Eine Verfassungsbeschwerde ging am 14.12.2021 von inzwischen 50 Personen in Karlsruhe ein. Inhalt ist die anstehende temporäre Impfpflicht in der Pflege für den 15.03.2022 – 31.12.2022. Werfen wir also einen kurzen Blick darauf, was der Jurist Lipinski dazu zu sagen hat. Geplant ist, dass binnen einer Woche die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache abgeschlossen ist.
Kategorie: Pflege
Pflegedienstleiterin Simone Holzhäuser stellt sich mutig vor ihre ungeimpften Mitarbeiter. Von 65 Mitarbeiterinnen ihres Pflegedienstes sind 32 nicht geimpft. Die Gründe der Frauen die sich nicht impfen lassen wollen sind vielfältig. Man warte auf Langzeitstudien. Eine Mitarbeiterin sei zweimal genesen. „Trotzdem haben wir keinen Patienten in all den Monaten angesteckt“, so Holzhäuser. „Wir sehen aber, was die Impfung teilweise für Nebenwirkungen bei Alten und Kranken hat.“
Viele Menschen wissen dieser Tage gar nicht, dass es in Gesundheitsberufen ab dem 15.03.2022 eine Impfpflicht (Nachweispflicht) gibt. Informiert die Menschen und verschickt diese Postkarten. Gerne könnt ihr euch damit auch direkt an eure regionalen Bürgermeister, Gesundheitsämter oder auch Medien wenden. Je mehr Aufmerksamkeit das Ganze erhält desto besser.
Ich bin ziemlich wütend über die passive Haltung der Gesellschaft, meiner Kollegen und all derjenigen die trotz des Wissens eines Pflegenotstands aktiv für meinen Beruf – der sie jahrelang nicht interessiert hat – diese Impfpflicht befürworten. Obwohl sie alleine durch das Wahlergebnis, der letzten Jahre, bewiesen haben, dass ihnen Pflegequalität überhaupt gar kein Anliegen ist.
Wir haben erst kürzlich darüber berichtet, dass Gesundheitsämter ab März willkürlich Berufsverbote für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, aussprechen können – sofern diese sich nicht der Impfpflicht beugen. Mittlerweile ist klar, dass darüber hinaus Arbeitnehmern ein Bußgeld droht, wenn sie keinen Nachweis vorlegen.
Eine Krankenschwester namens Sabrina bloggt heute über die Pflegekräfte aus Freital. Diese legen ihre Berufsurkunden unter der roten Linie auf einem gut sichtbaren Hang ab. Sie signalisieren damit, dass sie bei einer weiter bestehenden Impfpflicht den Beruf verlassen werden. Auch in Oberberg nutzen die Pflegekräfte die Berufsurkunden regional.
Die berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen wird nur vorübergehend, bis Ende 2022, greifen. Details im Gesetz stellen einen Verstoß gegen diese jedoch nicht direkt unter Strafe. Letzten Endes entscheiden nämlich die Gesundheitsämter vor Ort über das Verhängen oder Nicht-Verhängen von Berufsverboten. Hier findet ihr die Details zur kommenden Impfpflicht.
RTL und n-tv berichten über die „Aktion Berufsurkunde: Impfpflicht? Ohne mich!“ komplett gegensätzlich. Unsere Bundesregierung würde von Fake News sprechen. In dem Beitrag wird behauptet, dass Pflegekräfte ihre Urkunden ablegten, weil die eine Impfung befürworten.
In einem offenen Brief, in dem sich die Altenpflege-Einrichtungen von AWO, Caritas und Diakonie an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten in der Region Main-Rhön wenden, heißt es, dass die Impfpflicht in der Pflege schon jetzt katastrophale Auswirkungen habe. Eine weitere Meldung aus Hamburg Eppendorf, also dem UKE, ist sehr interessant. Dort fallen derzeit viele Intensivpflegekräfte – ganze 10 Stück – krankheits- oder impfbedingt aus.
Offensichtlich lässt sich eine Impfpflicht für Pflegekräfte und Ärzte doch nicht so leicht umsetzen. Umsetzen vielleicht schon, aber wer macht dann die Arbeit? Die Unternehmen heben die Impfpflicht auf, ihnen bleibt gar nichts anderes übrig.