Uns wurde ein erneuter Erfahrungsbericht aus Österreich zugesandt, der den Irrsinn der Corona Maßnahmen verdeutlicht. In unserem Nachbarland ist nämlich das „2G“ so geregelt, dass Ungeimpfte zwar Geschäfte betreten können – nur das Bezahlen ist den Geimpften vorbehalten. Ein Gastbeitrag über Maßnahmen, die irrsinniger nicht sein könnten.
Kategorie: Impfpflicht
Nun berichtet die zweite Person bei der Berliner Zeitung über seine Impfnebenwirkungen. Während Herr Zinn über neurologische Probleme berichtet, so spricht der Kolumnist Mielke über wochenlangen Ruhepuls 120, Zähneklappern rund um die Uhr und Schweißausbrüche bei der geringsten Anstrengung. Doch erst spät realisiert er, dass dies von der BioNTech Impfung kommen könnte. Fazit: Er wird sich kein drittes Mal impfen lassen.
Ein Beitrag aus der Berliner Zeitung wird dieser Tage vielfach in Social Media herumgereicht. Es handelt sich um ein Essay welches von Dr. Alexander Zinn geschrieben wurde. Zunächst erklärt er wieso er nun Verständnis für „Impfskeptiker“ hat. Dabei stellt sich heraus, dass er durch seine Impfung an neurologischen Problemen leidet und sich deshalb kein drittes Mal impfen lassen möchte.
Prof. Müller erkrankte an Corona. Damit „schaffte“ er es sogar in den ARD Report Mainz – wo natürlich relevante Teile seines Interviews weggelassen wurden. Sein Genesenennachweis hat aktuell nur eine Gültigkeit von 6 Monaten. Demgegenüber ist der Geimpftenstatus ein ganzes Jahr gültig. Dagegen legt Prof. Müller nun Klage ein. Was unspektakulär aussieht, hat es aber in sich. Denn Prof. Müller widerlegt in seiner Klage nichts anderes als die Wirksamkeit der Impfung. Wir werfen einen Blick darauf.
Der Deutsche Bundestag hat erst kürzlich die Impfpflicht für unzählige Berufsgruppen beschlossen. In der medialen Berichterstattung wird es so hingestellt, als ob „Experten“ dazu eindeutig geraten hätten. Wir werfen einen Blick in die „Expertenrunde“, wo man nur eines erkennt: viel, wissen die Experten dort gar nicht.
Wir haben erst kürzlich darüber berichtet, dass Gesundheitsämter ab März willkürlich Berufsverbote für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, aussprechen können – sofern diese sich nicht der Impfpflicht beugen. Mittlerweile ist klar, dass darüber hinaus Arbeitnehmern ein Bußgeld droht, wenn sie keinen Nachweis vorlegen.
Immer mehr friedliche Menschen gehen auf die Straße. Der Unmut in der Bevölkerung wächst auch im neuen Jahr. Die Menschen sind nicht bereit ihre Selbstbestimmt abzugeben. Nicht nur in kleinen Orten wie Parsberg, Beilngries und Neumarkt i.d.Opf. wird spazieren gegangen. Auch in großen Städten wie Regensburg, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart waren die Menschen auf der Straße.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat nun offiziell bestätigt, dass Personen, die bislang mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, nur als „geboostert“ gelten, wenn Ihnen zwei weitere mRNA Injektionen gespritzt wurden.
Die berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen wird nur vorübergehend, bis Ende 2022, greifen. Details im Gesetz stellen einen Verstoß gegen diese jedoch nicht direkt unter Strafe. Letzten Endes entscheiden nämlich die Gesundheitsämter vor Ort über das Verhängen oder Nicht-Verhängen von Berufsverboten. Hier findet ihr die Details zur kommenden Impfpflicht.
Wir veröffentlichen zwei Videobeiträge von Oberfeldwebel Oberauer und eine Botschaft von Oberstleutnant Futschik, in denen sie alle dazu aufrufen, sich mit friedlichen Mitteln der Impfpflicht zu widersetzen. Außerdem werden Soldaten und Polizisten dazu aufgerufen, die friedlichen Spaziergänge zu beschützen, die derzeit täglich in ganz Deutschland stattfinden. So finden auch heute wieder um 19:00 Uhr in unzähligen Stadten „Jahresabschlussspaziergänge“ statt.