Ein 77-jähriger Mann wird mit einer Aspirationspneumonie in die Notaufnahme der Klinik Dresden-Friedrichstadt eingewiesen. Aufgrund einer erfolglosen Reanimation veranlassten die Angehörigen eine Obduktion. Dabei wurden im Körper des Toten verschiedene Krankheiten, unter anderem eine Myokarditis (Entzündung des Herzens) und eine Enzephalitis (Gehirnentzündung) festgestellt. Darüber hinaus wurden Gefäßentzündungen festgestellt, welche mit ein Grund für den Tod des Mannes waren. In den betroffenen Geweberegionen wurde das Spike-Protein nachgewiesen – das zweifellos nicht von einer Corona Infektion, sondern einer Impfung, stammt.
Kategorie: Impfpflicht
In einem Artikel des Südkurier äußert sich der Geschäftsführer des Klinikum Hochrhein ungewohnt offen. In dem Artikel sagt er: „Das kann so einfach nicht mehr weiter gehen. Wenn die Politik jetzt nicht umdenkt, weiß ich nicht, wo diese Zustände noch hinführen sollen.“ Damit meint er die Impfpflicht in der Pflege, denn sein Klinikum war am Wochenende nicht mehr in der Lage die Patienten adäquat zu versorgen, konkret spricht er dabei die Impfpflicht an. Außerdem räumt die Klinik ein, dass das Patientenaufkommen am Sonntag 45% über dem durchschnittlichen Patientenaufkommen gewesen sei.
Eine Entgleisung jagt die nächste. Karl Lauterbach sprach Krankenschwestern gestern in Magdeburg das Demonstrationsrecht ab. Er ging sogar soweit, dass er in die „Menge“ rief – zu hören war er kaum, denn es war ein Buh-Ruf dem nächsten gefolgt – dass diejenigen die seit März 2022 nicht geimpft wären, keinen Beitrag in der Pandemie geleistet haben. Ob die ungeimpften Pflegekräfte heute und in Zukunft nun öfter krank sein werden, nachdem sie eine derartige Ansage ihres Chefs erhielten?
Die Bild Zeitung berichtet nochmals über eine Impfgeschädigte, allerdings hinter einer Bezahlschranke. In diesem Fall handelt es sich um die Pflegefachfrau Ferati, welche durch ihre Impfung – zu der sie der Arbeitgeber nötigte und nun gekündigt hat – eine halbseitige Lähmung, eine Gehirnentzündung und eine Autoimmunkrankheit entwickelt hat. Oval Media berichtete bereits vor einigen Tagen – ohne Bezahlschranke – über dieses schlimme Schicksal.
Vor wenigen Tagen erging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig Holstein. Und jetzt verbreiten sich unzählige Gerüchte in Windeseile: die Bescheide der Gesundheitsämter seien allesamt rechtswidrig. Oder: im Gesundheitswesen müsse keiner mehr Angst vor Bußgeldern haben. Ist das wirklich wahr? Margot Lescaux, ehemalige Anwältin, erklärt den Beschluss im Detail und wir greifen vorweg: Zu große Freude ist hier fehl am Platz.
Der Pflegeprotest in NRW er zieht sich, die Kollegen geben nicht nach und bleiben hartnäckig – ich kann dies nur begrüßen. Aber, es wäre so schön gäbe es keinen Haken daran, denn bei den Protesten wird die Einrichtungsbezogene Impfpflicht komplett ignoriert. Dabei betrifft dies in NRW mindestens 20.000 Pflegekräfte. Mittelsachsen veröffentlichte erst gestern auf seiner Website, dass ohne die 3.200 Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Wieso „Notruf.NRW“ diesen Fakt leugnet – kann sich jeder selbst denken.
Ja Baerbock hat Corona und begibt sich nicht in Quarantäne. Nico Schwanz ist geboostert und kann sich nicht erklären wo er sich angesteckt haben solle. Er berichtet davon, dass er nicht nur schlimme Ohrenschmerzen habe sondern auch Sehprobleme. Alleine uns sind 4 Menschen bekannt, welche als Impfnebenwirkung mit Sehproblemen zu kämpfen haben.
Dr. Kay Klapproth spricht sich als Immunologe gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus, da die Begründung des Fremdschutzes wegfällt. Sein Arbeitgeber setzt kritische Wissenschaftler, welche sich nicht „impfen“ lassen wollen, in Form eines Betretungsverbots unter Druck, weshalb er nun von sich aus die Universität verlässt. Dass Wissenschaft schon lange instrumentalisiert wurde, sollte allein durch den jüngsten Tweet von Lauterbach klar geworden sein – denn dort zitiert er eine 2 Patienten-Studie und tut so als wäre dieses Ergebnis repräsentativ. In einem aktuellen Video sagt er selbst, dass die Impfungen nicht so gut wirken – als Empfehlung sollte man, wie soll es auch anders sein, impfen.
Nach der zweiten Impfung mit Biontech Pfizer wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: Halbseitige Lähmung, Gehirnentzündung, Autoimmunerkrankung. Es folgen sechs stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres. Kündigung vom Arbeitgeber. Berufsunfähigkeit. Ihr bleibt nur noch eine Hoffnung: ihr Anwalt. RA Stegmüller sagt: „Es gab in der Rechtsprechung schon Fälle da ist der Patient eine Stunde nach der Impfung verstorben und es wurde dann im Prozess eingewandt, ja die Impfung war nicht kausal, sondern es waren andere Umstände die ursächlich waren für den Tod.“
Einigen ist der Prozess in Leipzig zur Duldungspflicht bei Soldaten sicherlich bekannt. Nun spricht der Sachverständige Lausen, der bei der Verhandlung geladen war, über schwerwiegende Nebenwirkungen und einen Todesfall bei der Bundeswehr. Der Text auf der Bundeswehrwebsite, dass es diese nicht gäbe, ist inzwischen verschwunden. Ein Soldat spricht in einem Video auch über seine Erfahrungen als Ungeimpfter, inzwischen wurde dieser übrigens entlassen. Laut RAin Bahner explodieren die Krankheitstage seit der „Duldungspflicht“ von 3.148 Fällen 2020 auf bislang 51.631 Fälle in 2022.