Richter Christian Dettmar hält den Kopf gesenkt, als er das Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung verlässt. In einem aktuelle Artikel heißt es: „Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt (Urt. v. 23.08.2023, Az. 2 KLs 542 Js 11498/21), ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“ Die pensionierte RA Lescaux schreibt dazu: „Sein „Fehler“ aus Sicht des Gerichtes war, dass er nicht einfach stillschweigend von Amts wegen das Verfahren eingeleitet hat. Was er nach § 1666 BGB hätte machen können. Sondern, dass er gezielt nach Familien gesucht und diesen ja – so klingt es an – bei der Abfassung des Antrages geholfen hat. Er hätte sich umhören können, wie Kinder und Eltern die Maskentragerei empfinden und wenn er dann zufällig auf eine Familie mit dem richtigen Familiennamen gestoßen wäre (wegen der Zuständigkeit des Richters für Fälle mit bestimmten Anfangsbuchstaben), hätte er die Sache einleiten können.“ In einem aktuellen Interview äußert sich sein Anwalt (Strate) zu dem Urteil: „Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen, wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. […] Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen,wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. [..] Nach der Rechtsprechung ist es so, wenn ein befangener Richter entscheidet, ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben. Wir werden jedenfalls dieses Urteil anfechten und auch in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen.“ Aufgrund der Höhe des Strafmaßes darf Richter Dettmar seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen, erläutert der Pressesprecher des Landgerichts Erfurt. Er stellt fest, dass die Wiederholung einer solchen Rechtsbeugung damit ausgeschlossen sei.
Kategorie: Hausdurchsuchung
Inzwischen ist der Fall von Dr. Habig weit bekannt und doch verweigert der Mainstream die Berichterstattung darüber. Am 19.06. gab es bezüglich des bevorstehenden Teilurteils die ersten Plädoyers. 207 Fälle wurden behandelt und sollen nun zu einer Strafe von 3 Jahren und 3 Monaten führen. Der Wahlverteidiger Schmitz wird sein Plädoyer am 27.06 vortragen und klar machen, dass man sich mit Rechtfertigungsgründen auseinandersetzen muss. Mit dem Begriff des Querdenkers wird jegliches logisches Gegenargument tot getrampelt. Eine fehlende Wirksamkeit und die Gefährlichkeit der Corona-Spritzen interessieren die Staatsanwältin nicht. Im Zweifel für den Angeklagten gilt in Deutschland nur noch für Politiker, welche zufälligerweise Nachrichten löschen oder aber just in dem Moment wichtige Dinge vergessen. Die Staatsanwältin argumentierte dass Antikörpertests laut Dr. Eberhard aussagekräftig wären und mRNA-Impfstoffe als gefährlich zu bezeichnen eine Querdenker-Ideologie wäre. Bewusst wurde im Prozess der Begriff Querdenker mehrfach wiederholt, um dem Zuhörer auch ein entsprechendes Framing vorzugeben. Auch war mehrfach von krimineller Energie und rechtsfeindlicher Gesinnung während des Prozesses die Rede. „Von dem Plädieren für ein Berufsverbot wurde abgesehen. Schließlich plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.“ Auch die Fluchtgefahr bestehe bei Dr. Habig weiter.
Dr. Urmetzer (Anästhesist aus Nürnberg) wird in 60 Fällen vorgeworfen, die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben. Allerdings erfährt man durch einen Prozessbeobachter, dass Dr. Urmetzer die Patienten unterrichtete, dass diese unverzüglich zur persönlichen Vorstellung in die Praxis kommen müssen. Der verteidigende RA Prof. Weiler bat direkt zu Prozessbeginn den Rechtsmediziner auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Es bedarf in diesem Fall eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners. Dr. Weikl sagte letztes Jahr bei seinem Prozess: „Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“ Das Telemedizin-Gesetz scheint derzeit nur für maßnahmentreue Ärzte zu gelten, die Menschen reihenweise krank geschrieben haben, ohne dass diese in der Praxis physisch erschienen, sagt Rechtsanwalt Siegmund. Urmetzer selbst sagt: „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“ Dr. Urmetzer wird keine Deals akzeptieren oder Kompromisse eingehen, er sei dabei genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Er sagt: „Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“
Rechtsanwalt Schmitz bringt es auf den Punkt, wenn ersagt, was die Justiz aktuell vermittelt: „egal, was ihr Anwälte vortragt, interessiert uns überhaupt gar nicht, wir machen einfach nichts“. Schmitz vertritt Dr. Habig, der seit über 12 Monaten in der JVA Bochum sitzt. Die Situation in Deutschland stellt sich so dar, dass die Opfer verfolgt werden und die Täter geschützt werden. Schmitz spricht davon, dass die Richter befangen sind. Als Gründe nennt er, dass die Besucher vor dem Gerichtssaal durch eine 2. Sicherheitsschleuse müssen, obwohl es keinen Anlass gab, das Verhalten der Prozessbeobachter zu beanstanden. Die in seinem Befangenheitsantrag abgelehnten Richter agieren auch deshalb hochbefangen, weil sie eine systematische Täuschung der Zeugen vornehmen, da noch immer davon gesprochen wird, dass sich mit einem Antikörpertest nachweisen lasse, ob jemand geimpft sei. Den Befangenheitsantrag sollte Schmitz gestern zum Ende der Sitzung vortragen dürfen, am Ende wich das Gericht von seiner Zusicherung ab und Schmitz solle diesen nun schriftlich einreichen. Auch die Lesung von zwei Beweisanträgen wurde ihm untersagt. Es scheint ihm so, als ob die Kammer nur noch das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft abarbeiten möchte. Die erneute Hörung der Zeugen, da es bei der ersten Anhörung noch keine Wahlverteidiger gab, wurde vom Gericht abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Zeugen massiv unter Druck gesetzt wurden, getreu dem Motto: „Gestehe und belaste dich selbst und vor allem auch Deinen Arzt, dann kommst du milde davon.“ Außerdem hat die Kammer die Anträge für die Hörung der Sachverständigen Dr. Palmer, Prof. Dr. Sönnichsen, Prof. Dr. Beck, Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Cullen abgelehnt. Behauptet wird, dass diese Zeugen ersetzbar wären. Bei Besuchen von privaten Personen wird Dr. Habig von der Staatsanwaltschaft Bochum bewacht, obwohl solche Besuche üblicherweise von JVA-Beamten bewacht werden.
Zitat des Netzwerks KRiStA zu der Anklage des Familienrichters Christian Dettmar, der von Staranwalt Strate, bekannt durch den Fall Gustl Mollath, verteidigt wird: „Angesichts dieses Nullresultats versucht sich die Staatsanwaltschaft in den Vorwurf der Befangenheit zu retten, die Richter Dettmar hätte selbst anzeigen müssen. An dem für die Zwecke eines Rechtsbeugungsverfahrens längst über Bord der Rechtsprechung gegangenen Vorwurf, Richter Dettmar hätte ein Verfahren, für das die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig gewesen wäre, an sich gezogen, hält sie unbeirrt fest […] Dieses Strafverfahren ist ein politisches Verfahren: Das Ermittlungsverfahren fällt in die Hochzeit der Corona-Krise, die von Beginn an von einer extremen Diskursverengung und der Ausgrenzung von Kritikern der Corona-Politik aus dem gesellschaftlichen Diskurs geprägt war. […] und es der Kammer stattdessen gelingt, einen unvoreingenommenen Blick auf den Sachverhalt und die Person des Angeklagten zu werfen. Sie könnte dann vielleicht in Christian Dettmar einen Kollegen erkennen, der auf das – jedenfalls von ihm als solches betrachtete – Unrecht der Corona-Maßnahmen in der Schule mit den Mitteln des Rechts reagieren wollte und dem nichts fernerlag, als Unrecht seinerseits mit Unrecht zu begegnen.“
Für Menschen wie uns beim Corona-Blog ist es dieser Tage nicht leicht. Der Staat verfolgt uns auf das Härteste und unser Team, welches sehr klein ist, hat große Sorgen. Der eigene Staat will uns Kriminalisieren, weil wir nicht schweigend zustimmen. Unser Blog ist nicht wie die anderen Medienportale, wir machen unsere Arbeit ehrenamtlich und zeigen darüber hinaus im Alltag Gesicht. Das führt dazu, dass wir bereits mehrfach vor Gericht standen und stehen werden. Wenn unschuldige Bürger kriminalisiert werden, dann stehen wir nicht nur mit einem Bein in einer Diktatur.
Inzwischen hören wir bald wöchentlich von einer neuen Hausdurchsuchung oder einer anderen staatlichen Schikane gegenüber Menschen, die sich kritisch äußern. Bei dem Arzt Dr. Brandenburg wurde die Wohnung durchsucht, „wegen Schusswaffen“ – erwähnt wird von der Presse dann aber nicht, dass er Jäger und Sportschütze ist. Auch Prof. Hockertz war von einer brutalen Hausdurchsuchung betroffen, bei dem Format Kollateral äußert er sich aktuell dazu. Der Polizist Oberndorf spricht bei Klagepaten darüber, wie man sich bei einer solchen Hausdurchsuchung verhalten soll.
Dr. Ronny Weikl ist seit vielen Monaten aktiv. Er war sogar so mutig, dass er seine ärztlichen Kollegen dazu aufrief Atteste auszustellen über das nicht tragen können von Masken aus gesundheitlichen Gründen. Nun steht ihm wegen angeblich 95 von 1.000 ausgestellter „unrichtiger“ Atteste ein Strafprozess bevor. Das Urteil des Prozess könnte für viele andere ärztliche Kollegen richtungsweisend sein.
Der eigentliche Grund für die Hausdurchsuchung von Prof. Stefan Hockertz wurde bekannt: Ermittlungen durch die Steuerfahndung. Dass diese angeblichen Ermittlungen vermutlich der Einschüchterung der politisch unbequemen Person dienen, ist mehr als wahrscheinlich.
Politisch motivierte Hausdurchsuchung? In Folge eines „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.