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Covid-19 Gerichtsurteil PCR-Test Politik Rechtslupe

Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ

Die NVwZ ist unter Juristen die Fachzeitschrift in der man sich informiert. Unter den Herausgebern befindet sich auch der Karlsruher Verfassungsrichter Dr. Josef Christ. Veröffentlicht wurde dort nun vor kurzem ein zweiteiliger kritischer Aufsatz von RA Lucenti. Die pensionierte RAin Margot Lescaux hat sich hierzu auch den 2. Teil des kritischen Aufsatzes angesehen und eine sehr interessante Stellungnahme veröffentlicht. Die ersten fünf Seiten seines Aufsatzes sind der (Un-)Sicherheit der Impfstoffe gewidmet, schreibt Lescaux. Er geht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und den Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ein. Er kommt zu dem Schluss, dass, wenn die Datenlage eine andere gewesen wäre oder beim nächsten Mal er eine Impfpflicht für grundsätzlich rechtmäßig hält. Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht. Laut ihm wäre der einzige denkbare legitime Zweck der Fremdschutz gewesen. Das BVerfG kam laut ihm in seinem Ergebnis zu keinem akzeptablen Ergebnis, und darüber hinaus kritisiert er den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde. In seinem Aufsatz geht er auch auf die relative und absolute Risikoreduktion ein. Für die Zukunft will er dem RKI und dem PEI die alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit entziehen. Lescaux sieht die Veröffentlichung dieser beiden Aufsätze im juristischen Mainstream als großen Schritt an.

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Covid-19 Gerichtsurteil PCR-Test Politik Rechtslupe

Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu

Ein kritischer 2-teiliger Aufsatz wird von einem der bekanntesten Fachzeitschriften in juristischen Kreisen veröffentlicht. Die Rede ist von der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht”. Die pensionierte RAin Margot Lescaux sagt dazu: „Die Einheitsfront bröckelt tatsächlich, der juristische Mainstream veröffentlicht derartige Beiträge, nimmt aber indirekt vorsichtshalber noch eine Distanzierung vor.“ Es handelt sich um eine kompakte Faktensammlung, die man als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für Gespräche mit interessierten Mitmenschen nutzen kann. Denn die Nebenkriegsschauplatzdiskussion über „alles rechte Querdenkerquellen“ verläuft ins Leere, es handelt sich nämlich um „unverdächtige“ Medien. Der RA Sebastian Lucenti, der diesen Aufsatz verfasst hat, kommt zu dem Schluss, dass bereits die Begründung des ersten Lockdowns und die später verhängten Ausgangssperren auf Modellberechnungen beruhten. Man wusste schon zu diesem Zeitpunkt, dass sie weit von der Realität entfernt waren. Die verlogene Behauptung, „Wir wussten es nicht besser“, greift also nicht. Dies und vieles mehr könnt ihr im Blogbeitrag lesen. Teilt gerne den Teil I der Analyse.

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Gerichtsurteil Hausdurchsuchung Kinder Maske Rechtslupe

Politische Verfolgung: Richter Dettmar wird nach Maskenurteil im April 2021 wegen Rechtsbeugung angeklagt – Staranwalt Strate verteidigt ihn!

Zitat des Netzwerks KRiStA zu der Anklage des Familienrichters Christian Dettmar, der von Staranwalt Strate, bekannt durch den Fall Gustl Mollath, verteidigt wird: „Angesichts dieses Nullresultats versucht sich die Staatsanwaltschaft in den Vorwurf der Befangenheit zu retten, die Richter Dettmar hätte selbst anzeigen müssen. An dem für die Zwecke eines Rechtsbeugungsverfahrens längst über Bord der Rechtsprechung gegangenen Vorwurf, Richter Dettmar hätte ein Verfahren, für das die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig gewesen wäre, an sich gezogen, hält sie unbeirrt fest […] Dieses Strafverfahren ist ein politisches Verfahren: Das Ermittlungsverfahren fällt in die Hochzeit der Corona-Krise, die von Beginn an von einer extremen Diskursverengung und der Ausgrenzung von Kritikern der Corona-Politik aus dem gesellschaftlichen Diskurs geprägt war. […] und es der Kammer stattdessen gelingt, einen unvoreingenommenen Blick auf den Sachverhalt und die Person des Angeklagten zu werfen. Sie könnte dann vielleicht in Christian Dettmar einen Kollegen erkennen, der auf das – jedenfalls von ihm als solches betrachtete – Unrecht der Corona-Maßnahmen in der Schule mit den Mitteln des Rechts reagieren wollte und dem nichts fernerlag, als Unrecht seinerseits mit Unrecht zu begegnen.“

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Impfreaktion Impfung Impfversagen Klage Nach-Impfungs-Syndrom Rechtslupe

Rechtsanwältin Hamed spricht bei Schadensersatzansprüchen durch Ulbrich/Rogert für Impfgeschädigte von einer Mindermeinung

Laut ihr sind Schadensersatzansprüche bei Impfschäden wenig erfolgversprechend, denn der Staat habe durch seine Gesetzesänderung die Ansprüche durch die Verträge fast vollständig vereitelt. Aufgrund ihrer Stellungnahme bei Twitter sehen sich die beiden selbst ernannten jur. „Impfexperten“ dazu genötigt, Hamed auf ihren angeblichen Denkfehler mit dem Wortlaut „unzutreffende Rechtsansicht“ hinzuweisen. Der Kollege von Ulbrich spricht davon, dass er den Eindruck gewinne, dass Hamed daran gelegen sei die Pharmaindustrie zu schützen. Dabei lassen die beiden Anwälte ihr Honorar, welches sie für derartige „Fälle“ bekommen, aber gänzlich außer acht. Denn Hamed spricht von Prozesskosten (bei einem Streitwert von 150.000 Euro) in Höhe von 18.000 Euro. Selbst ein anerkannter Impfschaden birgt im Anschluss die Hürde, dass die Voraussetzung der groben Fahrlässigkeit oder der Vorsatz des Herstellers kaum nachgewiesen werden kann. Wir empfehlen an dieser Stelle allen die achtteilige Serie „Dopesick“, die anhand des Beispiels eines Schmerzmittels in Amerika einmal mehr aufzeigt, wie Zulassungsbehörden und Pharmakonzerne zusammenarbeiten und wie unfassbar schwer es ist, die Pharmalobby u.a. durch Politik zu durchbrechen. Am Ende steht, dass Ulbrich Hamed bei Twitter blockiert und damit zeigt, dass er einen weiteren Dialog unterdrücken will. Auch RA Becker sieht die Rechtslage wie Hamed und weist in diesem Fall auf die Aufklärungspflicht der Anwälte über die Erfolgsaussichten hin. Frau Lescaux (pensionierte RAin) weist in einem Kommentar darauf hin: „Wenn man böse wäre, könnte man jetzt sagen: die ersten Kläger sind Kanonenfutter in der Sturmspitze. Oder Versuchskaninchen. Aber die Rolle kennen sie ja schon.”

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Impfreaktion Impfversagen Klage Medien Nach-Impfungs-Syndrom Politik Rechtslupe

Alle Impfhersteller spielen laut RA Ulbrich auf Zeit – kein Landgericht möchte entscheiden: Hoffnung liegt auf Düsseldorfer Richter

Die Problematik liegt darin, dass während der ganzen Corona-Politik auf Basis einer Datenerhebungsvermeidungs-Strategie gearbeitet wurde. RA Ulbrich klagt nun für 150 Mandanten gegen die Impfstoffhersteller. Doch Fakt ist laut Ulbrich: „Der Impfhersteller haftet gegenüber dem Geschädigten und der Schädiger holt sich das Geld vom Steuerzahler zurück. […] Aber, dass derjenige, der die Schäden angerichtet hat, komplett frei ausgeht, das ist ein politischer Skandal den es noch aufzuarbeiten gilt.“ Offensichtlich wollen sich deutsche Gerichte vor einer Entscheidung drücken, denn das LG Frankfurt/Main hob bereits zum weiten Mal den Verhandlungstermin auf. Auch am LG Frankenthal sieht es nicht anders aus. Am LG Köln hätte die mündliche Verhandlung stattfinden sollen, aber der „Gegner“ wollte nicht. Laut der ehemaligen RA Margot Lescaux heißt das wohl „dass BioNTech Terminverschiebung beantragt hat“. Nun liegt die Hoffnung auf dem LG Düsseldorf, denn dort sollen am 04.05.2023 die ersten drei Verhandlungstermine stattfinden.

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Impfung Rechtslupe

RA Schmitz: „Die Soldaten sollen wissen, dass sie für dumm verkauft werden“

Die Soldatenimpfpflicht wurde erst kürzlich „abgesegnet“. Heute nimmt der Anwalt der beiden Kläger persönlich Stellung zu den wichtigsten Punkten aus der Begründung des Urteils. Wir stellen hier einige Passagen daraus vor und stellen das gesamte Schreiben zum Download bereit.

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Gastbeitrag Impfpflicht Rechtslupe

Wehrbeschwerdeverfahren: Auswertung des 96 seitigen Urteils zur Duldungspflicht bei Soldaten

Die Analyse der ehemaligen Anwältin „Margot Lescaux“ in diesem Gastbeitrag lässt zumindest uns nur noch den Kopf schütteln und bestätigt wieder einmal unser Bild von der ach so „unabhängigen Justiz“: „Nach alledem überwiege das Öffentliche Interesse das Einzelinteresse. Der Soldat wäre schließlich freiwillig Soldat geworden. Ihm werde jetzt nur abverlangt, was die Mehrheit der Bevölkerung freiwillig (!?) macht. Außerdem gäbe es ja auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. (Somit bedingen die Impfpflichten sich quasi gegenseitig).“

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Gastbeitrag Impfung Medien Rechtslupe

Der tut nix – der will nur spielen…

… oder: Was das Landgericht Ellwangen über den Wahrheitsgehalt der Äußerungen unseres Bundesgesundheitsministers sagt.
In den letzten Tagen schlug ein Gerichtsurteil in den sozialen Medien hohe Wellen – allerdings wird dort das Urteil oft missverstanden. In diesem Gastbeitrag analysiert die pensionierte Anwältin „Margot Lescaux“ dieses und erklärt anschaulich die Argumentation des Gerichts. Ein Beitrag über die Ernsthaftigkeit von Aussagen unserer demokratisch gewählten Repräsentanten.

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Gastbeitrag Rechtslupe Senioreneinrichtung

Maskenpflicht im heimischen Wohnzimmer? Kommt darauf an, wo Sie leben.

Wir sind Mitten im Herbst und natürlich unternimmt die Bundesregierung alles Menschenmögliche, um die „vulnerablen Gruppen“ zu schützen. Da darf natürlich auch die „bewährte“ Maskenpflicht nicht fehlen, die uns schon vor so manchen Szenarien wie in Bergamo bewahrt hat. Doch was gelten eigentlich aktuell in deutschen Pflegeeinrichtungen für Regelungen? Die ehemalige Anwältin Margot Lescaux wirft in diesem Gastbeitrag einen Blick darauf.

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Impfpflicht Impfung Rechtslupe

RA Schmitz zum Soldatenprozess: „Ein Menschenleben zählt mehr als Umsätze der Pharmaindustrie“

Nachdem die Klage von zwei Offizieren gegen die (quasi) Impfpflicht abgewiesen wurde, legte Rechtsanwalt Schmitz einen Befangenheitsantrag ein. Heute veröffentlichen wir seine Antwort auf die Stellungnahme von drei Richtern zu seinem Antrag: „Aber die hier abgelehnten Richter fabulieren am 7.7.2022 – ohne jede Prüfung und Prüfungskompetenz und Vorlage an den EuGH – pauschal von der Rechtmäßigkeit der EMA-Zulassung“.