Ein Skandal jagt den nächsten und die Hofberichterstattung versucht mal wieder den Karren für die Verantwortlichen so gut es geht aus dem Dreck zu ziehen. Zwei Artikel veröffentlicht die tagesschau, dabei ist einer der beiden, der wenig Beachtung erhält, hoch interessant. Über 6 Milliarden Euro an Steuergeldern des hart arbeitenden Volkes wurden aus dem Fenster geworfen. Finanzinvestoren rochen früh das lukrative Geschäft, schließlich hat der „Verein Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM), welcher der Club der Labore in Deutschland ist, durch seinen Vorsitzenden Müller, den direkten Draht ins Gesundheitsministerium. Die Umsätze stiegen kräftig, die Gewinne explodierten förmlich, wie etwa bei der Firma Sonic Healthcare, die ihren Gewinn von 82 Millionen auf 274 Million verdreifachen konnte. Während der Test auf Influenza und ähnliche Erreger mit knapp 20 Euro vergütet wird, erhielten die Labore für den Corona-PCR-Test anfangs 59 Euro von den Krankenkassen dank Jens Spahn. Vor dem Hintergrund des aktuellen Gutachtens von Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer, die zu dem Schluss kommt, dass der PCR-Test nicht in der Lage ist, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität zu erkennen, untauglich ist.
Kategorie: Schnelltests
Heute erschien das Gutachten des Sachverständigenrats zu den Corona Maßnahmen der Bundesregierung. Der Bericht ist weder Fisch noch Fleisch. Richtige Kritik wird darin nicht laut – aber auch keine uneingeschränkte Zustimmung zu den Maßnahmen der Regierung. Wir stellen Teile aus dem Gutachten vor und bieten es darüber hinaus vollständig zum Download an.
Seit dem 25.05.2022 ist nun die Corona-ArbSchV außer Kraft getreten, was mit sich bringt, dass es in Betrieben keine Abstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Testpflicht und andere unzählige undurchdachte Hygienekonzepte gibt. Die Ausnahme bildet wie immer der Pflege- und Medizinsektor, denn dort halten sich ja auch überwiegend die vulnerablen Gruppen auf. Das Thema Hausrecht und die bislang viel verbreitete Maskenpflicht wurde übrigens in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.
Seit dieser Woche ist die 3G Regelung am Arbeitsplatz in Kraft und viele Arbeitnehmer müssen tagesaktuelle Tests vorweisen. Was zuerst nach viel Aufwand und Schikane durch den Staat aussieht, ist auf den zweiten Blick auch eine Chance…
Das Bundesgesundheitsministerium stellte vor ein paar Tagen klar: „Ärzte dürfen die Behandlung ihrer Patienten nicht mit einer 3G-Regel beschränken. Eine ganze Gruppe wie beispielsweise Umgeimpfte dürfen nicht ausgeschlossen werden. Also Kassenärzte, die sich auf ihr Hausrecht oder irgendetwas anderes berufen, können sofort berufs- und strafrechtlich verfolgt werden.“ Doch die KVBW reagiert sofort mit einem Schreiben.
Neben Impfarmbändern, welche zeigen, dass Menschen geimpft sind und wiederum Andere ausschließlich gesund, macht die Universität Hannover mit einem Aushang im Treppenbereich klar, dass technische Universitäten für Gesundheitsschutz absolut kein Feingefühl und derartige Kompetenzen haben.
„Ihr Kind kann sich selbstverständlich aus persönlichen Gründen dafür entscheiden, sich nicht impfen zu lassen. Sie wird deswegen auch nicht von den Lehrveranstaltungen ausgeschlossen, sie muss sich als Ungeimpfte jedoch zukünftig auf eigene Kosten testen lassen. Sofern sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf, werden die Kosten der Tests aber selbstverständlich weiterhin getragen.“
Kinder ab 12 Jahre müssen, wenn sie nicht geimpft sind, dreimal die Woche mittels eines Schnelltests nachweisen, dass sie gesund sind. Im Zweifelsfall, empfiehlt der Verein Eltern stehen auf, die Kinder Zuhause lassen.
Eine Anwältin informiert Eltern und Kinder über deren Rechte bezüglich der Tests an Schulen. Sie spricht davon, dass die Tests unbedingt verweigert werden müssen, denn diese dürfen nur freiwillig durchgeführt werden, egal was Schulen und Schulämter behaupten.
In allen Bundesländern hat der Schul – und Kindergartenbetrieb nach den Sommerferien wieder Fahrt aufgenommen und die ersten
Elternabende stehen an. Nicht selten ist an diese wichtige Veranstaltung inzwischen die 3G-Regel geknüpft. „Das ist nicht rechtens,“ weiß Cristin
Burg, Vorsitzende des Vereins „Eltern stehen auf“.