Sie bittet alle von einem mittelbaren oder unmittelbaren Impfzwang in Europa betroffenen, z.B. die in den medizinischen Berufen Beschäftigten, sich an diesen Klagen als Streithelfer zu beteiligen. Die Prozesse betreffen Cormirnaty (Pfizer/BioNTech) – T-96/21, Moderna T-136/21 und AstraZeneca jetzt Vaxzevria T-165/21 (Nichtigkeitsklage gegen Janssen von Johnson & Johnson ist in Ausarbeitung).
Kategorie: Rechtslupe
Verlieren die Impfstoffe ohne die Verlängerung der epidemischen Lage ihre bedingte Zulassung? Was bedeutet eigentlich bedingte Zulassung? Diese Fragen stellen wir uns heute.
Wir veröffentlichen hier den offenen Brief der Anwälte für Aufklärung e.V. an den Deutschen Ethikrat. Die Rechtsanwälte Dr. Katja Güttler und Gisa Tangermann äußern sich im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ zum Offenen Brief.
Gegen das Urteil legen wir selbstverständlich Rechtsmittel ein. Notfalls gehen wir durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Man befindet sich also heutzutage ganz schnell mit einem Bein im Gefängnis. Während man Anfang 2020 dazu noch eine erhebliche Straftat begehen musste, wie Einbrüche, Mord und Totschlag oder Diebstahl, haben wir 2021 eine neue Dimension in unserer Rechtsprechung erreicht.
Den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus!
Marianne Grimmenstein im Interview mit KenFm zum Zustand unserer Verfassung.
Sie sucht Mitkläger bei Ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von zahlreichen Grundrechten.
Politisch motivierte Hausdurchsuchung? In Folge eines „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.
Ein Gericht weigert sich, seine Richter in Betreuungsangelegenheiten in Pflegeheime zu schicken, da es den Richtern nicht zumutbar sei, sich täglich, von nicht medizinischen Personal, einem körperverletzenden, schmerzhaften und überdies höchst gefährlichen Test mit Nasenabstrich auszusetzen.
Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angenommen.
Von den 709 Parlamentariern stimmten 342 Abgeordnete dafür, 220 stimmten dagegen. Zudem enthielten sich 64 Parlamentarier der Stimme. FDP und Freie Wähler kündigten bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen an.