Bärbel Bas spielt mit ihrer Macht im Bundestag und gibt offen bei der Tagesschau zu, dass die AfD von ihr bislang die meisten Ordnungsrufe erhalten habe. Bei der Tagesschau kommt dies gut an, doch fragt man sich in genau welchen Reden, die AfD laut Bundestagsgeschäftsordnung Menschen persönlich beleidigt oder „die Ordnung oder die Würde des Bundestages“ verletzt? Gut ist, dass solch ein Ordnungsruf weniger Auswirkungen hat als ein Verweis in der Schule – an einen Kindergarten erinnert einen das Auftreten so manches Bundestagsabgeordneten, gerade wenn AfD-Politiker sprechen. Bärbel Bas rief jüngst also einen Ordnungsruf gegen Martin Sichert aus – interessant dabei, dass sie dazu ganze 45 Minuten braucht – die Rede war also schon lange beendet. Der mediale Druck gegenüber ihr war allerdings so hoch, dass sie diesen nun im Nachgang zurücknehmen musste. Sie selbst sagt: „Ich habe in der letzten Sitzung dem Abgeordneten Martin Sichert aus der AfD-Fraktion wegen der Verwendung des Begriffs SED-Kader einen Ordnungsruf erteilt, den ich aufgrund seines Einspruchs abhelfe. […] Bei der Gelegenheit will ich aber sagen, was nicht sein sollte ist, dass während der Einspruchsfrist Kritik über Pressemitteilungen und Social-Media an der Präsidentin geübt wird, so lange die Ordnungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist.“
Kategorie: Medien
Cornelia Stolze spricht bei dem Fall von Eckart von Hirschhausen von einem besonders krassen Fall, was die Interessenkonflikte angeht, zumal er wie Karl Lauterbach – mit dem er per „Du“ ist – nie als Arzt tätig war. Er vermittelte in seinen Auftritten immer, dass die „Impfung“ sicher, sinnvoll und solidarisch sei. Er ist sehr eng mit denjenigen verbandelt, welche an der Produktion und dem Verkauf von großen Mengen des Impfstoffs profitieren, schließlich hat er in Berlin eine Lobbyfirma, die u.a. für Pfizer-Deutschland tätig ist. Da wundert es nicht, dass er bereits in früherer Zeit zu der Aussage gelangte „wer sich nicht impfen lässt, ist ein asozialer Trittbrettfahrer“. Trotzdem wird er durch unsere zwangsfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen als vermeintlich unabhängig arbeitender Wissenschaftsjournalist verkauft. Die ARD weiß von Eckart von Hirschhausens Lobbyarbeit für Pfizer und beschäftigt ihn trotzdem in ihren Dokumentationen und vermittelt dem Zuschauer damit fälschlicherweise, dass Eckart unabhängig wäre. Laut der Wissenschaftsjournalistin ist er kein Einzelfall, allerdings ein extremer Fall. Sie bringt es ziemlich deutlich auf den Punkt, denn sie sagt, dass bei Interessenverflechtungen mit der Pharmaindustrie, der Politik oder allgemein mit der Industrie, es nicht ausreiche dies nur bekannt zu machen, sondern diese Person dürfe sich als Journalist zu diesen Themen nicht mehr betätigen. Sie spricht auch Bettina Tietjen (angestellt bei den Öffentlich-Rechtlichen) an, die mit Eckart zusammen eine Talkshow moderierte und jetzt für das Alzheimer Medikament der Biogen GmbH Deutschland wirbt. Andererseits tritt sie in anderen Shows als unabhängige Journalistin auf, die ihr Buch über ihren an Demenz Erkrankten Vater verkauft.
Foxx angeblicher Impfschaden entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine Aussage von einem Dritten, der sich dazu nie in der Öffentlichkeit geäußert hat. A.J. Benza ist ein Klatschkolumnist aus Hollywood und will folgende Aussage eines Dritten im Beisein von Foxx gehört haben: „Jamie hatte ein Blutgerinnsel in seinem Gehirn, nachdem er die Spritze bekommen hatte. Er wollte die Spritze nicht, aber der Film, in dem er mitspielte, setzte ihn unter Druck, sie zu bekommen. […] Das Blutgerinnsel im Gehirn führte dazu, dass er zu diesem Zeitpunkt teilweise gelähmt und blind war.“ Ob Foxx überhaupt geimpft wurde und inwieweit sein Lebensstil – siehe seine offen gelebte Whiskeyliebe auf Instagram – zu möglichen tragischen Blutgerinnsel im Gehirn beigetragen hat, das weiß wohl nur die Person selbst. Für uns ist diese Geschichte aktuell viel zu spekulativ, als hier bereits ein endgültiges Urteil fällen zu können.
Eine Selbsthilfegruppe von 21 Impfgeschädigten sowie 10 Tübinger Ärzte und eine weitere Gruppe an Therapeuten wenden sich mit einem offenen Brief an die Verantwortlichen. Dabei wird einmal die STIKO genannt, die dazu aufgefordert wird, die neuerliche Impfempfehlung auszusetzen. Begründet wird dies mit 5 wesentlichen Fragen, die vorab geklärt werden müssen. Das ist zum einen die Höhe der Rate an Nebenwirkungen, die Wirksamkeit der Impfung, der mögliche Zusammenhang der aktuellen Übersterblichkeit mit der Impfung, das Verbleiben der Spike-Proteine und Nanopartikel im Körper und zum anderen, wie hoch die Häufigkeit von Long-Covid bei Geimpften ist. Sie kritisieren das Fehlen einer Post-Vac-Ambulanz, während es am Universitätsklinikum Tübingen aber normal ist, dass Long-Covid Betroffene behandelt werden. Auch fordern sie den Dialog mit allen Angesprochenen und laden diese zu einem Erfahrungsaustausch ein.
Ein Bürger stellt eine Anfrage bei „FragdenStaat“, wodurch eine E-Mail vom 23. März 2022 an die Öffentlichkeit gelangt. Die E-Mail war vom RKI-Lagezentrum gerichtet an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Inhalt ist brisant, auch wenn es sich eigentlich um die zu diesem Zeitpunkt herrschende Testverordnung ging: „geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann.“ Interessant dabei der Inhalt der E-Mail trotz dessen, dass er das Gesundheitsministerium erreichte, wurde weder an die Bundestagsabgeordneten noch an die Bevölkerung weitergegeben. Zwei Wochen später stimmte der Bundestag über die allgemeine Impfpflicht ab, die Duldungspflicht bei der Bundeswehr gilt noch immer und die für den Pflegebereich galt bis Dezember 2022. Die Impfung schützt als weder vor Infektion noch vor Übertragung und trotzdem wurde die Bevölkerung weiter angelogen. Der Anwalt Siemund von MWGFD wendet sich mit der Bitte, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister weitergeleitet wurde, erneut an „FragdenStaat“. Falls nein, stellt sich die Frage, welches Glied der Kette versagt hat. Wieso widerspricht sich das RKI öffentlich weiterhin und spricht von einer Schutzwirkung, obwohl intern schon lange bekannt war, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht grundsätzlich verhindern kann. Die fraktions- und parteilose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar übernahm die Aufgabe von Lauterbach und informierte mir ihrer Rede ihre Kollegen.
Viele haben es vermutet, nun ist es Gewissheit. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt. Prof. Bhakdi muss also erneut vor Gericht. Prof. Homburg teilt die Nachricht von Prof. Schwab auf Twitter und schreibt: „Das war absehbar, da es bei politischen Prozessen darum geht, den Ruf der Lockdownkritiker so lange wie möglich zu schädigen. Nach ihrer Rehabilitation könnte man ja selbst ins Fadenkreuz geraten.“
Rechtsanwalt Schmitz bringt es auf den Punkt, wenn ersagt, was die Justiz aktuell vermittelt: „egal, was ihr Anwälte vortragt, interessiert uns überhaupt gar nicht, wir machen einfach nichts“. Schmitz vertritt Dr. Habig, der seit über 12 Monaten in der JVA Bochum sitzt. Die Situation in Deutschland stellt sich so dar, dass die Opfer verfolgt werden und die Täter geschützt werden. Schmitz spricht davon, dass die Richter befangen sind. Als Gründe nennt er, dass die Besucher vor dem Gerichtssaal durch eine 2. Sicherheitsschleuse müssen, obwohl es keinen Anlass gab, das Verhalten der Prozessbeobachter zu beanstanden. Die in seinem Befangenheitsantrag abgelehnten Richter agieren auch deshalb hochbefangen, weil sie eine systematische Täuschung der Zeugen vornehmen, da noch immer davon gesprochen wird, dass sich mit einem Antikörpertest nachweisen lasse, ob jemand geimpft sei. Den Befangenheitsantrag sollte Schmitz gestern zum Ende der Sitzung vortragen dürfen, am Ende wich das Gericht von seiner Zusicherung ab und Schmitz solle diesen nun schriftlich einreichen. Auch die Lesung von zwei Beweisanträgen wurde ihm untersagt. Es scheint ihm so, als ob die Kammer nur noch das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft abarbeiten möchte. Die erneute Hörung der Zeugen, da es bei der ersten Anhörung noch keine Wahlverteidiger gab, wurde vom Gericht abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Zeugen massiv unter Druck gesetzt wurden, getreu dem Motto: „Gestehe und belaste dich selbst und vor allem auch Deinen Arzt, dann kommst du milde davon.“ Außerdem hat die Kammer die Anträge für die Hörung der Sachverständigen Dr. Palmer, Prof. Dr. Sönnichsen, Prof. Dr. Beck, Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Cullen abgelehnt. Behauptet wird, dass diese Zeugen ersetzbar wären. Bei Besuchen von privaten Personen wird Dr. Habig von der Staatsanwaltschaft Bochum bewacht, obwohl solche Besuche üblicherweise von JVA-Beamten bewacht werden.
Der erste und letzte Verhandlungstag zum Prozess der Volksverhetzung wegen zweier getätigter Aussagen von Prof. Bhakdi ist vorbei. Heute Morgen sagte er: „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“. Viele tausende Menschen fieberten den ganzen Tag sowohl vor Ort als auch in Gedanken und virtuell mit. Prof. Bhakdi läuft ganz bescheiden mit seinem Klapprad zum Gerichtsgebäude, umströmt von Menschenmassen, die ihm „Danke“ entgegen rufen. Die eine Frage stellte sich heute jeder, der mitfieberte: „Wird der Rechtsstaat diese Prüfung bestehen?“ Ja, denn Prof. Bhakdi wurde freigesprochen.
Ein großer Tag für Deutschland, er wird die Weichen für unsere Zukunft stellen. Prof. Bhakdi wendet sich in einer Gerichtspause mit den Worten „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“ an die Öffentlichkeit. Dank dem Journalisten Florian Machl von Report24.news ist die Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlung informiert. Pausiert wurde,die Verhandlung, weil die Anwälte auf einen Formfehler in der Anklageschrift hingewiesen haben, um eine Verlesung der Anklageschrift zu verhindern. Das Gericht zog sich zu Beratungen zurück. Dr. Ronald Weikl und Prof. Bergholz sind ebenfalls zur Unterstützung vor Ort. Prof. Bergholz spricht davon, dass sich das ganze sehr überraschend entwickelt hat, denn Sven Lausen (RA) trug vor, dass der Prozess einzustellen sei, da die Anklageschrift von der Oberstaatsanwältin gesetzliche Anforderungen nicht erfülle. Konkret geht es darum, dass die Anklageschrift an das Gericht geschickt wurde, obwohl die Oberstaatsanwältin Füssinger gar nicht das gesamte Videomaterial kannte (nachweislich). Richter Grundmann wies den Antrag ab, die Verhandlung beginnt mit einer 70 Minütigen Verzögerung. Laut einer Augenzeugin ist das Polizeiaufgebot enorm, was man auf einem der Bilder (im Beitrag) gut sehen kann. Sie stellt die Frage: „Wovor hat diese Regierung mit ihren Helfershelfern Angst?”
Auch in Oberösterreich werden die Menschen langsam wach. Es startete vor kurzem eine neue Kampagne. Der Titel lautet: „ Jeder wird jemanden kennen, der von Maßnahmen oder Impfungen geschädigt wurde“. In Anlehnung an Ex-Bundeskanzler Kurz Aussage, „Bald werde jeder jemanden kennen, der an Corona verstorben ist“, ist dies nun bittere Realität, allerdings für viele Impfgeschädigte. Sylvia Wolf erzählt auf einem von mehreren Plakaten, die für 2 Wochen in der Linzer-Innenstadt zu sehen sind, ihre Geschichte. In einer offiziellen Pressekonferenz kommt auch RAin Steindl zu Wort, die von „neurologischen Defiziten, Post-Vac-Symptomatiken, Autoimmunerkrankungen, thrombotischen Geschehen, Sehstörungen, bis hin zu Herzproblemen, Lähmungserscheinungen, Schwindel„ spricht. Produkthaftungsverfahren wie in Deutschland gebe es laut ihr derzeit in Österreich nicht. Diese seien aber in Vorbereitung. Aktuell gibt es in Österreich 2.000 Anträge nach dem Impfschadensgesetz. Offiziell gibt es laut BASG 52.124 Nebenwirkungen, 611 lebensbedrohliche Komplikationen und 310 Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Spritze.