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Alle Impfhersteller spielen laut RA Ulbrich auf Zeit – kein Landgericht möchte entscheiden: Hoffnung liegt auf Düsseldorfer Richter

Die Problematik liegt darin, dass während der ganzen Corona-Politik auf Basis einer Datenerhebungsvermeidungs-Strategie gearbeitet wurde. RA Ulbrich klagt nun für 150 Mandanten gegen die Impfstoffhersteller. Doch Fakt ist laut Ulbrich: „Der Impfhersteller haftet gegenüber dem Geschädigten und der Schädiger holt sich das Geld vom Steuerzahler zurück. […] Aber, dass derjenige, der die Schäden angerichtet hat, komplett frei ausgeht, das ist ein politischer Skandal den es noch aufzuarbeiten gilt.“ Offensichtlich wollen sich deutsche Gerichte vor einer Entscheidung drücken, denn das LG Frankfurt/Main hob bereits zum weiten Mal den Verhandlungstermin auf. Auch am LG Frankenthal sieht es nicht anders aus. Am LG Köln hätte die mündliche Verhandlung stattfinden sollen, aber der „Gegner“ wollte nicht. Laut der ehemaligen RA Margot Lescaux heißt das wohl „dass BioNTech Terminverschiebung beantragt hat“. Nun liegt die Hoffnung auf dem LG Düsseldorf, denn dort sollen am 04.05.2023 die ersten drei Verhandlungstermine stattfinden.

Datenerhebungsvermeidung als Basis der Corona-Politik

Laut RA Ulbrich spielen alle Impfstoffhersteller derzeit auf Zeit, denn auf Twitter schreibt er:

Danke für den Hinweis an eine Leserin und ehemalige RAin:

  • LG Frankfurt/Main hat in einem Fall bereits zum zweiten Mal den vorgesehenen Verhandlungstermin aufgehoben.
  • LG Frankenthal hob nach Replik den vorgesehenen Termin auf (1. = Klageschrift, 2. = Klageerwiderung, 3. = Replik des Klägers).
  • LG Köln wollte im April eine mündliche Verhandlung stattfinden lassen, aber der Gegner wollte nicht. (Heißt vermutlich, dass BioNTech Terminverschiebung beantragt hat).
  • Nach aktuellem Stand finden am 4.5.2023 vor dem LG Düsseldorf die ersten drei Verhandlungstermine hintereinander statt.

Den Bericht von uns zu den Pfizer Files findet ihr hier.

Darüber hinaus interviewte Politik Spezial RA Ulbrich, worüber wir hier gerne berichten möchten. Am Ende möchten wir hierzu noch eine kritische Stimme zu Wort kommen lassen „Impfen nein Danke“.

Die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich in Düsseldorf vertritt viele Opfer und Geschädigte der sogenannten Corona-Impfung und klagt gegen die Impfstoffhersteller und die Bundesrepublik Deutschland. Die Kanzlei wurde bereits bundesweit bekannt, als sie im Abgasskandal gegen VW und andere Autohersteller als führende Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich klagte. Helmut Reinhardt sprach mit Rechtsanwalt Tobias Ulbrich in Düsseldorf.

Politik Spezial

Impfhersteller wurden nicht aus der Haftung ausgeschlossen – ein Märchen laut Ulbrich

Laut Ulbrich ist es ein Märchen, dass Pharmakonzerne wie BioNTech aus der Haftung durch den Vertragsschluss mit der Bundesregierung genommen wurden. Die Haftung bei Impfstoffherstellern sieht derzeit so aus, dass Impfgeschädigte eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage haben, aber auch nach dem Arzneimittelrecht und möglicherweise ebenso nach dem Gentechnikrecht.

Die geschlossenen Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland mit den Impfstoffherstellern bedeuten allerdings im Endefekt tatsächlich eine Freistellung. Laut Ulbrich läuft das vereinfacht so ab:

Der Impfhersteller haftet gegenüber dem Geschädigten und der Schädiger holt sich das Geld vom Steuerzahler zurück.

RA Ulbrich

Schließt die Unterschrift, dass Nebenwirkungen auftreten können eine Klage aus?

Zunächst bedeutet dies ein eindeutiges „Ja“. Dabei muss allerdings eine informierte Entscheidung vorliegen, was in dem Fall der Corona-„Impfung“ nie der Fall war. Dies liegt an der Tatsache der bedingten Zulassung, worüber wir hier auf dem Blog schon früh berichtet haben (Beitrag).

Also die Verantwortung ist klar, derjenige, der es entwickelt und hergestellt hat ist verantwortlich. Also das sozusagen „Blame Game“ funktioniert dort nicht. Aber, dass derjenige, der die Schäden angerichtet hat, komplett frei ausgeht, das ist ein politischer Skandal den es noch aufzuarbeiten gilt.

RA Ulbrich

Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist der Begriff Impfschaden unerheblich

Wenn der Geschädigte einen Anspruch nach dem Zivilrecht stellen möchte ist der §2 IfSG unerheblich, es geht einzig und alleine um gesundheitliche Schäden. Dabei muss nicht erläutert werden, ob etwas schwer oder auf Dauer angelegt war und darüber hinaus über die normal zu erwartenden Nebenwirkungen hinaus reicht.

4. Punkteplan von Ulbrich für die geringe Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs von Impfung und Schadens

Ein geringer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden muss dann dargelegt werden.

Über 80% der Mandanten (800 Mandate von 8.000 Meldungen, 150 sind im Klageverfahren, Rest im außergerichtlichen Verfahren) hatten vorher überhaupt keine Vorerkrankung, waren im Anschluss der „Therapie“ aber schwer krank.
Weiter wird dann die Vielzahl der Meldungen (auch die Verdachtsfallmeldungen) an PEI und EMA herangezogen, welche gleichgelagert zu den Schilderungen der Mandanten sind.
Dazu kommt eine Sammlung von über 1.000 Aufsätzen zu dem Thema und die konkreten Diagnosen.
Das ist alles, was der Mandant darlegen kann/muss. Die Gegenseite muss nun beweisen, dass der „Impfstoff“ keinen Beitrag zum Schaden geleistet haben kann.
Dabei werden dann von den Impfstoffherstellern Ideen zu Ersatzkausalitäten genannt.

Anspruch auf Rentenzahlung

Für eine Rentenzahlung nach IfSG §60 muss der Impfschaden belegt werden.
Viele wissen hier nicht, weshalb die Ablehnungsquote auch derart hoch ist.

Der Staat hat aber ein großes Interesse daran die Menschen wie die Lemminge in dieses Verfahren zu treiben, weil es gleichzeitig zunächst erstmal, wenn ein negativer Bescheid ergeht, in soweit als eben als negative Feststellung im Bescheid sind, Tatbestandswirkung auch für den Zivilprozess hast. Umgekehrt, habe ich einen positiven Bescheid, ist das Zivilverfahren deutlich einfacher.

RA Ulbrich

Periodic safety update reports (PSURs)

Ulbrich hat den geheim gehaltenen „Periodic safety update report“ bekommen. Diese müssen regelmäßig gegenüber der EMA abgegeben werden. Bereits im ersten Report hatte BioNTech über eine Schadensquote von 75% bei Frauen berichtet. Ihm war nicht bekannt, dass Frauen darüber aufgeklärt worden sind, dass sie ein 3-Fach höheres Risiko haben, wenn sie eine Impfung erhalten.

Betroffen sind bei seinen Mandanten 75% Frauen, welche sportlich sind und einen niedrigen BMI haben. Männer sind eher jünger und ebenfalls sportlich.

Kritische Betrachtung durch „Impfen nein Danke

Dies ist ein Werbevideo für die Serie an 850+ Impfschadensklagen von 3.000 Anfragen, die RA Tobias Ulbrich führt. Mit vielen harten Schnitten mitten im Satz kommt nur Coaching-Tschakka-Jubel rüber.

Dieses Video ist einseitig und weckt falsche Hoffnungen, besonders ab Min 7.18 bei der alles entscheidenden Beweisfrage.

PLUS

  1. Tabuthema Impfschäden kommt immer mehr ans Licht.
  2. Es erhöht den politischen Druck, sich um Impfschäden zu kümmern.
  3. Impfopfer fühlen sich kurzfristig betreut (was langfristig wird, ist ungewiss).

MINUS

  1. Keine Rede von de facto Beweislastumkehr, Pharma präsentiert Gutachten, wonach nur ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang besteht. Was RA Ulbrich darauf antworten will, sagt er nicht (jedenfalls nicht in dieser geschnittenen Version).
  2. Keine Rede von gefühlt 99% abgeschmetterten Klagen seit Jahrzehnten.
  3. Keine Rede von den Kosten. Arbeitet er auf Erfolgshonorar? Oder Vorkasse? Viele Anwälte verlangen 3.000 Euro Vorkasse pro Instanz + Nebengeräusche.
  4. Viele Beschwerden sind medizinisch nicht greifbar und meßbar, wie Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Tinnitus, Nervenschmerzen, Muskelschmerzen und nicht beweisbar, daß man es vorher nicht hatte. Ist dann alles psychisch, Einbildung, liegt am Vater, Simulant, Querulant, Krankfeierer, Coronaleugner.
  5. Viele Impfopfer klammern ihre letzte Hoffnung an eine Klage, geht sie dann nach 2-3 Instanzen nach Jahren verloren, mit vielen Schocks durch die Verdrehungen, werden viele zusätzlich depressiv oder bekommen einen Tumor von dem Konflikt-Brocken, den sie nicht „verdauen“ konnten.

Wir wissen nicht, ob diese Defizite dem RA oder dem Videoersteller(in) anzulasten sind. Das Video sollte aber überarbeitet werden, damit die Impfopfer nicht noch Justizopfer werden.

Im Originalvideo unter https://www.youtube.com/watch?v=CaGqRmguBGo sagt RA Ulbrich, daß er im Zivilrecht (gegen den Hersteller) nur einen gesundheitlichen Schaden und keinen Impfschaden nach IfSG als wahrscheinlich belegen müsse. Ob dies tatsächlich einfacher wird, ist anzuzweifeln, da die Hersteller sich derselben Tricks und Gutachter-Methoden bedienen werden wie das Versorgungsamt bei einem Impfschaden.

Wir raten dazu, eine Klage zu wagen, wenn man sie sich leisten kann, wenn man die wahrscheinliche Enttäuschung und den Streß durchhalten kann und es aus Prinzip macht, um die Fahne hochzuhalten, was grundsätzlich gut ist, aber im Einzelfall jemanden überfordern kann, und wenn man exakte Diagnosen und Arztbriefe und Nachweise hat, die man nicht leicht abstreiten kann.

Impfopfer müssen abwägen, ob sie klagen oder das Geld lieber in die Gesundheit stecken, z.B. Blutwäsche oder naturheilkundliche Maßnahmen wie Ayurveda-Medizin usw. Diese Entscheidung muß jeder für sich treffen. Wir wollen nur nicht, daß jemand sich vorschnell in das Abenteuer einer Klage stürzt und nicht überblickt, was er tut und was ihm blüht! Wenn es jemand weiß und ordentlich vorher darüber aufgeklärt wurde (was aus dem Video nicht erkennbar ist), dann ist eine Klage zumindest allgemeinpolitisch sinnvoll.

Solange (Impf-)Schäden politisch abgeurteilt werden und die de facto Beweislastumkehr nicht wieder abgeschafft wird und solange es so gut viele keine lebenden Impfschadens-Gutachter mehr gibt (wie früher Dr. Buchwald, Dr. Ehrengut, Dr. Loibner) und solange hohe Anerkennungsquoten politisch nicht erwünscht sind, bleibt eine solche Klage meist Wunschdenken, so wie auf einen 6er im Lotto zu hoffen.

Die Virusbeweisfrage wird RA Ulbrich wohl nicht als neues Argument einführen, wie es etwa RA Dr. Brei vorbildlich machte. Denn wenn es gar kein SARS-CoV-2 gibt, gegen das man animpfen konnte, war die Arztaufklärung schon mal mangelhaft und darum nichtig.

Wir hoffen trotz dieser Bedenken auf einen guten Ausgang und daß alle Klagen gewonnen werden mögen. Und wenn nicht, ist auch der Versuch allgemein wichtig, im Einzelfall belastend. Realistischerweise befürchten wir den RA Schmitz-Effekt beim Soldatenprozeß: „Das war 100%-ig zu gewinnen, damit habe ich gar nicht gerechnet!“ Wollen hoffen, daß es besser wird.

Anmerkung zur Kritik

Wir möchten hier gerne noch auf ein Interview beim Focus hinweisen, welches vielleicht einige Kritikpunkte beantwortet. Aufmerksam wurden wir durch einen Kommentar.

Zur Ergänzung hierzu noch ein Interview, das der Focus mit RA Rogert, dem Partner von RA Ulbrich, geführt hat. Es wurde am 13.2.23 veröffentlicht.

Hieraus geht auch etwas hervor, was man als Antwort zu dem Kritikpunkt Nr. 4 von „Impfen nein danke“ ansehen kann. Die Kanzlei vertritt nur Betroffene, die bereits von objektiven Dritten eine Bestätigung darüber haben, dass es sich um einen Impfschaden handelt. Positiver Bescheid des Versorgungsamtes oder entsprechender ärztlicher Befund oder entsprechende Bestätigung aufgrund eines Blutbildes.

In einem seiner zahlreichen anderen Interviews sagt RA Ulbrich, dass inzwischen alle bis auf eine Rechtsschutzversicherung Kostendeckung zusagen. Das ist also auch noch eine Möglichkeit.
Klagen, wenn man es sich leisten kann, sagt „Impfen nein danke“. Oder wenn man sich absolut gar nichts mehr leisten kann. Arbeitslos, erwerbsunfähig, ohne pfändbares Einkommen oder Vermögen – dann kommt auch Prozesskostenhilfe in Frage. Das heißt, PKH kommt auch bei weniger dramatischen finanziellen Konstellationen in Frage, aber bei Unterliegen muss man dann die Anwaltskosten der Gegenseite trotzdem tragen. Da hilft es, wenn es absolut nichts zu holen gibt und in Zukunft auch nicht mehr geben wird.
Das wäre mal interessant, zu erfahren, ob in einem der Impfprozesse schon PKH beantragt wurde und vor allen Dingen, ob das Gericht dem Antrag stattgegeben hat. Dafür muss „die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten“.

Bei den Abgasskandalprozessen, die Rogert und Ulbrich geführt haben, haben sie auch mit Prozesskostenfinanzierern zusammengearbeitet. Davon war bislang in den ganzen Interviews auch noch keine Rede.

48 Antworten auf „Alle Impfhersteller spielen laut RA Ulbrich auf Zeit – kein Landgericht möchte entscheiden: Hoffnung liegt auf Düsseldorfer Richter“

Ich frage mich allerdings, wie man in einem Impfstoff den „Sündenbock“ sehen darf, wenn von Anfang an die unterschiedlichsten Impfstoffe munter durcheinander verimpft werden durften. Es wurde doch alles daran gesetzt, dass eine genaue Ursachenforschung evtl. Nebenwirkungen, aber auch schwerer Erkrankungsverläufe unmöglich gemacht wurde. Das begann bereits damit, dass sogar Todesfälle nach der erste Impfung der Gesellschaft als das Natürlichste der Welt verkauft wurden. Schließlich sei der Immunschutz nicht vollständig gewesen.

Wenn man dann das Interview in der Tagesschau mit Püschel in der Tagesschau vom April 2020 verfolgt, so klingt das heute wie blanker Hohn, weil die Corona-Maßnahmen zu dem Zeitpunkt noch sinngemäß damit begründet wurde, dass schwerkranke, bettlägerige Pflegefälle das verdammte Recht hätten, ein paar Monate länger zu sterben. Wer damals wie Palmer die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen anzweifelte, dem wurde nahegelegt aus der Partei auszutreten. Und so eskalierte die Lage erst ab November 2020, weil unter den durch Tests und Besuchsverboten provozierten Pflege- und Betreuungsnotstände die Bewohner von Pflegeheimen und Patienten in Krankenhäusern am meisten zu leiden hatte, was mancherorts in Pflegeheimen wie beispielsweise Marburg sogar zur existentiellen Betreuung wurde. Natürlich fanden diese Meldungen auch den Weg in die Schlagzeilen – aber sie wurden ignoriert wie jede Meldung, die die unsägliche Corona-Politik in Frage stellte. Denn nichts Genaues weiß man nicht …

Man fühlt sich seit über 2 Jahren ständig wie ein Hellseher… denn von Anfang an stand für den klugen Kopfe fest, WESHALB PFIZER sich ein deutsches Unternehmen als „Partner“ nahm – jetzt liest man es überall, denn immer sitzt BioNTech auf der Klägerbank.
GENAU SO WAR ES GEPLANT UND IST ES GEWOLLT – Pfizer ist aus der Schusslinie, und der deutsche Bürger wird die Zeche stemmen, früher oder später…

Ein aktuelles Interview zum Thema mit der bekannten RAin Jessica Hamed in Deutschlandfunk Kultur. Ausgestrahlt am 11.4.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/audiothek?drsearch:searchText=Impfsch%C3%A4den&drsearch:from-date=&drsearch:to-date=&drsearch:stations=64df3047-eea5-411a-877c-c415f344a8e7&drsearch:stations-all=4f8db02a-35ae-4b78-9cd0-86b177726ec0&drsearch:stations-all=56f11dfd-a3a8-429b-acaf-06bf595f2dd8&drsearch:stations-all=64df3047-eea5-411a-877c-c415f344a8e7
Wenn der Link nicht funktioniert: Deutschlandfunk Kultur und dann als Suchbegriff „Impfschäden“.
Frau Hamed hat derartige Anfragen – Schadensersatzklagen wegen Impfschaden – nach gründlicher Prüfung nicht angenommen, weil sie es für aussichtlos hält, dass man derartige Ansprüche realisieren könne.

Sie argumentiert wir folgt: durch die Spahn-VO (MedBVSV) sei die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung bzgl. C-Impfungen außer Kraft gesetzt. Es verbleiben Ansprüche aus dem Deliktsrecht (sie meint vermutlich § 823 BGB und § 826 BGB). Dabei – sagt ähnlich auch RA Ulbrich im obigen Video – müsse der Klager darlegen und beweisen, dass seine Schädigungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen sind. Diese Darlegung kann der Beklagte dann eben dadurch erschüttern, dass er andere Kausalitäten darlegt. Letztlich würde es zur Einholung von Sachverständigengutachten kommen. Sie hält die Erfolgschancen für zu gering.

Persönlich halte ich diese Auffassung für übervorsichtig. RA Ulbrich versucht das Risiko ja schon dadurch zu minimieren, dass er (sh. unten in einem anderen Kommentar mein Link zu einem Artikel im Focus) nur in den Fällen klagt, in denen der Impfschaden durch objektive Dritte bereits bestätigt wurde.
Die Chance zu einem Vergleich ergibt sich doch dadurch schon.

In einem anderen Interview, das ich letztlich mit ihm hörte, vergleicht er das mit den Abgasklagen gegen VW. Die ersten Prozesse gingen verloren, dann ein Erfolg und danach wurden in den verbleibenden Fällen Vergleiche geschlossen.

Wenn man böse wäre, könnte man jetzt sagen: die ersten Kläger sind Kanonenfutter in der Sturmspitze. Oder Versuchskaninchen. Aber die Rolle kennen sie ja schon.

hierzu (Ihr Link): Jessica Hamed – Impfschäden nach Covid-Impfung – wer übernimmt Verantwortung? https://www.deutschlandfunkkultur.de/impfschaeden-nach-covid-impfung-wer-uebernimmt-verantwortung-dlf-kultur-44fdf6e8-100.html
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Impfschäden: Kaum Aussicht auf Entschädigung

Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed bezweifelt, dass Einigungen mit Impfstoffherstellern derzeit möglich sind. Die Rechtsgrundlage sei zugunsten der Unternehmen vom Bund geändert worden. .. Rund 800 Euro monatlich: Das ist die maximale Rente, die man vom Staat erhalten kann, wenn man durch die Corona-Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.

(https://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-deutschland/impfschaeden-kaum-aussicht-auf-entschaedigung-2244807) => https://archive.is/yGypy
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hierzu auch lesenswert: Auseinandersetzung Hamed vs Ulbrich & Rogert

https://twitter.com/jeha2019/status/1644075551110451201?s=46&t=ZHicDA_9f2yVwNWUz49D4w (1. Thread aufklappen)

Alleine die 1. Instanz kostet die Geschädigten bei einem Streitwert von 150.000 Euro fast => 18.000 Euro.
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Sie schreiben: übervorsichtig. Ich halte Hameds Pessimismus angesichts der bisherigen Corona-Rechtsprechung für sehr realistisch.

In einem anderen, älteren Fall wurde verkündet:
„Ein Impfschaden ist nach => gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. => => Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch einen Impfstoff reicht für einen Entschädigungsanspruch nicht aus.“ (LSG Nds/HB Urteil v. 28.1.2021, L 10 VE 11/16)
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Mehr als Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe), sowie Geld- und Sachleistungen entsprechend dem festgestellten Pflegegrad ist realistisch nicht zu erwarten. Und ein Platz im Pflegeheim, wenn die Angehörigen (sofern vorhanden) die häusliche Pflege nicht mehr stemmen können.

Eine Änderung dieser schäbigen Rechtssprechung ist mMn frühestens dann zu erwarten, wenn es in den USA mehrere positive und drastische Präzendenzfälle bzgl. Entschädigung wegen Impfschäden bzgl. Comirnaty & Moderna gegeben hat. (suche: compensation for vaccine damage OR injuries)
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Hier tauschen sich Betroffene aus: https://postvac.org/community/rechtliche-fragen/ . In den Beiträgen ist (soweit von mir gesichtet) nur von abgelehnten Anträgen bzgl. Entschädigung oder Erwerbsminderungsrente zu lesen.
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Vielleicht mögen Sie sich zu den Zahlen äußern: € 800 Rente, Prozesskosten € 18.000 bei Streitwert € 150.000. Passt das?

Welch Fundgrube an interessanten Links. Danke. Wegen des Artikels in der Allgemeinen Zeitung hatte ich mich gestern schon über die Abo-Schranke geärgert. Aber auf Sie ist ja Verlass.

Zu den Prozesskosten. Hier sind zwei Berechnungen.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php
Die Tabelle vom DAV ist übersichtlicher. Das ist das Mindest-Kostenrisiko, wenn der Prozess in der ersten Instanz verloren wird. Beweisaufnahme, Sachverständigengutachten, sind noch nicht dabei.

Versorgungsrente. Ja, so ungefähr kommt das hin. Da muss es einem aber schon sehr schlecht gehen. Hier auf dem blog ein Artikel vom 21. Juni 2022 – Frau im Wachkoma bekommt 811,– monatliche Rente.
Präzisere Info hier:
https://ra-klose.com/leistungsspektrum/sozialrecht/impfschaden
Demnach scheint das Allerhöchste ein runder Tausender zu sein. Grundrente plus Schwerbeschädigtenzuschläge.

Zur Unstimmigkeit zwischen Hamed und Ulbrich. Da gibt es einen Punkt, über den sich wohl viele Kollegen nicht einig sind. So ganz sicher bin ich mir auch nicht, eben weil es immer heißt, wegen der Spahn-VO seien alle Ansprüche ausgeschlossen. RA Ulbrich sieht das offenbar anders. Ich neige dazu, ihm zuzustimmen. Frage mich aber, wo da evtl. der Denkfehler sein könnte.

Schauen wir uns mal § 3 MedBVSV (Spahn-VO) an.
https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html

Frau Hamed zitiert in ihrem twitterbeitrag die NJW und die NJW zitiert § 3 MedBVSV Absatz 4 Satz 1. Dort, in § 3 IV 1 wird sich im letzten Halbsatz auf § 3 Absatz 1 bezogen. Das bedeutet, für einen Schaden wird abweichend von § 84 AMG DANN nicht (bzw nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) gehaftet, wenn dieser Schaden deshalb entstanden sein kann („geeignet“), weil die in § 3 Absatz 1 genannten §§ des AMG ausgeschlossen wurden.

Da halten wir einen Moment inne und gehen zu § 84 AMG und gucken uns den an.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__84.html
Da gibt es den Absatz 1. In Absatz 1 Satz 1 wird der Schadensersatzanspruch erwähnt. In Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 steht, in welchem Fall diese Schadensersatzpflicht besteht.
Nr. 2 lassen wir mal außen vor und bleiben bei Nummer 1. Dort heißt es: „Bei schädlichen Wirkungen, die …. über ein vertretbares Maß hinausgehen“ .
Wir lesen weiter und finden in § 84 AMG den Absatz 3. Diese schädlichen Wirkungen aus oben Absatz 1 müssen ihre Ursache im Bereich der Entwicklung und Herstellung haben, sonst entfällt die Haftung.
Also irgendwas muss bei Entwicklung oder Herstellung passiert sein, was dazu geführt hat, dass der Schaden entstanden ist.

Jetzt gehen wir zurück zur MedBVSV § 3 Absatz 1. Und zu den dort aufgelisteten Normen des AMG, die gemäß dieses § 3 Absatz 1 eben alle nicht zur Haftungsbegründung herangezogen werden dürfen. Wenn ich mir die alle nach und nach einzeln angucke, finde ich nichts, was die Haftung nach § 84 AMG Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 iV § 84 Absatz 3 ausschließt.

Wenn einer in dem ganzen Paragraphenwust, der in § 3 Absatz 1 MedBVSV erwähnt ist, was findet, was die Haftung nach § 84 I AMG doch ausschließt – nur zu!

Die Haftung nach § 84 AMG Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 – von dem ich oben sagte, den lassen wir mal außen vor – die könnte ausgeschlossen sein. Weil zB dem Produkt keine Beipackzettel beigegeben werden müssen.

Aber eine Grundlage für die Gefährdungshaftung sehe ich. Und frage mich, warum andere die auch sehen und andere wieder nicht.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Lescaux.

Zu Ihrer juristischen Betrachtung: „eine Grundlage für die Gefährdungshaftung sehe ich“.
Ja, soweit ich das beurteilen kann mit meinen verstaubten Ref/Ass-Kenntnissen gibt es diese Grundlage sicherlich, aber um es sehr vereinfacht zu sagen: für mich hört sich das sehr nach einer Kann-Bestimmung an. Und ob es heute noch einen Richter gibt, der den Schneid hat, für seine Rechtsprechung eine Hausdurchsuchung und Schlimmeres zu riskieren? Zumal ja viele immer noch an den Segen der Spritzbrühe glauben.

Letztlich wird damit auch geurteilt über den gesamten C-Maßnahmen-Komplex. So sehr ich den Klägern auch Erfolg wünsche, befürchte ich doch, dass nur das C-Unrecht fortgeschrieben wird. Und ein Präzedenzfall würde ein Tor öffnen, vor dem sehr viele Geschädigte stehen und ihr Recht fordern. Das würde die gesamte Dummschwurbel-„Experten“-Legion in ein sehr trübes Licht stellen.
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Der Smart-Rechner macht unangenehm deutlich, dass man, wenn man es denn wirklich wissen will (Revision), ggf. bitter tief in die eigene Tasche greifen muss (€ 50-60.000 ++).
Für die schwer Geschädigten wird es so oder so schlicht auf Sozialhilfe hinauslaufen, etwas vornehmer ausgedrückt: Versorgungsrente.
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Noch zwei Links: RAin Jessica Hamed bei Viertel nach Acht (Bild TV): Gerechtigkeit für Impf-Geschädigte! (07.12.2022) https://www.youtube.com/watch?v=aeasTfdvNt8 # Die Bankrotterklärung des Bundesverfassungsgerichts (03.06.2022) https://www.youtube.com/watch?v=bRNASA_UKeY
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Aber noch wichtiger als das ist es, die WHO-Diktatur zu verhindern.
=> Deswegen Archi.medes‘ Hinweis auf die Petition gegen WHO-Pandemie-Vertrag zur Kenntnis nehmen, unterzeichnen und teilen/weiterleiten: https://citizengo.org/de/node/210669 . Das beeindruckt unsere Herrscher nur, wenn da sehr viele unterzeichnen. Und die Berichterstattung dazu auf tkp.at verfolgen.
Sonst haben wir bald Dauer-Pandemie, Zwangs-Impf-Abo und Social-Credit-Score.

Gutachterstreits sind immer sehr schön teuer. Dabei kann es auch passieren, dass man trotz gewonnenen Verfahrens auf zehntausenden Euro Gutachterkosten sitzen bleibt.

“Im Bundesinnenministerium wurde ein Papier ventiliert und nach außen durchgestochen, das der Panikmache ebenso diente wie die erwähnten Bilder aus Bergamo. Ein tapferer Ministerialer hielt dagegen, weil er es für seine Pflicht hielt und wurde von seinen Aufgaben entbunden. Er wurde damit zur Blaupause für alle, die sich später als Ärzte, Journalisten oder gar Richter abweichend von der verkündeten Generallinie äußern würden, sogar Haussuchungen bei Richtern wurden durchgeführt!”

https://reitschuster.de/post/die-luege-stand-im-vordergrund/

Zum Thema Panikmache des Innenministeriums:
„Das Bundesinnenministerium spannte in der ersten Welle der Corona-Pandemie im März 2020 Wissenschaftler mehrerer Forschungsinstitute und Hochschulen für politische Zwecke ein. Es beauftragte die Forscher des Robert-Koch-Instituts und anderer Einrichtungen mit der Erstellung eines Rechenmodells, auf dessen Basis die Behörde von Innenminister Horst Seehofer (CSU) harte Corona-Maßnahmen rechtfertigen wollte.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article225864597/Interner-E-Mail-Verkehr-Innenministerium-spannte-Wissenschaftler-ein.html

Erst wenn großflächig Enteignungen vorgenommen werden sollen werden die Urteile plötzlich dementsprechend ausfallen.
Die meisten gepimpten Kläger werden bis dahin wohl auch schon tot sein…das macht aber nichts denn dann erhalten die Hinterbliebenen eben die Entschädigungen.
Gehört alles zum Schauspiel mit dazu.

Margot Lescaux hat es schon an anderer Stelle erläutert und ich würde es hier gerne noch einmal aufgreifen: Ob und in welchem Umfange die Pharmakonzerne gelogen haben, ist keinesfalls sicher. Die Zulassungsbehörden hatten die Unterlagen vorliegen und wussten von den „Unstimmigkeiten“ in den klinischen Studien. Die Politik hat sich auf ihre Zulassungsbehörden verlassen, doch ist es natürlich auch die Politik gewesen, welche die Behörden ganz gezielt und planmäßig schon seit Jahrzehnten mit Pharmalobbyisten besetzt hat. Aus meiner Sicht sollte man Koch und Kellner hier also nicht verwechseln.

Wer 32 Minuten Zeit hat kann sich genau zu diesem Thema auch folgendes Video ansehen:

https://odysee.com/@impfen-nein-danke:b/Kahler-WHO-Pandemievertraege:3

Bei allen Spitzfindigkeiten im Detail kommen wir schlussendlich aber immer auf ein und dieselbe Problematik zurück: Es ist egal, ob ein Wilfried Schmitz seine Anzeigen in freundlichem oder rotzigem Tonfall formuliert, denn die Staatsanwälte dieses Landes hätten von sich aus bereits im Frühjahr 2020 aktiv werden müssen, doch das tun sie bis heute nicht.

Es spielt keine Rolle, welche und wie viele Beweise du vorlegst und ob du deinen Sachvortrag verbindlich oder konfrontativ hältst. DIE POLIZISTEN, STAATSANWÄLTE UND RICHTER DIESES LANDES WERDEN SICH NICHT GEGEN DIE REGIERUNG STELLEN. Das habe sie jetzt drei Jahre lang unmissverständlich klar gemacht.

Was aus meiner Sicht von Seiten des Widerstands aber nun wirklich nicht sein muss, ist der immense Schaden, den die Kämmerer-Clique (also Corona-Ausschuss, Schmitz, Bahner, Schwab, Däblitz etc.) zur Zeit anrichtet. Diese Virus-Irren können ja glauben, woran sie wollen, aber in öffentlichen Debatten und vor Gericht sollen sie bitte anhand der wissenschaftlichen Fakten argumentieren.

DIE POLIZISTEN, STAATSANWÄLTE UND RICHTER DIESES LANDES WERDEN SICH NICHT GEGEN DIE REGIERUNG STELLEN.

Weil: Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Politiker allesamt Organe einunddesselben Staatsapparates sind!

Aber sie sind nicht der Regierung unterworfen. Die Gewaltenteilung wurde schlicht und ergreifend dadurch ausgehebelt, dass jede ECHTE Opposition, und das sind nun einemal die rechten Konservativen, als demokratiefeindlich abgeleht werden von allen Parteien – auch von denen, die einst als rechts bzw. konservativ galten (CDU/CSU). Es ist ja nicht so, dass wir eine „große Koalition“ haben, in der alle Parteien ihren Standpunkten treu bleiben, es ist doch seit Jahrzehnten so, dass „grüne“ Politik gemacht wird, obwohl das ganz und gar nicht der Mehreitswille ist.

Der Corona-Ausschuss mag mit hehren Zielen gestartet sein, ist aber mittlerweile zur reinen Virus-Pornographie verkommen. Tatsächlich war er schon immer viel zu unkritisch. Leute wie Wodarg, Bhakdi, Kämmerer, Montagnier, Perronne etc. müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie die von ihnen behaupteten Viren durch Hochaufreinigung, dokumentierte Kontrollexperimente und geglückte Ansteckungsversuche nachweisen können. Das gehört zur Wissenschaft dazu und ist keine Majestätsbeleidigung.

Doch es kommt noch schlimmer: Nutzt Füllmich die Trennung vom Ausschuss und der Kämmerer-Clique, um endlich mal den wissenschaftlichen Fakten auf den Grund zu gehen? Interviewt er Tom Cowan, die Baileys, Christine Massey oder Marvin Haberland? Thematisiert er den Masernprozess und die systematische Verweigerung von Kontrollversuchen?

Natürlich nicht. Aber bald wird bestimmt etwas ganz Großes passieren…

Ja, er hat auch mit Samuel Eckert gesprochen. Und warum gräbt er dann nicht weiter?

Vor fast drei Jahren hat er Kämmerer die Frage gestellt, ob das SARS-CoV-2-Virus ausreichend isoliert worden ist und Kämmerer hat „Ja“ gesagt. Mittlerweile hat Füllmich genug andere Informationen, denen er nachgehen könnte, doch stattdessen hält er immer nur die gleichen langatmigen Monologe über den PCR-Test und „false positives“. Offenbar hat der Mann bis heute noch nicht einmal begriffen, dass PCR-Tests GRUNDSÄTZLICH keine Infektionen nachweisen können. Sie könnten es selbst dann nicht, wenn es Viren gäbe und Virusisolate zur Eichung vorlägen.

So oder so kann ich bislang nicht erkennen, dass Füllmich ernsthaft bereit wäre, sich mit der Virusbeweisfrage eingehend auseinanderzusetzen. Dafür müsste er dann den oben genannten Interviewpartnern und Themen Raum in seinem Ausschuss geben. Sollte er das noch tun, würde er damit um ein Vielfaches rationaler agieren als diese virusgeile Fischer-Wodarg-Show.

Kannst du mir bitte eine URL für das Gespräch zwischen Füllmich und Eckert geben? Würde gerne mal reinhören. Scheint nicht beim ICIC dabei zu sein.

Wodarg (Facharzt für Pneumologie, Epidemiologe und langjähriger Leiter eines Gesundheitsamtes) machte auf mich von Anfang an den Eindruck eines „Praktikers“, der sich mehr für die tatsächliche Wirkung einer Virusinfektion auf den Körper interessiert als für die hypothetische und der daher zuallererst den Patienten im Blick hatte und dann das Virus. Bhakdi – Prof. der Mikrobiologie – muss man ebenfalls fundierte Kenntnisse in der Immunologie und mindestens ausreichende Grundkenntnisse in der Virenkunde unterstellen. Denn wie sollte er sonst Vorlesungen halten können? Und selbst wer nur ein interessierter Laie war und noch Fachbücher aus seiner Schulzeit griffbereit hatte, musste schnell feststellen, dass seit März 2020 die Kühe in Deutschland rückwärts geritten wurden. Da stimmte nichts mehr. Seit wann wird ein Lockdown ausgerufen am Ende der Erkältungssaison? Die Grenzschließungen dürften viele Gründe gehabt haben (man denke nur an die überfüllten Flüchtlingslager in Griechenland), aber ganz bestimmt nicht die Angst vor der Einschleppung eines Virus, der schon lange da war.

„Was aus meiner Sicht von Seiten des Widerstands aber nun wirklich nicht sein muss, ist der immense Schaden, den die Kämmerer-Clique (also Corona-Ausschuss, Schmitz, Bahner, Schwab, Däblitz etc.) zur Zeit anrichtet. Diese Virus-Irren können ja glauben, woran sie wollen, aber in öffentlichen Debatten und vor Gericht sollen sie bitte anhand der wissenschaftlichen Fakten argumentieren.“

Gelenkte Opposition. Über Halbwahrheiten wird die Energie des Widerstandes gezielt gelenkt.

Ohne die Erkenntnis der Wirklichkeit keine Wahrheit !

1. Genexperimente
2. Viren sind nicht nachgewiesen ( aber diese heilige Kuh muss leben ) Frau Prof. Kämmerer

Etwas OT… aber vielleicht mag das Team vom Corona-Blog meinen Beitrag dennoch einstellen…
—————–
Heute vor genau drei Jahren, am Ostersonntag den 12.4.2020, brachten die ARD-Tagesthemen abends um Zehn eine Werbeveranstaltung im Auftrag der Organisierten Kriminalität. Jeder von uns erinnert sich mit Sicherheit an die zentrale Aussage des Bandenführers: „Wir werden 7 Milliarden Menschen impfen.“
Für die ein oder zwei Menschen, die diese Kampfansage an die Menschheit noch nicht gesehen haben, hier der Link zur Sendung.

https://www.youtube.com/watch?v=083VjebhzgI

Zu den handelnden Personen: die zäpfchenförmige Erscheinung am linken Bildrand ist der Journalistendarsteller Ingo Zamperoni, dem an jenem tragischen Tage die ehrenvolle Aufgabe zugefallen war, die Verlesung der Heiligen Impfmesse durch William Henry „Bill“ Gates III entgegenzunehmen und wohlwollend nicht zu hinterfragen.

Bevor ich auf die Hauptperson dieser Journalismuskatastrophe näher eingehe, noch ein paar Worte zu Ingo: der Konfirmandenanzug stand ihm sehr gut und wurde altersgerecht aufgetragen. Hierfür gibt es ohne irgendwelche Vorbehalte eine 1+. Meine Großmutter würde ausrufen: „Was für ein adretter junger Mann! Der bekommt meine Stimme bei der nächsten Wahl!“

Punkten konnte er auch in den Disziplinen Lesen und Sprechen, da es ihm ohne erkennbare Schwierigkeiten gelungen war, die vorgegebenen Fragen fehlerfrei und in angemessen untertäniger Sprechweise vom Teleprompter abzulesen. Und Schreiben kann er ebenfalls, da er in den letzten Jahren zwei Bücher herausgebracht hat. Auch hierfür sei ihm eine 1+ gegönnt.

Punktabzug gibt’s allerdings für das neckische Festhalten am Kärtchen, mit dem wohl Kompetenz und Belesenheit vorgetäuscht werden soll (1-).

Ich hebe diese Dinge extra hervor, weil nicht jeder von uns über solch besondere Fähigkeiten wie Lesen *und* Schreiben gleichzeitig verfügt! Ingo hat sich jahrelang in Boston und Washington auf seine verantwortungslose Tätigkeit in der Anstalt vorbereitet. Und – Hand aufs Herz -, die wenigsten von uns wären doch in der Lage, in dieser exponierten Situation – vor Millionen von Menschen – in unfreier Rede Kritiklosigkeit mit einer solchen Eloquenz vorzutragen.

Ingo mag übrigens Menschen und fungiert deshalb als Pate für die Feder für die Pressefreiheit des Deutschen Journalisten-Verband Hessen.

https://www.djv-hessen.de/landesverband/archiv/2018/5/3/feder-fuer-die-pressefreiheit

Jeweils am 3. Mai wird ein edler Federhalter an Journalisten verliehen, „die sich für die Pressefreiheit einsetzen oder wegen ihrer Meinungen und Artikel verfolgt, inhaftiert oder gefoltert wurden oder flüchten mussten.“ (Zitat Wikipedia)

Eine schöne und gute Sache. Nur weshalb ist auf der Liste der bisherigen Preisträger der Name Julian Assange nicht zu finden?

Dafür, daß Ingo von der Hochschule der Medien zum Honorarprofessor ernannt wurde, kann er nichts. Diese Berufung beruht auf der irrtümlichen Annahme, daß im Deutschen Fernsehen echter Journalismus betrieben würde (unabhängig, faktenorientiert, ausgewogen etc.).

———- Zitat des irregeleiteten Rektors:
HdM-Rektor Prof. Dr. Alexander W. Roos betonte, welche Bereicherung Zamperoni für die Hochschule darstellt: „Er verkörpert Integrität und Erfahrung im Journalismus, deshalb bin ich stolz auf den heutigen Tag“.
———– Ende Zitat
( https://www.hdm-stuttgart.de/view_news?ident=news20220114085329 )

Nun aber zur Hauptperson in diesem Schmierentheater, der onkelhaften Erscheinung im Übertragungsmonitor in der Mitte. William, der Grinsekater, ist der Anführer der Pharmamafia und tritt dementsprechend auf. Bei Minute 3:18 läßt er den Ingo eine Frage stellen, greift erst dann zur Tasse und läßt ihn so lange warten, bis er aus der Tasse getrunken hat. Mir fallen dazu nur die Worte „Geringschätzung“ und „Herr-Untergebener-Verhältnis“ ein.

Was ich schon vergessen hatte, ist die Tatsache, daß der Grinsekater die besondere Schutzbedürftigkeit alter Menschen so hervorgehoben hat. „Und das ist ja hier das Wichtigste, alte Menschen immun zu machen.“ (4:14)

Und dann, ab 4:24, der zur Ikone gewordene Satz: „Wir werden den zu entwickelnden Impfstoff letztendlich sieben Milliarden Menschen verabreichen.“

Ich dachte mir damals: „wieso nur 7 Milliarden? Wir sind doch ein paar mehr.“

Auch Herr Gates mag also Menschen; sonst würde er sich nicht so um die Alten sorgen.

2020 habe ich mir – aus reiner Neugier – das Portfolio dieses Misanthropen angeschaut; speziell in Hinblick auf Rüstungsunternehmen. Ich war erstaunt, daß sich seine diesbezüglichen Investments auf lediglich 18 Mio. USD (damals Stand 2017) beliefen! Das sind Peanuts angesichts seiner Milliarden an sonstigen Investitionen (Walmart, Microsoft, CocaCola, Berkshire Hathaway, Caterpillar etc. etc.)

https://www.gurufocus.com/guru/bill%2Bgates/summary
bzw.
https://www.buffett.online/bill-gates-portfolio/

Was man auf diesen Seiten nicht findet, sind eben jene Investitionen in die Kriegsindustrie. Der als Philanthrop auftretende Gates muß allerdings in seiner Steuererklärung (Form 990-PF) für die BMGF (Bill & Melinda Gates Stiftung; ausgerechnet!) vollständig auflisten, wie sich sein Vermögen zusammensetzt.

Hier das Dokument vom November 2022 für das Steuerjahr 2021:
https://docs.gatesfoundation.org/documents/2021%20bmgft%20form%20990-pf%20(pd%20copy).pdf

In diesem Dokument einfach mal nach Namen wie BAE, Boeing, Northrop Grumman, Thales und Lockheed Martin suchen. Wahrscheinlich sind noch weitere darunter. Aber darum geht’s mir nicht.

Was ich mich frage: weshalb werden diese Beteiligungen nicht einfach aus dem Portfolio genommen? Auch die BMGF ist milliardenschwer! Da machen ein paar Millionen nichts aus. Die BMGF ist wohlgemerkt der philanthropische Anstrich den sich Gates mit dieser Stiftung geben will! Alle genannten Firmen liefern derzeit Kriegsgerät und Munition an die Ukraine.

Ich schließe daraus, daß es diesem Herrn vollkommen egal ist, woran die Menschen sterben: an Explosivgeschossen oder an Giftspritzen. Hauptsache, es bringt Geld.

Daniele Ganser würde jetzt einwerfen: „Aber auch Bill Gates ist Teil der Menschheitsfamilie“.

Ja, ist er. Das kann er aber genausogut im Gefängnis sein! Wenn ein ebenso skrupel- wie erbarmungsloser Geschäftsmann wie Gates öffentlich Werbung für einen Giftcocktail macht zwecks Steigerung seines Vermögens (Einstieg bei BioNTech September 2019), dann gehört das bestraft. Er wußte zum damaligen Zeitpunkt sehr wohl (Min. 3:20 im Video), daß die Entwicklung eines Impfstoffes sehr viele Jahre benötigt, bevor sie mit dem Label „sicher“ zur breiten Anwendung kommen darf.

Mittlerweile gibt es diverse Welttage: darunter den Weltkindertag (20.11.), einen Weltfrauentag (8.3.), den Internationalen Tag der Pressefreiheit (3.5.) und sogar einen Welttoilettentag (19.11.)

Ich schlage vor, den 12. April zum Weltmafiatag zu erklären.

@Z28.310 12. April 2023 um 8:13 Uhr
„Etwas OT…“

Vielen Dank für die zahlreichen Infos und Links!
„Daniele Ganser würde jetzt einwerfen: „Aber auch Bill Gates ist Teil der Menschheitsfamilie“

Auch ein Ganser darf mal irren… Der irrt ja leider auch mit seiner Behauptung vom „völkerrechtswidrigen Angriff Russlands“…

Der Begriff Menschheitsfamilie stört mich ohnehin erheblich, erinnert mich an den fatalen Begriff „Solidarität“, mit dem sich Menschen für andere opfern sollen… sich auch töten lassen sollen…
ist wie „Menschheitsfamilie“ ein weiteres Machtinstrument.
Menschheitsfamilie Islamismus, der uns inzwischen so vielfältig beglückt – spätestens da ist Schluss mit Familiengemeinschaft…

„Bei Minute 3:18 läßt er den Ingo eine Frage stellen, greift erst dann zur Tasse und läßt ihn so lange warten, bis er aus der Tasse getrunken hat. Mir fallen dazu nur die Worte „Geringschätzung“ und „Herr-Untergebener-Verhältnis“ ein.“ – – – Mit dieser Herrschaftsgeste hat Durchlaucht Bill aber nicht nur das deutsche Fernsehen beehrt. Ich erinnere mich, dass er damals bei mindestens einem amerikanischen Sender genau die gleiche Masche angewendet hatte, inklusive gleich aussehender Cappucchino-Tasse (es gab ein ironisches Youtube-Video dazu, finde ich aber leider nicht mehr). Meine Schlußfolgerung damals: „Aha, da haben wohl eine Menge hochbezahlter Image-Berater gaaaanz lange mit ihm geübt!“

„,aber der „Gegner“ wollte nicht.“ Das klingt abnormal lächerlich. Der Staat und die Gerichtsbarkeit werden von den Pharmafirmen am Nasenring vorgeführt. Ist das Landgericht mit irgendetwas erpressbar? Noch zur Haftung: Der Staat, bzw. der Steuerzahler, wird ebenfalls nicht zahlen. Der Staat ist pleite. Die paar Kröten, die noch übrig sind, bekommt die Ukraine. Die stehen in der Priorität ganz oben, irgendwo ganz unten kommen die Impflinge.

@ Andreas Graf

Für das von Ihnen Beschriebene gibt es dieser bekannte französischen Redewendung:

„Par ordre du mufti“
(„auf Befehl des Mufti“)

Es ist eine ironische Umschreibung einer nicht auf fachlichen Gründen, sondern auf Autorität beruhenden Anweisung.

Wo sind die vielen Fachanwälte für Medizinrecht, die den Geschädigten beistehen?

Noch mal zum mit schreiben, ich hoffe das der eine oder andere RA das liest. Ich verstehe nicht, warum noch keiner auf die Idee gekommen ist da anzusetzen. Also, erwiesenermaßen hat Pfizer bei seiner Zulassungsstudie geschummelt, im Klartext, sie haben betrogen. Und genau aus dem Grund sollten die Verträge aufgelöst werden und deshalb ist auch Pfizer und die anderen Moderna usw haftbar. WARUM IST NOCH KEIN RA DARAUF GEKOMMEN? Und , es ist keine Impfung, sondern eine Gen-Injektion.

„WARUM IST NOCH KEIN RA DARAUF GEKOMMEN?“ – Man kann‘s nicht glauben? „Diese Sache stinkt zum Himmel“ wollen Sie sagen, oder?

Man könnte glauben wir leben in einem Rechtsstaat, allerdings lassen solche und ähnliche Dinge daran zweifeln. Dabei ist es so offensichtlich, denn was haben die Väter schon gesagt?

„Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gotteshand.“
Oder:
„Recht haben und bekommen sind Zweierlei.“

Nun soll ein RA was machen? Sich eine Abfuhr holen? Wer spricht den „Recht“?

Und die Gewaltenteilung ist offensichtlich auch ein Narrativ. Wenn alle sich zusammen tun, dann kontrolliert niemand niemanden, oder alle zusammen das Fuss-Volk?!

https://multipolar-magazin.de/artikel/social-credit-system

Aus 30jähriger beruflicher Erfahrung mit Rechtsanwälten kann ich nur eines sagen: Das Einzige, was ALLE Rechtsanwälte (im Strafrecht) interessiert, ist, möglichst viel Kohle abzugreifen.
Wer im „Recht“ ist und wer nicht, interessiert sie einen Schei…dreck.

Deshalb sind es ja auch Mietlinge. Die beliebig einsetzbar sind und argumentieren. Beispiel: ich habe einen Zivilrechtsstreit und einen (vermeintlich engagiert tätigen) Anwalt. Wenn theoretisch der Prozeßgegner fünf Minuten vor mir zu eben diesem Anwalt gelaufen wäre, Mandat angetragen hätte und der es übernommen hätte, würde er jetzt ebenso engagiert gegen mich und in die Gegenrichtung tätig werden und argumentieren. Der Wahrheitsgehalt in Bezug auf den tatsächlichen Sachverhalt spielt dabei keine Rolle.

@Missy:
Sieh mal was bei Reitschuster dazu steht:

“Durch die Konzentrierung der Macht bei der Exekutive bei gleichzeitiger faktischer Ausschaltung der Legislative wurde die Gewaltenteilung schwer beschädigt. Auch die Judikative trug zum Schaden bei, indem sie nahezu durch die Bank abnickte, was der Politik einfiel, seltene Abweichler wurden zügig eingenordet. Das Übermaßverbot des Grundgesetzes wurde routinemäßig ignoriert.” – dies ist zu ergänzen mit der Kritik an der „vierten Gewalt“, die Medien, die das ganze im Sinne der Exekutive flankierten eben.

https://reitschuster.de/post/die-luege-stand-im-vordergrund/

Klar spielen die auf Zeit.
Die Gesellschaft ist noch nicht ganz „reif“ dafür.
Und es muss dann alles konzertiert ablaufen. Mit dem Finanz- oder Wirtschaftscrash oder jedenfalls der Einführung des Zentralbank-Digi-Gelds abgestimmt. Man will das ja wahrscheinlich dann mit zum Anlass nehmen, massive Enteignungen vorzunehmen. Dazu ist es offenbar noch einen Ticken zu früh.
So jedenfalls erkläre ich es mir.
Die Hersteller sind ja von der Haftung befreit. Zahlen werden wir. Die Hersteller haben wahrscheinlich nicht einmal ein großes Interesse daran, gut zu verhandeln. Wieso auch, wenn sie eh nicht selbst zahlen. Meines Wissens müssen wir dann sogar die Anwälte der Hersteller bezahlen. Viel Spaß.

Zur Ergänzung hierzu noch ein Interview, das der Focus mit RA Rogert, dem Partner von RA Ulbrich, geführt hat. Es wurde am 13.2.23 veröffentlicht.

https://www.focus.de/corona-virus/gesundheit/klagen-gegen-biontech-und-moderna-anwalt-erklaert-chancen-auf-entschaedigung-bei-impfschaeden_id_185444516.html#/base-data

Hieraus geht auch etwas hervor, was man als Antwort zu dem Kritikpunkt Nr. 4 von „Impfen nein danke“ ansehen kann. Die Kanzlei vertritt nur Betroffene, die bereits von objektiven Dritten eine Bestätigung darüber haben, dass es sich um einen Impfschaden handelt. Positiver Bescheid des Versorgungsamtes oder entsprechender ärztlicher Befund oder entsprechende Bestätigung aufgrund eines Blutbildes.

In einem seiner zahlreichen anderen Interviews sagt RA Ulbrich, dass inzwischen alle bis auf eine Rechtsschutzversicherung Kostendeckung zusagen. Das ist also auch noch eine Möglichkeit.
Klagen, wenn man es sich leisten kann, sagt „Impfen nein danke“. Oder wenn man sich absolut gar nichts mehr leisten kann. Arbeitslos, erwerbsunfähig, ohne pfändbares Einkommen oder Vermögen – dann kommt auch Prozesskostenhilfe in Frage. Das heißt, PKH kommt auch bei weniger dramatischen finanziellen Konstellationen in Frage, aber bei Unterliegen muss man dann die Anwaltskosten der Gegenseite trotzdem tragen. Da hilft es, wenn es absolut nichts zu holen gibt und in Zukunft auch nicht mehr geben wird.
Das wäre mal interessant, zu erfahren, ob in einem der Impfprozesse schon PKH beantragt wurde und vor allen Dingen, ob das Gericht dem Antrag stattgegeben hat. Dafür muss „die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten“.

Bei den Abgasskandalprozessen, die Rogert und Ulbrich geführt haben, haben sie auch mit Prozesskostenfinanzierern zusammengearbeitet. Davon war bislang in den ganzen Interviews auch noch keine Rede.

@Margot Lescaux. An Menschen die Prozeßkostenhilfe beantragen sind die meisten Anwälte nicht so sehr interessiert. Oder irre ich mich? An denen lässt sich nicht besonders gut verdienen. Bitte korrigieren Sie mich, falls meine Einschätzung falsch sein sollte.

Tja, was heißt interessiert. Ablehnen darf man es nicht. Vielleicht gibts
Anwälte, die, wenn das Thema dann aufkommt, plötzlich merken, dass der Fall aussichtslos ist oder sie sich nicht auskennen. Aber da fragen Sie die Falsche. Ich war immer in bodenständigen Kanzleien, da gehörte das einfach dazu.

Bin zwar nicht Margot Lescaux, kann das aber auch beantworten.
Ja, Sie haben recht, für die Vertretung von „armen“ Menschen gibts aus der Staatskasse wirklich nur Peanuts.
Fast noch „lästiger“ ist aber, daß eben jene „Staatskasse“ in diesen Fällen etliche Jahre lang immer wieder prüft, ob dieser arme Mensch inzwischen im Lotto gewonnen oder eine Erbschaft gemacht o.ä. hat und die Gerichtskosten nicht doch wenigstens in Teilen selber tragen könnte.
Zu diesem Zweck wird dann der Anwalt angeschrieben und der darf sich kümmern, wo der liebe Mandant abgeblieben ist und ob der die Güte hat, die Formulare der „Staatskasse“ auszufüllen ….
Macht immer wieder Spaß.

Muss ein Anwalt nicht auf alle vorhersehbaren negativen Folgen hinweisen?
Warum sollten sich die Gerichte bzw. der Gegner vor Entscheidungen drücken, wenn die Pharma doch mit Gutachten die Klagen abwehren könnte?
Wäre es für die Pharma und den Gerichten dann nicht sinnvoller direkt für ein Exempel zu sorgen, um weitere Kläger abzuschrecken?
Ich glaube eher, diese Klagen treffen auf eine breitere Öffentlichkeit und dadurch vielleicht auf mehr Aufmerksamkeit, als die der Soldaten.

Ich glaube, dass durchaus vorgesehen ist, großflächtig zu „entschädigen“. Das gehört meines Erachtens zum Plan.
Wozu sonst die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes in 2019.

Wie war das bitte? Hoffnung liegt auf einem Richter? Waren es denn nicht Richter, welche die verfassungswidrigen Lockdowns, Maßnahmen, Masernimpfpflicht und Corona-Spritzpflichten durchgesetzt haben? Und welche überdies friedliche Regimegegner und aufrechte Ärzte mit harten Strafen belegt haben und immer noch belegen? Und eben diese Richter sollen es jetzt richten? Dass ich nicht lache.

Persönlich würde ich mich als Betroffener und als Anwalt auch nicht auf die Hersteller, sondern auf die spritzenden Ärzte einschießen, aber auch auf diesem Wege ist kaum etwas zu erwarten, wie die lieben Richter des LG Heilbronn kürzlich klargestellt haben: „Ärzte müssen nicht mündlich aufklären und wenn im Bürgerlichen Gesetzbuch drinsteht, dass sie es doch müssen, dann werden wir lieben Richter dieses Sch…buch in den Mülleimer werfen, denn wir sind die lieben Richter und WIR machen hier die Gesetze.“

Ulbrich wird niemals die Virusbeweisfrage stellen, denn er kommt – ebenso wie Schmitz, Bahner und der Corona-Ausschuss – aus der Schule von Prof. Kämmerer. Allerdings ist die Virusbeweisfrage für Impfopfer auch eher sekundär, da Spritzärzte mit oder ohne Virus über Nebenwirkungen, bedingte Zulassung, Contergan, Pandemrix, Lipobay etc. informiert sein und ihre Patienten entsprechend aufklären müssen. Womit wir wieder beim Hauptproblem angelangt wären:

Solange die Corona-Spritzen nicht offiziell – also von der Regierung (sprich: den Haupttätern) – als gefährlich deklariert werden, interessiert die Beweis- und Faktenlage die lieben Richter leider einen Sch…dreck. Die letzten drei Jahre haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die in unserem Land geltenden Gesetze für liebe Richter nur Papier sind.

Also viel Glück in Düsseldorf. Selbst wenn das klappen sollte, waren das ja alles nur „tragische Einzelfälle“ und nicht die größte und systematischste Massenvergiftung der Menschheitsgeschichte.

Die Richter tun, was von oben angesagt wird.
Mein Guess: Es wird von oben angesagt werden, Entschädigungen zuzugestehen.
Der Steuerzahler soll bezahlen.

Deindustrialisierung Deutschlands ist einer der Haupt-Agendapunkte im Great Reset.
Wir sollen ein Bauernstaat auf mittlerem Armutsniveau werden.
Passt also doch.

Bauernstaat? Die Landwirtschaft ist doch dramatisch zurückgegangen. Deutschland wird über kurz oder lang wohl nur noch Sonnenkollektoren und Akkus produzieren, die Schweiz verlegt ein atomares Endlager nach Deutschland, während die Atomkraftgegner die Champagnerkorken knallen lassen, weil auch die letzten AKWs in Deutschland vom Netz gehen, und jeden Tag müssen 3-4 Windkraftanlage errichtet werden – mindestens bis 2030, und dann müssen die alten bereits wieder erneuert werden. Die erneuerbaren Energien machen ihrem Namen alle Ehre! Und auch für die Atemschutzmasken heißt es in Zukunft: „Made in Germany“ 😆

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