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Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet

Rechtsanwältin Wörmer beendet das Interview (Achtung: YouTube) mit den Worten „ich habe jetzt nicht mit einem Wunder gerechnet“. Die Ärztin Perin Dinekli steht seit 3 Jahren wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht. Nicht nur kurzfristig abgesagte Verhandlungstermine, nein auch ein direkt auf ihren Geburtstag gelegter Verhandlungstermin, sollten Dinekli wohl zusetzen. Obwohl ihr die Richterin mündlich zusagte, dass sie nicht zu 90 Tagessätzen verurteilt werde, tat dies die junge Richterin trotzdem. Dinekli geht von einer Einflussnahme auf die bislang recht obbjektiv agierende Richterin aus. Auch der Sachverständige Prof. Bergholz wurde trotz seiner 800 km langen Anreise nicht gehört. Er fasst die Regelung für das Tragen von Masken wie folgt zusammen: „nicht nötig”, „nicht wirksam“, „aber schädlich“. Die Approbationsbehörde scheint derzeit nur darauf zu warten, Dinekli die Approbation zu entziehen. Aus dem Brief zitiert Dinekli: „Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.“

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Der Fall Dr. Urmetzer: inzwischen 22 Verhandlungstage & 200 Zeugen wurden geladen

Der sympathische und sich für seine Patienten aufopfernde Arzt Dr. Urmetzer stellte seinen Patienten als Fachmann für Anästhesie Maskenatteste aus. Seit dem 3. Mai steht dieser nun wegen der deutschen Staatsanwaltschaft vor Gericht. Denn es erweckt inzwischen den Eindruck, dass alle Menschen, welche während der Corona Zeit kritisch waren, massiv vom Staat verfolgt werden. 22 Verhandlungstage mit 200 Zeugenbefragungen und im neuen Jahr geht es weiter. Im Januar 2024 sollen 2 weitere Termine folgen, im Februar noch einmal weitere 3 Termine. Die zuständige Staatsanwältin verkündete diese Termine mit einem Lächeln. Lasst uns Ärzte wie Dr. Urmetzer weiter unterstützen. Dieser bedankt sich mit folgenden Worten: „Ich möchte Euch allen auf diesem Weg noch einmal von Herzen DANKE sagen, die Ihr mich unaufhörlich – wie und von wo auch immer – unterstützt habt. Ohne Euren Beistand, ohne Eure Unterstützung hätte ich nicht die Energie und Kraft gehabt, das alles unbeschadet durchzustehen.“

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Freispruch: HNO-Arzt Dr. Ahlers wegen des Ausstellens eines Attestes vor Gericht

Wegen dem Ausstellen eines Attestes stand Dr. Ahlers vor Gericht – er erhielt nämlich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 9.000 Euro. Obwohl er den Patienten untersuchte, hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit des Maskenattests. Wohl bemerkt, Dr. Ahlers steht vor Gericht wegen einem einzigen Maskenattest. Außerdem wurde der Patient in der Praxis untersucht. Trotzdem kommt man bei dem Gericht zu dem Schluss, dass der Patient keinen Grund hatte, um sich ein Maskenattest auszustellen. Da Dr. Ahlers aber kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, wird er freigesprochen.

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FFP-Staub Maskenpflicht im St. Vincenz Krankenhaus – Gifte und Mikroplastik im Gesicht?

Man würde meinen, es wurde aus den letzten 3 Jahren etwas gelernt. Aber Fehlanzeige. Das erste Krankenhaus St. Vincenz in Limburg führt die FFP-Staub-Maskenpflicht wieder ein. Im vorauseilenden Gehorsam wird getan, was nie einem Beweis stand hielt. Im Gegenteil, es wurde mehrfach nachgewiesen, dass gewisse Masken Gifte enthalten, welche Gesundheitsschädlich sind. Es wurde nachgewiesen, dass sich das Mikroplastik aus den Masken in der menschlichen Lunge und im Blut nachweisen lässt. Gewissenhafte Ärzte, welche ihre Patienten davor bewahren wollten, haben noch immer mit Prozessen zu kämpfen. Dr. Witzschel sitzt seit 5 Monaten immernoch in der JVA ein.

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.

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755 Millionen Masken werden wegen fehlender Haltbarkeit verbrannt – die Entsorgung kostet 7 Millionen Euro

Wertvolle Ressourcen wurden für 755 Millionen Masken verschwendet. Jetzt landen diese auf dem Müll, um genau zu sein, werden sie verbrannt. Obs der Umwelt schadet? Sicherlich nicht, war ja wegen der Solidarität und als Test, wer die Virenschleuder noch enger getragen hat. Derzeit interessieren Lauterbach aber auch nur noch die Hitzetoten und die Maßnahmen die jetzt ergriffen werden müssen. Die Grünen sind von der Wärmepumpe besessen, nur heizen die eben auch nicht nur mit Luft und Liebe, sondern mit Strom. Aber gibt ja Gott gegebene Photovoltaikanlagen, Windräder und Solaranlagen. Witzig dabei ist, dass für die Entsorgung dem Steuerzahler schlappe 7 Millionen Euro entstehen.

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Mediziner Urmetzer äußert sich zum Maskenprozess – Anwaltskosten von 34.000 € sollen die Menschen zum Aufgeben zwingen

17 Prozesstage wegen angeblich unrichtig ausgestellter Maskenatteste – es erweckt den Eindruck, dass die Prozesskosten damit besonders hoch getrieben werden sollen, damit unliebsames Handeln unterdrückt werden kann. Denn 34.000 Euro kostet so ein Prozess, wie ihn der Arzt Urmetzer derzeit wegen dem Vorwurf unrichtiger Maskenatteste führen muss. Vorausgesetzt, es bleibt bei 17 Verhandlungstagen, denn die eigentlichen 15 Verhandlungstage wurden bereits um 2 Tage erhöht. Auch hat sich die Staatsanwaltschaft einen hinterhältigen Schachzug ausgedacht. Es wurde ein Antrag gestellt, damit der Prozess nicht wie üblich vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt wird. Das hat zur Folge, dass am Ende dann eine Berufsinstanz weg fällt. Dem Arzt Urmetzer werden von anfänglich 264 vorgeworfenen, angeblich unrichtig ausgestellten Maskenbefreiungsattesten nun nur noch 100 vorgeworfen. Er kritisiert, dass das Telemedizingesetz sehr wohl Anwendung findet bei Krankmeldungen bei Maskenbefreiungsattesten müssten die Patienten aber in der Praxis persönlich erscheinen. Für ihn wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Das hochgeladen Video wurde von YouTube sofort gelöscht. Wolfgang Urmetzer sagt am Ende: „Jede Unterstützung, egal in welcher Form, jeder positive Gedanke, jede gute Energie, jedes Gebet, jede angezündete Kerze und natürlich auch finanzielle Unterstützung soweit jemand das kann, helfen mir in dieser schwierigen Situation. Machen mir Mut. Aufgeben ist eh keine Option und ich habe den tiefen Glauben, dass am Ende die Wahrheit, die Liebe und das Gute siegen werden.“

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Anästhesist Urmetzer (70J.) wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht – ihm droht eine Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot

Dr. Urmetzer (Anästhesist aus Nürnberg) wird in 60 Fällen vorgeworfen, die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben. Allerdings erfährt man durch einen Prozessbeobachter, dass Dr. Urmetzer die Patienten unterrichtete, dass diese unverzüglich zur persönlichen Vorstellung in die Praxis kommen müssen. Der verteidigende RA Prof. Weiler bat direkt zu Prozessbeginn den Rechtsmediziner auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Es bedarf in diesem Fall eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners. Dr. Weikl sagte letztes Jahr bei seinem Prozess: „Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“ Das Telemedizin-Gesetz scheint derzeit nur für maßnahmentreue Ärzte zu gelten, die Menschen reihenweise krank geschrieben haben, ohne dass diese in der Praxis physisch erschienen, sagt Rechtsanwalt Siegmund. Urmetzer selbst sagt: „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“ Dr. Urmetzer wird keine Deals akzeptieren oder Kompromisse eingehen, er sei dabei genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Er sagt: „Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“

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Krankschreibungen unter Pflegekräften auf Rekordhoch: Atemwegsinfekte unter den Top 3 Diagnosen

Die tagesschau postet auf Instagram über das Rekordhoch an Krankschreibungen unter den Pflegekräften. Als Top Diagnose werden hier Atemwegsinfekte genannt. Die tagesschau vergisst zu erwähnen, dass in diesem Bereich das Personal, ohne die Beachtung der Tragezeitpausen, durchgehend FFP Masken tragen musste. Natürlich neben der bekannten Impfpflicht. Einrichtungen können das Tragen aber noch immer anordnen. Vielleicht sollte man die Auswertung der TK mal zum Anlass nehmen, sich kritischere Fragen zu stellen. Aber wie soll das gehen, wenn selbst eine Aufarbeitung im Bundestag zu den massiven Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre blockiert wird? Eine Fehlerkultur gibt es in Deutschland nicht und schön blöd wären diejenigen, die das alles angerichtet haben, sich nun dem zu stellen. Die Fehltage bei den Pflegekräften liegen also auf einem Rekordhoch – aber die grün/rote Regierung, die gelobte alles besser machen zu wollen, beschäftigt lieber Stylisten, damit die Bilder von der Unfähigkeit des Sprechens ablenken.

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Gesundheitsamt empfiehlt FFP2-Masken gegen Heuschnupfen – 2023 Jahr der Rekordkrankmeldungen wegen Atemwegserkrankungen

Einerseits wissen wir inzwischen alle, dass das permanente Maskentragen – teilweise sogar im Freien – dazu geführt hat, dass unser Immunsystem die letzten Jahre gelangweilt war. Auch wird von Experten wie Prof. Kämmerer davon gesprochen, dass durch die Genbehandlung vieler Menschen eine Schwächung der Immunabwehr stattgefunden hat. Die tagesschau berichtet über Rekordzahlen bei den Krankschreibungen in den ersten 3 Monaten diesen Jahres. Pro Woche waren laut der Barmer durchschnittlich 368 von 100.000 Bamer-Versicherten wegen Atemwegserkrankungen arbeitsunfähig. Der Wert ist viermal so hoch als zu Jahresbeginn 2021. Dabei ist eine aktuelle Empfehlung des Gesundheitsamtes in Nürnberg sehr interessant. Dieses empfiehlt Menschen mit Heuschnupfen, eine FFP-2 Maske im Freien zu tragen. Ob bald auch wieder die guten, alten Faceschields zu Einsatz kommen? Vielleicht haben wir auch bald, dank der Genbehandlung, deutlich mehr Heuschnupfenkranke. Schon jetzt leidet jeder 5. an Heuschnupfen. Inwieweit hier schon jetzt die Impfindustrie einen Teil dazu beiträgt, das vermögen wir nicht zu beurteilen.