Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Richtig, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Möglichkeiten man hat, auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, erklärt eine Krankenschwester in einem Gastbeitrag. Dabei finden u.a. die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RA Croset und RA Boehme-Neßler Anwendung.
Kategorie: Pflege
Am 27.04. findet eine neue Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ statt. Während die AfD einen Antrag gegen diese einreicht, weil sie den Fachkräftemangel im Auge behält, legt die CDU/CSU einen Antrag für diese ein. Ein Aspekt, der derzeit aber wenig Beachtung erhält, ist der § 20 IfSG, welcher Karl Lauterbach – gerade im Hinblick auf den Herbst – bereits jetzt die Türen zu Zwangsimpfungen öffnet. Die Hürden dafür, sind erschreckend niedrig.
In einem sehr wachrüttelnden Brief, wendet sich Josef Kopp – Rettungssanitäter – an die Bundestagsabgeordneten. Er spricht davon, dass er selbst zwar geimpft ist, allerdings ungeimpfte Kollegen den Beruf verlassen. Dabei sagt er: „Kollegen die hervorragende Arbeit machen, Kollegen die wissen wie man mit Viren umgeht, Kollegen deren Ausbildung viel viel Geld gekostet hat!“
In Tübingen am Uniklinikum sind 1.300 Mitarbeiter nicht geimpft, an der Uniklinik Mainz sind mehr als 50% der Mitarbeiter krank geschrieben und das Klinikum Fürth berichtete von 230 Krankmeldungen. In RLP und Sachsen sollen gesamt 113.000 pflegerische und medizinische Beschäftigte betroffen sein. Auch die Kliniken in Nürnberg, Bamberg, Forchheim und Erlangen, erreichen alle nur eine Impfquote von knapp über 90%. Das bedeutet insgesamt spitzt sich die ohnehin schon angespannte Lage enorm zu.
Wie vertrauenswürdig sind Politiker noch? Hieß es lange Zeit es würde keine Impfpflicht geben, so hat sich das Blatt schnell gewandelt. Kubicki stimmte bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegekräfte, Mediziner und auch Feuerwehrleute mit „Ja“. Nun beteuert er aus seiner Corona Quarantäne, trotz 3-facher „Impfung“, die allgemeine Impfpflicht würde er zu verhindern wissen. Dafür nimmt er sogar eine Unannehmlichkeit in Kauf und stellt beim BMG eine Frage. Die Antwort auf die Frage wie wirksam der Impfschutz 1 Jahr nach dem Boostern ist, sollte niemanden mehr überraschen.
Dr. Wagner ist bekannt dafür, wenn es mal wieder in seinem Krankenhaus brennt, dass er sich mit seinem Instagram Account – indirekt – an die Politik wendet. Ihm passt die heutige Abstimmung im Bundestag nicht – Lockerungen möchte er so nicht hinnehmen. Dass in seinem Klinikum die Lage aber deshalb eskaliert, weil sich 170 Pflegekräfte und 60 Ärzte – angeblich wegen einer Infektion – krank gemeldet haben, das thematisiert er nur kurz. Vermutlich liegt es aber an der Impfpflicht.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Pflege gilt seit dem 15.03.2022 – also gestern. In einem Lied thematisiert die Pflegekraft Madlen die Missstände in der Pflege und spricht dabei auch die Impfpflicht an. YouTube löschte gestern das Video, bei 15.000 Aufrufen. Zufall?
Im Artikel des MDR wird natürlich kein Wort darüber verloren, dass sich Mitarbeiter wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – die seit gestern in Kraft getreten ist – krank gemeldet haben. Das ist natürlich nicht naheliegend bei einem drohenden Bußgeld von 2.500 Euro. Der Krankenstand läge weit über dem Jahresdurchschnitt, in manchen Bereichen haben sich mehr als 50% der Mitarbeiter krank gemeldet.
Gestern war ein ereignisreicher Tag in Berlin, Stefanie Bresnik ist Krankenschwester und hat stellvertretend für ihre Kollegen im Petitionsausschuss das Thema Impfpflicht angebracht. Trotz aller Gegenargumente der Politiker, blieb sie beharrlich und verteidigte den Standpunkt, dass ohne ausreichend Pflegepersonal keine Pflegequalität gewährleistet werden kann. Nur ausreichend Personal führe dazu, dass Hygienestandards eingehalten werden können.
Eine Pflegerin schrieb der Seniorenvertretung per Mail: „Was ich beim besten Willen nicht verstehe: Warum werden Menschen, die maximal noch eine oder zwei Wochen zu leben haben, weder schlucken noch sprechen können, (…) während des Sterbens zum vierten Mal gegen Corona geimpft?“ Das einzige, was sich ihre Patienten wünschten, sei es, schmerzfrei zu sein, ausreichend Luft zu bekommen und jemanden zu haben, der ihnen ab und zu die Hand halte. Was sie nicht bräuchten, sei eine vierte Impfung.