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Prof. Bhakdi: „Das wird euch niemand verzeihen”

Es wird von Morddrohungen, ja sogar von einem Mordanschlag gesprochen. Auch das Thema Entwurzelung wird von Frau Dr. Schiffmann angesprochen – sie und ihr Mann haben das Land verlassen. Zwei Ärzte berichten unter Tränen wie einschneidend das System in ihr Leben eingegriffen hat und neben all dem werden diese mutigen Ärzte mit unfassbar teuren Gerichtsprozessen gegängelt. Auch in Haft saßen bereits zwei Ärzte, weil sie sich schützend vor ihre Patienten stellten. Wie weit das System geht, das erfährst du in diesem Beitrag.

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Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet

Rechtsanwältin Wörmer beendet das Interview (Achtung: YouTube) mit den Worten „ich habe jetzt nicht mit einem Wunder gerechnet“. Die Ärztin Perin Dinekli steht seit 3 Jahren wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht. Nicht nur kurzfristig abgesagte Verhandlungstermine, nein auch ein direkt auf ihren Geburtstag gelegter Verhandlungstermin, sollten Dinekli wohl zusetzen. Obwohl ihr die Richterin mündlich zusagte, dass sie nicht zu 90 Tagessätzen verurteilt werde, tat dies die junge Richterin trotzdem. Dinekli geht von einer Einflussnahme auf die bislang recht obbjektiv agierende Richterin aus. Auch der Sachverständige Prof. Bergholz wurde trotz seiner 800 km langen Anreise nicht gehört. Er fasst die Regelung für das Tragen von Masken wie folgt zusammen: „nicht nötig”, „nicht wirksam“, „aber schädlich“. Die Approbationsbehörde scheint derzeit nur darauf zu warten, Dinekli die Approbation zu entziehen. Aus dem Brief zitiert Dinekli: „Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.“

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Der Fall Dr. Urmetzer: inzwischen 22 Verhandlungstage & 200 Zeugen wurden geladen

Der sympathische und sich für seine Patienten aufopfernde Arzt Dr. Urmetzer stellte seinen Patienten als Fachmann für Anästhesie Maskenatteste aus. Seit dem 3. Mai steht dieser nun wegen der deutschen Staatsanwaltschaft vor Gericht. Denn es erweckt inzwischen den Eindruck, dass alle Menschen, welche während der Corona Zeit kritisch waren, massiv vom Staat verfolgt werden. 22 Verhandlungstage mit 200 Zeugenbefragungen und im neuen Jahr geht es weiter. Im Januar 2024 sollen 2 weitere Termine folgen, im Februar noch einmal weitere 3 Termine. Die zuständige Staatsanwältin verkündete diese Termine mit einem Lächeln. Lasst uns Ärzte wie Dr. Urmetzer weiter unterstützen. Dieser bedankt sich mit folgenden Worten: „Ich möchte Euch allen auf diesem Weg noch einmal von Herzen DANKE sagen, die Ihr mich unaufhörlich – wie und von wo auch immer – unterstützt habt. Ohne Euren Beistand, ohne Eure Unterstützung hätte ich nicht die Energie und Kraft gehabt, das alles unbeschadet durchzustehen.“

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Dr. Jiang: Staatsanwaltschaft stützt sich auf Hochrechnungen bei den Attesten

Morgen geht die Verhandlung im Fall von Dr. Monika Jiang weiter. Nun hat das Anwaltsteam eine aktuelle Presseerklärung veröffentlicht. Dabei kommt zu Tage, dass es sich sehr wahrscheinlich nur um 100 „falsche“ Atteste handle – anstelle von 4.374 behaupteten. Nach Mutmaßungen der Ermittlungsbehörden soll der Rest als PDF-Dateien verschickt worden sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich außerdem auf mathematische Hochrechnungen, die einfach nur kalkuliert wurden. Hier wurden Zahlungseingänge durch einen „Faktor“ dividiert. Das heißt konkret, dass hinter der Zahl 4.374 zu 97% keine ermittelten Einzelfälle stehen. Auch ist die Rede davon, dass der Prozess durch Richter Dr. Hirsch unnötig in die Länge gezogen werden soll.

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Freispruch: HNO-Arzt Dr. Ahlers wegen des Ausstellens eines Attestes vor Gericht

Wegen dem Ausstellen eines Attestes stand Dr. Ahlers vor Gericht – er erhielt nämlich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 9.000 Euro. Obwohl er den Patienten untersuchte, hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit des Maskenattests. Wohl bemerkt, Dr. Ahlers steht vor Gericht wegen einem einzigen Maskenattest. Außerdem wurde der Patient in der Praxis untersucht. Trotzdem kommt man bei dem Gericht zu dem Schluss, dass der Patient keinen Grund hatte, um sich ein Maskenattest auszustellen. Da Dr. Ahlers aber kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, wird er freigesprochen.

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Ausgeliefert: 2 Jahre 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung für Dr. Jiang

Für die Ärztin Monika Jiang ist inzwischen klar: „Unter echter Rechtsprechung stelle ich mir schon was anderes vor.“ Im Januar diesen Jahres lautete das Urteil: Berufsverbot, 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung und ein Betrag von 28.000 Euro sollen eingezogen werden. Die Ärztin, welche Maskenatteste für ihre Patienten ausstellte, soll offensichtlich aus dem Berufsleben gedrängt werden. Auch ihre Angestellte steht vor Gericht für die anfangs eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten gefordert wurde. Nun geht das Verfahren in die nächste Runde, denn seit gestern steht die Ärztin wieder vor Gericht. Der nächste Gerichtstermin findet am morgigen Donnerstag um 09:00 Uhr am Landgericht Mannheim statt. Ihre junge Patienten Lisa findet beim SWR Interview deutliche Worte: „Sie ist einfach eine Superheldin für uns.“ Verteidiger sind sowohl Ivan Künnemann als auch RAin Beate Bahner. Die kommt nach dem Urteil im Januar du dem Ergebnis, dass es sich in diesem Fall um eine Spezialjustiz handle. Laut Künnemann ist das Gerichtsurteil falsch, da sich der §278 StGB auf eine ganz anderen Sachverhalt – zumindest bis zu Änderung am 25.11.2021 – bezieht.

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Sei morgen am 07.11. Prozessbeobachter im Fall Dr. Urmetzers – jeder Einzelne zählt!

Morgen steht ein weiterer Gerichtstermin gegen Dr. Urmetzer im Strafjustizzentrum in Nürnberg an. Sollte es euch möglich sein, nehmt bitte als Prozessbeobachter teil. Ärzte wie Dr. Urmetzer stellten – obwohl er schon längst seinen wohlverdienten Ruhestand mit 70 Jahren genießen könnte – das Wohl ihrer Patienten über das eigene. Deshalb werden diese Ärzte von unserem Staat verfolgt und benötigen dringend unseren mentalen und physischen Zuspruch bei den Gerichtsverhandlungen. Auf unseren letzten Aufruf erfuhr Dr. Urmetzer enormen Zuspruch, den er über eine Leserin ausrichten ließ: „Ich stehe in Kontakt mit Herrn Urmetzer und er lässt ausrichten, dass er nach dem hier erschienenen Artikel vom 11. September 2023 viel Zuspruch erfahren hat. Viele Mitmenschen hätten ihm daraufhin Unterstützung zugesagt und ihm dadurch Kraft gegeben. Er dankt allen von Herzen, die ihm – wie auch immer – Beistand leisten und ihn unterstützen“.

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.

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Politisches Urteil: 2 Jahre auf Bewährung, Richter Dettmar kann nun seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen

Richter Christian Dettmar hält den Kopf gesenkt, als er das Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung verlässt. In einem aktuelle Artikel heißt es: „Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt (Urt. v. 23.08.2023, Az. 2 KLs 542 Js 11498/21), ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“ Die pensionierte RA Lescaux schreibt dazu: „Sein „Fehler“ aus Sicht des Gerichtes war, dass er nicht einfach stillschweigend von Amts wegen das Verfahren eingeleitet hat. Was er nach § 1666 BGB hätte machen können. Sondern, dass er gezielt nach Familien gesucht und diesen ja – so klingt es an – bei der Abfassung des Antrages geholfen hat. Er hätte sich umhören können, wie Kinder und Eltern die Maskentragerei empfinden und wenn er dann zufällig auf eine Familie mit dem richtigen Familiennamen gestoßen wäre (wegen der Zuständigkeit des Richters für Fälle mit bestimmten Anfangsbuchstaben), hätte er die Sache einleiten können.“ In einem aktuellen Interview äußert sich sein Anwalt (Strate) zu dem Urteil: „Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen, wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. […] Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen,wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. [..] Nach der Rechtsprechung ist es so, wenn ein befangener Richter entscheidet, ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben. Wir werden jedenfalls dieses Urteil anfechten und auch in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen.“ Aufgrund der Höhe des Strafmaßes darf Richter Dettmar seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen, erläutert der Pressesprecher des Landgerichts Erfurt. Er stellt fest, dass die Wiederholung einer solchen Rechtsbeugung damit ausgeschlossen sei.

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755 Millionen Masken werden wegen fehlender Haltbarkeit verbrannt – die Entsorgung kostet 7 Millionen Euro

Wertvolle Ressourcen wurden für 755 Millionen Masken verschwendet. Jetzt landen diese auf dem Müll, um genau zu sein, werden sie verbrannt. Obs der Umwelt schadet? Sicherlich nicht, war ja wegen der Solidarität und als Test, wer die Virenschleuder noch enger getragen hat. Derzeit interessieren Lauterbach aber auch nur noch die Hitzetoten und die Maßnahmen die jetzt ergriffen werden müssen. Die Grünen sind von der Wärmepumpe besessen, nur heizen die eben auch nicht nur mit Luft und Liebe, sondern mit Strom. Aber gibt ja Gott gegebene Photovoltaikanlagen, Windräder und Solaranlagen. Witzig dabei ist, dass für die Entsorgung dem Steuerzahler schlappe 7 Millionen Euro entstehen.