Prof. Bhakdi berichtet in Magdeburg über die neuen Ergebnisse von Dr. McKernan. Er ist im Gebiet der Gensequenzierung spezialisiert und hat mit seinem Team Moderna und BioNTech/Pfizer Ampullen sequenziert. Dabei wurden DNA-Verunreinigungen, sogenannte Plasmide, gefunden. Diese sollten eigentlich laut Dr. Klapproth (Immunologe) am Ende des Produktionsprozesses entfernt werden, was nicht geschah. Auch die Höchstmenge an DNA wurde nach den Vorgaben der Zulassungsbehörden festgelegt. Wie dies festgelegt wurde ist unklar. Alle Chargen überschritten die Grenzwerte um bis zu 35 %. Prof. Bhakdi spricht davon, dass „der mRNA-Impfstoff auch noch ein DNA-Impfstoff ist“. Die Gefahr darin besteht nun, dass es zu einer lang anhaltenden Spike-Bildung und dadurch zu einer Immunpathologie mit der Zerstörung körpereigener Zellen kommen kann. Außerdem kann diese fremde DNA in das Erbgut eingebaut werden, was zu Stoffwechselstörungen und Krebs führen kann. Zudem können Missbildungen bei Embryos entstehen. Bislang wurden laut Dr. Klapproth keine genotoxischen Untersuchungen gegenüber der Produkte von Pfizer und Moderna durch die Zulassungsbehörden verlangt. Dies wurde bereits im Januar 2021 durch die geleakten Pfizer Dokumente zur „ordentlichen Zulassung“ bekannt. Man ging von einem vernachlässigbaren Risiko einer Erbgutschädigung durch RNA-„Impfstoffe“ aus. Er schreibt in seinem Artikel: „DNA kann sich allerdings sehr viel leichter in unser eigenes Genom einbauen als RNA“. Er spricht auch davon, dass es die Möglichkeit gibt, dass gentechnisch veränderte bakterielle DNA in dem Körper vervielfältigt werden könnte und zu einer Quelle kontinuierlicher Produktion von Antibiotikaresistenzen werden kann.
Kategorie: Impfschaden
Ein Brandbrief, der bei der Berliner Zeitung erst am Ende eines Artikels auftaucht. Mit der Wahrheit muss man heutzutage ja auch sehr vorsichtig sein. Falls ihr es aber noch nicht wusstet, Lauterbach wusste bereits 2 Tage nach seinem Amtsantritt durch den Brandbrief von Palmer und Federle über Impfnebenwirkungen Bescheid. Öffentlich äußerte der sich aber weiter im Sinne einer nebenwirkungsfreien Impfung. Wir, also diejenigen, die sich von Anfang an des eigenen Verstandes bedient haben und schon früh erkannt haben, dass es hier nicht um Gesundheitsschutz geht, werden auch weiter nicht für voll genommen. Trotz dessen, dass wirklich alles inzwischen vom Mainstream peu à peu aufgegriffen wurde. Sogar die geschwärzten Pfizerverträge von Uschi haben es in die Öffentlich-Rechtlichen geschafft. Ich bin gespannt, wann es dann die Zulassungsstudien, die die Pharmakonzerne selbst durchgeführt haben, in die „Analyse“ der beitragsfinanzierten Öfenntlich-Rechtlichen schaffen.
Der Prozess, den Dietmar S. gegen BioNTech führen will, beginnt am 3. Juli vor dem Landgericht in Rottweil. Der Anwalt fordert für ihn eine Rente von 2.000 Euro und 150 000 Euro Schadenersatz (Az.: 2 O 325/22). Dietmar sieht auf dem rechten Auge kaum mehr, er hat nur noch 3 % Sehstärke. Auch wochenlange Wortfindungs- und Konzentrationsstörungen begleiteten ihn. Bis zu diesem Zeitpunkt war er Befürworte der Corona-Impfung. Sein Anwalt fordert folgenden Schadensersatz für seine Mandanten: *Chronisches Erschöpfungssyndrom: max. 80 000 Euro * Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose: max. 100 000 Euro *Herzmuskel oder Herzbeutelentzündung: max. 120 000 Euro *Erblinden eines Auges, Ertauben eines Ohres: max. 150 000 Euro *Thrombosen in Hirn oder Herz ohne Todesfolge: max. 150 000 Euro und *Thrombosen in Hirn oder Herz mit Todesfolge: max. 1. Mio. Euro.