Auf dem Medienportal Volksstimme stößt man auf einen Beitrag aus Wernigerode mit einem unpassenden und anstoßenden Bild. Das Ganze soll den Spatenstich für den Bau der Francke-Grundschule in Hasserode einleiten und steht in skurriler Weise für die aktuelle Situation. Wir finden es wirklich anmaßend und auch herablassend, in solch einer Art mit Kindern umzugehen.
Kategorie: Maske
Die Journalisten schreiben in ihrem Beitrag: „Wir betreten das Büro, hinter seinem Schreibtisch erhebt sich Professor Drosten und sagt, wir könnten gerne die Masken abnehmen, er sei schon zweimal geimpft.“ In dem Artikel heißt es, dass die Journalisten zuvor PCR-Tests und Quarantäne-Ausnahmebestätigung vorzeigen wollten, seien vom Wachmann am Empfang aber einfach in das Gebäude gewunken worden.
Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.
Spendenaktion wird, für Mutter aus Leipzig, welche 18.654 Euro Gerichtskosten wegen einem Kindeswohlverfahren zahlen soll, ins Leben gerufen. Inzwischen haben 993 Menschen gespendet und der Betrag der Gerichtskosten die 18.654 Euro kamen inzwischen mehr als deutlich zusammen. Es wurden gesamt 30.864 Euro gespendet.
Man befindet sich also heutzutage ganz schnell mit einem Bein im Gefängnis. Während man Anfang 2020 dazu noch eine erhebliche Straftat begehen musste, wie Einbrüche, Mord und Totschlag oder Diebstahl, haben wir 2021 eine neue Dimension in unserer Rechtsprechung erreicht.
Die Analyse ergab, dass ein Großteil aller am letzten Tag der Umfrage abgegebenen Stimmen auf einen Bot zurückgingen. Das heißt, eine Software hatte den Umfragebogen ausgefüllt – und das mehr als 7.000 Mal. Statt zuvor 56,5 Prozent sprachen sich nun scheinbar nur noch 14,7 Prozent der Eltern gegen Masken aus.
Das Tragen von Gesichtsmasken hat nachweislich erhebliche nachteilige physiologische und psychologische Auswirkungen. Dazu gehören Hypoxie, Hyperkapnie, Kurzatmigkeit, erhöhte Azidität und Toxizität, Aktivierung der Angst- und Stressreaktion, Anstieg der Stresshormone, Immunsuppression, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Abnahme der kognitiven Leistungsfähigkeit, Prädisposition für virale und infektiöse Erkrankungen, chronischer Stress, Angst und Depression.
Der Dokumentarfilm „LOCKDOWN KINDERRECHTE“ zeigt erschreckende Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche.
In einem der Urteile heißt es: „[…] jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingreift.“
Es gibt viele Informationen auf vielen Portalen, aber all diese Informationen finden niemals zu den Menschen die diese Informationen vielleicht gerade dringend benötigen. Deshalb haben wir diese auf einer Seite gebündelt und übersichtlich zusammen gestellt.