Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Richtig, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Möglichkeiten man hat, auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, erklärt eine Krankenschwester in einem Gastbeitrag. Dabei finden u.a. die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RA Croset und RA Boehme-Neßler Anwendung.
Kategorie: Rechtslupe
Dr. Ronald Weikl äußert sich nun, in einem noch gestern Abend aufgenommenen Video, selbst zu dem Urteil. So viel sei vorweg genommen, Dr. Weikl hat Berufung eingelegt und wird sich die staatlichen Repressalien, in Form dieses gerichtlichen Urteils, nicht gefallen lassen. Wir stehen hinter Dr. Weikl und werden weiterhin darüber berichten, denn in dieser Sache ist ausschließlich ein Freispruch akzeptabel.
Kritische Berichterstattung über die Corona Impfungen findet man in den Quantitätsmedien praktisch nicht – zumindest nicht ohne Bezahlschranke. Uns wurde solch ein Bezahlartikel aus der Welt zugesandt, in dem unzählige Fälle von schweren Impfnebenwirkungen dokumentiert sind.
Es ist an sich schon ein ziemlich alter Fakt, dass im Mai 2020 die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt hat dies noch keinen interessiert, fing die Impfkampagne ja auch erst Ende des Jahres 2020 im Dezember so richtig an. Laut Welt sollen bis Juni 11 Millionen Dosen des Corona „Impfstoffs“ verfallen. Doch in der Verordnung wird dies explizit ausgeschlossen, denn dort heißt es, dass es Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz geben soll. Betroffen ist dabei ein Paragraph, der eigentlich ausschließen soll, dass abgelaufene Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden.
Am 07. April 2022 steht im Bundestag wieder die Behandlung einer allgemeinen Impfpflicht auf der Tagesordnung. In vielen Zeitungen und sozialen Netzwerken ranken sich dazu wilde Gerüchte und Spekulationen – bin hin zum Impfzwang unter Nutzung körperlicher Gewalt. Die ehemalige Anwältin und Leserin des Corona Blogs hat sich im Detail die Gesetzentwürfe und Anträge angesehen, die am 07. April behandelt werden und fasst die wesentlichen Punkte hier zusammen.
Derzeit geht es in den sozialen Netzwerken heiß her: sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zur Impfpflicht für ab 18 Jährige nur ein Bußgeld von bis zu 2.500€ vor, oder gibt es da noch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000€? Aber selbst wenn es so ein Zwangsgeld geben sollte, gibt es da nicht ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, was dieses als „unverhältnismäßig“ angesehen hat? Die ehemalige Anwältin Margot Lescaux hat die Sache akribisch analysiert und wir stellen ihre Ergebnisse hier vor.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI rechtswidrig ist. Aber selbst Lauterbach fordert diese Kompetenz wieder zurück: „Über tiefgreifende Entscheidungen, wie etwa den Genesenenstatus, möchte ich selbst und direkt entscheiden.“ Ab dieser Woche ist aber aufgrund eines technischen Problems das digitale „Genesenen-Zertifikat“ wieder für 180 Tage gültig.
Es ist soweit – nun hat auch das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchgewunken und einen Eilantrag gegen diese abgelehnt. Eine Leserin mit juristischem Hintergrund hat den Beschluss des Gerichts analysiert und in einfachen Worten zusammengefasst.
Er macht in einem Video auf Instagram darauf aufmerksam, was er davon hält, dass zukünftig ein Institut darüber entscheidet was erlaubt und verboten ist.
Wir haben erst kürzlich darüber berichtet, dass Gesundheitsämter ab März willkürlich Berufsverbote für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, aussprechen können – sofern diese sich nicht der Impfpflicht beugen. Mittlerweile ist klar, dass darüber hinaus Arbeitnehmern ein Bußgeld droht, wenn sie keinen Nachweis vorlegen.