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Covid-19 Geburtenrückgang Kinderwunsch Politik

Neue Studie eines Bundesamtes: „starker Zusammenhang zwischen dem Beginn von Impfprogrammen und dem Rückgang der Fruchtbarkeit“

Brisante Ergebnisse wurden nun hoch offiziell durch das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erhoben und veröffentlicht. Die Studie zielt darauf ab, die Veränderung des Fertilitätstrends sowohl in Deutschland als auch in Schweden zu Beginn des Jahres 2022 zu beschreiben. Dort heißt es: „Es besteht jedoch ein starker Zusammenhang zwischen dem Beginn von Impfprogrammen und dem Rückgang der Fruchtbarkeit neun Monate nach Beginn dieser Programme.“ In der Studie spricht man außerdem davon, dass genau 9 Monate nach diesen Impfprogrammen eine deutliche Veränderung der Fruchtbarkeitsziffer zu verzeichnen ist. Die konkreten Zahlen lauten: die TFR in Deutschland sank von 1,5-1,6 (Kindern pro Frau) im Jahr 2021 auf 1,3-1,4 im Jahr 2022 – Rückgang von etwa 14 %. In Schweden sank die TFR von 1,7 (Kindern pro Frau) im Jahr 2021 auf 1,5-1,6 im Jahr 2022 – ein Rückgang von fast 10 %. Im Fazit der Studie heißt es dann aber relativierend: „In einigen Fällen könnte es eine direktere Auswirkung des Impfprogramms als solches gegeben haben, da einige angehende Eltern ihre Entscheidung, ein weiteres Kind zu bekommen, möglicherweise verschoben haben, bis sie sich selbst geimpft hatten.“ Die STIKO-Empfehlung für Schwangere, kam schließlich erst im September heraus. Vielleicht sollte man genau jetzt Medizinerinnen wie Frau Dr. Rebekka Leist, Gynäkologin und spezialisiert auf die Themengebiet Fruchtbarkeit/Unfruchtbarkeit und Fehlgeburten mit ihrer Expertise heranziehen: „Meine Kinderwunschpatientinnen werden nicht schwanger. Vor allem die, die gegen Covid geimpft waren. Es waren mehrere Patienten bei mir, die mehrfach nicht schwanger wurden – trotz außerkörperlicher Befruchtung.“ Das RKI empfiehlt die Covid-„Impfung“ indes auf seiner Website munter weiter.

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Covid-19 Gastbeitrag Impfreaktion Impfschaden Impfung Politik SPD

Lauterbach wusste bereits 2 Tage nach seinem Amtsantritt über Nebenwirkungen der Covid-Impfung Bescheid

Ein Brandbrief, der bei der Berliner Zeitung erst am Ende eines Artikels auftaucht. Mit der Wahrheit muss man heutzutage ja auch sehr vorsichtig sein. Falls ihr es aber noch nicht wusstet, Lauterbach wusste bereits 2 Tage nach seinem Amtsantritt durch den Brandbrief von Palmer und Federle über Impfnebenwirkungen Bescheid. Öffentlich äußerte der sich aber weiter im Sinne einer nebenwirkungsfreien Impfung. Wir, also diejenigen, die sich von Anfang an des eigenen Verstandes bedient haben und schon früh erkannt haben, dass es hier nicht um Gesundheitsschutz geht, werden auch weiter nicht für voll genommen. Trotz dessen, dass wirklich alles inzwischen vom Mainstream peu à peu aufgegriffen wurde. Sogar die geschwärzten Pfizerverträge von Uschi haben es in die Öffentlich-Rechtlichen geschafft. Ich bin gespannt, wann es dann die Zulassungsstudien, die die Pharmakonzerne selbst durchgeführt haben, in die „Analyse“ der beitragsfinanzierten Öfenntlich-Rechtlichen schaffen.

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Covid-19 Maske Politik Polizei

Weiterer Prozess in Bayern wegen Maskenattesten – am 3. Mai wird für Dr. Urmetzer ein Berufsverbot gefordert

Ein Arzt der sich für seine Patienten Zeit nimmt, zuhört und versteht, wo das Problem des Patienten liegt. Deshalb stellte Dr. Urmetzer wohl auch Atteste aus, die seine Patienten vor dem Tragen einer FFP-Maske schützen sollten. Während Herr Söder nun nichts mehr von seinen veranlassten einschneidenden Corona-Maßnahmen wissen möchte und sich zumindest in den Medien mit dem Bau von AKWs beschäftigt, lässt er in seinem Bundesland Ärzte verfolgen, die ihm und der damaligen Bundeskanzlerin Merkel bei ihrem Standpunkt widersprechen. Waren sie anfangs noch Virenschleudern, waren sie gerade im Bundesland Bayern kaum wegzudenken. Nun beginnt am 3. Mai um 10:00 Uhr nicht wie eigentlich vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess gegen Dr. Urmetzer. Wer kann, sollte als Prozessbeobachter vor Ort erscheinen, denn für den Arzt soll nun ein Berufsverbot beantragt werden. Während das „Team Wallraff“ Missstände in deutschen Kliniken aufdeckt und aufzeigt, dass sich Deutschland nicht den Verlust eines einzigen Arztes erlauben kann, wird Dr. Urmetzer von Politikern wie Söder verfolgt.

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Covid-19 Gerichtsurteil PCR-Test Politik Rechtslupe

Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ

Die NVwZ ist unter Juristen die Fachzeitschrift in der man sich informiert. Unter den Herausgebern befindet sich auch der Karlsruher Verfassungsrichter Dr. Josef Christ. Veröffentlicht wurde dort nun vor kurzem ein zweiteiliger kritischer Aufsatz von RA Lucenti. Die pensionierte RAin Margot Lescaux hat sich hierzu auch den 2. Teil des kritischen Aufsatzes angesehen und eine sehr interessante Stellungnahme veröffentlicht. Die ersten fünf Seiten seines Aufsatzes sind der (Un-)Sicherheit der Impfstoffe gewidmet, schreibt Lescaux. Er geht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und den Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ein. Er kommt zu dem Schluss, dass, wenn die Datenlage eine andere gewesen wäre oder beim nächsten Mal er eine Impfpflicht für grundsätzlich rechtmäßig hält. Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht. Laut ihm wäre der einzige denkbare legitime Zweck der Fremdschutz gewesen. Das BVerfG kam laut ihm in seinem Ergebnis zu keinem akzeptablen Ergebnis, und darüber hinaus kritisiert er den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde. In seinem Aufsatz geht er auch auf die relative und absolute Risikoreduktion ein. Für die Zukunft will er dem RKI und dem PEI die alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit entziehen. Lescaux sieht die Veröffentlichung dieser beiden Aufsätze im juristischen Mainstream als großen Schritt an.

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Covid-19 Medien Politik Versammlung

Großdemonstration in Magdeburg mit Prof. Bhakdi am 29.04.: „In meinem ganzen Leben hatte ich nie Wichtigeres mitzuteilen als jetzt.“

Prof. Bhakdi ermutigt die Menschen sich ihm anzuschließen und nach Magdeburg zu kommen. Am 29.04. findet dort eine Großdemonstration vor dem Domplatz statt. Er habe in seinem ganzen Leben noch nie Wichtigeres mitzuteilen gehabt. Auch Menschen wie Dr. Wodarg, Dr. Yeadon, Dr. Griesz-Brisson, Dr. Javid-Kistel, Anselm Lenz und Michael Ballweg sind dort als Gäste geladen. Demonstriert wird für eine Reformation 2.0, die Haftung von Lauterbach, dem Stopp des Grünen ID-Passes und dem Austritt aus der WHO. Prof. Bhakdi sagt in seinem Kurzvideobeitrag: „Kommen sie zum Domplatz nach Magdeburg, erfahren Sie vor Gottes Haus, wie Unmenschen es gewagt und geschafft haben, diesen unfassbaren Frevel zu begehen und sich selbst die übergöttliche Allmacht zu verleihen. Hier an diesem Platz sind vor 700 Jahren Magdeburger aufgestanden, um als Erste die Reformation einzuleiten. Jetzt schlägt die Stunde der Reformation 2.0 und dieses mal geht es um alles. Nämlich um die Rettung der Menschheit. Alle, die hier und heute in Magdeburg vereint sind: steht nach 700 Jahren noch einmal auf, für Gott, für die Wahrhaftigkeit und für die Menschlichkeit“

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Covid-19 Gerichtsurteil PCR-Test Politik Rechtslupe

Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu

Ein kritischer 2-teiliger Aufsatz wird von einem der bekanntesten Fachzeitschriften in juristischen Kreisen veröffentlicht. Die Rede ist von der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht”. Die pensionierte RAin Margot Lescaux sagt dazu: „Die Einheitsfront bröckelt tatsächlich, der juristische Mainstream veröffentlicht derartige Beiträge, nimmt aber indirekt vorsichtshalber noch eine Distanzierung vor.“ Es handelt sich um eine kompakte Faktensammlung, die man als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für Gespräche mit interessierten Mitmenschen nutzen kann. Denn die Nebenkriegsschauplatzdiskussion über „alles rechte Querdenkerquellen“ verläuft ins Leere, es handelt sich nämlich um „unverdächtige“ Medien. Der RA Sebastian Lucenti, der diesen Aufsatz verfasst hat, kommt zu dem Schluss, dass bereits die Begründung des ersten Lockdowns und die später verhängten Ausgangssperren auf Modellberechnungen beruhten. Man wusste schon zu diesem Zeitpunkt, dass sie weit von der Realität entfernt waren. Die verlogene Behauptung, „Wir wussten es nicht besser“, greift also nicht. Dies und vieles mehr könnt ihr im Blogbeitrag lesen. Teilt gerne den Teil I der Analyse.

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DieGrünen Medizin Politik SPD

„Homöopathie – Ja bitte!“ Postkartenaktion – AOK Plus zahlt seit April 2023 keine Homöopathie mehr

Es wird kaum darüber berichtet und wenn nur negativ. Es geht darum, dass die AOK Plus ihren Versicherten seit April 2023 die Homöopathieleistung gestrichen hat. Dies ist jetzt nur noch über ein Bonusprogramm möglich. Die Kündigung begründet die AOK Plus damit, dass das Thema Homöopathie politisch und gesellschaftlich immer wieder kontrovers diskutiert wird und die Finanzierung hinterfragt werde. Karl Lauterbach sagte selbst: „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz.“ Es geht hier also nicht darum, dass die Solidargemeinschaft für hohe Kosten aufkommen muss, wie beispielsweise bei der Corona-„Spritze“, sondern die Pharmaindustrie, damit kein Geld verdienen kann und durch Homöopathie, teilweise sogar der Medikamentenverbrauch zurück geht. Anstatt wie die Securvita (Studie mit fast 16.000 Versicherten) die Gesundheitsdaten der Versicherten auszuwerten, beugt man sich dem Willen eines Pharmalobbyisten wie Karl Lauterbach. Macht mit bei der Postkartenaktion „Homöopathie – Ja bitte!“. Diese wurde von dem Berufsverband Hippokratischer-Eid (Mitglieder u.a. Prof. Bhakdi, Dr. Wodarg und Dr. Weikl) ins Leben gerufen.

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DieGrünen Medizin Politik SPD

Studie mit 15.700 Versicherten belegt Nutzen der Homöopathie – Lauterbach will diese trotzdem als Satzungsleistung streichen!

Eine Studie, welche Ende 2020 durch die Securvita BKK Krankenkasse veröffentlicht wurde, belegt den Nutzen der homöopathischen Behandlung ihrer Versicherten. Dabei wurden bei 15.700 Versicherten über einem Zeitraum von 3 Jahren, mit einer entsprechend großen Kontrollgruppe, untersucht wie sich die Versorgung durch Ärzte mit homöopathischer Zusatzausbildung, nicht nur auf die Wirtschaftlichkeit der Versicherung auswirkt. Die Studie spekuliert nicht über die Frage der biochemischen Wirksamkeit von Globuli, sondern zieht ausschließlich die Behandlung durch kassenzugelassene Vertragsärzte mit einer anerkannten Zusatzqualifikation heran. Nachgewiesen wurde beispielsweise der geringere Verbrauch von starken Medikamenten, außerdem wirkt sich eine homöopathische Behandlung positiv bei Allergien aus, gerade was Neurodermitis und Asthma angeht. Diese Erkrankungen gingen bei Kleinkindern in den ersten drei Lebensjahren zurück, bei der Vergleichsgruppe dagegen wurden sie von Jahr zu Jahr häufiger. Auch die Zahl von AU-Tagen bei Depressionen ging zurück. Diese konnte um 16,8 % gesenkt werden, während sich gleichzeitig bei der Vergleichsgruppe eine Erhöhung um 17,3 % einstellte. Die Zahl von Krankenhauseinweisungen bei Depressionen sank um 10 %, während sie in der Vergleichsgruppe um fast 33 % in die Höhe schnellte. Krebspatienten benötigen weniger Antidepressiver, als in der Vergleichsgruppe, auch der Verbrauch von Schmerzmitteln verringert sich bei Krebs- und Mehrfachkranken. Nicht nur die Zusatzbezeichnung Homöopathie fällt seit 2022 weg, nein Lauterbach will auch noch prüfen ob er die Homöopathie aus der Kassenleistung streichen kann. Dabei sagt er selbst: „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz. Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“ Dabei zeigt sich also: Homöopathie ist wirtschaftlich und zweckmäßig, ganz im Sinne des Sozialgesetzbuches.

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Angela Merkel Politik

Falsche Ehre an Merkel nach Adenauer und Kohl – Steinmeier leidet an Demenz, er vergisst Flüchtlingskrise, Coronakrise, Atomkrise!

Bei 16 Jahren „Kanzlerei“ kann man sagen, fällt Merkels Rede – die sie fast ausschließlich abliest – ernüchternd aus. Da gab sich Steinmeier deutlich mehr Mühe, denn Merkel ist nach dieser Rede „Mutter Theresa“ gleichzusetzen. Haben doch er, Von der Leyen und viele andere mehr, ihre Posten der „Mutti“ zu verdanken. Die war froh darüber, dass die ihr den Weg frei schaufelten, denn Götter neben ihr wurden nicht geduldet. Natürlich wird hier immer und immer wieder in Dauerschleife argumentiert „dass aus der damaligen Sicht die Entscheidungen richtig gewesen wären“. Man nimmt dann einfach im Anschluss eine neue Bewertung vor – wir unterstellen jetzt mal, dass diese Bewertungen gestützt auf eigene Vorteile und Präferenzen waren. Bei der Wahlparty 2013 nimmt sie die Deutschland-Flagge, die ihr gereicht wird und trägt sie offensichtlich aus dem Bild. Vielleicht hätte Merkel die Größe besitzen sollen, diesen Orden abzulehnen, denn wahre Größe zeigt sich doch immer in der Bescheidenheit der Menschen.

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Impfreaktion Impfversagen Klage Medien Nach-Impfungs-Syndrom Politik Rechtslupe

Alle Impfhersteller spielen laut RA Ulbrich auf Zeit – kein Landgericht möchte entscheiden: Hoffnung liegt auf Düsseldorfer Richter

Die Problematik liegt darin, dass während der ganzen Corona-Politik auf Basis einer Datenerhebungsvermeidungs-Strategie gearbeitet wurde. RA Ulbrich klagt nun für 150 Mandanten gegen die Impfstoffhersteller. Doch Fakt ist laut Ulbrich: „Der Impfhersteller haftet gegenüber dem Geschädigten und der Schädiger holt sich das Geld vom Steuerzahler zurück. […] Aber, dass derjenige, der die Schäden angerichtet hat, komplett frei ausgeht, das ist ein politischer Skandal den es noch aufzuarbeiten gilt.“ Offensichtlich wollen sich deutsche Gerichte vor einer Entscheidung drücken, denn das LG Frankfurt/Main hob bereits zum weiten Mal den Verhandlungstermin auf. Auch am LG Frankenthal sieht es nicht anders aus. Am LG Köln hätte die mündliche Verhandlung stattfinden sollen, aber der „Gegner“ wollte nicht. Laut der ehemaligen RA Margot Lescaux heißt das wohl „dass BioNTech Terminverschiebung beantragt hat“. Nun liegt die Hoffnung auf dem LG Düsseldorf, denn dort sollen am 04.05.2023 die ersten drei Verhandlungstermine stattfinden.