Erste Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse. Doch den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist, wie der Präsident des Bundesverfassungsgericht Stephan Harbarth.
Kategorie: Gerichtsurteil
Gegen das Urteil legen wir selbstverständlich Rechtsmittel ein. Notfalls gehen wir durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Das Netzwerk KRISTA wurde von dem Brandenburger Richter Dr. Pieter Schleiter, er ist durch seine umfassende Verfassungsbeschwerde bekannt, gegründet. Nun analysieren die Richter die Verfahren nach § 1666 BGB „Kinderschutzverfahren“.
Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.
Ein Mann aus Weimar hatte Ende April 2020 zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Hauses Geburtstag gefeiert. Das Amtsgericht hat in einem am 20.01.2021 bekanntgemachten Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig gewesen sei: das Kontaktverbot. Die Staatsanwaltschaft Erfurt reichte daraufhin den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein.
Spendenaktion wird, für Mutter aus Leipzig, welche 18.654 Euro Gerichtskosten wegen einem Kindeswohlverfahren zahlen soll, ins Leben gerufen. Inzwischen haben 993 Menschen gespendet und der Betrag der Gerichtskosten die 18.654 Euro kamen inzwischen mehr als deutlich zusammen. Es wurden gesamt 30.864 Euro gespendet.
Den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus!
Politisch motivierte Hausdurchsuchung? In Folge eines „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.
Ein Gericht weigert sich, seine Richter in Betreuungsangelegenheiten in Pflegeheime zu schicken, da es den Richtern nicht zumutbar sei, sich täglich, von nicht medizinischen Personal, einem körperverletzenden, schmerzhaften und überdies höchst gefährlichen Test mit Nasenabstrich auszusetzen.
Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.
Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt.