Wieso gibt es eine Diskrepanz zwischen den Übersterblichkeitsauswertungen in Deutschland und Schweden? Ist die Frage nach einem anderen Impfstoff gerechtfertigt? Die Frage ist auch wieso gab es 2022 eine Übersterblichkeit in Deutschland, in Schweden aber nicht? Eine weitere Frage, wieso gab es in Schweden nur 25 Impfnebenwirkungen und in Deutschland im Jahr 2021 ganze 30.000? Und wieso kriegt man in Schweden ebenfalls weniger Babys, als in Deutschland?
Kategorie: Kinder
Die Bild-Zeitung thematisiert den drastischen Rückgang der Geburtenrate in Deutschland. Als Forscher für dieses Fachgebiet zieht die Bild-Zeitung Prof. Bujard heran, schließlich hat der eine neue Studie genau zu diesem Thema verfasst. Verwunderlich ist das nicht, sitzt er doch auf einigen bequemen Posten in Deutschland u.a. im Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, als Geschäftsführer und Inhaber in einer Versandfirma ist er nicht mehr tätig. Dafür interessiert er sich aber jetzt für den Einfluss gutachterlicher Tätigkeiten für unzählige Zeitschriften. Sein Resümee zum drastischen Geburtenrückgang heißt, es liege an multipler Krisen. Kein Wort zur neuartigen modRNA-Spritze, welche millionenfach verabreicht wurde – gezielt an schwangere Frauen.
Wie nebenwirkungsarm sind die Impfstoffe, welche Säuglinge bis zum ersten Lebensjahr dank der STIKO-Impfempfehlung erhalten? Die STIKO empfiehlt Eltern, ihr Baby im ersten Lebensjahr mit bis zu 10 Impfdosen gegen 12 Erreger impfen zu lassen. Häufig werden Mehrfachimpfstoffe gegen bis zu sechs Erreger in einem Impfstoff verabreicht. Die Universität Witten/Herdecke möchte nun den Zusammenhang mit diesen von der STIKO empfohlenen Impfstoffen und der Entwicklung von Asthma, Neurodermitis, Heuschnupfen oder Lebensmittelallergien untersuchen. Die Teilnahme ist für alle Eltern mit Kindern im Altern von 0-3 Monaten.
Der Arzt, Herr Dr. Andreas Triebel, wurde durch das zurücknehmen der Revision der Staatsanwaltschaft bereits im August freigesprochen. Auch er stand wie Dr. Weikl wegen angeblich unrichtig ausgestellter Befreiungen vor der Maskenpflicht vor Gericht. Heute lief ein weiterer Verhandlungstag gegen Dr. Weikl aus Passau. Er ist ein Arzt, der sich stets uneigennützig für seine Patienten eingesetzt hat, ihr Wohl über alles stellte. Es ist bedauerlich zu sehen, wie er nun einem solchen Prozess gegenüberstehen musste und eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen soll. In der Mitteilung vom MWGFD heißt es: „Die Zahl der Unterstützer ebbte selbst nach drei Jahren Verfahrensdauer nicht ab.“ Florian Machl war vor Ort und schreibt: „Man hätte es bei einer Nullstrafe (Verwarnung) belassen können, doch man verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro für am Ende 10 übrig gebliebene Fälle. Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe.“ Die Verteidiger Weikls kündigten an, dass die verbliebenen Fälle bis zum Ende durch alle Instanzen gebracht werden.
RA Ulbrich und der Journalist Rosenbusch greifen den aktuellen mdr Artikel zur Corona-Impfung von Schwangeren bei X auf. Ulbrich schreibt dazu: „Mir treibt es bei dem Elend, das durch diese Berichterstattung angerichtet wird die Zornesröte ins Gesicht. Bitte liebes mdr – Ziffer 14 Pressekodex verlangt von Euch die komplette Lektüre des vorhandenen Stoffs und deren Auswertung und nicht werbende Propaganda. Was fehlt versuche ich nur kurz zu skizzieren und es ist bei Weitem nicht alles.” In seinem Post nimmt er Bezug auf ein paar wesentliche Dinge, welche der Angestellte beim mdr wohl bewusst weggelassen hat. Im Kommentarbereich weisen die Leser den Angestellten Clemens Haug auf dessen katastrophalen Bericht hin, welcher sich auf eine Studie aus Singapur für die Begründung, sich 2023 als Schwangere impfen zu lassen, heranzieht. In dem Artikel heißt es dann beispielsweise „Hoher Nestschutz, wenn Mütter während der Schwangerschaft eine Boosterimpfung erhalten“ oder „Für Frauen, die bereits vollständig geimpft sind und vielleicht schon eine dritte Impfung bekommen haben, bedeutet das, dass eine weitere Auffrischung während der Schwangerschaft in Betracht ziehen sollten. Ihren Kindern können sie damit einen hilfreichen Schutz für die ersten sechs Monate auf den Weg geben.“ Clemens Haug vom mdr Wissen hat es also geschafft, von der Schülerzeitung und dem Studentenradio zu den öffentlich-Rechtlichen.
Aya Velázquez bringt es nach ihren Beobachtungen beim Brandenburger Corona-Untersuchungsausschuss auf den Punkt. Rechtsanwalt Däblitz sagt dazu kurz und knapp: „Anmerkung zum Vorsitzenden Eichelbaum: Was hat der für eine Agenda? Wie wurde der ausgewählt? Brought to you by Pfizer?“. Für eine zielführende Aufarbeitung benötigte es nach Velázquez in Deutschland einen „bundesweiten, transparenten Corona-Untersuchungsausschuss in Form einer unabhängigen Enquete-Kommission – ohne Redebeschränkungen oder verbotene Fragen.“ Sie kritisiert, dass das Setting die Möglichkeit bietet, dass Verantwortliche sich herauswinden können und auf kritische Fragen nicht antworten müssten. Eine der Befragten war an diesem Tag die Ehefrau des aktuellen Bundeskanzler Olaf Scholz. Die behauptete während der Befragung, dass ihre Empfehlung, Kinder ab 12 Jahren zu impfen, auf der STIKO Empfehlung fußte. Vermutlich lügt Britta Ernst gar nicht, sie hat sich schlicht und ergreifend nur nicht an die Fakten von damals erinnern können, schließlich behauptet sie auch noch immer, dass die Masken ein gutes Instrument für Kinder seien. Auch ein entsprechender, von ihrem Ministerium erstellter Flyer „Impfen macht Schule“ wurde von der CDU-Abgeordneten Ludwig angesprochen. Denn dort heißt es beispielsweise, „dass Nebenwirkungen erst lange Zeit später auftreten, gibt es kaum; der Impfstoff wird im Körper wieder abgebaut.“ Wir beleuchten außerdem die Aussagen und vergleichen diese mit unseren Auswertungen der PEI-Sicherheitsberichte. Schon jetzt können wir sagen, dass Keller-Stanislawski noch immer nicht die Wahrheit sagt. Sei es zum Spontanmeldesystem, der Übersterblichkeit und den Todesfällen, wie auch bei den Myokarditisfällen bei Erwachsenen und Myokarditiden bei Kindern. Dort verweist Keller-Stanislawski auf eine Studie, die es seit 2013 gibt, aber bislang keine Ergebnisse dazu veröffentlicht wurden.
Eine neue Grippewelle wird uns mit voller Wucht treffen und deshalb empfiehlt Dr. Christian Voigt aus Bayern jetzt auch eigenmächtig die Grippe-Impfung für Kinder. Schon die letzte Welle hat alles überrollt und es brannte wortwörtlich laut ihm. Er spritzt nicht nur Säuglinge mit der Corona-Spritze, nein, nun setzt er sich auch noch über die STIKO Empfehlung hinweg und sagt im Öffentlich-Rechtlichen Radio die Grippe-Spritze wäre der Ausweg gegen eine neue Grippe-Welle. Kein Wort darüber, dass Kinder derzeit gar kein Immunsystem mehr haben, schließlich trugen sie über Stunden hinweg Masken, mussten Abstände in gemalten Kreidekreisen einhalten und waren die Virenschleudern schlecht hin. Wie schreibt es D.A. über den Kinderarzt bei Google: „Ein Arzt, der sich mehr darum bemüht finanziell reich zu werden.“ Und Voigt bringt es heute in der Sendung deshalb auch richtig auf den Punkt: „In Anführungszeichen die ganze Welt empfiehlt eigentlich die Grippeimpfung für Kinder, weil wir eben wissen, dass das die Superspreader sind. Wir haben hier eine Ansteckungsrate von 40%, das heißt das ist sehr hoch und dementsprechend sollten eigentlich alle Kinder geimpft sein.“ Die finanziellen Anreize für ihn als Impfarzt lässt er dabei außen vor und er ist sicherlich kein Pharmalobbyist.
Yonathan Erlichman (8) nimmt mit seinem Vater ein Werbevideo für die Covid-Spritzen auf. Der Vater ist kein geringerer als Dr. Ira Erlichman, der Kinderarzt ist und in Jerusalems führendem Krankenhaus Hadassah arbeitet. Auch der Großvater von Yonatan ist Arzt und macht Werbung für die Corona-Spritze. Nun ist der Junge mit nur 8 Jahren an einem Herzstillstand gestorben. Er war wohl baden und rutschte aufgrund des Herzstillstands ab. Kurze Zeit später verstarb er im Krankenhaus. Ein Zusammenhang mit der Covid-Spritze wird von Seitens der Familie nicht aufgestellt. Die Frage ist allerdings, war Yonatan Erlichman überhaupt geimpft? Die Vermutung ist naheliegend, da sowohl Großvater (ehem. Direktor Kinderklinik) als auch Vater (Kinderarzt) öffentlich Werbung für die Spritzen machten. In dem Werbevideo sollen Kinder von einer Puppe, dem Sohn und dem Vater – der zufälligerweise Arzt ist – überzeugt werden. In dem Dialog mit der Puppe fallen Sätze wie: „Erlichman fügt hinzu, dass es ohnehin nicht Sache der Kinder ist, über Injektionen zu entscheiden. Shushki: Ich mag keine Injektionen. Dr. Erlichman: Niemand mag Spritzen, aber manchmal gibt es keine andere Wahl, nicht wahr? Ich möchte dir etwas sehr Wichtiges sagen. . . . Du musst immer daran denken, dass alles, was wir tun, dem Schutz von wem dient? Shushki: Großvater und Großmutter.“
Auf Twitter beschwert sich ausgerechnet Alena Buyx, die mit ihrem gewichtigen Wort für die Kinderimpfung stand, darüber, dass über 1.500 Menschen auf den Tweet des Deutschen Ethikrats reagiert haben. Die Kommentare haben der Dame wohl missfallen. Offensichtlich vergisst Alena recht schnell, aber das kennen wir ja schon von Scholz und von der Leyen. Bei Lanz sagte sie „damals“: „[…] und wir haben 3 Millionen geimpfte Teenager, das ist nicht nix, also wenn es da jetzt wirklich was gravierendes gäbe, dann würde man das sehen – das ist finde ich total beruhigend. Und hinzu kommt auch noch, dass diese mRNA- Impfstoffe, das ist ja so ein elegantes Verfahren, die zerfallen, dann werden die abgebaut, dann sind die weg, die kann man nach 2 Wochen überhaupt nicht mehr nachweisen im Körper.“ Heute, wenn sie bei der neuen Dokumentation „Nur ein Pieks“ darauf angesprochen wird, flüchtet die gute Dame. Ihr Statement zu dem Anstieg der Myokarditis-Hospitalisierungen bei Kindern bleibt sie der Gesellschaft weiterhin schuldig.
Zitat des Netzwerks KRiStA zu der Anklage des Familienrichters Christian Dettmar, der von Staranwalt Strate, bekannt durch den Fall Gustl Mollath, verteidigt wird: „Angesichts dieses Nullresultats versucht sich die Staatsanwaltschaft in den Vorwurf der Befangenheit zu retten, die Richter Dettmar hätte selbst anzeigen müssen. An dem für die Zwecke eines Rechtsbeugungsverfahrens längst über Bord der Rechtsprechung gegangenen Vorwurf, Richter Dettmar hätte ein Verfahren, für das die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig gewesen wäre, an sich gezogen, hält sie unbeirrt fest […] Dieses Strafverfahren ist ein politisches Verfahren: Das Ermittlungsverfahren fällt in die Hochzeit der Corona-Krise, die von Beginn an von einer extremen Diskursverengung und der Ausgrenzung von Kritikern der Corona-Politik aus dem gesellschaftlichen Diskurs geprägt war. […] und es der Kammer stattdessen gelingt, einen unvoreingenommenen Blick auf den Sachverhalt und die Person des Angeklagten zu werfen. Sie könnte dann vielleicht in Christian Dettmar einen Kollegen erkennen, der auf das – jedenfalls von ihm als solches betrachtete – Unrecht der Corona-Maßnahmen in der Schule mit den Mitteln des Rechts reagieren wollte und dem nichts fernerlag, als Unrecht seinerseits mit Unrecht zu begegnen.“