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Impfschaden Politik Rechtslupe

Achtung Verjährungsfrist von 3 Jahren: Zivilrecht einzige Chance bei Impfschaden? Negativer Feststellungsbescheid kann Verfahren ungünstig beeinflussen!

BioNTech/Pfizer ist wohl einer der mächtigsten Prozessgegner der Welt. Während in Deutschland die Termine immer weiter nach hinten verschoben werden (Juli 2022 in Frankfurt), ist man in Frankreich schon etwas weiter. Dort laufen seit einem Jahr bereits zwei Zivilprozesse. Den Stein ins Rollen brachte der Fall des 13-jährigen jungen, der nach der Impfung fast sein gesamtes Augenlicht verlor und dem RA Lazarone zu seinem Recht verhelfen will. In Frankreich ist derzeit das Problem, dass Pfizer behauptet, nicht der richtige Adressat zu sein, sondern BioNTech und die Pfizer-Tochter in Belgien. In Deutschland hat sich RA Ulbrich an die Spitze gesetzt und strebt über das Zivilrecht eine Gefährdungshaftung an. Impfgeschädigte müssen jetzt nicht mehr Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen, sondern aufzeigen, dass der Schaden vorher eben nicht da war. Der Gegner muss nun erstmal Ersatzkausalitäten finden. Dabei hinderlich seien negative Feststellungsbescheide, denn sie mindern die Chance, über das Zivilrecht zum Erfolg zu kommen. Denn man muss nun erstmal gegen den negativen Bescheid Widerspruch einlegen, was mit einer zivilrechtlichen Klage einhergeht. Auch bringt Ulbrich nun eine Verjährungsfrist von 3 Jahren mit ins „Spiel“. Inzwischen gibt es auch einen Prozessfinanzierer für solche Impfschadensfälle. Enders war damals bereits beim Dieselskandal sehr aktiv. Bei Corona-Impfgeschädigten hat er wohl bereits hunderte solcher Fälle akquiriert, 60% sind aus Österreich, 30% aus Deutschland und 10% aus der Schweiz.

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Covid-19 Impfreaktion Impfung Politik Statistik Studie Übersterblichkeit

Neue Studie: Sowohl die Übersterblichkeit als auch die Zahl der Totgeburten stieg mit der Zunahme der Impfungen

Eine neuer Fachartikel, der das Thema Übersterblichkeit in Deutschland aufgreift, wurde von den beiden deutschen Professoren Matthias Reitzner und Christof Kuhbandner peer-reviewed veröffentlicht. Kuhbandner schreibt selbst, dass der Fachartikel von 7 Reviewern geprüft wurde und in einer internationalen medizinischen Fachzeitschrift erschien. Einen Tag danach wird Prof. Lauterbach zum Thema Übersterblichkeit im Bundestag gefragt und antwortet, dass es absolut nicht plausibel sei, dass es an der Impfung liegen könnte. Er spricht davon, dass es eine gefährliche Räuberpistole sei, so etwas in den Raum zu stellen. Das interessiert wissenschaftlich tätige Menschen aber nicht, denn sie schauen sich ganz neutral die Datenlage an. Und die sagt, dass es 2020 keine auffällige Übersterblichkeit gab. Dafür gab es aber im Jahr 2021 ganze 34.000 Todesfälle mehr als erwartet. Im Jahr 2022 zeigt sich mit 66.000 mehr Todesfällen eine extreme Übersterblichkeit, die mit mehr als dem Vierfachen der Standardabweichungen über dem Durchschnittswert liegt. Im Jahr der Pandemie gab es also keine auffällige Übersterblichkeit, in den Jahren 2021 und 2022 starben zusammengenommen 100.000 Menschen „zu viel“. Kuhbandner schreibt: „Im Jahr 2022 sind in der Altersgruppe der 15-29-Jährigen 10,5 Prozent mehr Menschen als erwartet verstorben und in der Altersgruppe der 30-39-Jährigen 9,7 Prozent mehr als erwartet.“

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Impfschaden Impfung Impfversagen Politik SPD Studie

Studie mit 1.490.082 Probanden: Thrombosen im Auge kommen bei Geimpften doppelt so häufig vor wie bei Nicht-Geimpften

Nicht nur die Journalistin der Welt weist auf eine aktuelle Studie hin, welche aufzeigt, dass Geimpfte doppelt so häufig an einer Augenthrombose erkranken. Auch Ehgartner berichtet darüber auf seinem Blog. Der schreibt dazu: „Die betroffenen Patienten sehen nur verschwommen oder verlieren schrittweise ihre Sehkraft bis hin zur vollständigen Erblindung des betroffenen Auges. Das zugrunde liegende Problem ist manchmal von außen sichtbar, wenn es zu Blutungen im Auge kommt, es kann aber auch optisch unbemerkt ablaufen.“ Die Studie umfasste jeweils 745.041 geimpfte und ungeimpfte Personen. In der geimpften Kohorte war das Risiko eines Augeninfarktes doppelt so hoch, Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren haben also ein erhöhtes Risiko. Eine Thrombose im Auge kann also zur Erblindung führen wichtig dabei ist eine schnelle Reaktion. Boderas von der Welt kritisiert bei der Bild genau dieses Vorgehen, die Bevölkerung wird davor nicht gewarnt. Alle erinnern sich sicherlich an Herrn Lauterbachs „Impfauge“. Viele weitere „Prominente“ haben aktuell Probleme mit den Augen, die Familie Geiss hat sich erst kürzlich die Augen operieren lassen, auch Jürgen Milski leidet an einer seltsamen Hautveränderung um die Augen. Vielleicht war es aber auch einfach nur zu viel Botox?

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Impfpflicht Impfreaktion Impfschaden Impfung Medien Politik

RKI-Mail über fehlende Impfwirksamkeit wurde vor Impfpflicht-Abstimmung im Bundestag verschwiegen

Ein Bürger stellt eine Anfrage bei „FragdenStaat“, wodurch eine E-Mail vom 23. März 2022 an die Öffentlichkeit gelangt. Die E-Mail war vom RKI-Lagezentrum gerichtet an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Inhalt ist brisant, auch wenn es sich eigentlich um die zu diesem Zeitpunkt herrschende Testverordnung ging: „geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann.“ Interessant dabei der Inhalt der E-Mail trotz dessen, dass er das Gesundheitsministerium erreichte, wurde weder an die Bundestagsabgeordneten noch an die Bevölkerung weitergegeben. Zwei Wochen später stimmte der Bundestag über die allgemeine Impfpflicht ab, die Duldungspflicht bei der Bundeswehr gilt noch immer und die für den Pflegebereich galt bis Dezember 2022. Die Impfung schützt als weder vor Infektion noch vor Übertragung und trotzdem wurde die Bevölkerung weiter angelogen. Der Anwalt Siemund von MWGFD wendet sich mit der Bitte, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister weitergeleitet wurde, erneut an „FragdenStaat“. Falls nein, stellt sich die Frage, welches Glied der Kette versagt hat. Wieso widerspricht sich das RKI öffentlich weiterhin und spricht von einer Schutzwirkung, obwohl intern schon lange bekannt war, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht grundsätzlich verhindern kann. Die fraktions- und parteilose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar übernahm die Aufgabe von Lauterbach und informierte mir ihrer Rede ihre Kollegen.

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Impfreaktion Impfschaden Impfung Medizin Nach-Impfungs-Syndrom Politik

Pharmalobbyist Mertens fordert zum Lügen auf: Impfgeschädigte sollen den Impfzusammenhang leugnen, damit Kassen die Kosten übernehmen!

Familie Grund ist froh, dass die Mutter überlebt hat. Christiane Grund nimmt Blutverdünner, darf sich deshalb nicht stoßen und darf nicht mehr schwer heben. Sie erlitt nach der AstraZeneca Impfung eine Hirnvenenthrombose. Der Schädel muss eröffnet werden um den Druck zu lindern. An Ostern erleidet sie einen schweren epileptischen Anfall und kommt im Rettungswagen zu sich. Nach dem Anfall brauchte sie 2,5 Wochen um sich wieder normal zu fühlen. Sie ist Physiotherapeutin mit Herz sagt sie im Interview, muss aber wegen dem epileptischen Anfall alle Termine absagen. Vom Versorgungsamt bekommt sie eine kleine Rente, die reiche aber zum Leben nicht. Eine weitere Impfgeschädigte erzählt, dass ihr Körper das Herz, die Leber und den Magen angreift. Laut ihr lebt sie seit 1,5 Jahren vor sich hin und stellt sich die Frage „kriege ich die Einschulung meiner Tochter noch mit“. Mertens von der STIKO wird am Ende zusammen mit der Impfgeschädigten Retzlaff in der Sendung interviewt. Er spricht davon, dass das Post-VAC Syndrom von Retzlaff zwar weder bei der EMA noch beim PEI anerkannt sei, er ihr aber abnehme, dass sie sich nicht gesund fühle. Ähnlich wie Schiefer, der von einem falsch abgebogenen Immunsystem spricht. Auf die Frage des Moderators wie es ihr gehe sagt Retzlaff: „Es geht mir ein bisschen besser, bin aber auch bis oben voll mit Medikamenten. Bei den Medikamenten muss man sagen, das sind immer experimentelle Heilversuche. Da weiß keiner in welche Richtung das geht, das hat auch Konsequenzen für meine Zukunft.“ Laut Mertens liegt es an den klinisch tätigen Medizinern, die sich bislang nicht auf den Weg gemacht hätten, eine Falldefinition zu erarbeiten, wieso es keine Hilfe gäbe. Am Ende schlägt Mertens dann mit seiner Aussage dem Fass den Boden aus. Wäre Retzlaff nicht direkt in den Kliniken mit der Diagnose Impfschaden vorstellig geworden, wären die Behandlungskosten doch von der Krankenkasse übernommen worden. Auch spricht er beim „Post-Vac-Syndrom“ von Selbstdiagnose und dass er sich nicht sicher wäre ob die Impfung wirklich ursächlich diese Menschen geschädigt hätte.

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CDU Covid-19 DieGrünen Impfung Politik SPD Studie

Dokument für Bundestagsabgeordnete zeigt: 10 von 11 Studien wurden von Pfizer zum eigenen Impfstoff finanziert

Müde sind wir vom Corona-Blog Team, jede einzelne Studie auf ihren Auftraggeber hin prüfen zu müssen, um am Ende feststellen zu müssen, dass die Autoren von Pharmakonzernen finanziell unterstützt und damit auch beeinflusst wurden. Ein 12-seitiges durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages am 06.04.2023 veröffentlichtes Dokument befasst sich für die Bundestagsabgeordneten mit 11 Studien. Von diesen 11 Studien ist genau 1 Studie unabhängig, das heißt ohne finanzielle Zuwendung oder Wissenschaftler von BioNTech/Pfizer durchgeführt worden. Ausgerechnet diese Studie wird von dem Dienst in dem Dokument massiv schlecht geredet. Zwei der Studien betreffen Pfizers Zulassungsstudie, bei denen Probanden gestorben sind. Kurz darauf wurde die Placebogruppe geimpft. Beispielsweise heißt es auch bei einer näher ausgeführten Studie, dass im Rahmen der Studie keine Todesfälle gemeldet wurden. Am Ende schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages dann: „Diese Veröffentlichung wurde von Biontech und Pfizer unterstützt“. Im Dokument wird auf das PEI und seine Sicherheitsberichte eingegangen. Verschwiegen wird allerdings, dass seit dem 31. Oktober 2022 keine Veröffentlichung mehr stattgefunden hat und eine massive Untererfassung von Impfschäden bekannt ist.

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Covid-19 Gerichtsurteil Medien Politik

3 Tage nach dem Freispruch beruft die Generalstaatsanwaltschaft – Prof. Bhakdi muss erneut vor Gericht

Viele haben es vermutet, nun ist es Gewissheit. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt. Prof. Bhakdi muss also erneut vor Gericht. Prof. Homburg teilt die Nachricht von Prof. Schwab auf Twitter und schreibt: „Das war absehbar, da es bei politischen Prozessen darum geht, den Ruf der Lockdownkritiker so lange wie möglich zu schädigen. Nach ihrer Rehabilitation könnte man ja selbst ins Fadenkreuz geraten.“

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FFP-Maske Hausdurchsuchung Maske Medizinische Maske Politik

Anästhesist Urmetzer (70J.) wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht – ihm droht eine Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot

Dr. Urmetzer (Anästhesist aus Nürnberg) wird in 60 Fällen vorgeworfen, die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben. Allerdings erfährt man durch einen Prozessbeobachter, dass Dr. Urmetzer die Patienten unterrichtete, dass diese unverzüglich zur persönlichen Vorstellung in die Praxis kommen müssen. Der verteidigende RA Prof. Weiler bat direkt zu Prozessbeginn den Rechtsmediziner auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Es bedarf in diesem Fall eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners. Dr. Weikl sagte letztes Jahr bei seinem Prozess: „Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“ Das Telemedizin-Gesetz scheint derzeit nur für maßnahmentreue Ärzte zu gelten, die Menschen reihenweise krank geschrieben haben, ohne dass diese in der Praxis physisch erschienen, sagt Rechtsanwalt Siegmund. Urmetzer selbst sagt: „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“ Dr. Urmetzer wird keine Deals akzeptieren oder Kompromisse eingehen, er sei dabei genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Er sagt: „Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“

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Covid-19 Hausdurchsuchung Impfung Medien Politik

Justizskandal: Dr. Habig seit über 12 Monaten in Untersuchungshaft – Befangenheit bei der Richterschaft?!

Rechtsanwalt Schmitz bringt es auf den Punkt, wenn ersagt, was die Justiz aktuell vermittelt: „egal, was ihr Anwälte vortragt, interessiert uns überhaupt gar nicht, wir machen einfach nichts“. Schmitz vertritt Dr. Habig, der seit über 12 Monaten in der JVA Bochum sitzt. Die Situation in Deutschland stellt sich so dar, dass die Opfer verfolgt werden und die Täter geschützt werden. Schmitz spricht davon, dass die Richter befangen sind. Als Gründe nennt er, dass die Besucher vor dem Gerichtssaal durch eine 2. Sicherheitsschleuse müssen, obwohl es keinen Anlass gab, das Verhalten der Prozessbeobachter zu beanstanden. Die in seinem Befangenheitsantrag abgelehnten Richter agieren auch deshalb hochbefangen, weil sie eine systematische Täuschung der Zeugen vornehmen, da noch immer davon gesprochen wird, dass sich mit einem Antikörpertest nachweisen lasse, ob jemand geimpft sei. Den Befangenheitsantrag sollte Schmitz gestern zum Ende der Sitzung vortragen dürfen, am Ende wich das Gericht von seiner Zusicherung ab und Schmitz solle diesen nun schriftlich einreichen. Auch die Lesung von zwei Beweisanträgen wurde ihm untersagt. Es scheint ihm so, als ob die Kammer nur noch das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft abarbeiten möchte. Die erneute Hörung der Zeugen, da es bei der ersten Anhörung noch keine Wahlverteidiger gab, wurde vom Gericht abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Zeugen massiv unter Druck gesetzt wurden, getreu dem Motto: „Gestehe und belaste dich selbst und vor allem auch Deinen Arzt, dann kommst du milde davon.“ Außerdem hat die Kammer die Anträge für die Hörung der Sachverständigen Dr. Palmer, Prof. Dr. Sönnichsen, Prof. Dr. Beck, Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Cullen abgelehnt. Behauptet wird, dass diese Zeugen ersetzbar wären. Bei Besuchen von privaten Personen wird Dr. Habig von der Staatsanwaltschaft Bochum bewacht, obwohl solche Besuche üblicherweise von JVA-Beamten bewacht werden.

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Impfung Medizin Politik

Impfplan der Apothekerkammer besagt Impfschutz der COVID-19-Impfung: „derzeit noch nicht bekannt“

(Aktuell ist nicht ganz klar aus welchem Jahr der Impfplan stammt.) Eine Apothekerin wendet sich an die Öffentlichkeit (Name ist uns nicht bekannt) und informiert über den aktuellen Impfplan der Apothekerkammer Schleswig-Holstein. In dem Plan wird entgegen der aktuellen STIKO Impfempfehlung die Covid-19 Impfung als „Standardimpfung“ mit aufgeführt, verwiesen wird dann aber auf die aktuellste Empfehlung der STIKO. Die gibt aber in ihrem aktuellen Impfkalender keine Empfehlung für die Covid-19 Impfung ab. Dort werden Impfungen gegen Pneumokokken, Masern, Herpes zoster und Grippe standardmäßig für alle Erwachsenen aufgeführt. Interessant ist bei dem Impfplan aus Schleswig-Holstein, dass im Feld zum Thema Impfschutz „derzeit nicht bekannt“ steht. 2023 ist es der Apothekerkammer Schleswig-Holstein noch immer nicht möglich, eine Aussage dazu zu treffen, aber mit aufgenommen in den Impfplan wird diese vermeintliche „Impfung“ dann schon. Getreu dem Motto „Hauptsache es gefällt“. Pistorius (SPD, Verteidigungsminister) äußert sich aktuell im Bundestag zur Impfpflicht (Duldungspflicht) bei Soldaten wie folgt: „Wir haben eine Verantwortung für die Gesunderhaltung der Truppe“.