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Gerichtsurteil Impfpflicht Impfschaden Impfversagen Nach-Impfungs-Syndrom

Justizskandal: Richterin Breywisch-Lepping wünscht sich Feedback zu ihrem Urteil: 2 Jahre und 10 Monate Gefängnis für Dr. Habig!

Unschuldige wie Dr. Habig sitzen wegen einer Richetern wie Petra Breywisch-Lepping in Haft. Ihr Urteil ist knallhart: Dr. Habig muss nun 2 Jahre und 10 Monate in Haft. Ein Justizskandal, wie wir ihn beispielsweise von Gustl Mollath kennen. Zeugen wurden massiv unter Druck gesetzt, die Öffentlichkeit musste ihren Personalausweis vorlegen, damit dieser kopiert werden konnte, weil Richterin Petra Breywisch-Lepping offensichtlich die Dokumente für sich haben wollte. Die Staatsanwältin stiftet die Patienten dazu an, dass sie Dr. Habig doch anzeigen sollen. Durch Dr. Habig kam kein Patient zu Schaden und der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit wurde inzwischen fallen gelassen. Aber diejenigen, die sich während der Pandemie die Taschen gefüllt haben und Politiker wie Lauterbach, die öffentlich lügen – wir sagen nur „die Impfung wäre nebenwirkungsfrei“ – gehen bislang straffrei aus. Deutschland ist weit davon entfernt rechtsstaatlich zu sein. Schreibt der Richterin Briefe, E-Mails und bombardiert die Sekretärin mit Anrufen (E-Mail: poststelle@lg-bochum.nrw.de).

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Gerichtsurteil Impfschaden Impfung Politik Polizei

1. Gerichtsurteil zu Impfbescheingungen: Dr. Habig sitzt seit 13 Monaten in U-Haft, heute wurde er zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt

Dr. Habig wurde heute zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken. Es interessiert in diesem Land nicht mehr, wenn Menschen kein gerechter Prozess gewährt wird und sämtliche Argumente, Sachverständige und sonstige Anträge ignoriert werden. Gehandelt wird nach dem politisch Vorgegebenen. Damit zeigte die vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping, obwohl ausgerechnet sie Habig eine rechtsfeindliche Gesinnung vorwirft, wie viel Verständnis sie für diese Art der Notlage mitbringt. Denn als Dr. Habig nach dem Plädoyer am Dienstag das Wort erteilt wurde, sagte er: „Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.“ Daraufhin applaudierte das Publikum und die Richterin Petra Breywisch-Lepping lies die Türen des Gerichtssaals verschließen, um die Personalien der Personen für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängen. Da das Publikum dagegen aber deutlich protestierte, lies sie die Türen wieder öffnen. Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass vor deutschen Gerichten nur noch Urteile im Sinne der regierenden Parteien gefällt werden!

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Impfreaktion Impfschaden Impfung

Ärztin klagt wegen Herzrhythmusstörungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!

Eine Hamburger Ärztin, tätig in einem Krankenhaus, erlitt nach der BioNTech Spritze Herzrhythmusstörungen und Atemnot, sodass sie sich wochenlang im Krankenstand befand. Bis heute halten Erschöpfung, Schlafstörungen und Schmerzen bei ihr an. Im ersten Prozess gegen BioNTech hier in Deutschland behauptet der Impfstoffhersteller, dass dieser Einzustellen wäre, schließlich ergab die eigene Prüfung, dass die Vorwürfe der Klägerin unbegründet und deshalb vom Gericht abzuweisen wären. Die Ärztin war bis zu Spritze topfit, sie war Ruderin und kann erst seit der Impfung nicht mehr diesen Sport ausüben. Der Anwalt der Klägerin reichte kurz vor Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegen den Richter ein und will aufgrund der Bedeutsamkeit dieser Klage, dass eine Kammer, bestehend aus mehreren Richtern, über diesen Fall entscheidet. Interessant ist, dass der Anwalt nun bekannt gibt, dass die Anwälte der Gegenseite, also von BioNTech, über die Verschiebung des Prozesses informiert wurden und nicht vor Gericht erschienen, er dagegen nicht darüber unterrichtet wurde. Interessant sind außerdem die Ausführungen von Rogert zu den Ämtern der Richter und der Rolle des deutschen Staates gegenüber BioNTech: „Unbekannt dabei ist der Grad der Zusammenarbeit, dass die Bundesrepublik Deutschland vertraglich schuldet, bei den Klageabweisungsbemühungen aktiv Partei für BioNTech zu ergreifen“. Mehr dazu im Artikel.

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Covid-19 Impfschaden Todesfälle

Neuer Spiegelbestseller – Buch wird blockiert! Harmlos wirkende Biografie von Prof. Sucharit Bhakdi: „Der Weg der Wahrheit“

Zwei gute Neuigkeiten, das Lebenswerk von Prof. Arne Burkhardt wird weiter fortgesetzt. Das bisherige Team wird weiter zusammenhalten, sucht allerdings nach einem neuen, zentralen Labor in Deutschland. Präparate können weiterhin eingeschickt werden, damit diese untersucht werden. Des Weiteren gibt es ein neues Buch, eine Biografie zu Prof. Sucharit Bhakdis Leben und einem Update zu seinem zweiten Buch, welches inzwischen zwei Jahre alt ist. Da das dritte Buch zensiert wird, gibt es die neuen Erkenntnisse nun in seiner Biografie. Ein harmlos wirkendes Buch mit einem Teil zum Thema Corona. Er spricht davon, dass das Buch bereits bei der Ankündigung im Mai bei Amazon auf Platz 2.000 von 3 Millionen Büchern war. Auch in Amerika, Asien und Ägypten ist das Buch bekannt, doch derzeit ist es aktuell verschollen. Sein Verlag spricht davon, dass das Buch geblockt wurde. Amazon verzögert nicht nur die Auslieferung um eine Woche, es verlangte zunächst 5 Euro und jetzt 3 Euro Versand.

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Impfschaden Studie

Impfbedingte Herzentzündung: koreanische Studie mit Behördenzahlen unterschlägt 1.053 Fälle – es tauchen nur 480 Fälle auf

Derzeit wird vielfach eine koreanische Studie zum Thema Myo- und Perikarditis geteilt. Vermutlich aufgrund der wenigen, aber doch sehr eindrucksvollen Zahlen. Allerdings wird hierbei unserer Meinung nach übersehen, dass die Studie, welche ihre Daten von der offiziellen koreanischen Gesundheitsbehörde bezieht, mal eben 1.053 Fälle unterschlägt. Es fließen lediglich 480 Fälle in die Studie ein. Von denen heißt es, dass 8 von 21 Todesfällen einen plötzlichen Herztod erlitten haben, der mittels Obduktion nachgewiesen wurde. Alle Personen waren unter 45 Jahre alt. Die Botschaft der Studie lautet am Ende, dass eine Myo- oder Perikarditis durch die Covid-Impfung sehr selten wäre. Interessant dabei ist, dass für diese Studie – vermutlich durch Behördenmitarbeiter durchgeführt – eine Falldefinition der „Brighton Collaboration“ herangezogen wurde. Diese arbeitet seit dem 20.12.2022 mit der CEPI (Internationalen Impfstoff-Initiative) zusammen. Die Ärztin Meryl Nass spricht davon, dass sie davon ausgehe, dass CEPI Einfluss darauf nehmen will, dass durch passende Definitionen die Fälle möglichst gering gehalten werden. Am 19.11.2021 wurde also prompt eine offizielle Falldefinition durch die Brighton Collaboration veröffentlicht. Diese will nur Fälle von Myo- und Perikarditis berücksichtigen, wenn diese innerhalb von 6 Wochen nach der Impfung auftreten, da die meisten Fälle (angeblich) in diesem Zeitraum zu erwarten seien.

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Impfschaden Medien Medizin Politik

Impfgeschädigte und Tübinger Ärztegruppe fordern die Aussetzung der STIKO-Impfempfehlung

Eine Selbsthilfegruppe von 21 Impfgeschädigten sowie 10 Tübinger Ärzte und eine weitere Gruppe an Therapeuten wenden sich mit einem offenen Brief an die Verantwortlichen. Dabei wird einmal die STIKO genannt, die dazu aufgefordert wird, die neuerliche Impfempfehlung auszusetzen. Begründet wird dies mit 5 wesentlichen Fragen, die vorab geklärt werden müssen. Das ist zum einen die Höhe der Rate an Nebenwirkungen, die Wirksamkeit der Impfung, der mögliche Zusammenhang der aktuellen Übersterblichkeit mit der Impfung, das Verbleiben der Spike-Proteine und Nanopartikel im Körper und zum anderen, wie hoch die Häufigkeit von Long-Covid bei Geimpften ist. Sie kritisieren das Fehlen einer Post-Vac-Ambulanz, während es am Universitätsklinikum Tübingen aber normal ist, dass Long-Covid Betroffene behandelt werden. Auch fordern sie den Dialog mit allen Angesprochenen und laden diese zu einem Erfahrungsaustausch ein.

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Impfschaden Politik Rechtslupe

Achtung Verjährungsfrist von 3 Jahren: Zivilrecht einzige Chance bei Impfschaden? Negativer Feststellungsbescheid kann Verfahren ungünstig beeinflussen!

BioNTech/Pfizer ist wohl einer der mächtigsten Prozessgegner der Welt. Während in Deutschland die Termine immer weiter nach hinten verschoben werden (Juli 2022 in Frankfurt), ist man in Frankreich schon etwas weiter. Dort laufen seit einem Jahr bereits zwei Zivilprozesse. Den Stein ins Rollen brachte der Fall des 13-jährigen jungen, der nach der Impfung fast sein gesamtes Augenlicht verlor und dem RA Lazarone zu seinem Recht verhelfen will. In Frankreich ist derzeit das Problem, dass Pfizer behauptet, nicht der richtige Adressat zu sein, sondern BioNTech und die Pfizer-Tochter in Belgien. In Deutschland hat sich RA Ulbrich an die Spitze gesetzt und strebt über das Zivilrecht eine Gefährdungshaftung an. Impfgeschädigte müssen jetzt nicht mehr Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen, sondern aufzeigen, dass der Schaden vorher eben nicht da war. Der Gegner muss nun erstmal Ersatzkausalitäten finden. Dabei hinderlich seien negative Feststellungsbescheide, denn sie mindern die Chance, über das Zivilrecht zum Erfolg zu kommen. Denn man muss nun erstmal gegen den negativen Bescheid Widerspruch einlegen, was mit einer zivilrechtlichen Klage einhergeht. Auch bringt Ulbrich nun eine Verjährungsfrist von 3 Jahren mit ins „Spiel“. Inzwischen gibt es auch einen Prozessfinanzierer für solche Impfschadensfälle. Enders war damals bereits beim Dieselskandal sehr aktiv. Bei Corona-Impfgeschädigten hat er wohl bereits hunderte solcher Fälle akquiriert, 60% sind aus Österreich, 30% aus Deutschland und 10% aus der Schweiz.

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Impfreaktion Impfschaden Impfung Impfversagen Medizin Nach-Impfungs-Syndrom

Wiederholte Impfung hemmt natürliche Immunabwehr, kann Autoimmunerkrankungen, Krebs und Myokarditis fördern

Am 17. Mai wurde in der Fachzeitschrift „Vaccines“ eine Literaturrecherche zum Thema Corona-Impfungen durchgeführt. Die Erkenntnisse der Autoren deuten bei wiederholter Impfstoffgabe auf ein erhöhtes Risiko von Autoimmunerkrankungen, Krebs und Myokarditis hin. Auch hemmt die mehrfache Gabe des Corona-Impfstoffs die natürliche Immunabwehr. Damit sind laut Homburg, der diesen Fachartikel auf Twitter publik machte, Bhakdis und Hockertz Aussagen zu der Impfung wieder einmal untermauert worden.

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Impfschaden Impfung Impfversagen Politik SPD Studie

Studie mit 1.490.082 Probanden: Thrombosen im Auge kommen bei Geimpften doppelt so häufig vor wie bei Nicht-Geimpften

Nicht nur die Journalistin der Welt weist auf eine aktuelle Studie hin, welche aufzeigt, dass Geimpfte doppelt so häufig an einer Augenthrombose erkranken. Auch Ehgartner berichtet darüber auf seinem Blog. Der schreibt dazu: „Die betroffenen Patienten sehen nur verschwommen oder verlieren schrittweise ihre Sehkraft bis hin zur vollständigen Erblindung des betroffenen Auges. Das zugrunde liegende Problem ist manchmal von außen sichtbar, wenn es zu Blutungen im Auge kommt, es kann aber auch optisch unbemerkt ablaufen.“ Die Studie umfasste jeweils 745.041 geimpfte und ungeimpfte Personen. In der geimpften Kohorte war das Risiko eines Augeninfarktes doppelt so hoch, Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren haben also ein erhöhtes Risiko. Eine Thrombose im Auge kann also zur Erblindung führen wichtig dabei ist eine schnelle Reaktion. Boderas von der Welt kritisiert bei der Bild genau dieses Vorgehen, die Bevölkerung wird davor nicht gewarnt. Alle erinnern sich sicherlich an Herrn Lauterbachs „Impfauge“. Viele weitere „Prominente“ haben aktuell Probleme mit den Augen, die Familie Geiss hat sich erst kürzlich die Augen operieren lassen, auch Jürgen Milski leidet an einer seltsamen Hautveränderung um die Augen. Vielleicht war es aber auch einfach nur zu viel Botox?

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Impfpflicht Impfreaktion Impfschaden Impfung Medien Politik

RKI-Mail über fehlende Impfwirksamkeit wurde vor Impfpflicht-Abstimmung im Bundestag verschwiegen

Ein Bürger stellt eine Anfrage bei „FragdenStaat“, wodurch eine E-Mail vom 23. März 2022 an die Öffentlichkeit gelangt. Die E-Mail war vom RKI-Lagezentrum gerichtet an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Inhalt ist brisant, auch wenn es sich eigentlich um die zu diesem Zeitpunkt herrschende Testverordnung ging: „geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann.“ Interessant dabei der Inhalt der E-Mail trotz dessen, dass er das Gesundheitsministerium erreichte, wurde weder an die Bundestagsabgeordneten noch an die Bevölkerung weitergegeben. Zwei Wochen später stimmte der Bundestag über die allgemeine Impfpflicht ab, die Duldungspflicht bei der Bundeswehr gilt noch immer und die für den Pflegebereich galt bis Dezember 2022. Die Impfung schützt als weder vor Infektion noch vor Übertragung und trotzdem wurde die Bevölkerung weiter angelogen. Der Anwalt Siemund von MWGFD wendet sich mit der Bitte, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister weitergeleitet wurde, erneut an „FragdenStaat“. Falls nein, stellt sich die Frage, welches Glied der Kette versagt hat. Wieso widerspricht sich das RKI öffentlich weiterhin und spricht von einer Schutzwirkung, obwohl intern schon lange bekannt war, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht grundsätzlich verhindern kann. Die fraktions- und parteilose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar übernahm die Aufgabe von Lauterbach und informierte mir ihrer Rede ihre Kollegen.