Vor wenigen Tagen erging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig Holstein. Und jetzt verbreiten sich unzählige Gerüchte in Windeseile: die Bescheide der Gesundheitsämter seien allesamt rechtswidrig. Oder: im Gesundheitswesen müsse keiner mehr Angst vor Bußgeldern haben. Ist das wirklich wahr? Margot Lescaux, ehemalige Anwältin, erklärt den Beschluss im Detail und wir greifen vorweg: Zu große Freude ist hier fehl am Platz.
Kategorie: Pflege
Der Pflegeprotest in NRW er zieht sich, die Kollegen geben nicht nach und bleiben hartnäckig – ich kann dies nur begrüßen. Aber, es wäre so schön gäbe es keinen Haken daran, denn bei den Protesten wird die Einrichtungsbezogene Impfpflicht komplett ignoriert. Dabei betrifft dies in NRW mindestens 20.000 Pflegekräfte. Mittelsachsen veröffentlichte erst gestern auf seiner Website, dass ohne die 3.200 Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Wieso „Notruf.NRW“ diesen Fakt leugnet – kann sich jeder selbst denken.
Nach der zweiten Impfung mit Biontech Pfizer wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert. Diagnose: Halbseitige Lähmung, Gehirnentzündung, Autoimmunerkrankung. Es folgen sechs stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres. Kündigung vom Arbeitgeber. Berufsunfähigkeit. Ihr bleibt nur noch eine Hoffnung: ihr Anwalt. RA Stegmüller sagt: „Es gab in der Rechtsprechung schon Fälle da ist der Patient eine Stunde nach der Impfung verstorben und es wurde dann im Prozess eingewandt, ja die Impfung war nicht kausal, sondern es waren andere Umstände die ursächlich waren für den Tod.“
Beim RKI findet derzeit eine Online-Umfrage statt, welche noch bis zum 06.06.2022 läuft. unsere Bundesbehörde ist an der Vorbildfunktion unserer Ärzte, Pflegekräfte und wer noch so alles im Krankenhaus arbeitet, interessiert. Dabei wird abgefragt ob man geimpft ist, wenn ja wann und womit und wenn nein, ob man denn noch vor hat sich impfen zu lassen. Am Ende wird auch noch abgefragt was man von einer Impfpflicht hält, gerade im Hinblick auf die für das Gesundheitspersonal geltende verpflichtende Corona „Impfung”. Auch das Themenfeld Bestrafung wird dort abgefragt, man will es dieses mal offensichtlich ganz genau wissen.
Die Medien schweigen und so könnte fast der Eindruck entstehen, dass keine Versammlungen und Spaziergänge mehr stattfinden. Dem ist aber nicht so. Das beste Beispiel ist Rendsburg in Schleswig-Holstein – dort findet diesen Sonntag um 14:00 Uhr eine Kundgebung statt. Eingeladen sind alle Menschen – gerne auch Gesundheitspersonal – die gegen eine Impfpflicht und für Frieden auf der Straße ein Statement setzen wollen. Auch Vernetzung findet auf solchen Treffen statt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist gefallen und stellt damit eine ernsthafte Bedrohung für die pflegerische und medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland dar. In diesem Beitrag werden wir zwei Hinweise dazu, von der pensionierten RAin Lescaux und der RAin Hamed, veröffentlichen. Erstere gibt hierbei den Betroffenen Tipps, wie sie nun weiter vorgehen können. Auch die aktuelle Pressemitteilung von RA Lipinski findet Beachtung in diesem Beitrag. Die Enttäuschung und das Entsetzen dieser Entscheidung ist den Menschen deutlich anzumerken.
Carola ist 58 Jahre alt und 3-fach mit BioNTech geimpft, obwohl sie bereits nach der 2. Impfung starke Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Schweregefühl erlitt. Inzwischen ist sie nach der Boosterung so krank, dass sie seitdem nicht mehr als Krankenschwester arbeiten kann, sie leidet an einer Polyneuroathie. Auch Sabine 52 Jahre alt ist 2-fach mit BioNTech geimpft, ist nun krank geschrieben und bezieht 600 Euro Krankengeld. Beide Frauen engagieren sich in einer Selbsthilfegruppe in Tübingen. Auch der Kardiologe Herr Eick berichtet von über 120 Impfgeschädigten. In dem Artikel der Schwäbischen Zeitung ist zudem die Rede von 255 Anträgen bei den Versorgungsämtern wegen Impfschäden.
Gastbeitrag einer Krankenschwester. Schon vielfach habe ich von der GGG gehört. Es ist eine neue Gewerkschaft, die sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen will. Aktuelles Thema ist dort natürlich die Impfpflicht, aber auch das Thema Maskenpflicht. Es könnte für viele, nicht nur in der Pflege, die Möglichkeit geben sich zu organisieren. Auch vor dem Hintergrund, dass Rechtsschutzversicherungen Corona-Fälle gar nicht erst übernehmen wäre dies eine gute Möglichkeit für den Einzelnen.
Es gibt gute Neuigkeiten, denn in Niedersachsen hat das Gericht entschieden, es dürfen keine Zwangsgelder vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Das Thema Bußgeld ist zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht vom Tisch, diese Entscheidungen müssen erst noch vor den Amtsgerichten geführt werden. Auch bei der Verfassungsbechwerde in Karlsruhe geht es weiter, denn RA Lipinski hat einen erneuten 50-seitigen Schriftsatz eingereicht.
Ähnliche Sachverhalte, zwei unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte. Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf. Eine Entscheidung, ob es unentgeltlich freistellen darf steht noch aus, da dies nicht Gegenstand dieser Verhandlung war.