Ein Bürger stellt eine Anfrage bei „FragdenStaat“, wodurch eine E-Mail vom 23. März 2022 an die Öffentlichkeit gelangt. Die E-Mail war vom RKI-Lagezentrum gerichtet an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Inhalt ist brisant, auch wenn es sich eigentlich um die zu diesem Zeitpunkt herrschende Testverordnung ging: „geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann.“ Interessant dabei der Inhalt der E-Mail trotz dessen, dass er das Gesundheitsministerium erreichte, wurde weder an die Bundestagsabgeordneten noch an die Bevölkerung weitergegeben. Zwei Wochen später stimmte der Bundestag über die allgemeine Impfpflicht ab, die Duldungspflicht bei der Bundeswehr gilt noch immer und die für den Pflegebereich galt bis Dezember 2022. Die Impfung schützt als weder vor Infektion noch vor Übertragung und trotzdem wurde die Bevölkerung weiter angelogen. Der Anwalt Siemund von MWGFD wendet sich mit der Bitte, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister weitergeleitet wurde, erneut an „FragdenStaat“. Falls nein, stellt sich die Frage, welches Glied der Kette versagt hat. Wieso widerspricht sich das RKI öffentlich weiterhin und spricht von einer Schutzwirkung, obwohl intern schon lange bekannt war, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht grundsätzlich verhindern kann. Die fraktions- und parteilose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar übernahm die Aufgabe von Lauterbach und informierte mir ihrer Rede ihre Kollegen.
Kategorie: Impfschaden
Familie Grund ist froh, dass die Mutter überlebt hat. Christiane Grund nimmt Blutverdünner, darf sich deshalb nicht stoßen und darf nicht mehr schwer heben. Sie erlitt nach der AstraZeneca Impfung eine Hirnvenenthrombose. Der Schädel muss eröffnet werden um den Druck zu lindern. An Ostern erleidet sie einen schweren epileptischen Anfall und kommt im Rettungswagen zu sich. Nach dem Anfall brauchte sie 2,5 Wochen um sich wieder normal zu fühlen. Sie ist Physiotherapeutin mit Herz sagt sie im Interview, muss aber wegen dem epileptischen Anfall alle Termine absagen. Vom Versorgungsamt bekommt sie eine kleine Rente, die reiche aber zum Leben nicht. Eine weitere Impfgeschädigte erzählt, dass ihr Körper das Herz, die Leber und den Magen angreift. Laut ihr lebt sie seit 1,5 Jahren vor sich hin und stellt sich die Frage „kriege ich die Einschulung meiner Tochter noch mit“. Mertens von der STIKO wird am Ende zusammen mit der Impfgeschädigten Retzlaff in der Sendung interviewt. Er spricht davon, dass das Post-VAC Syndrom von Retzlaff zwar weder bei der EMA noch beim PEI anerkannt sei, er ihr aber abnehme, dass sie sich nicht gesund fühle. Ähnlich wie Schiefer, der von einem falsch abgebogenen Immunsystem spricht. Auf die Frage des Moderators wie es ihr gehe sagt Retzlaff: „Es geht mir ein bisschen besser, bin aber auch bis oben voll mit Medikamenten. Bei den Medikamenten muss man sagen, das sind immer experimentelle Heilversuche. Da weiß keiner in welche Richtung das geht, das hat auch Konsequenzen für meine Zukunft.“ Laut Mertens liegt es an den klinisch tätigen Medizinern, die sich bislang nicht auf den Weg gemacht hätten, eine Falldefinition zu erarbeiten, wieso es keine Hilfe gäbe. Am Ende schlägt Mertens dann mit seiner Aussage dem Fass den Boden aus. Wäre Retzlaff nicht direkt in den Kliniken mit der Diagnose Impfschaden vorstellig geworden, wären die Behandlungskosten doch von der Krankenkasse übernommen worden. Auch spricht er beim „Post-Vac-Syndrom“ von Selbstdiagnose und dass er sich nicht sicher wäre ob die Impfung wirklich ursächlich diese Menschen geschädigt hätte.
Einigen wird RA Lucenti ein Begriff sein, denn die pensionierte RA Lescaux veröffentlichte hier auf dem Blog seinen 2-teiligen Aufsatz zur Corona-Politik. Dort kam er unter anderem auf die Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu sprechen, was die EpochTimes dazu veranlasste, einige Nachfragen beim PEI zu stellen. Auf diese Antworten des PEI geht der Rechtsanwalt in seinem neuen „Aufsatz“ nun erneut ein. Bereits am 27. November wiesen wir auf das fehlerhafte Spontanmeldesystem beim PEI in unserer Auswertung zum 19. PEI Sicherheitsbericht hin. Auch Lucenti greift dies auf und ermöglicht damit, dass diese Erkenntnisse vielleicht endlich in die Öffentlichkeit gelangen können. Denn das PEI selbst spricht davon, dass nur 6% der realen Impfnebenwirkungen gemeldet werden. Lucenti formuliert hier den Verdacht der Interessenkollision. Die spätere Meldung als UAW-Verdachtsfall bringe dem Impfarzt lediglich einen vergütungslosen Zeitaufwand. Außerdem würde er sich als Impfarzt dem Risiko einer zivil- oder strafrechtlichen Konsequenz aussetzen, wenn heraus käme, dass er seine Patienten nicht weitreichend aufgeklärt hätte. Er spricht von einer Dunkelziffer von über 90% – also 10 mal so viele Menschen die eigentlich betroffen sind. Auch die Krankenkassendaten greift er in seinem erneuten Aufsatz auf, kritisiert, dass das PEI nur von Verdachtsfällen spricht, aber keine Anstrengung unternimmt, einen impfbedingten Kausalzusammenhang zu den Krankheitsbildern oder den Todesfällen durchzuführen. Zu guter Letzte spricht er dann noch die chronische Unterbesetzung des PEI an.
Auch in Oberösterreich werden die Menschen langsam wach. Es startete vor kurzem eine neue Kampagne. Der Titel lautet: „ Jeder wird jemanden kennen, der von Maßnahmen oder Impfungen geschädigt wurde“. In Anlehnung an Ex-Bundeskanzler Kurz Aussage, „Bald werde jeder jemanden kennen, der an Corona verstorben ist“, ist dies nun bittere Realität, allerdings für viele Impfgeschädigte. Sylvia Wolf erzählt auf einem von mehreren Plakaten, die für 2 Wochen in der Linzer-Innenstadt zu sehen sind, ihre Geschichte. In einer offiziellen Pressekonferenz kommt auch RAin Steindl zu Wort, die von „neurologischen Defiziten, Post-Vac-Symptomatiken, Autoimmunerkrankungen, thrombotischen Geschehen, Sehstörungen, bis hin zu Herzproblemen, Lähmungserscheinungen, Schwindel„ spricht. Produkthaftungsverfahren wie in Deutschland gebe es laut ihr derzeit in Österreich nicht. Diese seien aber in Vorbereitung. Aktuell gibt es in Österreich 2.000 Anträge nach dem Impfschadensgesetz. Offiziell gibt es laut BASG 52.124 Nebenwirkungen, 611 lebensbedrohliche Komplikationen und 310 Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Spritze.
Prof. Bhakdi berichtet in Magdeburg über die neuen Ergebnisse von Dr. McKernan. Er ist im Gebiet der Gensequenzierung spezialisiert und hat mit seinem Team Moderna und BioNTech/Pfizer Ampullen sequenziert. Dabei wurden DNA-Verunreinigungen, sogenannte Plasmide, gefunden. Diese sollten eigentlich laut Dr. Klapproth (Immunologe) am Ende des Produktionsprozesses entfernt werden, was nicht geschah. Auch die Höchstmenge an DNA wurde nach den Vorgaben der Zulassungsbehörden festgelegt. Wie dies festgelegt wurde ist unklar. Alle Chargen überschritten die Grenzwerte um bis zu 35 %. Prof. Bhakdi spricht davon, dass „der mRNA-Impfstoff auch noch ein DNA-Impfstoff ist“. Die Gefahr darin besteht nun, dass es zu einer lang anhaltenden Spike-Bildung und dadurch zu einer Immunpathologie mit der Zerstörung körpereigener Zellen kommen kann. Außerdem kann diese fremde DNA in das Erbgut eingebaut werden, was zu Stoffwechselstörungen und Krebs führen kann. Zudem können Missbildungen bei Embryos entstehen. Bislang wurden laut Dr. Klapproth keine genotoxischen Untersuchungen gegenüber der Produkte von Pfizer und Moderna durch die Zulassungsbehörden verlangt. Dies wurde bereits im Januar 2021 durch die geleakten Pfizer Dokumente zur „ordentlichen Zulassung“ bekannt. Man ging von einem vernachlässigbaren Risiko einer Erbgutschädigung durch RNA-„Impfstoffe“ aus. Er schreibt in seinem Artikel: „DNA kann sich allerdings sehr viel leichter in unser eigenes Genom einbauen als RNA“. Er spricht auch davon, dass es die Möglichkeit gibt, dass gentechnisch veränderte bakterielle DNA in dem Körper vervielfältigt werden könnte und zu einer Quelle kontinuierlicher Produktion von Antibiotikaresistenzen werden kann.
Ein Brandbrief, der bei der Berliner Zeitung erst am Ende eines Artikels auftaucht. Mit der Wahrheit muss man heutzutage ja auch sehr vorsichtig sein. Falls ihr es aber noch nicht wusstet, Lauterbach wusste bereits 2 Tage nach seinem Amtsantritt durch den Brandbrief von Palmer und Federle über Impfnebenwirkungen Bescheid. Öffentlich äußerte der sich aber weiter im Sinne einer nebenwirkungsfreien Impfung. Wir, also diejenigen, die sich von Anfang an des eigenen Verstandes bedient haben und schon früh erkannt haben, dass es hier nicht um Gesundheitsschutz geht, werden auch weiter nicht für voll genommen. Trotz dessen, dass wirklich alles inzwischen vom Mainstream peu à peu aufgegriffen wurde. Sogar die geschwärzten Pfizerverträge von Uschi haben es in die Öffentlich-Rechtlichen geschafft. Ich bin gespannt, wann es dann die Zulassungsstudien, die die Pharmakonzerne selbst durchgeführt haben, in die „Analyse“ der beitragsfinanzierten Öfenntlich-Rechtlichen schaffen.
Der Prozess, den Dietmar S. gegen BioNTech führen will, beginnt am 3. Juli vor dem Landgericht in Rottweil. Der Anwalt fordert für ihn eine Rente von 2.000 Euro und 150 000 Euro Schadenersatz (Az.: 2 O 325/22). Dietmar sieht auf dem rechten Auge kaum mehr, er hat nur noch 3 % Sehstärke. Auch wochenlange Wortfindungs- und Konzentrationsstörungen begleiteten ihn. Bis zu diesem Zeitpunkt war er Befürworte der Corona-Impfung. Sein Anwalt fordert folgenden Schadensersatz für seine Mandanten: *Chronisches Erschöpfungssyndrom: max. 80 000 Euro * Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose: max. 100 000 Euro *Herzmuskel oder Herzbeutelentzündung: max. 120 000 Euro *Erblinden eines Auges, Ertauben eines Ohres: max. 150 000 Euro *Thrombosen in Hirn oder Herz ohne Todesfolge: max. 150 000 Euro und *Thrombosen in Hirn oder Herz mit Todesfolge: max. 1. Mio. Euro.