Laut ihr sind Schadensersatzansprüche bei Impfschäden wenig erfolgversprechend, denn der Staat habe durch seine Gesetzesänderung die Ansprüche durch die Verträge fast vollständig vereitelt. Aufgrund ihrer Stellungnahme bei Twitter sehen sich die beiden selbst ernannten jur. „Impfexperten“ dazu genötigt, Hamed auf ihren angeblichen Denkfehler mit dem Wortlaut „unzutreffende Rechtsansicht“ hinzuweisen. Der Kollege von Ulbrich spricht davon, dass er den Eindruck gewinne, dass Hamed daran gelegen sei die Pharmaindustrie zu schützen. Dabei lassen die beiden Anwälte ihr Honorar, welches sie für derartige „Fälle“ bekommen, aber gänzlich außer acht. Denn Hamed spricht von Prozesskosten (bei einem Streitwert von 150.000 Euro) in Höhe von 18.000 Euro. Selbst ein anerkannter Impfschaden birgt im Anschluss die Hürde, dass die Voraussetzung der groben Fahrlässigkeit oder der Vorsatz des Herstellers kaum nachgewiesen werden kann. Wir empfehlen an dieser Stelle allen die achtteilige Serie „Dopesick“, die anhand des Beispiels eines Schmerzmittels in Amerika einmal mehr aufzeigt, wie Zulassungsbehörden und Pharmakonzerne zusammenarbeiten und wie unfassbar schwer es ist, die Pharmalobby u.a. durch Politik zu durchbrechen. Am Ende steht, dass Ulbrich Hamed bei Twitter blockiert und damit zeigt, dass er einen weiteren Dialog unterdrücken will. Auch RA Becker sieht die Rechtslage wie Hamed und weist in diesem Fall auf die Aufklärungspflicht der Anwälte über die Erfolgsaussichten hin. Frau Lescaux (pensionierte RAin) weist in einem Kommentar darauf hin: „Wenn man böse wäre, könnte man jetzt sagen: die ersten Kläger sind Kanonenfutter in der Sturmspitze. Oder Versuchskaninchen. Aber die Rolle kennen sie ja schon.”
Kategorie: Klage
Die Problematik liegt darin, dass während der ganzen Corona-Politik auf Basis einer Datenerhebungsvermeidungs-Strategie gearbeitet wurde. RA Ulbrich klagt nun für 150 Mandanten gegen die Impfstoffhersteller. Doch Fakt ist laut Ulbrich: „Der Impfhersteller haftet gegenüber dem Geschädigten und der Schädiger holt sich das Geld vom Steuerzahler zurück. […] Aber, dass derjenige, der die Schäden angerichtet hat, komplett frei ausgeht, das ist ein politischer Skandal den es noch aufzuarbeiten gilt.“ Offensichtlich wollen sich deutsche Gerichte vor einer Entscheidung drücken, denn das LG Frankfurt/Main hob bereits zum weiten Mal den Verhandlungstermin auf. Auch am LG Frankenthal sieht es nicht anders aus. Am LG Köln hätte die mündliche Verhandlung stattfinden sollen, aber der „Gegner“ wollte nicht. Laut der ehemaligen RA Margot Lescaux heißt das wohl „dass BioNTech Terminverschiebung beantragt hat“. Nun liegt die Hoffnung auf dem LG Düsseldorf, denn dort sollen am 04.05.2023 die ersten drei Verhandlungstermine stattfinden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist gefallen und stellt damit eine ernsthafte Bedrohung für die pflegerische und medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland dar. In diesem Beitrag werden wir zwei Hinweise dazu, von der pensionierten RAin Lescaux und der RAin Hamed, veröffentlichen. Erstere gibt hierbei den Betroffenen Tipps, wie sie nun weiter vorgehen können. Auch die aktuelle Pressemitteilung von RA Lipinski findet Beachtung in diesem Beitrag. Die Enttäuschung und das Entsetzen dieser Entscheidung ist den Menschen deutlich anzumerken.
Kurze Information zur drohenden Impfpflicht: In Karlsruhe wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen diese eingereicht. Viel darüber bekannt ist allerdings noch nicht.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig gründet ein „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen“. Wie ist der aktuelle Stand und wann kann mit den ersten Klagen gerechnet werden?
Marianne Grimmenstein im Interview mit KenFm zum Zustand unserer Verfassung.
Sie sucht Mitkläger bei Ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von zahlreichen Grundrechten.