Heute Morgen wurde im Bundestag beschlossen was in Schweden längst gelebter Standard ist: die elektronische Patientenakte (ePa). Seit 2021 gibt es diese, allerdings war sie bislang freiwillig und weniger als 1 % der 73 Millionen gesetzlich Versicherten nutzen sie. Das ist Lauterbach ein Dorn im Auge, denn der will an die Daten, schließlich sollen diese den Pharmafirmen dienen und Geld auf deren bereits üppig gefüllten Konten schwemmen. Aber Lauterbach versichert: es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“. Wie beruhigend, gerade wenn man sich die nebenwirkungsfreie Corona-Spritze ins Gedächtnis ruft. Eigentlich war die ePa für die bessere Versorgung der Versicherten gedacht, jetzt dient sie eher dazu die Weitergabe der Daten an die Pharmakonzerne gesetzlich zu fixieren. Für Bürger der Bundesrepublik gilt ein sogenanntes „Opt-Out-Prinzip“, man muss aktiv widersprechen (wie das geht, das erfahrt ihr u.a. in diesem Beitrag). Laut Tino Sorge (CDU) gilt 2023 inzwischen das Motto in der Politik: „Daten retten Leben, nicht Datennutzung tötet Menschen.“ Bislang dachten zumindest wir immer, dass Menschen das Leben anderer retten. Da fielen uns beispielsweise Berufe aus Medizin, Pflege und auch Physiotherapie ein. Auch die EU stimmte gestern für ein Gesetz zur Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (EHDS). Gesundheitsdaten sollen nun also europaweit vernetzt werden. Aber wichtig ist weiterhin, dass sie allen Cookies explizit zustimmen, sonst könnte ihr Surfverhalten ja missbräuchlich verwendet werden. Einige Abgeordnete engagieren sich aktiv dafür, dass es ein Widerspruchsverfahren für die EU-Variante geben darf.
Kategorie: elektronische Patientenakte
Habt ihr schon von der ePA gehört? Nicht? Dann wird es Zeit, denn während Corona langsam in Vergessenheit gerät, kommt nun der gläserne Patient auf die Tagesordnung. Die ePA ist die elektronische Patientenakte, die noch Jens Spahn mit seinem Freund Leyck Dieken ins Rollen gebracht hat. Leyck Dieken ist Chef der Gematik, welche die Daten verwalten wird. Der Mediziner war aber auch schon tätig für den Pharmaverband Pro Generika, beim japanischen Pharmarisen Shionogi, dem israelischen Teva-Konzern, der Teva-Tochter Ratiopharm und bei Novo Nordisk. Der Mann ist bestens informiert und engagiert und bei ihm sind die Daten sicherlich in vertrauensvollen Händen. Ich möchte euch heute meine Sicht als Krankenschwester zur ePA schildern. In Schweden ist diese ja bereits komplett integriert und auch in keinster Weise mehr wegzudenken. Wieso das so ist und welche Vor- und Nachteile es gibt, lest ihr im Beitrag.
Wichtige Information: Die Frist für die Petition gegen das unbefugte Anlegen der elektr. Patientenakte (ePA) wurde um 2 Tage, also bis 27. Juli, 23:59, verlängert! Offensichtlich wurde das Unterzeichnen massiv erschwert/behindert oder es waren durch Zufall ein paar technische Fehler durch die IT-Abteilung der Bundesregierung aufgetreten? Es fehlen noch 12.571 Unterschriften um das Quorum von 50.000 zu erreichen und damit eine Anhörung im Petitionsausschuss zu ermöglichen. Das Unterzeichnen ist ziemlich einfach – deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir die nötigen Stimmen dazu erreichen werden.
Die elektronische Patientenakte wird derzeit vielfach in Artikeln aufgegriffen und kritisiert. Die pensionierte Rechtsanwältin Margot Lescaux hat sich diesem Thema nun selbst angenommen und hier auf dem Blog einen Gastbeitrag veröffentkicht. In diesem Beitrag geht es weniger um die Einschätzung und Bewertung der Gefahren, sondern vielmehr um praktische Fragen und eine rechtliche Einschätzung. Dabei wird der Aspekt des derzeit schon praktizierten E-Rezept thematisiert und die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs bezüglich der elektronischen Patientenakte. Da es das Gesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz DigiG)) noch nicht gibt, sondern dieses derzeit als Entwurf den Verbänden im Gesundheitswesen vorliegt, ist ein Widerspruch aktuell vermutlich wenig zielführend. Im Gegenteil, dadurch könnte der Widerstand gegen die elektronische Patientenakte erstmal ausgelotet werden und die Widerspruchsrechte vielleicht beschnitten oder erschwert werden. Ihr findet in dem Beitrag aber auch, für den Fall, dass euch eure Krankenkasse irgendwann darüber informiert, ein einfaches Widerspruchsschreiben. Falls schon jemand Erfahrungen mit den E-Rezepten gesammelt hat, hinterlasst uns gerne einen Kommentar auf dem Blog dazu.
Die aktuelle Petition beim Deutschen Bundestag läuft noch 4 Tage und das Quorum von 50.000 Unterschriften ist mit aktuellen 19.441 Unterschriften deutlich unterschritten. Der Bayerische Facharztverband hat diese Petition ins Leben gerufen und fordert mit dieser, dass die Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, damit die elektronische Patientenakte angelegt werden darf. Dies nennt man OPT OUT. Derzeit ist aber geplant, dass diese ab der Geburt für jeden Bürger automatisch angelegt wird und sämtliche Daten von der Wiege bis zur Bare dort gespeichert werden. Bei Thieme kma Online schreiben zwei Rechtsanwälte: „Das Gesundheitsministerium plant bei der Umsetzung dieses Vorhabens nur wenig Zeit für parlamentarische Beratungen ein: Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Angesichts der Tatsache, dass der Referentenentwurf erst kürzlich erstellt und erst jetzt in die entsprechenden Gremien zur Konsultation gegeben wird, dürfte dieser Zeitraum sehr ambitioniert sein.“ Auch wird in der Petition kritisiert, dass Forschern, wie auch anderen Nutzern, Zugang zu diesen Gesundheitsdaten gegeben werden soll. Stichwort der gläserne Patient. Auch der der Hinweis am Ende der Petition lässt aufhorchen: „Ein Dienstleister für Krankenkassen wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht. Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!“ Unterschreibt die Petition, teilt sie und vielleicht schaffen wir am Ende noch das benötigte Quorum von 50.000 Unterschriften.