Eine weitere Ärztin, welche vom deutschen Staat verfolgt wird. Eigentlich kann man es direkt auf den Punkt bringen, – einem Justizsystem, welches sich am Leid anderer bereichert, ein Fehlurteil nach dem anderen spricht und zugleich ohne jegliche Regung abnickt. Deutschland hat schwere Zeiten hinter sich, aber offenbar nichts daraus gelernt. Dr. Witzschel (67) bekommt nun den Zorn eines scheinheiligen Justizsystems zu spüren, – in dem Geld und Macht an erster Stelle stehen – und „im Zweifel für den Angeklagten” mal wieder eine reine Wikipedia-Floskel zu sein scheint. Wegen ein paar vermeintlich unrichtigen Zetteln wird eine Ärztin seit dem 28.02.2023 im Gefängnis weg gesperrt. Ein Justizskandal, wie der von Gustl, Mollath und worüber wirkliche Straftäter nur lachen können.
Kategorie: Gerichtsurteil
Die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“ stellt in diesem Gastbeitrag ein kürzlich durch das Amtsgericht Halle gesprochenes Urteil zur Masken- und Testpflicht vor. Sie schreibt dazu: „Das Urteil treibt einem beim Lesen Freudentränen ins Auge. Einem Kind auf einer Privatschule war das Betreten verweigert worden, weil es sich aufgrund gesundheitlicher Bedenken seiner Eltern weder testen lassen noch eine Maske tragen sollte. Die Eltern haben dann das Schulgeld einbehalten und sind auf Zahlung verklagt worden“. Das Gericht hat die Klage der Schule abgewiesen. Eine ausführliche Begründung und Zusammenfassung zu diesem einmaligen Urteil in einer einzigartigen Zeit findet ihr in diesem Gastbeitrag.
Friedrich Pürner wird aus seinem Amt wegen seiner kritischen Haltung aus dem Gesundheitsamt Aichach-Friedberg enthoben. Daraufhin wurde er zur Regierung Oberbayern strafversetzt. Er bewarb sich als Leiter beim Gesundheitsamt München, wurde aber nirgends mehr eingestellt. Denn offensichtlich wurde Pürner bewusst von Erwin Lohner (Regierungspräsident von Schwaben und Jurist) schlechter beurteilt. Lohner räumt ein, dass Pürner von 23 Ärzten die schlechteste Bewertung bekam. Dagegen klagte er und gewann nun gegen den Freistaat Bayern. Zwei Auswahlverfahren für Stellen, auf die Pürner sich beworben hatte, müssen neu durchgeführt werden. Sein Anwalt spricht von einem fast historischen Erfolg. Auch spricht er davon, dass das Verfahren vor dem VG München am Mittwoch den 22.11.23 mehr als 6 Stunden dauerte. Außerdem schreibt er auf X: „Die Zeugen konnten in der extrem umfangreichen Beweisaufnahme u.E. nicht einen einzigen Vorwurf bestätigen. Das obsiegende Urteil und die beiden weiteren Entscheidungen in den beiden Stellenbesetzungsverfahren sprechen eine eindeutige Sprache. Der Freistaat muss sämtliche Verfahrenskosten tragen. DER ERSTE SCHRITT ZUR AUFARBEITUNG DER CORONA-KRISE?“
Es ist bedauerlich zu sehen, wie ein Arzt, der sich aufrichtig um das Wohl seiner Patienten sorgt und nicht nach persönlichem Gewinn strebt wie viele andere in seiner Branche, stattdessen öffentlich Kritik äußert, nun mit Bestrafung konfrontiert wird. Seine Hingabe an die Patienten und der Mut, seine kritisch Stimme zu erheben, sind Qualitäten, die eigentlich Anerkennung verdienen sollten. Es ist bedauerlich, dass jemand, der sich für ethisches Handeln einsetzt, solche Konsequenzen erleiden muss. Der Arzt Rolf Kron wurde heute zu 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung, wegen dem angeblichen Ausstellens unrichtiger Maskenatteste, verurteilt. Darüber hinaus bekam er eine Geldstrafe von 10.000 Euro.
Der Arzt, Herr Dr. Andreas Triebel, wurde durch das zurücknehmen der Revision der Staatsanwaltschaft bereits im August freigesprochen. Auch er stand wie Dr. Weikl wegen angeblich unrichtig ausgestellter Befreiungen vor der Maskenpflicht vor Gericht. Heute lief ein weiterer Verhandlungstag gegen Dr. Weikl aus Passau. Er ist ein Arzt, der sich stets uneigennützig für seine Patienten eingesetzt hat, ihr Wohl über alles stellte. Es ist bedauerlich zu sehen, wie er nun einem solchen Prozess gegenüberstehen musste und eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen soll. In der Mitteilung vom MWGFD heißt es: „Die Zahl der Unterstützer ebbte selbst nach drei Jahren Verfahrensdauer nicht ab.“ Florian Machl war vor Ort und schreibt: „Man hätte es bei einer Nullstrafe (Verwarnung) belassen können, doch man verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro für am Ende 10 übrig gebliebene Fälle. Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe.“ Die Verteidiger Weikls kündigten an, dass die verbliebenen Fälle bis zum Ende durch alle Instanzen gebracht werden.
Prof. Bhakdi wurde drei Tage nach seinem Freispruch von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein damit konfrontiert, dass diese Rechtsmittel einlege. In einem aktuellen Gespräch geht er darauf ein und spricht davon, dass die deutsche Justiz sich damit selbst ausliefere. In diesem „Fall“ ist keine geringere Oberstaatsanwältin als Silke Füssinger dran. Und was weiß man über diese Dame? Sie ist die erste Antisemitismusbeauftragte in Schleswig-Holstein, einem CDU und Grün regierten Bundesland. Und wie sagte es Impfpflichtbefürworter und Ministerpräsident Daniel Günther damals: „Ich finde, dass sich Ungeimpfte gar nicht treffen sollten in diesen Zeiten, um das Virus nicht weiterzuverbreiten.“ Und was ist der Auftrag Füssingers laut einem Artikel aus 2021? „Oberstaatsanwältin Silke Füssinger soll die Diskriminierung jüdischer Mitbürger bekämpfen. Das sind ihre Maßnahmen.“ Dass man hier gut und gerne Aussagen falsch auslegen will, in Anbetracht des Kontextes, in dem das Video von Prof. Bhakdi ausgestrahlt wurde, ist zumindest für uns sportlich. Richter Malte Grundmann sah bei seinem Urteil zwar den Vergleich zwischen Impfpolitik und Holocaust als nicht hinnehmbar an, die Äußerungen seien aber nicht geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Verhandelt wird das ganze dann erneut im Landgericht Kiel.
Wegen dem Ausstellen eines Attestes stand Dr. Ahlers vor Gericht – er erhielt nämlich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 9.000 Euro. Obwohl er den Patienten untersuchte, hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit des Maskenattests. Wohl bemerkt, Dr. Ahlers steht vor Gericht wegen einem einzigen Maskenattest. Außerdem wurde der Patient in der Praxis untersucht. Trotzdem kommt man bei dem Gericht zu dem Schluss, dass der Patient keinen Grund hatte, um sich ein Maskenattest auszustellen. Da Dr. Ahlers aber kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, wird er freigesprochen.
Morgen steht ein weiterer Gerichtstermin gegen Dr. Urmetzer im Strafjustizzentrum in Nürnberg an. Sollte es euch möglich sein, nehmt bitte als Prozessbeobachter teil. Ärzte wie Dr. Urmetzer stellten – obwohl er schon längst seinen wohlverdienten Ruhestand mit 70 Jahren genießen könnte – das Wohl ihrer Patienten über das eigene. Deshalb werden diese Ärzte von unserem Staat verfolgt und benötigen dringend unseren mentalen und physischen Zuspruch bei den Gerichtsverhandlungen. Auf unseren letzten Aufruf erfuhr Dr. Urmetzer enormen Zuspruch, den er über eine Leserin ausrichten ließ: „Ich stehe in Kontakt mit Herrn Urmetzer und er lässt ausrichten, dass er nach dem hier erschienenen Artikel vom 11. September 2023 viel Zuspruch erfahren hat. Viele Mitmenschen hätten ihm daraufhin Unterstützung zugesagt und ihm dadurch Kraft gegeben. Er dankt allen von Herzen, die ihm – wie auch immer – Beistand leisten und ihn unterstützen“.
Wie können wir verhindern, dass all das wieder passiert – beispielsweise in Zeiten einer Klimahysterie unter dem Deckmantel des Klimaschutzes? Darum geht es aber in unserem Beitrag gar nicht. Ein bisschen vielleicht, dank des eingebundene Videos schon, aber nicht hauptsächlich. Hauptsächlich geht es darum, dass die ehrenamtliche Richterin Juli Zeh davon spricht, dass die Exekutive während der Corona-Pandemie „scheiß Verordnungen“ machte und kein Richter in Deutschland die „Eier“ hatte, die Grundrechte höher zu hängen als die persönliche Karriere und aus der Masse heraus zu stechen. Sie selbst formulierte es wie folgt: „Es heißt, es geht in die Verantwortung des einzelnen Entscheiders über, im Eilrechtsschutz zu sagen, wir hängen die Grundrechte so hoch, dass wir mit diesem Risiko leben, dass die Aufhebung der Maßnahme vielleicht wirklich massive Todesfolgen haben wird und das ist ein unheimlich hoher Verantwortungsübergang.“ Hamed entgegnet dieser ganzen Rechtfertigung – welche nach 3 Jahre sehr unreal wirkt – „Die eine Richterin sagte mir, ‚ja, ich habe mir nochmal die Umfragewerte angeschaut‘, das war im Januar 2021, ‚die Menschen stehen immernoch hinter den Maßnahmen‘. Dann habe ich gesagt: ‚Ja, ich bin auf Sexualdelikte spezialisiert. Wenn sie da die Menschen fragen, was man mit Sexualstraftätern machen soll, würden sie das auch so machen. Wir haben eine Demokratie, die Minderheiten schützt, wir haben keine Tyrannei der Mehrheit‘. Aber das war das Bild, deshalb erzähl ich das. Das ist einfach die Praxis, mit der ich jeden Tag konfrontiert war und meinen Mandaten erklären musste, wie kann das eigentlich sein.“ RAinBahner bringt es deutlicher auf den Punkt: „Sie wissen alles ganz genau – und sie halten dennoch die Klappe – sie halten nicht dagegen! […] Lippenbekenntnisse sind feige und nutzen niemandem.“
Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.