Die Analyse ergab, dass ein Großteil aller am letzten Tag der Umfrage abgegebenen Stimmen auf einen Bot zurückgingen. Das heißt, eine Software hatte den Umfragebogen ausgefüllt – und das mehr als 7.000 Mal. Statt zuvor 56,5 Prozent sprachen sich nun scheinbar nur noch 14,7 Prozent der Eltern gegen Masken aus.
Kategorie: FFP-Maske
Das Tragen von Gesichtsmasken hat nachweislich erhebliche nachteilige physiologische und psychologische Auswirkungen. Dazu gehören Hypoxie, Hyperkapnie, Kurzatmigkeit, erhöhte Azidität und Toxizität, Aktivierung der Angst- und Stressreaktion, Anstieg der Stresshormone, Immunsuppression, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Abnahme der kognitiven Leistungsfähigkeit, Prädisposition für virale und infektiöse Erkrankungen, chronischer Stress, Angst und Depression.
In einem der Urteile heißt es: „[…] jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingreift.“
Das Familiengericht ist von Amts wegen verpflichtet jede Kindeswohlgefährdung abzustellen. Jeder der von einer Kindeswohlgefährdung Kenntnis hat kann diese anzeigen (Eilverfahren, kostenlos), so die Aussage des ehemaligen Familienrichter Hans-Christian Prestien.
Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.
Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt.
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Ich habe beruflich und aus tiefstem Herzen „Treue dem Grundgesetz und der Verfassung“ geschworen, so wahr mir Gott helfe. Dies war mein Amtseid.
Ich werde mich der unglaublichen Politik nicht unterwerfen, sondern für unser Grundgesetz einstehen und für jeden Menschen, egal welcher Hautfarbe, Glauben…, einfach für das Menschliche und für die Verhältnismäßigkeit aufstehen.
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