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Sei morgen am 07.11. Prozessbeobachter im Fall Dr. Urmetzers – jeder Einzelne zählt!

Morgen steht ein weiterer Gerichtstermin gegen Dr. Urmetzer im Strafjustizzentrum in Nürnberg an. Sollte es euch möglich sein, nehmt bitte als Prozessbeobachter teil. Ärzte wie Dr. Urmetzer stellten – obwohl er schon längst seinen wohlverdienten Ruhestand mit 70 Jahren genießen könnte – das Wohl ihrer Patienten über das eigene. Deshalb werden diese Ärzte von unserem Staat verfolgt und benötigen dringend unseren mentalen und physischen Zuspruch bei den Gerichtsverhandlungen. Auf unseren letzten Aufruf erfuhr Dr. Urmetzer enormen Zuspruch, den er über eine Leserin ausrichten ließ: „Ich stehe in Kontakt mit Herrn Urmetzer und er lässt ausrichten, dass er nach dem hier erschienenen Artikel vom 11. September 2023 viel Zuspruch erfahren hat. Viele Mitmenschen hätten ihm daraufhin Unterstützung zugesagt und ihm dadurch Kraft gegeben. Er dankt allen von Herzen, die ihm – wie auch immer – Beistand leisten und ihn unterstützen“.

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Richterin Juli Zeh: bei scheiß Verordnungen weigern sich deutsche Richter Entscheidungen zu treffen

Wie können wir verhindern, dass all das wieder passiert – beispielsweise in Zeiten einer Klimahysterie unter dem Deckmantel des Klimaschutzes? Darum geht es aber in unserem Beitrag gar nicht. Ein bisschen vielleicht, dank des eingebundene Videos schon, aber nicht hauptsächlich. Hauptsächlich geht es darum, dass die ehrenamtliche Richterin Juli Zeh davon spricht, dass die Exekutive während der Corona-Pandemie „scheiß Verordnungen“ machte und kein Richter in Deutschland die „Eier“ hatte, die Grundrechte höher zu hängen als die persönliche Karriere und aus der Masse heraus zu stechen. Sie selbst formulierte es wie folgt: „Es heißt, es geht in die Verantwortung des einzelnen Entscheiders über, im Eilrechtsschutz zu sagen, wir hängen die Grundrechte so hoch, dass wir mit diesem Risiko leben, dass die Aufhebung der Maßnahme vielleicht wirklich massive Todesfolgen haben wird und das ist ein unheimlich hoher Verantwortungsübergang.“ Hamed entgegnet dieser ganzen Rechtfertigung – welche nach 3 Jahre sehr unreal wirkt – „Die eine Richterin sagte mir, ‚ja, ich habe mir nochmal die Umfragewerte angeschaut‘, das war im Januar 2021, ‚die Menschen stehen immernoch hinter den Maßnahmen‘. Dann habe ich gesagt: ‚Ja, ich bin auf Sexualdelikte spezialisiert. Wenn sie da die Menschen fragen, was man mit Sexualstraftätern machen soll, würden sie das auch so machen. Wir haben eine Demokratie, die Minderheiten schützt, wir haben keine Tyrannei der Mehrheit‘. Aber das war das Bild, deshalb erzähl ich das. Das ist einfach die Praxis, mit der ich jeden Tag konfrontiert war und meinen Mandaten erklären musste, wie kann das eigentlich sein.“ RAinBahner bringt es deutlicher auf den Punkt: „Sie wissen alles ganz genau – und sie halten dennoch die Klappe – sie halten nicht dagegen! […] Lippenbekenntnisse sind feige und nutzen niemandem.“

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.

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Alleingelassen: Verfahren gegen Dr. Urmetzer wegen Maskenattesten

In Nürnberg wird derzeit Dr. Urmetzer der „Prozess gemacht“. Er habe „unrichtige Maskenatteste ausgestellt“. Ursprünglich wurde er in 264 Fällen angeklagt, von denen derzeit noch 100 übrig sind. Der Vorwurf: er habe Atteste aufgrund telefonischer oder schriftlicher Schilderungen ausgestellt – eine persönliche Inaugenscheinnahme hätte erst zeitlich danach in der Praxis stattgefunden. Trotz der über 260 Personen, denen Dr. Urmetzer geholfen hat, waren am Prozzestag am 7.9. nur 15 – 20 Zuschauer vor Ort, von denen nur 4 bis nach der Mittagspause durchhielten. Vor Ort war auch die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“, die eindrucksvoll über die Geschehnisse und die Befragung der Zeugen an diesem Tag berichtet. Dabei kommen wieder Erlebnisse hoch, die viele mittlerweile schon vergessen haben – oder sich zumindest wünschen würden, dass sie einfach vergessen werden. Da wurden Kinder von Lehrern angeschrien, sie sollen ihre Maske gefälligst richtig aufsetzen. Ärzte nahmen die Sorge von Eltern, die Maske können ihrem Kind schaden, nicht ernst und verspotteten die Eltern sogar. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in viele Einzelschicksale – jeder Person dahinter, wollte Dr. Urmetzer helfen. Hier die aktuellen Gerichtstermine zur Vor-Ort-Präsenz: 20. September / 11. Oktober / 26. Oktober / 7. November / 14. November / 30. November / 12. Dezember / 19. Dezember.

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Politisches Urteil: 2 Jahre auf Bewährung, Richter Dettmar kann nun seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen

Richter Christian Dettmar hält den Kopf gesenkt, als er das Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung verlässt. In einem aktuelle Artikel heißt es: „Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt (Urt. v. 23.08.2023, Az. 2 KLs 542 Js 11498/21), ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“ Die pensionierte RA Lescaux schreibt dazu: „Sein „Fehler“ aus Sicht des Gerichtes war, dass er nicht einfach stillschweigend von Amts wegen das Verfahren eingeleitet hat. Was er nach § 1666 BGB hätte machen können. Sondern, dass er gezielt nach Familien gesucht und diesen ja – so klingt es an – bei der Abfassung des Antrages geholfen hat. Er hätte sich umhören können, wie Kinder und Eltern die Maskentragerei empfinden und wenn er dann zufällig auf eine Familie mit dem richtigen Familiennamen gestoßen wäre (wegen der Zuständigkeit des Richters für Fälle mit bestimmten Anfangsbuchstaben), hätte er die Sache einleiten können.“ In einem aktuellen Interview äußert sich sein Anwalt (Strate) zu dem Urteil: „Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen, wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. […] Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen,wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. [..] Nach der Rechtsprechung ist es so, wenn ein befangener Richter entscheidet, ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben. Wir werden jedenfalls dieses Urteil anfechten und auch in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen.“ Aufgrund der Höhe des Strafmaßes darf Richter Dettmar seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen, erläutert der Pressesprecher des Landgerichts Erfurt. Er stellt fest, dass die Wiederholung einer solchen Rechtsbeugung damit ausgeschlossen sei.

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Ärztin schützt traumatisiertes Kind – Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ wurde zurückgezogen!

Unsere Gastautorin „Margot Lescaux“ hat es vor Gericht verschlagen – als Zuschauerin bei einem erschütternden Prozess in Ostfriesland. Sie schreibt „Dieser Beitrag soll eine Erinnerung sein an dunkle Zeiten. Ausführlich, damit nichts in Vergessenheit gerät.“ Es handelt sich um eine Gerichtsreportage aus Ostfriesland, in der eine gewissenhafte Ärztin vor Gericht stand. Am 27.07.2023 musste sich eine Ärztin, die einem kleinen Jungen eine Schulbefreiung ausstellte vor Gericht dafür rechtfertigen. Der Junge hatte eine traumatischen Erlebnis, die Selbsttötung seines Vaters und konnte deshalb keine Maske tragen. An einem Tag ereignete sich für den Jungen ein weiteres tragische Ereignis, denn er wurde von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, der ihm fälschlicherweise sagte, dass seine Mutter damit einverstanden sei, auf Corona getestet. Die Mutter holte sich Rat von einer Ärztin und ließ ein Schulbefreiungsattest ausstellen. Dieses Attest wurde von der Mutter bei einem Strafantrag beigelegt, was prompt zu einer Ermittlung gegen die Ärztin führte. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes lautete: 70 Tagessätze à 100,– € wegen Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde. Zum gestrigen Berufungsverfahren schreibt Frau Lescaux: „Nun ja. Dann erfolgte ‚eine Ansage vorweg. Von den Leuten hinter der Schranke will ich während der gesamten Verhandlung kein Wort hören. Wer sich räuspert, hustet, lacht, spricht, wenn ich ein Wort höre, wird diese Person sofort entfernt‘.

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Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf in politischer Gefangenschaft wegen Attesten

Ein weiteres Ärztepaar wird in Bayern (Schwandorf) politisch verfolgt. Die Richterin verurteilte den Arzt zu 2 Jahren und 4 Monaten und seine Frau zu 1 Jahr und 10 Monaten Gefängnis. Das Plädoyer der Anwälte (u.a. Jan Bockemühl) stützte sich darauf klarzustellen, dass alle Patienten ausführlich untersucht und lange Gespräche geführt wurden. Kein einziges Attest wäre nicht vertretbar gewesen. Es gab auch Fälle, die von den Ärzten abgelehnt wurden. Die Richterin spricht bei den Attesten von einer schriftlichen Lüge. Wer war dort Patient und weiß um diese Ärzte? Wo befindet sich das Ärztepaar und wie ist deren Name. Auch diese Ärzte müssen mit Briefen und Protesten vor dem Gefängnis unterstützt werden. Auch der „Ärztliche Berfusverband Hippokratischer Eid“ hat sich dazu bereits geäußert: „Die politische Verfolgung von Ärzten in der totalitären Diktatur Deutschland geht weiter und wir sind auch daran schuld weil wir uns alle (ja auch ich) nur im Internet aufregen anstatt die Regierung zu stürzen und alle Politiker und die ganzen Richter und Staatsanwälte die andere politisch mit verfolgen und unschuldig einsperren für immer hinter Gittern bringen.“

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755 Millionen Masken werden wegen fehlender Haltbarkeit verbrannt – die Entsorgung kostet 7 Millionen Euro

Wertvolle Ressourcen wurden für 755 Millionen Masken verschwendet. Jetzt landen diese auf dem Müll, um genau zu sein, werden sie verbrannt. Obs der Umwelt schadet? Sicherlich nicht, war ja wegen der Solidarität und als Test, wer die Virenschleuder noch enger getragen hat. Derzeit interessieren Lauterbach aber auch nur noch die Hitzetoten und die Maßnahmen die jetzt ergriffen werden müssen. Die Grünen sind von der Wärmepumpe besessen, nur heizen die eben auch nicht nur mit Luft und Liebe, sondern mit Strom. Aber gibt ja Gott gegebene Photovoltaikanlagen, Windräder und Solaranlagen. Witzig dabei ist, dass für die Entsorgung dem Steuerzahler schlappe 7 Millionen Euro entstehen.

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Mediziner Urmetzer äußert sich zum Maskenprozess – Anwaltskosten von 34.000 € sollen die Menschen zum Aufgeben zwingen

17 Prozesstage wegen angeblich unrichtig ausgestellter Maskenatteste – es erweckt den Eindruck, dass die Prozesskosten damit besonders hoch getrieben werden sollen, damit unliebsames Handeln unterdrückt werden kann. Denn 34.000 Euro kostet so ein Prozess, wie ihn der Arzt Urmetzer derzeit wegen dem Vorwurf unrichtiger Maskenatteste führen muss. Vorausgesetzt, es bleibt bei 17 Verhandlungstagen, denn die eigentlichen 15 Verhandlungstage wurden bereits um 2 Tage erhöht. Auch hat sich die Staatsanwaltschaft einen hinterhältigen Schachzug ausgedacht. Es wurde ein Antrag gestellt, damit der Prozess nicht wie üblich vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt wird. Das hat zur Folge, dass am Ende dann eine Berufsinstanz weg fällt. Dem Arzt Urmetzer werden von anfänglich 264 vorgeworfenen, angeblich unrichtig ausgestellten Maskenbefreiungsattesten nun nur noch 100 vorgeworfen. Er kritisiert, dass das Telemedizingesetz sehr wohl Anwendung findet bei Krankmeldungen bei Maskenbefreiungsattesten müssten die Patienten aber in der Praxis persönlich erscheinen. Für ihn wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Das hochgeladen Video wurde von YouTube sofort gelöscht. Wolfgang Urmetzer sagt am Ende: „Jede Unterstützung, egal in welcher Form, jeder positive Gedanke, jede gute Energie, jedes Gebet, jede angezündete Kerze und natürlich auch finanzielle Unterstützung soweit jemand das kann, helfen mir in dieser schwierigen Situation. Machen mir Mut. Aufgeben ist eh keine Option und ich habe den tiefen Glauben, dass am Ende die Wahrheit, die Liebe und das Gute siegen werden.“

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Anästhesist Urmetzer (70J.) wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht – ihm droht eine Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot

Dr. Urmetzer (Anästhesist aus Nürnberg) wird in 60 Fällen vorgeworfen, die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben. Allerdings erfährt man durch einen Prozessbeobachter, dass Dr. Urmetzer die Patienten unterrichtete, dass diese unverzüglich zur persönlichen Vorstellung in die Praxis kommen müssen. Der verteidigende RA Prof. Weiler bat direkt zu Prozessbeginn den Rechtsmediziner auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Es bedarf in diesem Fall eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners. Dr. Weikl sagte letztes Jahr bei seinem Prozess: „Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“ Das Telemedizin-Gesetz scheint derzeit nur für maßnahmentreue Ärzte zu gelten, die Menschen reihenweise krank geschrieben haben, ohne dass diese in der Praxis physisch erschienen, sagt Rechtsanwalt Siegmund. Urmetzer selbst sagt: „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“ Dr. Urmetzer wird keine Deals akzeptieren oder Kompromisse eingehen, er sei dabei genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Er sagt: „Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“