen möglicher Impfnebenwirkungen gegen Biontech und andere Hersteller von Corona-Vakzinen. Im Ausland dagegen formieren sich immer mehr Klagen gegen den Konzern  (VON ANJA ETTEL UND ANDREAS MACHO)


Eric Lanzarone ist umgeben von den Spuren seines Kampfes. Das elektronische Postfach des Rechtsanwalts aus der französischen Hafenstadt Marseille quillt über vor Studien, Gutachten und Anfragen von Mandanten. Und dann ist da noch der Berg aus Akten auf seinem Schreibtisch. Gewachsen ist er aus den Schriftsätzen, die er mit seinem Prozessgegner austauscht: Pfizer, einem der mächtigsten Pharmakonzerne der Welt. 

Die Paragrafenschlacht zwischen Lanzarone, Gründer einer Kanzlei mit vier Mitarbeitern, und Pfizer, vertreten durch einige der renommiertesten Anwälte der Grande Nation, läuft schon seit mehr als einem Jahr. Begonnen hat der ungleiche Kampf mit dem Schicksalsschlag eines damals 13-jährigen Jungen aus Marseille. Kurz nach der Impfung gegen Covid-19 war er fast vollständig  erblindet. Lanzarone ließ das Schicksal des Jungen nicht los. Obwohl seine Kanzlei auf Vergaberecht spezialisiert ist, übernahm er den Fall. „Es kann doch nicht sein, dass die EU-Kommission die Impfstoffhersteller in so gut wie allen Fällen von der Haftung freigestellt hat und Menschen mit möglichen schwerwiegenden Impfnebenwirkungen nun vollkommen auf sich selbst gestellt sind“, sagt der Jurist. 

Fast täglich landen in Lanzarones Postfach inzwischen neue Anfragen von Menschen, die davon überzeugt sind, durch die Impfung gegen Covid-19 einen schwerwiegenden Impfschaden erlitten zu haben. Rund 280 vertritt er mittlerweile. Doch nicht nur Lanzarone hat aufgerüstet. Auch sein Prozessgegner hat unerwartete Manöver gefahren. So erklärte Pfizer in Frankreich vor Kurzem, für die Schadenersatzklagen nicht der richtige Adressat zu sein. Den Impfstoff hätten das deutsche Unternehmen Biontech und eine Pfizer-Tochter in Belgien hergestellt. „Ich reiche nun alle Klagen wegen möglicher schwerwiegender  Impfnebenwirkungen in Frankreich systematisch gegen beide Konzerne ein, Pfizer und Biontech“, sagt Lanzarone. Biontech und Pfizer wollten die Verfahren nicht kommentieren.


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in Deutschland die Corona-Pandemie Anfang April für beendet erklärt. Sämtliche bundesweiten Maßnahmen gegen die Übertragung des Virus wurden aufgehoben. Doch mit der nachlassenden Gefahr durch das Virus beginnt auch die Aufarbeitung der außergewöhnlichen Impfprogramme der vergangenen beiden Jahre. Noch nie in der Medizingeschichte sind Impfstoffe so rasch entwickelt und zugelassen worden wie jene gegen Covid. Trotz des Erfolgs der Massenimpfungen müssen sich die Hersteller zunehmend kritischen Fragen stellen. Und auch Klagen.

Mehr als 180 Zivilklagen von mutmaßlich Impfgeschädigten gegen Hersteller der Vakzine sind in Deutschland derzeit anhängig. Angesichts der millionenfach verimpften Dosen eine fast verschwindend geringe Anzahl. Doch die Kläger behaupten, im Zusammenhang mit den Impfungen schwerwiegende Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen erlitten zu haben. Beweisen lässt sich das allerdings nur schwer. So hat das Landgericht Hof zuletzt die Schadenersatzklage einer Frau gegen AstraZeneca abgewiesen. Begründung: Es gebe „keinerlei Anhaltspunkte“ dafür, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung für die Gesamtheit der Geimpften negativ sei.

Auch gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech, der seinen Wirkstoff in Partnerschaft mit dem US-Konzern Pfizer vertreibt, laufen in Deutschland zahlreiche Zivilklagen. Urteile gibt es noch keine. Sämtliche öffentlich  bekannten Prozessbeginne gegen Biontech wurden bislang verschoben. Sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch die Landgerichte in Frankenthal und Düsseldorf haben die ursprünglich geplanten Prozesstermine platzen lassen. Laut Beobachtern würden die Verzögerungen hauptsächlich der Komplexität der Fälle geschuldet sein, die mehr Vorbereitungszeit erforderlich machen würde.

Im Nachbarland Frankreich liefen unterdessen bereits im vergangenen Jahr die ersten Zivilprozesse gegen den Hersteller Pfizer an. Nach Informationen von WELT AM SONNTAG könnten sich mehrere dieser Prozesse nun auch gegen Biontech richten. So wurde der Konzern in zwei laufenden Verfahren in Frankreich als möglicher Klagegegner angehört. Zudem will Anwalt Lanzarone drei weitere Zivilklagen gegen Biontech und Pfizer einbringen. In anderen Ländern werden die anlaufenden Prozesse gegen das Mainzer Pharmaschwergewicht ebenfalls genau beobachtet. So sammelt etwa ein Prozessfinanzierer aus Liechtenstein Fälle von Menschen mit möglichen Impfschäden, um damit Sammelklagen gegen Behörden oder Impfstoffhersteller vorzubereiten. In Deutschland lotet eine Kanzlei aus Mainz im Rechtsstreit mit Biontech zudem neue Wege aus, um Schadenersatz für mögliche Impfgeschädigte zu erstreiten. Die Konzerne wollten die Verfahren nicht kommentieren.

Was es bedeutet, gegen zwei Pharmakonzerne gleichzeitig vorzugehen, können die Mandanten von Rechtsanwalt Lanzarone an den Rechnungen der Kanzlei ablesen. Weil Pfizer auch auf Biontech als Mitadressaten von Klagen gegen den gemeinsamen Impfstoff Comirnaty verweist, geht Lanzarone nun auch gegen den Mainzer Konzern vor. Jedes Dokument, das er gegen Biontech einreicht, muss er dafür ins Deutsche übersetzen lassen. 30 Seiten Übersetzung kosten rund 800 Euro.

Und das ist noch der kleinste Teil der anfallenden Kosten. Einige Mandanten des französischen Anwalts sind mit dem finanziellen Aufwand, den die Klagen mit sich bringen, schon jetzt überfordert. Für einige von ihnen arbeitet Lanzarone deshalb kostenlos. Seine Prozessgegner haben finanziell hingegen kaum etwas zu befürchten. Der französische Staat hat – ähnlich wie die Bundesrepublik Deutschland – den Impfstoffherstellern weitreichende Zusagen bis hin zur Haftungsübernahme der Prozesskosten gemacht. So muss der französische Steuerzahler selbst dann die Rechnung für mögliche Schadenersatzkosten begleichen, wenn die Hersteller die Prozesse verlieren sollten.

Gut 800 Kilometer entfernt von Marseille droht Biontech eine weitere juristische Auseinandersetzung. Die auf Medizin- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwältin Yvonne Schuld von der Kanzlei Dr. Schuld in Mainz vertritt zwei Menschen mit behaupteten schweren Impfnebenwirkungen. Doch um Schadenersatz von Biontech einzufordern zu können, müsste Schuld zuerst einmal mehr über den Impfstoff Comirnaty und dessen Nebenwirkungen wissen. „Das Problem ist, dass weder die Behörden noch Biontech exakte Informationen über die Nebenwirkungen und mögliche Wechselwirkungen des Impfstoffs herausgeben“, sagt Schuld. 

Um mehr über die Nebenwirkungen des Biontech-Wirkstoffs Comirnaty und die Anzahl der bekannten Schadensfälle zu erfahren, hat die Mainzer Anwältin gegen Biontech deshalb wegen arzneimittelrechtlicher Auskunftsansprüche zivilrechtlich geklagt. Die Klage sieht Schuld dabei nur als ersten Schritt im Kampf um Schadenersatz. „Erst wenn die entsprechenden Daten von Biontech vorliegen, kann man beurteilen, ob Biontech tatsächlich alle Nebenwirkungen des Impfstoffs rechtzeitig an die Behörden gemeldet hat. Sollte es hierbei zu Verzögerungen gekommen sein, würden die Erfolgsaussichten bei Schadenersatzklagen deutlich steigen“, so  Schuld. Biontech teilt dazu mit, dass die Fach- und Gebrauchsinformationen zum Impfstoff Comirnaty „zu jeder Zeit dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft“ entsprochen hätten.

Zu große Hoffnungen will Anwältin Schuld Geschädigten nicht machen: „Die Verfahren gegen die Hersteller werden lange dauern, sie sind kostenintensiv, und der Ausgang ist ungewiss.“ Menschen mit möglichen Impfschäden rät sie dazu, sich nur dann auf einen Prozess einzulassen, wenn die Kosten etwa durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sind.

Doch was, wenn das Unwahrscheinliche passiert? Wenn sich Anwälte kleiner Kanzleien wie Lanzarone oder Schuld gegen die Pharmaschwergewichte durchsetzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich Wolfgang Ender, Vorstandschef von Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS), einem Prozessfinanzierer aus Liechtenstein. Und Ender hat bereits Vorbereitungen für den Fall der Fälle getroffen. 

Enders Spezialgebiet sind Rechtsstreitigkeiten mit zahlreichen Geschädigten. So finanzierte EAS etwa die Prozesse von Glücksspielsüchtigen gegen Online-Casinos aus Malta. Auch im Skandal um manipulierte Dieselautos mischte EAS mit und übernahm in Österreich die Prozesskosten und das Klagerisiko von geschädigten Dieselkäufern. Von den Vertretenen verlangt Enders dafür 20 bis 45 Prozent Erfolgsbeteiligung – je höher die Erfolgsaussichten, desto niedriger ist der Beitrag.

Nun hofft Ender auf einen neuen Umsatzbringer: die Schadenersatzklagen von mutmaßlich Geschädigten der Covid-19-Impfung. Hunderte solcher Fälle hat EAS laut eigenen Angaben bereits akquiriert und nach Erfolgsaussichten unterteilt. 60 Prozent der Kunden stammen dabei aus Österreich, 30 Prozent aus Deutschland, zehn Prozent aus der Schweiz. EAS arbeitet mit spezialisierten Kanzleien zusammen und beobachtet nun aufmerksam die laufenden und anstehenden Prozesse gegen Impfstoffhersteller, Behörden und Ärzte. „Sobald es ein erstes Urteil im Sinn unserer Kunden gibt, werden wir massenhafte Klagen anstrengen. Ob sich diese dann gegen Behörden oder Impfstoffhersteller richten, ist uns dabei vollkommen gleich“, sagt Ender. 

Der französische Rechtsanwalt Lanzarone hat trotz aller Widerstände einen ersten Etappensieg gegen Pfizer errungen. So hat Lanzarone in mehreren Fällen durchgesetzt, dass die Gerichte medizinische Experten hinzuziehen, um zu klären, ob die Impfung für die Krankheiten seiner Mandanten ursächlich sein könnte. Über die Auswahl der Ärzte wird allerdings noch gestritten.

Anwältin Schuld wartet indessen auf einen Prozesstermin gegen Biontech. Mit schnellen Lösungen im Rechtsstreit rechnet sie nicht. „Weder Anwälte noch Richter werden mutmaßlich Impfgeschädigten rasch helfen können“, sagt Schuld. „Das kann nur die Politik.“

17 Antworten auf „Achtung Verjährungsfrist von 3 Jahren: Zivilrecht einzige Chance bei Impfschaden? Negativer Feststellungsbescheid kann Verfahren ungünstig beeinflussen!“

Auf tkp wird berichtet über eine Studie, bei der chinesische Forscher die mRNA für das Sars-cov2-Spike-Protein in Exosome der Kuhmilch geschleust haben, diese PhosphoLipidPakete über Kuhmilch oral von Mäusen aufgenommen wurden und die Tiere dann Antikörper gegen das Spike-Protein bildeten.

Also statt Nanopartikel wie ALC-0315 zu nutzen, um die modRNA in den Spritzen zu umhüllen, damit sie nicht von der Immunabwehr als Eindringling erkannt und eliminiert wird, werden Bestandteile der Milch als Träger der „Impf-Information“ verwendet und in den Verdauungstrakt gespült, wo sie in den Blutkreislauf des Körpers übergehen.

Neben der unerfreulichen Situation, dass dadurch Milchprodukte künftig missbraucht werden könnten, Menschen unbemerkt über die Nahrung zu gen-therapieren, enthält die Studie noch folgenden Satz:
„In 2021, the revenue of COVID-19
vaccine products of global key enterprises showed that Pfizer and GermanBioNTechnology’s mRNA vaccine revenues were 367.8 billion dollars and 213.6 billion dollars, respectively, accounting for more than half of the global vaccine market share.“

Also allein in 2021 haben Pfizer 367 Milliarden und Biontech 213 Milliarden Dollar umgesetzt mit Comirnaty. Ich weiß jetzt nicht, woher diese Zahlen stammen, denn laut Unternehmensbilanz hat Biontech in 2021 bei einem Umsatz von 19 Milliarden Euro einen Gewinn von 10,3 Milliarden Euro erzielt. Und bei Pfizer war 2021 der Umsatz laut Bilanz 81 Milliarden Dollar (davon 37 Milliarden Dollar mit Comirnaty), und der Gewinn 22 Milliarden Dollar.

Im Zusammenhang mit den Schadensersatzforderungen wäre es schon von Interesse, welche Geldsummen Pfizer und Biontech mit Comirnaty tatsächlich umgesetzt haben. Wenn die in der chinesischen Studie genannten Zahlen stimmen, müssten beide Unternehmen jeweils über 70 Milliarden Dollar mehr Gewinn gemacht haben als in den Bilanzen aufgeführt. (Pfizer: 367 minus 81, mal 25% . Biontech: 213 minus 19 mal 40%). Also nur in 2021 zusammen fast 150 Milliarden Dollar an der Bilanz vorbei, ist das realistisch? 🤔

https://tkp.at/2023/05/31/impfung-durch-mrna-in-der-milch-moeglich . https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2022.12.19.517879v1

Natürlich klagt man sich nach einem erlittenen Biowaffenschaden auch noch arm, dumm und dämlich.
Den Leuten ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Die nie enden wollende Covid Cash Cow: jetzt sind erstmal die Advokaten dran danach geht’s vielleicht bei den Bestattern noch ein bisschen mehr rund.

Ich bin für Entschädigung nur für Shedding-Geschädigte und Bundeswehrangehörige, die wirklich keine Wahl hatten. Kinder sollen von ihren Eltern entschädigt werden, Kinder schlechter Eltern gab es schon immer.
Drohender Jobverlust zählt für mich nicht. Selbstverantwortung und Selberdenken muss man mitbringen, sonst trägt man halt den Schaden, so ist es auch bei vielen anderen Fragen des Mitläufertums wie Verwendung von Smartphone, Registrierung bei Insta oder Hergabe der eigenen Daten andernorts.

Naja, so wird das nichts, wenn nu jeder ankommt und möchte sein eigenes Süppchen kochen.

Die Staatsmacht hat uns Menschen verkauft. Wir wurden alle vorsätzlich geschädigt. Auf die vielfältigste Weise.
Und dafür haben diese Staatsmacht und deren Hintermänner und Strippenzieher zu zahlen.

Und zwar bar und unversteuert aus deren eigenen Taschen/den Taschen ihrer Auftraggeber.

Ich fordere den Austritt Deutschlands aus der EU und aus der WHO und dann den sofortigen Rücktritt der kompletten Regierung, aller bislang bekannten Parteien und sonstiger politischen Auswüchse eines völlig aus der Spur gezwungenen Deutschlands.

Wie es dann mit Deutschland weitergehen könnte, da hab ich Ideen, aber die muß ich noch durchdenken. Auf jeden Fall nichts mit „-ismus“.

@Meine Meinung 1. Juni 2023 um 18:03 Uhr
„Ich bin für Entschädigung nur für Shedding-Geschädigte
und Bundeswehrangehörige, die wirklich keine Wahl hatten.“

Bundeswehrangehörige, die „wirklich keine Wahl hatten“??? Erstens fänd ich es gut, wenn die Gurkentruppe nicht mehr einsatzfähig ist, da sie ja auch als „Unterstützung“ bei der Biowaffen-Spritztour tätig waren/sind (auch Bundeswehrangehörige hatten eine Wahl – so wie etliche „Normalos“, die sich trotz übler Sanktionen nicht haben beirren/zwingen lassen…) und zweitens, müssen Sie Ihre großzügige Einstellung dann auch auf andere Menschen ausweiten, die „wirklich keine Wahl hatten“. Und das WÄREN ALLE, die sich wg. ihrer Job-Verlust-Angst haben spiken lassen…

„Drohender Jobverlust zählt für mich nicht.“
Hä? Bei der Bundeswehr droht doch ebenfalls Jobverlust!! Wie inkonsequent ist das denn??

„Selbstverantwortung und Selberdenken muss man mitbringen, sonst trägt man halt den Schaden,“
Auch DAS betrifft Bundeswehrangehörige!!

Warum Sie also die Bundeswehr da ausnehmen wollen, ist mir ein Rätsel… Sind diese Krieger was Besonderes???

Soweit ich weiß, landete man als Bundeswehrangehöriger schnell mal im Knast, es gelang nicht allen, den „Job“ zu kündigen. Das ist anders als bei anderen Jobs.

Die, die die Spritzen ablehn(t)en, wurden auch massivst geschädigt – an Leib und Leben.

Wer entschädigt mich denn, nachdem ich aufgrund der Spritzverweigerung gekündigt wurde?
Und wer zahlt mir Schmerzensgeld für 3 Jahre Diskriminierung, Psychoterror und anhaltende Existenzangst?

Die Gespritzten, die jetzt rumjammern, wenigstens die meisten, haben doch in einer ihnen ins Gehirn gepflanzten Pseudo-Solidarität und vergifteter fanatischer Inbrunst mitgehetzt, und haben den eigenen Standpunkt hinsichtlich des Gen-Experiments trotz physischer Schäden größtenteils noch immer nicht hinterfragt, in Frage gestellt oder gar geändert.

Sie haben andere dumm, dreist, arrogant, ignorant und boshaft in die Pfanne gehauen, ausgegrenzt, beschimpft, beleidigt, geschlagen und verachtet.
Die Staatsmacht stand/steht ja hinter ihnen. Welch ein erhebendes Gefühl-da darf dann schon mal „legal“ an lebenden Objekten so richtig die Sau rausgelassen werden (Ironie für diesen Satz aus).
Und nu heulen sie rum und erwarten offensichtlich Entschädigungen aus einem sowieso leeren Topf, den auch diejenigen befüllen, welche von den Gespritzten seelisch mißhandelt wurden?

Glauben die Gespritzten denn, sie haben einen Sonderstatus, nur weil sie dumm genug waren, bei dem Experiment mitzumachen?
Das interessiert de Verantwortlichen kein Stück. Denen ging es nie um die Menschen und schon gar nicht um Gesundheit.
Es sollte sich wirklich mal jeder klar machen, daß dieses Heititei-wir haben uns alle lieb-und sind alle füreinander da-Getue geheuchelt ist. Der Mensch, bis auf wenige Ausnahmen, ist nicht so konzipiert, an den Interessen anderer interessiert zu sein. Jeder arbeitet zum eigenen Vorteil und in die eigene Tasche.

Ich sag es nochmal, und das würde ich jedem Spritzgeschädigten genau so ins Gesicht sagen, alle Menschen wurden geschädigt.
Menschen „bestehen“ nicht nur aus einer Hülle. Was ist mir den schweren seelischen Körperverletzungen, die vor allem auch bei den Kindern angerichtet wurden?
Wer klagt für die eine Entschädigung ein?
Oder sind wir noch immer in „unserer“ ach so aufgeklärten und diversen (🤮) Gesellschaft auf dem Stand von vor 60 oder mehr Jahren? frei nach der Devise, was Mensch nicht sieht, gibt es nicht?

Von mir aus soll den Spritzgeschädigten geholfen werden. Aber nicht auf Kosten derer, die ebenfalls geschädigt wurden und weiterhin werden, weil ihnen im Kampf um ihre Würde und körperliche Unversehrtheit bewusst, massivst und wiederholt schwerste seelische Verletzungen zugefügt wurden/werden.

Angeklagt und verurteilt werden gehören die Täter, Mittäter, Helfershelfer, Erfüllungsgehilfen und Profiteure dieses weltweiten Verbrechens. Und nur die haben für den Schaden, den sie angerichtet haben/anrichten auch zu zahlen.

Zu Ihrem letzten Absatz „Angeklagt …. gehören….“ hier ein Interview von Paul Brandenburg mit RA Schmitz. In erster Linie geht es um das Verfahren gegen Herrn Habig vor dem LG Bochum Es werden aber auch die diversen Strafanzeigen erwähnt, die RA Schmitz u.a. gegen Karl Lauterbach oder Dr. Cichutek gestellt hat. Es folgen regelmäßig Einstellungsbescheide und er erklärt in dem Interview, dass er selbst in eigenem Namen kein Klageerzwingungsverfahren betreiben kann. Dazu bräuchte es einen geschädigten Mandanten. Es findet sich aber niemand. Bzw. eine Interessentin hatte er, aber da spielte die RSV nicht mit. Er hat die Hoffnung sozusagen aufgegeben.

https://paulbrandenburg.com/interview/rechtsanwalt-fair-ist-in-diesem-verfahren-gar-nichts/

RA Haintz hat auch schon einige Strafanzeigen gegen die üblichen Kandidaten gestellt. Auch immer im eigenen Namen, da kommt auch nichts bei raus.

Meiner Ansicht nach kann, wenn überhaupt auf dem „Rechtsweg“, nur etwas in Gang gesetzt werden, indem sich alle kritischen Rechtsanwälte, alle kritischen Ärzte, alle kritischen Wissenschaftler, alle sonstigen kritischen fachkundigen Menschen bspw. Statistiker, alle, die drei Jahre lang Fakten gesammelt haben, an einem Ort zusammensetzen und eine Strategie ausarbeiten, nach welcher beharrlich und immer wieder und wieder öffentlich und medienwirksam, Politik und Justiz auf verschiedenste Weisen mit diesem Verbrechen zu konfrontieren. Einfach nicht lockerlassen. Denen muß der A… auf Grundeis gehen.
Die Sache mit dem „Gewissen“, welches zu Jens Spahn spricht (es wird in einem anderen Blog-Beitrag darüber berichtet), finde ich klasse. Es ist sehr gut erkennbar, daß dieser J.S. dadurch verunsichert wird. Und das ist genau der richtige Ansatz. Genauso wie d8e Bevölkerung(en) in Ängste getrieben wurde(n), genauso müssen diese geldgierigen Halsabschneider Angst bekommen. Genauso wie wir Angst hatten, daß sie uns womöglich in Lager verschleppen, weil wir die Spritzen verweiger(te)n, genauso müssen solche wie J.S. Angst bekommen.
Mag der ein oder andere nun sagen, es soll nicht Gleiches mit Gleichem vergolten werden. Da sage ich, in diesem Fall doch, denn die, die andere quälen, haben es verdient, zu spüren, wie es sich anfühlt, gequält zu werden.

Dieses Rumgebrokele von einzelnen Anwälten kann nichts bringen, weil diese sich einzeln abwiegeln lassen.
Die Justiz ist aus dem Ruder. D. h. auch da gelten längst die einstmals auf der Fahne wehenden Werte nicht mehr.
Die Anwälte, die jetzt wegen der inhaftierten kritischen Ärzte zugange sind, sind (noch) viel zu sehr an einer Rechtsprechung orientiert, wie sie vielleicht noch vor drei Jahren funktionierte.
Die Installation eines Great Reset wirft aber alles um.

Mit dieser heutigen über 25 Ecken von der Politik/Pharma/Big Tech/WEF installierten resp. bestochenen/gekauften Justiz muß anders umgegangen werden. Wie das aussehen könnte? In jedem Fall würde ich unkonventionelle Mittel nicht ausschließen.

Wäre ich Anwalt, würde ich so viel wie möglich der o.g. kritischen Mitmenschen zusammentrommeln, um gemeinsam mit allen gegen diese Verbrecher anzutreten.

Letztendlich – es geht um uns alle und es geht um alles. Vor allem um unsere Kinder. Ich sehe mich da in der Verantwortung und fühle mich verpflichtet, alles zu unternehmen, um für mein Kind die laufende Entwicklung in eine unmenschliche, maschinenaffine, kalte, totalitäre Welt ein für alle Mal zu stoppen.

Wenn die WHO erstmal durchgedrückt hat, dann ist alles zu spät.

Das ZAAVV (Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung) hält vom 9. – 11. Juni einen Kongress ab. Vielleicht führt das zu etwas.
https://zaavv.com/de-de/kongress

Aber die Power, die Sie, zu recht, für erforderlich halten, sehe ich da auch (noch) nicht.

Bei den Impfungen handelt es sich um Offizialdelikte und nicht um Antragsdelikte.
Deshalb muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, wenn sie davon Kenntnis bekommt. Es muss deshalb in niemands Namen ein Strafantrag gestellt werden.

Dass sie das nicht tut, liegt einfach daran, dass das vorsätzliche Zugrunderichten von Menschen gegenüber wirklichen Verbrechen wie Schwarzfahren oder Holocaustleugnung – der Holocaust fand in der Zeit zwischen der Schlacht bei Stalingrad und der Nichteröffnung einer Westfront durch die Alliierten statt, wodurch der Krieg und damit der Holocaust mindestens zwei Jahre verlängert wurden – nun mal nachrangig ist.

Eine Impfung ist eine Straftat der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB, also ein Offizialdelikt.
Sogenannte Impfungen immunisieren nicht. Es gibt keinerlei Erkenntnisse oder Studien, die irgendwann mal eine Immunisierung durch den Dreck bewiesen hätte. Sie schaden schon durch die enthaltenen Konservierungsstoffe und durch das angebliche Adjuvans Aluminiumhydroxid.
In Deutschland wurden die Impflinge (Was für ein verächtlicher Begriff der Ärzte, der deren Denken aber offenlegt) bestenfalls von äußerst seltenen kritischen Ärzten aufgeklärt und dann natürlich meist nicht geimpft.
Schon wegen diesem Fehlen einer rechtsgültigen Zustimmung, die korrekte Aufklärung voraussetzt, sind ausnahmslos alle in Deutschland verabreichten „Impfungen“ rechtswidrige Gesundheitsschädigung/Körperverletzung.

Die Rechtsgrundlage sowohl für die zivilrechtliche als auch strafrechtliche Haftbarmachung der Impfer ist ganz klar gegeben.
Wird das nicht gemacht, ist es Rechtsbeugung.

Und Sie können froh sein, wenn Sie nicht zudem sheddinggeschädigt sind.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass am Ende sonst 70% der Bevölkerung Entschädigungsansprüche haben könnte, und wer soll das dann zahlen? Genau, wir Opfer der Diskriminierung und Hetze, die vielleicht noch Geld haben.

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