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Gerichtsurteil Hausdurchsuchung Maske Medizinische Maske

Politisches Urteil: 2 Jahre auf Bewährung, Richter Dettmar kann nun seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen

Richter Christian Dettmar hält den Kopf gesenkt, als er das Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung verlässt. In einem aktuelle Artikel heißt es: „Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt (Urt. v. 23.08.2023, Az. 2 KLs 542 Js 11498/21), ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“ Die pensionierte RA Lescaux schreibt dazu: „Sein „Fehler“ aus Sicht des Gerichtes war, dass er nicht einfach stillschweigend von Amts wegen das Verfahren eingeleitet hat. Was er nach § 1666 BGB hätte machen können. Sondern, dass er gezielt nach Familien gesucht und diesen ja – so klingt es an – bei der Abfassung des Antrages geholfen hat. Er hätte sich umhören können, wie Kinder und Eltern die Maskentragerei empfinden und wenn er dann zufällig auf eine Familie mit dem richtigen Familiennamen gestoßen wäre (wegen der Zuständigkeit des Richters für Fälle mit bestimmten Anfangsbuchstaben), hätte er die Sache einleiten können.“ In einem aktuellen Interview äußert sich sein Anwalt (Strate) zu dem Urteil: „Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen, wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. […] Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen,wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. [..] Nach der Rechtsprechung ist es so, wenn ein befangener Richter entscheidet, ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben. Wir werden jedenfalls dieses Urteil anfechten und auch in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen.“ Aufgrund der Höhe des Strafmaßes darf Richter Dettmar seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen, erläutert der Pressesprecher des Landgerichts Erfurt. Er stellt fest, dass die Wiederholung einer solchen Rechtsbeugung damit ausgeschlossen sei.

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Gerichtsurteil Impfschaden Rechtslupe

Fehlurteil: 3 Tage nach der AstraZeneca Spritze ist die Zahnärztin (40) taub – Symptom wäre laut Pharmakonzern unbekannt

Eine Zahnärztin (40) klagt gegen AstraZeneca, weil diese 3 Tage nach der Spritze auf dem rechten Ohr taub und berufsunfähig ist. Im Juni behaupteten Vertreter des Pharmakonzerns AstraZeneca, dass Hörschäden bislang in keiner Studie als Nebenwirkung auftauchten. Der Fall, so Cäsar-Preller, hebe sich von anderen ab: Die Berufsgenossenschaft der Klägerin habe ihren Impfschaden schriftlich anerkannt, das sei eine große Ausnahme. Das Gericht ging allerdings nicht in die Beweisaufnahme, sondern weist die Klage ab. Ähnlich lief dies auch bei einer 33-Jährigen, die vor dem Landgericht Hof klagte und deren Verfahren nun vor dem OLG Bamberg verhandelt wird. Am 14. August äußerte der Senat dort Zweifel, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will deshalb ein Gutachten einholen. Die betroffene Zahnärztin (40) will in Berufung gehen und vor das Oberlandesgericht Koblenz ziehen. Interessant dazu ist die heutige Meldung zu Beckenbauer, denn der erzählte: „Ich hatte auf einem Auge einen sogenannten Augeninfarkt. Rechts sehe ich leider nichts mehr. Damit komme ich klar. Und mit dem Herzen muss ich aufpassen.“ Interessant, denn die Zahnärztin leidet ebenfalls an einer Thrombose im Ohr, auf die der Hörschaden zurückzuführen ist. Ist Beckenbauer vielleicht auch mit AstraZeneca geimpft worden und sein möglicher Impfschaden überhaupt an das Paul-Ehrlich Institut gemeldet? Aber auch der Impfstoff BioNTech verursacht derart Beschwerden, denn Dietmar S. klagt ebenfalls wegen seines Impfschadens.

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Gerichtsurteil Impfschaden Impfung Rechtslupe

OLG Bamberg verlangt Gutachten wegen Darmvenenthrombose bei einer 33-Jährigen nach AstraZeneca Spritze

Vielleicht erinnern sich noch einige an unsere Artikel zum Fall AstraZeneca. Damals wurde Ramona Klüglein (10.03.2021) geimpft und verlor durch mehrere Thrombosen in einer Operation 3 Meter Dünndarm. Das Landgericht Hof wies ihre Klage damals ab. Nun wird der Fall vor dem OLG Bamberg verhandelt. Damals starb eine 32-Jährige, über die man heute nicht mehr viel hört. Sie starb am 09.03.2021 an einer Hirnblutung. Am 15.03. setzt Jens Spahn die Impfung mit AstraZeneca offiziell aus. Damals waren 7 Menschen von der Sinusvenenthrombose betroffen. Im 8. PEI Sicherheitsbericht waren dann bereits 15 Fälle aufgeführt, 11 Tage später dann 31 Fälle. Der Anwalt von der Impfgeschädigten, Ramona Klüglein, erwähnt im Interview nach dem Prozesstag gegen AstraZeneca: „es wird sicherlich auch für andere Gerichte von Bedeutung sein, dass man nicht, wie es viele Landgerichte getan haben, ohne Gutachten in erster Instanz über Risiken und Nutzen und Informationspflichten entscheidet, sondern dass man dafür auch medizinische Gutachten benötigt.“ Der Senat geht davon aus, dass die Risiken einer Thrombose nicht ausreichend dargestellt worden sein könnten und will ein Gutachten einholen. Geklärt werden soll die Frage, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“. Wir hoffen, dass dieser Richter nicht auch bald ein Opfer wird und eine Hausdurchsuchung zu erwarten hat.

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Covid-19 Gerichtsurteil Politik

Söder gibt 178.618 € für Fotografen aus – Seehofer nur 10.891 €: Gericht kippt bayr. Einreisequarantäne

Der Staatskanzlei in Bayern steht ein fest angestellter Fotograf zur Verfügung. Dieser bezieht ein Monatsgehalt zwischen 3.000 und 5.600 Euro. Söder lässt sich nicht lumpen und gab bereits in seinem ersten Jahr für Fotografen weitere 71.963 Euro aus. Seehofer dagegen brauchte gerade mal 10.891 Euro. 2022 lies es Söder so richtig krachen und gab 178.618 Euro für Fotografen aus. Irgendjemand muss sein Essen, welches er bald täglich auf Instagram postet, ja schließlich öffentlichkeitswirksam fotografieren. Unter dem Hashtag „söderisst“ postet er sein tägliches Mahl, welches er verspeist. Die Kosten haben sich also unter Söder versechzehnfacht. Aber bald sind ja Wahlen und sicherlich haben sich die bayrischen Wähler Söders Coronadiktatur – welche nun nach und nach von den Gerichte gekippt wird – ins Gedächtnis eingeprägt. Wendehals Söder musste ja bereits einige Rückschläge diesbezüglich hinnehmen. Die aktuelle Meldung beim BR: „Bayerische Richter: Corona-Einreisequarantäne war rechtswidrig“. Menschen mussten sich zehn Tage in Quarantäne nach Einreise aus einem Corona-Risikogebiet begeben.

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Gastbeitrag Gerichtsurteil Maske Rechtslupe

Ärztin schützt traumatisiertes Kind – Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ wurde zurückgezogen!

Unsere Gastautorin „Margot Lescaux“ hat es vor Gericht verschlagen – als Zuschauerin bei einem erschütternden Prozess in Ostfriesland. Sie schreibt „Dieser Beitrag soll eine Erinnerung sein an dunkle Zeiten. Ausführlich, damit nichts in Vergessenheit gerät.“ Es handelt sich um eine Gerichtsreportage aus Ostfriesland, in der eine gewissenhafte Ärztin vor Gericht stand. Am 27.07.2023 musste sich eine Ärztin, die einem kleinen Jungen eine Schulbefreiung ausstellte vor Gericht dafür rechtfertigen. Der Junge hatte eine traumatischen Erlebnis, die Selbsttötung seines Vaters und konnte deshalb keine Maske tragen. An einem Tag ereignete sich für den Jungen ein weiteres tragische Ereignis, denn er wurde von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, der ihm fälschlicherweise sagte, dass seine Mutter damit einverstanden sei, auf Corona getestet. Die Mutter holte sich Rat von einer Ärztin und ließ ein Schulbefreiungsattest ausstellen. Dieses Attest wurde von der Mutter bei einem Strafantrag beigelegt, was prompt zu einer Ermittlung gegen die Ärztin führte. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes lautete: 70 Tagessätze à 100,– € wegen Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde. Zum gestrigen Berufungsverfahren schreibt Frau Lescaux: „Nun ja. Dann erfolgte ‚eine Ansage vorweg. Von den Leuten hinter der Schranke will ich während der gesamten Verhandlung kein Wort hören. Wer sich räuspert, hustet, lacht, spricht, wenn ich ein Wort höre, wird diese Person sofort entfernt‘.

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Covid-19 Freiheit Gerichtsurteil Maske Politik Rechtslupe

Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf in politischer Gefangenschaft wegen Attesten

Ein weiteres Ärztepaar wird in Bayern (Schwandorf) politisch verfolgt. Die Richterin verurteilte den Arzt zu 2 Jahren und 4 Monaten und seine Frau zu 1 Jahr und 10 Monaten Gefängnis. Das Plädoyer der Anwälte (u.a. Jan Bockemühl) stützte sich darauf klarzustellen, dass alle Patienten ausführlich untersucht und lange Gespräche geführt wurden. Kein einziges Attest wäre nicht vertretbar gewesen. Es gab auch Fälle, die von den Ärzten abgelehnt wurden. Die Richterin spricht bei den Attesten von einer schriftlichen Lüge. Wer war dort Patient und weiß um diese Ärzte? Wo befindet sich das Ärztepaar und wie ist deren Name. Auch diese Ärzte müssen mit Briefen und Protesten vor dem Gefängnis unterstützt werden. Auch der „Ärztliche Berfusverband Hippokratischer Eid“ hat sich dazu bereits geäußert: „Die politische Verfolgung von Ärzten in der totalitären Diktatur Deutschland geht weiter und wir sind auch daran schuld weil wir uns alle (ja auch ich) nur im Internet aufregen anstatt die Regierung zu stürzen und alle Politiker und die ganzen Richter und Staatsanwälte die andere politisch mit verfolgen und unschuldig einsperren für immer hinter Gittern bringen.“

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Gerichtsurteil Impfschaden Rechtslupe

1. Prozesstag gegen BioNTech – Richter Hub zweifelt schon jetzt am Impfschaden wegen zu hohem Cholesterinspiegel

Nicht BioNTech und sein neues Genprodukt sind schuld, dass der Ingenieur Dietmar S. Auf einem Auge nichts mehr sehen kann. Schuld ist laut Richter Torsten Hub der erhöhte Cholesterinspiegel. Das diese Cholesterinspiegel seit Jahren gesenkt werden, damit die Pharmaindustrie sich auch hier die Taschen voll machen kann, das weiß Richter Torsten Hub nicht oder er will es nicht wissen. Schließlich spricht der 2023 immer noch von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis. Den Lipobay-Skandal kennt sicherlich auch niemand der Beteiligten, da kam es dank Lauterbach zu zahlreichen Todesfällen. Aber wo gehobelt wird, da fallen ja auch bekanntlich Späne. Der Richter ließ gestern nun schon durchblicken, obwohl noch kein einziger Gutachter zu Wort kam, dass sich Dietmar S. Wohl besser mit seinem Schicksal abgefunden hätte. BioNTech lehnt sich indes zurück, genießt den Reichtum und lacht über all die dummen Steuerzahler, die für deren teure Anwälte aufkommen dürfen.

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Gerichtsurteil Impfpflicht Impfschaden Impfversagen Nach-Impfungs-Syndrom

Justizskandal: Richterin Breywisch-Lepping wünscht sich Feedback zu ihrem Urteil: 2 Jahre und 10 Monate Gefängnis für Dr. Habig!

Unschuldige wie Dr. Habig sitzen wegen einer Richetern wie Petra Breywisch-Lepping in Haft. Ihr Urteil ist knallhart: Dr. Habig muss nun 2 Jahre und 10 Monate in Haft. Ein Justizskandal, wie wir ihn beispielsweise von Gustl Mollath kennen. Zeugen wurden massiv unter Druck gesetzt, die Öffentlichkeit musste ihren Personalausweis vorlegen, damit dieser kopiert werden konnte, weil Richterin Petra Breywisch-Lepping offensichtlich die Dokumente für sich haben wollte. Die Staatsanwältin stiftet die Patienten dazu an, dass sie Dr. Habig doch anzeigen sollen. Durch Dr. Habig kam kein Patient zu Schaden und der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit wurde inzwischen fallen gelassen. Aber diejenigen, die sich während der Pandemie die Taschen gefüllt haben und Politiker wie Lauterbach, die öffentlich lügen – wir sagen nur „die Impfung wäre nebenwirkungsfrei“ – gehen bislang straffrei aus. Deutschland ist weit davon entfernt rechtsstaatlich zu sein. Schreibt der Richterin Briefe, E-Mails und bombardiert die Sekretärin mit Anrufen (E-Mail: poststelle@lg-bochum.nrw.de).

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Gerichtsurteil Impfschaden Impfung Politik Polizei

1. Gerichtsurteil zu Impfbescheingungen: Dr. Habig sitzt seit 13 Monaten in U-Haft, heute wurde er zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt

Dr. Habig wurde heute zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken. Es interessiert in diesem Land nicht mehr, wenn Menschen kein gerechter Prozess gewährt wird und sämtliche Argumente, Sachverständige und sonstige Anträge ignoriert werden. Gehandelt wird nach dem politisch Vorgegebenen. Damit zeigte die vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping, obwohl ausgerechnet sie Habig eine rechtsfeindliche Gesinnung vorwirft, wie viel Verständnis sie für diese Art der Notlage mitbringt. Denn als Dr. Habig nach dem Plädoyer am Dienstag das Wort erteilt wurde, sagte er: „Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.“ Daraufhin applaudierte das Publikum und die Richterin Petra Breywisch-Lepping lies die Türen des Gerichtssaals verschließen, um die Personalien der Personen für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängen. Da das Publikum dagegen aber deutlich protestierte, lies sie die Türen wieder öffnen. Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass vor deutschen Gerichten nur noch Urteile im Sinne der regierenden Parteien gefällt werden!

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Gerichtsurteil Hausdurchsuchung Impfung Rechtslupe

13 Monate sitzt Dr. Habig in U-Haft – Staatsanwaltschaft fordert in einem Teilurteil 3 Jahre und 3 Monate

Inzwischen ist der Fall von Dr. Habig weit bekannt und doch verweigert der Mainstream die Berichterstattung darüber. Am 19.06. gab es bezüglich des bevorstehenden Teilurteils die ersten Plädoyers. 207 Fälle wurden behandelt und sollen nun zu einer Strafe von 3 Jahren und 3 Monaten führen. Der Wahlverteidiger Schmitz wird sein Plädoyer am 27.06 vortragen und klar machen, dass man sich mit Rechtfertigungsgründen auseinandersetzen muss. Mit dem Begriff des Querdenkers wird jegliches logisches Gegenargument tot getrampelt. Eine fehlende Wirksamkeit und die Gefährlichkeit der Corona-Spritzen interessieren die Staatsanwältin nicht. Im Zweifel für den Angeklagten gilt in Deutschland nur noch für Politiker, welche zufälligerweise Nachrichten löschen oder aber just in dem Moment wichtige Dinge vergessen. Die Staatsanwältin argumentierte dass Antikörpertests laut Dr. Eberhard aussagekräftig wären und mRNA-Impfstoffe als gefährlich zu bezeichnen eine Querdenker-Ideologie wäre. Bewusst wurde im Prozess der Begriff Querdenker mehrfach wiederholt, um dem Zuhörer auch ein entsprechendes Framing vorzugeben. Auch war mehrfach von krimineller Energie und rechtsfeindlicher Gesinnung während des Prozesses die Rede. „Von dem Plädieren für ein Berufsverbot wurde abgesehen. Schließlich plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.“ Auch die Fluchtgefahr bestehe bei Dr. Habig weiter.