In dem Film werden Experten wie die Kinderärztin Michaela Glöckler und der bekannte ehemalige Familienrichter Hans-Christian Prestien interviewt. Der Film rührt zum einen und liefert gleichzeitig Antworten auf wichtige Fragen.
Kategorie: FFP-Maske
Eine Studie in der international renommierten pädiatrischen Fachzeitschrift „JAMA Pediatrics“ belegt: Massiv erhöhte CO2-Werte in der Einatemluft bei maskentragenden Kindern. Autoren waren u.a. Prof. Hockertz und Prof. Walach.
Das Forscherteam hat 109 internationale Masken-Studien ausgewertet und die Ergebnisse in einem renommierten Fachjournal veröffentlicht. Resultat: bedenklich hohe Co2 Werte, Sauerstoffmangel, Einschränkung des Denkvermögens, Beeinträchtigung von Herz und Kreislauf sind nur einige Probleme des Maskentragens über einen längeren Zeitraum.
Jens Spahn äußerte sich bei der BP wie folgt: „Wenn jedem eine Impfung angeboten worden ist, hat dann eigentlich derjenige der sich nicht impfen lässt einen Anspruch darauf, dass alle anderen im Raum die geimpft sind wegen ihm die Maske tragen. Und ich find nä.“
Wie schon beim ersten Spiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft verfolgten Tausende Zuschauer die Partie gegen Portugal heute ohne Maske, wie auf Fernsehbildern in der ersten Halbzeit erkennbar war. Die Polizei hatte beim ersten Spiel nach Angaben eines Sprechers festgestellt, dass zwei Drittel der anwesenden Zuschauer auf den Sitzplätzen keinen vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz trug.
Auf dem Medienportal Volksstimme stößt man auf einen Beitrag aus Wernigerode mit einem unpassenden und anstoßenden Bild. Das Ganze soll den Spatenstich für den Bau der Francke-Grundschule in Hasserode einleiten und steht in skurriler Weise für die aktuelle Situation. Wir finden es wirklich anmaßend und auch herablassend, in solch einer Art mit Kindern umzugehen.
Die Journalisten schreiben in ihrem Beitrag: „Wir betreten das Büro, hinter seinem Schreibtisch erhebt sich Professor Drosten und sagt, wir könnten gerne die Masken abnehmen, er sei schon zweimal geimpft.“ In dem Artikel heißt es, dass die Journalisten zuvor PCR-Tests und Quarantäne-Ausnahmebestätigung vorzeigen wollten, seien vom Wachmann am Empfang aber einfach in das Gebäude gewunken worden.
Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.
Spendenaktion wird, für Mutter aus Leipzig, welche 18.654 Euro Gerichtskosten wegen einem Kindeswohlverfahren zahlen soll, ins Leben gerufen. Inzwischen haben 993 Menschen gespendet und der Betrag der Gerichtskosten die 18.654 Euro kamen inzwischen mehr als deutlich zusammen. Es wurden gesamt 30.864 Euro gespendet.
Man befindet sich also heutzutage ganz schnell mit einem Bein im Gefängnis. Während man Anfang 2020 dazu noch eine erhebliche Straftat begehen musste, wie Einbrüche, Mord und Totschlag oder Diebstahl, haben wir 2021 eine neue Dimension in unserer Rechtsprechung erreicht.