Lehrer lehnt Selbsttest bei Schülern ab Montag ab. Das Musterschreiben um Selbsttests bei Kindern abzulehnen findest du in dem Beitrag.
Kategorie: Schnelltests
Hier findet ihr zwei Dokumente, welche die Personen, die eure Kinder testen in Haftung nehmen.
Außerdem gehen wir auf das Thema Sicherheit bei Schnelltests und die Haftung im allgemeinen ein.
Das Familiengericht ist von Amts wegen verpflichtet jede Kindeswohlgefährdung abzustellen. Jeder der von einer Kindeswohlgefährdung Kenntnis hat kann diese anzeigen (Eilverfahren, kostenlos), so die Aussage des ehemaligen Familienrichter Hans-Christian Prestien.
Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.
Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt.
Testpflicht an bayerischen Schulen widerspricht bisheriger Rechtsprechung des BayVGH.
Wenn der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtwidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten.
Die jüngst erhöhten Infektionszahlen bei Schülern sind nachweislich lediglich auf eine massive Ausweitung der Tests in dieser Altersgruppe zurückzuführen.
Verwaltungsgerichtshof (Bayern) kippt Testpflicht für Altenpfleger.
Es begründet seine Entscheidung damit, dass eine behördliche Beobachtung nach dem IfSG einen Verdacht voraussetze, der so nicht ohne Weiteres gegeben sei.
Dieses Urteil könnte sowohl für Schulkinder als auch Angestellte relevant sein.
Vier namhafte Institute und Universitäten sagen ganz klar: Die treibende Kraft im Infektionsgeschehen sind nicht die Kinder.
Vier weitere sprechen sich gegen eine Schnelltestpflicht bei Schulkindern aus.
Sowohl das Robert-Koch Institut als auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. gehen von keinem überproportional großen Beitrag am Infektionsgeschehen durch Kinder aus.
Dennoch werden Schnelltests in vielen Bundesländern verpflichtend für Präsenzunterricht eingeführt.
Die Ausführungen in unserem Beitrag zeigen, dass Kinder mit gefährlichen chemischen Substanzen hantieren müssen, für die eigentlich geschultes Laborpersonal unter Schutzausrüstung vorgesehen ist.
Wir fragen: wer haftet bei Unfällen für körperliche Schäden in Folge von Anwendungsfehlern?