Seit dieser Woche ist die 3G Regelung am Arbeitsplatz in Kraft und viele Arbeitnehmer müssen tagesaktuelle Tests vorweisen. Was zuerst nach viel Aufwand und Schikane durch den Staat aussieht, ist auf den zweiten Blick auch eine Chance…
Kategorie: PCR-Test
Das Bundesgesundheitsministerium stellte vor ein paar Tagen klar: „Ärzte dürfen die Behandlung ihrer Patienten nicht mit einer 3G-Regel beschränken. Eine ganze Gruppe wie beispielsweise Umgeimpfte dürfen nicht ausgeschlossen werden. Also Kassenärzte, die sich auf ihr Hausrecht oder irgendetwas anderes berufen, können sofort berufs- und strafrechtlich verfolgt werden.“ Doch die KVBW reagiert sofort mit einem Schreiben.
In diesem Beitrag wollen wir Licht ins Dunkel bringen und im Detail erläutern, durch die Einschätzung der Rechtsanwältin Ellen Rohring, wer die betrieblichen Test zu bezahlen hat. Vorneweg: Der Arbeitnehmer muss keine Kosten befürchten.
Geld scheffeln mit Pandemien zeichnet den Werdegang von Akteuren und Institutionen nach, welche die Bekämpfung von Krankheiten als lukrative Geldquelle entdeckt haben. Den Auftakt bildet die Arbeitsbeziehung zwischen der kleinen Biotechnologie-Firma TIB Molbiol zur Berliner Charité, dem größtem Krankenhauskonzern Deutschlands.
Die kognitive Dissonanz ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Masse nicht versteht, was er damit eigentlich sagt.
Kurz gesagt: Die Testerei ergibt diese Pandemie!
Nobilia will einige seiner 4.000 ungeimpften Mitarbeiter dazu nötigen sich unter Androhung hoher Testkosten impfen zu lassen – dabei vergisst das Unternehmen zu erwähnen, dass sich diese Kosten maximal auf das Privatleben erstrecken können, denn der Arbeitgeber muss „betriebliche Tests“ weiterhin selbst tragen. Außerdem baut es darauf, den ungeimpften Mitarbeitern die Schuld bei Produktionsausfällen zu geben. Weiter wird behauptet, das Unternehmen selbst würde für die Kosten der Impfstoffmengen aufkommen. Aber lest selbst.
Knallhart-Entscheidungen auf dem Corona-Gipfel im Bundeskanzleramt – doch Lockerungen sind nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Regeln werden jetzt wieder verschärft und die indirekte Impfpflicht durch den gesellschaftlichen Druck wird immer mehr befeuert.
In den Wochen zwischen Mai und Juni kletterte der Anteil der per PCR-Test festgestellten falsch-positiven Ergebnisse von 52 über 69 und 71 auf 75 Prozent. Andreas Grutzeck (CDU), es stelle sich „die generelle Frage, wie aussagekräftig Schnelltests tatsächlich noch sind“.
Im offiziellen Protokoll des Deutschen Bundestags steht sowohl bei der Fehlbezeichnung „PCR-Wert“ als auch bei der Verwechslung von hoch/tief exakt das Gegenteil dessen, was Frau Merkel gesagt hat!
Es gibt Studien, die belegen, dass man mit einer extrem großen Wahrscheinlichkeit mit einem hohen Ct-Wert nicht mehr infektiös ist. Selbst Christian Drosten „umschreibt“ das mit blumigen Worten. Dennoch verkauft die Kanzlerin das Geschehen ganz anders – so als seien die beiden Zeiträume „Preinfectious Positive by PCR“ und „Postinfectious Positive by PCR“ gleich lang. Was nicht stimmt.