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3 Tage nach dem Freispruch beruft die Generalstaatsanwaltschaft – Prof. Bhakdi muss erneut vor Gericht

Viele haben es vermutet, nun ist es Gewissheit. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt. Prof. Bhakdi muss also erneut vor Gericht. Prof. Homburg teilt die Nachricht von Prof. Schwab auf Twitter und schreibt: „Das war absehbar, da es bei politischen Prozessen darum geht, den Ruf der Lockdownkritiker so lange wie möglich zu schädigen. Nach ihrer Rehabilitation könnte man ja selbst ins Fadenkreuz geraten.“

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Gerichtsurteil Rechtslupe

Nun äußert sich Prof. Bhakdis Anwalt Prof. Martin Schwab zum Gerichtsprozess über den Freispruch von Plön

Freispruch für Prof. Bhakdi, doch die Staatsanwältin Frau Füssinger hält bis zum Schluss an ihrer Anklage fest. Sie will, dass Prof. Bhakdi als vorbestraft gilt. Bis zum Gerichtsprozess hatte sich keiner der Verantwortlichen die Videos angesehen, weder der Richter noch die Staatsanwältin haben vor der Erhebung der Anklage die Videos gesichtet. Schwab hält daran fest: „Die Anklagevorwürfe waren von Beginn an ohne jede Substanz“, deshalb hätte das Verfahren niemals eröffnet werden dürfen. Schwab erwähnt, dass corona-spezifische Mandanten – wie Sucharit Bhakdi – vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, auch nie vor hatten es zu tun, werden aber von einem übergriffigen Staat wegen absurder Vorwürfe kriminalisiert. Schwab lobt den Richter: „Ich muss dem Richter hier ein Kompliment machen: Er hat sich von dem Trommelfeuer von Wienand & Co. nicht beeindrucken lassen. Das ist nicht selbstverständlich!“. Lars Wienand (t-online) ist einer der üblen Scharfmacher der Konzernmedien, die laut Schwab „juristische Konsequenzen zu befürchten haben, wenn bekannt wird, wie hier eine breite Mehrheit während der Impfkampagne hinters Licht geführt wurde.“

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Freispruch für Prof. Bhakdi – vor Prozessbeginn riefen die Menschen ihm „Danke“ entgegen

Der erste und letzte Verhandlungstag zum Prozess der Volksverhetzung wegen zweier getätigter Aussagen von Prof. Bhakdi ist vorbei. Heute Morgen sagte er: „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“. Viele tausende Menschen fieberten den ganzen Tag sowohl vor Ort als auch in Gedanken und virtuell mit. Prof. Bhakdi läuft ganz bescheiden mit seinem Klapprad zum Gerichtsgebäude, umströmt von Menschenmassen, die ihm „Danke“ entgegen rufen. Die eine Frage stellte sich heute jeder, der mitfieberte: „Wird der Rechtsstaat diese Prüfung bestehen?“ Ja, denn Prof. Bhakdi wurde freigesprochen.

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Prof. Bhakdis erste Worte live aus dem Amtsgericht: „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“.

Ein großer Tag für Deutschland, er wird die Weichen für unsere Zukunft stellen. Prof. Bhakdi wendet sich in einer Gerichtspause mit den Worten „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“ an die Öffentlichkeit. Dank dem Journalisten Florian Machl von Report24.news ist die Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlung informiert. Pausiert wurde,die Verhandlung, weil die Anwälte auf einen Formfehler in der Anklageschrift hingewiesen haben, um eine Verlesung der Anklageschrift zu verhindern. Das Gericht zog sich zu Beratungen zurück. Dr. Ronald Weikl und Prof. Bergholz sind ebenfalls zur Unterstützung vor Ort. Prof. Bergholz spricht davon, dass sich das ganze sehr überraschend entwickelt hat, denn Sven Lausen (RA) trug vor, dass der Prozess einzustellen sei, da die Anklageschrift von der Oberstaatsanwältin gesetzliche Anforderungen nicht erfülle. Konkret geht es darum, dass die Anklageschrift an das Gericht geschickt wurde, obwohl die Oberstaatsanwältin Füssinger gar nicht das gesamte Videomaterial kannte (nachweislich). Richter Grundmann wies den Antrag ab, die Verhandlung beginnt mit einer 70 Minütigen Verzögerung. Laut einer Augenzeugin ist das Polizeiaufgebot enorm, was man auf einem der Bilder (im Beitrag) gut sehen kann. Sie stellt die Frage: „Wovor hat diese Regierung mit ihren Helfershelfern Angst?”

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Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ

Die NVwZ ist unter Juristen die Fachzeitschrift in der man sich informiert. Unter den Herausgebern befindet sich auch der Karlsruher Verfassungsrichter Dr. Josef Christ. Veröffentlicht wurde dort nun vor kurzem ein zweiteiliger kritischer Aufsatz von RA Lucenti. Die pensionierte RAin Margot Lescaux hat sich hierzu auch den 2. Teil des kritischen Aufsatzes angesehen und eine sehr interessante Stellungnahme veröffentlicht. Die ersten fünf Seiten seines Aufsatzes sind der (Un-)Sicherheit der Impfstoffe gewidmet, schreibt Lescaux. Er geht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und den Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ein. Er kommt zu dem Schluss, dass, wenn die Datenlage eine andere gewesen wäre oder beim nächsten Mal er eine Impfpflicht für grundsätzlich rechtmäßig hält. Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht. Laut ihm wäre der einzige denkbare legitime Zweck der Fremdschutz gewesen. Das BVerfG kam laut ihm in seinem Ergebnis zu keinem akzeptablen Ergebnis, und darüber hinaus kritisiert er den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde. In seinem Aufsatz geht er auch auf die relative und absolute Risikoreduktion ein. Für die Zukunft will er dem RKI und dem PEI die alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit entziehen. Lescaux sieht die Veröffentlichung dieser beiden Aufsätze im juristischen Mainstream als großen Schritt an.

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Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu

Ein kritischer 2-teiliger Aufsatz wird von einem der bekanntesten Fachzeitschriften in juristischen Kreisen veröffentlicht. Die Rede ist von der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht”. Die pensionierte RAin Margot Lescaux sagt dazu: „Die Einheitsfront bröckelt tatsächlich, der juristische Mainstream veröffentlicht derartige Beiträge, nimmt aber indirekt vorsichtshalber noch eine Distanzierung vor.“ Es handelt sich um eine kompakte Faktensammlung, die man als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für Gespräche mit interessierten Mitmenschen nutzen kann. Denn die Nebenkriegsschauplatzdiskussion über „alles rechte Querdenkerquellen“ verläuft ins Leere, es handelt sich nämlich um „unverdächtige“ Medien. Der RA Sebastian Lucenti, der diesen Aufsatz verfasst hat, kommt zu dem Schluss, dass bereits die Begründung des ersten Lockdowns und die später verhängten Ausgangssperren auf Modellberechnungen beruhten. Man wusste schon zu diesem Zeitpunkt, dass sie weit von der Realität entfernt waren. Die verlogene Behauptung, „Wir wussten es nicht besser“, greift also nicht. Dies und vieles mehr könnt ihr im Blogbeitrag lesen. Teilt gerne den Teil I der Analyse.

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Politische Verfolgung: Richter Dettmar wird nach Maskenurteil im April 2021 wegen Rechtsbeugung angeklagt – Staranwalt Strate verteidigt ihn!

Zitat des Netzwerks KRiStA zu der Anklage des Familienrichters Christian Dettmar, der von Staranwalt Strate, bekannt durch den Fall Gustl Mollath, verteidigt wird: „Angesichts dieses Nullresultats versucht sich die Staatsanwaltschaft in den Vorwurf der Befangenheit zu retten, die Richter Dettmar hätte selbst anzeigen müssen. An dem für die Zwecke eines Rechtsbeugungsverfahrens längst über Bord der Rechtsprechung gegangenen Vorwurf, Richter Dettmar hätte ein Verfahren, für das die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig gewesen wäre, an sich gezogen, hält sie unbeirrt fest […] Dieses Strafverfahren ist ein politisches Verfahren: Das Ermittlungsverfahren fällt in die Hochzeit der Corona-Krise, die von Beginn an von einer extremen Diskursverengung und der Ausgrenzung von Kritikern der Corona-Politik aus dem gesellschaftlichen Diskurs geprägt war. […] und es der Kammer stattdessen gelingt, einen unvoreingenommenen Blick auf den Sachverhalt und die Person des Angeklagten zu werfen. Sie könnte dann vielleicht in Christian Dettmar einen Kollegen erkennen, der auf das – jedenfalls von ihm als solches betrachtete – Unrecht der Corona-Maßnahmen in der Schule mit den Mitteln des Rechts reagieren wollte und dem nichts fernerlag, als Unrecht seinerseits mit Unrecht zu begegnen.“

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Gerichtsurteil Politik

Anwalt gibt Einblicke in deutsche Gerichtssäle: Richter und Staatsanwälte haben keinen blassen Schimmer!

Durch Zufall sind wir auf das Statement von Rechtsanwalt Siemund aufmerksam geworden. Seinen Aussagen zu Folge ist er in deutschen Gerichtssälen u.a. damit beschäftigt, Richter auf die aktuelle Faktenlage hinzuweisen, welche dann mit Aussagen wie „Ich prüfe nichts“ zurückgewiesen wird. Auch schildert er dramatische Zustände in der Staatsanwaltschaft – quasi dem verlängerten Arm der Politik. Als Anwalt wird man heutzutage schon mal mit Aussagen wie „ja dann muss ich mir genau überlegen, wann ich bei Ihnen zuhöre und wann nicht“ konfrontiert. Er beschreibt, dass die Staatsanwaltschaft entweder nicht Willens oder nicht in der Lage sei, ihrer eigentlich Aufgabe nachzugehen, nämlich die angeschuldigten Menschen zu entlasten. Menschen, die einen Impfausweis fälschten oder sich ein Maskenattest ausstellen lassen, machen dies nicht aus Spaß an der Freude. Die Menschen haben Angst um ihre Jobs und damit um ihre Existenz.

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Gerichtsurteil Impfreaktion Medizin Politik

Klage von Impfgeschädigter abgewiesen: 33-Jährige verliert 3 Meter Darm, liegt im Koma und kann nie Kinder bekommen

Die Klage wurde abgewiesen, da das Gericht zu dem Urteil kam, dass der Impfstoff wirksam und sicher sei. Die Klägerin leidet unter Schmerzen, massiven Durchfällen mit hohen Flüssigkeitsverlusten, Fettstühlen, Gewichtsverlust, Elektrolyseverlust, Mangelerscheinungen, Laktoseintoleranz und Osteoporose. Sie muss über 16 mal am Tag auf die Toilette. Hinzu kommen Schlafstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen und Depressionen. Vom Drehtüreffekt haben Richter natürlich noch nie gehört, denn in der Freizeit liest man nicht die Bild, sondern hochqualitative Mainstreammedien.

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FFP-Maske Gerichtsurteil Gesundheitssystem Maske Medizinische Maske Politik Polizei

Urteil zum Fall von Dr. Weikl: 1 Jahr auf Bewährung und Gerichtskosten soll er selbst tragen?!

Dr. Weikl soll wegen angeblich 24 unrichtiger Maskenatteste nun 1 Jahr auf Bewährung laut Gerichtsurteil bekommen. Die Gerichtskosten muss er selbst tragen und darf 2 Jahre nicht straffällig werden. Das dringt durch Bettina Gorzolla, welche alle Termine begleitete, an die Öffentlichkeit . Wer Deutschland 2022 kennengelernt hat, weiß, dass es ein leichtes ist für den deutschen Staat, seine eigenen Bürger zu verfolgen. Damit einher gehen aber auch ein Vertrauensverlust und viele Stunden in denen man sich mit der Verfolgung durch den Staat, in dem man lebt, befassen muss. Vermutlich werden Dr. Weikl und seine Anwälte Revision einlegen.