Masken an Schulen sind keine Lappalie. Für das Tragen von Masken gelten in der Arbeitssicherheit bereits strengste Regeln. Rechtsanwalt Holger Fischer macht klar, dass Schulleiter hier persönlich haften. Ein Gerichtsurteil aus Weimar vom 08.04.2021 stellt fest: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler, hierzu aber weiter unten unter dem Punkt Tests nähere Informationen.
Herrn Dr. Sven Armbrust (Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Neubrandenburg) vom 11.3.2021 aus der Veranstaltung „Eltern, Wissenschaft und Politik“ des KER-MSE
#42 Im Interview mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig erklären wir die Details. Du erfährst, warum der Arbeitsschutz in Schulen gilt und vor allem, wie du deine Schulleitung zum Handeln bewegen kannst.
Im 1. Schritt kannst du drei Schreiben generieren, die du – am besten per Einschreiben – an die Schulleitung, das Schulamt und das Kultus- oder Bildungsministerium schickst.
Mit diesen Briefen fragst du die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung an der Schule deines Kindes an. Solltest du bereits keine oder nur eine unbefriedigende Antwort erhalten, kannst du zu Schritt 2 weiter gehen. 1. Generator: Arbeitsschutz an Schulen, Schritt 1
Mit diesem Formular kannst du Schreiben an das Arbeitsministerium, das Bildungsministerium sowie an die Unfallkasse generieren. 2. zum Generator: Arbeitsschutz an Schulen, Schritt 2
DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat auf seiner Website die „FAQ zum Schutzstandard Schulen“ veröffentlicht. Mit Klagepaten.eu kannst du dir ein Schreiben generieren lassen und damit hast Du die Möglichkeit, bei dem Träger der Schule deiner Kinder eine Gefährdungsbeurteilung einzuholen. Laut Vorschrift der Deutschen gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist dies nicht nur am Arbeitsplatz vorgeschrieben. Es gelten auch für die Schulen und SchülerInnen klare Vorgaben und Abläufe, die einzuhalten sind! Besonders beim Tragen von Masken gibt es genaue Richtlinien und bereits im Vorfeld des Einsatzes von Masken muss eine Gefährdungsbeurteilung und eine entsprechende Unterweisungen stattgefunden haben.
Wissen für dich in Form von Studien und Literatur zum Thema Maske
2. Studien und Umfrage zur Maskenpflicht von „Eltern stehen auf“ Nutzt dieses wichtige Dokument zur Aufklärung anderer Eltern und leitet es an Lehrer und Schulleiter weiter. Insbesondere in Bezug auf die am 19.02. verschärfte Maskenpflicht für Grundschüler.
4. Dr.Martin Hirte führt eine Kinderarztpraxis in Bamberg (Oberfranken) und ist in Straubing (Niederbayern) aufgewachsen. Nach dem Medizinstudium in Regensburg und München absolvierte er die Facharztausbildung in Kinderheilkunde in Regensburg und München (Krankenhaus Harlaching). Auf seiner Website informiert er regelmäßig mit den aktuellsten Fakten vor allem mit dem Fokus Kind – klick.
7. Praxis-Sensendorfs Webseite Anästhesistin und Notfallärztin Heike Sensendorf klärt zum Thema „Masken bei Kindern“ auf! Vortrag und Infofolien zum Thema.
6. Kinderarzt Dr. Eugen Janzen (arbeitet seit 15 Jahren in dem Beruf) hat bereits mehrfach bei Politikern wie Herrn Söder angefragt, denn er wollte eine Studie ins Leben rufen, doch hatte damals nur Absagen erhalten. Er führte in Eigenregie eine Studie in seiner Kinderarztpraxis durch – sind Masken bei Kindern schädlich? Diese Studie soll die Auswirkung des Tragens der Masken bei Kindern untersuchen. Hier in diesem Video stellt er die Ergebnisse vor:
7. Herrn Dr. Sven Armbrust (Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Neubrandenburg) vom 11.3.2021 aus der Veranstaltung „Eltern, Wissenschaft und Politik“ des KER-MSE.
8. Interview von Eva Herman mit Prof. Hockertz In seinem aktuellen Buch Generation Maske wendet sich Prof. Hockertz vor allem gegen Angst-und Panikmache aus Entscheidungsgremien. Er richtet den Fokus vielmehr auf die Stärkung und Stabiliserung von Seele und Körper.
Zusammen mit einem kleinen Team von Grafikern wurde eine deutsche Version des Flyer der Initiative unmaskourkids erstellt. Er ist kurz und prägnant und extra nicht reißerisch oder emotional aufgeladen. Wir stellen hier die Druckdatei zur Verfügung und einen passenden Link, unter dem ihr den Flyer in Druck geben könnt. Verteilt ihn doch gerne an Schulen, Eltern und Leute in eurer Region. Hier findest du das PDF, günstig drucken kannst du diesen bei „Wir machen Druck“.
Kommt für unsere Kinder eine Testpflicht an den Schulen? Welche Auswirkungen sind zu erwarten, und was muss man unternehmen, wenn man sein Kind vor unnötigen Testungen schützen möchte. Testpflicht für Schüler, genau das sorgt für viele Fragen: „Wer macht das“, „Wann“, „Wie“ und „Wo“, bis hin zur der Entscheidung, dass viele Eltern dies schlichtweg nicht möchten.
Update 12.04.2021: Es wurde vor dem Amtsgericht Weimar ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt. Der Beschluss erging am 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21. Einen Beitrag dazu sowie das nötige Urteil und eine Stellungnahme einiger Rechtsanwälte findest du in diesem.
Außerdem wurde von zwei Anwälten ein „Eilantrag gegen die Testpflicht an Schulen“ gestellt. Bögelein und Dr. Axmann zwei Rechtsanwälte haben für einen Schüler einer vierten Klasse und einen Schüler einer 12. Klasse einer Fachoberschule einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Das Thema Tests haben wir bereits juristisch aufgegriffen und unseren aktuellsten Beitrag zum Thema Fehlerquote haben wir hier veröffentlicht.
Für unsere Kinder – Gegen Test- und Impfpflicht Wir setzen uns für Informationen und eine freie, gesunde Entwicklung der Kinder und Menschen ein. Wir unterstützen Familien im Umgang mit den Maßnahmen der Coronaschutzverordnungen, in der Auseinandersetzung mit Institutionen ihrer Kinder und im öffentlichen Leben – hierfür haben sich Juristen, Anwälte, Strafverteidiger und Vereine zusammengeschlossen, um eine Test- & Impfpflicht für Kinder zu verhindern. Ja zur Schule, nein zur Testpflicht.
Klage einreichen!
Wir haben gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern von Anwälten, Juristen, Vereinen und Fachanwälten Muster für schnelle Rechtsmittel sowie Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereitet, die unsere Anwälte für Sie einlegen können. Da jedoch jeder Einzelfall unterschiedlich ist, kann man diese Klagen aus unserer Sicht nicht sinnvoll selbst ausfüllen oder allgemein als Vordruck veröffentlichen. Wir haben daher unsere Partner gebeten für einen pauschalen Preis die entsprechenden Verwaltungsgerichtsverfahren in ihrem Namen einzuleiten. Im besten Fall können wir die unwirksamen und rechtswidrigen Verfügungen der Länder und Kommunen vor Gericht zu Fall bringen. Das Formular findest du direkt auf der Seite, wenn du weiter runter scrollst.
Neues aus der Kanzlei von Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier – zu den sog. Schnelltests in Schulen Es erreichen mich immer mehr Anfragen bzw. Berichte darüber, dass trotz erhobenem schriftlichen Widerspruches Lehrkörper auf die betroffenen Kinder solange bedrängen, bis sie den Test schließlich vornehmen. Das hat mit der viel gepriesenen Freiwilligkeit aber so gar nichts mehr zu tun!
Lehrkörper, die so etwas machen, sollten sich im Klaren sein, dass hier bereits ein umfangreicher Unterlassungsanspruch des Kindes gegen sie persönlich besteht, der zunächst außergerichtlich und später dann Auch zivilgerichtlich geltend gemacht werden kann. Diese Lehrkörper können sich dann auch nicht hinter die Schulleitung verstecken, es sei denn, die Schulleitung ordnet das entsprechende Vorgehen gegenüber dem Lehrkörper an. Grundsätzlich rate ich der Lehrkraft aus vielen Gründen an, gegen die Anordnung zur Vornahme der Selbsttests durch Schüler zu remonstrieren. Ich werde in naher Zukunft hier noch weitere Infos und Details dazu veröffentlichen (auf seinem Telegram Kanal). Denn spätestens hier ist eindeutig eine rote Linie überschritten.
Update: Ein Gerichtsurteil aus Weimar vom 08.04.2021 stellt fest: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
„Kinderschutzverfahren“ könnte Maskenpflicht beenden: Langjähriger Familienrichter Hans-Christian Prestien im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V. (Verein von Prof. Bhakdi) 09.03.2021 Hier findet Ihr die Informationen detailliert im Interview und nachfolgend findest du Musterformulare zum Download – diese Eilverfahren sind kostenlos – auf diese Formulare wird im Interview ebenfalls hingewiesen.
„Die Corona-Maßnahmen sind ein bitterer Geschmack für unsere Kinder“ von Gerald Hüther 22.02.2021 Bei solch dramatischen Kindeswohlgefährdungen kann eine fundierte Anregung (Anzeige) beim Familiengericht wahrscheinlich schnell für Abhilfe sorgen (Eilverfahren, kostenlos). Das Familiengericht ist von Amts wegen verpflichtet jede Kindeswohlgefährdung abzustellen. Jeder der von einer Kindeswohlgefährdung Kenntnis hat kann diese anzeigen. Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierfür offene Formulare (docx-Dateien) vorbereitet, die auf jeden Einzelfall adaptiert werden können. Die Formulare können auf der Website als Mustervorlage heruntergeladen werden. Danke an den Leser, der uns den Tipp gegeben hat.
In diesem Interview spricht Richter a.D. Hans Christian Prestien sehr eindrucksvoll über die dramatische Rechtslage, wenn Kinder in den Schulen zu einer Testung und Maskenpflicht gezwungen werden.
Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.
11 Antworten auf „Rechtslupe: Schnelltests und Masken bei Kindern“
Hallo und Danke für den informativen Artikel!
Sehr cooler Blog.
Hallo Anja, bei uns in BW “darf” meine Tochter zur Klausur tatsächlich in die Schule in einen separaten Raum. Ohne Testung. So zumindest die Ankündigung.
Ich möchte mich der Frage von Martin anschließen. Dies aber noch etwas differenzieren. Mein Sohn (11. Kl) nimmt seit 19.04. (Beginn der Testpflicht in Berliner Schulen) nicht am Präsenzunterricht teil, weil er sich nicht testen lassen möchte (bzw. testen sich die Schüler im halben Klassenverband selbst). Er hat bisher kein Lehrmaterial oder gar Online-Unterricht in der Woche bekommen. Morgen steht theoretisch eine Klausur an. Ich habe eben vom Schulleiter die Information erhalten, dass bei Klausurteilnahme die Testpflicht besteht (bei Prüfungen besteht sie nicht) und ein Online-Angebot der Klausur nicht stattfindet.
Wenn mein Sohn die Klausur nicht in Präsenz mitschreibt, wird es als nicht erbrachte Leistung gewertet und er schafft somit das Klassenziel nicht.
Gibt es hierzu Regelungen /Informationen? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Hallo, meine Tochter lässt sich nicht testen 🙂 und darf somit nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen (Abschlussklasse). Lehrer weigern sich teilweise Material zur Verfügung zu stellen mit der Begründung, es sei Sache der Schüler, sich die Aufgaben zu besorgen. Manche Lehrer verweigern auch LiveStreams vom Unterricht, andere machen es. Gibt es eine Richtlinie/Regelung hierzu ? Danke Vorab.
Hallo,
wir haben gerade die Frage in die Runde der Telegram Gruppe gestellt und nach Handlungsleitfäden, Gesetzen, etc. gefragt.
Sobald wir stichfeste Informationen haben, werden wir einen Beitrag dazu veröffentlichen.
Viele Grüße
das Corona Blog Team
Hallo ich bin Schulbeglwitung.
Gibt es einen Ansprechpartner mit dem man direkt sprechen kann?
Liebe Grüße
Danke für eure Unterstützung
Hallo,
davon wissen wir leider nichts.
Allerdings haben wir unter Initiativen auch „Eltern stehen auf“ gelistet und die haben regionale Telegram Gruppen, vielleicht fragst du da mal nach. https://corona-blog.net/initiativen/
Viele Grüße
das Corona Blog Team
Suche die Formulare vom Partner von Frank Hannig wegen Klage gegen Testpflicht für Schüler in NRW.
11 Antworten auf „Rechtslupe: Schnelltests und Masken bei Kindern“
Hallo und Danke für den informativen Artikel!
Sehr cooler Blog.
Hallo Anja, bei uns in BW “darf” meine Tochter zur Klausur tatsächlich in die Schule in einen separaten Raum. Ohne Testung. So zumindest die Ankündigung.
Ich möchte mich der Frage von Martin anschließen. Dies aber noch etwas differenzieren. Mein Sohn (11. Kl) nimmt seit 19.04. (Beginn der Testpflicht in Berliner Schulen) nicht am Präsenzunterricht teil, weil er sich nicht testen lassen möchte (bzw. testen sich die Schüler im halben Klassenverband selbst). Er hat bisher kein Lehrmaterial oder gar Online-Unterricht in der Woche bekommen. Morgen steht theoretisch eine Klausur an. Ich habe eben vom Schulleiter die Information erhalten, dass bei Klausurteilnahme die Testpflicht besteht (bei Prüfungen besteht sie nicht) und ein Online-Angebot der Klausur nicht stattfindet.
Wenn mein Sohn die Klausur nicht in Präsenz mitschreibt, wird es als nicht erbrachte Leistung gewertet und er schafft somit das Klassenziel nicht.
Gibt es hierzu Regelungen /Informationen? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Hallo Anja,
meine Kinder müssen auch keine Testungen zur Klausur vornehmen, denn gerade das wollte man ja nicht, und das hat man ja unterschrieben und auf Grund dessen die Kinder befreit, sonst wäre es Zwang durch die Hintertür, falls es 2 mal in der Woche eine Klassenarbeit stattfindet….
Mit Arbeitsmaterialien muss die Schule euch versorgen, mindestens die Inhalte mitteilen, denn gesetzlich sind sie dazu verpflichtet,
hier 2 Links für das Berliner Schulgesetz zum Thema: Recht auf Bildung
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV35P2
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV36P4
Falls deine Schule weiter Stress macht, versuche die Alternative mit den zugelassenen und zertifizierten Spucktests, hier der Link
als Einzelpackung
https://shop.zettl-bhc.de/AMP-Sputum-Laientest-Spucktest-einzeln-verpackt/100000033
oder als 10er Packung
https://shop.zettl-bhc.de/AMP-Sputum-Laientest-Spucktest-10er-Packung/100000032
LG Dada
Hallo, meine Tochter lässt sich nicht testen 🙂 und darf somit nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen (Abschlussklasse). Lehrer weigern sich teilweise Material zur Verfügung zu stellen mit der Begründung, es sei Sache der Schüler, sich die Aufgaben zu besorgen. Manche Lehrer verweigern auch LiveStreams vom Unterricht, andere machen es. Gibt es eine Richtlinie/Regelung hierzu ? Danke Vorab.
Hallo,
wir haben gerade die Frage in die Runde der Telegram Gruppe gestellt und nach Handlungsleitfäden, Gesetzen, etc. gefragt.
Sobald wir stichfeste Informationen haben, werden wir einen Beitrag dazu veröffentlichen.
Viele Grüße
das Corona Blog Team
Hallo ich bin Schulbeglwitung.
Gibt es einen Ansprechpartner mit dem man direkt sprechen kann?
Liebe Grüße
Danke für eure Unterstützung
Hallo,
davon wissen wir leider nichts.
Allerdings haben wir unter Initiativen auch „Eltern stehen auf“ gelistet und die haben regionale Telegram Gruppen, vielleicht fragst du da mal nach.
https://corona-blog.net/initiativen/
Viele Grüße
das Corona Blog Team
Suche die Formulare vom Partner von Frank Hannig wegen Klage gegen Testpflicht für Schüler in NRW.
Hallo,
die Formulare findest du auf der Website: https://coronatest-schule.de/
Viele Grüße
das Corona Blog Team
Danke für eure Arbeit!!!
Wir hoffen auf eine bessere Zeit für unsere Kinder