Ein Nachweis DNA-Nachweis auf SARS-Cov2 ist kein Nachweis einer Infektion, es ist wie in der Kriminalistik lediglich ein Anfangsverdacht. Ein asymptomatischer, positiv getesteter Mensch, hat lediglich einen Anfangsverdacht einer Infektion. Der Gynäkologe Dr. Stein weist auf eine neue Vorsorgeuntersuchung in der Frauenheilkunde hin. Seit 2020 werden Frauen mittels eines Abstrichs auf HPV-Viren getestet. Alle drei Jahre wird dann auch etwas Material in einem Proberöhrchen zur PCR-Untersuchung verschickt. Dadurch kann man dann DNA der HPV-Viren nachweisen. Aber laut Dr. Stein verunsichert dies Patientinnen eher, denn es heißt eben nicht, dass es vermehrungsfähige Viren sind. Das heißt also nicht, dass man eine Infektion hat. Bei der Impfgeschädigten Birgit wurden durch die Corona-Impfung die HPV-Viren aktiviert. RAin Bahner schreibt zur HPV-Impfung (auch bei Jungen): „Trotz aller Argumente und Nachweise gegen diese Impfung übertragen die Familiengerichte immer dem impfwilligen Elternteil die Impfentscheidung, es ist schlimm und frustrierend. […] Diese unsinnige Testerei (nun auf HPV) dient nach meiner Überzeugung einzig und allein dem Zweck der Panikmache und der „Motiviation“, sich eine HPV-Impfung geben zu lassen, die leider ebenfalls sehr gravierende Nebenwirkungen bis hin zum Tod haben kann.“ In diesem Beitrag schilder Dr. Stein auch seine Erfahrungen zu möglichen Impfschäden in seiner Praxis.
Kategorie: PCR-Test
Die NVwZ ist unter Juristen die Fachzeitschrift in der man sich informiert. Unter den Herausgebern befindet sich auch der Karlsruher Verfassungsrichter Dr. Josef Christ. Veröffentlicht wurde dort nun vor kurzem ein zweiteiliger kritischer Aufsatz von RA Lucenti. Die pensionierte RAin Margot Lescaux hat sich hierzu auch den 2. Teil des kritischen Aufsatzes angesehen und eine sehr interessante Stellungnahme veröffentlicht. Die ersten fünf Seiten seines Aufsatzes sind der (Un-)Sicherheit der Impfstoffe gewidmet, schreibt Lescaux. Er geht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und den Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ein. Er kommt zu dem Schluss, dass, wenn die Datenlage eine andere gewesen wäre oder beim nächsten Mal er eine Impfpflicht für grundsätzlich rechtmäßig hält. Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr erörtert er nicht. Laut ihm wäre der einzige denkbare legitime Zweck der Fremdschutz gewesen. Das BVerfG kam laut ihm in seinem Ergebnis zu keinem akzeptablen Ergebnis, und darüber hinaus kritisiert er den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde. In seinem Aufsatz geht er auch auf die relative und absolute Risikoreduktion ein. Für die Zukunft will er dem RKI und dem PEI die alleinige Datenerhebungs- und Datendeutungshoheit entziehen. Lescaux sieht die Veröffentlichung dieser beiden Aufsätze im juristischen Mainstream als großen Schritt an.
Ein kritischer 2-teiliger Aufsatz wird von einem der bekanntesten Fachzeitschriften in juristischen Kreisen veröffentlicht. Die Rede ist von der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht”. Die pensionierte RAin Margot Lescaux sagt dazu: „Die Einheitsfront bröckelt tatsächlich, der juristische Mainstream veröffentlicht derartige Beiträge, nimmt aber indirekt vorsichtshalber noch eine Distanzierung vor.“ Es handelt sich um eine kompakte Faktensammlung, die man als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für Gespräche mit interessierten Mitmenschen nutzen kann. Denn die Nebenkriegsschauplatzdiskussion über „alles rechte Querdenkerquellen“ verläuft ins Leere, es handelt sich nämlich um „unverdächtige“ Medien. Der RA Sebastian Lucenti, der diesen Aufsatz verfasst hat, kommt zu dem Schluss, dass bereits die Begründung des ersten Lockdowns und die später verhängten Ausgangssperren auf Modellberechnungen beruhten. Man wusste schon zu diesem Zeitpunkt, dass sie weit von der Realität entfernt waren. Die verlogene Behauptung, „Wir wussten es nicht besser“, greift also nicht. Dies und vieles mehr könnt ihr im Blogbeitrag lesen. Teilt gerne den Teil I der Analyse.
Staatsanwältin Gräfe behindert die Ermittlungen gegen Ballweg wohl bewusst. Anwälte wie Siemund kommen zu dem Schluss, dass Staatsanwälte in Deutschland entweder nicht Willens oder in der Lage sind, entlastendes Material hervorzubringen. Seine Anwälte sagen, dass an Michael Ballweg ein Exempel statuiert werden soll, wie mit einflussreichen Maßnahmen-Kritikern zu verfahren ist. Deutsche Politiker lassen kritische Menschen bewusst von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen um sie einzuschüchtern – keinen anderen Schluss lässt das Vorgehen dieser Staatsanwaltschaft zu. Auch das Oberlandesgericht macht sich mit schuldig, denn es überzieht die Frist von einem Jahr Haft – die fadenscheinige Begründung: angebliche Fluchtgefahr.
Ein Skandal jagt den nächsten und die Hofberichterstattung versucht mal wieder den Karren für die Verantwortlichen so gut es geht aus dem Dreck zu ziehen. Zwei Artikel veröffentlicht die tagesschau, dabei ist einer der beiden, der wenig Beachtung erhält, hoch interessant. Über 6 Milliarden Euro an Steuergeldern des hart arbeitenden Volkes wurden aus dem Fenster geworfen. Finanzinvestoren rochen früh das lukrative Geschäft, schließlich hat der „Verein Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM), welcher der Club der Labore in Deutschland ist, durch seinen Vorsitzenden Müller, den direkten Draht ins Gesundheitsministerium. Die Umsätze stiegen kräftig, die Gewinne explodierten förmlich, wie etwa bei der Firma Sonic Healthcare, die ihren Gewinn von 82 Millionen auf 274 Million verdreifachen konnte. Während der Test auf Influenza und ähnliche Erreger mit knapp 20 Euro vergütet wird, erhielten die Labore für den Corona-PCR-Test anfangs 59 Euro von den Krankenkassen dank Jens Spahn. Vor dem Hintergrund des aktuellen Gutachtens von Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer, die zu dem Schluss kommt, dass der PCR-Test nicht in der Lage ist, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität zu erkennen, untauglich ist.
Heute erschien das Gutachten des Sachverständigenrats zu den Corona Maßnahmen der Bundesregierung. Der Bericht ist weder Fisch noch Fleisch. Richtige Kritik wird darin nicht laut – aber auch keine uneingeschränkte Zustimmung zu den Maßnahmen der Regierung. Wir stellen Teile aus dem Gutachten vor und bieten es darüber hinaus vollständig zum Download an.
Seit dem 25.05.2022 ist nun die Corona-ArbSchV außer Kraft getreten, was mit sich bringt, dass es in Betrieben keine Abstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Testpflicht und andere unzählige undurchdachte Hygienekonzepte gibt. Die Ausnahme bildet wie immer der Pflege- und Medizinsektor, denn dort halten sich ja auch überwiegend die vulnerablen Gruppen auf. Das Thema Hausrecht und die bislang viel verbreitete Maskenpflicht wurde übrigens in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.
Prof. Bhakdi wird nun offensichtlich mit Vorwürfen zu seinem Sohn konfrontiert. Mit Antisemitismusvorwürfen, der Drohung den Professorentitel zu entziehen und nun nicht mal vor seinem Privatleben zurückzuschrecken, versucht man ihn offensichtlich mundtot zu machen. Er selbst sagt dazu: „Es ist mir überaus wichtig, in allen Punkten für Klarheit und Transparenz zu sorgen, auch wenn es mich nun einen Teil meiner familiären Privatsphäre kostet. Das mir entgegengebrachte Vertrauen ist einfach zu wichtig, um es auf dem Altar falsch verstandener familiärer Loyalität zu opfern.“ Obwohl er dies nicht müsste, kämpft Prof. Bhakdi weiter für die Demokratiebewegung, zuletzt war er auf der „Northern Light Convention“ in Malmö.
Seit wenigen Tagen geistern viele Nachrichten zu den Affenpocken in den Medien herum. Es gibt auch schon einen ersten Fall, durch Zufall auch wieder in München, wie bei Corona. Aber es gibt Entwarnung, eine Impfung und Medikamente gibt es dieses mal schon, eine entsprechende Pandemieübung gab es auch schon und dank Karl Lauterbach gibt es nun auch einen neuen WHO-Pandemivertrag. Also kein Grund zur Sorge.
Wir berichten hier über unsere Erfahrungen mit der Versammlungsbehörde und dem Gericht wegen Versammlungen aus dem Jahr 2020. Denn wir legten gegen alle 4 Bußgeldbescheide in Höhe von 714 Euro Widerspruch ein.