Seit wenigen Tagen geistern viele Nachrichten zu den Affenpocken in den Medien herum. Es gibt auch schon einen ersten Fall, durch Zufall auch wieder in München, wie bei Corona. Aber es gibt Entwarnung, eine Impfung und Medikamente gibt es dieses mal schon, eine entsprechende Pandemieübung gab es auch schon und dank Karl Lauterbach gibt es nun auch einen neuen WHO-Pandemivertrag. Also kein Grund zur Sorge.
Kategorie: Politik
Es war zu erwarten und doch schockiert es viele Menschen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Nachweispflicht) abgelehnt. Laut RA Lipinski wurden die vorgelegten Studien, aus dem In- und Ausland, von den Richtern nicht gelesen. Er selbst sagt in einer Stellungnahme: „Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate, nach Ausrufung des ersten Lockdowns, nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen.“
Der Webauftritt zur Impf-Surv-Studie wurde entfernt, die Charité distanziert sich vom Inhalt und untersagt Interviews mit Matthes auf dem Gelände. Auch Montgomery, bereits als Pharmalobbyist bekannt, schließlich hieß er die Geldspenden von Ratiopharm an Ärzte mit den Worten „Ein ganz normales, natürliches Vorgehen“ gut, tritt derzeit massiv und aggressiv im TV auf. Trotz Konfrontation mit dem Impfschaden von Daniela K. versucht er die Impfschäden klein zu reden und am Ende zu leugnen.
In diesem Beitrag gehen wir auf zahlreiche Aspekte eines Dialogs zwischen Prof. Bhakdi und Dr. Weikl ein. Es geht zunächst um die Gefahren der angeblichen Totimpfstoffe Novavax und Valneva. Weiter wird die Diffamierungskampagne gegen Prof. Bhakdi in den Öffentlich Rechtlichen thematisiert. Offensichtlich beugt sich auch wieder die Justiz der Politik (und dem Geld) – denn nachdem die Ermittlungen gegen Prof. Bhakdi zunächst eingestellt wurden, hat eine „übergeordnete Instanz“ nun das Verfahren wieder aufgenommen. Es geht um nichts weniger als „Volksverhetzung“. Ist, angesichts von so viel Ungerechtigkeit, noch Platz für Optimismus?
Dr. Weikl wurde Opfer unserer Justiz. Der jetzige Staatsanwalt Herr Feiler – der für Dr. Weikl 2,5 Jahre ohne Bewährung forderte – war vor Herrn Mikla, der nun das Urteil gesprochen hat, Richter am Amtsgericht in Passau. Ach ja und natürlich war Herr Mikla vorher auf dem Posten von Herrn Feiler – wie praktisch, sozusagen ein fliegender Wechsel. So ist immer sichergestellt, dass entsprechende Interessen vertreten werden. Aktuell werden ja offensichtlicherweise die Interessen des Staates vertreten, natürlich alles im Namen des Volkes.
Dass uns die Quantitätsmedien belügen oder aber zumindest zumindest „einseitig“ berichten, das haben wohl viele Leser unseres Blog die letzten Jahre festgestellt. Einem Leser unseres Blogs ist aufgefallen, dass nun sogar Übersetzer wie „deepL“ durch einfaches Auslassen von ganzen Satzteilen in diesem Informationskrieg involviert sind. Gastautor Dirk Freyling dokumentiert eine „Informations-Auslassungs-(Un-)Kultur“.
Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Richtig, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Möglichkeiten man hat, auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, erklärt eine Krankenschwester in einem Gastbeitrag. Dabei finden u.a. die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RA Croset und RA Boehme-Neßler Anwendung.
Dr. Ronald Weikl äußert sich nun, in einem noch gestern Abend aufgenommenen Video, selbst zu dem Urteil. So viel sei vorweg genommen, Dr. Weikl hat Berufung eingelegt und wird sich die staatlichen Repressalien, in Form dieses gerichtlichen Urteils, nicht gefallen lassen. Wir stehen hinter Dr. Weikl und werden weiterhin darüber berichten, denn in dieser Sache ist ausschließlich ein Freispruch akzeptabel.
Heute musste Dr. Weikl einen Rückschlag bei der Urteilsverkündung hinnehmen. Trotz schlagender Argumente sprach der Richter und seine beiden Schöffen (Rentner und Gartenbaubetriebsinhaber) ein verstörendes Urteil – gegen das Dr. Weikl natürlich Berufung eingelegt hat. Das Urteil lautet nicht nur 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung, sondern hinzu kommen einige Geldbußen und eine eingeschränktes Berufsverbot. Dr. Weikl sagt nach der Urteilsverkündung. „Ich habe den Menschen wirklich mehr Rückgrat zugetraut. Schade, dass sie auch dieser Agenda erliegen sind, das ist traurig.“
Thekla Walker hat nun eine Herzmuskelentzündung. Wir haben bereits am 21. Juli 2021 darüber berichtet, dass BioNTech einen Rote-Hand-Brief zu dieser Nebenwirkung veröffentlicht hat. Dass sie gewiss geimpft ist zeigt ihr Engagement, denn sie macht sich Sorgen, dass wir vielleicht nicht genug Impfstoff bekommen. Aber dafür hat Lauterbach ja inzwischen gesorgt, müss dieser ja nun, weil er abläuft, entsorgt werden – oder man passt eben das Haltbarkeitsdatum ganz einfach an.