Dr. Weikl hat immer im Sinne seiner Patienten und seines ärztlichen Auftrags gehandelt. Die Patientengesundheit stand bei ihm immer ganz oben und deshalb ging er mutig voran. Nun droht ihm die Staatsanwaltschaft mit zwei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot. Morgen um 10:00 Uhr ist die Urteilsverkündung vor dem Landgericht. Das zahlreiche erscheinen vieler Menschen ist an dieser Stelle ausdrücklich erwünscht. Unterstützen wir Dr. Weikl und zeigen ihm, dass er nicht alleine ist.
Kategorie: Gerichtsurteil
Vor wenigen Tagen erging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig Holstein. Und jetzt verbreiten sich unzählige Gerüchte in Windeseile: die Bescheide der Gesundheitsämter seien allesamt rechtswidrig. Oder: im Gesundheitswesen müsse keiner mehr Angst vor Bußgeldern haben. Ist das wirklich wahr? Margot Lescaux, ehemalige Anwältin, erklärt den Beschluss im Detail und wir greifen vorweg: Zu große Freude ist hier fehl am Platz.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist gefallen und stellt damit eine ernsthafte Bedrohung für die pflegerische und medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland dar. In diesem Beitrag werden wir zwei Hinweise dazu, von der pensionierten RAin Lescaux und der RAin Hamed, veröffentlichen. Erstere gibt hierbei den Betroffenen Tipps, wie sie nun weiter vorgehen können. Auch die aktuelle Pressemitteilung von RA Lipinski findet Beachtung in diesem Beitrag. Die Enttäuschung und das Entsetzen dieser Entscheidung ist den Menschen deutlich anzumerken.
Heute musste Dr. Weikl einen Rückschlag bei der Urteilsverkündung hinnehmen. Trotz schlagender Argumente sprach der Richter und seine beiden Schöffen (Rentner und Gartenbaubetriebsinhaber) ein verstörendes Urteil – gegen das Dr. Weikl natürlich Berufung eingelegt hat. Das Urteil lautet nicht nur 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung, sondern hinzu kommen einige Geldbußen und eine eingeschränktes Berufsverbot. Dr. Weikl sagt nach der Urteilsverkündung. „Ich habe den Menschen wirklich mehr Rückgrat zugetraut. Schade, dass sie auch dieser Agenda erliegen sind, das ist traurig.“
Martin ist einigen Lesern des Blogs sicherlich schon von seinem Video der nächtlichen Polizeikontrolle während der Ausgangssperre in Bayern bekannt. Nicht wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangssperre wurde Martin vor Gericht angeklagt, sondern weil er „die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ verletzt haben soll. Dazu gibt es nun ein erstes Urteil, das er selbst in einem Gastbeitrag hier vorstellt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI rechtswidrig ist. Aber selbst Lauterbach fordert diese Kompetenz wieder zurück: „Über tiefgreifende Entscheidungen, wie etwa den Genesenenstatus, möchte ich selbst und direkt entscheiden.“ Ab dieser Woche ist aber aufgrund eines technischen Problems das digitale „Genesenen-Zertifikat“ wieder für 180 Tage gültig.
Es ist soweit – nun hat auch das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchgewunken und einen Eilantrag gegen diese abgelehnt. Eine Leserin mit juristischem Hintergrund hat den Beschluss des Gerichts analysiert und in einfachen Worten zusammengefasst.
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt – die Entscheidung gilt aber vorerst nur für einen Einzelfall!
Wir berichten hier über unsere Erfahrungen mit der Versammlungsbehörde und dem Gericht wegen Versammlungen aus dem Jahr 2020. Denn wir legten gegen alle 4 Bußgeldbescheide in Höhe von 714 Euro Widerspruch ein.
Urteil des Landgerichts Osnabrück: Wer sich durch Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises in einer Apotheke unberechtigterweise ein digitales Impfzertifikat verschafft, macht sich einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück zufolge dabei nicht strafbar.